Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich
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- Dirk Biermann
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1 der 39. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck Gemeinderat Thomas Bader Gemeinderat Johannes Puntsch Gemeinderat Wolfgang Schneider Gemeinderat Wilhelm Welte in Vertretung für Klaus Pittrich Verwaltung: Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude Verwaltungsfachwirt Guido Finster Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Protokollführer: Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude zu den TOP s 9 bis 11 Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden sämtliche 9 Ausschussmitglieder vorschriftsmäßig eingeladen. Erschienen sind: 9 Es hat somit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Blatt: 1
2 1. Bürgermeister Ch. Schiller eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gemeinderätin Köhl beantragt folgenden TOP noch aufzunehmen: Erweiterung des gemeindeeigenen Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Breitbrunn; Abschaffung des Parkscheinautomaten bzw. Änderung der Parkdauer Tagesordnung 1) Genehmigung der Tagesordnung 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom ) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1267, Rieder Straße 21, Gemarkung Herrsching 7) Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599/10, Adolf-Sturm-Straße 20, Gemarkung Herrsching 8) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching 9) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 853, Kientalstraße, Gemarkung Herrsching 10) Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Aufhebung des "Teilbebauungs- und Baulinienplanes Schönbichlstraße" Blatt: 2
3 11) Vollzug der Baugesetze; 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Strittholz Süd" im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 706/3, 707/3 und 706 Teil der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten, verkürzten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - evtl. Satzungsbeschluss 12) Erweiterung des gemeindeeigenen Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Breitbrunn; Abschaffung des Parkscheinautomaten bzw. Änderung der Parkdauer 13) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten 14) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Blatt: 3
4 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Öffentliche Sitzung 1) Genehmigung der Tagesordnung Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom Verwaltungsfachwirt Guido Finster gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung aufgehoben wurde bekannt: Auftragsvergabe Grünflächenpflege Bahnhofstraße 12 und 14 (Rathaus und Freiwillige Feuerwehr) und Rathausplatz Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Mit der Grünflächenpflege für die Anwesen Bahnhofstraße 12 und 14 (Rathaus und Freiwillige Feuerwehr) und dem Rathausplatz wird die Firma Die Gartenzwerge zu einem Angebotspreis von ,19, beauftragt. Blatt: 4
5 Einbau von Fenstertüren auf der Westseite des Bahnhofsgebäudes in Herrsching a. Ammersee; Planungsauftrag für denkmalschutzrechtliche Genehmigung Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Mit den Planungsleistungen zur Erstellung der notwendigen Planunterlagen für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Schließung des Bahnhofsgebäudes in Herrsching wird das Büro Büro Raumstation Architekten GmbH, Starnberg beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architektenvertrag abzuschließen. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Wartaweil Teil A" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching; - Planungsauftrag Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Wartaweil Teil A im Bereich des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 3) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom Verwaltungsfachwirt Guido Finster gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung aufgehoben wurde bekannt: Blatt: 5
6 Vollzug der Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Kleingartenanlage" zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft; - Planungsauftrag Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Er weist daraufhin, dass nach einer ersten Kostenschätzung die Kosten für die Sanierung des Hurle- Hauses alleine für die Erneuerung der Heizungsanlage bei ca ,00 Euro und für die Elektroinstallationen bei ca ,00 Euro liegen. Danach ergeht folgender Mit den Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Kleingartenanlage zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 4) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Dem Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird zugestimmt. 5) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Dem Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird zugestimmt. Blatt: 6
7 6) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1267, Rieder Straße 21, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zum Abriss eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1267, Rieder Straße 21, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Planungsbüros Gregor Stegmann vom , wird zugestimmt. Das Landratsamt Starnberg wird gebeten, die vorhandene Grenzbebauung zu überprüfen. 7) Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599/10, Adolf-Sturm-Straße 20, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Der Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599/10, Adolf-Sturm-Straße, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekten Philipp Möller vom wird abgelehnt, das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Lochschwab Nord/West hinsichtlich der Grundfläche, Baugrenze, Gebäudebreite, Giebelbreite, Anzahl und Breite der Dachflächenfenster sowie der Dacheindeckung widerspricht. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein-Stimmen Blatt: 7
