Rahmenbedingungen und Erfordernisse einer bedarfsgerechten Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen

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1 Rahmenbedingungen und Erfordernisse einer bedarfsgerechten Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen Eine Expertise erstellt von Andrea Siegert für die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

2 Herausgeber: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, Dresden Telefon: Telefax: V. i. S. d. P.: Marcel Braumann Titelbil: eyewave Fotolia.com Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden.

3 Rahmenbedingungen und Erfordernisse einer bedarfsgerechten Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen Eine Expertise von Andrea Siegert im Auftrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dresden, den

4 Ich danke allen, die mich beim Recherchieren und Schreiben meiner Expertise unterstützt haben. Insbesondere danke ich: Annett Engelmann, Gabi Eßbach, Vera Fünfstück, Dr. Martina Große, Gabriele Gruner, Karin Franke, Alexander Harig, Thomas Kühne, Petra Mrasek, Sylvia Müller, Birgit Riedel, Monika Rothe, Dr. Petra Schellenberger und Dr. Monika Schröttle. 2

5 Die Autorin: Andrea Siegert, Dipl. Germanistin, Dipl. Sozialpädagogin und freiberufliche Supervisorin (DGSv), seit 1991 im Bereich Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Beratung, Fachberatung und fachpolitischer Arbeit tätig. Mitglied der Sächsischen Initiativgruppe Gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Mitarbeit im Sächsischen Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern. 3

6 Rahmenbedingungen und Erfordernisse einer bedarfsgerechten Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen Inhaltsverzeichnis 1. Häusliche Gewalt. Begriffsbestimmung Definition Formen häuslicher Gewalt Zahlen und Fakten Folgen häuslicher Gewalt Der Kreislauf der Gewalt Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt Zum öffentlichen Umgang mit dem Thema der häuslichen Gewalt seit der Wende Gesetzliche Regelungen und polizeiliche Sanktionsmöglichkeiten Zentrale Hilfe-Einrichtungen bei häuslicher Gewalt Netzwerke gegen häusliche Gewalt Frauenschutzarbeit in Sachsen Standards der Frauenschutzarbeit Standards der Frauenschutzarbeit in Sachsen Bundesweite Standards für den Einsatz von Dolmetscherinnen bei der Arbeit mit gewaltbetroffenen Migrantinnen Bestandsaufnahme: Frauenschutzhäuser in Sachsen Die Angebotsstruktur in Sachsen Personal Die Finanzierung der Frauenschutzhausarbeit in Sachsen Frauenschutzhäuser und -wohnungen im ländlichen Raum Barrierefreiheit Migrantinnen Modelle und Überlegungen zur Finanzierung der Frauenschutzarbeit Europarat und Bundesregierung zu Berechnungen von Frauenhausplätzen pro EinwohnerInnenzahl Das Land Sachsen: Landesaktionsplan, Förderrichtlinie, gerechte Kostenbeteiligung Das Modell von Schleswig-Holstein: Der einheitliche Platzkostensatz Überlegungen der Bundesweiten Frauenhauskoordinierung über die Nachteile der Einzelfallfinanzierung über SGB II und XII in Frauenschutzhäusern Das Positionspapier bundesweiter Frauenhaus-Vertretungen für die bun-deseinheitliche Bereitstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt LAG Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen, Grundsatzpapier zur Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen sowie der Interventionsstellenarbeit in Sachsen Nächste Schritte zur Verbesserung des Frauenschutz-Angebotes in Sachsen Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in Sachsen Standards der Interventionsstellenarbeit in Sachsen Bestandsaufnahme

7 4.3. Vergleich des aktuellen Standes mit Standards der Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in Sachsen Ableitung von Handlungsbedarf Beratungsstellen für Täter häuslicher Gewalt Bestandsaufnahme Vergleich des aktuellen Standes mit einer optimalen Angebotsstruktur an Täterberatungsstellen Ableitung von Handlungsbedarf Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt Bestandsaufnahme Handlungsbedarf Polizei Bestandsaufnahme Vergleich der aktuellen Situation mit den Erfordernissen eines optimalen Opferschutzes Ableitung von Handlungsbedarf Justiz Vergleich der aktuellen Situation mit den Erfordernissen eines optimalen Opferschutzes Ableitung von Handlungsbedarf Das Gesundheitswesen ein wichtiger Partner im Hilfenetzwerk gegen häusliche Gewalt Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt Zahlen und Fakten Folgen Der gesetzliche Schutz von Kindern als Zeugen häuslicher Gewalt Der gesetzliche Schutz von Kindern in der Praxis in Sachsen Was Kinder brauchen Handlungsempfehlungen für die an der Intervention gegen häusliche Gewalt beteiligten Institutionen zum Schutz der Kinder bei häuslicher Gewalt Prävention von häuslicher Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation von Kindern als Zeugen und Opfern häuslicher Gewalt in Sachsen Literaturverzeichnis Adressen Adressen von fachpolitischen landesweiten Gremien Kontaktdaten der Beratungs- und Schutzeinrichtungen im Freistaat Sachsen Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Südwestsachsen Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Oberlausitz- Niederschlesien Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Dresden Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Oberes Elbtal- Osterzgebirge Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Westsachsen Unterstützungsangebote im Bereich der Polizeidirektion Leipzig

