auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7422

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7422 Weitergabe von Daten eingetragener Lebenspartnerschaften und der Datenschutz Vorbemerkung der Fragesteller DerzeitwerdenoffenbardieDatensämtlicherinderBundesrepublikDeutschlandlebenderBürger,dieeineeingetrageneLebenspartnerschaftgeschlossen haben, abgefragt und zentral gespeichert. DasStaatsinstitutfürFamilienforschunganderUniversitätBamberg (ifb)führt einestudiezumthemenbereich GleichgeschlechtlicheLebenspartnerschaften durch.nachangabendesifbistdiesesforschungsvorhaben vonder BundesregierunggewünschtundvomBundesministeriumderJustizinAuftrag gegeben.ineinemdenfragestellernvorliegendeninformationsschreibendes Instituts,dasanzweiBürgergerichtetwar,dieeineeingetragenePartnerschaft imsinnedeslebenspartnerschaftsgesetzesführen,werdendieempfängerkurz überdenhintergrundderstudieinformiert,außerdemwirdeintelefonanruf angekündigt.indemschreibenheißtesweiter: IndiesemZusammenhang versuchenwirnun,alleeingetragenenlebenspartnerschaftenzukontaktieren und für eine Teilnahme an unserer Untersuchung zu gewinnen.. UmandieAnschriftenzukommen,habemansichandieMeldebehördengewandt. Die Adressüberlassung sei bewilligt worden. RechtlichmöglichisteinesolcheDatenübermittlungaufGrundlagevon 18 desmelderechtsrahmengesetzesundentsprechenderbestimmungenderländermeldegesetze.dieseerlaubendieweitergabeetwavonnamen,anschrift undfamilienstandananderebehördenodersonstigeöffentlichestellen,soweitdieszurerfüllungvon inderzuständigkeitdesempfängersliegenden Aufgaben erforderlich ist. NachAuffassungdeswissenschaftlich-humanitärenkomitees (whk)istdie WeitergabevonDatenzueingetragenenLebenspartnerschaftenjedochhöchst bedenklich.daswhksprichtvoneiner RosaListe ( start.htm).dabeidenmeldebehördenderfamilienstand Eingetragene Lebenspartnerschaft gespeichertist,könnediedatenweitergabedazuführen, dasseinebundesweitedateiübersämtlicheeingetragenenlebenspartnerschaftenerrichtetwerde.einederartigeerfassung,diezugleicheineerfassung DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom19.Dezember2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dersexuellenorientierungderbetroffenenbürgerinnenundbürgerist,wäre auchaussichtderfragestellerangesichtsderrechtlichenundsozialendiskriminierung,derhomosexuelleweiterhinausgesetztsind,einbesorgniserregenderundhochsensiblervorgang.obeinuniversitätsinstitutinderlageist,die derart gewonnenen Daten sicher zu verwahren, erscheint jedenfalls fraglich. 1.WiebewertetdieBundesregierungdieSorgederFragesteller,dassdiegeschildertenrechtlichenBestimmungenmitihrerMöglichkeit,diesexuelle OrientierungvonBürgerinnenundBürgernanhanddesFamilienstandes EingetrageneLebenspartnerschaft zuidentifizierenundbundesweite Dateien darüber anzulegen, problematisch seien? DasvomBundesministeriumderJustizinAuftraggegebeneForschungsvorhabenzurSituationvonKinderninLebenspartnerschaftenundLebensgemeinschaftenvonMenschendesgleichenGeschlechtsbietetkeinenAnlassfürdiese Sorge: MitdemForschungsprojektsollenerstmaligfürdieBundesrepublikDeutschlandwissenschaftlichbelastbareErkenntnisseüberdieSituationvonKindernin LebenspartnerschaftenundLebensgemeinschaftenvonMenschendesgleichen Geschlechtsvorgelegtwerden.DieErgebnissesollenunteranderemdazubeitragen,UnkenntnisundVorurteilegegenübersolchenFamilienabzubauenund eineverlässlichetatsachengrundlagefürdiediskussionderadoptionsmöglichkeiten von Lebenspartnern liefern. FürdieAussagekraftderUntersuchungistesvonherausragenderBedeutung, dasssovielefamilienvonlebenspartnernundgleichgeschlechtlichelebensgemeinschaftenmitkindernerreichtwerdenwienurmöglich.zudiesemzweck hatsichdasvombundesministeriumderjustiznacheinerentsprechendenausschreibungbeauftragteinstitutfürfamilienforschungderuniversitätbamberg (ifb)zueinemumfassendenadressgewinnungsverfahrenentschlossen.die MeldebehördenauszehnBundesländernhabenhierfürdemifbdieAdressen eingetragener Lebenspartnerschaften übermittelt. DasVerfahrendientausschließlichderKontaktaufnahmemitdenBetroffenen. DasifbermitteltaufdiesemWegdieGesprächspartnerfürdiefreiwilligenInterviews.DieAdressenwerden mitausnahmevonnameundtelefonnummer nachversandderbriefevernichtet.nameundtelefonnummerwerdennach Kontaktaufnahme vernichtet. HinsichtlichdesDatenschutzesgenießtdasifbalsnachgeordneteBehördedes bayerischenstaatsministeriumsfürarbeitundsozialordnung,familieund FrauenundalsForschungsinstitut,mitdemdasBundesministeriumderJustiz langejahrezusammenarbeitet,besonderesvertrauen.personenbezogenedaten werdendortausschließlichfürdasjeweiligeforschungsvorhabenerhobenund nichtananderestellenübermittelt.dasifbhatunteranderemfürdasministeriumeinefundierteevaluationdesgewaltschutzgesetzesvorgelegtunddafür auch sensible Gerichtsakten ausgewertet. Keine 2.WelchevonBundesministerienoder-behördenerteiltenAufträgehabenin dervergangenheitanlassgegeben,denfamilienstand EingetrageneLebenspartnerschaften bei den Meldebehörden abzufragen?

