Naturschutz. Im Land. Beiträge zur Erfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen. Landesamt für Umweltschutz SACHSEN-ANHALT

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1 53. Jahrgang 2016 Sonderheft ISSN Im Land Sachsen-Anhalt Naturschutz Berichtspflichten zu Natura 2000 Beiträge zur Erfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen SACHSEN-ANHALT Landesamt für Umweltschutz Landesamt für Umweltschutz

2 Oben: Der Hirschkäfer ist zur Entwicklung auf Alt- und Totholz angewiesen. Foto: S. Reichert. Unten: Die Knoblauchkröte laicht in Flachwasserbereichen in der Nähe ihrer Landlebensräume. Foto: A. Westermann.

3 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft ISSN Berichtspflichten zu Natura 2000 Beiträge zur Erfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen SACHSEN-ANHALT Landesamt für Umweltschutz

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5 Berichtspflichten Natura 2000 eine Einführung... 4 Zum FFH-Monitoring der wirbellosen Arten sowie der Lurche und Kriechtiere in Sachsen-Anhalt FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Libellen (Odonata) und Käfer (Coleoptera) Aeshna viridis Eversmann, 1836 Grüne Mosaikjungfer Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840) Helm-Azurjungfer Coenagrion ornatum (Sélys, 1850) Vogel-Azurjungfer Gomphus flavipes (Charpentier, 1825) Asiatische Keiljungfer Leucorrhinia albifrons (Burmeister, 1839) Östliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis (Charpentier, 1840) Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825) Große Moosjungfer Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785) Grüne Keiljungfer Sympecma paedisca (Brauer, 1877) Sibirische Winterlibelle Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock, Großer Eichenbock Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit, Juchtenkäfer FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) Nördliche Geburtshelferkröte Bombina bombina (Linnaeus, 1761) Rotbauchunke Bufo calamita (Laurenti, 1768) Kreuzkröte Bufo viridis (Laurenti, 1768) Wechselkröte Hyla arborea (Linnaeus, 1758) Europäischer Laubfrosch Pelobates fuscus (Laurenti, 1768) Westliche Knoblauchkröte Rana arvalis (Nilsson, 1842) Moorfrosch Rana dalmatina (Fitzinger in Bonaparte, 1838) Springfrosch Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) Kleiner Wasserfrosch Triturus cristatus (Laurenti, 1768) Nördlicher Kammmolch Coronella austriaca (Laurenti, 1768) Schlingnatter Lacerta agilis (Linnaeus, 1758) Zauneidechse FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Fische und Rundmäuler (Ostheichthyes et Cyclostomata) Aspius aspius Rapfen Cobitis taenia Steinbeißer Cottus gobio Westgroppe Lampetra fluviatilis Flussneunauge Lampetra planeri Bachneunauge Misgurnus fossilis Schlammpeitzger Rhodeus amarus Bitterling Romanogobio belingi Stromgründling Berichtspflicht nach EU-Vogelschutzrichtlinie in Sachsen-Anhalt Anhänge Seite 3

6 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: 4 10 Berichtspflichten Natura 2000 eine Einführung Jens Peterson Naturschutz hat ein wesentliches Ziel: die Bewahrung der natürlichen Vielfalt, seien es die genetische Diversität innerhalb der Arten, die Artenvielfalt oder die Vielfalt der Ökosysteme. Insofern stellt sich nicht nur die Frage, auf welchen Wegen und mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll, sondern auch, wie der Erfolg der Zielerreichung gemessen wird. Letzteres ist unabdingbar, um einschätzen zu können, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam, ausreichend und somit die richtigen sind. Zu Beginn hoheitlicher Naturschutzbestrebungen in Deutschland diese bezogen sich zuerst auf herausragende und einzigartige Naturgebilde standen zunächst praktische Schutzmaßnahmen im Vordergrund. Eine Erfolgskontrolle ergab sich dabei einfach dadurch, dass beispielsweise der Erlass einer Gebietsschutzverordnung direkt und unmittelbar die drohende Zerstörung eines solchen Naturgebildes verhindern konnte, so geschehen etwa durch Verbot des Steinebrechens an der Teufelsmauer zwischen Neinstedt und Weddersleben im nördlichen Harzvorland (Funkel & George 2002). Es hat sich allerdings bald gezeigt, dass eine förmliche Unterschutzstellung allein vielfach nicht ausreicht, geschützte Gebiete dauerhaft in einem guten Zustand zu erhalten und die dort vorkommende Arten und Lebensräume zu sichern. Die regelmäßige und systematische Überwachung des Zustandes der meisten Schutzgebiete nach Landesrecht ist bis heute in Sachsen-Anhalt ein unzureichend gelöstes Problem. Kompliziert erwies sich von Anfang an die Beurteilung der Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen, die sich in der Vergangenheit zunächst auf den Schutz vor direkter Verfolgung beschränkten. Neben Anstrengungen zur Registrierung, Überwachung und Verhinderung illegaler Nachstellung setzten in den 1920er und 1930er Jahren verstärkt Bestrebungen zur Ermittlung der Bestände seltener und gefährdeter Arten ein. Dabei sollten über die vorhandenen Verbreitungsangaben in wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen hinaus, aktuelle und möglichst genaue Bestandsdaten ermittelt werden. Vielfach wurden dazu fachkundige Personen zum Vorkommen ausgewählter Arten systematisch befragt. Es gab aber auch schon gezielte Geländeerhebungen, so im Fall des Elbebibers durch den in Steckby wirkenden Max Behr (Dornbusch 2007). In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurden in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern zunächst für verschiedenste Artengruppen, später auch für strukturell und vegetationskundlich abgrenzbare Lebensräume umfangreiche Geländeerfassungen durchgeführt und die Ergebnisse in einer Vielzahl von Verbreitungsatlanten veröffentlicht. Die Hauptarbeit wurde zumindest bei den Arten in der Regel von ehrenamtlichen Spezialisten geleistet. Vermehrt zur Verfügung stehende Freizeit, die Nutzung von Kraftfahrzeugen und effektive Auswertemöglichkeiten der anfallenden großen Datenmengen machten solche gemeinsamen Kartierungsprojekte erst möglich. Vielfach erfolgte die Koordination durch öffentliche Einrichtungen, zunächst oft Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen oder Naturkundemuseen, später zunehmend durch Naturschutzbehörden und Naturschutzfachbehörden. In der ehemaligen DDR hat auch der Kulturbund entsprechende Arbeiten koordiniert. Neben wissenschaftlicher Neugier und Entdeckerfreude waren Naturschutzbestrebungen die treibenden Kräfte dieser Unternehmungen. Es ging dabei einerseits um den Schutz der aufgefundenen Vorkommen seltener Arten. Andererseits sollten der Ist-Zustand dokumentiert und Bestandsveränderungen aufgezeigt werden. Für Arten, deren genauere historische Fundortsangaben verfügbar waren, konnten bereits mit den ersten Kartierungsdurchgängen solche Bestandsveränderungen nachgewiesen werden. In den meisten Fällen wurden dabei leider erhebliche Rückgänge festgestellt. Die Entwicklung direkter, internetbasierter Datenerfassungen ermöglichen es in der Gegenwart eine Vielzahl aktueller Daten durch interessierte Mitwirkende nicht 4

7 nur in kürzester Zeit zu erfassen, sondern auch auswerten zu können. Prominentestes Beispiel dafür ist in Deutschland das vom Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. betriebene Internetportal für Vogelbeobachter ornitho.de ( letzter Abruf ). Daneben bestehen weitere vergleichbare Portale. Für Sachsen-Anhalt wäre hier beispielsweise das System Korina zur Erfassung von Neophyten zu nennen, welches von der Koordinationsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts beim Unabhängigen Institut für Umweltfragen e. V. in Halle entwickelt wurde und betrieben wird ( letzter Abruf ). Als ein griffiges, leicht vermittelbares System zur Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation von Arten und Lebensräumen (Biotope), und damit auch über den Erfolg und Misserfolg unternommener Schutzanstrengungen, erwies sich das Instrument der Roten Listen. Die Einstufung in die Gefährdungskategorien dieser Listen erfolgt gutachtlich durch ausgewiesene Spezialisten der jeweiligen Arten, Artengruppen oder Lebensräumen nach bundesweit festgelegten Kriterien unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen. Die Roten Listen werden regelmäßig in bestimmten Zeitabständen aktualisiert, um Veränderungen der Gefährdungslage abzubilden. Mit den besser werdenden Datengrundlagen, u. a. in Form planmäßiger Wiederholungskartierungen, können die Rote-Liste-Einstufungen für Arten vieler systematischer Gruppen und auch für Biotope mit immer größerer Sicherheit vorgenommen werden. In Ergänzung zu den Roten Listen wurde in Sachsen-Anhalt die Bestandsentwicklung aller vorkommenden Vertreter aus verschiedenen Artengruppen zusammenfassend dargestellt (Frank & Neumann 1999). Die Veröffentlichung einer Neufassung dieser Darstellung steht vor dem Abschluss. Ähnlich wie bei den Roten Listen sind je nach Artengruppe die Grundlagendaten zur Einschätzung der Bestandstrends sehr unterschiedlich. Lediglich bei wenigen, hinsichtlich ihrer Biologie und Verbreitung am besten bekannten Artengruppen, existieren schon längerfristig bundesweite Monitoringsysteme. Zu nennen sind hier beispielweise die Vögel und die Tagfalter, deren Bestände nach teilweise fest vorgegebener Methodik und in der Regel unter breiter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter erfasst werden. So bildet die systematische Überwachung der Bestandsentwicklung ausgewählter Vogelarten der wesentlichen Landschaftsund Lebensraumtypen in Deutschland die Grundlage des Nachhaltigkeitsindikators für die Artenvielfalt und Landschaftsqualität der Länderinitiative Kernindikatoren ( letzter Abruf ; Stickroth & Doerpinghaus 2004). Der Teilindikator für Sachsen-Anhalt ist Bestandteil des Indikatorensystems der Biodiversitätsstrategie des Landes ( nachhaltigkeit-indikatoren/; letzter Abruf ). Die Tagfalterbestände des Graslandes werden im Rahmen von Citizen Science-Projekten europaweit überwacht (van Swaay et al. 2015). Interessante Ansätze zur systematischen Überwachung der Erhaltungssituation von Arten und Lebensräumen brachte die europäische Naturschutzgesetzgebung. Die 1979 in Kraft getretene EU-Vogelschutzrichtlinie fordert laut Artikel 9 zunächst allerdings nur, regelmäßig über Abweichung von den direkten Artenschutzregelungen, den Regelungen zur Jagd etc. zu berichten sowie laut Artikel 12 über die Anwendung der aufgrund der Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften. Hier war offensichtlich vorerst an ein Berichtswesen für Verwaltungsakte und Maßnahmen gedacht. Einen viel weiter gehenden Ansatz verfolgt demgegenüber die 1992 in Kraft getretene Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie). Zwar werden hier laut Artikel 16 ebenfalls Berichte zu genehmigten Ausnahmen von den Artenschutzregelungen der Richtlinie verlangt. Daneben sieht allerdings Artikel 11 eine regelmäßige Überwachung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume und damit eine Erfolgskontrolle der im Zuge der Umsetzung der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen vor. Über die Ergebnisse dieses Monitorings haben die Mitgliedsstaaten nach Artikel 17 alle sechs Jahre zu berichten. Weiterhin sind auch Angaben zu einzelnen Natura 2000-Gebieten Bestandteil des Berichtes, u. a. zum Stand der Unterschutzstellung der Gebiete nach Landesrecht oder zu vorliegenden Management- bzw. Bewirtschaftungsplänen. Die Aktualisierung der Gebietsdokumente (Standarddatenbögen) macht gebietsspezifische Entwicklungen hinsichtlich der vorkommenden Arten- und Lebensraumtypen deutlich. Mittlerweile wurde die Berichtspflicht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutzrichtlinie inhaltlich dahingehend erweitert, dass ebenfalls über die Erhaltungszustände von Vogelarten zu berichten ist. Damit wurde das Berichtswesen beider europäischen Naturschutzrichtlinien harmonisiert. Grundlage für das europaweit einheitliche Vorgehen bei der Ermittlung der Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie bildet das EU-Dokument Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands Vorbereitung des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von 5

8 2001 bis 2007 (DocHab-04-03/03-rev.3: naturschutzrecht.eu/wp-content/uploads/2008/07/uebersetzung_bmu_habdoc_ _rev3.pdf; letzter Abruf ) vom 15. März Dieses Dokument ist zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben worden, jedoch ohne grundsätzlich die Bewertungsmatrix zu ändern. Zu berichten haben die Mitgliedsstaaten jeweils gesondert für jede der biogeographischen Regionen der Europäischen Union. Bewertungskriterien für die Arten sind dabei jeweils die Größe des natürlichen Verbreitungsgebietes, die Population (Bestandsgröße), das Habitat (Größe und Qualität des Lebensraumes) sowie die Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristiger Überlebensfähigkeit). Die Lebensraumtypen werden ebenfalls hinsichtlich Verbreitungsgebiet und Zukunftsaussichten bewertet, statt Population wird jedoch die aktuelle Flächengröße beurteilt und statt Habitat sind Strukturen und Funktionen (lebensraumtypische Strukturen und typisches Arteninventar) bewertungsrelevant. Die Einzelkriterien werden nach konkreten Vorgaben mit einem Ampelschema bewertet, wobei grün für einen günstigen Erhaltungszustand steht, gelb für einen ungünstig unzureichenden und rot für einen ungünstig schlechten Erhaltungszustand. Die Einzelbewertungen der Parameter werden anschließend zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt (Tab. 1). Die Ermittlung der Berichtsdaten zur Bewertung der Arten und Lebenstraumtypen bleibt nicht auf die Natura 2000-Gebiete beschränkt, sondern es wird der Gesamtbestand berücksichtigt, also die Vorkommen sowohl innerhalb als auch außerhalb der europäischen Schutzgebiete. In der Berichtsperiode von 2001 bis 2006 wurden europaweit erstmalig die Arten und Lebensraumtypen nach diesen Kriterien bewertet. In der Berichtsperiode erfolgte eine wiederholte Bewertung, wobei zusätzlich Trendbewertungen (zunehmend/sich verbessernd; stabil; abnehmend/sich verschlechternd; stark abnehmend; unbekannt) für alle Parameter außer den Zukunftsaussichten sowie eine Bewertung des Gesamttrends vorgenommen wurden. Diese Trendbewertungen wurden durch den Vergleich der Ergebnisse der vergangenen beiden Berichtsperioden möglich. Für den FFH-Bericht Deutschlands an die EU werden durch die Länder die Grundlagendaten zusammengetragen, an den Bund übermittelt und jeweils separat für die biogeographischen Regionen zu einem Bericht für Deutschland zusammengeführt. Ein bundesweit abgestimmtes Monitoringsystem zur Ermittlung von Erhaltungszuständen von Art-Populationen bzw. zur Einschätzung der spezifischen Strukturen und Funktionen der Lebensraumtypen liefert für diese Parameter die nötigen Grundlagendaten. Daneben sind zur Ermittlung und Bewertung der aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiete, sowie der Artpopulationen und Flächen der Lebensraumtypen weitere Angaben erforderlich, die die Länder in eigener Regie durch entsprechende, aktuelle Kartierungen erheben müssen. Die Zukunftsaussichten werden länderweise gutachtlich unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungstendenzen und der Prognose der Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung abgeschätzt. Auch diese Parameter werden bundesweit zusammengeführt. Der aktuelle FFH-Bericht Deutschlands ist auf der Website des BfN veröffentlicht: letzter Abruf ). Dort finden sich auch die deutschlandweiten Verbreitungskarten für die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Für Sachsen-Anhalt wurden landesspezifische Bewertungen der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie vorgenommen. Da das Bundesland Sachsen-Anhalt Anteil sowohl an der atlantischen biogeographischen Region hat, als auch an der kontinentalen biogeographischen Region (Abb. 1), erfolgte für beide Regionen die Darstellung der Erhaltungszustände für die jeweiligen Arten und Lebensraumtypen getrennt. Zur Ermittlung dieser Landes-Bewertungen wurden die Vorgaben des Dokumentes «Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive Reporting Formats for the period », das hinsichtlich der Bewertungstabellen weitestgehend identisch mit DocHab 04-03/03-rev.3 (BMU 2005) ist, auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Die landesspezifischen Bewertungen finden sich als Tabellen in den Anhängen 1 4 am Ende des Sonderheftes. Darin werden die Ergebnisse der Berichtsperioden (Bericht 2007) und (Bericht 2013) gegenübergestellt. Eine Gegenüberstellung der Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen der vorliegenden FFH-Berichte 2007 und 2013 ist in Abbildung 2 dargestellt, eine entsprechende Darstellung für die Arten in Abbildung 3. Dabei wurden nur die Bewertungen der kontinentalen biogeographischen Region berücksichtigt, die den weit überwiegenden Teil der Landesfläche einnimmt und damit auch den Großteil der Art- und Lebensraumvorkommen enthält. Die Darstellung entspricht dem 6

