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1 STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 23. April 2013 Landverkauf Kat.-Nr. 8417, Fallwiesen, maximal 3'300 m 2 Stadt Opfikon an HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh Genehmigung Kaufvertrag und Kaufsrechtsvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat - gestützt auf Art. 35 Abs. 7 Gemeindeordnung und auf den Antrag des Stadtrates vom 23. April B E S C H L I E S S T : 1. Der Veräusserung von mindestens 2'500 m 2 bis maximal 3'300 m 2 des Grundstücks, Kat.-Nr. 8417, in Fallwiesen, zu CHF 1'250 pro m 2, wird zugestimmt. 2. Mitteilung an: - HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh, c/o Inspirion AG, Zürcherstrasse 109, 8952 Schlieren - Notariat und Grundbuchamt Wallisellen, Zentralstr. 9, 8304 Wallisellen - Finanzvorstand - Finanzabteilung

2 Seite 2 BERICHT 1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr vom 17. Mai 2011 beendete der Stadtrat die langjährige Geschäftsbeziehung mit der Fallwiesen Immobilien AG. Trotz intensiven Verhandlungen konnte für die Realisierung eines Hotelprojekts kein Investor gefunden werden. Eine weitere Verlängerung der Reservationsvereinbarung für das Grundstück lehnte der Stadtrat infolge der inzwischen abgelaufenen Baubewilligung ab. Obwohl das Grundstück nicht explizit für eine künftige öffentliche Aufgabenerfüllung bestimmt wurde, sah der Stadtrat im damaligen Zeitpunkt von weiteren Verhandlungen mit neuen Kaufinteressenten für das gesamte Grundstück ab. Im November 2011 kündigte die HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh, Eigentümerin der Nachbarsparzelle Kat.-Nr. 8426, Interesse für einen Grundstückskauf für die Erweiterung der Garage Schmohl AG an. Für die Absicherung des Betriebsstandortes wäre eine Ausdehnung von ca. 2'500 m 2 bis 3'500 m 2 ideal. Da das Bauvorhaben Einfluss auf die zu verkaufende Fläche haben wird, kann diese im heutigen Zeitpunkt noch nicht genau definiert werden. Im Verlaufe der Verhandlungen mit der erwerbenden Partei wurde eine Untergrenze von 2'500 m 2 und eine Obergrenze von 3'300 m 2 festgelegt. Für das im heutigen Zeitpunkt vorgesehene Bauvorhaben mit einem Flächenmass von 3'000 m 2 liegt ein durch das Notariat Wallisellen aufgesetzter Kaufvertrag vor. Zusätzlich ist für eine allfällige Grundstückserweiterung von maximal 300 m 2 ein Kaufsrechtsvertrag ausgearbeitet worden. 2. Grundstückbeschrieb Die zum Verkauf vorgesehene, an das Grundstück Kat.-Nr angrenzende, trapezoid-förmige Parzelle entlang der A1 liegt im Gebiet Böschenwiesen/Fallwiesen. Dafür bestehen rechtskräftige Planungsinstrumente wie der Quartierplan Böschenwiesen/Fallwiesen, der private Lärmgestaltungsplan Fallwiesen sowie der private Gestaltungsplan Hotel Fallwiesenstrasse. 3. Bauvorhaben Für die geplante Erweiterung des Autohauses Schmohl AG liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Die erwerbende Partei wird die Detailplanung unmittelbar nach Genehmigung des Vertrags durch den Gemeinderat Opfikon starten. Neue Fahrzeug-Modelle sowie der Bereich Service-Betrieb erfordern zusätzlichen Platzbedarf. Vorgesehen sind nebst Werkstätten und Lagerräumen auch Büros und einen Ausstellungsraum.

