Fließgewässerrenaturierungen und Flurbereinigung Umsetzungsbeispiele aus dem Sonneberger Unterland
|
|
- Nicolas Bretz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fließgewässerrenaturierungen und Flurbereinigung Umsetzungsbeispiele aus dem Sonneberger Unterland Andreas Harnischfeger Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Meiningen Gruppe Übergreifende Fachaufgaben
2 Rechtsgrundlage Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794)
3 Neugestaltungsauftrag 37 Abs. 1 FlurbG (1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen, Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen,..
4 Berücksichtigung öffentlicher Belange 37 Abs. 2 FlurbG (2) Die Flurbereinigungsbehörde hat bei der Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 die öffentlichen Interessen zu wahren, vor allem den Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Denkmalschutzes, der Erholung, der Wasserwirtschaft einschließlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Fischerei, des Jagdwesens, der Energieversorgung, des öffentlichen Verkehrs, der landwirtschaftlichen Siedlung, der Kleinsiedlung, des Kleingartenwesens und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer möglichen bergbaulichen Nutzung und der Erhaltung und Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen Rechnung zu tragen.
5 Berücksichtigung öffentlicher Belange Rechnung tragen heißt, je nach Lage des Einzelfalls die öffentlichen Belange zu berücksichtigen und entsprechende Planungen ganz oder teilweise zu verwirklichen, wenn dabei eine wertgleiche Abfindung aller Beteiligen möglich bleibt und das Verfahren nicht oder nur unwesentlich verzögert wird (Ermessensentscheidung).
6 Gemeinsamer Erlass zur Zusammenarbeit Die Möglichkeiten der Flurbereinigung für strukturverbessernde Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nutzen. Die dazu rechtlich vorgesehenen Instrumente sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die behördenverbindlich sind.
7 Gemeinsamer Erlass zur Zusammenarbeit Der Maßnahmeträger und die Flurbereinigungsbehörde legen für flächenrelevante strukturverbessernde Maßnahmen an Schwerpunktgewässern einen der nachfolgenden Anlagetypen fest: a) Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (TG) b) Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der Flurbereinigung dienen c) Andere öffentliche Anlagen
8 Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (TG) Was sind gemeinschaftliche Anlagen der TG? Weg, Straßen und Gewässer, die der gemeinschaftlichen Nutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienen Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit dem Plan nach 41 FlurbG Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen der TG zur Last Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen Einzelfällen auch durch Dritte Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde
9 Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der Flurbereinigung dienen Was sind Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der Flurbereinigung dienen? Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit Plan nach 41 FlurbG Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen dem Maßnahmeträger zur Last (besondere Deckungsmittel) Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen Einzelfällen auch durch Dritte Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde
10 Andere öffentliche Anlagen Was sind andere öffentliche Anlagen? Genehmigung/ Feststellung erfolgt durch den Maßnahmeträger Maßnahmeträger ist für die Herstellung und Finanzierung verantwortlich Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde auf Antrag des Maßnahmeträgers
11 Praxisbeispiele Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Landkreis Sonneberg Flurbereinigung Heubisch, Hönbach und Rotheul Wartburgkreis Flurbereinigung Buttlar
