dasseineunzureichendebreitbandversorgungvorliegt,wenneine (Downstream-)Übertragungsratevonmindestens2Mbit/snichtzuerschwinglichen
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- Katrin Ritter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/695 Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung Vorbemerkung der Fragesteller NachwievorhabenMillionenvonMenscheninDeutschlandkeineMöglichkeiteinenschnellenInternetanschlussmitÜbertragungsratenabeinemMegabitproSekundezubekommen.DieFraktionDIELINKE.hatimDeutschen BundestagbereitsvorJahrengefordert,BreitbandanschlüssealsUniversaldienstzudefinieren.DannwärejedemeinzeitgemäßerInternetanschlussgarantiert.DieFraktionDIELINKE.fordertdabeieineMindestbandbreitevon zwei Megabit pro Sekunde und eine laufende Anpassung. VerschiedeneeuropäischeLänderhabenBreitbandanschlüssemittlerweilein denuniversaldienst-katalogaufgenommen.deraktuellespanische,belgische undungarischeeu-ratsvorsitzhatimentwurfseinesachtzehnmonatsprogrammsangekündigt,sichmitderausweitungdesuniversaldienstesauf Breitbandanschlüsse zu befassen (Ratsdokument 16771/09). AußerdemhatdieEuropäischeKommissionnoch2009dieBreitbandbeihilferegelungNr.115/2008geändert.AlseineVoraussetzungfürstaatliche ZuwendungenfürdenBreitbandausbauistdortnunfestgeschrieben,dassdie jeweilsangestrebtebreitbandversorgungeineübertragungsratevonzwei MegabitproSekundehabenmuss.Wörtlichheißtesdort: ZwecksAnpassung derangemeldetenbeihilferegelungandiedeutschebeihilferegelung FörderungderBreitbandinfrastrukturinDeutschland legtdeutschlandfest, dasseineunzureichendebreitbandversorgungvorliegt,wenneine (Downstream-)Übertragungsratevonmindestens2Mbit/snichtzuerschwinglichen Preisen erhältlich ist (Kon(2009) 10669). BisjetztbeziehtsichdieBundesregierungbeiAngabenzurUnterversorgung aufübertragungsratenvonnureinemmegabitprosekunde.diesezahlenliegenbeispielsweisedembreitbandatlaszugrunde.außerdembeziehensichdie ZielederBreitbandstrategiederBundesregierungaufeinMegabitproSekunde. Vorbemerkung der Bundesregierung DieUmsetzungderBreitbandstrategieistaufeinemgutenWeg.DieBreitbandentwicklungistnachwievorhochdynamischunddieSchließungweißer Flecken kommt sehr gut voran. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie vom 2. März 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/935 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anfang2009warenrd.94ProzentderHaushaltemitleistungsfähigenBreitbandanschlüssen (Downloadrate (>1Mbit/s)versorgbar;Mitte2009warenes bereitsrd.97prozentderhaushalte,d.h.diezahldernichtversorgbarenhaushaltehatsichinnerhalbwenigermonatehalbiert.fürdiestadtstaatenistdas Kurzfristziel der Breitbandstrategie faktisch erreicht. BezüglichdesAufbausvonHochleistungsnetzenzeigtsichebenfallseineer- freulicheentwicklung.füretwazehnmillionenhaushalteisteinvdsl- Anschlussverfügbar.MehralszweiMillionenHaushaltesindbereitsanaufgerüsteteKabelnetzeangeschlossen,dieGeschwindigkeitenbiszu100MBit/s undmehrerlauben.regionalwurdemitdemausbauvonglasfasernetzenbegonnen. HaupttreiberdieserpositivenEntwicklungisteinintensiverintra-undintermodalerWettbewerb,derdurchdieBreitbandstrategiederBundesregierung und entsprechende Maßnahmen der Länder nachhaltig unterstützt wird. DieaktuelleEntwicklungzeigt,dasseszueinemAnbieter-undTechnologiemix keinealternativegibt.diezielederbreitbandstrategiesinddannerreichbar, wennvondenvorhandenenmarktmöglichkeitengebrauchgemachtwirdund unterstützendestaatlichemaßnahmen (Breitbandportale,Breitbandinitiativen, Kompetenzzentren,Breitbandatlas,Best-Practice-Beispiele,Regionalveranstaltungen,Infrastrukturatlas,BereitstellungzusätzlicherFrequenzen,Fördermaßnahmen, einschließlich optimierter Beihilfenregelungen etc.) genutzt werden. VielfachisteingestuftesVorgehensinnvollundausreichend.MittelsFunklösungenkönnenweißeFleckenoftraschversorgtwerden.Dadurchentsteht dieerforderlichenachfragefüreineaufrüstungdernetze.mitunterwirdauch beieinerfunkerschließungbereitsinfrastrukturausgebaut,diebeieinerspäterenglasfaserversorgunggenutztwerdenkann (z.b.glasfaseranbindungvon Funkmasten). 