Der Wert der Maschinensicherheit. Ein SafeSquare White Paper

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1 Der Wert der Maschinensicherheit Ein SafeSquare White Paper

2 Inhalt Einleitung... 3 Risikomanagement... 4 Risikomanagement-Prozess... 4 Unterschiede zwischen Herstellern und Betreibern... 6 Maschinenhersteller... 6 Betreiber... 6 Die Kosten... 7 Der Nutzen... 7 Fazit... 8

3 Ausgaben für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen Investitionen dar, die sich nach Auffassung der befragten Personen für die Unternehmen rechnen. Der Return on Prevention (ROP) beträgt danach Einleitung Maschinensicherheit kostet Geld und bringt nichts, Es ist noch immer gut gegangen oder Es wird schon nichts passieren hierin findet sich auch in 2015 das Motto in vielen Unternehmen. Dies ist durch Befragungen 1 belegt, nach denen 72 Prozent Gefahren im eigenen Unternehmen geringer einschätzen als in anderen Branchen. Betrachtet man die direkten Auswirkungen von Unfällen für die Betroffenen und deren Umfeld, sind diese eigentlich schlimm genug: Angst, Schmerz, Schock, Verlust an Lebensqualität, Verlust an Sozialprestige, wirtschaftliche Verluste oder im schlimmsten Fall Tod. Dies allein sollte für verantwortungsvolle Unternehmer genügen, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle der eigenen Mitarbeiter zu vermeiden. Wem das jedoch nicht reicht, um Investitionen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu rechtfertigen, kann eine aktuelle, internationale Studie 2, an der auch der DGUV mitgewirkt hat, zu Rate ziehen. Danach erhält ein Unternehmen für 1 EUR Investition in entsprechende Präventionsmaßnahmen 2,20 EUR an Präventionsnutzen zurück. Bezogen auf jeden Mitarbeiter erwirtschaftet so ein Unternehmen ca EUR pro Mitarbeiter/in und Jahr. Präventions- Erfolg Kosten Nutzen Bereits Werner von Siemens wird im Jahre 1880 mit den Worten zitiert: Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft. Er hat sich nicht geirrt. 1 Arbeitssicherheitsbarometer zur Unfallverhütung 2013/2014, Dekra, c61524d9fbf9&groupId= DGUV Report 1/2013, Berechnung des internationalen Return on Prevention für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, SafeSquare GmbH

4 Risiken kommunizieren Abstimmungen treffen Risiken überwachen und überprüfen WHITE PAPER: DER WERT DER MASCHINENSICHERHEIT Risikomanagement Mit der 2009 erschienenen ISO steht eine Norm zur Verfügung, die das Risikomanagement als Führungsaufgabe definiert und nicht nur als Unternehmensprozess. Der Unterschied zur einfachen Prozessdefinition besteht darin, dass neben Auswirkungen von Risiken auch die Ziele eines Unternehmens oder einer Organisation im Fokus stehen. Die spezifischen Prozesse zur Bewältigung der Risiken werden nicht losgelöst von diesen Zielen durchgeführt, sondern an diesen Zielen ausgerichtet. Die ISO stellt einen umfassenden Ansatz für das Risikoma- Unternehmenspolitik Ziele und Verpflichtungen Risikomanagement-Prozess Start nagement vor, welches alle möglichen Risiken eines Unterneh- Planen Kontext definieren mens abdeckt. Der umfassende, auch politische, Führungsansatz unterscheidet diesen Standard Risiken identifizieren von anderen sektorspezifischen Risikomanagement-Normen, wie beispielsweise für die Maschinen-, Produkt- oder die Arbeitssi- Verbessern Risiko- management- System Durchführen Risiken analysieren Risiken bewerten cherheit. Risiken tragbar? Überprüfen Risiken bearbeiten Ende Durch den Aufbau eines Risikomanagement-Systems werden möglichst alle Risiken erfasst, behandelt und die Risikobeherrschung verbessert. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wodurch die Verringerung der Risiken begründet ist. Alle Unternehmen sollten natürlich die Gesetzesvorgaben berücksichtigen, wie dies aus der Maschinen- und Arbeitssicherheit bekannt ist. Weitere Risiken, wie beispielsweise finanzielle oder strategische Risiken, sind jedoch nicht reguliert und jedem einzelnen Unternehmen selbst überlassen. Hier setzt die ISO umfassend und nachhaltig an. Risikomanagement-Prozess Der in der ISO definierte Prozess ist vielfältig anwendbar. Sofern jedoch sektorspezifische Prozesse definiert sind, sollten diese in der Regel detaillierteren Prozesse angewendet werden. Für die Maschinensicherheit gilt beispielsweise die ISO für die Durchführung des Risikomanagements, nicht zuletzt als harmonisierte Norm im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der nationalen Maschinenverordnung innerhalb des Produktsicherheitsgesetzes. Insofern gibt es für Maschinenhersteller klare gesetzliche Vorgaben für die Umsetzung des Risikomanagement-Prozesses SafeSquare GmbH

