Informationen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
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- Eduard Linden
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung Version: 11.1
2 Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Ich gratuliere Ihnen den ersten Schritt in einen neuen Berufsabschnitt zu machen. Bleiben sie auch weiterhin am Ball und besuchen Sie nicht nur den Infoabend, sondern packen Sie den Stier an seinen Hörnern und absolvieren die Berufsreife mit dem WIFI NÖ. Als verlässlicher Partner stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie eine Höherqualifizierung anstreben. Viel Spaß bei den Vorbereitungslehrgängen und viel Erfolg bei den abschließenden Teilprüfungen wünscht Ihnen Ihr Mag. (FH) Andreas Satzinger Weiterbildung Betriebswirtschaft
3 Die WIFI-Berufsreifeprüfung Die MATURA - was ist das? Die Matura ist die Bezeichnung für den höchsten Schulabschluss, der in Österreich erworben werden kann. Mit dem Matuarazeugnis besitzen Sie die Hochschulreife und damit die prüfungsfreie Zugangs- und Studienberechtigungen für ein Studium an einer Universität, Hochschule, Akademien und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung ist laut Verordnung eine Externistenmatura. Neben der AHS- und der BHS- Reifeprüfung ist es die dritte Art einer vollwertigen Matura in Österreich. VORAUSSETZUNG für die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung ist der positive Abschluss einer Lehrabschlussprüfung gemäß 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, Facharbeiterprüfung gemäß 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.298/1990, mindestens dreijährige mittlere Schule, mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961, Meisterprüfung gemäß 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, Befähigungsprüfung gemäß 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990, WIFI NIEDERÖSTERREICH
4 Dienstprüfung gemäß 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres, erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten. Ablauf der Berufsreifeprüfung? Das WIFI bietet Ihnen für jeden Teilbereich Vorbereitungskurse mit der Möglichkeit der abschließenden Teilprüfung an. Mindestens eine Teilprüfung muss vor einer Berufsreifeprüfungskommission an einer höheren Schule abgelegt werden. Die Anmeldeformalitäten übernimmt für Sie das WIFI NÖ, als besonderes Service. Bei uns ist es der Gegenstand Mathematik, der an der WIFI-eigenen fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus abgelegt wird. Diese Schule stellt dann auch gegen Vorlage der vier Teilprüfungszeugnisse das Berufsreifeprüfungszeugnis aus WIFI NIEDERÖSTERREICH
5 Pro Teilprüfung dauert der Vorbereitungskurs 2 Semester. Sie können die Vorbereitungskurse beliebig kombinieren und auch mehrere gleichzeitig absolvieren. Für Personen, die im Berufsleben stehen sind mehr als 2 Kurse gleichzeitig nicht empfehlenswert. Es gibt keine zeitliche Limitierung für das Ablegen einer Teilprüfung. Als Zusatznutzen erhalten Sie für jede bestandene Teilprüfung ein WIFI Zeugnis als Zertifikat für Ihr Engagement und Ihrer Leistung. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten ob Sie gleich mit den Vorbereitungskursen beginnen möchten, bietet Ihnen das WIFI NÖ die Möglichkeit auf einen Basiskurs in Deutsch, Mathematik und Englisch an. In diesen Basiskursen werden die Grundlagen wiederholt und Sie können nach diesen 2 Wochen direkt in den jeweiligen Vorbereitungskurs einsteigen. Überprüfen Sie Ihr Wissen ganz einfach - ohne das wer lästig über die Schultern schaut unter WIFI NIEDERÖSTERREICH