9 Tab. 1: Vorgaben zur Bewertung der Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen der Anhänge der FFH-Richtlinie nach DocHab-04-03/03-rev.3 (verändert). Parameter aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet (Arten und Lebensraumtypen) Erhaltungszustand Günstig (Favourable) (grün) stabil (Abnahme und Zunahme ausgeglichen) Oder zunehmend UND nicht unterhalb des günstigen natürlichen Verbreitungsgebietes ( favourable reference range ) Ungünstig unzureichend (Unfavourable Inadequate) (gelb) anderweitige Kombination Ungünstig schlecht (Unfavourable Bad) (rot) starker Rückgang: entsprechend einem Rückgang von mehr als 1 % pro Jahr innerhalb des vom jeweiligen Mitgliedsstaat genannten Zeitraums ODER mehr als 10 % unterhalb des günstigen natürlichen Verbreitungsgebietes ( favourable reference range ) Unbekannt (Unknown) Daten nicht ausreichend für Bewertung Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. Population (nur Arten) aktuelle Fläche des Lebensraumtyps innerhalb des aktuellen natürlichen Verbreitungsgebietes (nur Lebensraumtypen) Habitat der Art (nur Arten) Spezifische Strukturen und Funktionen einschließlich lebensraumtypischer Arten (nur Lebensraumtypen) Zukunftsaussichten in Bezug auf alle vorher bewerteten Parameter (Arten und Lebensraumtypen) Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes (Arten und Lebensraumtypen) Population/en nicht kleiner als die günstige Gesamtpopulation ( favourable reference population ) UND Fortpflanzung, Mortalität und Altersstruktur nicht vom Normalwert abweichend (Angaben soweit Daten hierzu vorliegen) stabil (Abnahme und Zunahme im ausgeglichen oder zunehmend UND nicht kleiner als günstige Gesamtfläche (favourable reference area) UND ohne signifikante Änderungen des Verteilungsmusters innerhalb des jeweiligen aktuellen natürlichen Verbreitungsgebietes (Range1) (soweit Daten hierzu vorliegen) Die Habitatfläche ist groß genug (und stabil oder zunehmend) UND die Habitatqualität eignet sich für den langfristigen Fortbestand der Art Strukturen und Funktionen einschl. typische Art/en) guterhalten, keine signifikanten Verschlechterungen/ Belastungen Zukunftsaussichten ausgezeichnet/ gut, keine signifikanten Auswirkungen von Gefährdungen zu erwarten; langfristiger Fortbestand gesichert alle grün ODER drei grün und ein unbekannt anderweitige Kombination anderweitige Kombination anderweitige Kombination anderweitige Kombination anderweitige Kombination ein oder mehrere gelb, aber kein rot starker Rückgang: entsprechend einem Verlust von mehr als 1 % pro Jahr (%-Wert des Mitgliedsstaates kann bei entsprechender Begründung hiervon abweichen) innerhalb des vom jeweiligen Mitgliedsstaat genannten Zeitraums UND unterhalb des Wertes für eine günstige Gesamtpopulation ( favourable reference population ) ODER mehr als 25 % unterhalb der günstigen Gesamtpopulation ODER Fortpflanzung, Mortalität und Altersstruktur weichen stark von den normalen Parametern ab (Angaben soweit Daten hierzu vorliegen) starke Abnahme der aktuellen Fläche entsprechend einer Abnahme von mehr als 1 % pro Jahr (der Eckwert des jeweiligen Mitgliedsstaates kann bei entsprechender Begründung hiervon abweichen) innerhalb des vom jeweiligen Mitgliedsstaat genannten Zeitraums ODER mit größeren Flächenverlusten innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes ODER mehr als 10 % unterhalb der günstigen Gesamtfläche (favourable reference area) Die Habitatfläche ist klar erkennbar nicht groß genug, um den langfristigen Fortbestand der Art sicherzustellen ODER Die Habitatqualität ist schlecht und ermöglicht damit klar erkennbar nicht den langfristigen Fortbestand der Art Mehr als 25 % der Fläche ist ungünstig in Bezug auf ihre speziellen Strukturen und Funktionen (einschl. typische Arten) Zukunftsaussichten schlecht, starke Auswirkung von Gefährdungsfaktoren zu erwarten; langfristiger Fortbestand nicht gesichert ein oder mehrere rot Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. Es liegen keine oder nicht ausreichende gesicherte Erkenntnisse vor. zwei oder mehr unbekannt, kombiniert mit grün, oder alle unbekannt 7

10 Abb. 1: Die Biogeographischen Regionen und Naturräume (nach BfN 2008) in Sachsen-Anhalt. Atlantische Region mit den Naturräumen: D28 Lüneburger Heide, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland. Kontinentale Region mit den Naturräumen: D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D29 Wendland und Altmark, D37 Harz. 8

11 günstig günstig unzureichend schlecht unzureichend schlecht 5 unbekannt 10 unbekannt Abb. 2: Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (in absoluten Werten). Abb. 3: Erhaltungszustand der Arten nach den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt (in absoluten Werten). Indikator Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen und -Arten der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt ( analytik-service/nachhaltigkeit-indikatoren/biodiversitaetsindikatoren/erhaltungszustand-der-ffh-lebensraumtypen-und-arten/; letzter Abruf ). Die Anzahl an Lebensraumtypen mit unzureichendem Erhaltungszustand hat sich im Bericht 2013 gegenüber 2007 zu Lasten solcher mit günstigen Erhaltungszuständen erhöht. Besonders betroffen sind davon Lebensräume, die landwirtschaftlich genutzt werden und zu ihrer Bewahrung einer regelmäßigen naturschutzgerechten Nutzung oder einer Pflege auch bedürfen. Dazu gehören viele Offenlandlebensräume wie die verschiedenen Wiesen-Typen, Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Kalkreiche Sandrasen, Steppenrasen und Heiden. In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen zur Verbesserung der Situation insbesondere solcher Lebensräume unternommen. Als Instrumente standen im Wesentlichen die landwirtschaftliche Förderung der naturschutzgerechten Landnutzung sowie gezielte Wiederherstellungsmaßnahmen unter Nutzung von Geldern des Europäischen ELER-Fonds zur Verfügung. Wenngleich dadurch auf lokaler Ebene und bei einer größeren Anzahl von Einzelvorkommen der Zustand verbessert werden konnte, waren die Maßnahmen noch nicht ausreichend, eine Verschlechterung der Gesamtsituation zu verhindern. Die Anstrengungen zur Änderung dieser Situation sind daher zukünftig zu verstärken. Eine wichtige Rolle wird dabei auch die Unterschutzstellung der FFH-Gebiete nach Landesrecht spielen, die Rahmenbedingungen für eine den Erhaltungserfordernissen entsprechende land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Lebensräume festlegen wird. Eine andere Situation ergibt sich bei den Arten. Zwar hat auch hier die Anzahl der Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand zugenommen, gleichzeitig hat sich jedoch die Anzahl der Arten mit schlechtem Erhaltungszustand verringert. Weiterhin konnte 2013 erstmals über Arten mit günstigem Erhaltungszustand berichtet werden. Das Sonderheft stellt für ausgewählte Artengruppen der FFH-Richtlinie das Vorgehen des Landes Sachsen-Anhalt bei der Berichtserstellung detailliert vor. In einem weiteren Kapitel wird über die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-Vogelschutzrichtlinie informiert. Um einen Gesamtüberblick über die durch die Berichtspflicht erfassten Arten und Lebensraumtypen im Land Sachsen-Anhalt zu geben, sind als Anhänge 1 bis 4 am Ende dieses Sonderheftes (S. 177 ff.) die Tabellen der landesspezifischen Gesamtbewertungen der Arten und Lebensraumtypen für die Jahre 2007 und 2013, separiert nach biogeographischer Region (atlantisch und kontinental), beigefügt. 9

12 Literatur BMU (2005): Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands Vorbereitung des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von (DocHab-04-03/03-rev.3) Übersetzung des EU- Dokuments vom 15. März Brüssel. naturschutzrecht.eu/wp-content/uploads/2008/07/uebersetzung_bmu_habdoc_ _rev3.pdf. letzter Abruf Dornbusch, G. (2007): Max Behr, der Stationsgründer. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 44 (Sonderheft): Frank, D. & V. Neumann (Hrsg.) (1999): Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts. Stuttgart-Hohenheim (Eugen Ulmer-Verlag): 469 S. Funkel, C. & K. George (2002): Die Teufelsmauer eines der frühesten Schutzobjekte in Deutschland älter als gedacht. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 39 (2): Stickroth, H. & A. Doerpinghaus (2004). Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt. Informationen zu den Ergebnissen des F&E-Projekts: de/attach/55/indikator_artenvielfalt.pdf; letzter Abruf van Swaay, C., A. van Strien, K. Aghababyan, S. Astrom, M. Botham, T. Brereton & R. Feldmann (2015): The European Butterfly Indicator for grassland species: : letzter Abruf Anschrift des Autors Dr. Jens Peterson Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Naturschutz Reideburger Str Halle (Saale) 10

13 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: Zum FFH-Monitoring der wirbellosen Arten sowie der Lurche und Kriechtiere in Sachsen-Anhalt Peer Schnitter In Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- RL) werden die Mitgliedsstaaten seitens der Europäischen Union zur Überwachung der Erhaltungszustände u. a. der Arten der Anhänge, hierbei unter besonderer Berücksichtigung der prioritären Arten, verpflichtet. Ziel des Monitorings ist es, Aussagen über den Erhaltungszustand dieser Arten auf der gesamten Fläche der EU zu erhalten, d. h. sowohl innerhalb als auch außerhalb des Natura 2000-Netzwerkes. Zudem ist nach FFH-RL Artikel 17 Absatz 1 alle sechs Jahre ein Bericht an die EU zu übermitteln, dies erfolgte bereits in den Jahren 2007 und Derzeit läuft die dritte Berichtsperiode, welche 2020 ihren Abschluss findet. Sachsen- Anhalt wird bis Ende 2019 für den nächsten nationalen Bericht der Bundesrepublik Deutschland zuarbeiten. Für die Arten der Anhänge der FFH-RL ist in Sachsen- Anhalt inzwischen ein Monitoringsystem installiert, welches gesicherte Daten zu Populationsgrößen, zur Habitatqualität und zu Beeinträchtigungen der zugehörigen Lebensräume liefert. Dies betrifft die Vorkommen der einzelnen Arten inner- und außerhalb der FFH-Gebiete Betrachtungsebene ist die gesamte Landesfläche Sachsen-Anhalts. Bereits in früheren Jahren wurden hierfür erste Anforderungen formuliert (Schnitter 2000, Schnitter & Meyer 2001). Nach intensiven Abstimmungen und unter Berücksichtigung bundesweiter Vorgaben (u. a. PAN GmbH & ILÖK 2009a, b) sowie der Bewertungsschemata für die einzelnen Arten (Schnitter et al. 2006) ließ das LAU ein landesweites Monitoringkonzept für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-RL konzipieren (RANA 2010), welches für die einzelnen Arten detaillierte Vorgaben enthält. Dieses wurde nachfolgend als Webauftritt konzipiert und umgesetzt ( Am Bundesamt für Naturschutz (BfN) arbeitete eine Projektarbeitsgruppe des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens Konzeptionelle Umsetzung der EU- Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland an den Eckdaten für ein umfassendes Monitoring. Nach einem intensiven Abstimmungsprozedere wurden mit Protokoll vom 08./ die Angaben zur Anzahl und zur Auswahl konkreter Monitoringflächen an die Bundesländer übermittelt. Dabei mussten vielfältige Bedingungen berücksichtigt werden, um exakte Festlegungen bei möglichst effektivem Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel treffen zu können. Immerhin sollen die auf Basis der erhobenen Daten getroffenen naturschutzfachlichen Aussagen auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten können. Die Anzahl der Stichprobenflächen bzw. die Entscheidung, ob eine Art in den Totalzensus, d. h. Monitoring aller bekannten Vorkommen, übernommen wird, unterlag und unterliegt fortwährenden Diskussionen. Prinzipiell gilt die Festlegung, dass für die Arten nach Anhang II und IV ein Stichprobenmonitoring zu erfolgen hat. Für jede biogeographische Region sind bundesweit mindestens 63 Stichproben zu gewährleisten, deren Ergebnisse die benötigten Aussagen erbringen sollen. Wenn weniger als 63 Vorkommen bekannt sind, bedeutet dies automatisch den Totalzensus. Der Bericht für die Arten nach Anhang V wird über eine permanente Datensammlung sichergestellt. Letztlich werden seitens des BfN immer wieder Anpassungen und Überarbeitungen sowohl der Anzahl der Stichprobenflächen bzw. des Einordnens von Arten in den Totalzensus als auch bezüglich der Bewertungsschemata für die einzelnen Arten vorgenommen. Hierzu erreichen das Landesamt für Umweltschutz (LAU) laufend im Ergebnis fortwährender Abstimmungsprozesse überarbeitete Unterlagen zuletzt am mit dem angepassten Set der für das Bundesmonitoring zu berücksichtigenden Stichprobenflächen sowie die erforderlichen Angaben für die Erfassung und Bewertung. Ein Auszug aus dem Monitoring für die wirbellosen Arten sowie die Lurche und Kriechtiere nach Anhang II/ IV in Sachsen-Anhalt ist in Tabelle 1 dargestellt. Dabei 11

14 Tab. 1: Monitoringsystem für die wirbellosen Arten sowie der Lurche und Kriechtiere nach den Anhängen II/ IV in Sachsen-Anhalt entsprechend den Vorgaben des Bundes. Mit dem Monitoring der grün markierten Arten befassen sich die folgenden beiden Beiträge in diesem Sonderheft. Taxa Art Biogeographische Region Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer Libellen Käfer Schmetterlinge Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer Coenagrion ornatum Vogel-Azurjungfer Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer Leucorrhinia albifrons Östiche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle Cerambyx cerdo Heldbock Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel- Tauchkäfer Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer Lucanus cervus Hirschkäfer Osmoderma eremita Eremit Euphydryas aurinia Goldener Scheckenfalter Euphydryas maturna Eschenscheckenfalter Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge Gortyna borelii ssp. lunulata Haarstrangwurzeleule Lycaena dispar Großer Feuerfalter Maculinea arion Thymian-Ameisenbläuling Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Monitoring BfN-Vorgabe Anzahl STPE ST (Bund) Anzahl STPE ST** ATL Stichprobe (63) kv KON Stichprobe 8 (61) 11 ATL Totalzensus 9 KON Stichprobe 4 (70) 16 ATL Totalzensus kv KON Totalzensus 6 ATL Totalzensus kv KON Stichprobe 17 (68) 17 ATL Totalzensus kv (1) KON Totalzensus 3 (4) ATL Totalzensus 1 KON Totalzensus 2 (3) ATL Stichprobe 1 (63) 1 KON Stichprobe 4 (69) 21 ATL Stichprobe (67) kv KON Stichprobe 6 (70) 10 ATL Totalzensus KON Stichprobe ATL Totalzensus 1 KON Stichprobe ATL Totalzensus kv KON Totalzensus 10* ATL kv Untersuchungsjahr(e) im Berichtszeitraum Begehung/ Jahr KON Totalzensus ATL Bezugsraum biogeographische Region: Datensammlung KON Bezugsraum biogeographische Region: Datensammlung ATL Totalzensus kv (1) KON Stichprobe 7 (69) ATL kv KON Stichprobe 1 (65) ATL kv KON Totalzensus ATL kein Monitoring (Vorkommen zählen zu KON) KON Stichprobe 1 (63) ATL kv KON Totalzensus 1* 2 1 ATL kv KON Stichprobe (67) 1* 2 2 ATL kv KON Stichprobe (71) ATL Totalzensus kv KON Stichprobe 1 (65) ATL KON Bezugsraum biogeographische Region: Datensammlung Bezugsraum biogeographische Region: Datensammlung 12

15 Taxa Art Biogeographische Region Alytes obstestricans ATL Nördliche Geburtshelferkröte Lurche Kriechtiere Bombina bombina Rotbauchunke Bufo (=Epidalea) calamita Kreuzkröte Bufo viridis Wechselkröte Hyla arborea Europäischer Laubfrosch Pelobates fuscus Westliche Knoblauchkröte Rana arvalis Moorfrosch Rana dalmatina Springfrosch Rana(=Pelophylax) lessonae Kleiner Wasserfrosch Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch Coronella austriaca Schlingnatter Lacerta agilis Zauneidechse Monitoring BfN-Vorgabe Anzahl STPE ST (Bund) kein Monitoring (Vorkommen zählen zu KON) Anzahl STPE ST** Untersuchungsjahr(e) im Berichtszeitraum Begehung/ Jahr KON Stichprobe 2 (68) 9 ATL kein Monitoring (Vorkommen zählen zu KON) KON Stichprobe 7 (64) ATL Stichprobe 5 (65) 5 KON Stichprobe 7 (71) ATL Totalzensus 2* KON Stichprobe 8 (65) ATL Stichprobe 5 (67) 5 KON Stichprobe 3 (65) ATL Stichprobe 7 (64) 7 KON Stichprobe 10 (64) ATL Stichprobe 2 (65) 3 KON Stichprobe 7 (63) ATL Stichprobe 8 (63) 8 KON Stichprobe 2 (66) ATL Totalzensus 4* KON Stichprobe 4 (69) ATL Stichprobe 5 (63) 5 KON Stichprobe 5 (63) ATL Stichprobe 4 (65) 4 KON Stichprobe 2 (65) ATL Stichprobe 3 (63) 3 KON Stichprobe 4 (69) STPE Stichprobeneinheit / Untersuchungsfläche kv kein Vorkommen / Nachweis * aktuelle Nachweise in Sachsen-Anhalt ** Die Anzahl der STPE beziehen sich auf die Angaben im Internet ( Haben sich zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse Änderungen ergeben, sind diese in Klammern dargestellt. In den folgenden Artenbeschreibungen sind sie bereits berücksichtigt. werden die biogeographischen Regionen (BGR) behandelt, an denen Sachsen-Anhalt Anteile hat (atlantische und kontinentale) bzw. die Arten berücksichtigt, für die in Sachsen-Anhalt gesicherte Nachweise vorliegen (Stand: ). In der Spalte 5 BfN-Vorgabe Anzahl STPE ST (Bund) sind neben den Sachsen-Anhalt (ST) zugewiesenen Stichprobeneinheiten (STPE) in Klammern die Gesamtzahl der STPE in der jeweiligen BGR in Deutschland aufgeführt. Im Rahmen des Bundesmonitorings werden ausschließlich die Übersichtsdaten zum Erhaltungszustand der Arten auf Bundesebene erbracht. Deshalb werden in den Bundesländern zusätzliche Programme realisiert, die die konkreten Aussagen für die jeweilige Landesfläche ermöglichen sollen. Nach Expertendiskussionen und einem weiterführenden Abstimmungsprozess auf Arbeitsebene zwischen dem LAU und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU), seit April 2016 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), wurde die aus Abbildung 1 ersichtliche Herangehensweise für die Erhebung der Grundlagendaten für die Bewertung des Erhaltungszustandes der einzelnen Arten der Anhänge II und IV für Sachsen-Anhalt festgelegt. Bezüglich der Anhang V-Arten kommt auch perspektivisch ausschließlich Säule 1 zur Anwendung. Alle eingehenden Daten werden nach einem standardisierten Ablauf einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und danach in die Gesamt-Datenbank der FFH-Arten überführt. Die Säule 2 Präsenz-/ Absenzuntersuchungen in den FFH-Gebieten wird z. T. im Rahmen der Erstellung der Managementplanung (MMP) realisiert. Hier sind nur ein Mal im Berichtszeitraum entsprechende Erhebungen vorgesehen. Die Säule 3 umfasst die eigentli- 13

