III. Erläuterungsbericht 1. Änderung

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1 III. Erläuterungsbericht 1. Änderung Inhalt 1. Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG Rechtsgrundlagen Lage des Gebietes Anlass und Ziele der Planänderung Allgemeine Planungsgrundlagen Natürliche Grundlagen Planungen Planungsgrundsätze Land- und forstwirtschaftliche Nutzung Wegebau Naturschutz und Landschaftspflege Eingriffsregelung für zusätzlich geplante Baumaßnahmen Besonderer Artenschutz Ausgleichmaßnahmen Landschaftsgestaltende Anlagen Umweltverträglichkeitsprüfung Quellenverzeichnis... 9 AS Seite 1 von 10

2 1. Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG 1.1. Rechtsgrundlagen Es handelt sich um eine vereinfachte Flurbereinigung nach 86 des FlurbG i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl I S. 2794). Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde wurde 2010 als Projektempfehlung in das Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Durch Beschluss des Amtes für regionale Landesentwicklung vom wurde das Verfahren eingeleitet. Der Plan nach 41 FlurbG wurde am durch die Flurbereinigungsbehörde genehmigt Lage des Gebietes Das Flurbereinigungsgebiet liegt im Landkreis Cuxhaven im nördlichen Bereich der Stadt Geestland. Die Stadt Geestland besteht aus den Ortschaften der ehemaligen Stadt Langen (Langen, Debstedt, Holßel, Hymendorf, Imsum, Krempel, Sievern, Neuenwalde) sowie den Ortschaften der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa (Bad Bederkesa, Drangstedt, Elmlohe, Flögeln, Köhlen, Kührstedt, Lintig, Ringstedt) Das Verfahrensgebiet (VG) umfasst die gesamte Gemarkung Neuenwalde. In der Ortslage Neuenwalde kreuzen sich die Landesstraßen 118 und 119. Westlich des Ortes befindet sich eine Anschlussstelle an die Bundesautobahn (BAB) 27. Das Verfahrensgebiet umfasst zurzeit auch die Ortslage Neuenwalde. Damit besteht ggf. die Möglichkeit Wechselwirkungen mit einer möglichen Dorferneuerung Neuenwalde bearbeiten zu können. Die Nachbarorte sind Krempel (im Norden), Holßel (im Westen), Flögeln (im Osten) und Hymendorf (im Süden). Das VG umfasst eine Fläche von rd ha. Der Planungsraum ändert sich gegenüber dem genehmigten Plan nach 41 FlurbG nicht Anlass und Ziele der Planänderung Aus planerischen Gründen, soll in einem Teilabschnitt die Wegebefestigung verändert sowie eine Brücke durch einen tragfähigeren Durchlass ersetzt werden. Darüber hinaus wurden, im Zusammenhang mit der Ausführung des Planes nach 41 FlurbG, geringfügige Abweichungen zum genehmigten Plan notwendig. Diese sind in das Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen sowie in der Karte zum Plan nach 41 FlurbG aufgenommen worden und in rot dargestellt. Die Maßnahmen dieser Änderung dienen den vorhandenen Zielen: Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandener Trasse, Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur. AS Seite 2 von 10

3 2. Allgemeine Planungsgrundlagen Die für die Planänderung relevanten allgemeinen Planungsgrundlagen sind im genehmigten Plan nach 41 FlurbG dargestellt. Die erfassten Planungsgrundlagen werden dieser Planänderung zugrunde gelegt Natürliche Grundlagen Grundlage für die Eingriffsregelung ist die Erfassung und Bewertung naturschutzfachlicher Daten zum Plan nach 41 FlurbG. Die Darstellung der natürlichen Grundlagen basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Landschaftsbestandsaufnahme und -bewertung für das VG von 2011 (BIOS 2011) und den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Cuxhaven einschließlich seiner Fortschreibung (LANDKREIS CUXHAVEN 2000, 2010). Um die vorhandenen Daten zu ergänzen und zu aktualisieren, wurden 2013 und 2015 auf Teilflächen vertiefende Untersuchungen durchgeführt (BIOS 2015). In den durch die Planänderung betroffenen Maßnahmenbereichen wurde im Rahmen der Überarbeitung der Eingriffsregelung die Biotoptypen-Erfassung und -Bewertung überprüft (in Abstimmung mit der UNB Landkreis Cuxhaven im Sommer 2017). Die Bewertung der betroffenen Schutzgüter ist für alle Eingriffsvorhaben und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. 3. Planungen 3.1. Planungsgrundsätze Aus den bisherigen Erörterungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der Stadt Geestland, der Landwirtschaftskammer, dem Wasser- und Bodenverband sowie dem Landkreis Cuxhaven ergeben sich folgende Planungsgrundsätze und Maßnahmenkonzeptionen: 3.2. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung Änderungen in der Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens nicht vorgesehen. Eine Umwandlung von bestehenden Grünlandflächen in Ackerland ist durch die geplanten Maßnahmen nicht zu erwarten Wegebau Nachdem die ersten Baumaßnahmen aus dem Plan nach 41 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde durchgeführt worden sind, wurden Teilbereiche seitens des Vorstandes und der Stadt Geestland nochmals kritisch betrachtet. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein Weg in Teilbereichen angepasst werden muss. Eine Brücke soll durch einen tragfähigen Durchlass ersetzt werden. In Teilbereichen sind geringfügige, ausbaubedingte Anpassungen an den genehmigten Plan nach 41 FlurbG erforderlich. Die geplanten Wegebaumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Lage, Ausbaulänge und Ausbauweise im Einzelnen in der beigefügten Karte sowie im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) dargestellt. AS Seite 3 von 10