12
13 Praxisbeispiel 1 Renaturierung Röthen
14 Flurbereinigungsverfahren Hönbach 87 FlurbG (B 89) 1176 ha Ortslagen Bettelhecken Hönbach Malmerz Unterlind Oberlind Steinbach Weidhausen
15 Renaturierung Röthen Umsetzung in der Flurbereinigung Hönbach Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage von Gewässerarmen) Rückbau von alten Wehren und einer Brücke Einbau von Sohlgleiten Errichtung einer Brücke über die Röthen Verlängerung des Gewässerverlaufs Anheben der Gewässersohle Verringerung des Sohlgefälles
16 Renaturierung Röthen Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 3,5 km von der Landesgrenze bis zur Eisenbahnstrecke am westlichen Ortsrand von Sonneberg Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleiten im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
17 Renaturierung Röthen Zustand vor der Renaturierung
18 Renaturierung Röthen Neuer Gewässerverlauf im Frühjahr 2010
19 Renaturierung Röthen Zustand im Sommer 2011
20 Praxisbeispiel 2 Renaturierung Dorfbach
21 Flurbereinigungsverfahren Heubisch 87 (L 3151) + 1 FlurbG 688 ha Ortslagen Heubisch Mupperg
22 Renaturierung Dorfbach Umsetzung in der Flurbereinigung Heubisch Rückbau eines verrohrten Gewässers Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers
23 Renaturierung Dorfbach Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 180 m von der Landesgrenze bis zur Steinach Ziel: Naturnaher Bachverlauf
24 Renaturierug Dorfbach Zustand vor der Renaturierung
25 Renaturierung Dorfbach Neuer Gewässerverlauf im Oktober 2009
26 Renaturierung Dorfbach Zustand im Frühjahr 2010
27 Praxisbeispiel 3 Renaturierung Föritz
28 Flurbereinigungsverfahren Rotheul 86 FlurbG 576 ha Ortslage Rotheul
29 Renaturierung Föritz Umsetzung in der Flurbereinigung Rotheul Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage eines mäandrierenden Gewässers) Ersatzneubau von zwei Brücken am Kolonnenweg Einbau einer Sohlgleite Errichtung eines Sandfangs Verlängerung des Gewässerverlaufs Anheben der Gewässersohle Verringerung des Sohlgefälles
30 Renaturierung Föritz Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 2,5 km bis zur Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleite im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
31 Renaturierung Föritz Zustand vor der Renaturierung
32 Renaturierung Föritz Bauphase im Sommer 2002
33 Renaturierung Föritz Bauphase im Sommer 2002
34 Renaturierung Föritz Zustand im Sommer 2008
35 Renaturierung Föritz Zustand im Sommer 2008
36 Renaturierung Föritz Zustand im Sommer 2008
37 Praxisbeispiel 4 Renaturierung Taft
38 Flurbereinigungsverfahren Buttlar 86 FlurbG 1162 ha Ortslagen Buttlar Wenigentaft Dienstleister Grontmij
39 Renaturierung Taft Umsetzung in der Flurbereinigung Buttlar Rückbau der Steinschüttungen und Betonelemente, die im Sohl- und Uferbereich eingebaut sind Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers Verlängerung des Gewässerverlaufs Anheben der Gewässersohle Förderung von häufigem Ausufern Aufweitung des Profils Verringerung des Sohlgefälles
40 Renaturierung Taft Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 540 m, beginnend an der Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
41 Renaturierung Taft Zustand vor der Renaturierung
42 Renaturierung Taft Zustand vor der Renaturierung
43 Renaturierung Taft Bauphase im Frühjahr 2008
44 Renaturierung Taft Zustand im Herbst 2009
45 Renaturierung Taft Zustand im Herbst 2009
46 Zusammenfassung Verfahren nach dem FlurbG eignen sich sehr gut für die Planung und Umsetzung von flächenrelevanten strukturverbessernden Maßnahmen an Schwerpunktgewässern die Moderation zwischen den Akteuren im ländlichen Raum zählt hierbei zu den wesentlichen Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde
