Die Pflegefibel Alles auf einen Blick... von A bis Z zur Pflege

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1 Die Pflegefibel 2015 Alles auf einen Blick... von A bis Z zur Pflege

2 Die Pflegefibel Alles auf einen Blick... von A bis Z zur Pflege

3 Inhalt Inhalt Vorwort 7 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland 10 2 Die Pflegereform Neueste Pflegereformen Die Pflegereform 2013 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) inkl. Pflege-Bahr Die Pflegereform 2015/ Wann leistet der Pflegepflichtversicherer für wen? 29 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Eckwerte der Pflegeversicherung Anzahl der Pflegeversicherten Anzahl der Leistungsbezieher Höhe der Leistungsausgaben in der SPV Finanzentwicklung in der SPV Soziale Absicherung der Pflegepersonen Anzahl der Pflegeeinrichtungen Anzahl der beschäftigten Pflegekräfte 38 2

4 Inhalt 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Beginn der Leistungen Die Pflegeleistungen im Überblick Die Pflegeleistungen im Detail Häusliche Pflege Pflegesachleistungen ambulante Pflege Pflegegeldsätze Pflegegeld für Arbeitgebermodelle Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistungen Beratungsleistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Vollstationäre Pflege Ersatzpflege/Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Behandlungspflege Eingliederungshilfe Pflegehilfsmittel Soziale Absicherung der Pflegepersonen Wohnumfeldverbesserung Auslandsaufenthalt Pflegekurse Das Recht auf Pflegezeit (PflegeZG) Das Familienpflegezeitgesetz Pflegeunterstützungsgeld Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Pflegevorsorgefonds Die Leistungen anderer Träger und deren Rechtsgrundlagen 72 3

5 Inhalt 7 Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung Was bedeutet eigentlich Pflegebedürftigkeit? Wie sind die Pflegestufen definiert? Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit Leistungsstruktur bei Pflegebedürftigkeit Erhöhung des Beitragssatzes 84 8 Gründe für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit 88 9 Ermittlung möglicher Versorgungslücken Sozialhilfe Schonvermögen Unterhaltspflichtige Angehörige Schonvermögen Unterhaltspflichtige Angehörige Die verschiedenen Pflegeangebote Hilfen im privaten Wohnumfeld Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtsverbände bei der Pflege Hilfe bei Pflege durch Angehörige Leistungen der ambulanten Pflegedienste Betreutes Wohnen Senioren-Wohngemeinschaften Altenheime Pflegeheime Hospiz Betreiber von Pflegeeinrichtungen 109 4

6 Inhalt Was tun bei Unzufriedenheit mit Pflegediensten? Wichtige Urteile zur Pflegeversicherung Einschlägige Gesetze und Richtlinien Gesetzliche Betreuung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Formen der zusätzlichen privaten Pflegefallabsicherung Pflegerentenversicherung Besonderheiten der Pflegerententarife Pflegetagegeldversicherung Besonderheiten der Pflegetagegeldtarife Pflege-Bahr-Tarife (Pflegetagegeldtarife) Pflegekostenversicherung Besonderheiten der Pflegekostentarife Pflegezusatzversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung Pflegerentenoption Kostenfreie Pflegerentenoption Beitragspflichtige Pflegerentenoption Pflegetagegeldoption Pflege-Assistanceleistungen Unfall-Pflegeversicherung Kostenfreie Pflege-App Funktionale Invaliditätsversicherung (FIV) Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Familienpflegezeitversicherung 181 5

7 Inhalt 16 Checklisten Übersichten Hinweise Wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen? Vorbereitung auf den Besuch eines Gutachters des MDK Muster für ein Pflegetagebuch Worauf muss der Arbeitgeber bei kurzzeitiger Freistellung (Arbeitsverhinderung) achten? Worauf muss der Arbeitgeber bei der Freistellung für die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten achten? Wie sollte der Arbeitgeber auf die Freistellung für die Pflegezeit reagieren? Wie sehen die Qualitätsstandards für Pflegedienste aus? Worauf sollte bei Abschluss eines Pflegevertrages geachtet werden? Worauf sollte bei der Auswahl des richtigen Pflegeheims geachtet werden? Wie finden Sie einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe? Formulierungsvorschlag für ein Widerspruchsschreiben Klageverfahren vor dem Sozialgericht Beschwerdemöglichkeiten für Heimbewohner Pflegehilfsmittelverzeichnisse Pflegekassen Wohlfahrtsverbände Private Anbieterverbände Interessenverbände Weitere Internetlinks Fachzeitschriften, Fachinformationen, Literaturhinweise, Veröffentlichungen 204 6

