Abwesend: Gemeinderätin Gertraud Köhl
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1 der 51. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderat Roland Lübeck Gemeinderat Klaus Pittrich Gemeinderat Johannes Puntsch Gemeinderat Wolfgang Schneider Gemeinderat Wilhelm Welte Abwesend: Gemeinderätin Gertraud Köhl entschuldigt Verwaltung: Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude Verwaltungsfachwirt Guido Finster Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Protokollführer: Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude zu TOP 4 Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden sämtliche 9 Ausschussmitglieder vorschriftsmäßig eingeladen. Erschienen sind: 8 Es hat somit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Blatt: 1
2 1. Bürgermeister Ch. Schiller eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er gibt bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 8 von den Antragstellern zurückgezogen wurden. Tagesordnung 1) Genehmigung der Tagesordnung 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Schmidschneiderstraße für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 916, 918, 938/5 und 938/6 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Abwägungs- / Satzungsbeschluss 5) Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1249/15, Eichenweg 5, Gemarkung Herrsching 6) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching 7) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten 8) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Blatt: 2
3 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Öffentliche Sitzung 1) Genehmigung der Tagesordnung Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom Verwaltungsfachwirt Guido Finster gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom gefassten Beschlüsse deren Geheimhaltung aufgehoben wurde, bekannt: Starkregenschutz Fendlbach; Auftragsvergabe: - Ermittlung einer Kostenschätzung und Sofortmaßnahmen - Ermittlung von Schadenspotenzial Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Das Büro Neudert wird mit den Planungsleistungen und der Kostenschätzung sowie einer Optimierung der Sofortmaßnahmen beauftragt. Laut Angebot vom belaufen sich die Kosten hierfür auf ,08 brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ing.-Vertrag bis einschließlich der Leistungsstufe 2 HOAI abzuschließen. Blatt: 3
4 2. Beschluss Das Ingenieurbüro Kokai aus Polling, wird mit den Leistungen zur Ermittlung des Schadenspotentials bei einem HQ 100 auf Stundenbasis beauftragt. Es sind ca. 8 Stunden je 80.- angesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag abzuschließen. Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule in Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule) Auftragserteilung: Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit der Stellung des Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinators wird die Fa. Thurm Sicherheitstechnik entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme i. H. v ,24 beauftragt. Rathaus Herrsching a. Ammersee Sitzungssaal Auftragserteilung: Neuanschaffung Beamer und Reparatur Altgerät 1. Bürgermeister Ch. Schiller trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Die Firma VAV. wird entsprechend dem Angebot vom zzgl der notwendigen Stundenlohnarbeiten zu der Auftragssumme i. H. v ,83 beauftragt. Das Altgerät soll zur Reparatur eingeschickt werden Blatt: 4
5 Verkehrsbegleitgrün: Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zur gestalterischen Neuanlage von Verkehrsinseln in Ortsgebiet Herrsching Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachverhalt vor. Er weist auch auf die rechtliche Notwendigkeit einer Ausschreibung mit aller Deutlichkeit hin und plädiert das Landschaftsarchitekturbüro Monika Treiber mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. In Kenntnis der Rechtslage fasst der Bauausschuss folgenden Der Auftrag zur Bepflanzung der Verkehrsinseln in Herrsching und Breitbrunn wird im Rahmen einer freihändigen Vergabe an die Fa. Dorn, Andechs in Erweiterung des bestehenden Auftrags (Bepflanzung Verkehrsinsel Bahnhofstraße/Rieder Straße) vergeben. Auftragsvergabe Bestandsvermessung Staatsstraßenbegleitender Radweg zw. Herrsching und Breitbrunn Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Das Büro Neudert, Herrsching wird mit der Bestandsvermessung zur Umsetzung des Staatsstraßenbegleitenden Radweg zw. Herrsching und Breitbrunn entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme i. H. v ,93 beauftragt. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen 2. Das Büro Neudert wird mit den Planleistungen zur Erstellung einer Detailplanung zur Anlegung einses Fuß- und Radweges vom Winkelweg zum Sportplatz Breitbrunn einschließlich einer Querungshilfe beauftragt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt ein Angebot einzuholen und den Auftrag zu erteilen. Blatt: 5