6 Basiskurse Diese Kurse wiederholen jene Lehreinhalte, die alle Kandidaten durch Ihre Schulbildung (z. B. 4 Jahr Hauptschule) mitbringen sollten. Die Lehrinhalte richten sich vor allem an jene Kursteilnehmer, welche Ihr Unterstufenwissen auffrischen wollen. Der Besuch dieser Kurse erleichtert den Einstieg in die Vorbereitungskurse der Berufsreifeprüfung. Deutsch 20 TE/ 180 Lebende Fremdsprache English 24 TE/ 200 Mathematik 20 TE/ 180 Umfang der jeweiligen Vorbereitungskurse Deutsch 160 TE/ 800 fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung Lebende Fremdsprache English 180 TE/ 900 eine mündliche Prüfung Mathematik 180 TE/ 900 eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit Fachbereich (EDV, BWL) 120 TE/ 1000 fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung Anwesenheit Die WIFI-Berufsreifeprüfung-Kurse sind auf die Mindeststundendauer lt. Verordnung abgestimmt. Daher ist eine lückenlose Anwesenheit - auch auf Grund der umfangreichen Stoffinhalte - anzustreben. Sollte die Präsenzzeit eines Teilnehmers pro Fach unter 75 % der Gesamtkursdauer liegen darf die betroffene Person nicht bei jew. Fachprüfung zugelassen werden. Die Anwesenheiten werden lückenlos nach Kursende kontrolliert. Bei längeren Ausfallszeiten (Krankenstand, berufliche Gründe, etc.) ist umgehend das Referat Betriebswirtschaft zu kontaktieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Kursablauf Die Berufsreifeprüfung-Vorbereitung ist individuell gestaltbar. Wichtigster Erfolgsfaktor ist der ernsthafte und engagierte Kursbesuch selbst. Einen zweiten Abend (oder Halbtag) pro Woche und pro Gegenstand sollten Sie für das Wiederholen des Stoffes verwenden. Zwei Kurse parallel besuchen ist so auch neben dem Beruf möglich - und es bleibt auch noch Zeit für Freunde und Familie. Gegen Kursende werden typische Prüfungsarbeiten vorgestellt. So können Sie für sich schon erproben, ob Sie es schaffen werden und sich auf die Prüfungssituation einstellen. Für die Abschlussprüfung gibt es eigene Termine. Hat es gepasst erhalten Sie das Teilprüfungszeugnis über die Abschlussprüfung. Sollte es aber nicht gepasst haben, können Sie eine nichtbestandene Teilprüfung maximal zweimal wiederholen! WIFI NIEDERÖSTERREICH
7 Negative Prüfung Sollte eine Teilprüfung nicht positiv beurteilt werden, lassen Sie den Kopf nicht hängen. Sie können nach einer gesetzlichen Pause von mind. 3 Monaten die Prüfung wiederholen. Die jew. Termine werden separat veröffentlicht und können von Ihnen frei gewählt werden. Nach dem österreichischen Schulunterrichtsgesetz dürfen Sie eine Teilprüfung österreichweit max. 2x wiederholen. WIFI-Wissensgarantie - einer der Unterschiede zum Mitbewerber! Sie können den Kurs einmal wiederholen, wenn Sie 75 % des Kurses besucht und den Teilnahmebeitrag bezahlt haben. Die Teilnahme am nächsten Kurs ist kostenlos sofern ein Kursplatz frei ist und keine maßgeblichen inhaltlichen Änderungen des Kurses bzw. der Prüfung vorkommen. Zu bezahlen sind nur mehr Materialien, Bücher, Pausenverpflegung und die Prüfungsbeitrag. Endmaturazeugnis Haben Sie alle 4 Teilprüfungen erfolgreich abgelegt, bekommen Sie von der TMS St. Pölten ein Externistenzeugnis ausgestellt. Kurstermine Alle Berufsreifeprüfungs-Kurstermine sind im WIFI-Kursbuch oder auf der WIFI-Homepage angeführt. Jeder Kurs dauert entsprechend der gesetzlichen Regelung 2 Semester (Schuljahr), der Unterricht ist meistens jeweils an einem Wochentag abends (Terminplan ist aus der Beilage ersichtlich). Ferienzeiten sind häufig frei. Die Teilprüfungstermine werden im Laufe des Kurses mit dem NÖ Landesschulrat gesondert vereinbart WIFI NIEDERÖSTERREICH