8 Vorwort Vorwort Das Pflegeproblem wird das zentrale Problem der nächsten Jahre und Jahrzehnte sein. Allein in Deutschland wird die Zahl älterer Menschen mit über 60 Jah ren im Zeitraum von 2005 bis 2030 um 8 Mio. auf dann 28,5 Mio. Bundesbürger ansteigen. Das entspricht rund 36 % statt bisher 25 % der Gesamtbevölkerung. Nach den Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bei konstanter altersspezifischer Pflegewahrscheinlichkeit von rund 2,4 Mio. im Jahr 2011 auf rund 3,4 Mio. im Jahr 2030 und sogar 4,37 Mio. bis 2050 dramatisch erhöhen. Ein besonders starker Anstieg wird seitens des Bremer Zentrums für Sozialpolitik bei den Demenzerkrankungen von derzeit 1,2 Mio. auf 1,8 Mio. im Jahr 2030 erwartet. Hinzu kommen die zunehmende Hochaltrigkeit mit exponentiellem Anstieg der Demenzerkrankungen, die immer kleiner werdenden Familien und damit das Problem, die Versorgung älterer Menschen im familiären Kreis nicht mehr leisten zu können sowie das schnelle Abgleiten älterer Menschen in die Sozialhilfe. Wissenschaftler halten einen Beitragssatz für die Pflegepflichtversicherung von 3 bis 4 %, teilweise auch von 4 bis 7 % vom zu versteuernden Bruttoeinkommen langfristig für realistisch. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zum Thema Pflege zeigt die Stimmung und den Informationsstand in der Bevölkerung: 7

9 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland Aktuell glauben mehr als 75 % der Befragten nicht, dass die Bundesregierung das Pflegeproblem lösen kann. Jeder dritte Befragte schätzt die Kosten bei Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim mit mehr als EUR monatlich einigermaßen realistisch ein. Jeder Vierte kann pflegebedürftige Angehörige finanziell nicht unterstützen, ist aber bereit, sogar mehr als 30 Stunden pro Woche in die Pflege von Angehörigen zu investieren. Pflegebedürftige bis 2050 in Mill. 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 Status-Quo-Szenario Szenario mit sinkender Pflegequote 1,5 1, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Die vorliegende Pflegefibel gibt Ihnen einen Überblick über wissenswerte Sachverhalte im Zusammenhang mit sozialer und privater Pflegepflichtversicherung, privaten Pflegezusatzversicherungen, den neuesten Pflegereformansätzen 8

10 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland inkl. Pflege-Bahr so wie den Angeboten der Wohlfahrtsverbände und privaten Dienste. Checklisten verdeutlichen Einzelfragen und ein umfassender Informationsteil bietet allerlei Wissenswertes zum Thema Pflege von A bis Z an. 9

11 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, weil durch die Auflösung traditioneller, familienorientierter Lebensformen und der damit wegfallenden Bereitschaft oder Fähigkeit, Familienangehörige innerhalb der Familie zu versorgen, immer mehr Menschen im Alter im Fall ihrer Pflegebedürftigkeit auf Hilfe von außen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass sie die entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln nicht finanzieren konnten. Vor Einführung der Pflegeversicherung mussten die Pflegekosten zunächst aus Eigenmitteln (Renten- oder Pensionseinnahmen sowie eigenen Rücklagen) gedeckt werden. Wenn diese Mittel nicht ausreichten, musste Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen werden. Eine wesentliche Motivation für die Einführung der Pflegeversicherung war die Entlastung der Kommunen von den steigenden Ausgaben für Sozialhilfe. Im Jahr 1991 erhielten Pflegebedürftige Leistungen der Hilfe zur Pflege, die Gesamtkosten für die Sozialhilfeträger betrugen 1991 etwa 12,7 Mrd. DM, dieser Betrag entsprach mehr als einem Drittel der gesamten Sozialhilfeausgaben. Von diesem Betrag entfielen etwa % auf die stationären Leistungen. Die Sozialhilfe musste also ein allgemeines Lebensrisiko abdecken, für das die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht eintrat. Dies entsprach nicht der Funktion der Sozialhilfe, nur die außergewöhnlichen Lebensrisiken abzusichern. 10

12 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland Für einen sehr eng gefassten Kreis der Schwerpflegebedürftigen hatte der Gesetzgeber ab 1991 in die Krankenversicherung eine Sachleistung (bis zu 25 Stunden, bis zu 750 DM) und alternativ eine Geldleistung (400 DM) aufgenommen ( 53 ff. SGB V a. F.). Die Regelung führte zu zahlreichen Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Leistungen der Sozialhilfe. Zudem hatte der Gesetzgeber die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Schwerpflegebedürftigkeit der Selbstverwaltung der Krankenkassen überlassen, anstatt ihn selbst zu definieren. Dies führte dazu, dass die Sozialgerichte die Schwerpflegebedürftigkeit festlegen und definieren mussten. Außerdem war der Leistungsbezug an lange Vorversicherungszeiten gebunden. Der vermutete Anreiz zum Ausbau der ambulanten Dienste blieb weitgehend aus, nicht zuletzt deshalb, weil ca. 90 % der Pflegebedürftigen die Geldleistung in Anspruch nahmen (PflegeVG). Die Sozialhilfeausgaben drohten zu einer immer größeren Belastung der Haushalte der Kommunen zu werden. Mit Einführung der Pflegeversicherung wurden also sowohl die Privatmittel der Pflegebedürftigen als auch besonders die kommunalen Haushalte entlastet. Zudem war das Ziel, durch die Pflegeversicherung alte oder kranke Menschen davor zu bewahren, bei Pflegebedürftigkeit von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Die Beitragspflicht begann bereits am , die ersten Leistungen wurden ab dem gewährt. Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für die häusliche Pflege, seit auch Leistungen für die stationäre Pflege. 11

