anliegend erhalten Sie die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zu o.g. Betreff.
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1 1 Anhang 20319: Aufstellung der Satzung über die Festlegung des bebauten Bereiches "Hessenweg / Blumenkamper Weg " im Außenbereich, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 der Stadt Wesel Valeriy.Nagel An: bauleitplanung :59 Wesel,20319.pdf Sehr geehrter Herr Winthuis, anliegend erhalten Sie die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zu o.g. Betreff. Wichtige und umfassende Informationen zur Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Herr Valériy Nagel Referat 226 Richtfunk, Flug-, Navigations- und Ortungsfunk Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Fehrbelliner Platz Berlin Tel: Fax: 01805/ Valeriy.Nagel@bnetza.de<mailto:Valeriy.Nagel@bnetza.de>
2 Bundesnetzagentur Fehrbelliner Platz Berlin Stadtverwaltung Wesel FB Stadtentwicklung Klever-Tor-Platz Wesel Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom (0 30) Berlin , , , Herr Winthuis Nr oder Aufstellung der Satzung über die Festlegung des bebauten Bereiches "Hessenweg / Blumenkamper Weg" im Außenbereich; Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 der Stadt Wesel; Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben habe ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten Anlage können Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, die für Sie als Ansprechpartner in Frage kommen, entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Bei Beteiligung der Bundesnetzagentur an Bauplanungen mit Höhen von über 20 m sowie bei Photovoltaikanlagen ab einer Fläche von ca. 200 m² sind bitte folgende Angaben bzw. Unterlagen möglichst per an 226.Postfach@BNetzA.de zu übermitteln: Art der Planung die geografischen Koordinaten des Baugebiets (NW- und SO-Werte in WGS 84) Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe!) eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten) mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezeichnen Gemäß 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG weise ich darauf hin, dass Sie nach 16 Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermittelten personenbezogenen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen dürfen, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt werden. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Behördensitz Bonn Tulpenfeld Bonn (02 28) 14-0 Telefax Bonn (02 28) poststelle@bnetza.de Internet Kontoverbindung Bundeskasse Trier BBk Saarbrücken BIC: MARKDEF1590 IBAN: DE Dienstgebäude Berlin Fehrbelliner Platz Berlin Telefax Berlin (0 30)
3 Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, so steht Ihnen für Rückfragen die Bundesnetzagentur, Referat 226 (Richtfunk), unter der o. a. Telefonnummer zur Verfügung. 2 Mit freundlichen Grüßen Anlage Im Auftrag Valériy Nagel Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
4 3 Anlage Betreiber von Richtfunkstrecken Eingangsnummer: Für Baubereich: Wesel, Stadt Planrechteck im ermittelten Koordinaten-Bereich (WGS 84 in Grad/Min./Sek.): NW: SO: 06E N E N4044 Betreiber und Anschrift: E-Plus Service GmbH E-Plus-Straße Düsseldorf Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring München
