Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller

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1 der 43. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck Gemeinderat Klaus Pittrich Gemeinderat Johannes Puntsch Gemeinderätin Christina Reich Gemeinderat Wolfgang Schneider Gemeinderat Wilhelm Welte Verwaltung: Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Extern: Frau Architektin Claudia Schreiber zu TOP 4, 5 und 6 Herrn Architekt Tim Sittmann-Haury zu TOP 7 Protokollführer: Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden sämtliche 9 Ausschussmitglieder vorschriftsmäßig eingeladen. Erschienen sind: 9 Es hat somit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Blatt: 1

2 1. Bürgermeister Ch. Schiller eröffnet um 19:02 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er weist darauf hin, dass die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt werden soll: TOP 10 (neu): Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2, Abertstraße 5, Gemarkung Herrsching TOP 11 (neu): Bauantrag zum Neubau eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441, Rezensried 16, Gemarkung Herrsching Tagesordnung 1) Genehmigung der Tagesordnung 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "Schulgelände" für die Grundstücke Fl. Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623 und 624/6 im Bereich zwischen Martinsweg und Nikolausstraße in Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Satzungsbeschluss 5) Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule); - Bauantragsverfahren 6) Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule); - Ausführungsplanung Blatt: 2

3 7) Liegenschaften; Bahnhofsgebäude, Einbau von Fenstertüren auf der Westseite des Bahnhofsgebäudes in Herrsching a. Ammersee 8) Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 117/5, Alpspitzstr. 12, Gemarkung Breitbrunn 9) Bauantrag zur zeitlich begrenzten Aufstellung von vier Bürocontainern im Rahmen des Umbaus, Erweiterung und energetischen Sanierung des ehemaligen Fraunhofer Institutsgebäudes Wartaweil 77, Grundstück Fl. Nr. 1745, Gemarkung Herrsching 10) Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2, Abertstraße 5, Gemarkung Herrsching 11) Bauantrag zum Neubau eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441, Rezensried 16, Gemarkung Herrsching 12) Vollzug der Baugesetze; Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Ortsteil Rausch; Billigung des korrigierten Lageplans als Grundlage für die weitere Beteiligung bzw. öffentliche Auslegung 13) Vollzug der Baugesetze; 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sportgelände" zum Abriss der bestehenden Turnhalle sowie Neubau einer Dreifachturnhalle im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 450, 464 und 465 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen - Satzungsbeschluss 14) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten 15) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Blatt: 3

4 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Öffentliche Sitzung 1) Genehmigung der Tagesordnung Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung aufgehoben wurde, bekannt: Einbau einer Alarmschaltung im Rathaus Herrsching; -Auftragsvergabe Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit den Elektroarbeiten zum Einbau einer Alarmschaltung im Rathaus Herrsching wird die Fa. Albert und Walter Stürzer, entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme i. H. v ,39 beauftragt. Blatt: 4

5 Liegenschaften; Auftragsvergabe Martinsweg 12, Obdachlosenunterkunft Gewerk: Elektroarbeiten Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit den Leistungen Elektroarbeiten wird die Firma Sumic Elektrotechnik GmbH, München entsprechend dem Angebot vom , zu einer Angebotssumme in Höhe von ,50 beauftragt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein-Stimme Liegenschaften; Auftragsvergabe Seestr. 25, Kindergarten Gewerk: Malerarbeiten Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit den Leistungen Malerarbeiten wird die Firma Maler Stechele GmbH, Raisting entsprechend dem Angebot vom , zu einer Angebotssumme in Höhe von 3.640,91 beauftragt. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Teilbebauungs- und Baulinienplanes Schönbichlstraße in Herrsching; - Auftragsvergabe für die juristische Beratung im Hinblick auf vertretbare städtebauliche Zielsetzungen Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Blatt: 5

6 Mit der juristischen Beratung darüber, welche konkreten städtebaulichen Ziele im Hinblick auf die geplante Änderung des Teilbebauungs- und Baulinienplanes Schönbichlstraße vertretbar sind, wird die Kanzlei Döring/Spieß beauftragt. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes "Breitbrunn Neubruch"; Auftragsvergabe für die juristische Beratung im Hinblick auf vertretbare städtebauliche Zielsetzungen Die Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit der juristischen Beratung im Hinblick auf die Formulierung städtebaulich vertretbarer Zielsetzungen bei einer Gesamtänderung des Bebauungsplanes Breitbrunn Neubruch wird die Kanzlei Döring/Spieß beauftragt. 3) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird genehmigt. Blatt: 6

