2009/2010 SCHULUNGEN UND SEMINARE

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1 2009/2010 SCHULUNGEN UND SEMINARE

2 Die Antwort auf Fragestellungen der Praxis für Sie, Ihre Führungskräfte und Ihre Mitarbeiter. Jetzt abonieren: der Kostenlose monatliche Newsletter

3 vertreten Sie in allen Fragen des Gesundheitsrechts. Unsere branchen- und unternehmensspezifischen Seminare und Schulungen bringen die juristische Praxis und die von uns entwickelten Problemlösungen zu Ihnen in Ihr Unternehmen. Sie bestimmen den Umfang, die Schwerpunkte und die Zusammensetzung der Workshops. Wir liefern den Inhalt in vertraulicher und exklusiver Atmosphäre. Unsere Auswahl: 1. Das Heimvertragsrecht und die Heimgesetze der Länder 2. Das ambulantisierte und vernetzte Pflegeheim 3. Der sektorübergreifende Personaleinsatz 4. Die Haftung im Pflegealltag 5. Das Pflegestufenmanagement 6. die Pflege-/Transparenzvereinbarungen 7. die Finazierung der Pflege/Forderungsmanagement 8. Arbeitsrecht I 9. Arbeitsrecht II 10. Die Fragen des Betreuungsrechts 11. Die Delegation ärztlicher Leistungen

4 Was man jetzt wissen muss! 1. Das Heimvertragsrecht und die Heimgesetze der Länder ( stationär ) Nachdem das HeimG durch die Änderung des Grundgesetzes föderalisiert wurde, haben einzelne Bundesländer ihre Landesheimgesetze verabschiedet. Der Bund ist mit dem Entwurf eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gefolgt, dass den Heimvertrag regeln wird. Neben den Anpassungen der vertraglichen Beziehungen zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Träger der Einrichtung sind viele neue Details zu beachten und umzusetzen. NRW führt eine partielle Mitbestimmung der Bewohnervertretung ein, Bayern definiert das betreute Wohnen anders als Baden-Württemberg. Ähnlich unterschiedliches gilt für den Personaleinsatz, die Fachkraftquote und die baulichen Voraussetzungen. Ein eigenes Problem stellen die Qualitätssicherungen und die Prüfungen durch die Heimaufsicht dar: Wie sind diese Prüfungen mit den MDK Prüfungen vernetzt? Prüft der MDK die Ergebnis- und die Heimaufsicht die Strukturqualität? Welche Rechte bestehen bei den Prüfungen? Auf alle diese Fragen müssen praktikable Antworten gefunden werden. Das neue Heimvertragsrecht Die Erhöhung des Entgeltes und die Kündigung des Heimvertrages Die Prüfungen durch die Heimaufsicht Die personellen und die baulichen Voraussetzungen Bestandschutz und Übergangsfristen Die Mitwirkung der Bewohnertretung Verhalten bei Prüfungen der Heimaufsicht Das Seminar richtet sich an Träger stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer und Heimleitung.

5 STRATEGIE 2. DAS AMBULANTISIERTE und vernetzte PFLEGEHEIM Das Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Änderung des SGB V zum und das Pflegeweiterentwicklungsgesetz zum SGB XI zum eröffneten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen neue Alternativen. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können nun zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner zur Finanzierung eingesetzt werden. Die Leistungen der Palliativversorgung und der Rehabilitation können der Einstieg in die Öffnung sein: Die Bewohnerinnen und Bewohner haben einen gesetzlichen Anspruch auf die jeweilige Leistung. Voraussetzung ist, dass der Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt eine Verordnung ausstellt. Zur Leistungserbringung kommen dann die entsprechenden Dienstleister ins Haus, erbringen die verordnete Leistung und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Vorteilhaft ist allerdings die Bindung des externen Dienstleisters an das eigene Heim durch eine Kooperationsvereinbarung. Leistungsvoraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung Aufsuchende geriatrische oder indikative Rehabilitation Inhalt einer Kooperationsvereinbarung Die eigene Erbringung von ambulanten Leistungen Die Ausgründung eines (eigenen) ambulanten Dienstes Die Verzahnung pflegerischer und ärztlicher Leistungen Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer und Heimleiter.