1.LiegtnachDefinitionderBundesregierungeineunzureichendeBreitbandversorgungvor,wenneine (Downstream-)Übertragungsratevonmindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist? ImRahmenderBreitbandstrategiederBundesregierungwirdderzeitvoneinerunzureichendenBreitbandversorgungausgegangen,wenneine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s nicht verfügbar ist. 2.WennFrage1mitneinbeantwortetwird,wieverträgtsichdasmitdero.g. Änderung der Beihilferegelung? ImRahmenderFörderung (GAKundGRW)wirdfestgelegt,dassdiezuschaffendeVersorgungmindestens2Mbit/sleistensoll.HiermitwirdunterBerücksichtigungnotwendigerUmsetzungszeitensichergestellt,dassnichtnurdiederzeitalsausreichenderachteteGeschwindigkeitnachdemAusbauerreichtwerden kann. 3.WirddieBundesregierungihreBreitbandstrategieunddabeiinsbesondere daszielderflächendeckendenversorgungbisende2010dahingehend ändern,dasskünftigeineflächendeckendeversorgungmit2mbit/sanstatt
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/935 wiebishermit1mbit/serreichtwerdensoll,undwennja,wannwirdsie diese Änderung vornehmen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierungwirdbiszurSommerpauseeinMonitoringzurUmsetzungderBreitbandstrategieeinleiten.ImLichtederErkenntnissediesesMonitoringswirddieBundesregierungprüfen,obÄnderungenanderBreitbandstrategie erforderlich sind. 4.WirddieBundesregierungihreBreitbanddefinitionimBreitbandatlasvon bisher 1Mbit/s in 2Mbit/s abändern,undwennja,wannwirdsiediese Änderung vornehmen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position? InderneuenVersiondesBreitbandatlasses,dievoraussichtlichabMitte2010 verfügbarseinwird,sollu.a.auchdieversorgungssituationbezogenaufverfügbare Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s dargestellt werden. 5.WievieleHaushalteinDeutschlandsindimMomentmitAnschlüssen,die mindestenszweimegabitprosekundeimdownloadermöglichenversorgt, und wie viele nicht (bitte auf Länder aufschlüsseln)? EineDarstellungderheutigenVersorgungslagebezogenaufverfügbareMindestbandbreitenvon2Mbit/swirderstabMitte2010verfügbarsein (siehe auch Antwort zu Frage 4). 6.HältdieBundesregierungamZielihrerBreitbandstrategiehinsichtlichder angestrebtenflächendeckungbisende2010fest,obwohlverschiedene Länder (u.a.hessen,sachsen-anhalt,thüringen)öffentlicherklärthaben, dieflächendeckendeversorgungmitbreitbandanschlüssenerstnach2011 abschließenzukönnen,wiebeurteiltsieo.g.aussagenderländerundwie gedenkt sie auf diese Aussagen zu reagieren? NachAnsichtderBundesregierungistbeiNutzungallerMarktmöglichkeiten undunterzuhilfenahmederimzugederbreitbandstrategieaufgelegtenmaßnahmeneinezielerreichungnachwievormöglich,zumalsichimletztenjahr die Versorgungslage im Wesentlichen marktgetrieben erheblich verbessert hat. 7.WiepositioniertsichdieBundesregierungindervonderaktuellenEU- RatspräsidentschaftangeregtenDebatteumeineAusweitungdesUniversaldienstes? DieDebatteumdieAusweitungdesUniversaldiensteswurdebereitswährend derverhandlungenzurüberarbeitungdeseu-rechtsrahmensimbereichder elektronischenkommunikation (demsog.telekom-paket)angestoßenundhat u.a.dazugeführt,dassindieuniversaldienstrichtlinieeinneuererwägungsgrund5eingefügtwurde,derdenmitgliedstaatendieflexibilitäteinräumt,die konkreteübertragungsratebeimfunktionelleninternetzugangnationalfestzulegenunddamitgrundsätzlichbreitbandigeinternetdiensteindieuniversaldienstverpflichtung einzubeziehen. MitBlickaufdieaußerordentlichguteMarktentwicklungunddievielfältigen staatlichenunterstützungsmaßnahmenisteineausweitungdesuniversaldienstesaufbreitbandanbindungenderzeitallerdingsnichtzweckmäßig,dahierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.