8 1. Häusliche Gewalt. Begriffsbestimmung 1.1. Definition Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt zwischen Erwachsenen in Familie oder Partnerschaft. (1) Sie umfasst alle Formen der physischen, sexuellen, psychischen, ökonomischen und sozialen Gewalt zwischen erwachsenen Menschen. Es handelt sich dabei am häufigsten um Gewalthandlungen in einer Partnerschaft, die aktuell besteht, die sich in Auflösung befindet oder die beendet ist. Für die Definition nicht ausschlaggebend sind Tatort und gemeinsamer Wohnsitz. (Leopold/ Kavemann 2002) Häusliche Gewalt findet in der Privatsphäre statt, in den vermeintlich sicheren eigenen vier Wänden. Die Haupttätergruppe sind männliche Partner, die Hauptopfergruppe sind Partnerinnen. Das heißt: Häusliche Gewalt ist vorrangig Gewalt gegen Frauen, ist geschlechtsspezifische Gewalt, die auf die ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern in unserer Gesellschaft zurückzuführen ist. (BMFSFJ 2006) Als solche stellt häusliche Gewalt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und Grundrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die physische und psychische Unversehrtheit der Frauen dar. Nach den Partnerinnen als den häufigsten Opfern häuslicher Gewalt gibt es folgende weitere Opfergruppen: männliche Partner Partnerinnen und Partner aus gleichgeschlechtlichen Beziehungen ältere Familienangehörige wie z.b. Eltern, Großeltern, Schwiegereltern erwachsene Kinder und Schwiegerkinder, erwachsene Geschwister Angehörige mit Behinderungen Pflegebedürftige Angehörige (siehe dazu: Görgen/ Kreuzer, 2002; Fegert/Müller 2001; Ohms/ Stehling 2001) Kinder sind in Gewaltbeziehungen immer mitbetroffen von häuslicher Gewalt. Auch in Fällen, in denen Kinder nicht selbst Opfer, sondern nur Zeugen von häuslicher Gewalt zwischen Vater und Mutter werden, stellt das Miterleben von Gewalthandlungen eine existentielle Überforderungssituation mit weitreichenden Folgen dar. (siehe dazu: Kapitel 10) Opfer wie Täter stammen aus allen Schichten, allen Altersgruppen, sie gehören unterschiedlichsten Konfessionen und Ethnien an. Auch Migrantinnen werden Opfer häuslicher Gewalt. (siehe dazu BMFSFJ 2004 und 2008) Die Autorinnen der Untersuchung von 2008 warnen angesichts einer emotional aufgeladenen Debatte vor klischeehaften Haltungen, die z.b. häusliche Gewalt und die Gleichstellungsproblematik einseitig ethnischen Minderheiten zuordnen, während dabei gleichzeitig die Probleme häuslicher Gewalt und ausstehender 1 siehe dazu: Andrea Siegert, Was ist häusliche Gewalt? In: Sächsisches Sozialministerium (Hrsg.), Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden Der Begriff der häuslichen Gewalt grenzt sich ab von der Gewalt gegen minderjährige Kinder in der Familie, die als Kindesmisshandlung und Kindeswohlgefährdung gefasst und gesetzlich über die 1666 und 1666 a BGB geregelt wird. Siehe dazu: Kapitel 10 6

9 Gleichberechtigung in der deutschen Mehrheitsgesellschaft in den Hintergrund geraten. (2) Quellen: Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Leopold, B/ Kavemann, B. et al, Fortbildungen für die Intervention bei häuslicher Gewalt, Stuttgart, Berlin, Köln 2002 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Görgen, T./ Kreuzer, A. et al., Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum, Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation eines Modellprojektes, Stuttgart, Berlin, Köln, 2002 Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) Müller, Ursula/ Schröttle, Monika, Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland, Berlin 2004 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Hellbernd, H., Häusliche Gewalt gegen Frauen, gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L. Interventionsprogramm. Curriculum, Berlin 2006 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Schröttle, Monika, Migration, Gesundheit, Gewalt, Eine vergleichende Sekundäranalyse zur gesundheitlichen und Gewaltsituation von Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, Berlin 2008 Fegert, J./ Müller, C., Sexuelle Selbstbestimmung und sexuelle Gewalt bei Menschen mit geistiger Behinderung. Sexualpädagogische Konzepte und präventive Ansätze, Bonn 2001 Ohms, C./ Stehling, K., Lesben Informations- und Beratungsstellen e.v. (Hrsg.), Gewalt gegen Lesben, Gewalt gegen Schwule, Berlin 2001 Sächsisches Ministerium für Soziales, Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden Formen häuslicher Gewalt Bei häuslicher Gewalt werden folgende Formen unterschieden: Physische Gewalt: z.b. Schläge, Stöße, Fußtritte, Bisse, Würgen, Fesseln, Verbrennen, Essensentzug, tätliche Angriffe mit Gegenständen, Schlag-, Stich- oder Schusswaffen... bis hin zur Tötung Sexualisierte Gewalt: erzwungene sexuelle Handlungen, Nötigungen, Vergewaltigungen, Zwang zur Prostitution Psychische Gewalt: z.b. Drohungen, Beleidigungen, Demütigungen, Einschüchterung Ökonomische Gewalt: zielt auf die Herstellung oder Aufrechterhaltung der ö- konomischen Abhängigkeit, z.b. durch Arbeitsverbote, Zwang zur Arbeit oder den Entzug der Verfügung über eigenes Geld Soziale Gewalt: Isolierung, Kontrolle oder Verbote von Kontakten zu Familie und Freundinnen und Freunden (Brückner,1998, S.I.G.N.A.L. 2003) Häusliche Gewalt ist in der Regel kein einmaliges Ereignis. Körperliche und sexuelle Gewalttaten sind dabei nur ein Teil des gesamten Geschehens. Es handelt sich um ein komplexes System von Gewalt, Machtausübung und Kontrolle, das darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit, das Selbstvertrauen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu untergraben. Brückner, M., Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Frankfurt/ Main 1998 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S.I.G.N.A.L. Interventionsprojekt gegen Gewalt an Frauen, Berlin Andererseits warnen die Autorinnen davor, Probleme von Frauen mit z.b. türkischem Migrationshintergrund mit häuslicher Gewalt zu ignorieren. Es geht um eine differenzierte Wahrnehmung von gewaltbetroffenen Migrantinnen und die Entwicklung differenzierter Hilfe-Angebote. (BMFSFJ 2008) 7

