Dipl.-Ing. Hans-Ludger Gerdes
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- Ingrid Dunkle
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1 104. DVW - Seminar Frankfurt (Main) 11. April 2011 Landmanagement im Kontext des Klimawandels Dezernatsleiter Flurbereinigung und Landmanagement
2 Landmanagement im Kontext des Klimawandels (Grundlagen der ländlichen Bodenordnung) Gliederung Klimawandel und Landmanagement. Warum? Flächenbedarf und konkurrierende Flächennutzung Instrumente nach Flurbereinigungsgesetz - wichtige Verfahrensschritte - - Flächenbereitstellung im Verfahren - Erfolgsfaktoren Flurbereinigung
3 Klimawandel und Landmanagement. Warum?
4 Hang n u t f a h c ts r i w e B e l e l l a r a p g Erosions s chutzstr eifen Hans-Ludger Gerdes Obereichsfeld.Dipl.-Ing. Erosionsschäden. AmtMärz für Landentwicklung Verden Foto: BECKER, 2006 Obereichsfeld. Erosionsschäden. Foto: BECKER, März 2006
5 Klimawandel Konsequenzen?...man müsste... oder...die müssten... aus Sicht des Einzelnen und von Einzelinteressen gibt es viele scheinbar auf der Hand liegende Lösungen (Einsicht und konkretes Handeln klaffen häufig auseinander) Ansprüche an den ländlichen Raum im allgemeinen Ansprüche an land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe im speziellen...ich würde gerne, aber... Einsicht vorhanden, aber Familieneinkommen ist von Flächennutzung abhängig
6 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
7 Flächenbedarf und konkurrierende Flächennutzung
8 Produktionsfaktoren für Landwirte Arbeit - Kapital - Boden Arbeit und Kapital können gegenseitig ersetzt und vermehrt werden Boden kann nicht vermehrt werden außerlandwirtschaftlicher Flächen- Gebrauch Die meisten landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen sind flächenabhängig. landwirtschaftliche Flächen werden für betriebliches Wachstum benötigt
9 Zeitliche Entwicklung der tatsächlichen Nutzungen in Niedersachsen Prozentualer Anteil 100% 80% 60% 40% 20% 0% Sonstige Nutzungen + 1,2% Flächenzugang Waldflächen +0,9 % Flächenzugang Verkehrsflächen + 0,6 % Flächenzugang Bauland +2,4 % Flächenzugang Landwirtschaft - 5,0% Flächenabgang Quelle: LSKN Jahr Jürgen Brumund, LGLN RD Cloppenburg jetzt 2,6 Mio ha LF in Nds. - 5% = ca ha in 30 Jahren Rückgang landwirtschaftlicher Nutzfläche = Betriebsaufgaben = Strukturwandel
10 Flächen für öffentliche Maßnahmen - aber wie? Womit? Was ist der Einsatz? Überzeugung? Geld? Fläche? Sonstiges?
11 Flächen für öffentliche Maßnahmen - aber wie? Ohne Moos nix los! Ohne Fläche nix los!
12 Flächen für öffentliche Maßnahmen aber wie? ALSO: Ohne Anreize nix los! Fläche BRW Langfristige Sicherung der Substrate für Banken+Baugenehmigung Nährstoffe bleiben erhalten und in der Region Düngeverordnung steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung über Vieheinheitenschlüssel (VE/ha) Biogasanlage