13 1 Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland Der Beitragssatz lag zwischen Einführung und Juni 1996 bei 1,0 % und stieg zum auf 1,7 % des Bruttoeinkommens. Getragen wurde er je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zur Entlastung der Arbeitgeber und zur Teilfinanzierung der von ihnen zu leistenden Beiträge wurde deutschlandweit 1995 der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. Nur das Bundesland Sachsen bildet eine Ausnahme, dort wurde der Feiertag beibehalten, allerdings zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Eigenanteil (in 2015: 1,675 %). 12

14 2 Die Pflegereform Die Pflegereform 2008 Die Reform der Pflegeversicherung, die zum in Kraft getreten ist, hat erstmals in der 14-jährigen Geschichte der Pflegeversicherung zu einer Leistungserhöhung geführt. Insbesondere der Anspruch auf Pflegezeit und die Konsequenzen für Arbeitgeber sind hervorzuheben. Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 waren die Leistungen nicht mehr angepasst worden. Insofern bestand erheblicher Nachholbedarf, der allerdings nur ansatzweise befriedigt wurde. Zu groß sind die Finanzierungsprobleme des Sozialversicherungssystems. Doch ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden Jahrzehnten zusammenbrechen. Leider wurde die Frage einer nachhaltigen Finanzierung der Pflege auch mit den letzten Reformen der Jahre 2008 und 2013 nicht gelöst. Für grundlegende, eigentlich unumgängliche Strukturveränderungen fehlen offenbar der notwendige Mut, tragbare Konzepte und die notwendigen finanziellen Spielräume. Der Pflegebericht 2007 der Bundesregierung ging noch von einem Beitragssatz von 2,5 % bis 2050 aus. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kam in seiner Pflegestudie 2008 schon zu dem Ergebnis, dass, berücksichtigt man einen realistischen Steigerungssatz bei den Ausgaben für Pflege von 2,5 % pro Jahr, der Beitragssatz 2055 bei 7 % liegen dürfte. 13

15 2 Die Pflegereform 2008 Hinweis: Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im Pflegefall gar nicht geschlossen werden. Eine Studie belegt, dass bisher nur rund 43 % der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt haben. Die Möglichkeit, zusätzlich privat vorzusorgen, wird also relativ wenig genutzt. Hinzu kommt offenbar ein bisher nicht berücksichtigter Effekt: der Abschreckungseffekt hervorgerufen durch Horrorszenarien von finanziellen Belastungen im Alter bei Pflegebedürftigkeit. Offenbar reagiert so mancher Bürger mit Attentismus er unternimmt lieber nichts, weil er den Eindruck gewonnen hat, ohnehin nichts tun zu können und zudem nicht weiß, was er richtigerweise tun sollte. Derzeit sind die meisten Pflegebedürftigen noch nicht auf Pflegeversicherungen angewiesen, denn Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie aus sonstigen Einnahmen und Einkünften sind vorhanden. Zudem sterben viele Bürger, bevor sie überhaupt zu einem Pflegefall werden. Das Modell des Leistungsempfängers in der Pflegeversicherung orientiert sich am älteren, hochbetagten Menschen, der am Ende seines Lebens pflegebedürftig wird und im Umfeld der eigenen Familie oder durch Freunde und Nachbarn so unterstützt wird, dass er so lange wie nur möglich in der gewohnten Umgebung verbleiben kann. 14

16 2 Die Pflegereform 2008 Die Lebenssituation behinderter Menschen ist eine andere. Hier steht die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Schule, Freizeit sowie Beruf im Vordergrund und die Pflege kann dabei eine bedeutende Voraussetzung erfüllen. Ambulante Dienste und Wohneinrichtungen sind dabei von besonderer Bedeutung Wege zur Selbstständigkeit und Abnabelung vom Elternhaus. Nur flexibel einsetzbare Leistungen wären auch für behinderte Menschen brauchbare Leistungen, sodass derzeit Pflegegeld und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden und nicht mehr. Regelungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) Die wesentlichen Veränderungen durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Pflege- Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) im Überblick: schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes und der stationären Leistungen bis 2012, Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich, Verbesserungen bei Kurzzeitpflege und stationärer Pflege, Kurzzeitpflege für Kinder in Behindertenhilfeeinrichtungen, Leistungsverbesserungen bei Tages- und Nachtpflege, höhere Fördermittel zum Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, für ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe, Leistungsdynamisierung, 15

17 2 Die Pflegereform 2008 Erleichterung bei der Inanspruchnahme der Pflegeleistungen, verkürzte Begutachtungsfristen, Verkürzung der Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, Beitragszahlungen zur Rentenversicherung auch bei Urlaub der Pflegeperson, Abbau von Schnittstellenproblemen bei Heimärzten und beim Entlassungsmanagement, Verbesserung der Demenzbetreuung in Pflegeheimen, Stärkung der ambulanten Pflege durch Pflegestützpunkte, umfassende Pflegeberatung, neue Wohnformen, Einzelpflegekräfte, Einführung einer unentgeltlichen Pflegezeit für Beschäftigte (Pflegezeit), Stärkung von Prävention und Reha in der Pflege, Maßnahmen für mehr Qualität und Transparenz in den Einrichtungen in Form von Sicherstellungsauftrag, Qualitätsprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Bewertungssystematik für Pflegeeinrichtungen, Förderung eines gesellschaftlich gewollten Engagements in der Pflege, 16

