Berufsbildungsverantwortliche

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1 Berufsbildungsverantwortliche 1. Kurs-Halbtag ISORBA GmbH Urs Rufli 1

2 Referent Urs Rufli, 58, Riehen dipl. Sozialpädagoge FH, dipl. Gerontologe MAS/FH, dipl. Heimleiter, Ausbilder Selbständige Tätigkeit: Agogik/Sozialpädagogik, Berufsbildung & Gerontologie Bildungsverantwortlicher Bürgerliches Waisenhaus, Basel Vorstand OdA Soziales beider Basel Mitglied Schweiz. Kommission Berufsentwicklung & Qualität Betreuung Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 2

3 Kursstruktur 5. Flankierende Themen Kollegiale Beratung/Netzwerk 4. Betriebliche Grundbildung Handlungsanleitung 3. Funktionsspezifische Aspekte AKV/Funktionsbeschrieb/Rolle 2. Anforderungen an Berufsbildungsverantwortliche Führen/Macht/5 C/Kommunikation 1. Betriebliche Voraussetzungen Erwartungen/Gesetz/Qualität/Gesundheitsförderung im Betrieb Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 3

4 Kurs-Inhalte Betriebliche Voraussetzungen Anforderungen an Berufsbildungsverantwortliche Aufgaben-Kompetenzen-Verantwortung Gesundheitsförderung im Betrieb Führen Planung und (Lern-)Prozessbegleitung Wahrnehmen, Beobachten, Beurteilen Organisation & Administration Kommunikation Kollegiale Beratung Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 4

5 eine Feststellung Zunehmend installieren grössere Betriebe die Funktion der Berufs-/Bildungsverantwortlichen zahlreiche engagierte BerufsbildnerInnen (sie stellen die Qualität sicher) noch viele Unklarheiten in der Betrieblichen Grundbildung Überforderung BerufsbildnerInnen/Lernende Unnötiger Druck auf Lernende Focusierung auf Leistungsziele und Dokumente statt auf Lerninhalte, Beobachtung und Reflexion Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 5

6 Aufgabe 1 (SOLL) Wie schätzen Sie Ihren Betrieb in Bezug auf folgende ausbildungsrelevanten Kriterien ein? Transparenz und Handhabung der Anstellungsmodalitäten Einführung eines/einer Lernenden Gestaltung des Bildungsprozesses Abschluss der Lehrzeit Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 6

7 Gesetzliche Grundlagen Berufsbildung Bundesverfassung (BV) Art. 63, Abs. 1 Berufsbildungsgesetz BBG Verordnung über die berufliche Grundausbildung BBV Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung Ordner Fachperson Betreuung von SavoirSocial Fachspezifische Ausbildungsunterlagen (z.b. KiTaS) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 7

8 Gesetzliche Grundlagen Lehrvertrag Obligationenrecht OR Lehrvertrag Einzelarbeitsvertrag Bildungsverordnung BBV Berufsbildungsgesetz BBG Verordnungen Arbeitsgesetz ArG Zivilrechtliche Vorschriften Öffentlich-rechtliche Vorschriften Artikel 122 Befugnis zur Gesetzgebung im Bereich des Obligationenrechts und anderer Gebiete des Zivilrechts Artikel 63 Befugnis, Vorschriften über Die berufliche Grund- Bildung zu erlassen. Artikel 110 und 118 Befugnis zur Gesetzgebung betreffend Kinderarbeit, Arbeitsdauer, Gesundheits- und Sicherheitsschutz. Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 8

9 Erwartungen an die Betriebe BBG Art 20 ff. 1) Die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis setzen sich für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden ein und überprüfen diesen periodisch. 2) Sie bedürfen einer Bildungsbewilligung des Kantons; dieser darf keine Gebühren erheben. OR Art. 345 Besondere Pflichten der lernenden Person und ihrer gesetzlichen Vertretung 1 Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. 2 Die gesetzliche Vertretung der lernenden Person hat den Arbeitgeber in der Erfüllung seiner Aufgabe nach Kräften zu unterstützen und das gute Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der lernenden Person zu fördern. Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 9