13 Flächen für öffentliche Maßnahmen aber wie? Ohne Moos nix los! + Ohne Fläche nix los! + Ohne Anreize nix los!
14 Was können für Anreize gegeben werden? 1. Kaufpreis über Verkehrswert nur bei privat finanzierten Maßnahmen nicht möglich mit öffentlichen Zuschüssen
15 Flächenankauf für öffentliche Maßnahmen in nicht fest abgegrenzten Betrachtungsräumen im Wettstreit mit: Infrastrukturmaßnahmen (Ortsumgehungen, Autobahn...) Baugebieten Naturschutz Landwirtschaft Verdrängung von Landwirten in andere Gebiete Nachfrage bei begrenztem Angebot erhöht den Preis
16 Was können für Anreize gegeben werden? 1. Kaufpreis über Verkehrswert nur bei privat finanzierten Maßnahmen nicht möglich mit öffentlichen Zuschüssen 2. Tauschfläche: muss attraktiv für den Tauschpartner sein attraktiv sein 3. weitere Anreize Verbesserung der Agrarstruktur
17 Anreiz: Verbesserung der Agrarstruktur über Flurbereinigung = Reduzierung des Bewirtschaftungsaufwandes Verbesserung landwirtschaftliche Wege (Erreichbarkeit der Flächen) Aufhebung von Wegen in begrenztem Rahmen Zusammenlegung von Eigentumsflächen Kleiner Nebeneffekt: Verringerung des CO 2 -Ausstoßes
18 Instrumente nach Flurbereinigungsgesetz - wichtige Verfahrensschritte - - Flächenbereitstellung im Verfahren -
19 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Freiwilliger Landtausch 103a Beschleunigte Zusammenlegung 91 Unternehmensflurbereinigung 87 Vereinfachte Flurbereinigung 86 Regelflurbereinigung 1 zunehmende Komplexität zunehmender Maßnahmenumfang zunehmender Bearbeitungsstandard hoheitliche Eingriffe ins Eigentum
20 Freiwilliger Landtausch (FLT) 103a ff FlurbG ländliche Grundstücke... in einem schnellen und einfachen Verfahren neu... ordnen... kann... aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden nach Möglichkeit sollen ganze Flurstücke getauscht werden wege- und gewässerbauliche. Maßnahmen sollen vermieden werden
21 Vermessung Vorverfahren Neugestaltungsgrundsätze (NGG bautechn. Ausführung des Planes nach 41 Zuwendungsbescheide Anordnung der Flurbereinigung Plan nach 41 FlurbG = Genehmigung/Feststellung Wertermittlung 32 FlurbG wg. 44 FlurbG Planung der neuen Landzuteilung (vorläufige Besitzeinweisung 65) Flurbereinigungsplan 58 FlurbG = Zusammenfassung aller Regelungen Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums 34 FlurbG vorläufige Anordnungen 36 FlurbG Berichtigung LK + GB Ausführungsanordnung 61 FlurbG = neuer Rechtszustand außerhalb Grundbuch Schlussfeststellung 149 FlurbG
22 5 FlurbG + Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, der zuständigen Landesplanungsbehörde, der Gemeinde + Unterrichtung der Behörden des Bundes, der Länder,... sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts über das geplante Flurbereinigungsverfahren Diese haben der Flurbereinigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, ob und welche das voraussichtliche Flurbereinigungsgebiet berührenden Planungen beabsichtigt sind oder bereits feststehen.
23 Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes 37: Die Flurbereinigungsbehörde hat... die öffentlichen Interessen zu wahren, vor allem den Erfordernissen... des Umweltschutzes,... der Wasserwirtschaft,... Rechnung zu tragen 38: Die Flurbereinigungsbehörde stellt... allgemeine Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes auf... (NGG) = aktivierende, planende, koordinierende, integrierende Verwaltung für Landentwicklung
24 Exkurs: Einblicke in das Innenleben eines Planers Planer ist von seinen Maßnahmen überzeugt Planer ist stolz auf seine Maßnahmen bei Diskussion seiner Maßnahmen im Abstimmungsprozess, können Änderungsvorschläge als persönliche Kritik empfunden werden Änderungsvorschläge verursachen weitere Kosten und Zeitverlust auf dem Weg zur Umsetzung Verteidigung der vorgestellten Planung frühzeitige Zusammenarbeit von planenden Behörden und Institutionen
25 integrierte Planung Ziele definieren (z.b. in ILEK, Dorferneuerung, Arbeitskreis Flurbereinigung) Gebietsabgrenzung aufgabenorientiert und nicht nach Verwaltungsgrenzen festlegen (ggfls. Zuständigkeit ändern) Anordnung der Flurbereinigung vor Neugestaltungsgrundsätze (NGG) bzw. Plan nach 41 mit AK Flurbereinigung bzw. Vorstand erarbeiten und abstimmen oder Anordnung der Flurbereinigung nach NGG
26 Zwei Planungsprozesse in der Flurbereinigung 1. NGG / Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (= Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 41 FlurbG) einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes (Träger teilweise bei Planung noch nicht bekannt) = Maßnahmenplan Konzentrationswirkung des FlurbG = keine Plangenehmigungen nach anderen Gesetzen (z.b. Wassergesetz, Straßenrecht) erforderlich 2. Planung der neuen Landzuteilung (vorläufige Besitzeinweisung)
27 Flächenbereitstellung über Flurbereinigung 1. Flächenerwerb (Landverzicht: 52 FlurbG) zugunsten des öffentlichen Trägers oder der Teilnehmergemeinschaft (auch nicht lagerichtig) relativ viel von Wenigen 2. Für Anlagen, die... einem... öffentlichen Interesse dienen,... kann Land in verhältnismäßig geringem Umfange im Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden (Landabzug nach 40 FlurbG) relativ wenig von Vielen der (zukünftige) Eigentümer der Anlage hat für das Land... einen angemessenen Kapitalbetrag an die Teilnehmergemeinschaft zu leisten.