6 MANAGEMENT 3. Der sektorübergreifende Personaleinsatz Darf ambulant angestelltes Personal in einem Pflegeheim des gleichen Trägers beschäftigt werden (und umgekehrt!)? Dürfen Auslastungsschwankungen der Dienste betriebsintern ausgeglichen und Arbeitsplätze so gesichert werden? Viele rechtliche Fragen und Fallstricke ranken um eine eigentlich ganz einfache Sache: Das wertvollste (und teuerste) Potential eines Unternehmens in der Gesundheitsbranche ist das Personal: Warum soll dieses natürlich mit Zustimmung nicht flexibel eingesetzt werden? Heimaufsichten und Kostenträger sagten zwar in der Vergangenheit dazu häufig nein, doch ohne jede wirkliche Begründung. Nutzen Sie die möglichen Synergien, nutzen Sie Ihr betriebliches Potential. Dabei sind allerdings eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, vom Sozialversicherungsrecht bis zum Arbeitsrecht zu beachten. Sektorübergreifender Personaleinsatz und der Versorgungsvertrag Der Gesamtversorgungsvertrag Heimaufsicht und Heimpersonalverordnung Die ambulanten Rahmenverträge Kooperationsverträge Transparenz und Kontrolle Das gesellschaftsrechtliche Konzernprivileg Arbeitsrechtliche Hinweise Arbeitnehmerüberlassung Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer und Heimleiter.

7 PFLEGEPRAXIS 4. Die Haftung im Pflegealltag Für ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen stellen sich Fragen der Haftung im Zusammenhang mit vielen Aspekten der täglichen Arbeit. Sie sorgen bei allen Beteiligten in der Pflege für Verunsicherung. Grund dafür sind Unsicherheiten bezüglich der Haftungsverteilung und den Verantwortungsbereichen zwischen Arzt, Pflegedienst, Pflegeheim, Mitarbeitern, dem Patienten und seinen Angehörigen. Die differenzierte Rechtslage und die unübersichtliche Rechtsprechung zu den anzulegenden Haftungsmaßstäben erschwert den Handelnden den Umgang mit diesem Thema. Die Kenntnis der wichtigsten vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie ein Überblick über die Rechtsprechung erleichtern den Pflegealltag und vermitteln allen Beteiligten ein sichereres Gefühl im Umgang mit den Bewohnern/Patienten. Nach einem theoretischen Überblick kann durch die Arbeit an Übungsfällen das vermittelte Wissen direkt angewendet werden, um zukünftig bei einem möglichen Haftungsfall besser reagieren zu können. Einzelne Brennpunkte der Haftung im Pflegeheim (Stürze, Pflegefehler) werden gesondert besprochen. Zivil- und strafrechtliche Haftungsrundlagen Inhalt und Umfang der Haftung HaftungsmaSSstäbe Haftung bei Stürzen/Sturzprophylaxe Haftung bei Pflegefehlern Aufklärungs-/Sorgfaltspflichten Haftung bei Freiheitsentziehenden MaSSnahmen Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Heimleiter, Qualitätsbeauftragte, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte und andere Mitarbeiter.