10 1.3. Zahlen und Fakten Häusliche und sexuelle Gewalt gehören laut WHO zu den zentralen Gesundheitsrisiken für Frauen. (WHO 2002) Für Frauen ist die Gefahr weitaus größer, in ihrer eigenen Wohnung durch Partner und andere Familienangehörige Gewalt zu erfahren als auf der Straße Opfer von Gewalt durch Fremde zu werden. (Brückner 1998) In einer repräsentativen bundesweiten Untersuchung erklärte jede vierte Frau, einmal oder mehrmals körperliche oder - zum Teil zusätzlich - sexuelle Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt zu haben. Insgesamt haben 40 % der befragten Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/ oder sexuelle Gewalt erlebt (durch Partner, Familienangehörige, Bekannte oder Fremde) (BMFSFJ 2004) Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend. 4 Millionen Frauen werden jährlich bundesweit von ihren Partnern misshandelt. Jedes Jahr flüchten sich in der Bundesrepublik Deutschland rund Frauen und ihre Kinder in Frauenschutzhäuser. (BMFSFJ 2000) In Sachsen suchten im Jahr Frauen und Kinder in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen Schutz vor häuslicher Gewalt. (Sächsisches Ministerium für Soziales 2006) Im Jahr 2006 fanden 673 Frauen mit insgesamt 628 Kindern in Frauenschutzwohnungen Unterkunft. (Sächsisches Ministerium für Soziales 2007) (1) Das Landeskriminalamt Sachsen erfasste im Jahr Frauen und 238 Männer als Opfer häuslicher Gewalt. Das entspricht einem Zahlenverhältnis von 83,69 % weiblicher Opfer und 16, 31 % männlicher Opfer. (LKA Sachsen 2006) Die folgende Übersicht listet die Fälle häuslicher Gewalt in den Jahren 2002 bis 2007 (Stand ) in Sachsen auf und unterscheidet dabei zwischen weiblichen und männlichen Opfern und nach den einzelnen Regionen in Sachsen. Die Zahl männlicher Opfer beträgt durchschnittlich ca. 15 % (Täter sind dabei neben Partnerinnen auch männliche Familienangehörige wie Söhne, Väter, Brüder). Etwa 85 % der Opfer sind weiblich. Täter sind dabei laut LKA überwiegend die Partner. (Quelle: Sächsischer Landtag, Drucksache 4/9494, Anlage 2): 1 Zum Zeitpunkt der Abgabe des Manuskriptes lagen noch keine Zahlen von 2007 vor. 8

11 Landkreise Opfergeschlecht Opfergeschlecht Opfergeschlecht Opfergeschlecht Opfergeschlecht Opfergeschlecht kreisfreie Städte männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Annaberg Aue-Schwarzenberg Bautzen Chemnitzer Land Chemnitzer-Stadt Delitzsch Döbeln Dresden-Stadt Freiberg Görlitz-Stadt Hoyerswerda-Stadt Kamenz Leipziger Land Leipzig-Stadt Löbau-Zittau Meißen-Radebeul Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Muldentalkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis Plauen-Stadt Riesa-Großenhain Sächsische Schweiz Stollberg Torgau-Oschatz Vogtlandkreis Weißeritzkreis Zwickauer Land Zwickau-Stadt Gesamtergebnis Prozentualer Anteil 17,3% 82,7% 100,0% 10,5% 89,5% 100,0% 12,7% 87,3% 100,0% 14,3% 85,7% 100,0% 16,3% 83,7% 100,0% 16,1% 83,9% 100,0% 2007 nur bis zum Während Frauen am häufigsten Gewalt in Partnerschaft und Familie erleiden, erfahren Männer weitaus häufiger Gewalt durch Fremde oder Bekannte. Körperliche Gewalt widerfährt Männern überwiegend in der Öffentlichkeit und Freizeit, psychische Gewalt überwiegend in der Arbeitswelt. Die Täter sind dabei meist Männer. Körperliche oder sexuelle Gewalt in Partnerschaften haben 9 % der befragten Männer erlebt. Psychische Gewalt in Partnerschaften nennen Männer häufiger (von sozialer Kontrolle bis massiven Eingriffen) (BMFSFJ 2004/ 2). Dass und wie stark Kinder als Zeugen von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind, ist erst in den letzten Jahren intensiver untersucht worden. (siehe dazu: Kapitel 10) Nach einer bundesweiten Befragung von 2003 nahmen nach körperlicher/sexueller Gewalt mit Verletzungsfolgen in Partnerschaften nur 21 % der Opfer medizinische Hilfe in Anspruch, 17 % der Opfer nutzten psychosoziale Beratungsangebote, 13 % riefen die Polizei und 8 % erstatteten Anzeige. (BMFSFJ 2004) Gewalt in der Familie ist noch immer ein Tabu. Es ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, da die Anzeigebereitschaft von Straftaten in Familien sehr gering ist. Das Thema häusliche Gewalt im Rahmen von Pflegebedürftigkeit ist besonders stark tabuisiert. Die pflegebedürftigen Opfer befinden sich in einem noch stärkeren Abhängigkeitsverhältnis als nichtpflegebedürftige Angehörige. Daher ist das Dunkelfeld hier noch größer. Dem LKA wurden im Zeitraum von 2003 bis 2007 nur fünf pflegebedürftige Opfer häuslicher Gewalt bekannt, davon vier Frauen und ein Mann. (Quelle: Sächsischer Landtag, Drucksache 4/9494, 2007, S. 65) 9

12 Auch Migrantinnen werden Opfer häuslicher Gewalt. (siehe dazu BMFSFJ 2008) Eine neuere Studie besagt, dass 37 % Frauen mit türkischem Migrationshintergrund und 28 % Frauen aus Ländern der ehemaligen UdSSR körperliche oder sexuelle Gewalt durch aktuelle und/oder frühere Beziehungspartner erlitten haben, im Vergleich dazu sind 29 % aller Frauen deutscher Herkunft davon betroffen. (BMFSFJ 2008) Quellen: Brückner, M., Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Frankfurt/ Main 1998 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BIG e.v. (Hrsg.), Mehr Mut zum Reden. Von misshandelten Frauen und ihren Kindern, Berlin 2000 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S.I.G.N.A.L. Interventionsprojekt gegen Gewalt an Frauen, Berlin 2003 Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Müller. U./Schröttle, M., Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland, Berlin 2004 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), L. Jungnitz/ H.-J- Lenz et al: Gewalt gegen Männer. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland, nichtrepräsentative Studie, Berlin 2004/ 2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Schröttle, Monika, Migration, Gesundheit, Gewalt, Eine vergleichende Sekundäranalyse zur gesundheitlichen und Gewaltsituation von Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, Berlin 2008 Landeskriminalamt Sachsen 2006 WHO, Preventing violence: a guide to implementing the recommendations of the World Report on Violence and Health, Genf Folgen häuslicher Gewalt Körperliche Folgen Körperliche Verletzungen Funktionelle Beeinträchtigungen Dauerhafte Behinderungen Schmerzen Arbeitsunfähigkeit Gynäkologische Erkrankungen Schwangerschaftskomplikationen/ Fehlgeburten Psychosomatische Folgen Schlaf- und Konzentrationsstörungen Schmerzen Verspannungen Erschöpfung Posttraumatische Belastungsstörungen Süchte (Medikamente, Alkohol oder andere Drogen, Nikotin, Essstörungen) 10

