auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1478

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1478 Fehlende Entschädigung für griechische NS-Opfer Vorbemerkung der Fragesteller ZahlreicheKriegsverbrechendeutscherWehrmachts-,SS-undPolizeieinheiten sindbisheutewederpolitischnochjuristischaufgearbeitet.dazugehörtauch dasmassakervom10.juni1944indergriechischenortschaftdistomo.eine SS-Einheitüberfieldamalsals Vergeltung füreinenpartisanenangriffdas Dorfundbrachte218BewohnerinnenundBewohnerungeachtetihresGeschlechts und ihres Alters auf bestialische Weise um. ÜberlebendeundAngehörigediesesvölkerrechtswidrigenTerroraktshabenbis heutekeinerleientschädigungdurchdiebundesrepublikdeutschlanderhalten. EntschädigungsforderungenwurdejahrzehntelangdasMoratoriumdesLondonerSchuldenabkommensvon1953entgegengehalten,welcheseineRegelung derdeutschenzahlungenaufdiezeitnachabschlusseinesfriedensvertrages verschob.imabkommenhatteesgeheißen: EinePrüfungderausdemZweitenWeltkriegherrührendenForderungenvonStaaten,diesichmitDeutschland imkriegszustandbefandenoderderengebietvondeutschlandbesetztworden war,undvonstaatsangehörigendieserstaatengegendasdeutschereichund imauftragedesdeutschenreichshandelndenstellenoderpersonen wird bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt. ImJahr1960vereinbartedieBundesrepublikDeutschlandmitdergriechischen RegierungdieZahlungeinerSummevon115Mio.DM,mitderEntschädigungszahlungenaneinebegrenzteGruppevonNS-Opferngeleistetwerden sollten,konkretansolche,die ausgründenderrasse,desglaubensoderder Weltanschauung verfolgtwordenwaren.dervertragsollteprimärdieentschädigungdergriechischenjüdinnenundjudenregeln,erdienteabernicht derentschädigungalleranderenkriegsopfer.derensowieandereansprüche, dieüberdenvertraghinausgingen,standenweiterhinunterdemvorbehaltdes LondonerSchuldenabkommens,demzufolgesieerstnachAbschlusseines Friedensvertrages geregelt werden sollten. AberauchnachdemderZwei-plus-Vier-Vertrag,derdieFunktioneinesFriedensvertrageserfüllt,1990unterzeichnetwurde,weigertesichdieBundesrepublikDeutschlandweiterhin,Entschädigungszahlungenzuleisten.Begründet wurdediesnunmehrdamit,dass Reparationen50JahrenachEndekriegeri- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom26.Mai2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode scherauseinandersetzungenindervölkerrechtlichenpraxiseinsonderfallohne jedepräzedenz seien (AntwortderBundesregierungaufeineKleineAnfrage dergruppederpdsvom7.november1995,bundestagsdrucksache13/2878). AllerdingssiehtdasVölkerrechtnachKenntnisderFragestellerkeineVerjährungsfristfürReparationsansprüchevor;beiderPrüfungsolcherAnsprüche mussnachansichtderfragestelleraußerdemberücksichtigtwerden,dassdas vorangegangeneverbrechen dervondeutscherseitegeführtevernichtungskrieg gleichermaßen ohne Präzedenz war. UmihreAnsprüchedurchzusetzen,legtenÜberlebendedesMassakersin DistomoKlagevorgriechischenGerichtenein.DasLandgerichtLevadiaverurteiltedieBundesrepublikDeutschlandimJahr1997zurZahlungvoninsgesamtca.28Mio.Euro,dieseEntscheidungwurdevomoberstenGerichtshof GriechenlandsimMai2000bestätigt.VollstreckungsmaßnahmengegendeutscheLiegenschafteninGriechenlandwurdenaufInterventionderBundesregierunggestoppt.DasrechtskräftigeUrteildesLandgerichtsLevadiawirdvonder Bundesregierung bis heute nicht erfüllt. EineweitereKlagevonvierÜberlebendenvordeutschenGerichtenwurdeim Februar2006vomBundesverfassungsgerichtabgewiesen.InseinerBegründungführtedasGerichtunteranderemaus,bisherigeEntschädigungszahlungen