4 Drucksache 17/935 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.SindderBundesregierungDiskussionenaufeuropäischerEbenedarumbekannt,obinArtikel32derUniversaldienstrichtliniederHalbsatz ohne dassineinemsolchenfalljedocheinentschädigungsverfahrenmitbeteiligungbestimmterunternehmenvorgeschriebenwerdendarf,gestrichen werdensollte,wirdsichdiebundesregierungfüreinestreichungdieses Halbsatzes einsetzen, und wie begründet sie ihre Position? EineDiskussionumeineetwaigeStreichungdesgenanntenHalbsatzesinArtikel32derUniversaldienstrichtliniewirdaktuellaufGemeinschaftsebenenicht geführt. 9.InwelcherHöhehabendieLänderimgesamtenJahr2009Fördermittelin Anspruchgenommen (bittenachfördertöpfen GAK,GRWetc. und Ländernaufschlüsseln),undwieverliefderMittelabrufdurchdieKommunen in den einzelnen Ländern (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? GAK-Bundesmittelabfluss im HH-Jahr 2009 Land lt. Meldung in Euro BW80000 BY BB HE MV NI NW RP SL SN60100 ST60972 SH TH Insgesamt ImJahr2009wurdenvondenLändernGAK-BundesmittelfürdieBreitbandförderungländlicherRäumeinHöhevon Euroabgerufen.Wieder MittelabrufdurchdieKommunenindeneinzelnenLändernverlief,istdem Bundnichtbekannt.DerMittelabflussnachLändernistausderTabelleersichtlich: In2009wurdennachaktuellemKenntnisstandnuringeringemUmfangGRW- MittelfürBreitbandvondenLändernabgerufen.DiesewurdenfürPlanungsundBeratungsleistungenverwendet.DergeringeMittelabflussistdaraufzurückzuführen,dassderFördertatbestandBreitbanderst2009indenGRW-Förderkatalog aufgenommen wurde.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ ErkenntdieBundesregierung,dassvondenKommunennachwievornur zögerndvonderförderungdesbreitbandausbausgebrauchgemacht wird, und welche Gründe sieht sie dafür? SeitensderBundesregierungwirdnocheinmaldaraufhingewiesen,dasssich BreitbandlückeninvielenFällenohneFörderungbeseitigenlassen,wennlokale EntscheidungsträgerunddieNachfragervorOrtalleOptioneninBetrachtziehen (siehe z. B. die Best-Practice-Beispiele unter UnabhängighiervondeutenaktuelleInformationenausdenLänderndaraufhin, dassvondenfördermöglichkeitenzuletztverstärktgebrauchgemachtworden ist. ImRahmendesanstehendenMonitoringderBreitbandstrategie (vgl.antwort zufrage3)werdenoptimierungspotenzialeimbereichderförderpraxiszu prüfen sein. 11.WiewürdesichnachAnsichtderBundesregierungeineAufweichung oderstreichungdes Zusätzlichkeits-Kriteriums beiinvestitionsvorhaben,diemitmittelnausdemkonjunkturpaketiifinanziertwerden,auf denbreitbandausbauauswirken,undwiebegründetdiebundesregierung ihre Position? Knapp84ProzentdesverfügbarenGesamtvolumensdesZukunftsinvestitionsgesetzessindbereitsbewilligtbzw.inAuftraggegeben.DieBundesregierung gehtdavonaus,dassländerundkommunen,diedieregelungendeszukunftsinvestitionsgesetzesineigenerverantwortungumsetzten,sichihrerverantwortungauchbeimeinsatznochnichtbelegterbundesmittelbewusstsind. Eigens auf den Breitbandausbau gerichtete Aussagen sind nicht möglich. 