13 Psychische Folgen Ängste und Panikattacken Ohnmachtsgefühle Depressionen Selbstwertstörungen Verunsicherung Scham- und Schuldgefühle Zerrissenheit Handlungsunfähigkeit Soziale Folgen Verlust des Arbeitsplatzes Rückzug/ Isolation Verlust des Selbstwertgefühls Beeinträchtigte soziale Funktionen/ Fähigkeiten Tödliche Folgen Tödliche Verletzungen Mord Suizid Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), U. Maschewsky-Schneider, Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L. Interventionsprogramm. Handbuch und wissenschaftlicher Bericht, Bonn Der Kreislauf der Gewalt Häusliche Gewalt entwickelt meist eine eigene Dynamik, die als Kreislauf der Gewalt zu beschreiben ist: Dieser Kreislauf beinhaltet drei Phasen, die miteinander verwoben sind: Der Kreislauf beginnt mit der Phase des Spannungsaufbaus. Es folgt der Gewaltausbruch. Die dritte Phase ist die Reue-, Entschuldigungs- und Entlastungsphase. (Walker 1983) Diese dritte Phase der Entschuldigung, in der der Partner seine Gewalttätigkeit bereut und verspricht, er werde sein Verhalten ändern, macht es den Opfern nicht zuletzt schwer, sich aus der Gewaltbeziehung zu lösen. Die Verbindung mit dem Gewalttäter scheint ihnen unauflösbar. Nicht wenige Betroffene bleiben jahrelang in gewalttätigen Beziehungen. Dabei häufen sich die Gewaltausbrüche immer mehr, sie werden heftiger, die Entschuldigungsphasen werden kürzer. (Siegert 2007) Für Außenstehende ist es häufig schwer nachvollziehbar, warum die Opfer ihre gewalttätigen Partner nicht verlassen. 11

14 In Befragungen gaben von häuslicher Gewalt betroffene Frauen folgende Gründe an: Die Angst vor noch schlimmeren Gewaltausbrüchen des Partners, vor seiner Verfolgung und Bedrohung der gewalttätige Partner wird als allmächtig wahrgenommen, während die Opfer sich selbst ohnmächtig und handlungsunfähig fühlen ein zerschlagenes Selbstwertgefühl. Die Frauen trauen sich nicht, wegzugehen. die Angst, allein zu leben, die Frauen trauen sich nichts mehr zu Die Frauen haben keine finanziellen Mittel. Sie befürchten einen sozialen Abstieg. Sie fürchten Vorwürfe aus der Verwandtschaft und aus dem ganzen sozialen Umfeld. Sie glauben, das durchstehen zu müssen. Sie haben keine Hoffnung, dass das in einer anderen Beziehung anders wäre. Sie fühlen sich schuldig, dass ihr Partner gewalttätig ist. Sie fühlen sich schuldig, ihren Kindern keine harmonische Familie bieten zu können. Sie hoffen, den Partner doch noch verändern, ja zum Teil retten zu können. Sie hoffen, dass der Partner sich bald ändern wird. Sie glauben seinen Versprechen, sich zu ändern. Er ist ihr Partner, der Vater ihrer Kinder und der Misshandler. Sie glaubt ihm, dass er ohne sie nicht leben kann. Er droht, sich umzubringen. (siehe dazu: Hellbernd 2006; Siegert 2007 ) Studien zeigen, dass die Zeit der Trennung für misshandelte Frauen die gefährlichste Zeit ist. Die meisten Tötungen erfolgen in der Zeit der Trennung. (Schweikert 2000) Befragungen von Männern, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, befinden sich in den Anfängen. Bisherige Erfahrungen z.b. von Beratungs- und Interventionsstellen zeigen, dass einige der oben genannten Beweggründe von Frauen mit denen der Männer übereinstimmen. Viele Männer befürchten zudem, als Mann lächerlich gemacht zu werden, wenn sie sich als Opfer häuslicher Gewalt zu erkennen geben. (BMFSFJ 2004/ 2) Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), C. Hagemann/ White, Wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, Osnabrück 2002 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gewalt gegen Männer. Personale Gewaltwider fahrnisse von Männern in Deutschland, nichtrepräsentative Studie, Berlin 2004/ 2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Hellbernd, H., Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L. Interventionsprogramm. Curriculum, Berlin 2006 Schweikert, B., Gewalt ist kein Schicksal. Ausgangsbedingungen, Praxis und Möglichkeiten einer rechtlichen Intervention bei häuslicher Gewalt gegen Frauen unter besonderer Berücksichtigung von polizei- und zi vilrechtlichen Befugnissen, Baden- Baden 2000 Siegert, Andrea, in: Sächsisches Ministerium für Soziales (Hrsg.), Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden 2007 Walker, L., The battered women syndrom study. The dark side of families, in: Finkelhor / Gelles/ Hotaling (Hrsg.), Beverly Hills

