Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
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- Joachim Hochberg
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/13317 Gerichtsinterne Mediation Vorbemerkung der Fragesteller BeidergerichtsinternenMediationhandeltessichumeinespezielleFormder konsensualenstreitbeilegungimgerichtlichenverfahren.dabeistrebendie streitendenparteiendurchvermittlungeinesneutralendrittenohneentscheidungsbefugnis (demrichterlichenmediator)freiwillig,vertraulichundeigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung an. AußergerichtlicheMediationdurchSoziologen,Psychologen,Anwältenetc. gibtesindeutschlandschonseitgeraumerzeit,gerichtsinternemediation hingegenisthierzulandeeinrelativneuesphänomen.eineausdrücklichegesetzlicheregelunggibtesbishernicht.überdenvonbayernimbundesrat eingebrachtengesetzentwurf (Bundesratsdrucksache747/04)wurdebisheute nichtberaten.dennochwerdenseiteinigenjahrenmodellprojekteinunterschiedlichenbundesländernundgerichtsbarkeitendurchgeführt.hiergegen wirdverschiedentlichkritikvorgebracht (vgl.arig,gerichtsnahemediation GesetzesgehorsamoderKotauvordemZeitgeist?,Mitt.BlattNds.Richterbund,2006;Busemann,ÜberlegungenzurgerichtsinternenMediationim arbeitsgerichtlichenverfahren,arbeitundrecht2009,s.118ff.;härting,für einemediationsfernejustiz,anwbl.2007,s.700;spellbrink:mediationim sozialgerichtlichenverfahren BausteinfüreinirrationalesRechtssystem,in DRiZ 2006, 88). Vorbemerkung der Bundesregierung Vorabistdaraufhinzuweisen,dassdiegerichtsinterneMediationderzeitausschließlichbeiGerichtenderLänderdurchgeführtwirdundinsoweitinderen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich fällt. Darüber hinaus ist Folgendes zu bemerken: Am21.Mai2008wurdedieRichtliniedesEuropäischenParlamentsunddes RatesüberbestimmteAspektederMediationinZivil-undHandelssachen (EU- Mediationsrichtlinie)erlassen.Dieseistbiszum20.Mai2011innationales DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom19.Juni2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rechtumzusetzen.DieBundesregierungnimmtdieUmsetzungderRichtlinie zumanlass,überdenzwingendenumsetzungsbedarfhinauszuprüfen,obund welchegesetzlichenregelungendermediationsinnvollunderforderlichsind. ZudiesemZweckhatdasBundesministeriumderJustizeineExpertenkommissioneinberufen,diedieverschiedenenFormenderMediation außergerichtliche,gerichtsnaheundgerichtsinternemediation umfassendbeleuchtensoll. VorrangigesgesetzgeberischesZielsolltedabeidieFörderungderaußergerichtlichenMediationsein.Geprüftwirdaberauch,obundinwieweitdiegerichtsinterneMediationeinergesetzlichenRegelungbedarf.DiesePrüfungistnoch nichtabgeschlossen.eineabschließendeantwortaufdienachfolgendenfragen ist daher derzeit nur eingeschränkt möglich. 1.InwelchenBundesländernundGerichtsbarkeitenhabennachKenntnisder BundesregierungModellprojektezurEinführungeinergerichtsinternen Mediationstattgefunden,worinunterschiedensiesich,undmitwelchen Ergebnissen haben sie geendet? SoweitderBundesregierungbekannt,wurdebzw.wirdinfastallenLändern gerichtsinternemediationangeboten,teilweiseallerdingsnuraneinzelnengerichten.fürdreiländer,diewissenschaftlichbegleitetemodellprojektedurchgeführthaben,liegenausführlicheevaluationenvor,aufdieverwiesenwerden kann: fürbayern:reinhardgreger,abschlussberichtzurevaluationdesmodellversuchsgüterichter (2007), fürmecklenburg-vorpommern:günterbierbrauer/edgarklinger,gerichtliche Mediation in Mecklenburg-Vorpommern (2008), fürniedersachsen:geraldspindler,gerichtsnahemediationinniedersachsen (2006);KatiZenk/RainerStrobl/JörgHupfeld/AndreasBöttger,Die Evaluation eines Modellversuchs (2007). 