6 Liegenschaften; Auftragsvergabe Scheuermannstraße 3, Kurparkschlösschen Gewerk: Sachverständiger zur LV-Erstellung, Ausschreibung und Endabnahme Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Der Sachverständige Andreas Wachlinger wird mit der Fachplanung zur Sanierung der Fassade des Kurparkschlösschens gemäß Angebot beauftragt. Da die Leistungsphase 2, 3 und 4 teilweise nicht beauftragt werden müssen, beläuft sich die Angebotssumme auf ca Liegenschaften; Auftragsvergabe Keramikstraße. 13 Gewerk: Heizungserneuerung Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit der Erneuerung der Heizungsanlage in der Keramikstraße 13 wird die Firma Müller & Lübeck, Herrsching zu einer Angebotssumme in Höhe von 7.246,33 beauftragt. 3) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird genehmigt. Blatt: 6
7 Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen 4) Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Schmidschneiderstraße für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 916, 918, 938/5 und 938/6 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Abwägungs- / Satzungsbeschluss Im Rahmen der erneuten (verkürzten) öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht; A: Öffentlichkeit: Keine B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: 1. Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, Schreiben vom geringe Regelungsdichte wird begrüßt, aber Empfehlung zu prüfen, ob ggf. noch Festsetzungen zur Dachgestaltung oder Nebengebäuden notwendig sind Den Bauwerbern soll ein gewisser Gestaltungsspielraum zugestanden werden. Die Kubatur der Hauptgebäude ist mit den getroffenen Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung sowie der Wand- und Firsthöhe in Verbindung mit der zulässigen Grundfläche und den zulässigen Vollgeschossen ausreichend vorgegeben. Weitergehende Festsetzungen, auch hinsichtlich Nebengebäuden, sollen daher nicht getroffen werden. 1.2 Erschließung Fl. Nr. 938/6 knapp bemessen Derzeit ist im fraglichen Bereich eine vorgeschlagene Grundstücksgrenze dargestellt. Um die Anbindung des Grundstücks mit einer Mindestbreite von 3m an die Erschließungsstraße auch nach einer möglichen Teilung entsprechend des im Plan dargestellten Vorschlags zu gewährleisten, wird diese vorgeschla- Blatt: 7
8 gene Grundstücksgrenze in die Mitte der Erschließungsstraße verschoben. Gleichzeitig wird die Straße auf 6m verbreitert. 1.3 Keine Regelungen für Bäume außerhalb Geltungsbereich Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu den außerhalb des Geltungsbereichs dargestellten Bäumen sind im Gutachten des Forst-Ing. Suttner vom ebenfalls Aussagen enthalten, daher wurden diese auch in die Planzeichnung aufgenommen. Zur Klarstellung wird eine entsprechende Formulierung unter C: Hinweise ergänzt. 1.4 Nähere Begründung des Ausschlusses ansonsten regelmäßig zulässiger Nutzungen Dem Hinweis wird gefolgt. Die Begründung wird entsprechend ausführlicher formuliert. 1.5 Red. Ergänzungen bei Festsetzung B 2.1; Empfehlungen zur rechtssicheren Formulierung bezüglich der Grundfläche Den Empfehlungen wird wie folgt entsprochen: - In Festsetzung B wird jeweils das Wort nur eingefügt. - In Festsetzung B. 2.1 wird die Erklärung der Abkürzung GR max. in höchstzulässige Grundfläche geändert. - In Festsetzung B. 2.3 und B. 2.4 wird das Wort überbaubaren gestrichen. 1.6 Regelung zu Tiefgarage missverständlich Die Festsetzung einer Grundfläche für die Sammeltiefgarage ist als absolute Maßangabe erkennbar, da keine Bezugnahme auf die Festsetzungen B 2.1 oder B 2.4 formuliert ist. Diese Sichtweise wird auch durch die Festsetzungsweise unterstützt, dass die Fläche der Sammeltiefgarage durch eine Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung ( Knödellinie ) gekennzeichnet ist. Zur weiteren Klarstellung wird jedoch folgende Formulierung ergänzt: Im Bereich der Sammeltiefgarage nach B findet B keine Anwendung. 1.7 Streichung Fassungsdatum bei Festsetzung B 2.6 Das Fassungsdatum bei Festsetzung B wird gestrichen. Blatt: 8
9 1.8 Keine Rechtsgrundlage für letzten Satz Festsetzung B Die Formulierung wurde aufgrund einer Stellungnahme der Straßenbauverwaltung aufgenommen. Zur rechtssicheren Formulierung wird die Textstelle zur Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung in C. Hinweise verschoben. 1.9 Verweis auf Baumschutzverordnung bei B verzichtbar Dem Hinweis wird insofern gefolgt, dass der Hinweis auf die Baumschutzverordnung in C. Hinweise verschoben wird Festsetzung B 4. 5 (Begrünung): besser auf Nutzungsaufnahme statt Bezugsfertigkeit Der Begriff Bezugsfertigkeit wird in Festsetzung B durch den Begriff Nutzungsaufnahme ersetzt Nachpflanzung gem. B 4. 5 auch bei witterungsbedingtem Entfall? Die Formulierung soll die Verpflichtung zur Nachpflanzung unabhängig vom Grund, warum die Bäume nicht angewachsen sind, umfassen. Insofern beinhaltet dies auch den witterungsbedingten Ausfall. Eine Umformulierung wird nicht für erforderlich gehalten Angabe der Satzungsfassung bei B ggf. überprüfen Da die Garagen- und Stellplatzsatzung in der Fassung vom im Zusammenhang mit der Anordnung der städtebaulichen Strukturen im Geltungsbereich steht, soll der Bezug auf die konkrete Satzungsfassung erhalten bleiben. 2. Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom Sichtflächen wurden ergänzt - Wendemöglichkeit und Vorwärtsausfahren auf Kreisstraße - Sicherung der Erschließung, da private Wegefläche Blatt: 9