8 PFLEGEPRAXIS 5. Das Pflegestufenmanagement In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen sind alle Einnahmequelle ständig zu überwachen. Eine maßgebliche Einnahmequelle ist die zuerkannte Pflegestufe Ihrer Kundinnen und Kunden oder Bewohnerinnen oder Bewohner. Strukturieren Sie die Überprüfung des Pflegebedarfs systematisch und erfassen Sie den Pflegebedarf und die Höherstufungen rechtzeitig. Im stationären Bereich auch für einen sinkenden Pflegebedarf. Sichern Sie sich den Bonusbetrag nach 87a Abs. 4 SGB XI von der Pflegekasse. Die Verminderung der Pflegebedürftigkeit aufgrund aktivierender und rehabilitativer Maßnahmen ist ein wichtiger Werbefaktor. Aufbau der systematischen Analyse und der rechtlichen Grundlagen Begutachtung von Problemfällen anhand der Pflegedokumentation Erarbeitung von Textbausteinen für die Anträge und die Informationen an die Angehörigen Aufbau des Pflegestufenmanagements Argumentationshilfen bei der Einstufung durch den MDK Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Heimleiter, Qualitätsbeauftragte, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte und andere Mitarbeiter.

9 Was man jetzt wissen muss! 6. die Pflege-/Transparenzvereinbarungen Die Qualitätsprüfungen, die Transparenz und die Schulnoten stehen derzeit im Brennpunkt der öffentlichen Wahrnehmung der Pflege. Die Pflegetransparenzvereinbarungen ambulant (PTVA) und stationär (PTVS) weisen den Weg für die veröffentlichten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. Einerseits war es noch nie so einfach, sich auf Qualitätsprüfungen einzustellen, andererseits ist die genaue Kenntnis und die Befolgung dieser Vereinbarungen überlebenswichtig. Wird erst eine schlechte Schulnote veröffentlicht, so sind die Risiken nicht mehr abzusehen. Statt Zeit, Nerven und kostenaufwendige Verfahren nach der Prüfung des MDK in Gang setzen zu müssen, empfiehlt es sich, vorbeugend die Prüfungen anhand der Vereinbarungen vorzubereiten. Die Vermittlung der rechtlichen Grundstrukturen Die Durchführung einer simulierten Prüfung anhand der vorgegebenen Verordnungen Die gemeinsame Auswertung der Ergebnisse MaSSnahmenplan zur Fehlerbehebung Dokumentation der Prüfungsergebnisse Das Seminar richtet sich an die Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer, Heimleiter und Qualitätsbeauftragte.

10 dreicksverhältnis 7. DIE FINANZIERUNG DER PFLEGE/ Forderungsmanagement Wird Ihre Leistung zu einer Einnahme oder müssen Forderungen ausgebucht werden? Die Gründe dafür können vielfältig sein. So können offene Forderungen bei nicht geklärten Kostenübernahmeverfahren mit dem zuständigen Sozialhilfeträger entstehen. Auch bei Selbstzahlern bleiben oftmals Zahlungen aus. Teilweise liegen die Probleme im Umgang mit den Bevollmächtigten, gesetzlichen Betreuern oder den Erben des Pflegebedürftigen. Um Forderungsausfälle zu verhindern, ist ein effektives Forderungsmanagement notwendig. Hierzu ist es wichtig, die Instrumente der Forderungsrealisierung optimal und zeitnah einzusetzen, um Forderungsausfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und bei eingetretenen Zahlungsstörungen den Bedarf nach einer schnellen und effektiven Forderungsdurchsetzung zu decken. Wir schulen hierfür Ihre Mitarbeiter anhand der vertraglichen und gesetzlichen Rechtsgrundlagen und geben praxisorientierte Tipps. Im Seminar selbst wird ein umfangreiches Skript mit Musterformulierungen an die Teilnehmer ausgehändigt. Fälligkeit, Verzug und Mahnung bei (Heim-) Entgelten AuSSergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Grundsätze der Sozialhilfe Das Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis Kostenübernahmeverfahren mit dem Sozialhilfeträger Einkommens- und Vermögenseinsatz/Schonvermögen Versterben beim laufenden kostenübernahmeverfahren Einleitung und Begleitung von Betreuungsverfahren Betreuerwechsel/-entlassung/Ergänzungs- und Kontrollbetreuung; mitwirkungspflichten des Betreuers Erbauseinandersetzungen (Geltendmachung beim Erben) Vollstreckungsmöglichkeiten Das Seminar richtet sich sowohl an die Leitung / Geschäftsführung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen als auch an die jeweiligen Mitarbeiter der Heimaufnahme und der Buchhaltung.