18 2 Die Pflegereform 2008 ortsübliche Entgelte der Pflegekräfte und andere Vergütungsfragen, weniger Bürokratie mehr Wirtschaftlichkeit, ordnungsgemäße Pflegebuchführung und Wirksamkeitsprüfungen, Finanzierung durch Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 % seit auf 1,95 % (für Kinderlose auf 2,2 %). 17

19 3 Neueste Pflegereformen 3 Neueste Pflegereformen 3.1 Die Pflegereform 2013 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) inkl. Pflege-Bahr Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG) sah die Förderung der privaten Pflegevorsorge seit 2013 vor und stellte so im Vorgriff auf eine Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit vor allem die über 1,2 Mio. Demenzkranken besser. Diese kleine Reform der Pflegeversicherung beinhaltete eine Anhebung des Beitragssatzes zum von 1,95 % auf 2,05 %. Dies sollte jährlich etwa 1,1 Mrd. EUR zusätzliche Einnahmen für die soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringen. Seit dem erhielten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe sind (Pflegestufe 0), monatlich ein Pflegegeld von 120 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 EUR. Ein wesentliches Element war die erstmalige Förderung von Wohngruppen, um so den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative bieten zu können. Dahinter steht der Wunsch von Pflegebedürftigen, so lange wie möglich im heimischen Umfeld bleiben zu können. Mit der Reform wurde die häusliche Pflege finanziell erleichtert und das Pflegegeld auch dann zur Hälfte weiterbezahlt, wenn die Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, in eine Kurzzeitbetreuung gehen. In dieser Zeit sollen sich die Angehörigen erholen können. 18

20 3 Neueste Pflegereformen Leistungsveränderungen Die ambulante Versorgung Demenzkranker wurde deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff konnten ambulante Pflegedienste neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen anbieten. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind. Zugleich gab es seit 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke. In der sog. Pflegestufe 0 erhielten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II wurde der bisherige Betrag aufgestockt: Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) bekamen monatlich ein Pflegegeld von 120 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 EUR. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhielten ein um 70 EUR höheres Pflegegeld von 305 EUR oder um 215 EUR höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 EUR. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhielten ein um 85 EUR höheres Pflegegeld von 525 EUR oder um 150 EUR höhere Pflegesachleistungen von bis zu EUR. 19

21 3 Neueste Pflegereformen Sach- und Geldleistungen für Demenzkranke seit 2013 ( 36 SGB XI i. V. m. 123 und 45a SGB XI) Pflegestufe Sachleistungen alt Sachleistungen neu Pflegestufe 0 0 EUR 225 EUR Pflegestufe I 450 EUR 665 EUR Pflegestufe II EUR EUR Pflegestufe Geldleistungen alt Geldleistungen neu Pflegestufe 0 0 EUR 120 EUR Pflegestufe I 235 EUR 305 EUR Pflegestufe II 440 EUR 525 EUR In einem Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren. Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Außerdem wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand 20

22 3 Neueste Pflegereformen zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden. Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen. Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 205 EUR zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von EUR pro Person (maximal EUR je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selbst erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit 21

23 3 Neueste Pflegereformen alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden. Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie dem Antragsteller künftig ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 EUR als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den Medizinischen Dienst (MDK) einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern. Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist. Der Pflege-Bahr des PNG Die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge (der sog. Pflege-Bahr in Anlehnung an die steuerlich geförderte Riester-Rente) ist zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft getreten. Die Verordnung zur Durchführung der Zulage (Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung PflvDV) wurde Ende November 2012 erlassen. 22

24 3 Neueste Pflegereformen Die Förderung unterstützt die Bürger dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 EUR p. a. soll insbesondere den Bürgern mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ermöglichen. Die ersten Pflege- Bahr-Tarife werden zeitgleich angeboten. Folgende Regelungen gelten für den Pflege-Bahr: Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 120 EUR pro Jahr betragen (10 EUR pro Monat). Die staatliche Zulage wird dann in Höhe von 60 EUR p. a. gewährt (5 EUR pro Monat). Es gilt eine Mindestabsicherung in der Pflegestufe III mit 600 EUR im Monat. Der jeweilige Tarif muss eine Leistung für jede Pflegestufe vorsehen. Es besteht die Möglichkeit eines Abschlusses einer förderfähigen Pflegetagegeldversicherung als Pflegezusatzversicherung. Die Krankenversicherer müssen den Tarif unabhängig vom Gesundheitszustand und vom Geschlecht kalkulieren (Unisex-Tarif). Es darf keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge geben und es besteht Kontrahierungszwang, d. h., die Annahme und der Versicherungsschutz können seitens des Krankenversicherers nicht verweigert werden. 23

25 3 Neueste Pflegereformen Der Tarif ist auf die Leistungshöhe der gesetzlichen Pflegeversicherung limitiert. Zulagenberechtigt ist jeder Erwachsene ab 18 Jahre, der in der Pflegeversicherung pflichtversichert ist und keine Leistungen daraus beansprucht oder beansprucht hat. Eine Dynamisierung in Höhe der Inflation muss vereinbart werden können. Es wird eine Karenzzeit von maximal fünf Jahren vorgesehen. Für das Jahr 2013 wird eine Zulagenförderung in Höhe von 90 Mio. EUR vorgesehen, was 1,5 Mio. Pflege-Bahr- Verträgen entsprechen würde. Die administrativen Formalitäten sollen gem. Bundesgesundheitsministerium von den Krankenversicherungsunternehmen übernommen werden, sodass die Antragstellung zu einer automatischen Zulagengewährung führt. Es muss kein gesonderter Antrag bei der zentralen Stelle eingereicht werden. Die Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV) konkretisiert die Verwaltungs- und Abschlusskosten der Krankenversicherer. Die eingerechneten unmittelbaren Abschlusskosten (Abschluss- und Zusatzprovisionen, Courtagen an Versicherungsmakler, Kosten für Vertragsaktenführung und Bestandsführung) sind auf die zweifache Bruttomonatsprämie begrenzt. 24