10 Der Hinweis bezüglich der Sichtflächen wird zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde ein im Bereich der Sichtflächen bestehender Baum als entfallender Baum dargestellt. Eine entsprechende Ersatzpflanzung ist stattdessen südlich der Einmündung außerhalb des Sichtdreieckes vorgesehen. Die Wendeanlage am Ende der Stichstraße wurde nach den einschlägigen Regelwerken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft für ein dreiachsiges Müllfahrzeug bemessen und erscheint daher ausreichend. Der Hinweis zur Erschließung wird zur Kenntnis genommen. Für den Nachweis der erforderlichen Grunddienstbarkeiten ist der Bauherr im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahme verantwortlich. Der künftige Bauherr wurde hierüber bereits in Kenntnis gesetzt. 3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom Keine Aussagen zu Grundwasser - Wild abfließendes Wasser bzw. Überwasser ausgehend von Fl. Nr. 937/4 - Altlastenverdachtsflächen - Keine Beeinträchtigung Dritter durch Niederschlagswasser Das Fehlen von Kenntnissen zum Grundwasserstand wird unter C. Hinweise aufgenommen. Bezüglich des möglichen Vorkommens von Hangwasser und der Verpflichtung zur Baugrunderkundung sowie Sicherung des Bauwerkes wird eine entsprechende Formulierung in C. Hinweise aufgenommen. Das angesprochene Überwasser bzw. dessen Verrohrung ist der Gemeinde Herrsching bekannt. Eine Beeinträchtigung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Grundstücke kann jedoch ausgeschlossen werden, da das in diesem Bereich auf die Straße austretende Wasser dem Straßenverlauf nach Süden folgt und das Bebauungsplangebiet nicht erreicht. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu Dimensionierung und Realisierungsmöglichkeiten einer Regenwasserversickerungsanlage wurde anhand von Kontrollpegeln mit dem Ziel einer Beweissicherung auch geprüft, ob daraus versickerndes Regenwasser zu Beeinträchtigungen von Hangunterliegern führen kann. Der Planung wurden die Erkenntnisse dieser Untersuchungen zugrunde gelegt und müssen bei der weiteren Konkretisierung der Anlagenplanung im Rahmen der Bauausführung vom Bauherrn berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mitteilungspflicht beim Auffinden von Altlasten wird ein entsprechender Verweis unter C. Hinweise aufgenommen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Blatt: 10
11 4. Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom Grundsätzlich Einverständnis mit Neuanbindung an Kreisstraße - Hinweise zur konkreten Ausgestaltung (Länge, Neigung, Belag) sowie zur Entwässerung der Straße - Abstand von Einfriedungen zur Straße - Allgemeine Hinweise Die Erschließungsmaßnahmen werden nicht durch die Gemeinde Herrsching durchgeführt. Die Planung der Erschließungsanlage entsprechend den Vorgaben einschlägiger technischer Regelwerke sowie des Staatlichen Bauamtes Weilheim obliegen daher dem Eigentümer bzw. künftigen Projektentwickler. Ein entsprechender Hinweis auf die notwendige Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim hinsichtlich der Ausgestaltung der Straße und des Einmündungsbereiches wird unter C. Hinweise aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird ebenso auf den notwendigen Abstand von Einfriedungen von 0,50m vom Fahrbahnrand hingewiesen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 5. AWISTA Starnberg, Schreiben vom Hinweis auf Privatweg, damit Ausschluss einer Befahrung durch Abfallsammelfahrzeuge - Anregung, Bereitstellungsplatz an der Schmidschneiderstraße auszuweisen Entsprechend Festsetzung B 3. 4 sind auf der privaten Erschließungsfläche Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit zu sichern. Ein Fahrtrecht wird daher auch zum Zweck der Abfallbeseitigung eingeräumt. Die vorliegende Dimensionierung der Stichstraße erfolgte mit der Zielsetzung, die Befahrbarkeit der Straße mit dreiachsigen Müllfahrzeugen zu ermöglichen. Von einer Bereitstellung der Abfallbehälter an der Einmündung zur Schmidschneiderstraße soll daher weiterhin abgesehen werden. Die Eintragung der erforderlichen Dienstbarkeiten muss durch den Eigentümer bzw. den Projektentwickler erfolgen. Dieser wurde hierüber bereits in Kenntnis gesetzt. Andernfalls gilt die Erschließung als nicht gesichert. 6. Polizeiinspektion Herrsching, Schreiben vom Blatt: 11