2.HältdieBundesregierungdenfüreinigeModellversucheanalogangewandten 278Absatz5Satz1derZivilprozessordnung (ZPO)füreinegeeignete Rechtsgrundlage für gerichtsinterne Mediation? EswirddieAuffassungvertreten,dasssichdiegerichtsinterneMediationauf eineanalogeanwendungdes 278Absatz5Satz1ZPOstützenlässt.Die Bundesregierungprüftderzeit,obimRahmenderUmsetzungderEU-MediationsrichtlinieeineausdrücklicheRegelungauchdergerichtsinternenMediation erforderlich ist. 3.BeabsichtigtdieBundesregierung,diegerichtsinterneMediationaufeine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zu stellen? a)beabsichtigtdiebundesregierung 278Absatz5Satz1ZPOdahingehendzuergänzen,dassdasGerichtdieParteienfürdieGüteverhandlungnichtnurvoreinenbeauftragtenundersuchten,sondernauchvor einen als Mediator tätigen Richter verweisen kann? EswirdaufdieAntwortzuFrage2undaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13541 b)beabsichtigdiebundesregierungdiegerichtsinternemediationaneiner anderen Stelle im Gesetz zu regeln? Wenn ja, an welcher, und wie? EswirdaufdieAntwortzuFrage2undaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. c)hatesbereitsgesprächemitdembundesministeriumderjustiz (BMJ) und den Justizministerien der Länder gegeben? InderExpertenkommissionzurUmsetzungderEU-Mediationsrichtliniesind aucheinzelneländer (Bayern,Niedersachsen,Rheinland-Pfalz)vertreten. DarüberhinausinformiertdasBundesministeriumderJustizdieLänderfortlaufend. 4.HältdieBundesregierungdiegerichtsinterneMediationmitdemRichterbild des Grundgesetzes (GG) für vereinbar? DieVereinbarkeitdergerichtsinternenMediationmitdemRichterbilddes GrundgesetzeshängtvonderkonkretenAusgestaltungdergerichtsinternen Mediation ab. a)wieistdievonfreiwilligkeit,eigenverantwortungundergebnisoffenheitgeprägtegerichtsinternemediationnachauffassungderbundesregierungmitderbindungdesrichtersangesetzundrecht (Artikel20 Absatz 3 GG) zu vereinbaren? DiegerichtsinterneMediationmusssoausgestaltetsein,dasssiemitderrechtsstaatlichen Bindung an Recht und Gesetz vereinbar ist. b)istdermediationsrichterverpflichtet,dierechtmäßigkeiteinergefundenen Vereinbarung zu überprüfen? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 4 verwiesen. c)wieverträgtsichdiemediationmitderrichterlichenerörterungs-, Frage- und Hinweispflicht und mit der richterlichen Prozessführung? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 4 verwiesen. d)wiewirdderschutzderschwächerenpartei,wiewirdeinfairesverfahren gewährleistet? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 4 verwiesen. e)hältdiebundesregierungnichtöffentlichemediationssitzungenmit dem Prinzip der Öffentlichkeit für vereinbar? Sieht die Bundesregierung hier eine Missbrauchsgefahr? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 4 verwiesen. 5.BeabsichtigtdieBundesregierungzumZweckederEinführungdergerichtsinternen Mediation das GG zu ändern? DieBundesregierungstelltimZusammenhangmitdergerichtsinternenMediation keine Überlegungen zur Änderung des Grundgesetzes an.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.GehtdieBundesregierungdavonaus,dassRichterohneWeiteresinder Lagesind,fortwährendzwischenderRollealsrechtlichsaubersubsumierendem Streitrichter und Mediationsrichter zu wechseln? Insoweit wird auf Satz 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) Wenn ja, worauf stützt sie diese Auffassung? EsbestehtEinigkeit,dassderSpruchrichtereinerseitsundderRichtermediator andererseitsunterschiedlicherollenhaben (vgl.doreenwarwel,gerichtsnahe Mediation [2007]). Artikel3BuchstabeaAbsatz2Satz1derEU-Mediationsrichtliniesiehtvor, dasseinrichtermediatorinderselbensachenichtalsspruchrichtertätigsein kann.diebundesregierungwirddiesbeieinemzukünftigengesetzentwurfzu beachten haben. b)wielassensichnachauffassungderbundesregierungindiesemzusammenhang Rechtsanwendungsfehler vermeiden? DieseFragewirdbeiderkonkretenAusgestaltungdergerichtsinternenMediation zu berücksichtigen sein. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdenNutzendergerichtsinternenMediation? a)welchenbedarfsiehtdiebundesregierungfürgerichtsinternemediation? DieBundesregierunghältdieeinvernehmlicheBeilegungvonKonflikteninsgesamtfüreinesinnvolleErgänzungundAlternativezurgerichtlichenGeltendmachungvonAnsprüchen.WiebereitsinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,istinsoweitvorrangigesZielderBundesregierungdie FörderungderaußergerichtlichenMediation,dieauchnachderRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts (1BvR1351/01vom14.Februar2007) ineinemrechtsstaatgrundsätzlichvorzugswürdiggegenübereinerrichterlichenstreitentscheidungist.auchdie76.konferenzderjustizministerinnen undjustizministervom29.bis30.juni2005indortmundhatbeschlossen, dassdiegerichtsinternemediation alsübergangslösung einlohnenderweg seinkann,diekonsensualestreitbeilegunginsgesamtzufördernunddamit auch der außergerichtlichen Mediation zum Durchbruch zu verhelfen. ImÜbrigenwirdaufdiebereitszuFrage1zitiertendreiEvaluationenzuden ModelleninBayern,Mecklenburg-VorpommernundNiedersachsenverwiesen, die ihrerseits Erwägungen zu Bedarf und Nutzen anstellen. b)welchesinddievorteiledergerichtsinternenmediationgegenüberder bereitsexistierendengüteverhandlungbzw.gegenüberderaußergerichtlichen Streitschlichtung i.s.d. 278 Absatz5 ZPO? Es wird auf die Antwort zu Buchstabe a verwiesen. c) Inwiefern spielen hier finanzielle Erwägungen eine Rolle? EinebelastbareBewertungisthiernurdenLändernmöglich.AufSatz1der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheStreitfälleeignensichnachAuffassungderBundesregierungzur gerichtsinternen Mediation? GrundsätzlichkannsichunabhängigvomSachgebietjederStreitfallfüreine gerichtsinterne,gerichtsnaheoderaußergerichtlichemediationeignen.insoweitwirdfürdiegerichtsinternemediationaufdiebereitszitierteuntersuchung von Bierbrauer/Klinger (2008), S. 93 ff., verwiesen. 9.HältdieBundesregierungdieBesonderheiteneinesGerichtsverfahrens mit den Grundsätzen der Mediation für vereinbar? DieBesonderheitendesGerichtsverfahrenswerdenbeiderkonkretenAusgestaltung der gerichtsinternen Mediation zu berücksichtigen sein. a)wieverträgtsichdasprinzipderfreiwilligkeitdamit,dasseinrichter eine Mediation vorschlagen kann? SiehtdieBundesregierunghierdieGefahr,dasssicheineParteiaufgrundderAutoritätdesRichtersoderausAngstvorNachteilenim FallederAblehnungdesMediationsangeboteszueinerMediationgenötigt fühlen kann? DerVorschlageinerMediationdurchdenRichterbindetdieParteienebenso wenigwieeingerichtlichervergleichsvorschlagundberührtdaherauchnicht das Prinzip der Freiwilligkeit. b)istesmitdemprinzipdereigenverantwortungzuvereinbaren,wenn mandavonausgeht,dassderrichtermediatoraufdierechtmäßigkeit der Vereinbarung achten muss bzw. hierzu Stellungnahmen abgibt? DieAntworthängtvonderkonkretenAusgestaltungdergerichtsinternen Mediationab.InsoweitwirdauchaufdieeinleitendeAntwortzuFrage4verwiesen. c)hältesdiebundesregierungfürplausibel,dasssichdieparteienüber alleerheblichentatsachenundrechtsfragengegenseitigumfassend informieren (GrundsatzderInformiertheit),wennzubefürchtenist, dassesbeieinemscheiterndermediationzueinemstreitigenverfahren kommt? DamitsichdieParteieninderMediationgegenseitigumfassendinformieren, siehtartikel7dereu-mediationsrichtliniedenschutzdervertraulichkeit durch ein Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators vor. 10.HandeltessichnachAuffassungderBundesregierungbeidergerichtsinternenMediationumeinerichterlicheTätigkeitoderumeineAufgabe der Justizverwaltung? DieAntworthängtvonderkonkretenAusgestaltungdergerichtsinternenMediationab.ObdieWahrnehmungeinerAufgabeals Rechtsprechung anzusehen ist,hängtwesentlichvonderverfassungsrechtlichen,traditionellenoderdurch dengesetzgebervorgenommenenqualifizierungab (BVerfGE22,49 (76ff.)). DemRichterkönnendurchGesetzauchAufgabenzugewiesenwerden,dienicht ohneweitereszudenregelmäßigenundtypischenaufgabendergerichtegehörenmögen (vgl.bverfge21,139 (144)),soferndasGrundgesetzderenWahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (vgl. BVerfGE 64, 175 (180)).