4 Nachfolgend werden die Maßnahmen kurz erläutert: Entw.Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr wurde ein vorhandener, abgängiger Durchlass (DN 400) erneuert. Entw.Nr Der vorhandene, abgängige Durchlass (RaD 1000) sollte durch einen RaD 1000 erneuert werden. Im Zuge der Auftragsvergabe wird, nach Abstimmung mit dem Wasser- und Bodenverband Otterndorf und der Baufirma, ein Mauldurchlass (MD 1,92/1,27/30) zum Einbau kommen. Entw.-Nr Der Weg Entw.-Nrn wird neben der Erschließung landwirtschaftlicher Fläche dafür genutzt, um den landwirtschaftlichen Verkehr von der L 119 fernzuhalten. Der Ausbau des Wegeabschnittes Entw.-Nr auf einer Länge von 920 m, direkt südlich des Waldgebietes, ist in leichter Befestigung (DoB) geplant. Es hat sich schon jetzt gezeigt, dass die geplante Bauweise in diesem Abschnitt, der im südlichen Bereich überwiegend geackert wird, nicht ausreicht um den Verkehr dauerhaft schadlos aufzunehmen. Zur nachhaltigen Verbesserung der Erschließungssituation sowie zur Anpassung an den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr soll der Weg Entw.-Nr in bituminöser Vollbahn in 3 m Breite ausgebaut werden. Zusammen mit den Wegen Entw.-Nr und Entw.-Nr , die ebenfalls in bituminöser Vollbahn hegestellt werden, wird die Verbindung zwischen den Claus-Immen-Weg und dem Weg Auf dem Stüh komplett in dieser Bauweise ausgeführt. Entw.-Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr wurde ein vorhandener, abgängiger Durchlass (DN 500) mit einem Durchlass (DN 400) erneuert. Entw.-Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr. 115 wurde ein vorhandener, abgängiger Durchlass (DN 300) erneuert. Entw.-Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr. 116 wurde ein vorhandener, abgängiger Durchlass (DN 300) erneuert. AS Seite 4 von 10

5 Entw.Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr musste ein Durchlass (DN 150), zur schadlosen Abführung des Oberflächenwassers des Weges, neu eingebaut werden. Entw.Nr Durch die Herstellung des Anschlusses des Weges Entw.-Nr. 118 an die Landesstrasse (L 118) hat der landwirtschaftliche Verkehr auf dem Sprettweg erheblich zugenommen. Die vorhandene Betonbrücke (Entw.Nr ) über dem Neuenwalder-Ahlener-Randkanal muss durch einen tragfähigen Durchlass erneuert werden. Um den Verkehr insgesamt schadlos zu führen muss der Wegeabschnitt zwischen den neu hergestellten Entw.-Nrn und ebenfalls erneuert werden. Der Ausbau erfolgt, wie im Bestand vorhanden, in leichter Befestigung (DoB). Entw.Nr Durch die Herstellung des Anschlusses des Weges Entw.-Nr. 118 an die Landesstrasse (L 118) hat der landwirtschaftliche Verkehr auf dem Sprettweg erheblich zugenommen. Die vorhandene Betonbrücke (BB 3,5/6) über dem Neuenwalder-Ahlener-Randkanal reicht für die eingetretene Belastung nicht mehr aus. Die Brücke soll durch einen tragfähigeren Durchlass (MD 4,09/1,79/30) ersetzt werden. Entw.Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr. 119 musste ein Durchlass (DN 300), zur schadlosen Abführung des Oberflächenwassers des Weges, neu eingebaut werden. Entw.Nr Beim Ausbau des Weges Entw.-Nr. 121 wurde festgestellt, dass der vorhandene Durchlass (DN 800) nicht erneuert werden musste. Entw.-Nr und Der Ausbau des Weges Entw.Nr. 127 ist in einer Breite von 3,5 m, wie im Bestand vorhanden, vorgesehen. Da hier u.a. auch der Schulbus verkehrt ist die Anlage von zwei Ausweichstellen in DoB erforderlich um gefahrlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Entw.Nr und Bei den vorhandenen Durchlässen handelte es sich um RD 800 und nicht wie aufgeführt um RD 500. Die vorhandenen, abgängiger Durchlässe wurden mit Durchlässen RD 800 erneuert. AS Seite 5 von 10