5 Für Betreiber oder im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes Arbeitgeber gibt es zwar gesetzliche Vorgaben (beispielsweise durch die Betriebssicherheitsverordnung), allerdings sind hier klare Normvorgaben in vielen betroffenen Bereichen bislang nicht entwickelt worden. Für Gefährdungen, die von Maschinen ausgehen, bietet sich dennoch auch hier die Anwendung der ISO an. START In der ISO ist der Risikomanagement-Prozess detailliert für die Maschinensicherheit beschrieben. Dieser stellt eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise sowohl für Maschinenhersteller als auch -betreiber Grenzen der Maschine Erkennung der Gefährdungen RISIKOBEURTEILUNG dar. Einschätzung des RISIKOANALYSE Bewertung des Treten neue Gefährdungen auf? Risiko hinreichend gemindert? Dokumentation ENDE Ist die Gefährdung eleminierbar? Risikominderung durch inhärent sichere Konstruktuion Vorgesehene Minderung des erreicht? Minderung durch inhärent sichere Konstruktion möglich? Minderung durch trennende Schutzeinrichtungen möglich? Risikominderung durch technische Schutzmaßnahmen Vorgesehene Minderung des erreicht? Können die Grenzen neu festgelegt werden? Risikominderung durch Benutzerinformation (Hinweistafeln) Vorgesehene Minderung des erreicht? Es ist erkennbar, dass die ISO sehr detaillierte Vorgaben liefert, um den eigenen Risikomanagement-Prozess umzusetzen. Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass diese Vorgaben den Definitionen der ISO nicht widersprechen, sondern nur genauer und spezifischer sind. Beide Normen stehen nicht im Konflikt zueinander, sondern ergänzen sich sehr gut SafeSquare GmbH

6 Unterschiede zwischen Herstellern und Betreibern Maschinenhersteller Maschinenhersteller müssen das Produktesicherheitsgesetz und die zugehörige Maschinenverordnung einhalten, sofern sie die Maschine innerhalb der europäischen Gemeinschaft in Verkehr bringen. Letztere ist die nationale Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hierin sind u.a. folgende Anforderungen aufgeführt: Durchführung einer Risikobeurteilung, Eliminierung oder wenn dies nicht möglich ist ausreichende Minderung der Gefährdungen, Erstellung technischer Unterlagen, die auch beide obige Punkte einschließt, Erstellung einer Betriebsanleitung mit Ausweisung der Restrisiken, Auswahl und Durchführung des zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahrens, Ausstellen der EG-Konformitätserklärung, Anbringen der CE-Kennzeichnung. Maschinenherstellern werden somit rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben, mit dem Ziel möglichst sichere Maschinen in Europa in Verkehr zu bringen. Betreiber Betreiber müssen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anwenden, welche die nationale Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG darstellt. Ab dem 01. Juni 2015 tritt die neue BetrSichV in Kraft und enthält klarere, aber auch anspruchsvollere Vorgaben. Insbesondere enthält die neue BetrSichV: Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für jedes verwendeten Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung. Betreiber müssen definierte Schutzziele erfüllen und eigenverantwortlich über (Nachrüst)Maßnahmen entscheiden. Dies gilt sowohl für neue, selbst hergestellte, als auch für alte Arbeitsmittel. Im Mittelpunkt steht dabei der Zeitpunkt der Verwendung, die strittige Bestandsschutzregelung entfällt ersatzlos. Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Insbesondere der letzte Punkt soll zu einer ständigen Verbesserung von Altmaschinen und anlagen führen und so Unfälle vermeiden helfen. Er geht auch über den Risikomanagement-Prozess selbst hinaus und enthält Teile des Risikomanagement-Systems nach ISO SafeSquare GmbH

