auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1269
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1269 Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesministerdesInnern,Dr.WolfgangSchäuble,dieBundeskanzlerin, Dr.AngelaMerkel,unddieunionsgeführtenBundesländerbeabsichtigen,die EinbürgerungmitHilfeneuergesetzlicherRegelungenaufBundes-oder Länderebenezuerschweren.DieDebatteumdieEinführungvonverpflichtendenStaatsbürgerkursen,Wissens-undWertetestsetc.istvoneinemtiefenMisstrauengegenüberMigrantinnenundMigrantengeprägt,welchesderLeiterdes DeutschenMenschenrechtsinstituts,HeinerBielefeldt,als besondereskepsis gegenübermenschenmitmuslimischenhintergrundbezeichnet.nachseiner AuffassungzeigesichanderEinbürgerungspolitikeinesStaates dasselbstverständniseinergesellschaft:ihreweltoffenheit,ihrumgangmitkulturellerdifferenz,dasernstnehmendereigenenverfassungsprinzipienunddiebindung anmenschenrechtlichenormen ( webcom/show_shop.php/_c-488/_nr-49/i.html). EineVerschärfungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesinBezugaufdieEinbürgerungvonJugendlichensiehtebenfallsderam3.Januar2006vorgelegte ReferentenentwurfdesBundesministeriumsdesInnernzurUmsetzungaufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vor. Esistdavonauszugehen,dassmiteinernochmaligenErhöhungderEinbürgerungshürdensichderseitderReformdesStaatsangehörigkeitsgesetzesimJahr 2000abzeichnendeTrendzusinkendenZahlenderEinbürgerungenbeschleunigenwird.Seit2000istdieZahlvonca auf127000Einbürgerungen im Jahr 2004 gesunken. Vorbemerkung der Bundesregierung DiepolitischeundfachlicheDiskussionüberdieEinführungvonneuenEinbürgerungsvoraussetzungen,wiez.B.verpflichtendenStaatsbürgerkursen,WissensundWertetests,istderzeitnochnichtabgeschlossen.DieDebattezudiesem ThemawirdzwischenBundundLändernerstmalsimRahmenderInnenministerkonferenzam4./5.Mai2006inGarmisch-Partenkirchengeführt.DieVor- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom5.Mai2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode schlägezuränderungdeseinbürgerungsverfahrensmüssensichdabeianihrem BeitragzueinergelingendenIntegrationmessenlassen.RechtmäßigunddauerhaftinDeutschlandlebendeAusländersollenauchermutigtwerden,diedeutsche Staatsangehörigkeitzuerwerben.JedochmüssenaucheigeneAnstrengungender Einbürgerungsbewerber in der derzeitigen Diskussion gefordert werden. 1.PlantdieBundesregierungimRahmenderständigenKonferenzderInnenministerund-senatorendesBundesundderLänder (IMK)vom3.bis5.Mai 2006bzw.aufderVorkonferenzderStaatssekretäreundStaatsrätevom 24. bis 25. April, die bundesweite Einführung a)eines Sprachtests, b)eines Staatsbürgerschaftskurses, c) eines Eides auf die Verfassung, d) eines Wissens- und Wertetests alsvoraussetzungeinereinbürgerungvorzuschlagenundaufeineeinheitliche Beschlussfassung der Bundesländer hinzuwirken? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,eineneigenenBeschlussvorschlagbei derinnenministerkonferenzam4./5.mai2006zudengenanntenpunkteneinzubringen. 2.WelcheÄnderungeninderVerwaltungsvorschriftzumStaatsangehörigkeitsgesetzplantdieBundesregierungindemFall,dasssichdieBundesländeraufdernächstenIMKnichtaufeineinheitlichesVorgehenbeiderEinbürgerung einigen können? Werden diese Änderungen a) den Besuch eines Staatsbürgerschaftskurses, b) die Ablegung eines Sprachtests, c) die Ablegung eines Eides auf die Verfassung, d) die Absolvierung einen Wissens- und Wertetests als Voraussetzung einer Einbürgerung umfassen? Wenn ja, bitte die jeweiligen Änderungen begründen. DieBundesregierungwartetzunächstdasErgebnisderInnenministerkonferenz ab, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ Einbürgerungsbewerberinnenund-bewerberlebeninderRegelachtJahre rechtmäßigindeutschland,bevorsieeinenantragstellenkönnen.aus welchem Grund sieht die Bundesregierung es als notwendig