26 3 Neueste Pflegereformen Die eingerechneten mittelbaren Abschlusskosten (wie allgemeine Werbeaufwendungen, Sachaufwendungen für Antragsbearbeitung und Policierung), Schadenregulierungskosten und sonstige Verwaltungskosten werden auf 10 % der Bruttoprämie insgesamt begrenzt. Leider fällt die Förderung mit 60 EUR bei 120 EUR Eigenbeteiligung zu gering aus, als dass sie einen ausreichenden Versorgungseffekt herbeiführen könnte. Die Finanzierungsprobleme in der Pflege können über die privaten Verträge vermutlich nicht gelöst werden es ist nicht gewährleistet, dass diese privaten Pflegezusatzversicherungen im Pflegefall die privaten Ausgaben abfangen können. Es könnte sich als Irrtum herausstellen, dass tatsächlich die Bevölkerungsgruppen mit dem dringlichsten Absicherungsbedarf diese Förderung nutzen werden. Es wird zudem keine Beitragsbefreiung im Pflegefall vorgesehen insofern können eine Reihe schon bisher existierender Pflegezusatzangebote in dieser Beziehung mehr bieten. 3.2 Die Pflegereform 2015/2017 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits seit dem die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. 25

27 3 Neueste Pflegereformen Neu: Pflegeunterstützungsgeld Seit dem besteht unter anderem die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer eine kurzfristige zehntägige Freistellung mit Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen können, um so auf eine akut eingetretene Pflegesituation eines nahen Angehörigen reagieren und die notwendigen Dinge organisieren zu können denn der administrative und bürokratische Aufwand ist nicht unerheblich. In dieser Zeit wird ein Pflegeunterstützungsgeld geleistet, das bis zu 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts ersetzt. Geregelt wird diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung im Sinne des 2 Pflegezeitgesetz in einem gesonderten Gesetz. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss man ihm eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des oder der Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorlegen. Eine kurzzeitige Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen unabhängig von der Anzahl der beim Arbeitgeber Beschäftigten. Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen. Neu: Zusätzliche Betreuungsleistungen im ambulanten Bereich Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Im ambulanten Bereich wird der Anspruch um Entlastungsleistungen ergänzt. Diese sollen Pflegende entlasten und umfassen vor allem: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags, 26

28 3 Neueste Pflegereformen Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen. Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 % davon für diese niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden. Pflegestufe I, II oder III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe I, II oder III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe I, II oder III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhter Betrag 104 EUR monatlich 104 EUR monatlich 208 EUR monatlich Pflegebedürftige, die aufgrund demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, erhalten zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege einen Betreuungsbetrag. Je nach Betreuungsbedarf werden jährlich ein Grundbetrag (bis zu EUR) und ein erhöhter Betrag (bis zu EUR) geleistet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll da- 27

29 3 Neueste Pflegereformen durch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Anstelle der Pflegestufen werden wahrscheinlich fünf Pflegegrade treten, die eine individuellere Einstufung ermöglichen sollen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz die Beiträge zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss sicherstellt werden, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen ankommen. Das wird seit 2014 erprobt; Ergebnisse werden im 1. Quartal 2015 vorliegen und dienen als Basis für das zweite Pflegestärkungsgesetz. In zwei Modellprojekten wird untersucht, welche Leistungen mit welchem Zeitaufwand für die einzelnen Pflegebedürftigen erbracht werden. Außerdem wird untersucht, wie die Pflegebedürftigen nach dem neuen System eingestuft würden. Daraus ergibt sich ein Bild, wie sich heutiger Pflegeaufwand und zukünftiger Pflegegrad in der stationären Pflege zueinander verhalten. 28

30 4 Wann leistet der Pflegepflichtversicherer für wen? 4 Wann leistet der Pflegepflichtversicherer für wen? Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde der Krankenversicherungsschutz und hieran gebunden der Pflegeversicherungsschutz als Pflichtversicherung für alle eingeführt. Wer bei einem privaten Krankenversicherer versichert ist (Krankheitskostenvollversicherung), muss zusätzlich einen privaten Pflegepflichtversicherungsvertrag vereinbaren. Darüber hinaus sieht der private Pflegepflichtversicherungsvertrag nicht nur für den Versicherten selbst, sondern auch für seine Familienangehörigen Leistungen vor, und zwar für diejenigen, die auch in der sozialen Pflegepflichtversicherung familienversichert wären. Allerdings sind bei der privaten Pflegepflichtversicherung im Unterschied zur sozialen Pflegepflichtversicherung nur die familienversicherten Kinder kostenfrei mitversichert. Auch Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sind zu einer entsprechenden Absicherung des Pflegerisikos verpflichtet. Folgende drei Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf Pflegeleistungen erfüllt sein: ein Versicherungsverhältnis muss bestehen oder bestanden haben, es muss eine sog. Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren in den vergangenen zehn Jahren bestanden haben, es muss Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) vorliegen und in der Folge amtlich festgestellt worden sein. 29