7 4) Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "Schulgelände" für die Grundstücke Fl. Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623 und 624/6 im Bereich zwischen Martinsweg und Nikolausstraße in Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Satzungsbeschluss Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht: A: Bürger: keine B: betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: 1. Landratsamt Starnberg, Schreiben vom Kreisbauamt - Festsetzung A 3.2 nicht eindeutig (Wandhöhe) Die Festsetzung A 3.2 wird konkretisiert. Der Bereich, in dem die Wandhöhenbeschränkung gelten soll, wird flächig schraffiert und exakt vermasst. Somit ist eindeutig erkennbar, welcher Bereich von dieser Festsetzung betroffen ist. - Konflikt zu erhaltender Bäume mit Baufenster Die Festsetzung A 7.1 wird gestrichen und der Baumbestand nur hinweislich dargestellt. In der Begründung B wird der Konflikt des flexiblen Bauraumes mit dem Baumbestand erläutert und begründet. Darüber hinaus findet die Baumschutzverordnung der Gemeinde Herrsching Anwendung und wird nicht durch diesen Bebauungsplan außer Kraft gesetzt. Blatt: 7

8 In dieser Verordnung sind Regelungen zu Ersatzpflanzungen enthalten. Der Hinweis auf die Anwendung der Baumschutzverordnung ist bereits unter D. Hinweise durch Text 2.0 in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. - Sichtflächen Die gekennzeichneten Sichtflächen befinden sich außerhalb des Umgriffs des Bebauungsplanes und sind deshalb nur als Hinweis aufgenommen. An diesem sind keine Änderungen vorgesehen. Die textliche Festsetzung unter B 5.2 muss folglich korrekterweise zu D. Hinweise durch Text 5.0 verschoben werden und entfällt als Festsetzung. 1.2 Untere Immissionsschutzbehörde - Noch immer widersprüchliche Angaben zur Nutzung, daher Empfehlung Begründung zu ergänzen In der Begründung unter Punkt wird ergänzt, dass die Dreifachsporthalle neben der Hauptnutzung für den Schulsport gemäß Bescheid vom auch als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen außerschulisch genutzt wird. 2. Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom Erschließung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Blatt: 8

9 - Sichtflächen Das Sichtdreieck wurde nochmals angepasst. Nach wie vor liegen die Flächen für das freizuhaltende Sichtdreieck außerhalb des Umgriffs des Bebauungsplanes. An diesem sind keine Änderungen vorgesehen. Deshalb ist das Planzeichen nur als Hinweis aufgenommen. Die textliche Festsetzung B 5.2 muss folglich korrekterweise ebenfalls zu D. Hinweise durch Text 5.0 verschoben werden und entfällt als Festsetzung. - Sonstige Informationen und Hinweise Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. C: weiteres Vorgehen: 1. Die Entwurfsverfasserin wird beauftragt, die Planung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse anzupassen. Der Bauausschuss geht davon aus, dass die gefassten Beschlüsse sich lediglich klarstellend auf die Planung auswirken. Satzungs- /Abwägungsbeschluss: Die Gemeinde Herrsching beschließt aufgrund der 1-4 und 8ff, insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB), Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan Schulgelände für die Grundstücke Fl. Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623 und 624/6 im Bereich zwischen Martinsweg und Nikolausstraße der Gemarkung Herrsching, gefertigt vom Architekturbüro Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung GmbH in der Fassung vom als Satzung und billigt die Begründung dazu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Schulgelände für die Grundstücke Fl. Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, Blatt: 9

10 623 und 624/6 im Bereich zwischen Martinsweg und Nikolausstraße der Gemarkung Herrsching mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen. 5) Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule); - Bauantragsverfahren Frau Architektin Claudia Schreiber erläutert die Eingabeplanung zur Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zur Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule), Martinsweg 8, Grundstück Fl. Nr. 623, gemäß den Plänen der Architektin Claudia Schreiber vom Juli 2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 6) Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching a. Ammersee (Grund- und Mittelschule); - Ausführungsplanung Frau Architektin Claudia Schreiber erläutert die Ausführungsplanung zur Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule. Im Anschluss an die rege Diskussion ergehen folgende Beschlüsse: 1. Der Ausführungsplanung von Frau Claudia Schreiber vom zur Erweiterung der Christian-Morgenstern-Volksschule, wird zugestimmt. Blatt: 10