47 Zusammenfassung Weitere Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde: Planung der Maßnahmen Abstimmung mit den TÖB Genehmigung/ Feststellung der Maßnahmen (Plan nach 41 FlurbG) Schaffung der Baufreiheit Herstellung der Maßnahmen Flächenmanagement Grunderwerb (auch außerhalb des Maßnahmebereichs) Vermessung zur Neuordnung des Eigentums Rechtliche Umsetzung (Vollzug in den öffentlichen Büchern) Verwaltung/ Verpachtung der Flächen
48 Zusammenfassung funktionierende Partnerschaften bilden das Fundament für eine auf die Zukunft ausgerichtete Entwicklung der ländlichen Räume Transparenz schafft Akzeptanz und Zufriedenheit
49 Vielen Dank
als Mittel zur Umsetzung von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der EU WRRL
Flurbereinigung als Mittel zur Umsetzung von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der EU WRRL Fortbildungsveranstaltung der GFG in Zusammenarbeit mit dem RP Kassel Gewässer-Nachbarschaften
MehrTitelfolie mit großem Bild. Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm
Titelfolie mit großem Bild Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm Die Entwicklung der Waldflurbereinigung in Thüringen Claus Rodig Referat Flurneuordnung, Dorfentwicklung, ländliche
MehrVereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Aufklärungsversammlung gem. 5 Abs. 1 FlurbG
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Aufklärungsversammlung gem. 5 Abs. 1 FlurbG Seite 1 Bedarf an Bodenordnung Landnutzungskonflikte - Wege, Straßen - Gewässer Zersplitterung Unwirtschaftlich
MehrMaßnahmen der Flurbereinigung zur Minderung von Bodenerosion und wild abfließendem Wasser
Maßnahmen der Flurbereinigung zur Minderung von Bodenerosion und wild abfließendem Wasser 28. Januar 2015, Thomas Ebert-Hatzfeld, SMUL - Referat 24 Platzhalter Bereich Zweitlogos Maßnahmen der Flurbereinigung
MehrFlurbereinigung im Freistaat Sachsen
Flurbereinigung im Freistaat Sachsen 19. Mai 2015, Thomas Ebert-Hatzfeld, SMUL - Referat 24 Platzhalter Bereich Zweitlogos Organisation 2 Oberste Behörde = Ministerium Obere Behörde = Landkreis / Stadt
MehrInformationen zum Einsatz und den Möglichkeiten der Flurbereinigung
Informationen zum Einsatz und den Möglichkeiten der Flurbereinigung 21. Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung 09. Juni 2016, Oldenburg i. H. Detlev Brodtmann (Flurbereinigungsreferent MELUR) Gliederung
MehrMaßnahmen der EU WRRL innerhalb von Bodenordnungsverfahren
Maßnahmen der EU WRRL innerhalb von Bodenordnungsverfahren Seminar der GRÜNEN LIGA in der Naturschutzstation Zippendorf in Schwerin Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Herr Bittl,
Mehr6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7
Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses
MehrVereinfachte Flurbereinigung Hollnseth
Vereinfachte Flurbereinigung Hollnseth Aufklärung der voraussichtlich am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer nach 5 (1) FlurbG am 12.06.2012 in Abbenseth Regionaldirektion Otterndorf
MehrFHöV NRW. Gesamtstunden. Lernziel
FHöV NRW Fachbereich: Staatlicher Verwaltungsdienst Für Studierende aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fach Flurbereinigungs- und
MehrUnternehmensflurbereinigung mehr als Bodenordnung
Unternehmensflurbereinigung mehr als Bodenordnung am 7. Mai 2015 im Gut Frohberg Mevert, HLBG Wiesbaden 07.05.2015 Die Hessische Verwaltung für Landesamt für Wiesbaden ca. 340 Beschäftigte Ämter für Bodenmanagement
MehrEntwicklung des Ländlichen Raums im Freistaat Thüringen. Prof. Dr. Karl-Friedrich Thöne. Strategische Überlegungen zum Politikfeld
Adenauer-Gespräch im Lindenhof am 27.02.2012 Die Thüringer Landesentwicklung aktiv gestalten! Strategische Überlegungen zum Politikfeld Entwicklung des Ländlichen Raums im Freistaat Thüringen Prof. Dr.