an, a) zusätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu schaffen, b)diesemenschenaufihreinnerehaltungzumgrundgesetzzuüberprüfen, c)diesemenschenaufihrwissenüberpolitikundgesellschaftineinerart Quizzuüberprüfen,wieesderhessischeWissens-undWertetestvorsieht? DieDiskussionüberweiterenotwendigeEinbürgerungsvoraussetzungenist noch nicht abgeschlossen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.HatdieBundesregierungKenntnisüberdasGutachtenzurVereinbarkeit desgesprächsleitfadensfürdieeinbürgerungsbehördendeslandesbaden- WürttembergmitdemVölkerrechtvonProf.Dr.RüdigerWolfrumund Dr. Volker Röben vom 2. März 2006? Wennja,teiltdieBundesregierungdieRechtsauffassungderStudie,dass derbaden-württembergischegesinnungstestbzw.dieentsprechendeverwaltungsvorschriftgegenartikel1abs.3undartikel5derrassendiskriminierungskonvention (CERD)verstoßen,undwelcheSchrittewirddie Bundesregierungunternehmen,umdenMissstandeinesvölkerrechtswidrigen Leitfadens des Landes Baden-Württemberg zu beseitigen? 5.WelcheHaltungnimmtdieBundesregierungzumVorstoßHessensaufder IMKein,miteinem100Fragenumfassenden Wissens-undWertetest bundesweitestandardsfürdieeinbürgerungzuschaffen,obwohlbisher nichtausreichendgeklärtist,obdertestgegendasgrundgesetzbzw. ebensowiederleitfadeninbaden-württemberggegendasvölkerrecht verstößt? DieBundesregierungäußertsichnichtzuGutachten,dievonanderenStellenin AuftraggegebenwordensindunddasVerwaltungshandelneinesLandesbetreffen. DieBundesregierungnimmtzuLändervorschlägen,dieaufderInnenministerkonferenz erörtert werden sollen, vorab keine Stellung. 6.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesDirektorsdesDeutschen MenschenrechtsinstitutsDr.HeinerBielefeldt,dassderStaatdieinnere EinstellungderEinbürgerungsbewerberinnenund-bewerbernichtdurch einentestüberprüfendarf,ohneineine inquisitorischeverdachtslogik zugeraten,diewedermitderwürdederbetroffenenmenschennochmit den Prinzipien des Rechtsstaats vereinbar sind? b)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassgesinnungstestswiein Baden-WürttemberggegenArtikel18GGverstoßen,weildasbloße HabeneinerMeinungsolangekeineGefahrfürdiefreiheitlichdemokratischeOrdnungist,solangesiesichnichtinkonkretenHandlungen äußert, die gegen diese Ordnung gerichtet sind? Wenn nein, bitte begründen. DieBundesregierunggibtzueinzelnenwissenschaftlichenAbhandlungenkeine Stellungnahme ab.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesDatenschutzbeauftragen deslandesbaden-württemberg,peterzimmermann,dassmehrere FragendesLeitfadens datenschutzrechtlichunzulässig seien,dadie Gefahrbestehe,dassmitsolchenFragenunzulässigDatenüberhöchst intime Vorstellungen der Bewerber erfasst werden? b) Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf gegeben? Wenn nein, bitte begründen. AdressatdesDatenschutzbeauftragtendesLandesBaden-Württembergistdas betreffendeland,dasdasstaatsangehörigkeitsgesetzalseigeneangelegenheit ausführt. 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungvonMenschenrechtsorganisationenwieProAsyl,diedieStreichungderEinbürgerungserleichterungfür Jugendlichezwischen16und23JahrenohnefestesEinkommen wieim ReferentenentwurfdesBundesministeriumsdesInnernvom3.Januar2006 vorgeschlagen alsintegrationsfeindlichbezeichnen,weildamitjugendlichezuraufgabedesstudiumsbzw.ihrerausbildunggezwungenwürden, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen? DieBundesregierungweistdieAuffassung,dassdieStreichungderPrivilegierungjugendlicherAusländerin 10Abs.1Satz3desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)integrationsfeindlichsei,entschiedenzurück.Diegeltende RechtslageprivilegiertjugendlicheAusländer,diekeinerleiAnstrengungen unternehmen,einenausbildungs-oderarbeitsplatzanzunehmen.nachderin Artikel5desGesetzentwurfsderBundesregierungzurUmsetzungaufenthaltsundasylrechtlicherRichtlinienderEuropäischenUnionvorgesehenenÄnderungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesbehaltendagegenJugendlichedergenanntenAltersgruppeihrenEinbürgerungsanspruch,wennsiewegenmangelndemAusbildungs-oderArbeitsplatzangebotoderschwierigerBerufssituation staatlicheleistungenbeziehen.dennsiefallendannunterdieallgemeineausnahmeregelungdesnichtzuvertretendengrundesnach 10Abs.1Satz3 StAG.DieAbschaffungderbisherigenPrivilegierungistdaherimGegenteil sogar integrationsfördernd. 