16 Bewertung des Erhaltungszustandes Säule 1 Datenrauschen : kontinuierliche Erfassung aller anfallenden Daten zu den Arten, resultierend aus faunistischen Kartierungsprogrammen (Artenerfassungsprogramme des Landes), speziellen Untersuchungen, Qualifizierungsarbeiten, Rote Liste-Bearbeitungen, Gutachten, Stellungnahmen, Verträglichkeitsprüfungen usw. usf. Turnus: fortlaufend Arten der Anhänge II, IV Arten des Anhangs V Säule 2 Präsenz-/Absenz-Untersuchungen in den FFH-Gebieten für die die entsprechende Art gemeldet ist (Standarddatenbogen SDB); zusätzlich Einschätzung zur Habitatqualität und zu Beeinträchtigungen / Gefährdungen Turnus: einmal im Berichtszeitraum Arten der Anhänge II, IV Säule 3 Monitoring lt. Vorgaben Landesamt für Umweltschutz (2001, 2004) bzw. lt. aktuellen Bewertungsschemata in (max. 10/ Art) ausgewählten Referenzflächen auf der gesamten Landesfläche. Zu berücksichtigende Auswahlparameter: kontinentale / atlantische biogeographische Region, innerhalb / außerhalb der FFH-Gebiete, A, B, C Populationen, Haupt- und Nebenvorkommen Turnus: in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesmonitorings, Einbeziehung der festgelegten Stichprobenflächen Arten der Anhänge II, IV Basis Arbeitsstand der Datenbank des LAU zu den FFH-Arten (ausschließlich plausibilitätsgeprüfte Daten) Abb. 1: Monitoring von Arten der Anhänge II, IV und V in Sachsen-Anhalt. gen bzw. Fragen in Zusammenhang mit Eingriffen sind zunächst exakte Kenntnisse zum Erhaltungszustand eines konkreten Vorkommens einer Art essentiell. Der Erhaltungszustand der Teilpopulation einer Art in den für das Monitoring ausgewiesenen Flächen sowie in den FFH-Gebieten ist wiederum die Basis für die Gesamteinschätzung/ die Bewertung im Bundesland. Die Auswirkungen durchgeführter Maßnahmen, z. B. die Evaluierung der ELER-Maßnahmen, sind abzuschätzen. Hier sollten die Ergebnisse des Monitorings intelligent genutzt werden. Final fordert die zweite Stufe des Monitorings im Sinne von BMU (2005) Angaben zu den Ursachen eventuell festgestellter Veränderungen in der jeweiligen Bewertungsebene. Gerade an dieser Stelle sind beste Kenntnisse in Verbindung mit ausgewiesener fachlicher Expertise vonnöten. Es ist davon auszugehen, dass perspektivisch weitere Anstrengungen notwendig sein werden. Die für das Monitoring und den Nationalen Bericht erforderliche Grunddatenerfassung zeigte flankiert von den vom Land Sachsen-Anhalt kofinanzierten Projekten des Euchen Monitoring-Untersuchungen. Es wird adäquat zum Stichprobenmonitoring des Bundes mit einzelnen STPE gearbeitet, um sowohl die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Arten als auch Landestrends feststellen zu können. Dabei kommt eine einheitliche Methodik zur Anwendung, die Ergebnisse werden zeitnah auf der zugehörigen Website eingestellt ( Aus Landessicht sind jeweils mindestens zehn STPE je Art erforderlich, um die seitens der EU und nachfolgend des BMU (2005) geforderten Grundaussagen u. a. zum aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiet, zur Population, zum Habitat und zu den Zukunftsaussichten ausreichend sach- und fachgerecht treffen zu können. Ist bereits im Rahmen des Bundesmonitorings die erforderliche Anzahl (10) an STPE für Sachsen-Anhalt vorgegeben, erübrigt sich i. d. R. die zusätzliche Festlegung von STPE, ansonsten wurde adäquat aufgestockt. Letztlich sollten die Ergebnisse des Monitorings auf Landesebene möglichst viele Fragestellungen beantworten. Als Grundlage für artenschutzrechtliche Fra- 14

17 ropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bemerkenswerte Ergebnisse (u. a. Körnig et al. 2013, Arndt et al. 2014, Karisch 2014, EVSA 2015, Grosse et al. 2015). Das Monitoring der FFH-Arten ist aber ausschließlich Landesaufgabe und somit vom Land zu finanzieren. Insofern sind die momentan laufenden Monitoring-Untersuchungen zu den FFH-relevanten Weichtieren und Libellen bzw. die gerade vorgelegten Abschlussberichte zu den Käfern eine gute Basis für den kommenden Nationalen Bericht. Für die Lurche und Kriechtiere wird in den Jahren 2016 bis 2018 das Monitoring in den beschriebenen STPE erfolgen. Auch die Schmetterlinge in Sachsen-Anhalt bedürfen besonderer Aufmerksamkeit hier laufen bereits intensive Vorbereitungen für den ersten vollständigen Monitoring-Durchgang. Literatur Arndt, E., H. Gröger-Arndt, J. Kipping & P. Schnitter (Bearb.) (2014): Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 3: 252 S. BMU (2005): Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands Vorbereitung des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von (DocHab-04-03/03-rev.3). Brüssel. Übersetzung des EU-Originaldokuments vom 15. März 2005 durch das Bundesumweltministerium. eu/wp-content/uploads/2008/07/uebersetzung_bmu_habdoc_ _rev3.pdf. letzter Abruf EVSA Entomologen-Vereinigung Sachsen-Anhalt (2015): Beiträge zur Naturausstattung der Colbitz-Letzlinger Heide. Schönebeck. Entomologische Mitteilungen Sachsen-Anhalt SH: 418 S. Grosse, W.-R., B. Simon, M. Seyring, J. Buschendorf, J. Reusch, F. Schildhauer, A. Westermann & U. Zuppke (Bearb.)(2015): Die Lurche und Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat- Lebensraumtypen. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 4: 640 S. Karisch, T. (2014): Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2: 436 S. Körnig, G., K. Hartenauer, M. Unruh, P. Schnitter & A. Stark (Bearb.)(2013): Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat- Lebensraumtypen. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 12: 336 S. Landesamt für Umweltschutz (2001): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen- Anhalt 38 (SH): Landesamt für Umweltschutz (2004): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 41 (SH): PAN GmbH & ILÖK (Bearb.)(2009a): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Unveröff. Entwurf: 208 S. PAN GmbH & ILÖK (Bearb.)(2009b): Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Ergebnis eines F+E-Vorhabens im Rahmen des Umweltforschungsplans, FKZ (Stand: März 2009). RANA Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer (2010): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen- Anhalt. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten: 561 S. Schnitter, P. (2000): Monitoring Ermittlung von Bestand und Bestandsentwicklung der Wirbellosen-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Rahmen der Berichtspflichten an die Europäische Union (EU) im Land Sachsen-Anhalt. In: Zur Bestandssituation wirbelloser Arten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Entomol. Mitt. Sachsen-Anhalt, Sonderheft: Schnitter, P. & F. Meyer (2001): Zum Monitoring bzw. zur Ermittlung von Bestand und Bestandsentwicklung der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Rahmen der Berichtspflichten an die Europäische Union (EU) im Land Sachsen-Anhalt. In: Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 38 (SH): Schnitter, P., C. Eichen, G. Ellwanger, M. Neukirchen & E. Schröder (2006): Empfehlungen für die Bewertung der Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt und in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, SH 2: Anschrift des Autors Dr. Peer Schnitter Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Naturschutz Reideburger Str Halle (Saale) peer.schnitter@lau.mlu.sachsen-anhalt.de 15

18 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Libellen (Odonata) und Käfer (Coleoptera) Jörg Huth, Werner Malchau, Kerstin Mammen, Volker Neumann, Thoralf Sy & Astrid Thurow Aus der Gruppe der Wirbellosen wurden die Käfer und Libellen ausgewählt, um Vorgehensweise und Ergebnisse des Monitorings darzustellen. Zu diesem Zweck fand sich eine Arbeitsgruppe zusammen, der die mit dem Monitoring der jeweiligen Arten beauftragten Bearbeiter angehörten. Grundlage der nachfolgenden Darstellungen zu den einzelnen Libellenarten ist der jeweils letzte Monitoringdurchgang innerhalb dieser Berichtsperiode. Dagegen können für drei Käferarten bereits Ergebnisse aus dem Berichtszeitraum herangezogen werden, da für diese zwischenzeitlich ein weiterer Monitoringdurchgang (2014/2015) abgeschlossen ist. Für den Hirschkäfer erfolgt kein Monitoring im Sinne von Stichproben bzw. Totalzensus, sondern die Sammlung von Daten auf der Ebene der biogeografischen Regionen. Neben den Bewertungen der Erhaltungszustände der Arten in den jeweiligen Stichprobenflächen (STPE) werden auch die daraus resultierende Landesbewertung sowie die Ergebnisse des dritten Nationalen Berichts dargestellt. Hierbei können sich durchaus Interpretationsschwierigkeiten ergeben. Die Kriterien der Bewertungsschemata führen bei konsequenter Anwendung des Ampelschemas (grün = A hervorragend, gelb = B gut ; rot = C mittel schlecht ) im Vergleich zu den bzgl. der Landes- und Bundesbewertung vorgeschriebenen EU-Kriterien (grün = FV günstig ), gelb = U1 ungünstig unzureichend, rot = U2 ungünstig schlecht zu scheinbaren Diskrepanzen bei der Bewertung des Erhaltungszustandes. Hierfür sind aber i. d. R. Definitionen und unterschiedliche Betrachtungsebenen ursächlich. So werden beim Stichproben-Monitoring ausschließlich die Erhaltungszustände der jeweiligen Arten in den konkreten Monitoringflächen im dargestellten Monitoringdurchgang mittels aktuell erhobener Daten, die z. T. noch nicht Gegenstand des Nationalen Berichtes waren, bewertet. Zu beachten ist auch, dass für die Landes- und Bundesbewertung alle Ergebnisse/Daten für die jeweilige Art auf der kompletten Landesfläche bzw. Fläche Deutschlands im Berichtszeitraum zu berücksichtigen waren. 1 Aeshna viridis Eversmann, 1836 Grüne Mosaikjungfer Thoralf Sy Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art nach 7 (2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt FFH-Richtlinie Art nach Anhang IV 1.1 Verbreitung Das Verbreitungsgebiet der Grünen Mosaikjungfer (FFH-Code-Nr.: 1048) erstreckt sich vom östlichen Teil der Niederlande über das norddeutsche Tiefland, Polen, die Baltischen Staaten, Weißrussland und die Ukraine bis nach Ostsibirien. Im Norden werden Mittelschweden und Südfinnland erreicht, im Süden reichen die Vorkommen bis Ungarn und Niederösterreich. In der norddeutschen Tiefebene gehören die Flusssysteme der Aller, Weser, Elbe und Havel zu den wichtigsten Vorkommensgebieten. Große Populationen siedeln außerdem in den Seengebieten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns. Deutschland ist für den Schutz der Art stark verantwortlich, da sie in ganz Mitteleuropa als gefährdet gilt und die Vorkommen in Deutschland im Hauptareal der Art liegen (Ellwanger 2003b, Mauersberger et al. 2005). In Sachsen-Anhalt gehört Aeshna viridis zu den seltenen Arten. Beständige Populationen sind u. a. aus dem 16

19 Wittenberger Raum, aus dem Elbetal bei Schönhausen und Magdeburg, aus einem Grabensystem am Schollener See, aus der Garbe-Aland-Niederung und aus weiteren Krebsscherengewässern des Elbe-Havel-Winkels bekannt. Für den Zeitraum ab 1980 sind Nachweise aus neun naturräumlichen Haupteinheiten der kontinentalen Region bekannt geworden (Steglich & Müller 2004b). Nicht alle diese Vorkommen konnten in jüngerer Zeit kontrolliert oder bestätigt werden, sodass für mehrere Vorkommensgebiete Unsicherheiten bezüglich ihrer Aktualität bestehen. Noch unzureichend erfasste Vorkommen werden von Steglich & Müller (2004b) im Dessau-Wörlitzer Raum und im Elbe-Havel-Winkel vermutet. 1.2 Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring in Sachsen-Anhalt (RANA 2010), das im Wesentlichen auf dem Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) aufbaut. Für das Landesmonitoring waren elf Gebiete zu bearbeiten, die alle in der kontinentalen Region liegen. Für die atlantische Region sind auf dem Territorium Sachsen-Anhalts keine Vorkommen bekannt Methodik der Kartierung Für Aeshna viridis ist in jedem Berichtszeitraum ein Untersuchungsjahr (hier: 2012) vorgesehen. Es wurde eine Exuvienaufsammlung bei mindestens zwei Begehungen im Abstand von ca. zehn Tagen während der Hauptemergenz vorgenommen. Im Jahr 2012 war aufgrund der Witterungsbedingungen vorwiegend der Zeitraum von Mitte bis Ende Juli geeignet. In vielen Fällen war eine Exuviensuche nur mit einem Boot möglich, z. B. an großen Altwassern wie der Alten Elbe Kannenberg bei Berge. In flacheren Gewässern konnten die Krebsscherenbestände auch watend auf Exuvien abgesucht werden. Bezugsraum der Emergenzuntersuchung waren Einzelgewässer bis 0,5 Hektar, 100 Meter Uferlänge bei größeren Stillgewässern >0,5 Hektar (ca. 3 5 m breiter Ufersaum) bzw. 100 Meter Grabenlänge. Bei größeren Gewässern erfolgte eine Auswahl mehrerer repräsentativer Untersuchungsflächen, in jedem Fall erfolgte die Umrechnung der Exuvienzahlen auf jeweils 100 m² Gewässerfläche. Die Erfassung der Habitatparameter erfolgte entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Deckung der Vegetation, Nutzungsverhältnisse im Umfeld) sowie von Beeinträchtigungen (Nährstoffeinträge, Wasserführung, Gewässerunterhaltung, fischereiliche Nutzung) Methodik der Bewertung Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den in PAN & ILÖK (2010) publizierten Vorgaben für ein bundesweites Monitoring. Entsprechend dem Konzept für ein Landesmonitoring (RANA 2010) wurden kleinere Änderungen bei der Bewertung der Krebsscheren-Deckung vorgenommen (B: % statt % und C: <30 % statt %). Die Festlegung einer Mindestdeckung von 20 Prozent für einen C-Zustand ist nicht sinnvoll, da bei großen Gewässern erfahrungsgemäß geringere Deckungswerte auftreten können, Aeshna viridis aber auch in solchen Fällen beständig vorkommen kann. Bei den Beeinträchtigungen sind für das Kriterium Wasserführung im Entwurf von PAN & ILÖK (2010) die konkreten Prozentangaben der austrocknenden Gewässerfläche kritisch zu betrachten. Diese können im Rahmen der zwei Begehungstermine im Frühsommer bzw. bis Ende Juli mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zufriedenstellend erfasst werden. Es sollte daher wie auch im ursprünglichen Entwurf von Schnitter et al. (2006) nur eine verbale Differenzierung der Wasserführung vorgenommen werden (zum Bewertungsverfahren siehe auch Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Im Ergebnis des Monitorings 2011/12 zeichnet sich ein Verbreitungsschwerpunkt der Grünen Mosaikjungfer im nördlichen Elbetal Sachsen-Anhalts sowie in der Aland-Niederung ab. Kritischer ist die Bestandssituation hingegen in der Südhälfte Sachsen-Anhalts einzuschätzen, da sowohl aus dem Mittleren Elbetal bis Schönebeck als auch von der Schwarzen Elster aktuelle Nachweise fehlen. Insgesamt liegen aus den Jahren 2011/12 Beobachtungen aus sechs von elf Monitoringgebieten vor, sodass im Zuge der Bewertung zuweilen auch auf Funde aus dem Jahr 2010 zurückgegriffen wurde. Die Ursachen für das aktuelle Fehlen der Art waren nicht immer offensichtlich. Die Habitatsituation erschien in mehreren Gebieten gegenüber dem Zustand von 2010 mehr oder weniger unverändert, sodass im Wesentlichen die Witterungsbedingungen der Erfassungsjahre als Hauptursache in Frage kommen, die mit häufigen Regenfällen im Juni und Juli den Exuviennachweis erschwerten. 17

20 Abb. 1: Verbreitung der Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 18

21 Tab. 1: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis). Monitoring-Fläche AESHVIRI FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Methode Totalzensus Stichprobenfläche Zuordnung Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand Population Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Altwasser am Stresower See KON D09 x x x C B B B Altwasser bei Klein Wanzer KON D09 x x A A B A Altwasser am Aland nordöstlich Scharpenhufe KON D09 x x C C B C Alte Elbe Kannenberg bei Berge KON D09 x x x B B B B 05 Abgrabungsgewässer Schönfeld KON D09 x x B B C B 06 Krebsscherengewässer am NSG Schelldorfer See KON D09 x x x B C B B Altwasser bei Niegripp KON D09 x x C C B C NSG Taufwiesenberge KON D09 x x x C A B B Alte Elbe Calenberge KON D10 x x x B B A B Altwasser Schwarze Elster Gorsdorf KON D10 x x x C B A B Altwasser Schwarze Elster Premsendorf KON D10 x x C B B B Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand: A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht. Tab. 2: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL kein Vorkommen KON U1 U1 U1 U1 U1 ATL U2 U2 U1 U2 U2 KON U1 U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). Zum Teil waren aber auch nach nur zwei Jahren mehr oder weniger deutliche Veränderungen in den Habitaten festzustellen. So wurde beispielsweise im Altwasser am Stresower See 2012 deutlich weniger Krebsschere vorgefunden als aus dem Jahr 2010 beschrieben (vgl. Hellriegel-Institut & Moritz 2010). Mit dem Fund von Exuvien und der Beobachtung einzelner Imagines ist aber auch hier der Bestand von Aeshna viridis noch als stabil einzuschätzen. Generell unterliegen die Bestände der Krebsschere in vielen Gewässern offenbar stärkeren Schwankungen, nicht zuletzt, was den Anteil der aufgetaucht flutenden Exemplare betrifft. Im Altwasser am Aland nordöstlich von Scharpenhufe konnten 2012 keine Krebsscheren gefunden werden, 19

22 Abb. 2: Weibchen der Grünen Mosaikjungfer während der Eiablage, Altwasser bei Klein Wanzer. Foto: T. Sy. Abb. 3: Altwasser bei Klein Wanzer das Vorkommen der Grünen Mosaikjungfer weist hier gegenwärtig einen hervorragenden Erhaltungszustand (A) auf. Foto: T. Sy. 20