8 8) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekten Johannes Jung vom , wird zugestimmt. Das Landratsamt Starnberg wird gebeten, die Abstandsflächen nach Norden und Osten zu überprüfen. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/5 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! 9) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 853, Kientalstraße, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Der Antrag vom auf Änderung des Flächennutzugsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 853, Kientalstraße, Gemarkung Herrsching zu einem Drittel in Wohnbaufläche, wird abgelehnt. Das bewaldete Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich i.s. d. 35 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herrsching ist das Grundstück als Fläche für Wald ausgewiesen und liegt ferner im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung für den westlichen Teil des Landkreises Starnberg. Blatt: 8
9 10) Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Aufhebung des "Teilbebauungs- und Baulinienplanes Schönbichlstraße" Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Dem Antrag auf Aufhebung des Teilbebauungs- und Baulinienplanes Schönbichlstraße wird abgelehnt. 11) Vollzug der Baugesetze; 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Strittholz Süd" im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 706/3, 707/3 und 706 Teil der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten, verkürzten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - evtl. Satzungsbeschluss Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen eingereicht: A: Bürger 1. Architektin Margarete Pengler, Schreiben vom Es wird im Namen eines Kaufinteressenten beantragt, die festgesetzte Grundfläche von derzeit 130m² auf 145m² zu erhöhen. Städtebauliche Beurteilung: In Anbetracht der umliegenden Bebauung kann dem Antrag aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zugestimmt werden. Es ist in erster Linie eine politische Entscheidung, ob von dem der Bebauungsplanänderung zugrunde liegenden Antrag hinsichtlich der Grundfläche abgewichen werden soll. Blatt: 9
10 Dem Antrag auf Erhöhung der festgesetzten Grundfläche von bisher 130m² auf 145m² wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen/9 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! Gemeinderat Puntsch hat durch ein Abrücken vom Sitzungstisch an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt (Schreiben vom Es wird empfohlen, die Überschreitungsmöglichkeit der Grundfläche durch Balkone und Terrassen aufgrund der unterschiedlichen städtebaulichen Wirkung differenziert festzusetzen. Die Empfehlung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Herrsching vertritt die Auffassung, dass im Gegensatz zu Loggien mit deren Umfassungswänden weder von Terrassen noch von Balkonen eine raumbildende städtebaulich erlebbare Wirkung ausgeht. An der Planung wird daher festgehalten. Gemeinderat Puntsch hat durch ein Abrücken vom Sitzungstisch an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. C: weiteres Vorgehen Abwägungs-/Satzungsbeschluss: Die Gemeinde Herrsching beschließt aufgrund der 1-4 und 8ff sowie insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB), Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Strittholz Süd im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 706/3, 707/3 und 706 Teil der Gemarkung Herrsching, gefertigt vom Büro Plan X Architekten in der Fassung vom als Satzung und billigt die Begründung dazu. Blatt: 10
11 Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Strittholz Süd im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 706/3, 707/3 und 706 Teil der Gemarkung Herrsching mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Gemeinderat Puntsch hat durch ein Abrücken vom Sitzungstisch an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. 12) Erweiterung des gemeindeeigenen Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Breitbrunn; Abschaffung des Parkscheinautomaten bzw. Änderung der Parkdauer Gemeinderätin Köhl erläutert Ihren Antrag. Seitens der Verwaltung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der neu angelegte Parkplatz als Stellplatznachweis für den Mehrzwecksaal dient und daher nicht anderweitig genutzt werden darf. Nach kurzer Diskussion ergehen folgende Beschlüsse: 1. Der Abschaffung des Parkscheinautomaten wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen/7 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! 2. Der Änderung der kostenpflichtigen Parkzeiten wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/5 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! 13) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten Keine! Blatt: 11
12 14) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters 1. Bürgermeister Ch. Schiller gibt bekannt, dass die Verwaltung sich bereits mehrere Systeme für eine Mikrofonanlage für den Sitzungssaal in Augenschein genommen hat und hierzu nun Angebote einholen wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt 1. Bürgermeister Ch. Schiller um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Der Niederschriftenführer Ch. Schiller Oliver Gerweck 1. Bürgermeister Verwaltungsfachwirt Zu den TOP s 9 bis 11 Melanie Faude Verwaltungsfachwirtin Blatt: 12
Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller
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