11 2. Die Entwurfsverfasserin wird gebeten, weitere Untersuchungen zum Einbau einer kontrollierten zentralen Lüftungsanlage sowie hinsichtlich der Photovoltaikanlage vorzunehmen und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der weiteren Untersuchungsergebnisse sowie der Kostenschätzung, diese zunächst auch in dem Förderantrag vorzusehen. Die abschließende Entscheidung über die Maßnahmen soll der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung treffen. 7) Liegenschaften; Bahnhofsgebäude, Einbau von Fenstertüren auf der Westseite des Bahnhofsgebäudes in Herrsching a. Ammersee 1. Bürgermeister Christian Schiller trägt den Sachstand vor und begrüßt Herrn Sittmann-Haury (Büro Raumstation Architekten GmbH Starnberg), der seine Planung erläutert. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: Die Planung wird mit folgenden Maßgaben gebilligt: 1. Es sollen statt lediglich den 3 offenen Bögen alle 4 Torbögen einheitlich verglast werden. Abstimmungsergebnis:1 Ja-Stimme/8 Nein-Stimmen BV damit abgelehnt! (Somit werden 3 Torbögen verglast.) 2. Es soll 1 Türöffnung im mittleren Element vorgesehen werden. Blatt: 11

12 3. Die Elemente sollen nicht lediglich mit Verbundsicherheitsglas, sondern mit thermischer Verglasung ausgestaltet werden. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen/7 Nein-Stimmen BV damit abgelehnt! (Somit wird die Verglasung als Verbundsicherheitsglas ausgeführt) 4. Die Gestaltung der Elemente soll entsprechend der vorgestellten Variante A1 erfolgen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein-Stimme 8) Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 117/5, Alpspitzstr. 12, Gemarkung Breitbrunn Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 117/5, Alpspitzstraße 12, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Bautechnikers vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Die notwendige Einleitungsvereinbarung zum Anschluss an den gemeindlichen Tagwasserkanal ist noch abzuschließen. Die Stellungnahme des SG Umwelt vom ist zu beachten. Blatt: 12

13 9) Bauantrag zur zeitlich begrenzten Aufstellung von vier Bürocontainern im Rahmen des Umbaus, Erweiterung und energetischen Sanierung des ehemaligen Fraunhofer Institutsgebäudes Wartaweil 77, Grundstück Fl. Nr. 1745, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zur zeitlich begrenzten ( ) Aufstellung von vier Bürocontainern im Rahmen des Umbaus, Erweiterung und energetischen Sanierung des ehemaligen Fraunhofer Institutsgebäudes Wartaweil 77, Grundstück Fl. Nr. 1745, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekturbüros Herz vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 10) Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2, Abertstraße 5, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Für den Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2, Abertstraße 5, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekturbüros Deterding vom wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen/9 Nein-Stimmen BV damit abgelehnt! Als Ablehnungsgrund wird die Überschreitung der faktischen vorderen Baulinie zur Abertstraße genannt. Zudem geht der Bauausschuss davon aus, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Es wird vermutet, dass sich diese mit denen des Bauvorhabens Brandl, Abertstraße 6a 6c überschneiden. Das Landratsamt Starnberg wird daher gebeten, die Abstandsflächen zu überprüfen. Blatt: 13

14 11) Bauantrag zum Neubau eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441, Rezensried 16, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zum Neubau eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441, Rezensried 16, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen der Rohland und Pilgram Bauleitungs-GmbH & Co.KG (ohne Datum) wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 12) Vollzug der Baugesetze; Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Ortsteil Rausch; Billigung des korrigierten Lageplans als Grundlage für die weitere Beteiligung bzw. öffentliche Auslegung Im Rahmen der letzten öffentlichen Auslegung wurde der Einwand vorgebracht, dass sich gegenüber dem am festgelegten Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung dieser in der aktuellen Fassung verschoben hätte. Der Bauausschuss hat diesem Einwand stattgegeben und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Anpassung des Geltungsbereichs auf die frühere Planfassung beauftragt. Der überarbeitete Plan liegt nun vor. Nach Prüfung der Verwaltung stimmt der Geltungsbereich nun mit der früheren Fassung überein, so dass das Verfahren mit der erneuten, verkürzten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung fortgesetzt werden kann. Der Bauausschuss stellt fest, dass der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München überarbeitete Lageplan in der Fassung vom dem zuletzt in der Sitzung am festgelegten Geltungsbereich entspricht. Auf dieser Grundlage soll das weitere Verfahren fortgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen Blatt: 14

15 GR Puntsch hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt durch ein Abrücken vom Sitzungstisch nicht teilgenommen. 13) Vollzug der Baugesetze; 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sportgelände" zum Abriss der bestehenden Turnhalle sowie Neubau einer Dreifachturnhalle im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 450, 464 und 465 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen - Satzungsbeschluss Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht: A: Bürger keine B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Landratsamt Starnberg, Schreiben vom Kreisbauamt - Prüfung, ob Überschreitungsmöglichkeit angesichts der Grundstücksgröße überhaupt zur Anwendung kommt (GRZ max. 0,8) Die erneute Prüfung der Überschreitung der Flächen nach 19 Abs. 4 BauN- VO ergab eine GRZ von 0,78. Die Festsetzung kommt daher auch in der Praxis zur Anwendung. - Redaktionelle Änderung Festsetzung A 5.2 (Sitzstufen) Der Anregung wird gefolgt. Blatt: 15