23 nachdem der Bestand dort bereits 2010 als sehr spärlich beschrieben wurde. Hier fehlten dann 2012 auch jegliche Nachweise von Aeshna viridis. In Anbetracht spärlicher bis fehlender Nachweise mussten die Populationen in sechs Fällen als mittel schlecht eingeschätzt werden. In zwei Gebieten (Altwasser am Aland nordöstlich von Scharpenhufe und Altwasser bei Niegripp) schlägt sich diese Bewertung auch in einem ungünstigen Gesamt-Erhaltungszustand (C) nieder. In der Gesamtheit ist der Erhaltungszustand aber überwiegend gut (B). Mit einem hervorragenden Erhaltungszustand (A) ist allein das Altwasser bei Klein Wanzer (AESHVIRI_02) hervorzuheben, das sich gegenwärtig in einem für Aeshna viridis optimalen Entwicklungszustand befindet. Generell weisen die Habitate mit nennenswerten Abundanzen der Grünen Mosaikjungfer größere (>100 m²) und dicht geschlossene Schwimmdecken der Krebsschere auf und sind in der Regel von eutrophem Charakter. Die Grüne Mosaikjungfer ist in Sachsen-Anhalt auch im Ergebnis des aktuellen Monitoring-Durchgangs als eine seltene Art mit lokal bis regional stabilen Beständen einzustufen, welche einer fortlaufenden Überwachung bedürfen. 1.4 Gefährdung und Schutz Allgemein kommt der Erhaltung der Krebsschere als Eiablagesubstrat und ihrer Vorkommensgebiete eine Schlüsselrolle für den Schutz der Grünen Mosaikjungfer zu. Für die Art essentiell sind schwimmende, nicht untergetauchte Bestände, wobei nennenswerte Abundanzen von Aeshna viridis nur in großflächigen Schwimmdecken von Stratiotes aloides aufgebaut werden können. Entsprechend günstige Verhältnisse sind gegenwärtig z. B. am Altwasser bei Klein Wanzer oder an der Alten Elbe Kannenberg bei Berge gegeben. Für die Populationen im Elbetal und in der Aland- Niederung ist zudem die langfristige Sicherung der Auendynamik von entscheidender Bedeutung. Hohe Grundwasserstände und regelmäßige Überflutungen erhalten hier ein Mosaik von Krebsscherengewässern in unterschiedlichen Verlandungsstadien. Für die Vorkommen in sekundären Grabensystemen, wie z. B. an der Schwarzen Elster bei Premsendorf, besteht die Gefahr der Verlandung, wenn keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Andererseits dürfen bei Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben mit Krebsscherenbeständen nur Teile der Schwimmdecken entnommen werden, um die Gewässer als Habitate für Aeshna viridis zu erhalten. Beeinträchtigungen, die aus dem Verlanden und einer massiven Verschlammung der Reproduktionsgewässer resultieren, mussten für die Abgrabungsgewässer bei Schönfeld festgestellt werden. Im Zusammenspiel mit offenbar stärkeren Wasserstandsschwankungen waren in diesem Fall zudem deutliche Vitalitätseinbußen der Krebsschere zu verzeichnen. Teilweise waren die Bestände im August 2012 abgestorben. Zwar konnte der Zustand in Anbetracht der Individuenzahlen und sonstigen Habitatparameter für Aeshna viridis noch als gut eingeschätzt werden, doch ist hier mittel- bis langfristig mit geeigneten Maßnahmen einer Verschlechterung des Gesamt-Erhaltungszustandes entgegen zu wirken. Mit Hilfe von Teilentschlammungen der Gewässer sollten wieder größere Freiwasserflächen und stabilere Wasserstände hergestellt werden. 2 Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840) Helm-Azurjungfer Kerstin Mammen Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art nach 7 (2)14.c), da in Anlage 1 der BArtSchV als streng geschützt aufgeführt FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 2.1 Verbreitung Die Helm-Azurjungfer (FFH-Code-Nr.: 1044) ist atlanto-mediterran verbreitet. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt in Südwest-Europa und im westlichen Nordafrika. In Deutschland kommt sie vorwiegend in Baden- Württemberg und Bayern (Sternberg & Buchwald 1999) sowie in Thüringen und Sachsen-Anhalt (RANA 2010) vor. Darüber hinaus gibt es auch in den meisten anderen Bundesländern vereinzelte Vorkommen, das Verbreitungsgebiet der Art läuft jedoch im Nordosten Deutschlands aus. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der größte Teil Sachsens und Brandenburgs gelten als nicht besiedelt (Geske 2006, BfN, abgerufen am ). Sachsen-Anhalt bildet zusammen mit Thüringen den wesentlichen Verbreitungsschwerpunkt der Helm- 21

24 Azurjungfer in Mittel- und Ostdeutschland. Die bezüglich der Flächenverbreitung bedeutendste Population ist in der Helmeniederung zu finden, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18) zuzuordnen ist (RANA 2010). Das länderübergreifende Vorkommen ist von bundesweiter Bedeutung (Buchwald et al. 2003, Zimmermann et al. 2005). Daneben existieren kleinere, voneinander isolierte Vorkommen, die sich vom Süden Sachsen-Anhalts (Lützen-Hohenmölsener Platte) über das Köthener Ackerland, Harzvorland, Ohre-Aller-Hügelland bis in die Altmarkheiden und an die nördliche Landesgrenze erstrecken. Einige historisch belegte Fundorte sind aufgrund veränderter Habitatbedingungen aktuell nicht mehr besiedelt. Etliche Populationen wurden jedoch nach dem Jahr 2000 neu entdeckt, sodass im Vergleich zu dem bei Steglich & Müller (2000, 2001) dargestellten Kenntnisstand bereits für die Berichtsperiode bis 2006 weitere Fundpunkte hinzugekommen sind. Dies betrifft z. B. die Vorkommen im Landkreis Merseburg-Querfurt (Ellerbachtal und Elster-Luppe-Aue), am Rande der Colbitz- Letzlinger Heide (Dollgraben), am Großen Graben, am Helsunger Bruch sowie den bisher einzigen Fundort östlich der Elbe bei Schermen im Burger Vorfläming (Sy & Schulze 2010). In den letzten Jahren wurden weitere, teils sehr individuenreiche, Vorkommen entdeckt, so bei Harsleben im Harzvorland (ÖKOTOP 2008), bei Jersleben (Sy & Schulze 2010) und nördlich von Salzwedel (RANA 2014.). Das Verbreitungsgebiet von Coenagrion mercuriale in Sachsen-Anhalt umfasst insgesamt zwei naturräumliche Haupteinheiten der atlantischen und sechs Naturräume der kontinentalen Region. Besiedelt werden v. a. die Niederungen, die Höhenverbreitung reicht von etwa 18 m ünn in der Altmark bis zu etwa 155 m ünn im Nördlichen Harzvorland. Insgesamt liegen sichere Nachweise aus sieben naturräumlichen Haupteinheiten in Sachsen-Anhalt vor. Vorkommen in der Elbetalniederung konnten aktuell nicht bestätigt werden (RANA 2010). Von besonderem Interesse sind die erst in den letzten Jahren erbrachten Besiedlungsnachweise für die naturräumlichen Haupteinheiten D11 (Fläming), D19 (Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland), D29 (Wendland, Altmark) und D33 (Nördliches Harzvorland). Der aktuellste Neufund bei Salzwedel liegt ebenfalls in der Region D29. Im derzeitigen Verbreitungsbild der Helm-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt spiegelt sich ein deutlicher Kenntniszuwachs durch eine intensivere Erfassungstätigkeit seit den 1990er Jahren wider. Der anhaltende Zuwachs an Nachweisen auch individuenreicher und ganze Grabensysteme umfassender Vorkommen ist jedoch vermutlich auch Ausdruck eines derzeitigen Ausbreitungsprozesses der Art. Als Ursachen werden sowohl klimatische Faktoren als auch auf Landschaftsebene im Durchschnitt verbesserte Habitatbedingungen (Wasserqualität, Wasserzufluss, Unterhaltung) vermutet. Weitere Untersuchungen hierzu sind wünschenswert. Im Zeitraum von 2000 bis 2013 ist die Helm-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt in 26 Messtischblattquadranten (MTBQ) nachgewiesen worden. Vor dem Jahr 2000 waren Nachweise aus weiteren fünf MTBQ bekannt, aus denen aktuelle Funde fehlen. 2.2 Methodik Die im Rahmen des FFH-Artenmonitorings anzuwendende Vorgehensweise orientiert sich an PAN & ILÖK (2009, 2010) und kann im Einzelnen auf der Internetseite des Tierartenmonitorings Natura 2000 ( eingesehen werden. Grundsätzlich basiert das Monitoring auf der Erfassung der Verbreitung, des Zustands der Populationen und Habitate sowie eventueller Beeinträchtigungen. Grundlage für die Erfassung der übrigen Parameter ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Nach den Vorgaben in PAN & ILÖK (2009) sind für Coenagrion mercuriale in der atlantischen Region alle bekannten Vorkommen in das Monitoring einzubeziehen (Totalzensus, vier Vorkommen), wohingegen sich das Monitoring in der kontinentalen Region stichprobenartig auf drei ausgewählte Vorkommen beschränkt. Weitere vier Vorkommen sind hier für das Landesmonitoring vorgesehen (RANA 2010). Die ausgewählten Vorkommen befinden sich teils in als FFH-Gebiet unter Schutz gestellten Gewässersystemen, teils in Bächen und Gräben außerhalb von FFH-Gebieten. Insgesamt wurden 25 abgrenzbare Gewässerabschnitte als Monitoringflächen festgelegt Methodik der Kartierung Die Bestände von C. mercuriale wurden 2011 und 2012 kontrolliert. In beiden Jahren erfolgten jeweils mindestens drei Begehungen im Abstand von zwei bis drei Wochen während der Hauptflugzeit bei günstigen Witterungsbedingungen. Bezugsraum der Erfassung und Bewertung waren Standard-Untersuchungsstrecken von 100 Meter Länge entlang der besiedelten Gräben 22

25 Abb. 4: Männchen der Helm-Azurjungfer in der Altmark bei Brietz. Foto: M. Schulze. Abb. 5: Von C. mercuriale besiedelter Graben in der Altmark bei Brietz. Foto: M. Schulze. 23

26 Abb. 6: Verbreitung der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 24

27 Tab. 3: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Monitoring-Fläche COENMERC_... FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Land Bund Zustand Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung 01 C C B C 0023 Spetze und Krummbek ATL D31 x x x 02 B C C C 03 C C C C Quellgraben bei Wenze ATL D31 x x x 04 C C C C 05 C B B B 0087 Helsunger Bruch ATL D33 x x x 06 C B C C 07 B B B B Gräben bei Schermen KON D11 x x 08 C B B B 09 C C C C Helmeniederung KON D18 x x x B A B B 11 B B B B 12 C C B C Elster-Luppe-Aue KON D19 x x x B A B B 14 A B C B 15 C C C C Ellerbachtal KON D19 x x 16 C C B C 17 B C C C Horngraben KON D20 x x 18 B B B B 19 C B C C Gräben bei Jersleben KON D20 x x 20 B C C C 21 C B C C 0016 Bäke und Wiesenbäke KON D29 x x x 22 C B C C 23 B B C B 24 Sauteichgraben und Goldbach ATL D33 x x x B B C B 25 C C C C Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand: A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht. bzw. Fließgewässer. Bei kleinen isolierten Vorkommen wurde eine Monitoringfläche (Zählstrecke) je Gebiet ausgewählt, bei größeren Metapopulationen mindestens drei Monitoringflächen. Die Populationsgröße wurde als Maximalzahl der Imagines pro Untersuchungsstrecke ermittelt. Des Weiteren wurden Beobachtungen zur Bodenständigkeit, wie Verpaarungen, Eiablagen oder frisch geschlüpfte Individuen dokumentiert und die für die Bewertung erforderlichen Habitatparameter und Beeinträchtigungen aufgenommen. 25

28 Tab. 4: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und in Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale). Gebiet ST D Biogeographische Region Habitat ATL FV U2 U1 U1 U1 KON FV U1 U1 U1 U1 ATL FV U1 U1 U1 U1 KON FV U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 2.4 Gefährdung und Schutz Die festgestellten Beeinträchtigungen der Habitate sind in allen Monitoringgebieten ähnlich. Primär zu nennen ist die Intensität der Gewässer-Unterhaltungsmaßnahmen (u. a. Krautung, Mahd von Graben- und Böschungsvegetation, Sohlräumung), die oft zu intensiv ist, sodass sub- und emerse Vegetation nur noch spärlich oder fast gar nicht mehr vorhanden ist. Teils wurde bei der Böschungsmahd auch die Grabenvegetation komplett mit abgemäht, und dies sogar mehrfach innerhalb eines Jahres (z. B. Ellerbachtal). Bei einem Großteil der Monitoringflächen ist jedoch die Unterhaltung zu gering, sodass v. a. Berle oder Igelkolben sehr dichte Bestände bilden oder Schilfbestände in den Gräben weiter vordringen und Bereiche mit offenen Wasserflächen verschwinden. Größere verschilfte Abschnitte finden sich u. a. in der Helmeniederung (Flutgraben Wallhausen, Graben 23), am bzw. im Helsunger Bruch, in der Elster-Luppe-Aue, am Horngraben und Sauteichgraben. Das Unterhaltungsregime der Gräben müsste künftig stärker an den jeweiligen Standort und die Arterfordernisse angepasst werden, was eine diffe- Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Zukunftsaussichten Gesamtbewertung Methodik der Bewertung Die Bewertung des Erhaltungszustandes wurde entsprechend dem Bewertungsbogen von PAN & ILÖK (2010) in der von RANA (2010) für Sachsen-Anhalt adaptierten Form sowie entsprechend dem Aggregationsalgorithmus nach Schnitter et al. (2006) vorgenommen. 2.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Im Ergebnis des Monitorings in den Jahren 2011/2012 ist der Erhaltungszustand der Populationen der Helm- Azurjungfer in Sachsen-Anhalt mit B bis C zu bewerten (vgl. Tab. 3). Die meisten in das Monitoring einbezogenen Populationen sind sehr individuenschwach (C). In den Monitoringgebieten Quellgraben bei Wenze, Helsunger Bruch und Ellerbachtal konnten jeweils beide Monitoringflächen nur mit C bewertet werden. Am Quellgraben bei Wenze befand sich auch die einzige Monitoringfläche, auf der in beiden Untersuchungsjahren kein Nachweis der Helm-Azurjungfer gelang. Demgegenüber war nur für eine Monitoringfläche in der Elster-Luppe-Aue eine Bewertung der Population mit A möglich, wo 2011 an einem Straßen begleitenden Graben ein Maximum von 116 Ind./100 m Grabenlänge registriert wurde. Die Habitatqualität der Monitoringgebiete wurde ebenfalls meist mit B oder C, in zwei Flächen allerdings auch mit A bewertet. Da in den meisten Fällen starke Beeinträchtigungen (C) zu verzeichnen waren, mussten die Gesamtbewertungen zumeist ebenfalls mit C erfolgen. Erfreulicherweise wiesen die Monitoringgebiete Helmeniederung, Elster-Luppe-Aue und Sauteichgraben überwiegend individuenstarke Vorkommen (B) und eine gute Habitatqualität (B) auf. Trotz der vorhandenen Beeinträchtigungen (C) ergibt sich bei diesen Flächen die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes mit B, auch übertreffen sie hinsichtlich der Populationsgröße und der verfügbaren Habitatflächen die übrigen Vorkommen in Sachsen-Anhalt bei weitem. Am Horngraben ist die Situation der untersuchten Grabenabschnitte sehr unterschiedlich. Die Individuendichte rechtfertigt eine Bewertung mit B, Habitatqualität und Beeinträchtigungen unterscheiden sich zwischen den beiden Monitoringflächen jedoch deutlich. Insgesamt kann der derzeit beste Zustand der Population, verbunden mit einer überwiegend guten Habitatqualität, der Elster-Luppe-Aue sowie den Gebieten Sauteichgraben/Goldbach und Helmeniederung bescheinigt werden. 26