31 4 Wann leistet der Pflegepflichtversicherer für wen? Hinweis: Sind die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt (alle Zeiten werden berücksichtigt, die in der sozialen Pflegeversicherung als Pflichtversicherter, freiwillig Versicherter oder als Familienversicherter zurückgelegt wurden), leistet entweder das Sozialamt oder der Pflegebedürftige muss die Kosten selbst tragen. Sobald die Vorversicherungszeit erfüllt ist, zahlt der Pflegeversicherer die Leistungen. 30

32 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 5.1 Eckwerte der Pflegeversicherung 2015 BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung West BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost EUR/Jahr EUR/Monat , , , ,00 BBG Kranken- und Pflegeversicherung , ,00 Bezugsgröße KV, PV West und Ost , , Anzahl der Pflegeversicherten Zum Jahreswechsel 2014 waren in der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) rd. 69,81 Mio. Menschen versichert. Im Jahr 2013 (Erhebungsstand Oktober 2014) waren in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) rd. 9,54 Mio. Bundesbürger versichert. 31

33 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 5.3 Anzahl der Leistungsbezieher Insgesamt bezogen Ende 2013 rund 2,63 Mio. Pflegebedürftige Leistungen aus den beiden Pflegeversicherungssystemen der SPV und PPV. Im Einzelnen setzen sich die Zahlen wie folgt zusammen: Anzahl der Leistungsbezieher im ambulanten Bereich Gesamtzahl der ambulanten Leistungsbezieher aus SPV und PPV Gesamtzahl ambulant Pflegebedürftiger in der SPV zum rd. 1,84 Mio. rd. 1,74 Mio. - davon in Pflegestufe I 63,0 % - davon in Pflegestufe II 28,8 % - davon in Pflegestufe III 8,2 % Anerkennung als Härtefall 1,7 % Gesamtzahl ambulant Pflegebedürftiger in der PPV rd davon Pflegestufe I 53,7 % - davon Pflegestufe II 32,8 % - davon Pflegestufe III 10,5 % - NN 3,0 % Zusammen mit der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten rd. 1,74 Mio. Pflegebedürftige ambulante Leistungen aus der Pflegeversicherung. 32

34 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Anzahl der Leistungsbezieher im stationären Bereich Gesamtzahl der stationären Leistungsbezieher rd aus SPV und PPV Gesamtzahl vollstationär Pflegebedürftiger in der SPV in Einrichtungen zum davon in Pflegestufe I 42,7 % - davon in Pflegestufe II 37,6 % - davon in Pflegestufe III 19,7 % Anerkennung als Härtefall 4,4 % Gesamtzahl vollstationär Pflegebedürftiger in rd der PPV zum davon in Pflegestufe I 34,7 % - davon in Pflegestufe II 42,1 % - davon in Pflegestufe III 22,9 % - NN 0,3 % Zusammen mit der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten rd Pflegebedürftige stationäre Leistungen aus der Pflegeversicherung. Darin enthalten sind die pflegebedürftig behinderten Menschen. 33

35 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Pflegequote nach Altersgruppen 2011 Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in in % Männlich Weiblich unter und älter Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Die vorstehende Grafik verdeutlicht die herausragende Bedeutung der Pflege zu Hause und durch Angehörige. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung der Pflegebedürftigen nach Alter und Geschlecht auf. 34

36 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Pflegebedürftige nach Versorgungsart 2011 in % vollstationär im Heim zu Hause versorgt 47 insgesamt ,5 Mill. durch Angehörige 23 zusammen mit/ durch ambulante Pflegedienste Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Höhe der Leistungsausgaben in der SPV Von 1997 bis 2013 stiegen die Leistungsausgaben in Mrd. EUR wie folgt an: Jahr ambulant 7,9 10,2 12,3 stationär 6,4 10,3 10,9 gesamt 14,3 20,5 23,2 35

37 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 5.5 Finanzentwicklung in der SPV In den Jahren 1995 bis 1998 konnte die soziale Pflegeversicherung noch positive Ergebnisse erreichen; seither kamen i. d. R. fast nur noch Verluste zustande. Zuletzt konnte in den Jahren 2008 bis 2013 mit 0,62, 0,99, 0,34, 0,31, 0,10 und 0,63 Mrd. EUR jeweils ein positives Ergebnis erzielt werden. Die private Pflegepflichtversicherung erzielte durchweg positive Ergebnisse zwischen 0,05 und 0,43 Mrd. EUR. 5.6 Soziale Absicherung der Pflegepersonen Definition: Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbs mäßig einen Pflegebe dürf tigen regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Pflegepersonen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden durch die Pflegeversicherung entrichtet. Die Zahl der pflichtversicherten Pflegepersonen stieg in der gesetzlichen Rentenversicherung von rd im Jahr 1995 auf rd im Jahr Mehr als 90 % sind Frauen. Die Beitragszahlungen der Pflegekassen in die gesetzliche Rentenversicherung stiegen von 0,3 Mrd. EUR im Jahr 1995 auf rd. 0,9 Mrd. EUR im Jahr In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in einer Höhe zwischen 26,6667 % und 80 % der Bezugsgröße beziehen, abhängig von der Pflege- 36