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11 Kreis Wesel Der Landrat.. Hausanschrift:.Reeseir La,ndstraße Wesel 10. Aa.aY Kreis Wesel Der Landrat Postfach 10 ' Wesel Dienststelle: FD 63 / Bäuen und Planen Stadt Wesel Die Bürgermeisterin Fachbereich Stadtentwickl u ng Klever-Tor-Platz Wesel ür,.\*-.^^l{if Anschrift: Auskunft erteilt: Telefon: Telefax: Reeser Landstraße Wesel Herr Eickelkamp klaus.eickelkamp@kreis-wesel.de (0281) (0281) 2O Zimmer: 606 Tt? lhr Schreiben: Mein Zeichen: ' t00394t17 Datum: Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 8:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Fr. von 8:30 bis 13:00 Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 "Hessenweg /Blumenkamper Weg" in Wesel-Feldmark hier: Ergänzung meiner Stellungnahme vom im Zuge der Beteiligung gem.4 (1) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, ln meiner Stellungnahme vom hatte ich darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Stellungnahme des Kreises als Untere Naturschutzbehörde wegen personeller Engpässe nicht möglich war. Nachfolgend ergänze ich meine Stellungnahme um die offenen Punkte. lch bitte um Berücksichtigung. Einqriffsreqelunq. Hinsichtlich der Eingriffsregelung bestehen gegen die o. a. Satzung keine Bedenken Artenschutzrecht: : Aus Gründen des Artenschutzes sind folgende Regelungen in den Satzungstext zu übernehmen bzw. ist durch die Stadt sicher zu stellen, dass sie jeweils,zuit'i Bestandteil der entsprechenden (Fäll- oder Bau-)Genehmigungen'gemacht werden: 1. Unmittelbar vor Beginn der Rodungsarbeiten ist eine gezielte Überprüfung der Bäume insbesondere auf Vorkommen planungsrelevanter Arten, wie z.b. Öffentliche Verkehrsmittel: DB-strecken 420 und 42'l bis Wesel Bahnhof, Buslinien 63, 64 und 86 ab Bahnhof Wesel bis Haltestelle Kreishaus Konten der Kreiskasse Wesel: Sparkasse am Niederrhein IBAN:DE BIC:WELADEDlMOR Niederrheinische Sparkasse RheinLippe.IBAN. DE BIC: WELADEDlWES
12 Schreiben vom Az..6o1too394t17 Fledermäuse, durch eine fachkundige Person durchzuführen. Falls artenschutzrechtlich relevante Vorkommen ermittelt werden, sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Schutz- und Versorgungsmaßnahmen zu ergreifen Die Bäume ohne nachweislichen Fledermausbesatz, die gefällt werden sollen, sind unmittelbar nach der Kontrolle zu fällen. Die Fällung der Bäume, bei denen ein Vorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist kontrolliert durchzuführen. lm Falle eines Fledermausfundes sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Die Tiere sind zu bergen und fachkundig zu betreuen. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel ist unverzüglich zu benachrichtigen. Rodungen von Höhlenbäumen sind aus Gründen des Fledermausschutzes innerhalb des Zeitraumes vom bis zum eines Kalenderjahres durchzuführen. Bei vorherigem Verschluss von Höhlen können Bäume auch bis des Folgejahres entfernt werden. Ein Verschluss der Bäume ist ausschließlich bei Höhlen, die mit absoluter Sicherheit unbesetzt sind und vollständig kontrolliert werden können, erlaubt. Eine Abweichung von der Bauzeitenbeschränkung ist nur bei Vorlage einer fachlich fundierten Einschätzung durch einen Fachgutachter (2. B. Biologe, Landschaftsarchitekt etc.) möglich, die das Nichtauslösen der artenschutzrechtlichen Verbote belegt. en Grüßen ickelkamp Seite 2
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14 file:///c:/users/p010578/appdata/local/temp/notes751e04/~web7375.htm Seite 1 von Stadt Wesel, Entwicklungs-und Ergänzungssatzung Nr. 9 Hessenweg / Blumenkamper Weg, Beteiligung gem. 4 Abs. 1 BauGB Halbfas, Carsten An: bauleitplanung@wesel.de :49 Kopie: "Karrenberg, Jens", Dez33.Hausbeteiligung.töb, "Feider, Petra", "Koch, David", "Stremel, Christian", "Weyres, Kyra" Details verbergen Von: "Halbfas, Carsten" <Carsten.Halbfas@brd.nrw.de> Liste sortieren... An: "bauleitplanung@wesel.de" <bauleitplanung@wesel.de> Kopie: "Karrenberg, Jens" <Jens.Karrenberg@brd.nrw.de>, Dez33.Hausbeteiligung.töb <Dez33.Hausbeteiligung.toeb@brd.nrw.de>, "Feider, Petra" <Petra.Feider@brd.nrw.de>, "Koch, David" <David.Koch@brd.nrw.de>, "Stremel, Christian" <Christian.Stremel@brd.nrw.de>, "Weyres, Kyra" <Kyra.Weyres@brd.nrw.de> 1 Attachment interne Nr. BPL , Ihr Az vom (1).pdf Sehr geehrte Damen und Herren, ich übersende Ihnen die Gesamtstellungnahme zum Beteiligungsverfahren zu Ihrer Kenntnis und z.w.v. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Carsten Halbfas Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Immissionsschutz Postfach , Düsseldorf Carsten.Halbfas@brd.nrw.de Tel.: 0211 / Fax: 0221 /