10 Der Lehrvertrag Vertrag zwischen Lehrbetrieb und lernende Person (Art. 344 a OR) Genehmigung durch kantonale Behörde In schriftlicher Form Zwingende Inhalte: Berufsbezeichnung, Lohn, Probezeit, Ferien, Lehrort, BerufsbildnerIn Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 10

11 Gesetzliche Grundlagen - Berufsbildungsgesetz BBG - Berufsbildungsverordnung BBV - Obligationenrecht OR - Arbeitsgesetz ArG - Verordnungen zum Arbeitsgesetz; ArGV 1 ArGV 2 (Sonderbestimmungen), ArGV 5 (Jugendarbeitsschutzverordnung) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 11

12 Vollziehende Behörden - Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (früher Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD) (BR Johann N. Schneider-Ammann) - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (früher BBT) - Kantonale Berufsbildungsämter: BS: Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung // BL: Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Berufsbildung Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 12

13 Arbeitsrecht 1 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche bis 18. Altersjahr Tages- und Abendarbeit bis max. 22:00 Uhr Höchstens 9 Stunden/Tag Tages- und Abendarbeit müssen innerhalb von 12 Stunden liegen (Art. 31 Abs. 1 & 2 ArG) ab 18. Altersjahr Tages- und Abendarbeit bis max. 23:00 Uhr. Innerhalb von 14 Stunden inkl. Pausen und Überzeit. (Art. 10 Abs. 3 ArG) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 13

14 Arbeitsrecht 2 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche bis 18. Altersjahr Nachtarbeit (22:00-06:00 Uhr). Grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bewilligt die Behörde. Spezielle Regelung siehe ArGV2 (Sonderbestimmungen für Betriebe und AN) ab 18. Altersjahr Nacharbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bewilligt die Behörden (siehe ArGV 1 Art. 16 & 17 Nachtarbeit max. 9 Stunden. Lohnzuschläge Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 14

15 Arbeitsrecht 3 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche bis 18. Altersjahr Tägliche Ruhezeit Mind. 12 aufeinander folgende Stunden (Art. 16, Abs. 1 ArV 5) ab 18. Altersjahr Tägliche Ruhezeit Mind. 11 aufeinander folgende Stunden (Art. 15 a ArG) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 15

16 Arbeitsrecht 4 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche bis 18. Altersjahr Sonntagsarbeit Grundsätzliches Verbot. Diverse Ausnahmeregelungen. (Art. 31 Abs. 4 ArG, Art. 13 ArGV 5) ab 18. Altersjahr Sonntagsarbeit Grundsätzliches Verbot. Diverse Ausnahmeregelungen: (Art. 18, Abs 1 ArG) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 16

17 Arbeitsrecht 5 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche bis 18. Altersjahr Überzeitarbeit Darf erst ab dem vollendeten 16. Alterjahr angeordnet werden. (Art. 31 Abs. 3 ArG) Überzeit ist nur im Rahmen des 9- Stunden-Tages möglich. ab 18. Altersjahr Überzeitarbeit ist ausnahmeswiese zulässig bei Dringlichkeit der Arbeit. Zahlreiche Zusatzbestimmungen (Art. 12 Abs. 2 ArG) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 17

18 Arbeitsrecht 6 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche Ausgleich der Überzeitarbeit Diese ist üblicherweise innert 14 Wochen zu kompensieren (gleiche Dauer) oder zu bezahlen. (Art. 13 Abs 1 & 2 ArG, Art. 25 Abs. 2 ArGV) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 18

19 Arbeitsrecht 7 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche Besuch der Berufsfachschule Schultag (9 Lektionen) ist einem Arbeitstag gleichgestellt. 6 Lektionen = 1 Schultag. Pausen (ausgenommen Mittagspausen) können von der Arbeitszeit nicht abgezogen werden. (Art. 18 BBV, Abs. 2, Art. 31 ArG, Art. 345a Abs. 2 OR) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 19