29 renzierte Betrachtung, die Einbindung der Unterhaltungsverbände und ggf. die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln voraussetzt. Ein weiteres Problem ist die Wasserhaltung, die zum einen saisonal und abhängig von Niederschlag und Verdunstung schwankt, zum anderen in regulierten Grabensystemen auch sehr stark anthropogen beeinflusst ist. In manchen Monitoringgebieten war ein zu geringer Durchfluss mit fehlender Fließbewegung und teilweiser Faulschlammbildung (z. B. Helmeniederung, Elster-Luppe-Aue) zu verzeichnen, in anderen Gebieten dagegen ein zu starker Wasserabfluss mit Austrocknungstendenzen (z. B. Sauteichgraben). Ein zunehmendes Problem stellt in vielen Monitoringflächen die zu geringe Besonnung der Gewässer dar. Die Gräben und Bäche sind meist von Gehölzen gesäumt, die als Weichholzauengalerie entstanden oder auch aus Pflanzungen hervorgegangen sind. Die typischen Auengehölze (Weiden, Pappel, Eschen) stocken meist beidseitig und sind soweit aufgewachsen, dass direktes Sonnenlicht selbst durch gehölzfreie Lücken nur noch zeitweise bis an das Gewässer vordringt. Gehölzpflanzungen wurden zudem häufig entlang des Südufers angelegt, was ab einer gewissen Wuchshöhe ebenfalls eine starke Beschattung des Gewässers zur Folge hat. Weiterhin sind Nährstoffeinträge als eine wesentliche Beeinträchtigung zu nennen, da intensive Nutzungen, v. a. Ackernutzung, oft unmittelbar an die Gewässer ufer angrenzen. Hier sind entsprechende Gewässerrandstreifen anzulegen. 3 Coenagrion ornatum (Sélys, 1850) Vogel-Azurjungfer Kerstin Mammen Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht streng geschützte Art nach 7 (2)14.c), da in Anlage 1 der BArtSchV als streng geschützt aufgeführt Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anh. II 3.1 Verbreitung Die Vogel-Azurjungfer (FFH-Code-Nr.: 4045) ist eine ostmediterrane Art, deren Verbreitungszentrum von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer reicht. Die Art erreicht in Deutschland ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze. Die Hauptvorkommen befinden sich in Bayern (Burbach & Ellwanger 2006), zumeist in ausgedehnten Niedermoor- und Grünlandbereichen mit hoher Grabendichte. Auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein wichtiger Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- und Ostdeutschland. Weitere voneinander isolierte Vorkommen befinden sich in den Grenzregionen von Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen/Brandenburg/ Sachsen-Anhalt, hinzu kommen lokale Einzelvorkommen in Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (Geske 2006, BfN, abgerufen am ). In Sachsen-Anhalt sind wenige, weit voneinander entfernte Vorkommensgebiete bekannt. Das erst Mitte der 1990er Jahre entdeckte Vorkommen in der Helmeniederung (D18 Thüringer Becken mit Randplatten) erstreckt sich länderübergreifend nach Thüringen entlang der Helme, Kleinen Helme und mehrerer Flutgräben und ist von bundesweiter Bedeutung (Buttstedt & Zimmermann 1999, Serfling et al. 2004, Zimmermann et al. 2005). Maximal waren in Sachsen-Anhalt sieben Gewässer in geringer Individuenzahl von Coen agrion ornatum besiedelt. Der Schwerpunkt lag stets im angrenzenden thüringischen Teil der Helme- Niederung, wo mindestens 15 Einzelvorkommen mit deutlich höheren Individuendichten bestanden (Zimmermann & Buttstedt 2003). In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand vieler Gräben allerdings massiv verschlechtert, sodass die Art auf dem Territorium Sachsen-Anhalts nicht mehr regelmäßig (RANA 2010) bzw. gar nicht mehr (ÖKOTOP GbR 2009, 2012) gefunden werden kann. Historische Nachweise aus der Zeit vor 1990 liegen für Sachsen-Anhalt aus Grabensystemen in weiteren vier Regionen vor, so vom Faulen See bei Wanzleben (Schwarzberg 1965), vom Schollener See (Müller 1980, Müller et al. 1980), aus der Gegend um Zahna (Zoerner 1968) und aus dem NSG Nordfeld Jaucha (Unruh 1988). Nur für den Faulen See bei Wanzleben in der Magdeburger Börde existiert ein Sammlungsbeleg und es ist bekannt, dass das Vorkommen über mehrere Jahre bestand. Ein aktuelles Vorkommen der Art an den historischen Fundpunkten wurde bei der Erfassung von im Rahmen der EU-Osterweiterung in die Anhänge der FFH-Richtlinie aufgenommenen Arten sowie teils nochmalig im Rahmen des FFH-Monitorings geprüft, konnte jedoch nirgends bestätigt werden (ÖKOTOP GbR 2009, 2012). In den Jahren 2009 und 2013 wurden weitere aktuelle, teils individuenreiche Vorkommen bei 27

30 Salzwedel nahe der Grenze zu Niedersachsen entdeckt (Heidecke 2009, RANA 2014). Die bisherigen Fundorte in Sachsen-Anhalt verteilen sich auf vier naturräumliche Haupteinheiten der kontinentalen Region (RANA 2010), wobei aus dem Berichtszeitraum nur noch Vorkommen in der naturräumlichen Haupteinheit D29 (Wendland, Altmark) belegt sind. Insgesamt liegen für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 Nachweise aus fünf Messtischblattquadranten vor. Bis zum Jahr 2000 war die Art aus vier weiteren MTBQ bekannt. 3.2 Methodik Die im Rahmen des FFH-Artenmonitorings anzuwendende Vorgehensweise orientiert sich an PAN & ILÖK (2009, 2010) und kann im Einzelnen auf der Internetseite des Tierartenmonitorings Natura 2000 ( eingesehen werden. Grundsätzlich basiert das Monitoring auf der Erfassung der Verbreitung, des Zustandes der Populationen und Habitate sowie eventueller Beeinträchtigungen. Da die Vogel-Azurjungfer erst im Zuge der EU-Osterweiterung in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurde (vgl. Burbach & Ellwanger 2006) und sie bundesweit sehr selten ist, existiert für die Art zwar ein Bewertungsschema (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010), es enthält jedoch keine Schwellenwerte für die Bewertung. Für Sachsen-Anhalt werden im landesweiten Konzept für das Tierartenmonitoring Schwellenwerte hergeleitet (RANA 2010). Nach den Vorgaben in PAN & ILÖK (2009) sind für Coenagrion ornatum alle bekannten Vorkommen in das Monitoring einzubeziehen (Totalzensus). RANA (2010) benennt für die Helmeniederung drei konkrete Gewässerabschnitte als Monitoringgebiete. Drei weitere Monitoringgebiete im Norden Sachsen-Anhalts (Gräben am Schollener See, Kalbeschen Werder und bei Altmersleben) sind als Suchräume großzügiger abgegrenzt. Monitoringgewässer und Zählstrecken sollen erst bei Bestätigung der Präsenz der Art festgelegt werden Methodik der Kartierung Die Bestände von C. ornatum wurden 2011 und 2012 kontrolliert. In beiden Jahren erfolgten jeweils mindestens drei Begehungen im Abstand von zwei bis drei Wochen während der Hauptflugzeit bei günstigen Witterungsbedingungen. Bezugsraum der Erfassung und Bewertung waren Standard-Untersuchungsstrecken von 100 Meter Länge entlang der besiedelten Gräben bzw. Fließgewässer. Bei kleinen isolierten Vorkommen wurde eine Monitoringfläche (Zählstrecke) je Gebiet ausgewählt, bei größeren Metapopulationen mindestens drei Monitoringflächen. Die Abschätzung der Populationsgrößen erfolgte durch Zählung der Imagines. Eine Gesamtabundanz wurde als Maximalzahl der Imagines pro Untersuchungsstrecke ermittelt. Des Weiteren wurden Beobachtungen zur Bodenständigkeit, wie Verpaarungen, Eiablagen oder frisch geschlüpfte Individuen dokumentiert und die für die Bewertung erforderlichen Habitatparameter und Beeinträchtigungen aufgenommen Methodik der Bewertung Die Bewertung des Erhaltungszustandes wurde entsprechend dem Bewertungsbogen von PAN & ILÖK (2010) in der von RANA (2010) für Sachsen-Anhalt adaptierten Form sowie entsprechend dem Aggregationsalgorithmus nach Schnitter et al. (2006) vorgenommen. 3.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Im Ergebnis des Monitorings in den Jahren 2011/2012 ist der Erhaltungszustand der Populationen der Vogel- Azurjungfer als schlecht zu bezeichnen (vgl. Tab. 5). Es handelte sich überwiegend um Einzelnachweise, eine mehrjährige Präsenz der Art war nur für den Faulen See belegt. Da dieser seit über zehn Jahren keine geeigneten Habitatbedingungen mehr aufweist, können die historischen Funde sämtlich als erloschen gelten. In den als Suchräume ausgewiesenen Monitoringgebieten im Norden des Landes konnten keine aktuellen Präsenznachweise der Art erbracht werden. An den Monitoringgewässern im einzigen in jüngerer Zeit besiedelten Vorkommensgebiet in der Helmeniederung konnte die Vogel-Azurjungfer ebenfalls im Berichtszeitraum nicht nachgewiesen werden (ÖKOTOP GbR 2009, 2012, Buttstedt mdl. Mitt.). Das noch nicht in das Monitoring einbezogene neu entdeckte Vorkommen an der nördlichen Landesgrenze kann aufgrund der bislang fehlenden Aufnahme relevanter Bewertungskriterien gutachterlich noch nicht endgültig eingeschätzt werden. Die Art ist im Bereich des Grünen Bandes nach ersten Übersichtsaufnahmen im Jahr 2013 durch Schulze aber offenbar weiter verbreitet (RANA 2014). Die Vorkommen erstrecken sich über die Landesgrenze hinaus, und die besiedelten Gräben unterliegen einem Pflegeregime durch den Unterhaltungsverband. Aufgrund der Bedeutung der Region für die Vogel-Azurjungfer ist eine Erfassung und Bewertung sämtlicher Vorkommen anzustreben. 28

31 Abb. 7: Männchen der Vogel-Azurjungfer in der Altmark bei Brietz. Foto: M. Schulze. Abb. 8: Habitat der Vogel-Azurjungfer in der Altmark bei Brietz. Foto: M. Schulze. 29

32 Abb. 9: Verbreitung der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 30

33 Monitoring-Fläche COENORNA FFH-Gebiet Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Landesmonitoring Bundesmonitoring Zustand Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Grabensystem am Schollener See KON D09 x x x * B B * Gräben am Kalbeschen Werder KON D29 x x x * C C * 03 Gräben bei Altmersleben KON D29 x x x * C B * Flutgraben Wallhausen KON D18 x x x C C C C Riethnordhausen, Graben 23 KON D18 x x x C B B C** Riethnordhausen, Kleine Helme KON D18 x x x C C B C Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet, ** Aggregation erfolgte gutachterlich (da Art derzeit nicht nachweisbar, EHZ insgesamt mit C eingestuft). Tab. 6: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum). Gebiet ST D Tab. 5: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL kein Vorkommen KON U1 U1 U1 XX U1 ATL FV U2 U1 U1 U2 KON U1 U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. Die Habitatqualität der Monitoringgebiete und die Beeinträchtigungen wurden mit B oder C bewertet. Als Gesamtbewertung ergibt sich für die Monitoringgebiete in der Helmeniederung somit C, ein schlechter Erhaltungszustand. Durch den engen Biotopverbund mit den Thüringer Vorkommen besteht die Möglichkeit, dass die Vogel-Azurjungfer sich auch auf sachsenanhaltischer Seite wieder ansiedelt. Bei den Nachweisen um die Jahrtausendwende handelte es sich stets nur um wenige Tiere. Solche kleinen Teilpopulationen können sich aus eigener Kraft kaum erhalten, insbesondere bei ungünstigen Habitatbedingungen. Das Verschwinden der Art geht so auch im Wesentlichen auf Verschlechterungen der Habitatbedingungen in den Gräben zurück, v. a. auf den zu dichten Aufwuchs krautiger Vegetation, die Ausbreitung hochwüchsiger Röhrichte, zu geringe Zu- und Abflussmengen und in der Folge teilweise die Verschlechterung der Wasserqualität. Die weitere Bearbeitung der als Suchräume ausgewiesenen Monitoringgebiete ist im Sinne des Artenmonito- 31

34 rings wenig aussichtsreich. Für die nächste Berichtsperiode ist jedoch das Vorkommen im Norden des Landes als Monitoringgebiet aufzunehmen. 3.4 Gefährdung und Schutz Die festgestellten Beeinträchtigungen der Habitate der Vogel-Azurjungfer sind den bei der Helm-Azurjungfer beschriebenen sehr ähnlich, was naheliegend ist, da die Arten in den aktuellen Vorkommensgebieten gemeinsam vorkommen bzw. vorkamen. Ein Schlüsselfaktor ist die Intensität der Gewässer-Unterhaltungsmaßnahmen (u. a. Krautung, Mahd von Graben- und Böschungsvegetation, Sohlräumung), die in den hier relevanten Monitoringgewässern deutlich zu gering ist. Die ehemals von C. ornatum besiedelten Grabenabschnitte in der Helmeniederung sind dicht mit Berle, Igelkolben oder Schilf zugewachsen. Am Flutgraben Wallhausen und am Graben 23 nehmen Schilfbestände mittlerweile große Teile der Gräben ein, die übrigen Grabenabschnitte sind dicht mit krautiger Vegetation bedeckt. Die Vogel-Azurjungfer scheint gegenüber mangelnder Unterhaltung noch empfindlicher zu sein als die Helm- Azurjungfer, welche sich auch an immer kleiner werdenden geeigneten Habitatflächen noch relativ lange zu halten vermag. In der Helmeniederung ist die Anpassung des Unterhaltungsregimes der Gräben an die Arterfordernisse dringend notwendig. Im Zeitraum 2012/2013 wurde vom Unterhaltungsverband eine Inventarisierung des Zustandes der Gräben vorgenommen (Buttstedt mdl. Mitt.), sodass Ansatzpunkte für die Realisierung von Erhaltungsmaßnahmen vorhanden sind, die im Übrigen bereits im Managementplan für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Helmeniederung (RANA 2002) gefordert werden. Für eine erfolgreiche Wiederbesiedlung der Monitoringflächen sind außer den ehemals besiedelten Gräben selbst auch weitere Gräben als Trittsteinbiotope in einen geeigneten Habitatzustand zu versetzen. Die Wasserhaltung innerhalb des regulierten und stark anthropogen beeinflussten Grabensystems der Helmeniederung ist ebenfalls ein wesentliches Handlungsfeld notwendiger Maßnahmen, da der Durchfluss an den Gräben mit sonst guter Habitateignung meist zu gering ist. Ein zunehmendes Problem ist im Gebiet auch die zu geringe Besonnung der zumeist in West-Ost-Richtung verlaufenden Gräben. Gehölzpflanzungen sind in der Regel entlang des Südufers angelegt, was ab einer gewissen Wuchshöhe eine starke Beschattung der Gewässer zur Folge hat. So verschatten längere Abschnitte des Grabens 23 bei Riethnordhausen zunehmend, da die sehr dichte Gehölzreihe am Südufer inzwischen so weit aufgewachsen ist, dass nur noch zeitweise Sonne an das Gewässer vordringen kann. Weiterhin sind Nährstoffeinträge als eine wesentliche Beeinträchtigung zu nennen, da intensive Nutzungen, auch Ackernutzung, oft unmittelbar an die Gewässerufer angrenzen. Hier sind ausreichend breite Gewässerrandstreifen einzufordern. 4 Gomphus flavipes (Charpentier, 1825) Asiatische Keiljungfer Thoralf Sy Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt V Art der Vorwarnliste streng geschützte Art nach 7 (2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anhang IV 4.1 Verbreitung Gomphus flavipes (FFH-Code-Nr.: 1040) ist eine vorwiegend asiatisch verbreitete Art mit ausgeprägten Vorposten des Areals in West-, Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Westlich von Oder, Havel und Spree galt die Art lange Zeit als ausgestorben, abgesehen von kleineren Inselpopulationen in Frankreich und Italien. Erst in den 1990er Jahren konnte Gomphus flavipes auch an der Elbe und Oder, später auch im Westen Deutschlands vermehrt wiedergefunden werden (Müller 1997, Ellwanger 2003a, Steglich & Müller 2004a). Für Sachsen-Anhalt kann zwischenzeitlich von einer nahezu lückenlosen Besiedlung des Elbetals ausgegangen werden, wobei diese Entwicklung in erster Linie auf die deutliche Verbesserung der Wasserqualität ab Anfang der 1990er Jahre zurückzuführen sein dürfte. Mit der Etablierung stabiler Populationen hat Sachsen- Anhalt heute für die Erhaltung der Art an der Elbe eine besondere Verantwortung von europaweiter Bedeutung (Müller & Steglich 2001). Ab 2003 wurde Gomphus flavipes außerdem an der Saale und Unstrut regelmäßig nachgewiesen (RANA 2003, Steglich & Müller 2004a, LAU 2008). Möglicherweise hält der Ausbreitungsprozess weiterhin an, sodass auch in Zukunft mit neuen Nachweisen in Sachsen-Anhalt gerechnet werden kann. 4.2 Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für 32

35 Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Für das Bundesmonitoring waren 17 Gebiete zu bearbeiten, die alle in der kontinentalen Region liegen. Für die atlantische Region, welche dem Totalzensus unterliegt, sind auf dem Territorium Sachsen-Anhalts keine Vorkommen bekannt. Dem Landesmonitoring sind zehn Gebiete zugeordnet, die sich auf alle fünf besiedelten naturräumlichen Haupteinheiten verteilen (vgl. Tab. 7) Methodik der Kartierung Mit dem Turnus von einem Untersuchungsjahr im Berichtszeitraum wurden die Bestände von Gomphus flavipes im Jahr 2011 oder 2012 kontrolliert, einige Gebiete wurden auch in beiden Jahren aufgesucht. Es erfolgten jeweils mindestens drei Begehungen im Abstand von zwei bis drei Wochen während der Hauptemergenz zwischen Mitte Juni und Ende Juli, zuweilen noch bis August. Aufgrund von Hochwasserereignissen waren in beiden Jahren zusätzliche Begehungen oder zeitliche Verschiebungen der Untersuchungen erforderlich. Bezugsraum der Erfassung und Bewertung waren Standard-Untersuchungsstrecken von 250 Meter Länge entlang einer Uferseite oder jeweils 125 Meter beidseitig. Je nach Gebiet war die Probeflächengröße evtl. nicht ausreichend, da die Dichte der Art zu gering ist. In diesen Fällen wurden entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag ein Kilometer Uferlinie einseitig oder 500 Meter beidseitig abgesucht, zur Bewertung der Population erfolgte dann eine Umrechnung auf 250 Meter. Die Exuvienaufsammlung wurde in einem ca. zwei bis drei Meter breiten Uferstreifen vorgenommen und eine Exuviensumme für alle drei Begehungen pro Untersuchungsstrecke ermittelt. Daneben erfolgte die Erfassung bzw. Recherche der Habitatparameter sowie von Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Substratverhältnisse im Larvalhabitat, Gewässergüteklasse, Besonnung, Verschlammung, Gewässerausbau, Wellenschlag). Abb. 10: Asiatische Keiljungfer an der Saale bei Merseburg. Foto: M. Schulze Methodik der Bewertung Die Bewertung folgt den Vorgaben nach PAN & ILÖK (2010) bzw. den im Konzept für ein Landesmonitoring vorgenommenen Anpassungen (RANA 2010). Die Schwellenwerte der Exuvienzahlen sind mit mindestens 50 Exemplaren für eine B-Bewertung und mindestens 250 Exuvien für einen A-Zustand relativ hoch angesetzt und gründen sich auf entsprechende Untersuchungen an der Oder und am Rhein (u. a. Müller 1995). Emergenzen in dieser Größenordnung sind für Sachsen-Anhalt bislang noch nicht beschrieben worden, weshalb für die Elbe und insbesondere ihre Zuflüsse unter Umständen von niedrigeren Dichten ausgegangen werden muss. Nach Auswertung der vorliegenden Literatur und nach eigenen Erfahrungswerten wurden die Schwellenwerte daher nach unten korrigiert (mind. 25 Exuvien für B, >100 für A ). 4.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Neben Brandenburg bildet Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich einen wichtigen Verbreitungsschwerpunkt der Asiatischen Keiljungfer in Deutschland. Für den Zeitraum ab 2000 liegen Nachweise aus 65 Messtischblattquadranten vor. Die Einzugsgebiete der großen und mittelgroßen Flusssysteme sind mehr oder weniger durchgängig besiedelt und die Vorkommen entlang der Elbe zählen zu den individuenstärksten in Deutsch- 33