11 Was Arbeitsrecht man jetzt in wissen der Praxis muss! 8. Arbeitsrecht in der Pflege I Seit 2003 richtet sich die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Formularklauseln nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Seither ergehen jährlich wichtige Entscheidungen insbesondere des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit einzelner arbeitsvertraglicher Formularklauseln. Insofern ist es dringend geboten, dass Arbeitsvertragsmuster ständig aktualisiert werden, zumal kein Bestandsschutz für Altverträge besteht. Die rechtswirksame Befristung von Arbeitsverträgen ist mitunter ein schwieriges Unterfangen. Fehler bei der Befristung oder der Verlängerung einer Befristung können erhebliche negative wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei Zweckbefristungen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, da ansonsten aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwachsen kann. ABSCHLUSS VON ARBEITSVERHÄLTNISSEn DER ARBEITSVERTRAG BESPRECHUNG EINZELNER FORMULARKLAUSELN BEFRISTUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN VERLÄNGERUNG VON BEFRISTETEN ARBEITSVERHÄLTNISSEN Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer, Heimleiter, Pflegedienstleiter mit Personalverantwortung sowie Personalleiter und Personalreferenten.

12 Arbeitsrecht in der Praxis 9. Arbeitsrecht in der Pflege II Nicht selten scheitert eine verhaltensbedingte Kündigung beim Arbeitsgericht, weil der Mitarbeiter zuvor nicht oder nicht wirksam abgemahnt worden ist. Das Seminar vermittelt u.a. die erforderlichen Kenntnisse, um rechtssicher eine Abmahnung erteilen zu können. Anhand von Fallbeispielen werden typische Konstellationen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen besprochen. Die richtige und rechtzeitige Anhörung des Betriebsrats / der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung ist von elementarer Bedeutung. Fehler können im arbeitsgerichtlichen Verfahren meist nicht mehr korrigiert werden. Trotzdem wird die Anhörung in der Praxis oft nicht ernst genug genommen. Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden Strategien zur Fehlervermeidung erarbeitet. Wer darf das Arbeitsverhältnis kündigen? wie sollte eine Kündigung zugestellt werden? wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam? dies alles sind wichtige Fragen, die praxisnah behandelt werden. ABGRENZUNG ABMAHNUNG/ERMAHNUNG VORAUSSETZUNGEN EINER WIRKSAMEN ABMAHNUNG FALLBEISPIELE VON ABMAHNUNGEN UMGANG MIT GEGENDARSTELLUNGEN DIE KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES ANHÖRUNG DES BETRIEBSRATS/DER MITARBEITERVERTRETUNG FORM UND ZUSTELLUNG DER KÜNDIGUNG KÜNDIGUNGSGRÜNDE (INSBESONDERE DIE VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG) Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer, Heimleiter, Pflegedienstleiter mit Personalverantwortung sowie Personalleiter und Personalreferenten.