20 Arbeitsrecht 8 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche Schulunterricht an arbeitsfreien Tagen Beansprucht der schulische Unterricht oder ÜK den freien Halbtag bzw. Tag, so ist er dem Lernenden an einem anderen Wochentag einzuräumen. (Art. 31 ArG) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 20

21 Arbeitsrecht 9 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche Pausen 15 Minuten bei Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden 30 Minuten bei Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden 60 Minuten bei Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 21

22 Arbeitsrecht 10 arbeitsrechtlicher Schutz für Jugendliche Wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Wochenstunden (Art. 9 Abs 1 ArG) Freitage Wöchentlich ein freier Halbtag, sofern die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt wird. Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 22

23 Was ist Qualität? Alle reden von Qualität von hoher, ja höchster Qualität. Niemand ist gegen Qualität. Unter Qualität ist vieles zu verstehen manchmal auch nichts. Doch was ist Qualität? und was ist konkret Ausbildungsqualität? Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 23

24 Qualitätsentwicklung Berufsbildungsgesetz BBG vom Art. 8 1) Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher. 2) Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 24

25 Qualitätskarte: der Fitnesscheck für Lehrbetriebe Selbstevaluation Standortbestimmung der Bildungsqualität Qualitätsindikatoren = Kriterien zur konkreten Umsetzung der Berufsbildung im Betrieb Deklariert Zuständigkeiten Identifiziert Stärken und Entwicklungspotenziale Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 25

26 Aufgabe 2 (IST) Erstellen Sie eine Qualitätskarte von Ihrem Lehrbetrieb und stellen Sie damit Ihren Betrieb vor. Zeigen Sie bei Ihrer kurzen Präsentation, wo Sie die Stärken und Schwächen in Bezug auf den Ausbildungsauftrag in Ihrem Betrieb orten. Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 26

27 Was benötigen Sie? Wenn Sie es noch nicht verfügen, müssen Sie es sich erschaffen, nämlich - einen betrieblichen Bildungsplan - herausfordernde Lernsituationen - interessante Lernaufträge - klare Überprüfungskriterien (Indikatoren) - eine transparente Qualifikation Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 27

28 Anforderungen an die Berufsbildungsverantwortliche Selbstwerdung, z.b. Selbstwahrnehmung differenzieren, Selbstkritik üben, Selbstdarstellung wagen, Selbständigkeit beweisen. Führen/Begleiten, z.b. Wertschätzen, Fremdwahrnehmung, Einfühlen und Resonanz üben, Vertrauen beweisen. Interaktionsgeschehen, z.b. Beziehungen klären, Nähe und Distanz Funktion Primus inter pares wahrnehmen können Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 28

29 Aufgaben der Berufsbildungsverantwortlichen Sie führen die BerufsbildnerInnen. Sie nehmen eine Vorbildfunktion war. (Grundsatz: ich verlange das, was ich selber von mir verlange). Sie orientieren sich über neue fachliche Erkenntnisse Sie verantworten die Qualität der betrieblichen Grundbildung. Sie planen die betriebliche Grundbildung Sie stellen sicher, dass sich BerufsbildnerInnen und Berufslernende das erforderliche berufliche Knowhow aneignen (Doppelmandat) Sie befähigen BerufsbildnerInnen, ihre Berufslernenden zu qualifizieren. Sie evaluieren Lernprozess, Instrumentarien und die Qualität der betrieblichen Grundbildung (u.a. mit Qualikarte). Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 29

30 Die 5 C charakteristische Eigenschaften von Berufsbildungsverantwortlichen Competence (kompetent) Communicativenes (kommunikativ) Concern (besorgt, betroffen) Courage (mutig, kühn) Creativity (kreativ) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 30

31 Qualität 1: Betriebsstrukturen Ausbildungsstrukturen sind transparent (Auftrag, Kompetenz, Verantwortung) gesicherte Stellvertretungen im Ausbildungsbereich genutzte Kooperationen Schulung und Informationsveranstaltungen durch Branchenverbände der Region Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 31

