Botschaft zur Urnenabstimmung vom 26. November 2017

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1 Botschaft zur Urnenabstimmung vom 26. November 2017 Beschlussfassung über den Kauf des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 durch die Einwohnergemeinde Kehrsatz Gemeinde Kehrsatz Zimmerwaldstrasse 6 Postfach 3122 Kehrsatz Telefon +41 (0) Fax +41 (0) info@kehrsatz.ch

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3 3 Inhaltsverzeichnis 1 Antrag des Gemeinderates 4 2 Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission 5 3 Bericht des Gemeinderates 6 Aktenauflage Die Akten zu diesem Geschäft liegen vom 25. Oktober 2017 bis 24. November 2017 beim Zentralen Empfang der Gemeindeverwaltung Kehrsatz zur Einsichtnahme auf. Sprechstunden Am 6. November 2017 von bis Uhr sowie am 14. November 2017 von bis Uhr werden im Blumenhof (Sitzungszimmer des Gemeinderates) Sprechstunden zum vorliegenden Geschäft durchgeführt.

4 Urnenabstimmung vom Beschlussfassung über den Kauf des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 durch die Einwohnergemeinde Kehrsatz Der Durchgangsverkehr im Dorf soll reduziert und die ärgerlichen Wartezeiten am Bahnübergang sollen ein Ende haben. Der Gemeinderat will das Projekt Neuanbindung Zimmerwaldstrasse an die Umfahrungsstrasse vorantreiben, wobei die künftige Neuanbindungsstrasse hauptsächlich durch den Kanton finanziert wird. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist der Kauf der Liegenschaft an der Zimmerwaldstrasse 19 zwingend notwendig. Der ausgehandelte Kaufpreis liegt bei 2.6 Mio. Die Realisierung des Neuanschlusses stellt für die Dorfentwicklung eine grosse Chance dar. 1.1 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt Ihnen die Zustimmung zu folgendem Beschlussesentwurf: Die Stimmberechtigten von Kehrsatz, gestützt auf die Botschaft des Gemeinderates und in Anwendung von Organisationsreglement Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c) I. Dem Kauf des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 in Kehrsatz wird zugestimmt. II. Dafür wird ein Verpflichtungskredit von Fr genehmigt. III. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Geldmittel auf dem Darlehensweg zu beschaffen. IV. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

5 5 Abstimmungsfrage Wollen Sie dem Erwerb des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 durch die Einwohnergemeinde Kehrsatz und dem dafür benötigten Verpflichtungskredit von Fr. 2'640' zustimmen? 1.2 Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission hat den Kaufvertrag und die übrigen Unterlagen zum Kauf des Grundstücks sorgfältig geprüft und sie befürwortet den Antrag des Gemeinderates. Im öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Anbindung der Zimmerwaldstrasse an die Umfahrungsstrasse 2016 unterstützten über 90 % der Eingaben das Projekt. Die Parzelle Zimmerwaldstrasse 19 spielt dabei eine entscheidende Rolle, weil die geplante neue Strasse über dieses Grundstück führen wird. Damit die Zimmerwaldstrasse neu geführt und direkt an die Umfahrungsstrasse angeschlossen werden kann, ist der Erwerb dieser Parzelle unbedingte Voraussetzung. Die Gemeinde erwirbt sich damit eine grosse Chance auf die geplante Dorfentwicklung. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Wert des Grundstücks. Der Kauf ist für die Gemeinde finanzierbar. Die Gemeinde geht mit dem Kauf der Parzelle kein Risiko ein. Sollte das Strassenbauprojekt aus irgendwelchen Gründen in den nächsten Jahren wider Erwarten scheitern, kann der Verkäufer das Objekt zurückkaufen das ist vertraglich geregelt oder es kann auf dem freien Markt veräussert werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission einstimmig mit 1 Enthaltung, der Abstimmungsfrage zuzustimmen.

6 Urnenabstimmung vom Bericht des Gemeinderates Ausgangslage Bereits im Jahr 2001 hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Strassenplan mit einem Kreisel auf der Umfahrungsstrasse genehmigt. Die Anbindung der Zimmerwaldstrasse an die Umfahrungsstrasse war über die Bahnhofmatte, hinter der Bäckerei durch, entlang der Umfahrungsstrasse vorgesehen. Die Stimmberechtigten von Kehrsatz lehnten im Jahr 2003 den Kredit für die Realisierung des Anschluss Bahnhofmatte ab. In der Zwischenzeit wurde der BLS-Doppelspurausbau vom Bahnhof Kehrsatz zur Station Kehrsatz Nord realisiert und der 15-Minuten-Takt eingeführt. Diese Massnahmen haben zu bestimmten Zeiten zu mehr als einer Verdoppelung der Schliesszeiten der Bahnschranken, respektive der Wartezeiten, geführt. Der Bahnübergang an der Zimmerwaldstrasse erweist sich als Nadelöhr, ein grosses Ärgernis für die Strassenbenutzer des oberen Dorfteils von Kehrsatz und aus dem Gebiet Längenberg. In den Jahren 2013/14 hat das Tiefbauamt des Kantons Bern eine Korridorstudie Gürbetal in Auftrag gegeben. Dabei wurden die Siedlungsund Verkehrsentwicklungen von Kehrsatz bis ins Gürbetal und auf den Längenberg untersucht. In Kehrsatz wurde eine Neuanbindung der Zimmerwaldstrasse an die Umfahrungsstrasse im Gebiet Innere Chilchacher vorgeschlagen. Gestützt auf die Korridorstudie wurde im Jahr 2015 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Wegen der Wichtigkeit des Projekts, hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern die Federführung an die Gemeinde übertragen. Die Neuanbindung der Zimmerwaldstrasse, die Entwicklung der Bahnhofmatte und des Gebietes Innerer Chilchacher wurden vertieft geprüft. Die öffentliche Mitwirkung stiess auf grosses Interesse. Eine deutliche Mehrheit von über 90 % befürwortete die vorgeschlagene Entwicklung und die Neuanbindung der Zimmerwaldstrasse. Anregungen und Wünsche kamen vor allem zum Langsamverkehr. Es gab auch kritische Eingaben, in denen unter anderem der Verlust von Kulturland im inneren Chilchacher (ist keine Fruchtfolgefläche), zusätzliche Lärmbelastungen und Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr bemängelt wurden.