12.HältdieBundesregierungmobileInternetanschlüsse,dieeinerVolumenbeschränkunginHöhevon5GigabyteunterliegenfürvollwertigeBreitbandanschlüsse,obwohldasdurchschnittlichemonatlicheDatenvolumen lautvatm-marktstudiemittlerweilebei11,5gigabyteliegt,undwiebegründet die Bundesregierung ihre Position? DasinderVATM-StudiegenannteÜbertragungsvolumenbasiertaufeiner Durchschnittsbetrachtung,dieauchPowerusermitumfasst,derenmonatliches Downloadvolumenerheblichüberdengenannten11,5Gigabyteliegendürfte. FürdiemeistenInternetnutzungenreichteinVolumenvon5Gigabytevöllig aus.volumenbeschränkungensindzudemoftpreisabhängigundkönnenvon dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden. 13.WasplantdieBundesregierungangesichtsderTatsche,dassderTrend internationalzunehmendhinzueinerglasfaserversorgungderhäuser (FTTBundFTTH)geht,umauchinDeutschlandeinesolcheVersorgung möglichstflächendeckendzuerreichen,wärediefunktionaletrennung vonnetzundbetriebausdersichtderbundesregierungeingangbarer Weg, und wie sollte dieser ausgestaltet sein? DieBreitbandstrategiederBundesregierungistgrundsätzlichtechnologieneutral ausgestaltet,d.h.diezieledefinierenangestrebtebandbreiten,enthaltenjedoch keinetechnologischenvorfestlegungen.dennochistdavonauszugehen,dassdie ErschließungmitFttB-/FttH-Technologienmarktgetriebenweitervoranschreitet,insbesondereunterstütztdurchdieMaßnahmenderBreitbandstrategiezur NutzungvonSynergienbeimInfrastrukturausbau (u.a.durchdeninfrastruktur-
6 Drucksache 17/935 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode atlasderbundesnetzagentur)undzueinerwachstums-undinvestitionsfreundlichen Regulierung. EinefunktionaleTrennungvonNetzundBetriebistkeinMittelzurGenerierungbestimmterprivatwirtschaftlicherInvestitionen.DiesesInstrument,welchesimneuenEU-RechtsrahmenfürTelekommunikationdennationalenRegulierungsbehördenalsmögliches letztesmittel andiehandgegebenwird, dientdazu,dauerhaftbestehendeundnichtdurchandereexistierenderegulierungsinstrumentezubeseitigendewettbewerbsproblemezubeheben.einpositivereffektaufdenbreitbandausbauindeutschlandistdurcheinefunktionale Trennung von Netz und Betrieb nicht zu erwarten. 14.WiebeurteiltesdieBundesregierungvordemHintergrunddesbestehendenAtlasdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie,dass verschiedenebundesländermittlerweileeigenebreitbandatlantenveröffentlichthabenoderdiesplanen,undworinliegtnachansichtderbundesregierung der Wert von solchen zusätzlichen Atlanten? DieBundesregierungbegrüßtalleMaßnahmenderLänder,diedenBreitbandausbauimWettbewerbvorantreiben.WennineinigenLändereigene Atlantenerstelltwerden,soliegtdiesimVerantwortungsbereichderLänder. GrundsätzlichkönnendieseAtlanteneineguteErgänzungzumBreitbandatlas desbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)sein,dasie teilweise andere Aufgabenstellungen erfüllen. 15.InwelcherHöheundauswelchenQuellensindseit2005Mittelinden BreitbandatlasdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie undindiebereitsveröffentlichtenentsprechendenprojektederländer (einschließlich begleitender Studien) geflossen? Von2005bisEnde2009sindMitteldesBMWiinHöhevonrd Euroin denbreitbandatlasgeflossen.weitererd eurowurdenseitensbmwi imzeitraum2005bisende2009fürstudienzumthemabreitbandausgegeben. AngabenzudenAufwendungenderLänderbeivergleichbarenProjektenliegen der Bundesregierung nicht vor. 16.WiebewertetdieBundesregierungdaszivilgesellschaftlicheEngagement derverschiedenenbürgerinitiativen (z.b.initiativegegendigitalespaltung-geteilt.de-u.v.m.),diesichfüreineverbesserungderversorgung mitbreitbandinternetanschlüsseneinsetzen,undwiebeziehtdiebundesregierungsolcheinitiativeninihrearbeitzumthemabreitbandein,gibt esdiesbezüglichmulti-stakeholder-initiativen,einen RundenTisch oderähnlichekooperationsformen,undwiebegründetdiebundesregierung