dieallerdingsnichtandieopfervondistomogegangenwaren hätten zumzielgehabt, einenzustandnäheramvölkerrechtherzustellen.ausschlaggebendfürdierechtlichebeurteilungseidierechtsauffassungdesnationalsozialistischendeutschenreichsvon1944,außerdemhandleessichbei demss-massakernichtumns- typisches Verbrechen,sondernumeinallgemeines,wenngleichhartesKriegsschicksal.DieseBewertungenhabenbeiden Überlebenden für erhebliche Verbitterung gesorgt. DieÜberlebendenbemühensichmittlerweilevorinternationalenbzw.ausländischenGerichtenumdieDurchsetzungihrerAnsprüche,unteranderemin Italien. VongrundsätzlicherBedeutungisthierbeieineEntscheidung,dieimMärz 2004derKassationsgerichtshofinRomgetroffenhat.InderAngelegenheit einesehemaligenitalienischenzwangsarbeitersentschieddasgericht,der deutschestaatkönneauchinitalienaufentschädigungszahlungenverklagt werden.imfallvonkriegs-undmenschenrechtsverbrechenkönnesichdie BundesrepublikDeutschlandnichtaufdenGrundsatzder Staatenimmunität berufen (DER SPIEGEL 41/2004). DieFrage,obdeutschesStaatseigentuminItalienalsEntschädigungsmassebeschlagnahmtwerdenkönne,hatderAppellationsgerichtshofFlorenzineinem anderenverfahrenimmai2005bejaht.dasgerichterteilteeineentsprechende Vollstreckbarkeitserklärung,gegendiedieBundesregierungRechtsmitteleingelegt hat (die tageszeitung, 13. Oktober 2005). WenndieseEntscheidungrechtskräftigwird,könnengriechischeÜberlebende undangehörigevonopferndeutscherkriegsverbrechenihreingriechenland höchstrichterlich bestätigten Entschädigungsansprüche in Italien durchsetzen. Vorbemerkung der Bundesregierung ImZweitenWeltkriegistvonDeutschenvielfältiggroßesUnrechtbegangen worden.zudenbesondersschrecklichenereignissenzählendiegeiselerschießungenvondistomoimjahre1944,dievoneinerdendeutschenbesatzungstruppeneingegliedertenss-einheitals Vergeltungsmaßnahme füreinenpartisanenüberfallverübtwurde.diebundesregierungbedauertdiesesmassaker zutiefst. DasHumanitäreVölkerrechtsiehtalsAusgleichfürKriegsschädennurzwischenstaatlicheAnsprüchevor,nichtdagegenindividuelleEntschädigungsansprüche.KodifiziertistdiesseitderHaagerLandkriegsordnungvon1907.Es obliegtdanndemeinzelnenstaat,daserlangteseinenbürgerninangemessener

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1634 Weiseweiterzugeben.DieGründefürdieseRegelungbestehenfort.Nurso kanneinegleichmäßigeundgerechteentschädigungfürdiebetroffenengeleistetwerden.ausgleichfürkriegsschädenwirdgrundsätzlichnachmaßgabevon Reparationsvereinbarungengeleistet.Diesgiltunabhängigdavon,obdieSchädeninÜbereinstimmungoderimWiderspruchzumKriegsvölkerrechtzugefügt wurden. ZusolchenReparationsvereinbarungenistesnachdemZweitenWeltkrieg nichtgekommen.diealliiertenhabensichvielmehruntereinanderdaraufverständigt,zureparationszweckendeutschesauslandsvermögenunddeutsche Urheberrechteeinzuziehenbzw.zubeschlagnahmenundindenjeweiligenBesatzungszonenDemontagen,LieferungenausderlaufendenProduktionusw. vorzunehmen.derumfangdiesermaßnahmengehtweitüberdie10mrd. Reichsmarkhinaus,diedieAlliiertenimRahmenderVerhandlungenzumPotsdamerAbkommenvon1945inAussichtgenommenhatten.