6 3.4. Naturschutz und Landschaftspflege Eingriffsregelung für zusätzlich geplante Baumaßnahmen Die Planänderung beinhaltet nachfolgende zusätzliche Baumaßnahmen. Die Fahrbahn des Weges E.Nr soll auf einer Länge von 920 m nicht wie genehmigt in 3 m Breite als DoB sondern als Vollbahn in Bitumen hergestellt werden. In der Eingriffsregelung zum Plan nach 41 FlurbG wurden ausgehend vom Bestand (3,0 m breite Betonpflaster Fahrbahn) keine erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten/Biotope (Verlust von Saumbiotopen der Wertstufe III, Beseitigung von Gehölzen) und Boden (Teilversiegelung im Wegeseitenstreifen) festgestellt, da keine Verbreiterung der Fahrbahn sowie zusätzliche Befestigung der Wegeseitenräume geplant sind. Durch die geplante Änderung der Befestigungsart sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da eine bereits voll versiegelte 3,0 m breite Betonpflaster-Fahrbahn in 3,0 m Breite mit Bitumen überbaut wird. Die Beeinträchtigungen von Biotopen und Boden durch Teilversiegelungen im Wegseitenstreifen gehen bei der Anlage einer Vollbahn nicht über die in der vorliegenden Eingriffsregelung berücksichtigten Flächen hinaus. Somit besteht kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf. Die Fahrbahn des Weges E.Nr soll auf einer Länge von 520 m in leichter Befestigung (DoB) in 3 m Breite hergestellt werden. In der Eingriffsregelung zum Plan nach 41 FlurbG wurden ausgehend vom Bestand (3,0 m breite Schotter Fahrbahn) keine erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten/Biotope (Verlust von Saumbiotopen der Wertstufe III, Beseitigung von Gehölzen) und Boden (Teilversiegelung im Wegeseitenstreifen) festgestellt, da keine Verbreiterung der Fahrbahn sowie zusätzliche Befestigung der Wegeseitenräume geplant sind. Da die vorhandene Befestigungsart dadurch nicht verändert wird sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen gegeben. Die Beeinträchtigungen von Biotopen und Boden durch Teilversiegelungen im Wegseitenstreifen gehen bei unveränderter Ausbauweise nicht über die in der vorliegenden Eingriffsregelung berücksichtigten Flächen hinaus. Somit besteht kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf. Im Rahmen der Erneuerung der Betonbrücke (Entw.Nr ) durch einen tragfähigen Durchlass ist in Abstimmung mit der UNB Landkreis Cuxhaven eine Querungshilfe für den Fischotter einzubringen. Nachweise über die Anwesenheit existieren nicht. Da der Raum als potentieller Lebensraum zu betrachten ist, wird eine sogenannte Fischottertreppe als notwendig erachtet. Im Rahmen des Wegeausbaus E.Nr. 127 ist die Anlage von zwei Ausweichstellen (40 m Länge) in DoB vorgesehen. Die Befestigung des Wegeseitenraumes in Schotter verursacht keine erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten/Biotope durch den Verlust eines wertvollen Lebensraumes für Tier- und Pflanzenarten. Für das Schutzgut Boden ergeben sich Beeinträchtigungen, die in einer Größenordnung von 120qm durch die Erweiterung des Laichgewässers bei der E. Nr. 508 ausgeglichen werden können. Die Umsetzung wird in Abstimmung mit der UNB Landkreis Cuxhaven bei der Ausführung erfolgen Durch die Herstellung bzw. Erneuerung der Durchlässe E.-Nrn , , , , , , , , sowie der Brücke E.-Nr werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten/Biotope und Landschaftsbild hervorgerufen. AS Seite 6 von 10