8 Ersparen Sie sich den Fachbereich mit einer gleichwertigen Ausbildung! Sie haben die Möglichkeit, bereits absolvierte Ausbildungen für den Fachbereich anerkennen zu lassen. Sparen Sie Kosten und Zeit und vergleichen Sie die anrechenbaren Ausbildung lt. Verordnung: Auszugsweise werden einige Ausbildungen aufgezählt. Der Fachbereich kann nur dann angerechnet werden, wenn die Ausbildung in der jeweils geltenden Fassung abgelegt wurde Certificate in Advanced English (CAE) 2. Certificate of Proficiency in English (CPE) 3. Business English Certificate (BEC), Niveau Abschlussprüfung an Werkmeisterschulen gemäß 59 Abs. 2a des SCHOG, BGBl. Nr. 242/1962, 2. Abschlussprüfung an Bauhandwerkerschulen gem. 59 Abs. 2a des SCHOG, BGBl. Nr. 242/ Diplomprüfung nach dem Krankenpflegegesetz, BGBl. Nr. 102/1961, gemäß der Ersten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 634/1973, in der geltenden Fassung, und gemäß der Zweiten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 73/1975, in der geltenden Fassung, sowie nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, gemäß der Gesundheitsund Krankenpflege- Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 179/1999, in der geltenden Fassung, 4. Abschlussprüfung an einer nachstehend genannten Fachakademie, die bei einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes im Mindestausmaß von Unterrichtseinheiten geführt wird: a) Fachakademie für Angewandte Informatik/Schwerpunkt Software-Entwicklung/Schwerpunkt System- Administration b) Fachakademie für Automatisierungstechnik, c) Fachakademie für Fertigungstechnik/Fertigungstechnik - Produktionsmanagement d) Fachakademie für Handel, e) Fachakademie für Hochbau, f) Fachakademie für Holzbau, Design, Technologie und Betriebsmanagement, g) Fachakademie für Holzwirtschaft und -technologie, h) Fachakademie für Innenausbau/Raumgestaltung, i) Fachakademie für Marketing, j) Fachakademie für Marketing & Management, k) Fachakademie für Medieninformatik/Medieninformatik und Mediendesign l) Fachakademie für Rechnungswesen/Controlling, m) Fachakademie für Umweltschutz WIFI NIEDERÖSTERREICH
9 Förderungen Es gibt mehrere Möglichkeiten Förderungen in der Berufsreife geltend zu machen. Die nachfolgenden Informationen können nur als Hilfestellung angesehen werden, da das WIFI NÖ nicht auf Förderungen Einfluss nehmen kann, sondern nur darauf hinweist! Begabtenförderung der Wirtschaftskammer Österreich und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Lehrabsolvent/innen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben. Kurse für Höherqualifizierung: Berufsreifeprüfung Förderhöhe Richtet sich nach den konkreten Ausgaben; Förderungsprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge, aber max. EUR pro Antrag Vorraussetzung: Ausgezeichneter Erfolg entweder in der Lehrabschlussprüfung oder im Jahres- u. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder bei der Meisterprüfung/Befähigungsprüfung oder bei der Unternehmerprüfung oder im Abschlusszeugnis der Fachakademie oder im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule Für die Förderung 2011 gibt es noch keine Zusage von Wirtschaftskammer Österreich und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit WIFI NIEDERÖSTERREICH
10 NÖ Bildungsförderung (Landesförderung) Förderungsrichtlinien unter Geförderte Kurskosten z.b.: für Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung. Voraussetzungen (Auszug): österreichische/r Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR-Mitgliedstaates Arbeitnehmer/in Hauptwohnsitz in Niederösterreich Kursbesuch bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger Förderhöhe: Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens als Förderung in Anspruch für Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren und Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld 50% der Kurskosten für Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahren und Sozialhilfebezieher/innen 80% der Kurskosten für Kurskosten unter EUR 70 wird keine Beihilfe gewährt. Die Antragstellung erfolgt durch Sie mit einem Onlineantrag! WIFI NIEDERÖSTERREICH