ÜberdieinternationaleReparationsagenturhatauchGriechenlandeinenTeilderReparationsentnahmenerhalten.EswarSachedergriechischenRegierung,ihreBürgerhieran zu beteiligen. ZuBeginnder60erJahrehatdieBundesrepublikDeutschlandüberdiesmit zwölfwestlichenstaatenglobalentschädigungsabkommenzumausgleichspezifischenns-unrechtsabgeschlossen.griechenlanderhieltindiesemzusammenhangzahlungeninhöhevon115mio.dm.mehrerejahrzehntenach KriegsendekommenheuteneueReparationsleistungennichtmehrinBetracht. Deutschlandistvielmehrbemüht,zurBewältigungderFolgenausderVergangenheitdieZusammenarbeitmitdendamalskriegsbeteiligtenStaatenzufördern.GriechenlandhataufdieserGrundlageingroßemUmfangdeutscheLeistungenerhalten.DerBundesregierungwarundistdieFörderungdeutschgriechischer Aussöhnung ein wichtiges Anliegen. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragesteller,dieVerweigerungvonEntschädigungszahlungenanÜberlebendeeinesSS-Massakers unterrekursaufdienationalsozialistischerechtsauffassungdesdeutschen Reichsvon1944seieinerDemokratieunwürdigundschadederGlaubhaftigkeiteinermenschenrechtsorientiertenPolitik,wiesiedieBundesregierungnacheigenenAngabenansonstenverfolgt,undwennnein,warum nicht? DieBundesregierungteiltdieAuffassungderFragesteller,jederRekursaufdie nationalsozialistischerechtsauffassungdesdeutschenreichesvon1944sei einerdemokratieunwürdigundschadederglaubhaftigkeiteinermenschenrechtsorientiertenpolitik.dierechtsauffassungderbundesregierungnimmt daherkeinensolchenrückgriff.wiesichausdervorbemerkungergibt,kann keinerededavonsein,dassentschädigungszahlungenverweigertworden wärenoderdassdierechtsauffassungderbundesregierungetwasmitdernationalsozialistischen Rechtsauffassung zu tun hätte. 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragesteller,dassdasMassakervonDistomokeineswegsalsallgemeinesKriegsschicksalbezeichnet werdenkann,sonderndassessichumeineterroraktiongehandelthat,die gegeneinenbestimmtenpersonenkreisinnerhalbeinesabgegrenztenterritoriumsinnerhalbeinerbestimmtenzeitdurchgeführtwurde,undwenn nein, warum nicht? DieErinnerunganDistomostehtfüreinbesondersbrutalesVorgehenvonAngehörigenderWaffen-SSimZweitenWeltkrieg,dasdenauchimdamaligen KriegsvölkerrechtgeltendenVerhältnismäßigkeitsgrundsatzverletzthat.Die

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BundesregierungbedauertdiegroßeZahlvonSchädenanLeben,Gesundheit, Freiheit und Vermögen zutiefst. 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, a)dassdenverbrechenderwehrmachtundandererdeutschertruppen währenddeszweitenweltkriegesdienationalsozialistischeideologiezu Grunde lag, und wenn nein, warum nicht, Verbrechen,dievonAngehörigendeutscherStreitkräfteimZweitenWeltkrieg begangenwurden,entsprangennichtinjedemfallederns-ideologie.inwelchemverhältnissichideologische,allgemeinkriegsbedingteundindividuelle Faktorenzueinanderverhaltenhaben,istinderForschungnachwievorumstritten und immer auf den Einzelfall bezogen zu prüfen. b)dassdiemethodenderpartisanenbekämpfung (imnazi-jargon Bandenbekämpfung ),dievondeutschentruppenangewendetwurden, nichtmitdemkriegsvölkerrechtvereinbarwaren,undwennnein,warum nicht? DievonAngehörigenderdeutschenStreitkräfteangewendetenMethoden widerspracheninvielenfälleneindeutigdemgeltendenkriegsvölkerrecht.dies giltinsbesondereauchfürdasmassakervondistomo.imzugederbekämpfung deseinheimischenwiderstandessindvonwehrmachtundwaffen-ssbeianderengelegenheitenaberauchmaßnahmenergriffenworden,diedemdamaligen Kriegsvölkerrechtdurchausentsprachen.Alliierteundbundesrepublikanische GerichtesindinderNachkriegszeitbeiderBewertungsolcherFällezudifferenzierten Urteilen gekommen. 