12 - Die abschnittsweise Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5m birgt Probleme beim ruhenden Verkehr, daher Empfehlung einer Breite von 5,20m Der Empfehlung wird entsprochen. Die Fahrbahnbreite im schmaleren Teil wird auf 5,20m erhöht. 7. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom Keine weiteren Einwände, jedoch Verweis auf Stellungnahme der letzten Beteiligung;, insbesondere hinsichtlich Wendehammer Es wird auf die Beschlussfassung vom verwiesen. Darüber hinaus liegt zwischenzeitlich die Aussage der AWA Ammersee mit der Bestätigung der Löschwasserversorgung vor. Die Begründung wird hierzu entsprechend ergänzt. Entsprechend der Stellungnahme der Kreisbrandinspektion im vorherigen Verfahrensschritt sollte ein Wendehammer vorgesehen werden, wobei ein zweiachsiges Müllfahrzeug als Bemessungsgrundlage verwendet werden sollte; die nun dargestellte Wendemöglichkeit ist darüber hinausgehend für ein dreiachsiges Müllfahrzeug bemessen und erscheint daher ausreichend. 8. Gemeinde Andechs, Schreiben vom Beibehaltung der Bedenken und Anregungen aus dem vorherigen Verfahrensschritt, insbesondere hinsichtlich Ausweitung der Verkehrsfläche in den Kurven und Schaffung einer durchgängigen Fläche für Fußgänger im Bereich der Bebauung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit den Bedenken und Anregungen der Gemeinde Andechs hat sich der Bauausschuss bereits im Rahmen der Abwägung in seiner Sitzung am befasst. Insoweit wird auf die Beschlussfassung hierzu verwiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich um die Flächen erweitert, die zur Darstellung von Sichtflächen erforderlich sind. Darüber hinaus wurden im Einmündungsbereich Schleppkurven zugrunde gelegt. Eine Änderung der Planung wird für nicht erforderlich gehalten. 9. Deutsche Telekom, Schreiben vom Blatt: 12
13 - Hinweis auf Bestand Telekommunikationsanlagen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. C: weiteres Vorgehen 1. Der Bauausschuss bestätigt die in der Sitzungsvorlage BV 1277/14/20 zu den einzelnen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch die Verwaltung dargestellte Abwägung und stimmt den Abwägungsvorschlägen jeweils vollumfänglich zu. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen 2. Der Entwurfsverfasser wird gebeten, die zuvor beschlossenen redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen 3. Abwägungs-/Satzungsbeschluss: Die Gemeinde Herrsching beschließt aufgrund der 1-4 und 8ff, sowie insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB), Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan Nr. 68 Westlich der Schmidschneiderstraße im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 916, 918, 938/5 und 938/6 der Gemarkung Herrsching, gefertigt durch das Architekturbüro Sommersberger in der Fassung vom als Satzung und billigt die Begründung dazu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 68 Westlich der Schmidschneiderstraße im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 916, 918, 938/5 und 938/6 der Gemarkung Herrsching mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen Blatt: 13
14 5) Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1249/15, Eichenweg 5, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Lochschab- Nord zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1249/13, Eichenweg 5, Gemarkung Herrsching, zur Rieder Straße und in der Sichtlinie vom Wohngebäude zur Rieder Straße zu den östlichen und westlichen Nachbarn mit einer Höhe bis zu 2 m wird zugestimmt. Die Lärmschutzwand ist von der südlichen Grundstücksgrenze abzurücken und intensiv einzugrünen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen 6) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelparkergarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 228, Baderstraße 8, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekten Johannes Jung vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen Blatt: 14
15 7) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten Keine! 8) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Keine! Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt 1. Bürgermeister Ch. Schiller um 19:12 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Der Niederschriftenführer Ch. Schiller Oliver Gerweck 1. Bürgermeister Verwaltungsfachwirt Zu TOP 4 Melanie Faude Verwaltungsfachwirtin Blatt: 15
Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich
der 39. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am 03.04.2017 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
MehrBürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich
der 53. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am 16.04.2018 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
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der 56. Sitzung des Gemeinderates Herrsching a. Ammersee am 19.06.2017 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
MehrBürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller
der 33. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am 07.11.2016 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
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der 87. Sitzung des Gemeinderates Herrsching a. Ammersee am 22.07.2013 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
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der 62. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am 12.12.2018 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian
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