36 Abb. 11: Verbreitung der Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 34

37 Tab. 7: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes). Monitoring-Fläche GOMPFLAV FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Methode Totalzensus Stichprobenfläche Zuordnung Bundesmonitoring Landesmonitoring Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Zustand Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Elbe unterhalb Wahrenberg KON D09 x x x C B B B Elbe bei Losenrade KON D09 x x * B B B Elbe bei Werben KON D09 x x x C B C C Elbe bei Sandau KON D09 x x C B B B Elbe bei Hohengöhren KON D09 x x x C A B B Elbe bei Grieben KON D09 x x B B C B Elbe zwischen Kehnert und Sandfurth KON D09 x x C B B B Elbe oberhalb Rogätz KON D09 x x C B B B Elbe unterhalb Hohenwarthe KON D09 x x x B B B B Elbe bei Magdeburg, Prester KON D10 x x C B B B Elbe bei Breitenhagen KON D10 x x x B B B B Elbe bei Steutz KON D10 x x B A B B Elbe am Coswiger Luch KON D10 x x x A B B B Elbe zwischen Bösewig und Bleddin KON D10 x x x C B B B 15 Saale bei Brachwitz KON D20 x x x C B B B 16 Saale bei Merseburg KON D19 x x x C B B B 17 Unstrut zwischen Memleben und Wangen KON D18 x x x C B C C Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet. Tab. 8: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebiet aussichten bewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL kein Vorkommen KON FV FV U1 FV FV ATL FV FV FV FV FV KON FV U1 U1 FV U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 35

38 Abb. 12: Elbe bei Wörlitz mit sandigen Ufersubstraten und beständigen Vorkommen der Asiatischen Keiljungfer. Foto: T. Sy. land. In den vergangenen Jahren hat sich die Art weiter entlang der Saale und weiteren Nebenflüssen von Elbe und Saale ausgebreitet. Besonders hohe Abundanzen werden in den von Feinsand dominierten Abschnitten des nördlichen Elbelaufs erreicht. Daneben existieren stabile und individuenstarke Vorkommen auch in entsprechend feinsandigen Flussabschnitten des mittleren Elbetals. Im Vergleich zu den Erfassungen aus den Jahren 2009 und 2010 fallen die durchschnittlich schlechteren Bewertungen auf. In der Gesamtbewertung wurde 2012 in keinem Fall ein hervorragender Erhaltungszustand (A) erreicht. Dabei dürften die aktuellen Bewertungsergebnisse in erster Linie den Witterungsbedingungen der Jahre 2011 und 2012 geschuldet sein, welche nicht selten eine effektive Exuvienerfassung behinderten. In vielen Monitoring-Strecken war die Art im Vergleich zu früheren Jahren deutlich unterrepräsentiert. Vordergründig wurden daher aktuell auch die Populationen schlechter bewertet als in den vergangenen Jahren (1 x A, 4 x B, 11 x C). Die Habitate dürften sich hingegen mit wenigen Ausnahmen nicht wesentlich verschlechtert haben (2 x A, 15 x B). In der Gesamtheit weisen 15 von 17 Monitoring-Strecken derzeit einen günstigen Erhaltungszustand auf. Die Asiatische Keiljungfer ist damit weiterhin eine Art mit guten Beständen in Sachsen-Anhalt, deren Populationen jedoch nicht zuletzt vor dem Hintergrund geplanter oder fortlaufender Flussbau- und Flussunterhaltungsarbeiten einer weiteren Überwachung bedürfen. 4.4 Gefährdung und Schutz Starke Beeinträchtigungen (C) mussten an drei Untersuchungsstrecken festgestellt werden. Hierzu zählte vor allem eine stärkere Verschlammung potenzieller Entwicklungshabitate an der Unstrut sowie an der Elbe bei Werben und Grieben. In zwei Fällen (Elbe Werben und Unstrut bei Wangen) führten diese im Zusammenhang 36

39 mit niedrigen Individuenzahlen auch zu einer schlechten Gesamtbewertung. In den übrigen Gebieten waren keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen festzustellen. Für die Wahrung langfristig günstiger Erhaltungszustände an den Vorkommensgewässern gelten die bei der Grünen Keiljungfer getroffenen Aussagen. Im Mittelpunkt der Schutzbemühungen müssen auch für G. flavipes die Erhaltung und die Förderung der Auendynamik, die Sicherung guter Gewässerstrukturen und einer hohen Wassergüte sowie der weitgehende Verzicht auf Ausbaumaßnahmen an den Fließgewässern stehen. 5 Leucorrhinia albifrons (Burmeister, 1839) Östliche Moosjungfer Jörg Huth Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art nach 7(2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt FFH-Richtlinie Art nach Anhang IV 5.1 Verbreitung Das Hauptverbreitungsgebiet der Östlichen Moosjungfer (FFH-Code-Nr.: 1038) reicht von Westsibirien bis nach Nordosteuropa, Südskandinavien und das nordöstliche Mitteleuropa. In Westeuropa finden sich nur wenige isolierte Arealvorposten bis zu den Niederlanden und Südwest-Frankreich (Kuhn & Burbach 1998, Sternberg & Buchwald 2000). In Deutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt im jungpleistozänen Seengebiet Nordbrandenburgs (Mauersberger 2003a). Auch der Norden Sachsens ist zerstreut besiedelt (Brockhaus & Fischer 2005). Für Sachsen-Anhalt waren vor 2010 nur drei Fundorte von Einzelindividuen der Östlichen Moosjungfer bekannt: ein Flachweiher am Bergwitzsee in der Dübener Heide (1992, Jakobs), die Alte Elbe Calenberge südöstlich von Magdeburg (2000/2001, Lüderitz, Steglich) und der Gewässerkomplex Taufwiesenberge nordöstlich von Magdeburg (2008, Heidecke). Von 2010 bis 2013 kam es in Sachsen-Anhalt zu mehreren Neufunden teils individuenstarker reproduzierender Vorkommen von Leucorrhinia albifrons. So zeichnet sich gegenwärtig ein Verbreitungsschwerpunkt in den pleistozän geprägten Waldheiden im Osten des Landes ab (vor allem Dübener Heide, vereinzelt Glücksburger Heide), wo eine Ausbreitung aus den Vorkommensgebieten in Brandenburg und Nordwestsachsen anzunehmen ist. Abseits dieser Schwerpunktverbreitung wurde ein isoliertes individuenstarkes Reproduktionsvorkommen im Nordharzvorland (ehemaliger Kalksteinbruch Schwanebeck) neu nachgewiesen. Insgesamt liegen zwischenzeitlich Nachweise aus acht Messtischblattquadranten in Sachsen-Anhalt vor ( ). 5.2 Methodik Die drei bis 2010 bekannten Nachweisorte von Leucorrhinia albifrons in Sachsen-Anhalt (Alte Elbe Calenberge, Gewässerkomplex Taufwiesenberge, Gewässer südlich vom Bergwitzsee) wurden in das aktuelle Artmonitoring einbezogen (siehe www. tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de). Südlich des Bergwitzsees waren zwei separate Gewässer strukturell geeignet, die zukünftig als getrennte Monitoringflächen (LEUCALBI_02a, b) bearbeitet werden. Während der aktuellen Untersuchungen konnten in Monitoring- Flächen der anderen beiden FFH-relevanten Moosjungfernarten zwei bedeutende reproduzierende Vorkommen von Leucorrhinia albifrons neu nachgewiesen werden (2011/12 Vitriolteich bei Moschwig, 2012 ehemaliger Kalksteinbruch Schwanebeck). Diese wurden als zusätzliche Monitoring-Flächen erfasst und bewertet (vgl. Tab. 9). Im Jahr 2011 erfolgten an jedem Gewässer drei Geländebegehungen im Hauptreproduktionszeitraum der Art von Ende Mai bis Ende Juni. Im Jahr 2012 wurden die Untersuchungen mit gleichem Aufwand wiederholt. In beiden Untersuchungszeiträumen konnten längere Phasen mit sehr guten Witterungsbedingungen für die Erfassung genutzt werden. Die Arterfassung erfolgte überwiegend durch Sichtbeobachtung und Zählung von Imagines, insbesondere von revierbesetzenden Männchen. Zudem wurden alle Hinweise auf die Bodenständigkeit (Reproduktion) am Gewässer registriert, vor allem Paarungen, Eiablagen und frischgeschlüpfte Imagines. An Gewässern mit aktuellen Hinweisen auf Reproduktion wurde gezielt nach Exuvien gesucht. Neben der Arterfassung (Erfassung des Zustandes der Population) wurden an allen Monitoring-Gewässern Habitatparameter und Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels aufgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgte für jedes 37

40 Abb. 13: Verbreitung der Östlichen Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 38

41 Tab. 9: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons). Monitoring-Fläche LEUCALBI FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum letzter Nachweis (Jahr) Methode Totalzensus Stichprobenfläche Zuordnung Bundesmonitoring Landesmonitoring Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Zustand Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Alte Elbe Calenberge KON D x x x * * * * 02a Jungfernsee südlich Bergwitzsee KON D x x * * * * 02b Libellenweiher südlich Bergwitzsee KON D10 x x * * * * Taufwiesenberge KON D x x * * * * 04 Vitriolteich bei Moschwig KON D x? x A A A A 05 Steinbruch Schwanebeck ATL D x? x A A B A Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Bundesmonitoring:? ggf. neu in Bundesmonitoring aufzunehmen; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet. Tab. 10: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL KON U1 U1 U1 U1 U1 ATL XX XX XX XX XX KON FV U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. aktuell besiedelte Gewässer die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art (im Detail siehe Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Leucorrhinia albifrons war in Sachsen-Anhalt bis 2010 eine sehr seltene Art. Von den drei ursprünglichen Monitoring-Gebieten, die alle Nachweisorte bis 2010 einschließen, erscheint die Alte Elbe Calenberge bei Magdeburg, an der die Altnachweise von Leucorrhinia albifrons als unsicher eingestuft werden müssen, gegenwärtig nicht (mehr?) als Reproduktionsgewässer geeignet. Die jüngeren Nachweise einzelner Imagines im Gewässerkomplex Taufwiesenberge nordöstlich von Magdeburg (2008, F. Heidecke) und am Jungfernsee südlich des Bergwitzsees (2010, J. Kipping) konnten während der aktuellen Untersuchungen 2011 und 2012 nicht bestätigt werden. Zumindest der Gewässerkomplex Taufwiesenberge hat mit seinem aktuellen Vorkommen von Leucorrhinia caudalis und Leucorrhinia pectoralis auch für Leucorrhinia albifrons ein hohes Besiedlungspotenzial. Nach 2010 kam es in anderen Gebieten zu bedeutenden Neufunden von Leucorrhinia albifrons, vor allem in der Dübener Heide. Am Vitriolteich bei Moschwig wurde 39

42 Abb. 14: Frisch geschlüpftes Männchen der Östlichen Moosjungfer im Steinbruch bei Schwanebeck. Foto: J. Huth. Abb. 15: Am Vitriolteich bei Moschwig weist die Population der Östlichen Moosjungfer einen hervorragenden Erhaltungszustand auf. Foto: J. Huth. 40

43 2011 im Rahmen des Monitorings von Leucorrhinia pectoralis ein bedeutendes syntopes Vorkommen von Leucorrhinia albifrons gefunden (maximal 14 Imagines am ) und 2012 die Bodenständigkeit am Gewässer eindeutig belegt (2 Exuvien am und 12 Exuvien am , J. Huth). Die Fläche konnte insgesamt mit einem hervorragenden Erhaltungszustand (A) bewertet werden wurde das Artvorkommen mit noch höheren Individuenzahlen bestätigt (20 Männchen und zwei Paare am , J. Kipping, mdl. Mitt.). Unter Berücksichtigung von weiteren individuenreichen Neufunden von Leucorrhinia albifrons nördlich von Söllichau (Teufelsteich bis zu 20 Imagines, Schwarzer Pfuhl >30 Imagines, FFH-LRT-Monitoring im Jahr 2012, T. Sy) scheint an den nährstoffarmen Kleinteichen in der nördlichen Dübener Heide das aktuelle Schwerpunktvorkommen der Art in Sachsen-Anhalt zu liegen. Die Nachweisorte sind nur wenig von der sächsischen Landesgrenze entfernt und stehen im räumlichen Zusammenhang zu den Vorkommen im sächsischen Naturraum Düben-Dahlener Heide. Im Jahr 2013 tauchte Leucorrhinia albifrons erstmalig im Raum Bitterfeld Gräfenhainichen am Westrand der Dübener Heide auf (drei frischgeschlüpfte Imagines am Tagebaurestsee nördlich Zschornewitz am ). Die Tiere wurden gewässerfern nachgewiesen (Reifeflug), das konkrete Schlupfgewässer ist nicht bekannt. Die Art ist definitiv neu für den Standort, die Libellen der Gewässer des Tagebaurestloches werden seit 2007 intensiv untersucht (J. Huth). Nahe der Grenze zu Brandenburg unterstreichen weitere Neunachweise einzelner revierbesetzender Männchen von Leucorrhinia albifrons an zwei Kleingewässern in der Glücksburger Heide im Jahr 2012 (Monitoring-Gewässer von Leucorrhinia pectoralis, J. Huth) die zunehmende Ausbreitung der Art in den Waldheiden im Osten Sachsen-Anhalts. Bemerkenswert ist der Neufund eines bedeutenden reproduzierenden Vorkommens von Leucorrhinia albifrons im ehemaligen Kalksteinbruch bei Schwanebeck (35 Exuvien und ein frischgeschlüpftes Männchen am , J. Huth) im Rahmen des Monitorings von Leucorrhinia caudalis, die hier aktuell nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Der Fundort liegt isoliert im Westen Sachsen-Anhalts (nördliches Harzvorland) und damit weit entfernt von den übrigen aktuellen Nachweisorten von Leucorrhinia albifrons. Auch dieses Gewässer erreichte in der Gesamtbewertung einen hervorragenden Erhaltungszustand (A). Ausgehend von den teils individuenreichen Neunachweisen reproduzierender Vorkommen von Leucorrhinia albifrons in den letzten drei Jahren ist vor allem im Osten von Sachsen-Anhalt eine gegenwärtige Bestandszunahme und Ausbreitung der Art anzunehmen. 5.4 Gefährdung und Schutz Die Östliche Moosjungfer bevorzugt wie die Große Moosjungfer fischfreie Gewässer, da ihre Larven von Fischen gefressen werden. Nur in Gewässern mit üppigen Wasserpflanzenbeständen und strukturreichen Röhrichtzonen kann sie ggf. trotz eines geringen (natürlichen) Fischbestandes reproduzieren wie z.b. im ehemaligen Kalksteinbruch bei Schwanebeck, der als Angelgewässer genutzt wird. Fischbesatz sollte an den Reproduktionsgewässern jedoch unbedingt vermieden werden. An nährstoffarmen Kleinteichen der pleistozänen Waldheiden (insbesondere Dübener Heide, Fläming) sollte generell keine fischereiliche Nutzung stattfinden, um aktuelle und potenzielle Reproduktionsgewässer zu erhalten. Prinzipiell könnten Reproduktionsgewässer von Leucorrhinia albifrons auch durch Nährstoffeinträge, Verlandung oder Veränderungen der Wasserführung gefährdet sein. Im Bereich der aktuellen Vorkommen sind jedoch gegenwärtig keine derartigen Beeinträchtigungen erkennbar. Teichhabitate bedürfen der Instandhaltung der teichbaulichen Anlagen (vor allem von Teichdamm und Abflussbauwerk). 6 Leucorrhinia caudalis (Charpentier, 1840) Zierliche Moosjungfer Jörg Huth Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet Neunachweis (noch nicht eingestuft) streng geschützte Art nach 7(2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anhang IV 6.1 Verbreitung Das Kernareal der Zierlichen Moosjungfer (FFH-Code- Nr.: 1035) liegt in Westsibirien und Osteuropa. Im Norden dringt sie bis Südschweden und Mittelfinnland vor. In Westeuropa und im westlichen Mitteleuropa finden 41