9.WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindseitdem1.Januar2000gestelltund nachwelchenrechtsgründenbewilligtworden (bittejeweilsnachjahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)? StatistischeDatenwerdennurzudenin 36Abs.2StAGgeregeltenErhebungsmerkmalenerhoben.DakeineDatenzuEinbürgerungsanträgenerfasst werden,sindangabenwederzudenantragszahlennochzudengründenabgelehnter Anträge möglich. AngabenzurEinbürgerungsstatistikfürdasJahr2005liegenderzeitnochnicht vor.diebeantwortungderanfrageerfolgtinsoweitaufdemderzeitmöglichen Erkenntnisstand. Seit2000wurdeninderBundesrepublikDeutschlandinsgesamt787217Einbürgerungenvorgenommen.Rund86ProzentallerEinbürgerungenwarendavon Anspruchseinbürgerungen.DieEinbürgerungenverteiltensichstatistischwie folgt auf die Bundesländer und Jahre:
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1395 Bundesland Insgesamt BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH v. Ausland Insgesamt Davon: Anspruchseinbürg WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindseitdem1.Januar2000aus welchenrechtsgründenabgelehntworden (bittejeweilsnachjahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)? AblehnungenvonAnträgenwerdenstatistischnichterfasst.AufdieAntwortzu Frage 9 wird verwiesen. 11.WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindinBaden-Württembergseitdem 1.Januar2006aufgrundderBeantwortungderFragendesGesprächsleitfadens (so genannter Muslimtest) abgelehnt worden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.BeiwievielenAnträgenaufErmessungseinbürgerungundderEinbürgerungvonEhegattendeutscherStaatsangehörigerwurdeseitInkrafttreten deszuwanderungsgesetzesausgründendesöffentlicheninteressesoder zurvermeidungeinerbesonderenhärtevondervoraussetzungdersicherung des Lebensunterhalts abgesehen ( 8 Abs. 2 StAG)? DieAusführungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesisteineeigeneAngelegenheit derländer (Artikel83GG).DerBundesregierungliegenhierzukeinestatistischen Angaben vor. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13.InwelchenBundesländernwerdenZeiteneinerAufenthaltserlaubniszu StudienzweckennichtaufdengewöhnlichenAufenthaltangerechnet,um die Voraussetzung einer Anspruchseinbürgerung ( 10 StAG) zu erfüllen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. DerBundesregierungliegenhierzukeineAngabenausdenLändernvor.Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.InwelchenBundesländernistbeiderBeantragungeinerAnspruchseinbürgerungbzw.einerErmesseneinbürgerungeinesozialeAbsicherung u.a.auchfürdasalterfürdievorausgesetzteunterhaltsfähigkeiterforderlich? 15.TeiltdieBundesregierungdieim6.BerichtüberdieLagederAusländerinnenundAusländerinDeutschlandgeäußerteMeinungderdamaligen BeauftragtenderBundesregierung,MarieluiseBeck,dassdiePraxisin einigenbundesländern,beideranspruchseinbürgerungeinennachweis deralterssicherungzuverlangen,mitdergesetzlichenregelungundder VerwaltungsvorschriftzumStaatsangehörigkeitsgesetznichtzuvereinbaren ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung dies klarzustellen? Nach 10Abs.1Satz1Nr.3StAGistVoraussetzungfürdieAnspruchseinbürgerung,dassderEinbürgerungsbewerberdenLebensunterhaltfürsichund seineunterhaltsberechtigtenfamilienangehörigenohneinanspruchnahmevon LeistungennachdemZweitenoderZwölftenBuchSozialgesetzbuchbestreiten kann.weitergehendevoraussetzungenergebensichausdengesetzlichenvorschriftennicht.dergesetzeswortlautisteindeutigundbedarfkeinerklarstellung. 