15 Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf Per elektronischer Post Stadtverwaltung Wesel Postfach Wesel mailto: Frühzeitige Beteiligung gem. 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m 13 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 1 BauGB Satzung der Stadt Wesel über die Festlegung des bebauten Bereiches "Hessenweg / Blumenkamper Weg" im Außenbereich als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichs-flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wesel-Feldmark - Entwicklungsund Ergänzungssatzung Nr. 9 "Hessenweg / Blumenkamper Weg" gem. 34 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB Datum: Datum Seite 1 von 3 Aktenzeichen: BLP 456/2017 bei Antwort bitte angeben Herr Halbfas Zimmer: 247 Telefon: Telefax: carsten.halbfas@ brd.nrw.de Ihr Schreiben vom , Ihr Az.: Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Hinsichtlich der Belange des Verkehrs (Dez. 25) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Cecilienallee 2, Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@brd.nrw.de Hinsichtlich der Belange des Luftverkehrs (Dez. 26) ergeht folgende Stellungnahme: Der Geltungsbereich der o.g. Satzung liegt im Platzrundenverlauf des Sonderlandeplatzes Wesel-Römerwardt. Gegen die o.g. Satzung bestehen aus ziviler luftrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Ich weise jedoch darauf hin, dass aufgrund der Lage mit Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen ist. Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle: Victoriaplatz/Klever Straße Hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dez. 33) ergeht folgende Stellungnahme: Es bestehen keine Bedenken.
16 Bezirksregierung Düsseldorf Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35) ergeht folgende Stellungnahme: Es bestehen keine Bedenken. Seite 2 von 3 Hinsichtlich der Belange des Landschafts- und Naturschutzes (Dez. 51) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange der Abfallwirtschaft (Dez. 52) ergeht folgende Stellungnahme: Gegen die im Betreff aufgeführte Satzung, gibt es aus Sicht von Dezernat 52 keine Bedenken. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes, Luftreinhalteplanung (Dez. 53) ergeht folgende Stellungnahme: Die mir vorliegenden Unterlagen zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 Hessenweg/Blumenkamper Weg wurden aus Sicht der Luftreinhalteplanung geprüft. Aus Sicht des SG Luftreinhalteplanung gibt es keine Bedenken Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Ansprechpartner/innen: Belange des Luftverkehrs ( Dez. 26) Herr Karrenberg jens.karrenberg@brd.nrw.de Tel.: 0211/ Belange der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung ( Dez. 33) Frau Grooten Dez.33.toeb@brd.nrw.de Tel.: 0211/ Belange der Denkmalangelegenheiten ( Dez. 35) Frau Feider petra.feider@brd.nrw.de Tel.: 0211/ Belange der Abfallwirtschaft ( Dez. 52) Herr Koch david.koch@brd.nrw.de Tel.: 0211/ Belange des Immissionsschutzes, Luftreinhalteplanung ( Dez. 53.1LRP) Herr Stremel christian.stremel@brd.nrw.de Tel.: 0211/
17 Bezirksregierung Düsseldorf Hinweis: Diese Stellungnahme erfolgt im Zuge der Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange. Insofern wurden lediglich diejenigen Fachdezernate beteiligt, denen diese Funktion im vorliegenden Verfahren obliegt. Andere Dezernate/Sachgebiete haben die von Ihnen vorgelegten Unterlagen daher nicht geprüft. Dies kann dazu führen, dass von mir z.b. in späteren Genehmigungsoder Antragsverfahren auch (Rechts-)Verstöße geltend gemacht werden können, die in diesem Schreiben keine Erwähnung finden. Seite 3 von 3 Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Form der TÖB-Beteiligung: und aendigkeiten.html Im Auftrag gez. Carsten Halbfas