11 Bonus für die Berufsreifeprüfung von der Wirtschaftskammer NÖ Wenn Sie alle Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung absolviert haben und das Berufsreifeprüfungszeugnis in den Händen halten, fördert die Wirtschaftskammer NÖ Ihre besondere Leistung - Ablegung der Matura - mit einen Betrag von 400. Voraussetzungen: Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung Land- und Forstwirtschaft Positiver Abschluss einer dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst und Wohnsitz in Niederösterreich Besuch der Vorbereitungslehrgänge im WIFI NÖ Ansprechpartner in der WK NÖ: Abteilung - Bildung Landsbergerstraße St. Pölten T Erforderliche Unterlagen: Berufsreifeprüfungszeugnis Nachweis über Wohnsitz in NÖ Kopie Meldezettel Ende der Einreichfrist: nach bestandener Berufsreifeprüfung Anträge sind bis spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses einzureichen! Förderhöhe: 400 Rechtsanspruch: Auf Gewährung des Bonusses der Wirtschaftskammer NÖ besteht kein Rechtsanspruch Förderung der AK Niederösterreich Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich erhalten für die positive Absolvierung von Teilmodulen der Berufsreifeprüfung 100. Kontakt: AKNÖ Zentrale Windmühlgasse Wien T WIFI NIEDERÖSTERREICH
12 Steuerbegünstigung Es ist behördlich geregelt, dass die Kosten der Berufsreifebildung (Lehrplan einer berufsbildenden höheren Schule) bei einer Lohnsteuerveranlagung als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt werden können, diese Bildungskosten also steuerlich begünstigt sind. Dazu einige Details des Richtlinientextes (Quelle: - Steuern - Richtlinien - Download - Werbungskosten - LStR2002): [361] Abzugsfähige Aufwendungen für berufsbildende Schulen, Fachhochschulstudien, Universitätslehrgänge und ähnlichen Einrichtungen: Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit sind auch Aufwendungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen und für Fachhochschulen abzugsfähig. Werbungskosten liegen daher u. a. bei folgenden Bildungsmaßnahmen vor: Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe einschließlich der Berufsreifeprüfung nach dem Lehrplan für diese Schulen sowie die diesbezüglichen Aufbaulehrgänge zur Erlangung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule, Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz (seinerzeitige Abiturientenlehrgänge), Ob die Aus- oder Fortbildung im Tagesschulbetrieb oder in Abendkursen erfolgt, ist unmaßgeblich. Das entsprechende Steuerformular L1 und Details erhalten Sie bei einem Finanzamt Internet: - Formulare - Steuerformulare - Lohnsteuer WIFI NIEDERÖSTERREICH
13 Auskunft, Beratung und Anmeldung Kundenservice Adresse: WIFI Niederösterreich, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten Telefon: Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7 bis 19 Uhr Sa 7 bis 13 Uhr In der schulfreien Zeit gelten eingeschränkte Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30 bis 16 Uhr kundenservice@noe.wifi.at Kontakt WIFI-Zweigstellen WIFI Gänserndorf Eichamtstraße 15, 2230 Gänserndorf T F E gf@noe.wifi.at WIFI Gmünd Weitraer Straße 44, 3950 Gmünd T F E gd@noe.wifi.at WIFI Mödling Guntramsdorfer Straße 101, 2340 Mödling T F E md@noe.wifi.at WIFI Mistelbach Pater Helde Straße 19, 2130 Mistelbach T F E mi@noe.wifi.at WIFI Neunkirchen Triester Straße 63, 2620 Neunkirchen T F E nk@noe.wifi.at Vorbereitungskurse siehe Kursbuch bzw WIFI NIEDERÖSTERREICH
14 Notizen WIFI NIEDERÖSTERREICH
15 Notizen WIFI NIEDERÖSTERREICH