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Flurbereinigung Sindelfingen (B 464)
Amt für Vermessung und Flurneuordnung Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Peter Scholl, Tillmann Faust, Ulrich Haupter Bürgerhaus Maichingen 10. November 2016 Thema des heutigen Termins:
MehrÖffentlicher Belang Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Anlage 1 Öffentlicher Belang Behörden und sonstige Träger Abfallbeseitigung der Entsorgungsverband Saar *) das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz **) Agrarstruktur Arbeitsschutz Verbraucherschutz die
MehrBezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -
Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18
MehrTeilnehmerversammlung zum Wunschtermin
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (TG) Crossen Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin 14. Januar 2016 Gasthof Crossen 1 - Tagesordnung - 1. Rückblick was geschah bisher? 2. Wunschanhörung
MehrInformation zur Flurbereinigung
Information zur Flurbereinigung Donnerstag, den 16.05.2013 Gasthaus Köper in Bruchhagen / Steyerberg Christian Schönfelder Regionaldirektion Sulingen Amt für Landentwicklung Zielsetzung der Flurbereinigung
MehrRainer Sünderhauf Hochwasserschutz durch Flurbereinigung LELF, Rainer Sünderhauf
Elbdeichrückverlegung Lenzen Hochwasserschutz durch Flurbereinigung g Rainer Sünderhauf 1 Gliederung Bodenordnungsverfahren Lenzen/Elbtalaue Vorgeschichte und Verfahrensanordnung Hochwasserschutz und Umweltschutz
MehrBodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz. Gemeinsame Gemeinderatssitzung
Bodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz Gemeinsame Gemeinderatssitzung 09. 10. 2014 09.10.2014 Folie 1 Ziele einer modernen integrierten Flurbereinigung Gemarkung fit machen
MehrBodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss
Landentwicklung und Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Das, Dienstsitz
MehrInformationsveranstaltung am Ilm, Weimar Herstellung der Durchgängigkeit Wehr Klostermühle
Informationsveranstaltung am 09.03.2015 Ilm, Weimar Herstellung der Durchgängigkeit Wehr Klostermühle Ilm, Weimar, Herstellung der Durchgängigkeit Wehr Klostermühle Vorstellung Thüringer Landgesellschaft
MehrInformationsveranstaltung (Anhörungstermin)
Bitte denken Sie daran, nach der Veranstaltung Ihr Mobiltelefon wieder anzuschalten. Informationsveranstaltung (Anhörungstermin) Unternehmensflurbereinigung Groß-Rohrheim B44 UF 1767 1 Tagesordnung 1.
MehrBodenordnungsverfahren Sundern Wilde Wiese gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz
Bodenordnungsverfahren Sundern Wilde Wiese gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz Abbildung 1: Grenze des Verfahrens Darstellung des Flurbereinigungsgebiets Grenze des Verfahrens Top. Karte 1:25 000 Nordrhein
MehrFlurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) FlurbG Ausfertigungsdatum: 14.07.1953 Vollzitat: "Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel
MehrDas Grüne Band Sachsen Sicherung eines einzigartigen Lebensraumes. Zur Ausgangslage
Das Grüne Band Sachsen Sicherung eines einzigartigen Lebensraumes Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat sich in vielen Teilbereichen des ehemaligen, 1.393 km langen deutschen Grenzstreifens ein einzigartiger
MehrHerr Wilhelms. Herr Schütze. Frau Dumke. LNO Priestewitz. stellv. Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft. Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Aufklärungsversammlung in Vorbereitung der Teilung des Verfahrens Herr Wilhelms Leiter der Oberen Flurbereinigungsbehörde Herr Schütze Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung im Landkreis
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrJahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33
AMTSBLATT Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 INHALTSVERZEICHNIS Seite Bedburg 109. Bekanntmachung 2-4 In der Flurbereinigung Rommerskirchen II wird hiermit gem. 63 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz
MehrHandlungsfelder der Stadtplanung