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode a) Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang Artikel 97 GG? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Welche Bedeutung hat Artikel 101 Satz 2 GG? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 10 verwiesen. c) Was folgt daraus für die Haftung des Richters? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 10 verwiesen. 11.IstderrichterlicheMediatornachAuffassungderBundesregierunginden Geschäftsverteilungsplan aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die einleitende Antwort zu Frage 10 verwiesen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Mehr14.Mai2006: Wasjetztendlichgestopptwerdenmüsste,sindEU-Hilfendafür,ganzeBetriebevoneinemEU-Mitgliedstaatineinenanderenzuverlagern.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1834 16. Wahlperiode 16. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Christian Ahrendt, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3579 16. Wahlperiode 27. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Winkler, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehrzumausgleichnachwievorbestehenderharmonisierungsdefiziteinder europäischensteuer-undabgabenbelastungfürtransportunternehmen vorsah?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4342 16. Wahlperiode 19. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/812 16. Wahlperiode 07. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
Mehrdurchdiegrundsicherungfürarbeitsuchendesichergestellt.deranrechnungsfreiemindestbetragvon300euromonatlichgewährleistet,dasssichfüralle
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9215 16. Wahlperiode 20. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrSki-TouristenbesetztenBusaufderTauernautobahninÖsterreich,stelltsich diedringlichefragenachderverbesserungdesbrandschutzesinreisebussen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12608 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1383 16. Wahlperiode 05. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrAnerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8462 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1721 17. Wahlperiode 17. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10231
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10453 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5583 16. Wahlperiode 12. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/345
Deutscher Bundestag Drucksache 16/416 16. Wahlperiode 20. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/345 Gefahr des
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11576 16. Wahlperiode 08. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14348 17. Wahlperiode 09. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6847 16. Wahlperiode 26. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/388 17. Wahlperiode 04. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10116 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7802
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7990 16. Wahlperiode 07. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/935 16. Wahlperiode 15. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8028 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Jens Ackermann, weiterer
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