7 3.4.2 Besonderer Artenschutz Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Wie in Plan nach 41 FlurbG dargestellt, kommen im VG besonders und streng geschützte Arten vor. Über die Eingriffsregelung hinaus ist im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) für diese Arten zu prüfen, ob durch die Realisierung des Vorhabens artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG in Zusammenhang mit Abs. 5 erfüllt werden. Die sap für den Plan nach 41 FlurbG wurde durchgeführt (BIOS 2015). Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen treten die Verbotstatbestände nicht ein, sodass keine Ausnahme nach 45 BNatSchG erforderlich ist. Eine Neubetrachtung der Verbotstatbestände wird durch die Planänderung nicht begründet, da keine Lebensraumstätten durch die Ausführung und die Anlagen selbst betroffen sind Ausgleichmaßnahmen Es sind zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen wie unter 3.4.1, E.Nr.127 dargestellt geplant: Erweiterung des Laichgewässers bei der E. Nr Landschaftsgestaltende Anlagen Die im Plan nach 41 geplanten landschaftsgestaltenden Anlagen wurden entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen zur Sicherung und Entwicklung naturraum- und standorttypischer Biotoptypen und Landschaftselemente im VG entwickelt. Sie entsprechen z. T. auch den Aussagen des RROP und des LRP als übergeordnete Planwerke. E.Nrn , , Windschutz-Hecken im Ackerbereich Im Ackerbereich westlich der Ortslage von Neuenwalde werden Gehölzstreifen auf einer Gesamtlänge von ca m neu angelegt. Die Pflanzungen werden 2-reihig mit heimischen, standortgerechten Sträuchern ausgeführt und haben eine Breite von ca. 4 bis 6m. Der Pflanzabstand beträgt 1,0 m. Sie dienen dem Schutz der leichten Ackerböden vor Winderosion, insbesondere im Bereich der A 20 wird bei Ostwind Sand auf die Fahrbahn geweht. Dieser Gefahrenpunkt soll gemindert werden. Daneben erhöht sich der Anteil naturnaher Lebensraumelemente im angrenzenden Ackerbereich. Durch die Ausbildung vorgelagerter Saumstreifen wird das Lebensraumangebot für die Fauna erhöht und verbessert. Daneben dienen die Gehölzstreifen dem Biotopverbund vor Ort und stellen potentielle Schutz- und Lebensräume für das Rebhuhn dar. Die Stadt Geestland ist Träger der Maßnahme. Die landschaftsgestaltenden Anlagen sind mit E.Nrn. in der Karte und im VdAF dargestellt. AS Seite 7 von 10

8 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Für den Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Flurbereinigung ist nach 6 des Niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (NUVPG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 179), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 122) mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 5 NUVPG festzustellen, ob für das Vorhaben - Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Sinne des FlurbG - eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Zum Plan nach 41 FlurbG in der Flurbereinigung Neuenwalde wurde eine Vorprüfung der Umweltauswirkungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass nachhaltige erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war somit nicht erforderlich. Die 1. Änderung des Planes nach 41 FlurbG beinhaltet Änderungen von genehmigten Wegebaumaßnahmen sowie die Ausweisung von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen und entspricht in Art und Umfang dem genehmigten Plan nach 41 FlurbG. Daher sind durch die 1. Änderung des Planes ebenfalls keine nachhaltigen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. AS Seite 8 von 10

9 5. Quellenverzeichnis BIOS (2008a): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Heuschreckenvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008b): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Libellenvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008c): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Tagfaltervorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008d): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von Kriechtieren und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008e): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von Lurchen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008f): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von Fischen und Rundmäulern und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2008g): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen des Fischotters und dessen Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. BIOS (2010a): Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren - Verlagerung von Offshore-Testanlagen nach Langen - Neuenwalde unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Cuxhaven. BIOS (2010b): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Brut- und Gastvogelvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven. Aktualisierung des Datenbestandes bis zum Jahr unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven, Naturschutzamt. AS Seite 9 von 10

10 BIOS (2010c): FFH-Basiserfassung und Zielkonzept für einen Kompensationsflächenpool im FFH-Gebiet 018 Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa unveröff. Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Landvolkes, Kreisverband Wesermünde. BIOS (2015): Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Birkholz, Schmatzler & Schneekloth (1980): Untersuchungen an niedersächsischen Torflagerstätten zur Beurteilung der abbauwürdigen Torfvorräte und der Schutzwürdigkeit im Hinblick auf deren optimale Nutzung Hannover. Stadt Langen (2008): Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven (Baumschutzsatzung), vom 10. März 2008 Langen. Stadt Langen, Hrsg. (2010): Flächennutzungsplan Stadt Langen Langen. Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2000): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven - Erarbeitung: Landkreis Cuxhaven - Naturschutzamt, Cuxhaven. Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2011): Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven 35. Jahrgang, Nr. 12, 75. Verordnung über das Naturschutzgebiet Ahlen-Falkenberger Moor, Dahlemer/Halemer See. Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2012): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven. AS Seite 10 von 10

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