ihre Position? DieBundesregierungarbeitetimRahmenderBreitbandstrategiegrundsätzlich mitalleninteressiertenkreisenzusammen.bereitsseitoktober2007besteht unterderleitungdesbmwieinearbeitsgruppezurflächendeckendenbreitbandversorgung,inderu.a.vertreterderländer,derkommunalenspitzenverbände,dereinschlägigenbranchenverbände (u.a.bitkom,vatm,breko, eco,anga)derbundesnetzagenturunddesbundeslandwirtschaftsministeriums mitwirken. AlsAusflussdieserkonstruktivenZusammenarbeitveranstaltetdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiegemeinsammitdemDeutschen LandkreistagunddemDeutschenIndustrie-undHandelskammertagregel-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/935 mäßigbreitband-regionalkonferenzen,dieauchdenaustauschmitlokalen oderregionaleninitiativenbefördern.auchmitderinitiative geteilt.de bestehtkontakt.sowirdam27.februar2010einvertreterdesbmwianeiner KonferenzderInitiativeinDittrichshütte (LandkreisSaalfeld-Rudolstadt)teilnehmen. 17.WelcheUnternehmenbzw.OrganisationenhabenauswelchenGründen KlagegegendieBundesnetzagenturimRahmendesVergabeverfahrens zur Digitalen Dividende erhoben? NebendenbereitsanhängigenKlagenderQuamGmbH (insachenwiderruf derumts-lizenzfürdenbereich2ghz)undderairdataag (insachenverlängerungvonbefristetenzuteilungenimbereich2,6ghzsowieaufhebung derpräsidentenkammerentscheidungenverfügungen34/2007,34/2008und 59/2009inBezugaufden2,6-GHz-Bereich)sindnunmehrdieKlagender MobilfunkunternehmenE-PlusundO 2 sowieklagenausdembereichrundfunk und Kabel gegen die gesamte Entscheidung hinzugetreten. 18.WiebewertetdieBundesregierungvorliegendeStudien,nachdenendas AusschöpfenderDigitalenDividendefürdiemobileBreitbandübertragungmassiveStöreinstrahlungensowohlinTV-Kabelanlagenalsauchin TV-Endgeräte verursachen wird? ImZusammenhangmitderUmsetzungderDigitalenDividendesinddieInterferenzaspekteaufeuropäischerEbeneallgemeinuntersuchtworden.DieBundesregierungbewertetdieStudienalshilfreichzurBeurteilunglokalerStörsituationenzwischendenneuenFrequenznutzernunddemRundfunk.InErgänzungzudenbeiderBundesnetzagenturdurchgeführtenUntersuchungenleisten sie einen wichtigen Beitrag, Lösungen der Störproblematik aufzuzeigen. 19.WelcheFolgekostenerwartetdieBundesregierungdurchdieVerlagerung derfrequenzendesproduktions-undveranstaltungsfunks (Drahtlosmikrophone),undinwelcherHöhewerdendieseKostenaufdiekünftigen Nutzer der Frequenzen umgelegt? ZurKlärungdermitderFrequenzumstellungverbundenenKostenerstattungsfragenwurdeeinegemeinsameArbeitsgruppedesBMWiunddesBundesministeriumsderFinanzeneingerichtet,diesichzunächstmitderErarbeitung undfestlegungeinerdefinitionderanrechenbarenkostenentsprechendder ErklärungdesBundesvom12.Juni2009widmete.DieanrechenbarenKosten dienenlediglichalsbemessungsgrundlage.diehöhederkostenerstattung unterliegtdemfinanzierungsvorbehaltdeshaushaltsundwirdzueinemspäteren Zeitpunkt entschieden. 20.WelcheVereinbarungenwurdenzwischenderBundesnetzagenturundder EU-KommissionimbeigelegtenStreitumdiegeplanteAuktionvon Mobilfunkfrequenzen getroffen? DieBundesnetzagenturhatderEU-Kommissionschriftlichzugesichert,innerhalbvondreiMonatennachAbschlussdesVersteigerungsverfahrensaufder GrundlagederzudiesemZeitpunktbestehendenVerteilungderFrequenznutzungsrechte die Wettbewerbsverhältnisse zu untersuchen.
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