Kunibert Wachten & Klaus Selle Studienjahr 06/07 Handlungsfelder der Stadtplanung 22. Januar 2007 Woran orientiert sich die Stadtplanung? Werte, Ziele, Normen 1. Ein Blick ins Gesetz 2. Zur Erinnerung:
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Auftaktveranstaltung Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept Schwarzachtalplus Alexander Zwicker 17. November 2012 Information
MehrFlächenverfügbarkeit als grundlegende Voraussetzung der Fließgewässerentwicklung
Amt für regionale Landesentwicklung Weser - Ems Geschäftsstelle Osnabrück Flächenverfügbarkeit als grundlegende Voraussetzung der Fließgewässerentwicklung Friedrich Völler Friedrich Völler, Amt für regionale
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrGesetz über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung. Vom 29. Juni Artikel 1
Gesetz über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung Vom 29. Juni 2004 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 14 vom 5. Juli 2004) Der Landtag hat das
MehrFörderung im Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Durchgängigkeit von kleinen Gewässern
Förderung im Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Durchgängigkeit von kleinen Gewässern GFG Gewässer-Nachbarschaften 2012 Ehringshausen 21.11.2012 Agenda Grundlagen Allgemeine Probleme
MehrGeplante Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach
Geplante Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach Anhörung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer nach 93 Abs. 2 i. V. mit 5 Abs. 1 FlurbG Folie 1 Ablauf der Veranstaltung 1. Einführung
MehrFlurneuordnung zur Neugestaltung von Braunkohlefolgelandschaften in Sachsen
Wirsching, Flurneuordnung zur Neugestaltung von Braunkohlefolgelandschaften in Sachsen Fachbeitrag Flurneuordnung zur Neugestaltung von Braunkohlefolgelandschaften in Sachsen Jochen Wirsching Zusammenfassung
MehrFreigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )
DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet
MehrAbschrift. Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet.
Abschrift Landratsamt Rottweil Flurneuordnungs- und Vermessungsamt Flurbereinigung Oberndorf-Hochmössingen Landkreis Rottweil Ü b e r l e i t u n g s b e s t i m m u n g e n Az.: B 10.2.1 vom 25.07.2014
MehrOrganisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen
Organisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen Dipl.-Ing. Sandra Merx (Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung Südthüringen), Dipl.-Ing. Marcel Möller (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
MehrSatzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg (Vorkaufsrechtssatzung) vom 08. April 2014 Gemeinderatsbeschluss: 07. April
MehrVerbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster
Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit
MehrFlussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11
Flussgebietseinheit Schlei/Trave Anlage 11 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland
MehrUnterstützung der Kommunen in Thüringen bei der Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen
Unterstützung der Kommunen in Thüringen bei der Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen Workshop der FGG Weser, Hannover, 20.03.2014 Umsetzungsstrategie Thüringen Ausgangssituation in Thüringen 3 Was
MehrWehrrückbauten im Daadenbach Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit Landkreis Altenkirchen
Wehrrückbauten im Daadenbach Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit Landkreis Altenkirchen Kreisverwaltung Altenkirchen Abt. Bauen & Umwelt, Untere Wasserbehörde Text & Layout: Linda Bödger NRW
MehrAnna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz
GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2014 LANDWIRTSCHAFTLICHE DRAINAGEN UND GEWÄSSERUNTERHALTUNG Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz Ausgangslage: WRRL und WHG 2010 1. Bewirtschaftungsgrundlagen
MehrEin Gewässer im Wandel der Zeit Renaturierung des Lückebaches
Ein Gewässer im Wandel der Zeit Renaturierung des Lückebaches Gewässer Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch - Gewässernachbarschaft Mittlere Lahn Der Lückebach Einzugsgebiet: 38,86 km² Lauflänge
MehrDipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen
Dipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen Rechtsgrundlagen die Theorie Die Wasserrahmenrichtlinie wollen wir ausklammern, sie ist in deutsches Recht umgesetzt und zwar durch: Wasserhaushaltsgesetz
Mehr19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7. Amtlicher Teil
19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7 Öffentliche Bekanntmachung Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Gotha, 20.10.2010 Landentwicklungsgruppe Worbis Einladung
MehrLandesgartenschauen und Gartenschauen Natur in der Stadt/Gemeinde
Ziele und Grundsätze zur Durchführung von Landesgartenschauen und Gartenschauen Natur in der Stadt/Gemeinde in Bayern 1. Zielsetzung Landesgartenschauen und Gartenschauen Natur in der Stadt/Gemeinde sollen
MehrFlurneuordnung und Landentwicklung in Baden-Württemberg
Flurneuordnung und Landentwicklung in Baden-Württemberg www.lgl-bw.de Häufige Fragen Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, geordnet nach Stichworten. Sollten Sie darüber hinaus Informationen
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 21.07.2016 Nr. 11 / S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Prövenholz II in der Gemarkung Steinhausen - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 25.11.2013 Beschluss Nr. 936 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.10.2013 und 11.11.2013 Der Marktgemeinderat genehmigt
MehrB e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:
Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 19.12.2014 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36-40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Vereinfachte Flurbereinigung
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrGEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrAufklärungsversammlung. Wetter B 252
AMT FÜR BODENMANAGEMENT Marburg Herzlich willkommen zur Aufklärungsversammlung der geplanten Flurbereinigung Wetter B 252 Wetter, 17.07.2013 Amt für Bodenmanagement Marburg Ihre Ansprechpartner: Alfred
MehrOWK: Falkenhagener Abzugsgraben ( _1412) Nr. der Maßnahme: M01 Abschnitt-Nr.: P01 bis P04 Stationierung: km 0 - km 3,74
, nteile Nr. der : M01 Priorität: mittel Konzeptionelle - Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten Herstellung ökologischer Durchgängigkeit 501 Erstellung von Studie "Überprüfung Funktionsfähigkeit
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrFlurbereinigungsbeschluß Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Wümbach Wümbach Flurbereinigungsgebiet Teilnehmergemeinschaft
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Erfurt, den 13.10.95 Naturschutz und Umwelt Rudolfstraße 47 99092 Erfurt Az.: 1-3 - 0116 Flurbereinigungsbeschluß 1. Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Wümbach
MehrFörderperiode
Förderrichtlinie Aktion Fluss Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt (AIU) Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung Aktion Fluss Richtlinie des Freistaates
MehrIntegrierte Ländliche Entwicklung Erfahrungen aus Bayern
Integrierte Ländliche Entwicklung Erfahrungen aus Bayern Dipl.-Ing. Maximilian Geierhos Leiter der Abteilung Ländlicher Raum und Nachwachsende Rohstoffe Ulm, 15. Mai 2012 Seite 2 Verwaltung für Ländliche
MehrAusgabe 8, Jahrgang 2016, vom
Ausgabe 8, Jahrgang 2016, vom 01.06.2016 Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf - Flurbereinigungsbehörde - -Dezernat 33 - hier: Ladung zur Aufklärungsversammlung
MehrUmsetzung der WRRL in Bayern Fördermöglichkeiten
Umsetzung der WRRL in Bayern Fördermöglichkeiten Seminar WRRL Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Bayern am 27. Juli 2011 in Augsburg Stefan Wedding, StMUG Gliederung 1. Förderung
MehrDas Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland 1 Rechtsgrundsatz:
MehrEntwicklung des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Brandenburg
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1101 des Abgeordneten Frank Bommert CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 5/2822 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1101 vom 15.02.2011 Entwicklung des Verbandes
MehrUmsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Hessen
Fachdienst 73 Wasser- und Bodenschutz Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Hessen am Beispiel zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit am Gewässer
MehrWege zur vereinfachten Neuordnung von Kleinprivatwäldern
Wege zur vereinfachten Neuordnung von Kleinprivatwäldern Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Baudirektor Robert Bromma, Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung Wege zur vereinfachten Neuordnung
MehrEU-LIFE-Projekt LiLa - Living Lahn Europas grüne Chance für unsere blaue Lahn
LiLa Freitag, 05.02.2016 Pater-Richard-Henkes-Saal Limburg an der Lahn Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Struktur- und
MehrWRRL Umsetzung in der Kooperation Lippezuflüsse
WRRL Umsetzung in der Kooperation Lippezuflüsse Runder Tisch Hydromorphologie Lippe 26.6.2014 Dipl.-Geogr. Jan Gehling 1 Gliederung 1. Die Kooperation Lippezuflüsse 2. Kooperationsarbeit & Umsetzungsfahrplan
MehrBeiträge der Landentwicklung zur Hochwasservorsorge. Strategische Lösungsansätze und Best-practice-Beispiele der Bundesländer
Beiträge der Landentwicklung zur Hochwasservorsorge Strategische Lösungsansätze und Best-practice-Beispiele der Bundesländer Folie 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziele des Strategiepapiers 2. Hochwasserrisikomanagement
MehrMinisterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Bericht zur Landentwicklung 2007 Integrierte ländliche Entwicklung unterstützt die Umsetzung des Projektes Ein Rettungsnetz für die Wildkatze im Bereich
MehrWümmetag 2009 Unterwegs in der Modellregion Wümme, Tagung der NNA am in Fischerhude
Wümmetag 2009 Unterwegs in der Modellregion Wümme, Tagung der NNA am 02.09.09 in Fischerhude Der Beitrag der Wasserwirtschaft zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Rolle und Praxis der Unteren Wasserbehörden
MehrUmsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland
Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
MehrDie Revitalisierung der Flüsse in Hessen Barbara Weber (HMUELV)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Rückeroberung der Nidda Symposium 11. Juni 2010 Die Revitalisierung der Flüsse in Hessen (HMUELV) INHALT Historie der
MehrREGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER. Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft
REGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft Version vom 27. September 2010 Die Interessen an den Gewässern sind vielfältig.
MehrVorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7373 15. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung Referat 2: Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes 14.11.2016 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion
MehrLebendige Gewässer durch Umsetzung der WRRL
Lebendige Gewässer in NRW Flusskonferenz Sieg Lebendige Gewässer durch Umsetzung der WRRL Siegburg, 28. April 2010 Hans Peter Lindlar Regierungspräsident Köln 24.02.2010 Landtag NRW verabschiedet Programm
MehrG Landesstiftung Natur und Umwelt. Gesetz. über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt 1. Vom 16.
Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt 1 Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juli 2013 Der Sächsische Landtag hat am 18. September 1992 das folgende
MehrLändliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung 8.1 Ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raums Dem ländlichen Raum werden gemäß dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 2013 (EPLR) alle Ortschaften
MehrPraxisnahe Zusammenarbeit mit Landwirten
Praxisnahe Zusammenarbeit mit Landwirten Was ist für Landwirte wichtig und wie wirken Agrarumweltprogramme, Greening-Verpflichtungen und Beratung in der Praxis? Referentin: Natalie Meyer Michael-Otto-Institut
Mehrs Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)
Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates
MehrBaunutzungsverordnung