16.WievieleEinbürgerungenwurdenseit1.Januar2000imNachhineinwiederaberkannt (bittejeweilsgetrenntnachjahren,bundesländernund Grund der Aberkennung auflisten)? EineAberkennungderdeutschenStaatsangehörigkeitistmitArtikel16Abs.1 Satz1GGnichtvereinbar.SoweitmitderFragedieRücknahmevonEinbürgerungennachdenVerwaltungsverfahrensgesetzenderLänderangesprochen werdensoll,liegenderbundesregierungfürdengenanntenzeitraumkeineangabenvor.seitdemjahre2002bisoktober2005sindnacharbeitsstatistiken derländerinsgesamt84einbürgerungenbestandskräftigzurückgenommen worden. Das sind 0,02 Prozent der Einbürgerungen in diesem Zeitraum.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ BeiwievielenAsylberechtigtenundFlüchtlingennachderGenferFlüchtlingskonventionwurdeseitdem1.Januar2000nachderBeantragungeinerEinbürgerungeinVerfahrenzumWiderrufderFlüchtlingsanerkennung eingeleitet? BeiwievielendieserPersonenwurdedieFlüchtlingsanerkennungwiderrufen (bittedieangabennachbundesländernundherkunftsländernder Personen getrennt angeben)? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendderFrageaufgeschlüsselten Datenvor.Sieweistdaraufhin,dassdasBundesamtfürMigrationundFlüchtlingeunterdenVoraussetzungendes 73desAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG) zurdurchführungeineswiderrufsverfahrensverpflichtetist.dabeikommtes nicht darauf an, ob die Einbürgerung beantragt worden ist. 18.TeiltdieBundesregierungdieForderungderehemaligenBeauftragtenfür Migration,FlüchtlingeundIntegration,MarieluiseBeck,voneinem einbürgerungsrechtlichenwiderrufderflüchtlingsanerkennungabzusehen,daentwederbeivielenflüchtlingsgruppendienotwendigeausbürgerungimherkunftsstaataufkaumzuüberwindendehindernissestößt bzw.einemehrstaatigkeitaufgrunddesautomatischenverlustsderstaatsangehörigkeitimfalleeinereinbürgerungbeiirakischenstaatsangehörigkeiten überhaupt nicht drohen kann? DieBundesregierungverweistzunächstaufdieAntwortaufdievorhergehende Frage.DerWiderrufderAnerkennungalsAsylberechtigterbzw.alsFlüchtling imsinnedergenferflüchtlingskonventionunddaseinbürgerungsverfahren sindgrundsätzlichvoneinanderunabhängig.dieeinbürgerungsbehördehatjedochnach 73Abs.2aSatz4AsylVfGzubeachten,dassbereitswährenddes WiderrufsverfahrensdieVerbindlichkeitderAnerkennungentfällt,sodassdie EinbürgerungsbewerbersichnichtaufdiemitderAsylberechtigungbzw. FlüchtlingseigenschaftverbundenenPrivilegierungen (z.b.nach 12Abs.1 Satz 2 Nr. 6 StAG berufen können. DerBundesregierungliegenhierzukeineAngabenausdenLändernvor.Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 19.BeiwievielenEinbürgerungenwurdeaufgrunddererfolgreichenTeilnahmeaneinemIntegrationskursdieFristvonachtaufsiebenJahreverkürzt? 20.a)TeiltdieBundesrepublikDeutschlanddieKritikvielerEinbürgerungsbewerberinnenund-bewerber,dassdieVerfahrensdauerderAntragsbearbeitungunverhältnismäßiglangeist dieehemaligebundesbeauftragtefürmigration,flüchtlingeundintegrationsprichtdavon,dass fünf Jahre keine Seltenheit darstellen? DerBundesregierungliegenzurDauerderEinbürgerungsverfahrenkeinebelastbarenZahlenausdenLändernvor.NachErkenntnissenderBundesregierungsindinsbesonderelängereEinbürgerungsverfahrenaufSchwierigkeiten bei der Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit zurückzuführen.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)welchegesetzlichenschritteplantdiebundesregierung,umdieverfahrensdauer in erheblichen Umfang zu reduzieren? GesetzlicheRegelungenkönnenSchwierigkeitenbeiderEntlassungausder ausländischenstaatsangehörigkeit,diedemausländischenstaatnachdessen Recht obliegt, nicht beseitigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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