18 file:///c:/users/p010578/appdata/local/temp/notes751e04/~web2924.htm Seite 1 von Satzung Stadt Wesel, Hessenweg/Blumenkamper Weg, Az.: Stefan.Miara An: bauleitplanung :33 Details verbergen Von: <Stefan.Miara@gd.nrw.de> An: <bauleitplanung@wesel.de> Sicherheit: Zum Schutz der Privatsphäre wurde verhindert, dass Bilder von Remote-Sites heruntergeladen werden. Bilder anzeigen Sehr geehrter Herr Winthuis, zum o.g. Verfahren teile ich hinsichtlich des Bodenschutzes folgendes mit: Bodenschutz: Auf Basis der im Geologischen Dienst als Datengrundlage vorliegenden Bodenkarte 1 : (Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden" [1] ) treten im Plangebiet schutzwürdige Böden auf. Es handelt sich um Plaggenesche mithin um Böden mit Archivfunktion. Aus Bodenschutzsicht sind nach den gesetzlichen Vorgaben (z.b. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz, 1 Landesbodenschutzgesetz, 7 und 15 Bundesnaturschutzgesetz) die vorliegenden Böden als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung zu bewerten. Eine bodenfunktionsbezogene Kompensation für den Verlust dieser Böden ist vorzunehmen. Hinweise zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen schutzwürdiger Böden ist folgender Veröffentlichung zu entnehmen (Kap. 3.7, S. 24). Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung [2] Ergänzung: Bei Archivböden ist ein Ausgleich nur schwer möglich. Sofern es sich tatsächlich um Archivböden handelt, sollte idealerweise eine Unterschutzstellung von vergleichbaren Archivböden an anderer Stelle in ähnlichem Flächenumfang angestrebt werden (z.b. durch Eintrag einer Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der unteren Bodenschutzbehörde). Wenn dies nicht umsetzbar ist, wäre eine Dokumentation der verloren gehenden Archivböden eine weitere Möglichkeit, die Belange des Schutzgutes Boden wenigstens ansatzweise zu wahren. In dem Fall sind repräsentative Plaggeneschprofile nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung unterstützt durch eine Fotodokumentation (Bodenkartieranleitung KA 5, 2005) zu beschreiben. Daneben sollten an horizontweise gezogenen Bodenproben bodenphysikalische und chemische Untersuchungen vorgenommen werden. Die erhobenen Daten und Ergebnisse der Laboruntersuchungen sind dem Geologischen Dienst NRW zum Einpflegen in das Fachinformationssystem Boden zu überlassen. Mit der Bitte der weiteren Beteiligung im laufenden Verfahren verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Stefan Miara
19 file:///c:/users/p010578/appdata/local/temp/notes751e04/~web2924.htm Seite 2 von [1] "Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden". Unter sind Hinweise zur kostenfreien Nutzungsmöglichkeit dieser Karte als WMS-Version (TIM online Kartenserver) abrufbar. Inhaltliche Erläuterungen zur Schutzwürdigkeitsauswertung sind zu finden unter [2] Dr. Stefan Miara Fachbereich 31 Öffentliche Beteiligungsverfahren, Bodenschutz Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb De-Greiff-Str Krefeld +49 (0) Stefan.Miara@gd.nrw.de Facebook 60 Jahre Geologischer Dienst NRW
Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stellungnahme
Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Kleve Die Bürgermeisterin Postfach 1955 47517 Kleve mailto: meike.rohwer@kleve.de
MehrIm Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister - Stadtplanungsamt - Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf mailto: bauleitplanung@duesseldorf.de
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