38 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung stufe des Pflegebedürf ti gen und dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit. Es war das gesetzgeberische Ziel, eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III mindestens 28 Stunden pflegt, auf der Basis von 75 % des aktuellen Durchschnittsentgelts der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten abzusichern. Da die Bezugsgröße nur das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherten im vorangegangenen Jahr widerspiegelt, wurde ein Zu schlag von 5 % auf 80 % vorgesehen, um so ungefähr 75 % des aktuellen Durchschnittsentgelts zu erreichen. 5.7 Anzahl der Pflegeeinrichtungen Anzahl zugelassener Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet zum Ende 2011 gemäß 109 SGB XI Für die Pflegestufe III wird bei einem wöchentlichen Pflegeaufwand von 28 Stunden ein Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % der Bezugsgröße des jeweiligen Kalenderjahres angenommen. Bundesgebiet Ambulante Einrichtungen Stationäre Einrichtungen Vollstationäre Pflege Teilstationäre Pflege Insgesamt

39 5 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 5.8 Anzahl der beschäftigten Pflegekräfte Anzahl der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen Jahr ambulant stationär gesamt

40 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Die Reform der Pflegeversicherung zum veränderte die Strukturen der Pflege zugunsten der Pflegebedürftigen, der Ange hörigen und Pflegenden. Die Leistungen wurden teilweise schritt weise geringfügig erhöht. Erstmals existiert ein Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung. Zudem wurden Pflegestützpunkte eingerichtet. Es ist eine bessere Transparenz in den Einrichtungen und besseres Qualitätsmanagement sowie die Kontrolle der Pflegeheime und Pflegedienste erzielt worden. Das 1. Pflegestärkungsgesetz im Rahmen der Pflegereform 2015 führt zu höheren Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt. 6.1 Beginn der Leistungen Leistungen der Pflegeversicherung werden ausschließlich aufgrund eines Antrags erbracht. Der Tag der Antragstellung ist für den Beginn des Leistungsanspruchs bedeutsam. Hinweis: Lag bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegebedürftigkeit vor, dann werden die Leistungen rückwirkend ab dem Tag des Antragseingangs zugestanden. Beginnt die Pflegebedürftigkeit erst nach dem Leistungsantrag, so bestehen Leistungsansprüche ab Beginn der Pflegebedürftigkeit. Wird der Antrag hingegen erst später nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, dann beginnen die Leistungen mit dem ersten Tag des Antragsmonats. 39

41 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick 6.2 Die Pflegeleistungen im Überblick Leistungsart Häusliche Pflege Pflegesachleistung/ ambulante Pflege Pflegegeld Pflegegeld für Arbeitnehmermodelle Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung Beratungsleistungen In den eigenen vier Wänden und anderswo, aber nicht im Pflegeheim Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste und ehrenamtlich Tätige wie Angehörige; zwischen 231 und EUR je nach Pflegestufe Häusliche Pflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Personen (ehrenamtliche Pflege, Verwandte); zwischen 123 EUR und 728 EUR je nach Pflegestufe Selbst sichergestellte Pflege durch Festanstellung einer Pflegeperson Pflegesachleistung und Pflegegeld in Kombination Gerontopsychiatrische Zusatzangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz Bedeutung Pflegepflichteinsätze von Pflegeprofis zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie Information und Unterstützung Seit 2015 bis zu EUR pro Jahr auch wenn nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde. Bei eingeschränkter Alterskompetenz (Demenz) ohne Pflegestufe werden bzw. bei hohem allgemeinen Betreuungsaufwand EUR gezahlt 40

42 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Leistungsart Betreuungsleistung für alle Pflegebedürftige Teilstationäre Tagespflege/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Ersatzpflege/Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Behandlungspflege Bedeutung Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Im ambulanten Bereich wird der Anspruch um Entlastungsleistungen ergänzt. Es werden jährlich ein Grundbetrag (bis zu EUR) oder ein erhöhter Betrag (bis zu EUR) geleistet. Ergänzung der häuslichen Pflege; von 231 EUR Pflegestufe 0 mit Demenz bis EUR Pflegestufe III mit Demenz Pflege in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung für behinderte Menschen; 0 EUR bei Pflegestufe 0 mit Demenz und bis zu EUR bei Härtefällen mit Demenz pro Monat Bei häuslicher Pflege bei Ausfall der ehrenamtlichen Pflegeperson (seit = EUR); Ersatzpflege seit bis zu sechs Wochen möglich; 50 % des Leis tungsbetrages für Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege ausgegeben werden = 806 EUR. Ergänzung der häuslichen Pflege; vorübergehende vollstationäre Pflege mit bis zu EUR (zusätzlich zur Verhinderungspflege) für bis zu vier Wochen (acht Wochen) Soll die ärztliche Behandlung sichern; Leistung der Krankenkassen 41

