BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Hildegard Geisler
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/6231 Sogenanntes Dezemberfieber bei Verkehrsprojekten Vorbemerkung der Fragesteller Im Bundeshaushalt können die Mittel zwischen bestimmte Posten verschoben werden. Einzelne Titel oder Kapitel sind gegenseitig deckungsfähig, damit zur Verfügung stehende Mittel, die bis zum Jahresende für ein bestimmtes Projekt nicht ausgegeben werden können, für ein anderes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Haushalt mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Damit Gelder nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückfließen, werden beim sogenannten Dezemberfieber zum Jahresende Restmittel neu verteilt. Im Verkehrsetat kann zum Beispiel zwischen Erhalt und Neubau von Straßen verschoben werden; auch Mittel für Wasserstraßen können im Straßenbau verwendet werden. Das führt zu Verzerrungen und Intransparenz. Vom Parlament beschlossene Prioritäten bei Investitionen in Verkehrswege können durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erheblich verändert werden. Seit Jahren können zum Beispiel die Pläne für den Kombinierten Verkehr genauso wenig realisiert werden, wie zahlreiche Schienenwegeprojekte oder Vorhaben von Auftragsverwaltungen bei Bundesfernstraßen. Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatte sich vorgenommen, dem Dezemberfieber entgegenzuwirken. Seit dem Jahr 2014 können die Mittel für Investitionen in Verkehrswege ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Es ist jedoch fraglich, ob sich damit an der Praxis des Dezemberfiebers etwas geändert hat, da die Restmittel nicht innerhalb eines laufenden Projektes ins nächste Jahr übertragen werden müssen, sondern das Bundesverkehrsministerium zentral darüber entscheidet, was im Folgejahr mit dem übrig gebliebenen Geld geschieht. 1. In welcher Höhe konnten Mittel für Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 bis zum Jahresende nicht verausgabt werden (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten, für das Haushaltsjahr zur Verfügung gestellte Mittel und nicht verausgabte Restmittel)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 2. In welcher Höhe wurden nicht verausgabte Restmittel aus Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 in andere Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen übertragen (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten und zur Verfügung gestellte Mittel)? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet und auf die Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße konzentriert. Anmerkung: Für das Jahr 2015 liegen derzeit noch keine validen Daten vor. Bereich Schiene: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die Übersicht enthält alle Maßnahmen, die in der Anlage 2 zum Kapitel 1222 des Bundeshaushalts 2014 (Bedarfsplan) enthalten sind. Bei grau hinterlegten Feldern war das jeweilige Vorhaben 2012 bzw noch nicht in der Anlage 2 zum Kapitel 1222 des betreffenden Bundeshaushalts enthalten (zwischenzeitlich neu begonnenes Vorhaben). Die IstAngaben sind nur vorläufig. Endgültige IstZahlen liegen erst nach Abschluss der nachlaufenden Verwendungsprüfung durch das EisenbahnBundesamt vor. Nicht verausgabte Restmittel im Bedarfsplan stehen weiterhin zur Verfügung. Im Bereich der LuFV fließen die Haushaltsmittel wie vertraglich vereinbart ab; es finden keine Übertragungen und Umschichtungen statt. Bereich Straße: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Da es bei den Bundesfernstraßenmitteln in den Jahren 2012 bis 2014 in Summe keine Ausgabenreste gab, fanden keine Übertragungen statt. Bereich Wasserstraße: Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6453 BMVI Vergleich der SollAnsätze der Vorhaben gem. Anlage 2 zu Kap mit den IstWerten für die Jahre 2012 bis 2014 Anlage 1 Schiene Bezeichnung der Baumaßnahme FVNr. Soll 2012 Ist 2012 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2014 Ist ABS Augsburg München, Augsburg Mering Olching ABS Berlin Dresden, 1. Baustufe, 2. Realisierungsstufe ABS Berlin Frankfurt(Oder) Grenze D/PL ABS Emmerich Oberhausen, dreigleisiger Ausbau + Knoten Oberhausen (Abschnitt 5) ABS Emmerich Oberhausen, Blockverdichtung/ESTW Emmerich ABS Fulda Frankfurt a.m., 3. Baustufe (Linienverbesserung Neuhof) ABS Hanau Nantenbach, Schwarzkopftunnel ABS Hildesheim Großgleidingen ABS Karlsruhe Stuttgart Nürnberg Leipzig/Dresden (FrankenSachsenMagistrale) ABS Kehl Appenweier (POS Süd), 1. Baustufe ABS Knappenrode Horka