15 2. Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt 2.1. Zum öffentlichen Umgang mit dem Thema der häuslichen Gewalt seit der Wende Das Thema Gewalt gegen Frauen wurde in der Zeit der Wende im Osten Deutschlands von engagierten Frauen der ostdeutschen Frauenbewegung zu einem öffentlichen Thema gemacht. Sie gründeten in ganz Sachsen Frauenschutzhäuser zum Schutz gewaltbetroffener Frauen, sie brachten das Thema in die öffentliche Diskussion ein und sie engagieren sich seitdem auf allen gesellschaftliche Ebenen gegen Gewalt an Frauen. In mittlerweile 17 Jahren schufen sie immer mehr Einrichtungen, Initiativen und Verbände gegen Gewalt an Frauen. Sie schlossen sich in stadt-, landes- und bundesweiten Netzwerken zusammen, sie sensibilisierten die Öffentlichkeit, bildeten Fachkräfte anderer Professionen fort, regten zur Zusammenarbeit an und forderten Gesetzesreformen zu häuslicher Gewalt, die u.a. im Gewaltschutzgesetz 2002 ihren Niederschlag fanden. Nach und nach konnten immer mehr Fachkräfte unterschiedlichster Professionen und Einrichtungen gewonnen werden, sich gegen häusliche Gewalt zu engagieren. An der Häufigkeit von häuslicher Gewalt änderte sich seit der Wende sachsenweit und bundesweit nichts. Diese Erkenntnis führte zu der Einsicht, dass alle Verantwortlichen in nichtstaatlichen und staatlichen Einrichtungen weit intensiver als bisher zusammenwirken müssen, wenn sich an der Situation von Opfern häuslicher Gewalt nachhaltig etwas ändern soll. In diesem Zusammenhang wurde das Gewaltschutzgesetz im Jahre 2002 bundesweit eingeführt. (siehe Kapitel 2.2.) Heute gibt es in Sachsen regionale und landesweite Vernetzungsstrukturen wie den Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, die landesweite Vernetzung der Interventionsstellen und der Frauenschutzhäuser, die Sächsische Initiativgruppe gegen Gewalt an Frauen und Kindern, und die jeweiligen regionalen Bündnisse gegen häusliche Gewalt. Der interministerielle Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde 2003 gegründet und ist ein landesweites Koordinierungs-Gremium zwischen sächsischen Ministerien und Nichtregierungsorganisationen. Er koordiniert landesweit und ressortübergreifend die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Professionen und Institutionen. Der Lenkungsausschuss tagt viermal im Jahr. Mitglieder des Lenkungsausschusses sind VertreterInnen folgender Ministerien, Behörden und Einrichtungen: Sächsische Staatsministerien des Inneren, für Soziales, der Justiz und für Kultus LAG Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen Landesfrauenrat Sachsen e.v. Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Sachsen Einrichtungen der Opferhilfe Sachsen LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten LAG der Familienverbände Sachsens Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.v. Sächsischer Landkreistag e.v. 13

16 Unter dem Dach des Lenkungsausschusses haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die zu spezifischen Themen häuslicher Gewalt arbeiten. Diese Arbeitsgruppen sind: die AG Finanzierung Frauenschutzhäuser, die AG Gewalt und Gesundheit, die AG Polizeiliches Handeln, die AG Stalking, die AG Kinder und Jugendliche, die AG Öffentlichkeitsarbeit, die AG SeniorInnen/Menschen mit Behinderung/Pflegebedürftige und die AG Justiz. In der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD im Freistaat Sachsen wurde vereinbart, das Thema der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu einem Schwerpunktthema zu machen und die dafür erforderlichen Maßnahmen in einem Landesaktionsplan zusammenzufassen. Dieser wurde 2007 verabschiedet. Federführung hat dabei das Sächsische Staatsministerium des Innern. Hier befindet sich auch die Geschäftsstelle des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung häuslicher Gewalt Gesetzliche Regelungen und polizeiliche Sanktionsmöglichkeiten Zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 das Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern (Gewaltschutzgesetz, BMFSFJ 2003) verabschiedet. Der Staat bewertet dabei häusliche Gewalt nicht mehr als Familienstreitigkeit, sondern als Gewalt und somit als Straftat. Die Täter werden für ihr gewalttätiges Verhalten konsequent in die Verantwortung genommen: sie werden der Wohnung verwiesen. Wer schlägt der geht. (1) Das Gewaltschutzgesetz bietet Maßnahmen zum Schutz vor Verletzung von Körper, Gesundheit und Freiheit oder der Drohung mit solchen Verletzungen sowie Nachstellungen, Belästigungen, Stalking direkt oder per Fernkommunikation. 1 des Gewaltschutzgesetzes beinhaltet ein Kontaktverbot der gewalttätigen Person gegenüber der gewaltbetroffenen Person. Dieses enthält ein Wohnungsbetretungsverbot und ein Näherungsverbot - auch über Fernkommunikation. Das Gericht kann die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnamen treffen und kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält, Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen und Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen. 2 des Gewaltschutzgesetzes regelt die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung. Dabei wird die gemeinsame Wohnung der von häuslicher Gewalt betroffenen Person zugewiesen. Die gewalttätige Person wird weggewiesen. Dies gilt und das ist das Neue unabhängig davon, ob die gewalttätige Person Eigentümer oder Alleinmieter der Wohnung ist. Die Wegweisung ist in der Regel auf maximal sechs Monate befristet. 1 siehe dazu: Sächsisches Sozialministerium (Hrsg.), Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden

17 Wird die Polizei zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen, kann sie dem Täter eine Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot aussprechen. Dies beinhaltet in Sachsen ein Kontakt- und Näherungsverbot für derzeit sieben Tage (SächsPolG 21). Das heißt, die Polizei kann dem Täter verbieten, sich der Wohnung und anderen Orten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (Arbeitsstelle, Kindertagesstätte, Schule...), zu nähern. Befindet sich im Einzugsbereich des Opfers eine Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, so leitet die Polizei dieser Stelle den Namen und die Telefonnummer der gewaltbetroffenen Person zu. Voraussetzung dafür ist deren Zustimmung. Die Koordinierungs- und Interventionsstelle tritt proaktiv, meist per Telefon, in Kontakt mit der gewaltbetroffenen Person. Sie informiert über Hilfe- Angebote, sie bietet eine Erstberatung an, hilft beim ersten Verarbeiten der Situation und vermittelt das Opfer an weitere unterstützende Einrichtungen im Hilfenetzwerk. Für zivilrechtliche Schutzanordnungen wie das Betretungs- oder Näherungsverbot muss die gewaltbetroffene Person einen Eilantrag bei Gericht stellen. Eine gewisse Eile ist dabei geboten, weil der polizeiliche Platzverweis in Sachsen derzeit nur sieben Tage gilt und weil die Gefährdung des Opfers erfahrungsgemäß gerade in der Trennungsphase vom gewalttätigen Partner steigt. Zudem erkennen die Gerichte die Eilbedürftigkeit des Antrags umso eher an, je kurzfristiger die Gewalthandlung zurückliegt. Die Eilanträge werden bei den Rechtsantragsstellen der örtlichen Gerichte gestellt. Die Opfer können sich bei Koordinierungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt Unterstützung und Informationen darüber holen (siehe Adressenliste). Es ist sinnvoll, sich von einer Rechtsanwaltschaft zu Gericht begleiten zu lassen. Die Erfahrungen zeigen, dass es ohne Rechtsbeistand weit schwerer ist, die erforderlichen Schritte mit Erfolg zu gehen. Im März 2007 trat das Stalking-Gesetz in Kraft. Mit dem neuen Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) 238 StGB kann künftig strafrechtlich belangt werden, wer einer anderen Person unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich ihre räumliche Nähe aufsucht, ihr unerwünschte Telefonate, SMS oder s aufnötigt oder über Dritte Kontakt zu ihr herzustellen versucht. Auch die unerwünschte Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unter dem Namen der Person und die Androhung von Gewalt ist damit strafbar. Eine große Opfergruppe sind bei Stalking Partnerinnen, die sich von ihrem Partner trennen oder bereits getrennt haben. Der Strafrahmen liegt je nach konkreter Straftat zwischen Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren. Außerdem gibt es in schwerwiegenden Fällen die Möglichkeit der Deeskalationshaft. ( siehe auch: Leipziger Netzwerk gegen häusliche Gewalt und Stalking 2006) Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend, Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt. Informationen zum Gewaltschutzgesetz, Bonn 2003 Bundesministerium für Justiz 2007: Sächsisches Sozialministerium (Hrsg.), Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden 2007 Leipziger Netzwerk gegen häusliche Gewalt und Stalking, Dokumentation der Fachtagung Stalking Opferschutz, Täterverhalten und rechtspolitischer Rahmen am , Leipzig