13 Veranstaltungen auch für Kunden 10. Fragen des Betreuungsrechts: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ( auch für Kunden / Bewohner/ Angehörige ) Die Vorsorge für die letzte Lebensphase eine Zeit, in der viele Patienten/ Bewohner selbst entscheidungsunfähig sind ist zu einem Anliegen vieler Menschen und geradezu zu einem öffentlichen Thema geworden. Dementsprechend oft werden ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen im Pflegealltag mit der einen oder anderen Vorsorgeverfügung konfrontiert. Aufgrund des Fehlens gesetzlicher Bestimmungen zur Erstellung, zum Inhalt, zum Umfang, zu Rechtsfolgen und zu Grenzen von rechtsgeschäftlichen Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), ergeben sich im Pflegealltag Schwierigkeiten, wenn es um die Reichweite, die praktische Umsetzung und die Berücksichtung der Verfügung geht. Ähnliche praktische Probleme treten auch hinsichtlich der rechtlichen Betreuung auf, auch wenn sie als gesetzliche Vorsorge in den 1896 ff. BGB ausdrücklich geregelt ist. In Rechsprechung und Literatur haben sich dennoch Grundsätze herausgebildet, die die Voraussetzungen, die Verbindlichkeit und die Grenzen von Vorsorgeverfügungen und gesetzlicher Betreuung aufzeigen. Grundsätze rechtsgeschäftlicher Betreuungsvorsorge Vorsorgevollmacht (Inhalt, Umfang, Grenzen) Betreuungsverfügung (Inhalt, Umfang, Grenzen) Patientenverfügung (Inhalt, Umfang, Grenzen) Grundsätze gesetzlich geregelter Vorsorge (rechtliche Betreuung) Voraussetzungen, Auswirkungen, Grenzen der Betreuung Haftung im Rahmen der Vorsorge bzw. Betreuung Das Seminar richtet sich sowohl an die Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen und ihre Mitarbeiter als auch an die Patienten / Bewohner und deren Angehörige.

14 Was PFLEGEPRAXIS man jetzt wissen muss! 11. Die Delegation ärztlicher Aufgaben AN das Pflegepersonal Ob und unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, ärztliche Aufgaben an nichtärztliches Personal zu delegieren? Fest steht, dass in der Praxis keinesfalls sämtliche Tätigkeiten durch den Arzt des Bewohners/Patienten selbst durchgeführt werden können. Aufgrund des Fehlens eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen zum Delegationsrecht, ergeben sich Schwierigkeiten und Unklarheiten, wenn es um praktische Fragen der Umsetzung im Pflegealltag geht. In Rechsprechung und Literatur haben sich dennoch Grundsätze herausgebildet, die Kriterien und Voraussetzungen der Delegation aufzeigen. Erklärt werden in dieser Fortbildungseinheit die Bereiche der delegationsfähigen, der nur im Einzelfall delegationsfähigen und der zum Kernbereich ärztlichen Handelns gehörenden nicht delegationsfähigen Leistungen sowie die jeweiligen Voraussetzungen. Grundsätze der Rechtsprechung zur Delegation Kernbereich ärztlichen Handelns Verantwortungsbereiche von Arzt, Pflegepersonal und Einrichtung Ärztliche Anordnungen und Verordnungen Telefonische Anordnungen/Bedarfsverordnungen Einwilligung und Aufklärung des Patienten Formelle und materielle Qualifikationen der Pflegekräfte Befähigungsnachweise und Spritzenscheine Zurückweisung der Delegation durch die Pflegekraft Dokumentation und Haftung im Rahmen der Delegation Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Leitungskräfte und Mitarbeiter.

15 p a r t n e r s c h a f t HAMBURG Lehmweg Hamburg Tel (040) Fax (040) hamburg@richter-rae.de BERLIN Bundesallee 39-40a Berlin Tel (030) Fax (030) berlin@richter-rae.de KÖLN Luxemburger Straße Köln Tel (0221) Fax (0221) koeln@richter-rae.de MÜNCHEN Gebr.-Batscheider-Str. 4a Oberhaching Tel (089) Fax (089) muenchen@richter-rae.de

16 Aktuelle Seminare und Schulungen, durchgeführt von den bekannten RICHTERRECHTSANWÄLTE Referenten Die Inhalte sind individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse abgestimmt Referenten, Inhalte, Zeitpunkt und Dauer bestimmen Sie Die Praxis Ihres Unternehmens: Problemstellungen werden vertraulich diskutiert Reisekosten und Abwesendheitszeiten von Ihnen und Ihren Mitarbeitern werden reduziert Erfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat Jetzt abonieren: der Kostenlose monatliche Newsletter

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