Grenze D/PL ABS Ludwigshafen Saarbrücken (POS Nord), 1. Baustufe ABS Ludwigshafen Saarbrücken (POS Nord), 2. Baustufe ABS Mainz Mannheim, Nordkopf Mainz ABS München Geltendorf Lindau ABS München Mühldorf Freilassing, dreigleisiger Ausbau Freilassing Grenze D/A ABS München Mühldorf Freilassing, Ampfing Altmühldorf und Innbrücke ABS Nürnberg Marktredwitz Reichenbach/ Grenze D/CZ, Hof Reichenbach ABS Oldenburg Wilhelmshaven, Baustufe II (Anbindung JadeWeserPort) ABS Oldenburg Wilhelmshaven, Baustufe III.a (zweigleisiger Ausbau) ABS Paderborn Chemnitz, 4.Teil Weimar Stadtroda ABS Stelle Lüneburg, dreigleisiger Ausbau ABS Uelzen Stendal, 1. Baustufe ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 1 (mit Tunnel Rastatt) ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 9.1 (mit Katzenbergtunnel) ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 9.2 und Knoten Berlin, Ostkreuz Knoten Berlin, Schienenanbindung Flughafen BerlinBrandenburg (BER) Knoten Chemnitz Knoten Erfurt, 3. Baustufe (Einbindung VDE 8.1/8.2) Knoten Frankfurt a.m., Sportfeld (1. Baustufe) Knoten Halle/Leipzig, 2. Baustufe (Knoten Halle) Knoten Magdeburg, 2. Baustufe Knoten Mannheim, Spurplan/Bahnsteig F NBS/ABS Stuttgart Ulm Augsburg, Wendlingen Ulm Rangierbahnhof Halle(Saale) Nord RheinRuhrExpress (RRX), Planung Stuttgart Umschlagbahnhof DuisburgRuhrort Hafen (MegaHub Westliche Ruhr), 1. und 2. Baustufe Umschlagbahnhof Lehrte (MegaHub) VDE 8.1, ABS Nürnberg Ebensfeld (Eltersdorf Erlangen, ESTW Strullendorf+Eggolsheim VDE 8.1, ABS Nürnberg Ebensfeld (Nürnberg Fürth) VDE 8.1, NBS Ebensfeld Erfurt VDE 8.2, NBS Erfurt Gröbers ( Leipzig/Halle) VDE 9, ABS Leipzig Dresden, 3. Baustufe Summen Stand:
4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode BMVI Anlage 2 Straße Die Tabelle stellt die Verfügungsrahmen der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 und die Ist Ausgaben der Haushaltsjahre 2012 bis 2014 in Mio. je Land dar. Land VR Ist VR Ist VR Ist VR BW 741,0 812,9 813,2 806,8 784,6 809,1 686,5 BY 947, , , , , , ,7 BE 69,5 55,6 98,0 48,4 117,5 105,0 150,7 BB 268,6 283,8 265,8 279,0 257,5 283,1 245,0 HB 48,3 37,0 36,8 29,6 26,2 63,1 65,2 HH 143,0 155,5 146,2 145,1 130,8 141,7 129,7 HE 628,2 702,7 669,9 716,4 691,3 711,3 818,9 MV 155,4 162,4 163,8 182,6 168,2 209,3 164,9 NI 580,2 643,9 625,3 705,1 601,5 682,4 558,3 NW 881,6 896,6 923,7 883,5 865,8 969,2 884,6 RP 426,0 471,6 465,4 505,8 428,9 437,8 420,6 SL 95,5 87,5 101,9 93,5 98,1 92,2 102,4 SN 252,2 300,1 228,7 266,8 221,8 233,5 216,2 ST 203,3 221,4 209,6 232,7 201,3 211,2 212,4 SH 190,1 196,1 187,0 199,1 180,1 184,3 175,1 TH 288,5 273,6 282,8 289,9 229,8 228,9 186,6
5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6453 Infrastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen Anlage 3 Vergleich der Sollansätze mit den IstErgebnissen Bezeichnung der Maßnahme Soll 2012 Ist 2012 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2014 Ist Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur Ersatz, Aus und Neubaumaßnahmen, davon Maßnahmen am NordOstseeKanal Maßnahmen an der Unter und Außenelbe Maßnahmen an der Ostsee Maßnahmen an der Nordsee Maßnahmen an der Außen und Unterweser (einschl. Nebenflüsse) Maßnahmen am Mittellandkanal und am ElbeSeitenkanal Maßnahmen an der Mittel und Oberweser (einschl. Quell und Nebenflüsse) Maßnahmen an der DortmundEmsKanal Nordstrecke Maßnahmen an der DortmundEmsKanal Südstrecke einschl. Haltung Henrichenburg Aufgliederung erfolgte erst zum HH Maßnahmen am WeselDattelnKanal Maßnahmen am DattelnHammKanal Maßnahmen am RheinHerneKanal einschl. Ruhrwasserstraße Maßnahmen am Rhein Maßnahmen an Mosel, Saar, Lahn Maßnahmen am Neckar Maßnahmen am Main Maßnahmen an der Donau und am MainDonauKanal Projekt 17 Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (Bundeswasserstraßenverbindung Rühen Magdeburg Berlin) Maßnahmen an der Mittel und Oberelbe an der Saale und an der Unteren Havel WStr. Von Plaue bis zur Mündung Maßnahmen am ElbeLübeckKanal und an der MüritzEldeWStr. Maßnahmen an der HavelOderWaStr., der Oberen HavelWaStr. sowie am Havel Kanal nördlich Wustermark Maßnahmen an der SpreeOderWaStr. einschl. Berliner WaStr. und Nebengewässer sowie an der Oder Baukostenzuschüsse der Europäischen Union Baukostenzuschüsse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Summen
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8 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 13, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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