18 2.3. Zentrale Hilfe-Einrichtungen bei häuslicher Gewalt Frauen- und Kinderschutzhäuser Anonyme Unterkunft für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Unterstützung Begleitung zu Behörden/ zu Gericht (siehe Kapitel 3) Koordinierungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt einzelfallbezogene Krisenintervention und Beratung für Frauen und Männer als Opfer häuslicher Gewalt im pro-aktiven Ansatz Koordinierung der Institutionen im Netzwerk Weiterbildung der Institutionen (siehe Kapitel 4) Täterberatungsstellen Einzel- und Gruppenberatungen für Täter häuslicher Gewalt Paarberatungen (siehe Kapitel 5) Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen/ Opferberatungsstellen Krisenintervention und Beratung Begleitung zu Behörden/ zu Gericht z.t. finanzielle Unterstützung (siehe Kapitel 6) 2.4. Netzwerke gegen häusliche Gewalt Derzeit geht es darum, die regionalen Hilfe-Einrichtungen zu regionalen Hilfe- Netzwerken zu formieren. In diesen interdisziplinären Netzwerken sollen die unterschiedlichen Professionen und Einrichtungen zusammenarbeiten, um Opfern häuslicher Gewalt effektiv und zeitnah helfen zu können. Durch solides Fachwissen über häusliche Gewalt, einen regelmäßigen Fachaustausch innerhalb und zwischen den Hilfe-Einrichtungen kann eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit mit kurzen Wegen bei Absprachen entstehen, was den Opfern häuslicher Gewalt zugute kommt. Um solche Hilfe-Netzwerke am Leben zu halten und zu pflegen, bedarf es eines besonderen Engagements von Fachkräften. 16

19 Der Erfolg effektiver Kooperationsbündnisse gegen häusliche Gewalt ist messbar an folgenden Kriterien: Top-down-Strategien und Bottom-up-Strategien ergänzen und verstärken einander. (Das heißt, Strategien, die von der Führungsspitze aus die Basis erreichen sollen, werden ergänzt durch Aktivitäten, die sich von der Basis an die Führungsspitze richten.) Hochrangige Vertretungen der staatlichen Institutionen arbeiten in den Kooperationsbündnissen mit. Die beteiligten Vertretungen von Institutionen brauchen ein Mandat und klare Entscheidungsbefugnisse. Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene werden mit regionalen Strukturen und Aktivitäten verschränkt. Die Arbeitsergebnisse werden fest in institutionellen Strukturen verankert. Kooperationsgremien werden verbindlich und bedarfsgerecht etabliert. (WIBIG 2004) Neben der Kooperation auf fachlicher Ebene, so WIBIG 2004, ist der politische Wille der EntscheidungsträgerInnen auf Landes- und kommunaler Ebene ausschlaggebend, Verbesserungen im Unterstützungssystem umzusetzen und zu finanzieren, neue Handlungsanweisungen durchzusetzen und deren Einhaltung zu kontrollieren und statistische Erhebungen durchzuführen, die der weiteren strategischen Planung dienen. In der folgenden graphischen Darstellung ist ein regionales Netzwerk gegen häusliche Gewalt erfasst. In Sachsen gibt es bereits einige gut funktionierende regionale Netzwerke, so z.b. das Leipziger Netzwerk gegen häusliche Gewalt und Stalking und das Dresdner Bündnis gegen häusliche Gewalt. Es gibt Netzwerke im ländlichen Raum wie die Netzwerke gegen häusliche Gewalt im Meißner Landkreis, im Weißeritzkreis und im 17

20 Landkreis Riesa-Großenhain, um nur einige zu nennen. Weitere sind im Entstehen. Es gibt aber auch Regionen, die völlig unterversorgt sind mit Hilfeeinrichtungen gegen häusliche Gewalt. Die folgenden Darstellungen zeigen zwei regionale Bündnisse gegen häusliche Gewalt in Sachsen. Davon veranschaulicht die erste Abbildung ein Netzwerk im ländlichen Raum: das Netzwerk gegen häusliche Gewalt im Landkreis Meißen (Interventions- und Koordinierungsstelle Radebeul, Radebeul, 2006). Die zweite Abbildung zeigt ein städtisches Netzwerk: das Dresdner Bündnis gegen häusliche Gewalt (DIK 2006). 18

21 Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Kooperation, Intervention und Begleitforschung, Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WIBIG) Berlin 2004 Siegert/ Weck-Heimann, Unterstützungsangebote im Netzwerk gegen häusliche Gewalt. In: Sächsisches Sozialministerium (Hrsg.), Sächsischer Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, Dresden