3 Seite 3 4. Kaufvertrag 4.1 Kaufvertrag über Vertragsobjekt 1, ca. 3'000 m 2 Der Kaufvertrag entspricht in den Grundzügen der üblichen Vertragsform und regelt nebst dem Kaufpreis u.a. folgende Punkte: Flächenmass 'ca.' Das genaue Flächenmass des Vertragsobjekts wird durch den Grundbuchgeometer bis zur Eigentumsübertragung noch festgestellt. Öffentlich-rechtliche Ei- Pflicht zur Beteiligung an der Erstellung der geplanten gentumsbeschränkungen Fuss- und Radwegverbindungen sowie Lärmschutzmassnahmen. Kaufpreiszahlung Eigentumsübertragung Planungsinstrumente/ Erschliessungsstand Gewährspflicht Rückkaufsrecht Die Regelung der Kaufpreistilgung sieht vor, dass die erwerbende Partei anlässlich der Vertragsbeurkundung eine Anzahlung von CHF 150'000 leistet. Der Restkaufpreis ist anlässlich der Eigentumsübertragung zu bezahlen. Die Eigentumsübertragung hat innert 30 Tagen, nachdem folgende Bedingungen erfüllt sind, zu erfolgen: a) vorliegen der Mutation des Geometers. b) seitens der erwerbenden Partei liegt eine rechtskräftige Baubewilligung für die von ihr geplante Erweiterung des im Eigentum der erwerbenden Partei stehenden Garagenbetriebes bzgl. des Vertragsobjektes vor. c) seitens der veräussernden Partei liegt eine durch den Gemeinderat der Stadt Opfikon in Rechtskraft erwachsene Genehmigung dieses Vertrags vor. Die rechtskräftigen Planungsinstrumente und der heutige Erschliessungsstand des Vertragsobjekts sind der erwerbenden Partei bekannt. Zwischen Abschluss des vorliegenden Vertrags und Eigentumsübertragung angefallene Erschliessungskosten bezahlt die erwerbende Partei im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Fallen später Erschliessungskosten an, sind sie von der erwerbenden Partei zu tragen. Jede Gewährspflicht (Haftung) der veräussernden Partei für Rechts- und Sachmängel am Vertragsobjekt (Grundstück), insbesondere auch bezüglich Abfall- und Schadstoffbelastung und/oder schädlichen oder lästigen Einwirkungen derselben auf Luft, Boden, Untergrund und Gewässer, wird aufgehoben. Die erwerbende Partei räumt der veräussernden Partei am Vertragsobjekt 1 und 2 ein Rückkaufsrecht zu gleichen Konditionen wie dieser Vertrag vorsieht ein. Das Rückkaufsrecht verfällt, wenn die veräussernde Partei nicht innert eines Jahres nach Ablauf der Baubewilligung das Rückkaufsrecht ausübt.

4 Seite Kaufsrechtsvertrag über Vertragsobjekt 2, maximal 300 m 2 Aufgrund der noch nicht eindeutig definierten Bedarfsfläche der erwerbenden Partei wurde ein Kaufsrechtsvertrag für maximal 300 m 2 aufgesetzt, für welchen sinngemäss die Bestimmungen des Kaufvertrags über Vertragsobjekt 1 gelten. 5. Preisgestaltung und finanzielle Auswirkungen Der Verkaufspreis wurde aufgrund einer veranlassten Verkehrswertschätzung durch die Zürcher Kantonalbank auf CHF 1'250 pro m 2 festgesetzt. Dieser Preis wird inzwischen auch von der erwerbenden Partei akzeptiert. Aus der Veräusserung des Baulandes resultiert somit eine Desinvestition von rund CHF 3.75 Mio. (Basis 3'000 m 2 ). 6. Buchgewinn (Basis 3'000 m 2 ) Als Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert von CHF 1.77 Mio., sowie unter Berücksichtigung der errechneten Grundstückgewinnsteuer inklusive der Notariats- und Grundbuchgebühren von rund CHF 330'000, resultiert ein Buchgewinn von rund CHF 1.65 Mio. 7. Kreditrecht Das Investitionsbudget 2013 enthält keine Position für den Verkauf dieses Grundstücks. Die Veräusserung von Grundstücken von CHF 3 Mio. bis CHF 10 Mio. liegt gemäss Art. 35 Abs. 7 Gemeindeordnung in der Kompetenz des Gemeinderates. ANTRAG Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, der Veräusserung von mindestens 2'500 m 2 bis maximal 3'300 m 2 des Grundstücks, Kat.-Nr. 8417, in Fallwiesen, zu CHF 1'250 pro m 2, zuzustimmen. NAMENS DES STADTRATES Der Präsident: Der Verwaltungsdirektor: P. Remund H.R. Bauer Opfikon, 23. April 2013/ME

5 Seite 5 Landverkauf Kat.-Nr. 8417, Fallwiesen, maximal 3'300 m 2 Stadt Opfikon an HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh Genehmigung Kaufvertrag und Kaufsrechtsvertrag L2.2.8 Inhaltsverzeichnis 1 Antrag des Stadtrates vom 23. April Stadtratsbeschluss Nr xxx vom 23. April Kaufvertrag und Kaufsrechtsvertrag mit der HEIDENBAUER SUISSE Immobiliengesellschaft mbh 4 Übersichtsplan 1:1000 LEITER FINANZABTEILUNG Opfikon, 23. April 2013/ME AKTEN BITTE ZURÜCK an die Finanzabteilung

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