43 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Leistungsart Eingliederungshilfe Pflegehilfsmittel, technische Hilfen Soziale Sicherung der Pflegepersonen Wohnumfeldverbesserung Zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Auslandsaufenthalt Pflegekurse Pflegezeit Bedeutung Leistung der Sozialhilfe, um Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern; Pflegehilfsmittel ab 2015 mit 40 EUR pro Monat Sämtliche Hilfen bei häuslicher Pflege Ergänzende Leistungen für ehrenamtlich Pflegende unter Einschluss zusätzlicher Leistungen bei der Pflegezeit Pflegebedingte Umbaumaßnahmen; einmaliger Zuschuss von EUR bis maximal EUR je Wohngruppe Seit 2015 besteht in den Pflegestufen 0 bei Demenz und I, II sowie III Anspruch auf Leistungen von 205 EUR pro Monat Leistung für bis zu sechs Wochen Stärkung der häuslichen Pflege bei ehrenamtlicher Pflege Kurzzeitige oder bis zu sechs Monaten andauernde unentgeltliche Freistellung für Arbeitnehmer, um eine Pflegefallsituation zu organisieren Familienpflegezeit Berufstätige können seit dem ihre Angehörigen über einen Zeitraum von max. 24 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers zu Hause pflegen 42

44 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Leistungsart Pflegeunterstützungsgeld Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Pflegevorsorgefonds Bedeutung Seit dem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer eine kurzfristige zehntägige Freistellung mit Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen können, um so auf eine akut eingetretene Pflegesituation eines nahen Angehörigen reagieren und die notwendigen Dinge organisieren zu können. In dieser Zeit wird ein Pflegeunterstützungsgeld geleistet, das bis zu 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts ersetzt. Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase des pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch vollständig auszusetzen. Der Höchstbetrag zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen steigt von bisher 256 EUR auf 266 EUR. Der Fonds soll ab 2035 genutzt werden, um den Beitragssatz möglichst stabil zu halten und Erhöhungen abzufedern. 43

45 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick 6.3 Die Pflegeleistungen im Detail Häusliche Pflege Die häusliche Pflege setzt nicht voraus, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden stattfindet, möglich ist genauso die Aufnahme der pflegebedürftigen Person in einem anderen Haushalt, einem Altenwohn- oder auch Altenheim. Ausgeschlossen sind die Leistungen bei häuslicher Pflege nur bei der Betreuung in einem Pflegeheim Pflegesachleistungen ambulante Pflege Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Im ambulanten Bereich wird der Anspruch um Entlastungsleistungen ergänzt. Diese sollen Pflegende entlasten und umfassen vor allem: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags, Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige, die aufgrund demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, erhalten zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege einen Betreuungsbetrag. Je nach Betreuungsbedarf wer- 44

46 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick den jährlich ein Grundbetrag (bis zu EUR) und ein erhöhter Betrag (bis zu EUR) geleistet. Als Sachleistungen werden die Dienste der ambulanten Pflege bezeichnet. Die Leistungen durch die professionellen Pflegekräfte unterstützen die pflegenden Angehörigen und machen es vielen allein lebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hilfebedarfs weiter in ihrer Wohnung leben zu können. Die Pflegeversicherung gibt so der häuslichen Versorgung eindeutig Vorrang vor einer stationären Betreuung. Bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit wird monatlich und gestaffelt nach den Pflegestufen von der GKV eine Sachleistung, von der PKV eine Geldleistung erbracht. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können Pflegeeinsätze durch ambulante Dienste in Anspruch genommen werden: Pflegesachleistungen seit (Angaben in EUR) Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe I mit Demenz Pflegestufe II Pflegestufe II mit Demenz Pflegestufe III

47 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Pflegesachleistungen seit (Angaben in EUR) Pflegestufe III mit Demenz Pflegestufe III + Härtefall Pflegestufe III + Härtefall mit Demenz Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Pflegestufe I um zusätzliche 221 EUR auf 689 EUR und in Stufe II um 154 EUR auf EUR. Seit existiert bezüglich der Leistungshöhe zwischen der Sachleistung nach 36 SGB XI und der Tagespflege nach 41 SGB XI kein Unterschied mehr, da auch die Beträge der Tagespflege um die entsprechenden Zuschläge erhöht werden. Von diesem Geld finanziert die GKV eine Pflege durch einen geeigneten Pflegedienst. Auch hiervon gibt es aber eine Ausnahme, wenn eine häusliche Pflege zum Beispiel durch Verwandte des Pflegebedürftigen organisiert werden kann. Menschen, denen bei der Begutachtung eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wurde, können seit 2015 bis zu EUR pro Jahr für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch nehmen auch wenn ihnen nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde. 46

48 6 Die Leistungen und Leistungshöhen im Überblick Zwischen ambulantem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen wird ein Vertrag geschlossen, in dem u. a. vereinbarte Pflegeleistungen und -zeiten festgeschrieben sind. Dieser Pflegevertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Einsatz vom Pflegebedürftigen ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Voraussetzung für den Anspruch von Sachleistungen ist, dass der ambulante Dienst mit den Pflegekassen oder den für sie tätigen Verbänden Verträge geschlossen hat, d. h. zugelassener Leistungserbringer ist. Werden Pflegeleistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch genommen, handelt es sich um selbst sichergestellte Pflege. Für diesen Fall sieht die Pflegeversicherung das Pflegegeld vor Pflegegeldsätze Wenn eine häusliche Pflege zum Beispiel durch Verwandte des Pflegebedürftigen organisiert werden kann, erbringt auch die GKV eine Geldleistung limitiert auf monatlich: Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe I mit Demenz Pflegestufe II Pflegestufe II mit Demenz Pflegestufe III Pflegestufe III mit Demenz 123 EUR 244 EUR 316 EUR 458 EUR 545 EUR 728 EUR 728 EUR 47

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