44 sich nur zerstreute Reliktvorkommen (Brockhaus & Fischer 2005, Kuhn & Burbach 1998, Sternberg & Buchwald 2000). In Deutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt in den jungpleistozänen Seenlandschaften Nordbrandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns (Mauersberger et al. 2003). Für den Nordosten Deutschlands, insbesondere für Brandenburg, konnte Mauersberger (2009) im Zeitraum von 1992 bis 2008 eine Ausbreitung und Bestandszunahme belegen. Leucorrhinia caudalis wurde im Jahr 2008 erstmalig an zwei Fundorten für das Bundesland Sachsen-Anhalt nachgewiesen (Müller et al. 2010). Inzwischen sind sechs Nachweisgewässer, verteilt auf sechs Messtischblattquadranten, bekannt (siehe unten). Nur zwei liegen benachbart in der nördlichen Altmark, die übrigen verteilen sich weit voneinander entfernt über die Landesfläche (Elbetal bei Magdeburg, Nordharzvorland, Dübener Heide, Leipziger Tieflandsbucht). 6.2 Methodik Die drei bis 2010 bekannten Nachweisorte von Leucorrhinia caudalis in Sachsen-Anhalt (Taufwiesenberge bei Hohenwarthe, ehemaliger Steinbruch bei Schwanebeck, Cheiner Moor bei Salzwedel) wurden in das aktuelle Artmonitoring einbezogen (siehe Während der Untersuchungen wurde im Jahr 2012 an den Brietzer Teichen nahe des Cheiner Moores ein weiteres, wahrscheinlich reproduzierendes Vorkommen der Art gefunden und als neue zusätzliche Monitoring-Fläche aufgenommen und bearbeitet (vgl. Tab. 11). Im Jahr 2011 erfolgten an jedem Gewässer drei Geländebegehungen im Hauptreproduktionszeitraum der Art von Ende Mai bis Ende Juni. Im Jahr 2012 wurden die Untersuchungen mit gleichem Aufwand wiederholt, die Brietzer Teiche kamen als neue Untersuchungsfläche hinzu (2 Begehungen). In beiden Untersuchungszeiträumen konnten längere Phasen mit sehr guten Witterungsbedingungen für die Erfassung genutzt werden. Die Arterfassung erfolgte überwiegend durch Sichtbeobachtung und Zählung von Imagines, insbesondere von revierbesetzenden Männchen. Zudem wurden alle Hinweise auf die Bodenständigkeit (Reproduktion) am Gewässer registriert, vor allem Paarungen und Eiablagen. In Bereichen mit hoher Dichte revierbesetzender Männchen oder Eiablagen wurde gezielt nach Exuvien gesucht. Neben der Arterfassung (Erfassung des Zustandes der Population) wurden an allen Monitoring-Gewässern Habitatparameter und Beeinträchtigungen entsprechend der Erfordernisse des Bewertungsschlüssels aufgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgte für jedes aktuell besiedelte Gewässer die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art (im Detail siehe Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Leucorrhinia caudalis wurde in Sachsen-Anhalt erst 2008 durch Beobachtung jeweils eines Männchens an zwei verschiedenen Orten (Kiesgrubenrestgewässer Taufwiesenberge bei Hohenwarthe nordöstlich von Magdeburg und ehemaliger Kalksteinbruch bei Schwanebeck im nördlichen Harzvorland) neu nachgewiesen (Müller et al. 2010). Ein dritter Nachweisort kam 2010 hinzu (Cheiner Moor bei Salzwedel), während das Vorkommen an den Taufwiesenbergen im gleichen Jahr bestätigt werden konnte (jeweils mehrere Imagines; Hellriegel-Institut 2010). Leucorrhinia caudalis gehört gegenwärtig wie die verwandte und ähnliche Leucorrhinia albifrons zu den seltensten Libellenarten des Landes. Bei den Untersuchungen im Jahr 2011 wurde Leucorrhinia caudalis ausschließlich am Gewässerkomplex Taufwiesenberge bei Hohenwarthe nachgewiesen, wobei nur der Bereich außerhalb des NSG und des FFH-Gebiets besiedelt war. Hier hat sich inzwischen ein bedeutendes und individuenreiches Artvorkommen etabliert (2011 maximal 69 Männchen und 4 Weibchen, dabei mehrere Paarungen und eierlegende Weibchen). Im Jahr 2012 wurden dann erstmalig Exuvien gefunden und damit der sichere Reproduktionsnachweis belegt. Die Imagines-Zahlen blieben 2012 hinter denen des Vorjahres zurück, allerdings wurden einzelne Tiere erstmalig auch im NSG/FFH-Gebiet beobachtet. Bei hervorragendem Zustand der Population (A) und der Habitatqualität (A) und nur geringen bis mittleren Beeinträchtigungen (B) erreicht der Gewässerkomplex Taufwiesenberge eine hervorragende Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes (A). Im Cheiner Moor blieben 2011 und 2012 Nachweise von Leucorrhinia caudalis trotz optimaler Witterungsbedingungen im Erfassungszeitraum aus. Die Habitatbedingungen waren offensichtlich schlechter als im Nachweisjahr 2010 (stark verschlammt, fehlende Wasservegetation) eine mögliche Ursache für den fehlenden erneuten Nachweis. Vermutet wurde allerdings eher, dass die Tiere im Cheiner Moor im Jahr 2010 von einem Vorkommen in der Umgebung zugewandert sein könnten wurde dann in den nur 2,5 Kilometer entfernten 42

45 Abb. 16: Männchen der Zierlichen Moosjungfer im NSG Taufwiesenberge. Foto: J. Huth. Abb. 17: Von der Zierlichen Moosjungfer besiedelte Gewässerbucht im NSG Taufwiesenberge. Foto: J. Huth. 43

46 Abb. 18: Verbreitung der Zierlichen Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 44

47 Tab. 11: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungzustand Monitoring-Fläche LEUCCAUD FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung letzter Nachweis (Jahr) Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Taufwiesenberge 2013 KON D09 x x x A A B A 02 Steinbruch bei Schwanebeck 2008 ATL D33 x x x * * * * Cheiner Moor 2010 KON D29 x x x * * * * 04 Brietzer Teiche 2013 KON D29 x? x B A B B Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Bundesmonitoring:? ggf. neu in Bundesmonitoring aufzunehmen; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand: A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet. Tab. 12: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL XX XX XX XX XX KON U1 U1 FV U1 XX ATL XX XX XX XX XX KON FV U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. Brietzer Teichen (ehemalige Tonabgrabungen) ein sehr wahrscheinlich reproduzierendes Vorkommen (>10 revierbesetzende Männchen, Paarungen, Eiablagen) von Leucorrhinia caudalis gefunden (J. Huth), welches mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spenderhabitat für die im Cheiner Moor beobachteten Tiere ist. Bei gutem Zustand der Population (B), sehr guter Habitatqualität (A) und nur geringen bis mittleren Beeinträchtigungen (B) erreichte das Habitat an den Brietzer Teichen eine gute Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes (B). Im Jahr 2013 konnte das Artvorkommen an den Brietzer Teichen erneut bestätigt werden, die Imagines-Zahlen waren noch höher als 2012 (>20 Männchen und 3 Paare am , J. Kipping, mdl. Mitt.). Im ehemaligen Kalksteinbruch bei Schwanebeck, in dem der Landes-Erstnachweis im Jahr 2008 erfolgte, konnte Leucorrhinia caudalis 2011 und 2012 nicht nachgewiesen werden. Das Gewässer scheint unter Berücksichtigung des Vorkommens an den Taufwiesenbergen strukturell gut für die Art geeignet zu sein, aber auch hier kam es 2011 durch deutlichen Anstieg des Wasserspiegels zu Veränderungen der Uferzonen und der Wasservegetation, was Auswirkungen auf das potenzielle Artvorkommen gehabt haben könnte. Im zweiten Untersuchungsjahr 2012 wurde hier (bei wieder normalem Wasserstand) ein bedeutendes reproduzierendes Vorkommen der Schwesterart Leucorrhinia albifrons gefunden. 45

48 Neben den beiden Hauptvorkommen von Leucorrhinia caudalis an den Taufwiesenbergen und an den Brietzer Teichen wurde 2012 ein einzelnes revierbesetzendes Männchen in den Kiesgruben Schladebach im südlichen Sachsen-Anhalt beobachtet (Monitoring-Gewässer für Leucorrhinia pectoralis, J. Huth) kam ein weiterer neuer Fundort im Südosten des Landes hinzu. In Flachwasserbereichen eines teilüberfluteten Schüttrippenkomplexes an einem waldumstandenen Tagebaurestsee bei Zschornewitz in der Dübener Heide wurden am und an drei Stellen insgesamt fünf revierbesetzende Männchen von Leucorrhinia caudalis beobachtet (J. Huth). Die beiden neuen Fundorte ähneln habitatstrukturell den übrigen Vorkommen (ältere, mittelgroße und strukturreiche Abbaurestgewässer mit klarem Wasser, lockeren Röhrichten, flutender Unterwasservegetation und schwimmenden Algenwatten) und sind durchaus als dauerhaftes Habitat der Art geeignet. Die Neufunde von Leucorrhinia caudalis in Sachsen- Anhalt in den letzten Jahren resultieren einerseits aus dem erhöhten Untersuchungsaufwand für die FFHrelevanten Libellenarten, machen aber andererseits auch eine Ausbreitung und Bestandszunahme der bislang sehr seltenen Art wahrscheinlich. Diese steht sicher im Zusammenhang mit der positiven Bestandsentwicklung im benachbarten Brandenburg, für die klimatische Ursachen angenommen werden (Mauersberger 2009). 6.4 Gefährdung und Schutz Fast alle bisherigen Nachweise in Sachsen-Anhalt liegen in naturnahen älteren Abbaurestgewässern, die hinsichtlich der Gewässersukzession relativ stabil sind und einer höchstens extensiven Nutzung unterliegen. Da Leucorrhinia caudalis im Vergleich zu den anderen Moosjungfern größere Gewässer (kleine Seen) bevorzugt, ist eine Gefährdung der Habitate durch Gewässerverlandung nicht absehbar. Gravierende anthropogene Beeinträchtigungen der aktuellen Habitate wurden nicht offensichtlich. Im Gewässerkomplex der Taufwiesenberge findet eine extensive Badenutzung statt, der Einfluss auf die Wasservegetation bleibt aber auf kleinflächige Uferbereiche beschränkt. Vier der aktuellen Nachweisgewässer unterliegen einer regelmäßigen Angelnutzung und auch in den Flachwasserbereichen am Restsee bei Zschornewitz leben große Jungfischschwärme. Leucorrhinia caudalis ist im Hinblick auf das Vorkommen von Fischen im Reproduktionsgewässer scheinbar weniger empfindlich als die übrigen Leucorrhinia-Arten. Ein geringer (natürlicher) Fischbestand wird offensichtlich gut toleriert, sodass eine extensive Angelnutzung unproblematisch ist. Ein Besatz mit Fischarten, die die Unterwasservegetation beeinträchtigen oder das Wasser trüben (z. B. Graskarpfen, Karpfen) sollte aber vermieden werden. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Habitatpräferenz kommt der Erhaltung und der Entwicklung mittelgroßer struktur- und wasserpflanzenreicher Abbaurestgewässer eine hohe Bedeutung zur Förderung der Art zu. 7 Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825) Große Moosjungfer Jörg Huth Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet 2 stark gefährdet Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art nach 7(2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt FFH-Richtlinie Art nach Anhang II und Anhang IV 7.1 Verbreitung Das eurosibirische Verbreitungsgebiet der Großen Moosjungfer (FFH-Code-Nr.: 1042) erstreckt sich in Europa im Norden bis nach Südskandinavien, im Westen bis Nordostfrankreich, im Südwesten bis zu den französischen Pyrenäen sowie im Süden bis zum Mittelmeerraum und auf den Balkan (Brockhaus & Fischer 2005, Sternberg & Buchwald 2000). In Deutschland ist vor allem das nördliche Tiefland besiedelt (Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern). Weitere Vorkommen liegen im bayerischen Tiefland und im Alpenvorland. In Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen) kommt die Art nur spärlich vor (Mauersberger 2003b). In Sachsen-Anhalt kam es in den letzten 10 bis 15 Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Nachweise von Leucorrhinia pectoralis. Dies ist vor allem auf den erhöhten Untersuchungsaufwand für die FFH-relevanten Libellenarten zurückzuführen. Die Große Moosjungfer zeigt noch immer eine sehr zerstreute, aber doch zunehmend landesweite Verbreitung. Sie bevorzugt Waldgebiete des Tief- und Hügellandes mit Häufungen nährstoffarmer Kleingewässer wie Waldweiher, Kleinteiche oder kleinere Abbaurestgewässer. Daraus resultieren 46

49 Besiedlungsschwerpunkte in den pleistozän geprägten Waldheiden im Osten des Landes (Dübener Heide, Fläming), in der südlichen Altmark (Colbitz-Letzlinger Heide, Drömling), in der Elbetalniederung sowie im Süden Sachsen-Anhalts (Ziegelrodaer und Zeitzer Forst, Bergbaufolgelandschaft). Einzelne Vorkommen finden sich im nördlichen und südlichen Harzvorland. Im Bergland des Harzes wurde bislang nur ein Vorkommen bei Gernrode bekannt (ca. 400 m ünn), das ehemalige Habitat ist jedoch aktuell nicht mehr für eine Besiedlung geeignet. Größere Verbreitungslücken bestehen in der nördlichen Altmark, hier vermutlich wegen des geringen Durchforschungsgrades, sowie in den struktur- und waldarmen Landschaften im mittleren Sachsen-Anhalt (von der Magdeburger Börde bis Halle). Für den Zeitraum von 2000 bis 2013 sind Nachweise aus insgesamt 32 Messtischblattquadranten in Sachsen-Anhalt belegt. Aus zwei weiteren MTBQ in Fläming und Altmark liegen Beobachtungen aus den 1990er Jahren vor. 7.2 Methodik Für das landesweite Monitoring von Leucorrhinia pectoralis wurden insgesamt 22 Gewässer in zehn Gebieten Sachsen-Anhalts ausgewählt (siehe Eine Monitoring-Fläche wurde aufgrund struktureller Unterschiede geteilt (LEUCPECT_09a, b), womit letztendlich 23 Gewässer untersucht wurden (vgl. Tab. 13). Im Jahr 2011 erfolgten an jedem Gewässer zwei (bis drei) Geländebegehungen im Hauptreproduktionszeitraum der Art von Mitte Mai bis Ende Juni. Im Folgejahr 2012 wurden die Untersuchungen mit gleichem Aufwand wiederholt, um jährliche Abundanzunterschiede zu berücksichtigen, die bei der Art häufig auftreten. In beiden Untersuchungszeiträumen herrschten über längere Phasen sehr gute Witterungsbedingungen, die für die Erfassungstermine konsequent ausgenutzt wurden. Die Arterfassung erfolgte überwiegend durch Sichtbeobachtung und Zählung von Imagines, insbesondere von revierbesetzenden Männchen. Zudem wurden alle Hinweise auf die Bodenständigkeit (Reproduktion) am Gewässer registriert, vor allem Paarungen, Eiablagen und frisch geschlüpfte Imagines. An übersichtlichen Kleingewässern und zugänglichen Uferbereichen mit potenziellen Schlüpfstrukturen wurde zudem gezielt nach Exuvien gesucht und diese aufgesammelt. In unzugänglichen oder sensiblen Habitaten sowie an größeren Gewässern mit nur geringer Individuendichte war eine Exuviensuche jedoch nicht möglich oder nicht erfolgversprechend. Neben der Arterfassung (Erfassung des Zustandes der Population) wurden an allen Monitoring-Gewässern Habitatparameter und Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels aufgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgte für jedes aktuell besiedelte Gewässer die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art (im Detail siehe Bei den aktuellen Untersuchungen war Leucorrhinia pectoralis an vielen Gewässern deutlich zahlreicher als bei früheren Erfassungen der Art in Sachsen-Anhalt. Aus diesem Grunde wird für eine Überarbeitung des landesspezifischen Bewertungsschlüssels von Leucorrhinia pectoralis vorgeschlagen, die Bestandsspannen der Populationsbewertung anhand der Imagines anzupassen. Es wird empfohlen, erst bei vier bis zehn Imagines (statt zwei bis fünf) eine B-Bewertung und erst bei >10 Imagines (statt >5) eine A-Bewertung vorzunehmen. Einige Monitoring-Gewässer sind grundsätzlich oder nicht mehr als Reproduktions-Habitat von Leucorrhinia pectoralis geeignet. Fünf Gewässer ohne absehbare Besiedlungschance (vgl. Tab. 13) sollten aus der Kulisse der Monitoring-Flächen genommen und durch andere Flächen mit beständigen Vorkommen ersetzt werden. Aus synergetischen Gründen bieten sich Gewässer an, die bereits im Rahmen des Monitorings von Leucorrhinia caudalis oder Leucorrhinia albifrons untersucht wurden, da die beiden Arten oft gemeinsam mit Leucorrhinia pectoralis vorkommen. 7.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Von den 23 in den Jahren 2011 und 2012 untersuchten Monitoring-Gewässern wurde die Große Moosjungfer an 16 nachgewiesen (vgl. Tab. 13). Die aktuellen Nachweise lagen in acht der zehn ausgewählten Monitoring- Gebiete, zwei frühere Vorkommen konnten aktuell nicht betätigt werden. Im Rahmen des Monitorings von Leucorrhinia caudalis und Leucorrhinia albifrons wurde L. pectoralis zudem auch in anderen Gebieten festgestellt (Libellenweiher südlich von Bergwitzsee, Gewässerkomplex Taufwiesenberge nordöstlich von Magdeburg, Brietzer Tonteiche bei Salzwedel). Bei den aktuellen Untersuchungen konnten an vielen Monitoring-Gewässern hohe Individuenzahlen von Leucorrhinia pectoralis erfasst werden, die zum Teil deutlich über denen früherer Erfassungen in Sachsen- Anhalt liegen. Die aktuellen Nachweise legen nahe, dass Leucorrhinia pectoralis im Bundesland zahlreicher ist bzw. bedeutendere Vorkommen hat, als bisher angenommen wurde. Die großen Imagines-Zahlen der 47

50 Abb. 19: Verbreitung der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 48

51 Tab. 13: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Monitoring-Fläche LEUCPECT FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung letzter Nachweis (Jahr) Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Stauberg Oebisfelde 2012 ATL D31 x x x A B A A Kleingewässer westlich Werlberge KON D29 x x x A A B A Kleingewässer westlich Werlberge KON D29 x x x A A B A Kleingewässer westlich Werlberge KON D29 x x x A B B B 05 Karpfenteich Hagental Gernrode 2003 KON D37 x x* * * * * Flugplatz Allstedt KON D18 x x x A A A A Flugplatz Allstedt KON D18 x x x A B A A Flugplatz Allstedt KON D18 x x x B B C B 09a 0136 Ziegelrodaer Forst (Tongrube Nord) 2012 KON D18 x x A A A A 09b 0136 Ziegelrodaer Forst (Tongrube Süd) 2012 KON D18 x x A A A A 10 Kiesgruben Schladebach 2012 KON D19 x x A B B B 11 Tagebaurevier Pirkau-Deuben KON D19 x x x * * * * 12 Tagebaurevier Pirkau-Deuben 2 KON D19 x x* x* * * * * 13 Vitriolteich bei Moschwig 2012 KON D10 x x A A B A Friedenthaler Grund KON D11 x x B A B B Friedenthaler Grund 2 KON D11 x x* * * * * Friedenthaler Grund 3 KON D11 x x* * * * * Glücksburger Heide KON D11 x x x * * * * Glücksburger Heide KON D11 x x x B A A A Glücksburger Heide KON D11 x x x C A B B Glücksburger Heide KON D11 x x x B A A A Glücksburger Heide KON D11 x x x C B C C Glücksburger Heide KON D11 x x* x* * * * * Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Bundes-/Landesmonitoring: x* aktuell nicht für ein Monitoring geeignet; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet. 49

52 Abb. 20: Männchen der Großen Moosjungfer im FFH-Gebiet Stauberg Oebisfelde. Foto: T. Sy. Abb. 21: Der Weiher südlich des Bergwitzsees ist Habitat der Großen Moosjungfer, während die Östliche Moosjungfer hier 2011/12 nicht bestätigt werden konnte. Foto: J. Huth. 50