4.TrifftesnachAuffassungderBundesregierungzu,dassderdeutsch-griechischeVertragvon1960nichtderEntschädigungallerOpfervonKriegsverbrechendiente,sondernnurjener,die ausgründenderrasse,desglaubensoderderweltanschauung verfolgtwordenwaren,sodassdieser VertragkeineEntschädigungfürdieOpfervonDistomonachsichzog,und wenn nein, warum nicht? Derdeutsch-griechischeVertragvom18.März1960dientederEntschädigung vongriechischenstaatsangehörigen,dievonnationalsozialistischenverfolgungsmaßnahmenbetroffenwaren.dasmassakervondistomoisteindemkriegsvölkerrechtunterliegendersachverhalt,demkeinspezifischnationalsozialistisches UnrechteigenundderdeshalbnichtdemgetrenntgeregeltenBereichderWiedergutmachung von NS-Unrecht zuzuordnen ist. 5.BleibtdieBundesregierungbeiihrerAuffassung,derVertragvom18.März 1960habeder abschließendenregelung griechischeransprüchegegolten (AntwortderBundesregierungaufFrage6inBundestagsdrucksache 14/3992),undwennja,wieinterpretiertsiedanndieobenunterNummer4 zitierte Einschränkung dieses Vertrages? DieBundesregierunghatinihrerAntwortaufFrage6derzitiertenKleinenAnfragederFraktionderPDSfestgestellt,dassderdeutsch-griechischeVertrag vom18.märz1960derabschließendenregelungvonansprüchengriechenlandsinfolgevonnationalsozialistischenverfolgungsmaßnahmengegengriechische Staatsangehörige diente.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dieZahlungvon115Mio.DM aufgrunddesdeutsch-griechischenvertragesvon1960habebereitseinen Zustandhergestellt,dersonahamVölkerrechtistwieerstrebenswert,und wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7.BeabsichtigtdieBundesregierung,einenZustandherzustellen,dernoch näheramvölkerrecht liegtalsderbisherige,undzudiesemzweckmit denüberlebendenvondistomoinverhandlungenübereineentschädigung zu treten, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8.SiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchzwischenderBestimmung deslondonerschuldenabkommensmitseinerbestimmung,zahlungsansprücheaufdiezeitnachabschlusseinesfriedensvertrageszuverschieben,unddemhinweis,dassnach Ablaufvon50Jahren [ ]diereparationsfrageihreberechtigungverloren habe (Bundestagsdrucksache 13/2878), und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsiehthierinkeinenWiderspruch.DasLondonerSchuldenabkommenhattediePrüfungderausdemZweitenWeltkriegherrührenden ForderungenvonStaaten,diesichmitDeutschlandimKriegszustandbefanden, undvonstaatsangehörigendieserstaatenbiszueinerendgültigenregelung derreparationsfragezurückgestellt.diesesmoratoriumistdurchden Vertrag überdieabschließenderegelunginbezugaufdeutschland vom12.september1990 (BGBl.1990IIS.1318ff. Zwei-plus-Vier-Vertrag )gegenstandslos geworden.dieservertragenthältdieendgültigeregelungderdurchdenkrieg entstandenenrechtsfragen.erhatteerklärtermaßendasziel,eineabschließenderegelunginbezugaufdeutschlandherbeizuführen,undeswurdedeutlich,dassesweitere (friedensvertragliche)regelungenüberrechtlichefragen imzusammenhangmitdemzwei-plus-vier-vertragnichtgebenwerde. Hierausergabsichauch,dassdieReparationsfragenachdemWillenderVertragspartnernichtmehrgeregeltwerdensollte.DiesemVertraghabendieder KSZEangehörendenStaateninderChartavonParisam21.November1990 zugestimmt;zudiesenstaatengehörtauchgriechenland.auchdamithatdie ReparationsfragenachAuffassungderBundesregierungihreBerechtigungverloren. 9.WiesoistdieBundesregierungseit1990derAuffassung,ReparationsansprüchehättenihreBerechtigungverloren,wennsiedavordamitargumentierthat,solcheForderungenkönntenerstnachAbschlusseinesFriedensvertrages verhandelt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10.SindderBundesregierungverfassungs-odervölkerrechtlichePräzedenzfällebekannt,dieeineBefristungvonReparationsansprüchenvorsehen, wennja,welche;wennnein,woraufstütztdiebundesregierungdannihre Einschätzung,dieReparationsfragehabenacheinergewissenZeitihre Berechtigung verloren? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.InwiefernhatdieBundesregierungbeiihrerAusführung, Reparationen über50jahrenachendederkriegerischenauseinandersetzungen seien indervölkerrechtlichenpraxiseinsonderfallohnejedepräzedenz,berücksichtigt, a)dassauchartundumfangderdeutschenkriegsverbrechenohnejede Präzedenz gewesen sind, b)dassopfervondeutschenkriegsverbrechenoderderenangehörige erstnachdemabschlussdeszwei-plus-vier-vertrageseinemöglichkeitzurgeltendmachungvonentschädigungsforderungenwahrnehmen konnten? MitAbschlussdesZwei-plus-Vier-VertrageshatdieReparationsfrageihreendgültigeErledigunggefunden (sieheantwortzufrage8).daherkönnenentschädigungsforderungenaufgrundkriegsbedingterschädennichtmehrgeltend gemacht werden. 12.WurdenachAnsichtderBundesregierungmitdergriechischenRegierung jemalseinendgültigerverzichtaufentschädigungszahlungenvereinbart, undwennja,aufwelchenpassusinwelchervertraglichenvereinbarung stützt die Bundesregierung ihre Ansicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 13.a)WievieleOpfervonNS-VerbrecheninGriechenlandbzw.derenHinterbliebenensindnachAngabendergriechischenRegierungodergriechischer Opferverbände bislang ohne Entschädigung geblieben? b)wievielevondiesenhabenaufdemrechtswegvorgriechischen, deutschenund/oderinternationalengerichtenbislangentschädigungszahlungen durchzusetzen versucht? c)wievieleentschädigungsklagenvorgriechischen,deutschenund/oder internationalengerichtenwerdenderzeitvonopfernvonns-verbrechenbzw.derenhinterbliebenenerhobenundumwelchens-verbrechenhandeltessichdabei (bittenachartunddatumdesverbrechens aufgliedern)? Zu den erbetenen Angaben liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 14.BeabsichtigtdieBundesregierung,Initiativenzuergreifen,umbislang nichtentschädigtenopferndeutscherkriegsverbrecheningriechenland einekompensationzukommenzulassen,wennja,wasplantsiekonkret, wenn nein, warum nicht? MitAbschlussdesZwei-plus-Vier-VertrageshatdieReparationsfrageihreendgültigeErledigunggefunden (sieheantwortzufrage8).imübrigenhatdie Reparationsfrageheute,61JahrenachKriegsendeundnachJahrzehntenfriedlicher,vertrauensvollerundfruchtbarerZusammenarbeitDeutschlandsmitder internationalenstaatengemeinschaft,ihreberechtigungverloren.diewiedergutmachungfürspezifischesns-unrechtwurdedurchdendeutsch-griechischen Vertragvom18.März1960geregelt.DarüberhinausgehendeEntschädigungen sind von der Bundesregierung nicht beabsichtigt.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiehatsichderRechtskonfliktumEntschädigungszahlungengriechischerOpfervonWehrmachts-oderSS-MassakernausSichtderBundesregierung a) vor den Gerichten in Florenz und Rom, b) vor weiteren italienischen Gerichten entwickelt? c) Welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Prozessen? DerRechtskonfliktumEntschädigungszahlungenangriechischeOpferwarnicht GegenstandderEntscheidungenitalienischerGerichte.Anhängigistindiesem ZusammenhangeinzigeinAntragaufZulassungderZwangsvollstreckunggegen DeutschlandvordemOberlandesgerichtFlorenzauseinemKostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Livadeia in Höhe von ca Euro. 16.HältdieBundesregierungentgegenzweierrechtskräftigerEntscheidungenderjeweiligenoberstenGerichtevonStaatenderEuropäischenUnion (Griechenland,Italien)anihrerRechtsauffassungfest,dasssiesichgegenüberIndividualklagenimAuslandauchimFallvonKriegs-,Völkerrechts-undMenschenrechtsverbrechenaufdenGrundsatzderStaatenimmunität berufen könne, und wenn ja, warum? DasObersteSondergerichtGriechenlandshatmitUrteilvom17.September 2002dieStaatenimmunitätDeutschlandsineinemgleichgelagertenVerfahren bestätigtunddamitdierechtsauffassungdesareopagsindiesempunktverworfen.ingleicherweisehatderkassationsgerichtshofalsoberstesfranzösischesgerichtdiegeltungdesgrundsatzesderstaatenimmunitätineinem Urteilvom16.Dezember2003undmehrerennachfolgendenEntscheidungen bekräftigt.auchdereuropäischegerichtshoffürmenschenrechtehatmitbeschlussvom12.dezember2002diegeltungdesgrundsatzesderstaatenimmunität insoweit bestätigt. Die Bundesregierung hält daher an ihrer Rechtsauffassung fest. 17.WirddieBundesregierungimFalleeinesUnterliegensimVollstreckungsverfahrenvoritalienischenGerichtenimFallDistomoihreVerpflichtungen aus dem Urteil des Landgerichts Levadia von 1997 erfüllen? EinUnterliegenDeutschlandsindeminFrage15genanntenVerfahrenvordem OberlandesgerichtFlorenzistnichtzubefürchten.VoraussetzungfüreineVollstreckungausdemKostenfestsetzungsbeschlusswäreeineVollstreckbarkeit destitelsauchingriechenlandselbst,diejedochaufgrundderfehlenden,aber erforderlichen Erlaubnis des griechischen Justizministers nicht gegeben ist. DieBundesregierungsiehtauchweiterhinkeineVeranlassung,ZahlungenaufgrunddesVersäumnisurteilsdesLandgerichtsLivadeiazuleisten.Auchdieses UrteilistinGriechenlandwegenFehlensderErlaubnisdesgriechischenJustizministers nicht vollstreckbar. 18.HältdieBundesregierungdieNichtbeachtungvonUrteilenobersterGerichtevonStaatenderEuropäischenUnionfürvereinbarmitdengültigen Rechtsnormen der Europäischen Union? NachgeltendemVölkerrechtkanneinStaatdieBefreiungvonderGerichtsbarkeiteinesanderenStaatesbeanspruchen,wennes wieimfalledesmassakers von Distomo um die Beurteilung seines hoheitlichen Verhaltens geht.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DerBundesgerichtshofunddasBundesverfassungsgerichthabendeshalbeine Bindung an das Urteil des griechischen Landgerichts Livadeia abgelehnt. 19.HatdieBundesregierungmittlerweileErkenntnissedarüber,welchevölkerrechtswidrigenMassakerdurchdeutscheTruppeninGriechenlandbegangenwurden (vgl.bundestagsdrucksache14/3992,antwortauffrage5), wenn ja, welche, wenn nein: a)hatdiebundesregierunginitiativenergriffen,umsichdahingehende Erkenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht? b)beabsichtigtdiebundesregierung,entsprechendeinitiativenzuergreifen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dieüberdenStandhinausgehen,dendieBundesregierungaufdieKleineAnfragevom20.Juli2000dem DeutschenBundestag (Bundestagsdrucksache14/3992)mitgeteilthat.DieGewinnungweitererErkenntnisistAufgabederhistorischenForschung,nichtder Bundesregierung. 20.SindderBundesregierungmittlerweileUrteilegegendeutscheVerantwortlicheanMassakerninGriechenland,Straf-undErmittlungsverfahren undderenverläufebekannt,dieüberdiebisherigengeringenerkenntnisse (wieinantwortauffrage8inbundestagsdrucksache14/3992angegeben) hinausgehen, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie gelangt? a)beabsichtigtdiebundesregierung,ihreerkenntnissezuerweitern, wenn nein, warum nicht? b)hatdiebundesregierungmittlerweileeinedurchsichtderindenlandesarchivenaufbewahrtenverfahrensaktenvorgenommenoderbeabsichtigt sie dies zu tun, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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