32 Qualität 2: Ermächtigung Aufgabe Was muss erreichet werden? Kompetenzen Welche Befugnisse/Ressourcen werden benötigt um das anvisierte Ziel zu erreichen Verantwortung Welche Verantwortung ist Mit der Erfüllung der Aufgabe Verbunden? Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 32

33 Aufgabe 3: (AKV) Als Berufsbildungsverantwortliche erfüllen Sie eine Funktion, d.h. Sie haben einen Auftrag, Sie verfügen über Befugnisse (Kompetenzen) und tragen eine Verantwortung. Erstellen Sie ein kurzes Profil mit: - Aufgaben - Kompetenzen und - Verantwortlichkeiten Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 33

34 Qualität 3: Verschriftlichung Minimalanforderungen (Quantität) Inhaltliche Aspekte (Qualität) Was ist eine gute Lerndokumentation? Verzahnung Lerndokumentation mit IPA aufzeigen Verhältnis Handeln Dokumentieren (handlungsorientierte Ausbildung sicherstellen) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 34

35 Dokumentierung Dokumentation Qualitative Merkmale Quantitative Merkmale Semester alle für Lernende AD Arbeitsdokumentation Richtigkeit, Vollständigkeit, Sauberkeit, Darstellung & Übersichtlichkeit PD Projektdokumentation Richtigkeit, Vollständigkeit, Sauberkeit, Darstellung & Übersichtlichkeit Individueller Bildungs plan Ausbildungsgesprächsprotokoll Bildungsbericht für BerufsbildnerInnen Übersichtlichkeit, Klarheit täglich,Übersichtlichkeit, Vollständigkeit 60 Verständlich, nachvollziehbar, Ehrlich Einführung Fachkurs für Betriebliche Berufsbildungsverantwortliche Grundbildung FaBe

36 Aufgabe 4 Legen Sie Ihre Kriterien schriftlich fest, was für Sie eine gute Lerndokumentation (Arbeits- oder Projektdokumentation) ist. Unterscheiden Sie in inhaltliche und formale Kriterien Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 36

37 Qualität 4: Zeitfaktor 14-tägliches Ausbildungsgespräch ist Standard Unterschied strukturierte und unstrukturierte Ausbildungszeiten 15 %-Klausel = 15 % der Arbeitszeit einer 42-Stundenwoche ist für die Berufsbildung zu budgetieren Einführung Fachkurs für Betriebliche Berufsbildungsverantwortliche Grundbildung FaBe 37

38 Qualität 5: Qualifikationsverfahren Bewusstsein für Funktion und Rolle der ExaminatorIn schärfen Probe IPA im 5. Semester realiseren Erfa-Gruppen für ExaminatorInnen HeimleiterIn begleitet den Prozess (achtet auf professionelle Beziehungsgestaltung, saubere Bewertung) Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 38

39 Qualität 6: Befähigung der BerufsbildnerIn Jährliche Qualifizierung über Mitarbeiter- Innenqualifikation Obligatorische Teilnahme an BerufsbildnerInnenkonferenzen Periodische Weiterbildung Nutzen von Netzwerkgruppen Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 39

40 Qualität 7: Regelkreis-Prinzip Betrieblicher Bildungsplan Individueller Bildungsplan Arbeitsauftrag Planen Arbeitsdokumentation Projektdokumentation Ausbildungsprotokoll Realisieren Bildungsbericht Qualifizieren Überprüfen/ Bewerten Arbeitsauftrag Ausbildungsprotokoll andere Unterlagen Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 40 BerufsbildnerInnenkurs

41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 41 Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 41

42 Wo finde ich Informationen? Schweiz Region Basel Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 42

43 Kurstag-Evaluation Wirklichkeit (Vorher/Nachher) Bin ich genügend auf meine Aufgabe vorbereitet? Wirksamkeit (Zielerreichung) Konnte ich das mir gesetzte Ziel erreichen? Wirtschaftlichkeit (Aufwand/Ertrag) Hat sich der zeitliche/energetische Aufwand gelohnt? Wünschbarkeit Habe ich das erhalten, was ich mir erwünscht/vorgestellt habe? Was habe ich vermisst? Fachkurs für Berufsbildungsverantwortliche 43

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