7 Kauf des Grundstücks Zimmerwaldstrasse 19 durch die Einwohnergemeinde Kehrsatz Aufgrund der grossen Zustimmung aus dem Mitwirkungsverfahren und der Tatsache, dass das Grundstück an der Zimmerwaldstrasse 19 eine Schlüsselposition (für die Linienführung der neuen Strasse ist der Einbezug dieses Grundstücks zwingend notwendig) einnimmt, ist der Gemeinderat Kehrsatz mit den Eigentümern im Frühjahr 2016 in Verhandlungen getreten. Für die Liegenschaft, Kehrsatz Gbbl. Nr. 232 mit einer Fläche von 3 209m 2, beinhaltend ein Wohnhaus und ein Autounterstand, wurde von einer neutralen Stelle eine Verkehrswertschatzung erstellt. Aufgrund dieser hat der Gemeinderat der Eigentümerschaft ein Kaufangebot unterbreitet. Nach Verhandlungen wurde ein Kaufvertrag erstellt und im Juni 2017 verurkundet. Der Kaufvertrag wird erst mit der Zustimmung der Stimmberechtigten rechtskräftig. Diese Skizze zeigt die Lage der Liegenschaft Zimmerwaldstrasse 19 sowie die geplante Linienführung der neuen Strasse und die Erschliessung der Bahnhofmatte.

8 Urnenabstimmung vom Kosten Die Kaufsumme für das Grundstück Zimmerwaldstrasse 19 beläuft sich auf Fr. 2'625' Zudem ist mit Handänderungskosten (Notar und Grundbuchgebühren) von ca. Fr zu rechnen. Der für den Liegenschaftskauf benötigte Kredit beträgt somit Fr Für das Strassenprojekt wird nur ein Teil des Grundstücks beansprucht. Der Gemeinderat geht davon aus, dass es eine oder zwei Restparzellen geben wird, welche sich zum Verkauf als Bauland eignen. Die Kostenanteile der Gemeinde an das Strassenbauprojekt sollen teilweise aus den Mitteln des Mehrwertausgleichs, bei Auf- und Neueinzonungen im Gebiet Bahnhofmatte / innerer Chilchacher gedeckt werden. Selbst wenn das Projekt Anbindung Zimmerwaldstrasse nicht zustande kommen sollte, ist es nach Überzeugung des Gemeinderats möglich, das Grundstück ohne finanziellen Verlust bis zum Jahr 2025 an die bisherigen Eigentümer zurückzugeben oder auf dem freien Markt zu veräussern Terminplan Bei Zustimmung zum beantragten Kauf, wird das Grundstück an die Einwohnergemeinde Kehrsatz übergehen. Bis zu einer definitiven Umsetzung des Projekts soll die Vermietung der Liegenschaft an die Universitäre Psychiatrische Dienste des Kantons Bern (UPD) wie bisher weitergeführt werden. Eine zirka einjährige Testplanung wird durchgeführt. Diese soll vertiefte Auskunft zur Siedlungsentwicklung auf der Bahnhofmatte und Innerer Chilchacher, zur Linienführung der Strassen sowie zu Massnahmen betreffend ÖV, Fuss- und Veloverkehr geben. Diese Erkenntnisse werden in die ohnehin anstehende Ortsplanung einfliessen. In Abstimmung mit den Ergebnissen der Testplanung wird ein kantonales Strassenplanverfahren durchgeführt werden. Da solche Planverfahren erfahrungsgemäss sehr zeitaufwändig sind, ist nicht mit einer Realisierung vor 2021 zu rechnen.

9 9 1.4 Schlussbemerkungen Der Gemeinderat ist von den Vorteilen dieser Neukonzeption überzeugt. Er sieht das Potential und die grossen Möglichkeiten und Chancen für die Siedlungs- und Ortsentwicklung. Für die auf dem eingezonten Bauland der Bahnhofmatte und auf dem benachbarten inneren Chilchacher realisierbaren Wohn- und Arbeitsnutzungen stellt die Neuanbindung Zimmerwaldstrasse eine optimale Erschliessung dar. Die Neukonzeption der Umfahrungsstrasse mit der direkten Anbindung der Zimmerwaldstrasse wird vom Tiefbauamt des Kantons Bern, von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland und von der Burgergemeinde Bern als Grundeigentümerin des Gebiets Bahnhofmatte unterstützt. Mit dem Kauf der Liegenschaft Zimmerwaldstrasse 19 wird deshalb eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts geschaffen.

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