22 3. Frauenschutzarbeit in Sachsen 3.1. Standards der Frauenschutzarbeit Seit Anfang/Mitte der neunziger Jahre beschrieben die Mitarbeiterinnen von Frauenschutzhäusern das Aufgabenprofil der Frauenschutzhausarbeit. Sie entwickelten Qualitätsstandards für die fachliche Arbeit und benannten die Rahmenbedingungen wie Finanzierung der Fachkräfte und die Ausstattung mit Sachmitteln, die nötig sind, um diese fachlichen Anforderungen erfüllen zu können. Durch einen kontinuierlichen landes- und bundesweiten Fachaustausch sowie durch die wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten der Gewaltschutzarbeit (z.b. WIBIG 2004) konnten diese Fachstandards weiterentwickelt werden Standards der Frauenschutzarbeit in Sachsen Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen hat in einem jahrelangen, intensiven Diskussionsprozess landesweite Standards der Frauenschutzhausarbeit entwickelt. Derzeit liegt eine vorläufige, noch nicht abgeschlossene Fassung vor, aus der im Folgenden zitiert wird. (1) Frauenschutzhäuser bieten folgende Hilfen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder an: Schutz und vorübergehende anonyme Unterbringung von Frauen mit und ohne Kinder Krisenintervention Beratung, Begleitung und fachpolitische und Vernetzungsarbeit gegen Gewalt Die Ziele der Frauenschutzhausarbeit umfassen dabei: die Gewährleistung des Grundrechtes auf körperliche und seelische Unversehrtheit den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor männlicher Gewalt und Gewalt im häuslichen Bereich die Stärkung der Frauen zur Überwindung bzw. Bewältigung der gewaltgeprägten Lebenssituation die Erweiterung der Interventionen zur Beendigung der Gewalt und zur Sanktionierung von gewalttätigem Handeln die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit 1 Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen, Grundsatzpapier zur Finanzierung der Arbeit der Frauenschutzeinrichtungen sowie der Interventionsstellenarbeit in Sachsen, Dresden Stand

23 Aufgaben/Leistungen (2) : Arbeit mit Frauen (im Frauenhaus/außerhalb des Frauenhauses) : Bereitstellung einer sicheren Unterkunft rund um die Uhr Rufbereitschaft Krisenintervention Information und Hilfen bei den notwendigen Aktivitäten zur sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung einschließlich der bei Bedarf notwendigen Begleitung zu Ämtern und Gerichten Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung individuelle (kontinuierliche) psychosoziale Beratung und Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen Beratung bei der Erziehung und Betreuung der Kinder einschließlich der Unterstützung in Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes Gestaltung des Zusammenlebens im Haus Gruppenangebote vorausgehende Beratung nachgehende Beratung Arbeit mit Mädchen und Jungen (im Frauenhaus/außerhalb des Frauenhauses) Krisenintervention individuelle Beratung und Begleitung Unterstützung bei der Bewältigung von Gewalt- und Trennungserfahrungen geschlechtssensible Mädchen- und Jungenarbeit, Gruppenangebote bei Bedarf ergänzende Kinderbetreuung vorausgehende Beratung nachgehende Beratung Kooperations- und Anti-Gewalt-Arbeit einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten einzelfallübergreifende Zusammenarbeit in Interventions-/ Kooperationsprojekten Informationsarbeit zur Vermittlung des Angebotes Frauenhaus Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung und Prävention Außerdem Hausorganisation und Hauswirtschaft Gewährleistung der Schutzfunktion des Hauses Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Hauses Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung Geschäftsführung, Verwaltung und Finanzen 2 Das Aufgabenspektrum von großen Frauen- und Kinderschutzhäusern gestaltet sich anders als das Leistungsangebot von kleinen Frauen- und Kinderschutzwohnungen. 21

24 Ausstattung der Räume Beratungsstelle außerhalb des Frauenhauses zeitliche Erreichbarkeit Sicherheit, Wahrung der Anonymität Bundesweite Standards für den Einsatz von Dolmetscherinnen bei der Arbeit mit gewaltbetroffenen Migrantinnen In den Kapiteln 1.1. und 1.3. wurde eingeführt, dass auch Migrantinnen von häuslicher Gewalt betroffen sind. In Sachsen beträgt ihr Anteil laut Sächsischem Sozialministerium 11 % aller von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen. Ein häufiges Problem in der Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen mit Migrationshintergrund sind Verständigungs- und Übersetzungsprobleme. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat Standards für den Einsatz von Dolmetscherinnen entwickelt, die bei der Auswahl von Dolmetscherinnen in Fällen häuslicher Gewalt Beachtung finden sollten: Die Dolmetscherin ist nicht in die Angelegenheit involviert. Sie verfolgt keine eigenen Interessen gegenüber der betroffenen Frau. Sie ist mit dem Thema nicht überfordert. Sie verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Sie übersetzt korrekt und ohne eigene Wertung. Sie greift nicht selbst beratend in die Beratung ein. (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (Hrsg.), Handreichung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Beratungsarbeit der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen, Berlin 2007) 3.2. Bestandsaufnahme: Frauenschutzhäuser in Sachsen Die Angebotsstruktur in Sachsen Von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern stehen gegenwärtig 20 Frauenund Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen zur Verfügung. 18 Einrichtungen werden davon finanziell vom Land gefördert. Zwei weitere Schutzangebote existieren ohne Fachkraftbetreuung und ohne Förderung des Freistaates Sachsen. (siehe dazu Sächsischer Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt 2007) Die Infrastruktur der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen kann nicht als regional ausgewogen bezeichnet werden. In dieser Position gibt es Einigkeit zwischen dem Land Sachsen und den Fachkräften gegen häusliche Gewalt. In Städten wie Dresden, Leipzig und Chemnitz gibt es ein gut ausgebautes Angebot an Frauenschutzeinrichtungen. In anderen Regionen Sachsens wie im Norden/Nordwesten in den Landkreisen Delitzsch, Wurzen, Torgau, Oschatz, Eilenburg, Riesa-Großenhain und im Süden in den Landkreisen Annaberg und Mittlerer Erzgebirgskreis gibt es keine wohnortnahen professionellen Zufluchtsmöglichkeiten, was für die Opfer häuslicher Gewalt in diesen Regionen ein großes Hemmnis darstellt, sich entsprechende Hilfe und Unterstützung zu suchen. Bei ungünstiger Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel vor allem in ländlichen Gebieten ist es den Frauen häufig nicht möglich, sich in ein Frauenschutzhaus einer anderen Region zu flüchten. Daher ist es momentan in Sachsen noch wohnortabhängig, so die Sprecherin der LAG Frauenschutzhäuser Sachsen, ob eine gewaltbetroffene Frau sich in ein Frauenschutzhaus flüchten kann - oder nicht. 22