16 Allgemeine Geschäftsbedingungen RASCHE ANMELDUNG SICHERT IHREN KURSPLATZ Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmer/innenzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz! DER TEILNAHMEBEITRAG Teilnahmebeitrag und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungsbeitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Werden von uns gutgeschriebene Beträge nicht binnen drei Jahren nach ihrem Entstehen rückgefordert oder eingelöst, sind die gutgeschriebenen Beträge verfallen. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. STORNOBEDINGUNGEN Stornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im WIFI einlangend, kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Teilnahmebeitrag ist vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn mittels Zahlschein, den Sie von uns nach erfolgter Anmeldung erhalten haben, so rechtzeitig zu entrichten, dass er spätestens am Tag des Kursbeginns auf dem im Zahlschein angegebenen Konto eingelangt ist. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. RÜCKTRITTSRECHT VON DER KURSANMELDUNG IM SINNE DES FERNABSATZGESETZES Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder , steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. RÜCKTRITT VOM AUSBILDUNGSVERTRAG Das WIFI behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. DIE ARBEITSUNTERLAGEN In den Teilnahmebeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich WIFI NIEDERÖSTERREICH
17 DIE TEILNAHMEBESTÄTIGUNG Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % der Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag eingezahlt haben. DUPLIKATE VON ZEUGNISSEN UND AUSWEISEN Zeugnisse und Ausweise können als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt 30 Euro. ÄNDERUNGEN IM VERANSTALTUNGSPROGRAMM Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahme ab. Das WIFI behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten (ausgenommen Lehrgänge in Kooperation mit der Fachhochschule), insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem WIFI sind daraus nicht abzuleiten. DURCHFÜHRUNGSGARANTIE Die Durchführungsgarantie gilt für alle gekennzeichneten Veranstaltungen, wenn zehn Tage vor Kursstart mindestens eine Person angemeldet ist. TRAININGSEINHEITEN (TE) Die Dauer der Veranstaltungen ist in Trainingseinheiten (TE) angegeben. Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten (Ausnahme Werkmeisterschule und Lehrgänge in Kooperation mit der Fachhochschule: 1 TE à 45 Minuten). VERANSTALTUNGSABSAGE Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. DATENSCHUTZ/TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen und Interessentinnen/Interessenten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich WIFI-internen Zwecken zur gezielten Kundeninformation. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessentinnen/Interessenten ein, dass alle personenbezogenen Daten (Name, Titel, Telefonnummer, -Adresse, Geburtsdatum, Zusendeadresse, Privatadresse, Firmenname, Firmenadresse) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, abgespeichert und für die Übermittlung von Informationen des WIFI NÖ verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des -Newsletter an die bekannt gegebene(n) -Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Februar 2010 Easy Learning - Nie wieder Prüfungsangst! Das WIFI Niederösterreich bietet GRATIS für alle Kursteilnehmer/innen die einmalige Chance, zu lernen, wie man am besten und leichtesten lernt! Dieses Angebot können WIFI-Kunden/Kundinnen in Anspruch nehmen, die einen Kurs oder Lehrgang im WIFI mit Abschlussprüfung besuchen, die sich professionell auf eine Prüfung vorbereiten wollen und die umfangreiches Wissen vermittelt bekommen Dieses Angebot gilt für alle Kunden/Kundinnen des WIFI NÖ. Die EASY LEARNING Kurse finden an den WIFI- Standorten in St. Pölten, Gänserndorf, Gmünd, Mistelbach, Mödling und Neunkirchen statt. Nähere Infos erhalten Sie bei unserem Kundenservicecenter unter Tel. (02742) WIFI NIEDERÖSTERREICH
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