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ IstdemifbvomBundesministeriumderJustizexplizitderAuftragerteilt worden,beisämtlichenmeldebehördenbundesweitdieeingetragenenlebenspartnerschaften abzufragen? a)wennja,welchevorgabenzurdatensicherungsinddemifbgemacht worden,undwelchemöglichkeitenhatdiebundesregierung,dieeinhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen? b)wennnein,wiebewertetdiebundesregierungdievorgenommenetotalerfassung? ZurGewinnungvonrepräsentativenErkenntnissenundvalidenrechtstatsächlichenAussagenstütztsichdasForschungskonzeptdesifbaufeinAdressgewinnungsverfahren.DiesesmethodischeVorgehenwurdevondemdasForschungsvorhabenbegleitendenwissenschaftlichenBeiratgebilligtundistGegenstand des Forschungsauftrags. FürdasForschungsvorhabensindinsbesonderefolgendeVorkehrungenzur Wahrung des Datenschutzes getroffen worden: 1.AlleMitarbeiterimProjekt wieauchinsgesamtimifb sindschriftlichzur Verschwiegenheit verpflichtet. 2.DieAdressdateneinschließlichderTelefonnummernwerdenaneinemeigens eingerichtetenundgesichertenspeicherplatz,dernurderforschungsleiterin und einer Projektmitarbeiterin zugänglich ist, aufbewahrt. 3.SämtlicherSchriftverkehrmitderZielgruppewirdineinemeigensdafürangeschafftenundstetsverschlossenenSchrankaufbewahrt,dergleichfallsnur der Forschungsleiterin und einer Projektmitarbeiterin zugänglich ist. 4.DieAdressenwerden mitausnahmevonnameundtelefonnummer nach VersandderBriefevernichtet.NameundTelefonnummerwerdennachKontaktaufnahme vernichtet. 5.DienacherfolgreicherKontaktaufnahmefreiwilliggeführtenInterviews werdenmiteinerzufallsnummerversehen.eswerdenwederadressennoch TelefonnummernoderNamen (mitausnahmeeinesfreiwilligangegebenen, eventuellaucherfundenenvornamensfürdasinteressierendekind)erfasst. EswerdennurInformationenerhobenundgespeichert,welchedieBefragten freiwilligpreisgeben.diedatensinddurchdiesenprozessanonymisiert, d.h.einrückschlussaufnameoderadressewirdbeidenanalysennicht mehrmöglichsein.alsregionalerbezugwerdenlediglichbundeslandund diegemeindegrößeerfasst,aberauchdieseinformationennurnachfreiwilliger Mitteilung. 6.DieAuswertungderErhebungsdatenerfolgtnieadpersonam,sondernstets nuringruppenoderanhandvonkategorien,wieetwa: DerAnteilvonleiblichen Kindern in eingetragenen Lebenspartnerschaften beträgt xx%. AusdeninderAntwortzuFrage1genanntenGründenhatdieBundesregierung keinezweifel,dassdasifbauchbeidiesemforschungsvorhabenallenanforderungendesdatenschutzesrechnungtragenwird.imübrigenistauffolgendes hinzuweisen: ImRahmendesVertragsverhältnisseszumBundesministeriumderJustizistdas ifbalsauftragnehmerbeiderdurchführungderforschungsarbeitenundauch fürdiezeitdanachverpflichtet,diedatenschutzrechtlichenbestimmungenzu beachtenundalledatenschutzrechtlichenvoraussetzungenfürdengesicherten UmgangmitdenfürdieUntersuchungnotwendigenpersonenbezogenenDaten zuschaffen.indiesenkontextgehörtbezüglichderfürdieforschungsarbeiten zugänglichgemachtenvertraulichendatenauchdieverschwiegenheitsverpflichtung des Auftragnehmers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Allgemeinistdaraufhinzuweisen,dassdasifbalsnachgeordneteBehördedes bayerischenstaatsministeriumsfürarbeitundsozialordnung,familieund FrauendembayerischenDatenschutzgesetz (BayDSG)unterworfenist (Artikel2 BayDSG)undinsoweitauchderAufsichtdesLandesdatenschutzbeauftragten untersteht.dasifbhatentsprechendevorkehrungenfürdendatenschutzgetroffen, die vom Land Bayern geprüft und überwacht werden. DasifbistzugleichalsangegliedertesInstitutderOtto-Friedrich-Universität BambergeinewissenschaftlicheForschungseinrichtung,dieden Regelnguter wissenschaftlicherpraxis (deruniversitätbamberg,vgl.aberauchdieempfehlungen der DFG) verpflichtet ist. 4.