16 Die Zahl 2 wird zur Klarstellung durch zweireihig ersetzt. Zudem wird das Wort zulässig anstatt dem Wort auszubilden verwendet. - Färbung der öffentlichen Verkehrsfläche nicht in Planzeichnung dargestellt. Die Darstellung der öffentlichen Verkehrsfläche entspringt aus einem früheren Entwurf, der jedoch im Rahmen der Abwägung insofern geändert wurde, dass die Darstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes, nämlich als öffentlicher Fußweg, verwendet wurde. Versehentlich wurde diese Darstellung nicht aus den Festsetzungen herausgenommen. Die Festsetzung 6.1 wird daher redaktionell gestrichen. - Prüfung andersfarbige Darstellung FW-Flächen Die Stellplätze werden zur Klarstellung durch einen Strich abgegrenzt. Die Feuerwehrzufahrt, die auch gleichzeitig die Stellplätze erschließt, ist dadurch abgegrenzt. - Prüfung, ob Hinweis B 4 Satz 2 in Festsetzungen übernommen werden soll Da die Bäume nicht zwingend zu fällen sind, sondern nur bei Erforderlichkeit aufgrund der Verlegung des Tennisplatzes, soll dieser Hinweis so beibehalten werden. Der Zusatz hinsichtlich der Vogelbrutzeiten wurde im Rahmen der Abwägung auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde im vorherigen Verfahrensschritt eingefügt. Blatt: 16

17 - Ergänzung der Begründung zum Eingriff in Natur und Landschaft Die Begründung wird zum Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend ergänzt. 2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom Verweis auf Stellungnahme vom Mit der Stellungnahme vom hat sich der Bauausschuss bereits beschlussmäßig befasst. Es ergeben sich daher keine Änderungen an der Planung. 3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom Verweis auf Stellungnahme vom Mit der Stellungnahme vom hat sich der Bauausschuss bereits beschlussmäßig befasst. Es ergeben sich daher keine Änderungen an der Planung. 4. Landesbund für Vogelschutz Bayern, Schreiben vom Einsatz von Vogelschlag mindernden Gläsern bzw. sonstigen geeigneten Maßnahmen Die Gestaltung der Fassaden wird nicht auf Bebauungsplanebene geregelt. Im Rahmen der Abwägung wurde jedoch bereits unter B. Hinweise auf die Nähe Blatt: 17

18 zum Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet und die Verwendung von vogelschlagmindernder Verglasung hingewiesen. C: Abwägungs-/Satzungsbeschluss: Die Gemeinde Herrsching beschließt aufgrund der 1-4, 9, 10 und insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB), Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sportgelände im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 450, 464 und 465 der Gemarkung Herrsching, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse in der Fassung vom als Satzung und billigt die Begründung dazu. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sportgelände im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 450, 464 und 465 der Gemarkung Herrsching mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen. 14) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten - GRin Gruber erkundigt sich nach dem Stand der Maßnahmen im S-Bahn- Bereich entsprechend den Vorgaben des Regionalen Planungsverbandes. - GRin Köhl bittet um Mitteilung des Sachstandes zu energetischen Sanierungen allgemein und ob bereits Kontakt zur Energiegenossenschaft aufgenommen wurde. 15) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters 1. Bürgermeister Christian Schiller gibt bekannt, dass - der Bauausschuss kürzlich folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne im Bereich Breitbrunn Nord und in diesem Zusammenhang auch die Sanierung des Tagwasserkanals soll nicht weiter betrieben werden. Ebenso werden die beiden an- Blatt: 18

19 gestoßenen Änderungsverfahren im Bereich der Bebauungspläne Nord II und III sowie die beschlossene Ortsabrundungssatzung derzeit nicht fortgeführt. - der Bauantrag für das Grundstück Henle in der Seestraße seitens der Antragsteller zurück gezogen wurde - im Gemeindebereich Herrsching in Kürze ein System zum bargeldlosen Parken, welches über eine App betrieben werden kann, eingeführt wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt 1. Bürgermeister Ch. Schiller um 20:57 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Die Niederschriftenführerin Ch. Schiller Melanie Faude 1. Bürgermeister Verwaltungsfachwirtin Blatt: 19

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