28 Exkurs: Landwirtschaftlicher Strukturwandel findet auch ohne Flächeninspruchnahme statt (betriebswirtschaftliche und/oder familiäre Entscheidung) Aufgabewilliger Betrieb hat evtl. keine Flächen im Zielgebiet der öffentlichen Maßnahme (Flurbereinigung hat größeren Betrachtungsraum) Informationen und Zusammenführung über aufgabewilligen und weiter wirtschaftenden Landwirt nach FlurbG gibt s Planwunsch Strukturwandel mit Flurbereinigung evtl. schneller, aber anschließend mit stabileren betriebswirtschaftlichen Verhältnissen
29 Planung der neuen Landzuteilung Zusammenlegung von Flächen auf Grundlage - einer offen gelegten Wertermittlung der Grundstücke ( 27 FlurbG: relativer Wert im Verfahren) - von Gesprächen mit Grundeigentümern (kein Windhundverfahren ) ( 57 FlurbG: Planwunsch) - von weiteren nachprüfbaren Kriterien: Nutzungsart, Form, Entfernung, Vorflut u.a. - sachgerechter Bewirtschaftungsblöcke (z.b. hangparallele Bewirtschaftung) Zuteilung der öffentlichen Flächen wertgleiche Landabfindung für Teilnehmer ein MUSS
30 Vereinfachte Flurbereinigung nach 86 FlurbG Lösung von Landnutzungskonflikten Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung... auszuführen (= in eigener Zuständigkeit der Flurb.behörde + Finanzierung) Neuordnung der ldw. Flächen nach agrarstrukturellen Gesichtspunkten und zu ermöglichen (Maßnahmen der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes, des Umweltschutzes...) (= in fremder Zuständigkeit + Finanzierung) Voraussetzung: Flächen können zur Verfügung gestellt werden
31 Voraussetzungen zur Anordnung einer Flurbereinigung für öffentliche Maßnahmen Vorteile müssen in der Agrarstrukturverbesserung absehbar sein (Privatnützigkeit; Teilnehmer zahlen Beiträge) Ausweisung von Flächen für öffentliche Zwecke muss im Extremfall hinter dem gesetzlichen Anspruch auf wertgleiche Landabfindung ( 44 FlurbG) zurückstehen Ausweg: Planfeststellung nach jeweiligem Fachgesetz mit Enteignungsgrundlage und Antrag auf Unternehmensflurbereinigung ( 87 FlurbG) (Träger des Unternehmens hat Verfahrenskosten zu zahlen) Unternehmensflurbereinigung statt Enteignung
32 87 FlurbG: Voraussetzungen für eine Unternehmensflurbereinigung 1. Enteignung ist aus besonderem Anlass ( Fachgesetz) zulässig 2. ländliche Grundstücke werden in großem Umfange in Anspruch genommen 3. Antrag der Enteignungsbehörde 4. der den Betroffenen entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden (Landverlust max. 5 %) 5. oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen vermieden werden.
33 Flurbereinigung alles in einer Hand behördlich geleitetes Verfahren nach dem FlurbG Planung eigene Planung im P 41 Fremdplanung im P41 eigene Zuschüsse Finanzierung Flurbereinigungsbehörde (Personalkosten zahlt Bundesland) Umsetzung TG eigene Planung andere Finanzierung TG im Auftrag Kostenerstattung
34 Erfolgsfaktoren Flurbereinigung
35 Erfolgsfaktoren der Flurbereinigung I integrierende Planung: Ziele und Grundeigentümer Flurbereinigungsbehörde ist neutraler Mittler zwischen widerstrebenden Interessen der Grundeigentümer und öffentlicher Maßnahmenträger nachteilige Eingriffe in die Eigentumsstruktur können mit anderen agrarstrukturellen Vorteilen (z.b. Zusammenlegung, Wegebau) kompensiert werden Zuständigkeit einer Flurbereinigungsbehörde kann projektbezogen über Verwaltungsgrenzen erweitert werden
36 Erfolgsfaktoren der Flurbereinigung II Flurbereinigung mobilisiert Grund und Boden (kein Zwang zum lagerichtigen Flächenerwerb) abgestimmte und öffentlich bekannt gegebenen Spielregeln (Gleichbehandlung) z.b. Tauschmaßstab = vertrauensbildende Maßnahmen kein Windhundverfahren (jeder Grundeigentümer muss in Land von gleichem Wert abgefunden werden)
37 Erfolgsfaktoren der Flurbereinigung III kontinuierlicher, gesicherter Mittelabfluss beim Projektträger (Jährlichkeit von Mitteln, Kofinanzierung des Trägers, Verwendungsnachweise) Wirtschaftlichkeit zeitlich gestaffelte Flächenbereitstellung erst Bauerlaubnisvereinbarungen, später Eigentumsregelungen
38 Erfolgsfaktoren der Flurbereinigung IV freiwerdende Flächen aus ldw. Strukturwandel können gezielt zu entwicklungsfähigen Betrieben und Maßnahmenträgern kommen ( Faktor Zeit ist wichtig) Reduzierung von Entschädigungen aufgrund Tauschflächen Dämpfung eines möglichen Anstiegs der Flächenpreise optimierte Umsetzung der öffentlichen Belange
39 Landmanagement = nachhaltig für Klimaschutz! integrierte Planung integrierte Finanzierung Verwaltung für Landentwicklung + Beteiligte integrierte Umsetzung
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