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassdasifbdieErstanschreibeninFormeinfacherBriefeversendet,angesichtsderGefahr,dass IrrläuferdieserSendungen,dieversehentlichfalschzugestelltundvon anderenpersonengeöffnetwerden,beispielsweisenachbarnunmittelbar Aufschluss über die sexuelle Orientierung der Angeschriebenen geben? FälledieserArtsinddemBundesministeriumderJustizindiesemundinanderenForschungsvorhabennichtbekanntgeworden.DasÖffnenfremderBriefe stellteineverletzungdesdurch 202StrafgesetzbuchgeschütztenBriefgeheimnisses dar. 5.HatdasInstitutsämtlicheMeldebehördenindenBundesländernangeschriebenodernurineinigenBundesländern (bittegegebenenfallsauflisten)? DasifbhatunterHinweisaufseinebesondereVerpflichtungzurEinhaltungdes DatenschutzesalsnachgeordneteBehördedesbayerischenStaatsministeriums fürarbeitundsozialordnung,familieundfrauennachzustimmungderjeweiligenländerinnenministeriendiemeldebehördenderländerberlin,brandenburg,bremen,hamburg,niedersachsen,nordrhein-westfalen,rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kontaktiert. 6.WerdensämtlichevondenMeldebehördenübermitteltenBürgerinnenund BürgermitFamilienstand EingetrageneLebenspartnerschaft angeschriebenodernureineauswahlhiervon (bittegegebenenfallsdiekriterienangeben)? UmeinemöglichstrepräsentativeStichprobezuerlangen,werdenalleeingetragenenLebenspartnerschaftenkontaktiert.DabeiwirdausschließlichdieBereitschaftzurTeilnahmeanInterviewsimRahmendesForschungsvorhabensgeklärt.Wiebereitsausgeführt,werdendieKontaktdatenanschließendgelöscht undeswerdennurinformationenerhobenundgespeichert,welchediebefragten freiwilligpreisgeben.diedatensinddurchdiesenprozessanonymisiert,d.h. einrückschlussaufnameoderadressewirdbeidenanalysennichtmehrmöglich sein. 7.AuswelchenQuellenermitteltdasifbdieTelefonnummernderAngeschriebenen? DieTelefonnummernwurdenausschließlichinallgemeinzugänglichenVerzeichnissenrecherchiert.Diessind:telefonbuch.de,oertliche.desowieeine CD- Rom des Telefonbuchverlages (TVG).

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ SiehtdieBundesregierungdieVeranlassung,eineÜberarbeitungdesLebenspartnerschaftsgesetzesund/oderdesMelderechtesvorzunehmenbzw. zuinitiierenundhierzugegebenenfallsingesprächemitdenbundesländernzutreten,undwennja,welcheintentionverfolgtdiebundesregierung hierbei? AusdeninsbesondereindenAntwortenzudenFragen1und3genanntenGründen sieht die Bundesregierung keine solche Veranlassung. 9.BeabsichtigtdieBundesregierung,Schritteeinzuleiten,umdieÜbermittlungdesFamilienstandesbeieingetragenenLebenspartnerschaftenkünftig aussicherheitsgründenvondereinverständniserklärungderbetroffenen abhängigzumachen (bittebegründenundgegebenenfallsdarlegen,welche Schritte unternommen werden)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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