- 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen
MehrHochwasserkatastrophe: bis Wiederherstellung der Infrastruktur im Rahmen des Aufbauhilfefonds
Hochwasserkatastrophe: 18.5. bis 4.7.2013 Wiederherstellung der Infrastruktur im Rahmen des Aufbauhilfefonds Aufbauhilfefonds Das Hochwasserereignis an Donau und Elbe vom Mai/Juni 2013 hat zu erheblichen
MehrBeispiel von Neuhof,
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Windenergie und Bürgerbeteiligung am Beispiel von Neuhof, 15. Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung Dipl.-Ing. Anton Hepple p g pp 12. März 2013 Seite
MehrBodenordnung kein Sprint... ein Marathon Das Bodenordnungsverfahren Groß Rosenburg im Überblick -von Jens Spicher-
Bodenordnung kein Sprint... ein Marathon Das Bodenordnungsverfahren Groß Rosenburg im Überblick -von Jens Spicher- Mit dem Einleitungsbeschluss des Bodenordnungsverfahrens Groß Rosenburg fiel am 22.September
MehrÖkologie im Wasserbau
BUNDESWASSERBAUVERWALTUNG Ökologie im Wasserbau Arbeiten im Spannungsfeld der Interessen Kompetenzverteilung im Bundesland d Salzburg ser Länge Gesamtgewässernetz Salzburg (EZG > 10 km²): rd. 2.200 km
MehrFlurneuordnung in Baden - Württemberg
Flurneuordnung in Baden - Württemberg In Teilen unseres Landes herrschte lange Zeit die Realteilung. Das bedeutet, dass der landwirtschaftliche Betrieb beim Erbfall unter die Erben aufgeteilt wurde. War
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrFunktionenübersicht. über die Isteinnahmen und Istausgaben
Funktionenübersicht über die Isteinnahmen und Istausgaben - 77 - 1. Zusammenstellung 0 Allgemeine Dienste 1.332.740.886,23 5.839.505.369,67 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
MehrBaumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.
MehrMit Frischluft und Grün aktiv im Klimaschutz - Beispiel Stuttgart - Amt für Umweltschutz Stuttgart, Abteilung Stadtklimatologie
Mit Frischluft und Grün aktiv im Klimaschutz - Beispiel Stuttgart - 1 Tage mit Wärmebelastung (1971-2000) Mehr als 30 Tage/Jahr mit Hitzestress bei 6 % der Fläche in der Region Stuttgart 22 Tage mit Wärmebelastung
MehrZweiter Teil: Einzelne Rechtsgebiete
1 Zweiter Teil: Einzelne Rechtsgebiete 1. Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen 1.1 Bundesrepublik Deutschland 1.1.1 Staatsvertrag zur Grenzänderung Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern - Staatsvertrag
MehrDas Modellprojekt Alleragentur Dipl.-Ing. Günter Wolters Wasserverband Peine
Das Modellprojekt Alleragentur Dipl.-Ing. Günter Wolters Wasserverband Peine 20.01.2006 Vorphase Erarbeitung des Grobkonzeptes Bildung der 5 Bearbeitungsgebietskooperationen 3 Fachmodule Vorarbeiten zur
MehrMaßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan KOE 59 des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis
Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan KOE 59 des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis Hubertus Domnick EU-WRRL Gebietsforum Sieg am 19.11.2013 Bezirksregierung Köln Lage des Verbandsgebietes Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis
MehrHessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22
Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22. September 2008 (GVBl. I, S. 891 ff), geändert durch Verordnung vom
MehrSchiffbarkeit der Gewässer der Braunkohlesanierung
Schiffbarkeit der Gewässer der Braunkohlesanierung Ausgangssituation Tagebaurestseen sind künstliche Gewässer ( 3 Nr. 4 WHG, 2 Abs. 1 Satz 2 SächsWG) entstehen infolge des Massendefizits des Braunkohlebergbaus
MehrRaumplanung als öffentliche Aufgabe. Teil 1. Territoriale Gliederung. Einleitung. Akteure. Raum. Europa. Europäische Union. Bund. Österreich.
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und ländliche Neuordnung Raumplanung als öffentliche Aufgabe Teil 1 Einleitung Territoriale Gliederung
MehrInterdisziplinäre Vortragsreihe Erde Nachhaltige Landnutzung durch ländliche Bodenordnung
Interdisziplinäre Vortragsreihe Erde Nachhaltige Landnutzung durch ländliche Bodenordnung 21. Oktober 2014 Karl-Heinz Thiemann Professur für Landmanagement 1 Berlin, vom Funkturm aus gesehen in Richtung
Mehr