25 Der Freistaat Sachsen teilt diese Auffassung nicht. Er verweist auf die unvollständige Auslastung der bereits existierenden Frauenschutzhäuser und auf die Unterstützung durch die derzeit sieben Interventions- und Koordinierungsstellen in Sachsen. Eine Antwort auf die Frage nach mehr Zufluchtsmöglichkeiten in Wohnortnähe gibt es nicht. (Sächsischer Landtag, Drucksache 4/ 9552, S. 1-2) Die folgende Landkarte gibt eine Übersicht, wie die Frauenschutzhäuser, die Interventions- und Koordinierungsstellen und die Täterberatungsstellen in Sachsen regional verteilt sind. (Standortverteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt in Sachsen, Sächsisches Ministerium für Soziales, Stand: 2008) Hier wird optisch gut sichtbar, welche Regionen in Sachsen gut versorgt und welche unterversorgt sind. Erläuterungen: FSH/ FSW: Frauenschutzhaus/ Frauenschutzwohnung IKS: Interventions- und Koordinierungsstelle Tätbst: Täterberatungsstelle 1: FSH Freiberg; 2: FSH und IKS Chemnitz; 3: FSW Auerbach, 4: FSW Meerane, 5: FSW Hohenstein-Ernstthal; 6: FSW Zwickau; 7: FSW und IKS Zwickauer Land; 8: FSH und IKS Radebeul; 9: FSH und IKS Bautzen; 10: FSH Pirna; 11: FSH und IKS und Tätbst. Dresden; 12 FSH Hoyerswerda; 13 FSH und Tätbst. Görlitz; 14: FSW Zittau;15: FSW Döbeln; 16: FSH und IKS Borna/ Böhlen; 17: 2 FSH, 1 FSW und IKS Leipzig; 18: Tätbst. Markleeberg; 19: FSW und Außenstelle IKS Torgau (Adressen und Kontaktdaten siehe Adressteil) In den sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen stehen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern derzeit insgesamt 299 Betten zur Verfügung. (Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2006) 23

26 2006 (1) suchten laut Sächsischem Staatsministerium für Soziales 673 Frauen mit ihren insgesamt 628 Kindern Zuflucht in Frauenschutzhäusern in Sachsen Telefonberatungen wurden durchgeführt. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 42 Tage. 11% der Bewohnerinnen hatten einen Migrationshintergrund. 27,7% zogen zum gewalttätigen Partner zurück, 52,6% der Frauen leben seit Auszug aus dem Schutzhaus nicht (mehr) mit dem gewalttätigen Partner zusammen. (Sächsisches Ministerium für Soziales 2008) Nach Errechnungen der bundesweiten Frauenhauskoordinierung kehrten im jährlichen Mittel der Jahre 2000 bis 2006 bundesweit rund 30 % der Frauen im Anschluss an ihren Frauenhausaufenthalt in die gewaltgeprägte Situation zurück. ( vgl.: Bundestags-Drucksache 16/ 8651, 2008, S. 10) Die folgende Statistik der LAG Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen verdeutlicht, wie sich die Zahl der Frauenschutzeinrichtungen, die Bettenkapazität und die Zahl der aufgenommenen Frauen und ihrer Kinder über die Zeitspanne von 2000 bis 2007 verändert hat. (2) (Quelle: Gesamtstatistik LAG Frauenhäuser Sachsen 2000 bis 2007, Dresden 2007) Anzahl der Betten- Aufgenommene Mitgliedseinrichtungen Kapazität Frauen Kinder Ablehnung/ ambulante Weitervermittlung Beratung (3) Die Tabelle zeigt, dass es zwischen den Jahren 2002 und 2004 einen deutlichen Abwärtstrend gegeben hat: 5 Frauenschutzeinrichtungen mussten wegen nicht ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten geschlossen werden. Die Statistik macht deutlich, dass im Jahr 2006 knapp ein Drittel weniger Frauen und ihre Kinder in Frauenschutzhäusern Zuflucht finden konnten als im Jahr Hintergrund ist dabei vor allem die verringerte Zahl an Frauenhäusern und Frauenhausplätzen. Die Zahlen der oben aufgeführten Statistik geben Auskunft darüber, dass Frauenschutzhäuser 1 Zum Zeitpunkt der Abgabe des Manuskriptes lagen noch keine Zahlen von 2007 vor. 2 In dieser Statistik sind nur die 17 Mitgliedshäuser der LAG von insgesamt 18 in Sachsen geförderten Frauenschutzhäusern ausgewertet. 3 Die Zahlen vom Jahr 2007 für die Spalten 3 bis 7 lagen zum Zeitpunkt der Abgabe des Manuskriptes noch nicht vor. 24

27 neben dem Schutz auch in großem Umfang Beratung für die gewaltbetroffenen Frauen anbieten. Wie bereits beschrieben, gibt es unterschiedliche Auffassungen zur notwendigen Anzahl von Frauenschutzhäusern. Während z.b. die LAG Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen auf das Erfordernis flächendeckender Angebote verweist, betont das Sächsische Sozialministerium die fehlende hundertprozentige Auslastung (4) in den bestehenden Frauenschutzhäusern. Die Auslastungssituation ist differenziert zu betrachten und darf nicht vordergründig als Finanzierungskriterium benutzt werden. Es gibt auch bundesweit keine eindeutigen Erklärungen für die oft stark schwankenden Auslastungszahlen. Im Vordergrund sollte die Verantwortung von Staat und Kommunen stehen, die körperliche Unversehrtheit ihrer BürgerInnen zu schützen (siehe Grundgesetz) und dafür flächendeckende Schutzangebote vorzuhalten. Das sächsische Netz an Zufluchtsmöglichkeiten wurde dagegen deutlich ausgedünnt. Von einem flächendeckenden Netz an Frauenschutzhäusern kann in Sachsen nicht ausgegangen werden. 4 Aus psychosozialer Sicht ist es sinnvoll, so Mitarbeiterinnen aus Frauenschutzhäusern, gewaltbetroffene Frauen, die unter zum Teil massiven Folgen der häuslichen Gewalt bis hin zum posttraumatischen Belastungssyndrom leiden, möglichst viel Ruhe zur Bewältigung ihrer Gewalt-Erlebnisse und der anstehenden Probleme zu geben. Daher bekommen gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern ein gemeinsames Zimmer. Und es wird möglichst vermieden, dass zwei gewalt-traumatisierte Frauen mit ihren jeweiligen Kindern sich ein Zimmer teilen müssen, so die Mitarbeiterinnen. 25

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