7 Die Kosten Verbesserung der Arbeits- und Maschinensicherheit bedeutet Investition und verursacht Kosten. Zur Bewertung dieser Kosten wurden in einer internationalen Studie 2 mittels Befragung von insgesamt 337 Unternehmen aus 19 Ländern entsprechende Daten erhoben. Die betrieblichen Präventionskosten werden danach maßgeblich bestimmt durch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, Investitions- und Organisationskosten. Gemittelt über alle Unternehmen wurden die Kosten mit EUR pro Mitarbeiter und Jahr angegeben. Der Nutzen Den Kosten gegenüber steht der Nutzen zur Erhöhung der Prävention. Der betriebliche Präventionsnutzen wurde von den Befragten wie folgt angegeben und gewichtet: Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen Kosteneinsparungen durch vermiedenen Ausschuss und geringere Nacharbeit Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten Wertzuwachs durch nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte Produktqualitäten Wertzuwachs durch Produktinnovationen Wertzuwachs durch höheres Image Der Präventionsnutzen wurde von den Befragten quantifiziert, so dass sich durchschnittlich ein Gesamtnutzen von EUR pro Mitarbeiter und Jahr ergab SafeSquare GmbH

8 Fazit Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz beruht maßgeblich auf ethischen und humanitären Gründen, um die Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Eine weitere Säule bilden gesellschaftliche Gründe zum sozialen Schutz und zur Auswirkung auf die Volkswirtschaft. Neben den bekannten Gründen zu Investitionen in Schutzmaßnahmen kommt eine Dritte Säule hinzu: einzelwirtschaftlich lohnende Investitionen. Arbeits- und Gesundheitsschutz Ethische und humanitäre Gründe Gesellschaftliche Gründe Ökonomische Gründe Entgegen der verbreiteten Annahme, dass an diesen beiden Säulen durch zu hohe Kosten für den Arbeitsschutz genagt wird, kommt eine dritte Säule hinzu und bietet belegbare Gründe 2 für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einzelbetrieblicher, ökonomischer Sicht. Auch weitere aktuelle Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen 3. Investitionen in Schutzmaßnahmen lohnen sich und steigern den Gewinn. 3 Zu ähnlichen Ergebnissen bei einer methodisch völlig anderen Vorgehensweise kommt die benosh-studie Sozioökonomische Kosten von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen von 2011: SafeSquare GmbH

9 Über SafeSquare SafeSquare ist ein Industriedienstleister und Softwareanbieter im Bereich der Sicherheitstechnik im Sinne der funktionalen Sicherheit. SafeSquare wurde 2007 gegründet. SafeSquares Welt ist die funktionale Sicherheit in den Bereichen Maschinensicherheit, sichere Systeme (Safety Instrumented Systems, SIS) und Produktentwicklung. Die Entwicklung sicherheitstechnischer Produkte nach den Vorgaben der zu Grunde liegenden Standards sowie der sichere Bau und der Betrieb sicherer Anlagen und Maschinen, ist unsere Kernkompetenz. Die intensive Zusammenarbeit mit Produkt- und Bauelementeherstellern auf der einen Seite und den Zulassungsstellen auf der anderen Seite garantieren optimale Lösungen. Verfügbar sind jahrzehntelange Erfahrungen in verschiedenen Applikationsbereichen für die unterschiedlichsten Branchen. Dies macht SafeSquare zu einem starken Projektpartner, ergebnisorientiert und international mit einem hohen Kostenbewusstsein. Das passende Lösungskonzept zu der geforderten Sicherheitsthematik bedeutet bei SafeSquare nicht automatisch, dass die Sicherheit höhere Kosten verursacht. Weitere Informationen erhalten Sie unter Copyright 2015 SafeSquare GmbH. Alle Rechte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Dokument-Nummer: a-DE-A, Stand: Alle Erzeugnisbezeichnungen können Marken oder Erzeugnisnamen der SafeSquare GmbH oder anderer, zuliefernder Unternehmen sein, deren Benutzung durch Dritte für deren Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann.

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