53 Tab. 14: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis). Gebiet Biogeographische Region Erhaltungszustand Population Habitat Verbreitungsgebiet Zukunftsaussichten Gesamtbewertung ST D ATL FV FV U1 U1 U1 KON FV FV FV U1 FV ATL U1 U1 U1 U1 U1 KON FV U1 U1 U1 U1 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). Jahre 2011 und 2012 resultieren in erster Linie aus den optimalen Witterungsbedingungen im Hauptreproduktions- und Untersuchungszeitraum, sie sind aber wahrscheinlich auch Ausdruck einer Bestandszunahme in Sachsen-Anhalt. Möglicherweise profitiert die Große Moosjungfer wie andere thermophile Libellenarten von klimatischen Veränderungen. Im Monitoringzeitraum 2011/2012 wiesen 10 der 16 Nachweis-Gewässer in der Gesamtbewertung einen hervorragenden Erhaltungszustand (A) auf, bei fünf weiteren Gewässern wurde der Erhaltungszustand mit gut (B) bewertet. Nur ein Gewässer in der Glücksburger Heide musste mit mittel schlecht (C) bewertet werden (Beeinträchtigung durch Goldfischbesatz), wobei alle anderen aktuell besiedelten Gewässer in diesem Gebiet einen hervorragenden oder guten Erhaltungszustand erreichten (vgl. Tab. 13). Fasst man die Bewertung der Einzelgewässer gebietsweise zusammen, so können fünf der acht besiedelten Monitoring-Gebiete mit hervorragend (A) und drei mit gut (B) bewertet werden. Bei einer ersten systematischen Untersuchung von Leucorrhinia pectoralis in FFH-Gebieten Sachsen-Anhalts im Jahr 2006 (EVSA & RANA 2006, Sy & Schulze 2010) wurden fünf der aktuell untersuchten Monitoring-Gebiete erstmalig bewertet, vier Gebiete mit gut (B) und nur ein Gebiet (Kleingewässer westlich Werlberge) mit hervorragend (A). Im direkten Vergleich hat sich der Erhaltungszustand in zwei Gebieten verbessert (FFH-Gebiet 0022 Stauberg nördlich Oebisfelde ; Flugplatz Allstedt im FFH-Gebiet 0135 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt ) und blieb in den anderen gleich (FFH-Gebiet 0068 Glücksburger Heide, FFH-Gebiet 0240 Friedenthaler Grund, FFH-Gebiet 0280 Kleingewässer westlich Werlberge ), wobei es in allen fünf Gebieten zu einer Zunahme der Individuenzahlen kam. Einschränkend bleibt festzustellen, dass die Erfassung von 2006 wegen schlechter Witterungsbedingungen im Untersuchungszeitraum ein ungünstiges Jahr repräsentiert. Individuenreiche reproduzierende Vorkommen der Großen Moosjungfer finden sich vor allem dort, wo in waldreicher Umgebung mehrere nährstoffarme, wasserpflanzenreiche und möglichst fischfreie oder fischarme Gewässer mittlerer Größe (Weiher, Kleinteiche) im räumlichen Zusammenhang vorkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Ausbildung funktionsfähiger Metapopulationen. Beispiele für derartige Gewässerkomplexe mit individuenreichen Vorkommen innerhalb der Kulisse der Monitoring-Flächen sind die Kleingewässer westlich Werlberge (FFH-Gebiet 0280) in der Colbitz-Letzlinger Heide, die Gewässer auf dem Flugplatz Allstedt (FFH-Gebiet 0135) und die nur wenig entfernten ehemaligen Tongruben im Ziegelrodaer Forst (FFH-Gebiet 0136). Auch am Vitriolteich bei Moschwig in der Dübener Heide wurden hohe Individuenzahlen festgestellt. Hier besteht ein räumlicher Zusammenhang zu weiteren Artvorkommen an nährstoffarmen Kleinteichen und moorartigen Kleingewässern in der Umgebung (z. B. Schwarzer Pfuhl, Teufelsteich) und zu den Schwerpunktvorkommen von Leucorrhinia pectoralis in der sächsischen Dübener Heide (Presseler Heidewald- und Moorgebiet). Die Notwendigkeit mehrjähriger Untersuchungen zur Bewertung des Erhaltungszustandes der Population wird am Stauberg-Weiher bei Oebisfelde besonders deutlich. Im ersten Untersuchungsjahr 2011 konnte trotz hervorragender Witterungsbedingungen an drei Terminen kein Artnachweis erbracht werden, bei der Wiederholung 2012 wurden hingegen mehr als 15 revierbesetzende Männchen am Gewässer nachgewiesen, woraus eine A-Bewertung des Zustandes der Population resultiert. Neben der Witterung in der Hauptreproduk- 51

54 tionszeit können jährliche Unterschiede der Wasservegetation, des Wasserstandes oder stark schwankende Schlüpfraten Ursachen für solche markanten Unterschiede der Individuenzahlen von einem Jahr zum anderen sein. Eine zunehmende Gewässerversauerung führt laut Bewertungsschlüssel zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Habitaten der Großen Moosjungfer (Teilkriterium Beeinträchtigungen). Die Erfassungsergebnisse im Kleingewässerkomplex westlich von Werlberge, dem bislang individuenreichsten Vorkommen in Sachsen-Anhalt, und am Vitriolteich in der Dübener Heide legen nahe, dass eine geringe Gewässerversauerung bzw. eine geringe Torfmoos-Deckung für die Art offensichtlich keine Beeinträchtigung darstellt. Ein derartiger Gewässercharakter ist für naturnahe Heideweiher oder kleine Heideteiche typisch. Zudem sind die Verlandungstendenz und die Eignung für Fische in sauren Gewässern deutlich geringer als in Gewässern mit neutralem ph-wert, was für die langfristige Erhaltung als Reproduktionshabitat der Großen Moosjungfer von Vorteil ist. Nur stark saure Gewässer, z. B. im Zentrum von Mooren, werden von der Art weitgehend gemieden. 7.4 Gefährdung und Schutz Die Große Moosjungfer bevorzugt fischfreie Gewässer, da ihre Larven von Fischen gefressen werden. Nur unter bestimmten Bedingungen (üppige Wasserpflanzenbestände und strukturreiche Röhrichtzonen, ggf. strukturell abgetrennte Gewässerteile) ist eine Koexistenz mit einem geringen (natürlichen) Fischbestand möglich. Durch Fischbesatz ist die Eignung als Reproduktionsgewässer gefährdet. An einzelnen Monitoring-Gewässern wurden Goldfische und andere Gartenteichfische eingesetzt (z. B. Glücksburger Heide, Flugplatz Allstedt, 2006 auch ein Kleingewässer westlich Werlberge), woraus eine C-Bewertung des Teilkriteriums Beeinträchtigungen resultierte. Die Abbaurestgewässer im ehemaligen Tagebaurevier Deuben-Pirkau sind möglicherweise aufgrund der dortigen Angelnutzung (die meist mit Besatzmaßnahmen einhergeht) gegenwärtig nicht mehr von Leucorrhinia pectoralis besiedelt. Prinzipiell gehen durch die (meist private) fischereiliche Nutzung kleiner Waldteiche oder die Angelnutzung von kleineren Abbaurestgewässern potenzielle Habitate von Leucorrhinia pectoralis verloren. In aktuellen Reproduktionsgewässern oder in potenziell geeigneten Gewässern in deren Nähe müssen Fischbesatz und fischereiliche Nutzung unbedingt verhindert werden. Wichtige Habitate für Leucorrhinia pectoralis sind kleine Staugewässer. Voraussetzung ist die Funktionsfähigkeit der teichbaulichen Anlagen (insbesondere Teichdamm und Abflussbauwerk). Am Monitoring-Gewässer Karpfenteich im Hagental bei Gernrode, dem bislang einzigen bekannten Vorkommen der Großen Moosjungfer im Harz (Nachweise bis 2003), war 2011 und 2012 der Teichdamm durchbrochen, vermutlich durch Hochwasserschäden. Nur die Teichgrube hatte noch Wasser und war mit Teichschachtelhalm verlandet, womit eine Habitateignung für Leucorrhinia pectoralis aktuell nicht mehr gegeben ist. Schlussfolgernd ist der Instandhaltung der teichbaulichen Anlagen an Kleinteichen mit Vorkommen der Art eine hohe Bedeutung beizumessen. In den Bachtälern der Waldheiden im östlichen Sachsen-Anhalt (Dübener Heide, Fläming) haben auch Biber-Staugewässer ein hohes Besiedlungspotenzial für Leucorrhinia pectoralis. Oft ist die langfristige Erhaltung solcher Gewässer durch Konflikte mit land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzern gefährdet. Leucorrhinia pectoralis besiedelt gern strukturell geeignete Abbaurestgewässer, insbesondere weiherartige Gewässer und strukturreiche Flachgewässer (Huth 2000, 2007). Viele Habitate in der Braunkohlebergbaufolgelandschaft im Süden Sachsen-Anhalts sind oder waren jedoch nur zeitweilig geeignet. Habitatverluste entstanden und entstehen vor allem durch Flutung von Tagebaurestlöchern, Grundwasseranstieg, Fischeintrag durch Anschluss separierter Flach- und Kleingewässer an die Wasserflächen der Restseen, Verlandung von Kleingewässern oder Röhrichtverdichtung in Flachgewässern. Unter günstigen strukturellen Bedingungen werden jedoch verloren gegangene Habitate sukzessive durch neue ersetzt, wie gegenwärtig z. B. im Tagebaurestloch nördlich von Zschornewitz in der Dübener Heide durch Grundwasseranstieg in einem Schüttrippenkomplex. Im Gegensatz zu den ehemaligen Braunkohleabbaugebieten haben kleinere mehrteilige Sand- und Tongruben in waldreicher Umgebung ein höheres und wahrscheinlich langfristiges Besiedlungspotenzial für die Große Moosjungfer, wie z. B. der Gewässerkomplex Taufwiesenberge nordöstlich von Magdeburg oder die ehemaligen Tongruben im Ziegelrodaer Forst. Die meisten aktuell bedeutenden Reproduktionsgewässer von Leucorrhinia pectoralis liegen in Waldgebieten. Die Gewässerumgebung ist in der Regel frei von intensiven Nutzungen, weshalb Gefährdungen durch Nährstoffeinträge oder Grundwasserabsenkungen gegenwärtig kaum eine Rolle spielen. Einzelne Reproduktionsgewässer werden durch aufkommende Gehölze zunehmend beschattet, hier sollte durch Managementmaßnahmen gezielt eingegriffen werden. 52

55 8 Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785) Grüne Keiljungfer Thoralf Sy Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet streng geschützte Art nach 7(2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anhang II und Anhang IV 8.1 Verbreitung Das Hauptverbreitungsgebiet der Grünen Keiljungfer (FFH-Code-Nr.: 1037) liegt in Osteuropa. Das Areal erstreckt sich hierbei von Kasachstan im Osten bis in das südliche Skandinavien im Norden und bis auf die Balkanhalbinsel im Süden. Deutschland befindet sich bereits an der Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes, wo vor allem Bayern, Niedersachsen (Lüneburger Heide, Weser), das Oberrheinische Tiefland und die östlichen Bundesländer im Einzugsgebiet von Oder, Neiße, Spree und Elbe besiedelt werden (Suhling et al. 2003). Für die Elbe in Sachsen-Anhalt kann zwischenzeitlich von einer mehr oder weniger lückenlosen Besiedlung ausgegangen werden. Nachweise gelangen in den vergangenen Jahren aber auch an der Mulde, Weißen Elster, Schwarzen Elster, Helme, Saale und Unstrut. Daneben existieren Nachweise von einigen Bächen abseits der Elbe, so vom Fliethbach, von der Tangerniederung und der Ihle. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in den Naturraumeinheiten D09 und D10, welche das Elbetal sowie die Flussauen von Mulde und Schwarzer Elster umfassen. Die Vorkommen befinden sich hier aufgrund der fast durchgängigen Meldung der Elbe, der Mulde sowie der Schwarzen Elster vollständig innerhalb von FFH- Gebieten. Trotz des erheblichen Kenntniszuwachses in den vergangenen Jahren besteht zumindest regional noch immer Untersuchungsbedarf, vor allem an kleineren Fließgewässern im nördlichen und östlichen Sachsen- Anhalt, wie Aland, Biese, Uchte, Ohre, Nuthe oder den Gewässern in der Annaburger Heide. 8.2 Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Für das Landesmonitoring waren zehn Gebiete zu bearbeiten, die alle in der kontinentalen Region liegen Methodik der Kartierung Mit dem Turnus von einem Untersuchungsjahr im Berichtszeitraum wurden die Bestände von Ophiogomphus cecilia im Jahr 2011 oder 2012 kontrolliert, einige Gebiete wurden auch in beiden Jahren aufgesucht. Es erfolgten jeweils mindestens drei Begehungen im Abstand von zwei bis drei Wochen während der Hauptemergenz zwischen Mitte Juni und Ende Juli, zuweilen noch bis in den August. Aufgrund von Hochwasser - ereignissen waren in beiden Jahren zusätzliche Begehungen oder zeitliche Verschiebungen der Untersuchungen erforderlich. Bezugsraum der Erfassung und Bewertung waren Standard-Untersuchungsstrecken von 250 Meter Länge entlang einer Uferseite oder jeweils 125 Meter beidseitig. Je nach Gebiet war die Probeflächengröße evtl. nicht ausreichend, wenn die Dichte der Art zu gering war. In diesen Fällen wurden entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag ein Kilometer Uferlinie einseitig oder 500 Meter beidseitig abgesucht, zur Bewertung der Population erfolgte dann eine Umrechnung auf 250 Meter. Die Exuvienaufsammlung wurde in einem ca. zwei bis drei Meter breiten Uferstreifen vorgenommen und es wurde für alle drei Begehungen pro Untersuchungsstrecke eine Exuviensumme ermittelt. Die Erfassung bzw. Recherche der Habitatparameter sowie von Beeinträchtigungen erfolgte entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Substratverhältnisse im Larvalhabitat, Gewässergüteklasse, Besonnung, Verschlammung, Gewässerausbau, Wellenschlag). 8.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) ist in Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich weit verbreitet und hat sich in den vergangenen Jahren weiter entlang der Saale sowie an den Nebenflüssen von Elbe und Saale ausgebreitet. Dabei ist eine Bevorzugung relativ rasch fließender Flüsse und Bäche mit überwiegend kiesigen Substraten unverkennbar. In den von Feinsand dominierten Abschnitten des nördlichen Elbelaufs (Aland- Elbe-Niederung) tritt O. cecilia hinter der meist syntop vorkommenden Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) dagegen häufig zurück. In Sachsen-Anhalt liegen 53

56 Abb. 22: Verbreitung der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) und Ergebnisse des Monitorings 2011/2012 in Sachsen-Anhalt. 54

57 Tab. 15: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Monitoring-Fläche OPHICECI FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Elbe bei Sandau KON D09 x x C A B B Elbe bei Grieben KON D09 x x C A B B Elbe oberhalb Rogätz KON D09 x x x C B B B Elbe bei Magdeburg, Prester KON D10 x x C B B B Elbe bei Steutz KON D10 x x B B B B Elbe zwischen Bösewig und Bleddin KON D10 x x C B B B 07 Unstrut zwischen Memleben und Wangen KON D18 x x x C B C C 08 Saale bei Brachwitz KON D20 x x x C B B B Weiße Elster bei Profen KON D19 x x x C B A B Mulde bei Dessau KON D10 x x x B B A B Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht. Tab. 16: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Gebiet ST D Erhaltungzustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL kein Vorkommen KON FV U1 FV FV U1 ATL U1 U1 U1 FV U1 KON FV FV FV FV FV Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 Nachweise aus 78 Messtischblattquadranten vor. Vor dem Jahr 2000 waren weitere fünf MTBQ besiedelt, aus denen aktuelle Beobachtungen fehlen. Für die Mehrzahl der Monitoringgebiete konnten in den Jahren 2011/12 sichere Bodenständigkeitsnachweise der Grünen Keiljungfer erbracht werden. Die zumeist geringen Individuenzahlen sind einerseits bedingt durch ungünstige Erfassungsbedingungen, welche durch kühl-regnerisches Wetter mit anschließender leichter Hochwasserlage in der Phase der Hauptemergenz verursacht wurden. Die Einschätzung des Parameters 55

58 Abb. 23: Männchen der Grünen Keiljungfer. Foto: T. Sy. Abb. 24: Die Unstrut zwischen Memleben und Wangen ist zwar kein Optimalhabitat der Grünen Keiljungfer, die Art kommt hier aber seit mehreren Jahren in geringer Dichte vor. Foto: T. Sy. 56

59 Population führte daher in der Mehrzahl der Fälle zu einer mittleren schlechten Bewertung (C). Andererseits wurde auch in den zurückliegenden Jahren nur in wenigen Flussabschnitten ein guter (B) Populationszustand erreicht. Dies war in einigen Elbeabschnitten, an der Mulde und der Weißen Elster der Fall. Die Habitatbedingungen an der Elbe, Mulde und Weißen Elster haben sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich nicht verschlechtert. Es konnten in keiner der Flächen deutliche Veränderungen der Lebensräume, z. B. hinsichtlich der Beschattung oder einer Verschlechterung der Gewässergüte, festgestellt werden. Demzufolge waren überwiegend gute (B) bis hervorragende (A) Bewertungen der Habitatverhältnisse möglich. 8.4 Gefährdung und Schutz Zu den Beeinträchtigungen der Larvalhabitate von O. cecilia zählt insbesondere die Verschlammung der Flachwasserbereiche. Mehrere Zentimeter dicke Schlammauflagen führten vor allem an der Unstrut zu einer entsprechend schlechten Bewertung. Aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit und Kanalisierung weist die Unstrut insgesamt nur wenige günstige Abschnitte auf. Weitere lokale Beeinträchtigungen der Schlupforte waren durch das Betreten der Buhnenfelder der Elbe oder der Kiesbänke an der Mulde zum Zwecke des Angelns, Badens oder Campierens festzustellen. Für den langfristigen Schutz der Lebensräume sind die Erhaltung der Fließgewässerdynamik und einer hohen Gewässerstrukturgüte sowie die Sicherung einer hohen Wasserqualität entscheidend. Diese Ziele sind in erster Linie mit einem weitgehenden Verzicht auf den weiteren Ausbau der Fließgewässer Sachsen-Anhalts und einer auf die Erhaltung der Larvalhabitate abgestimmten Gewässerunterhaltung zu erreichen. Naturnah ausgebildete Gewässerufer mit Prall- und Gleithangbereichen, Abbruchkanten, Sand- und Kiesbänken sollen auch an kleineren Fließgewässern erhalten und gefördert werden. Bedeutsam sind zudem die Einrichtung ausreichend breiter Gewässerrandstreifen mit extensiv genutzten Grünländern, Staudenfluren oder Waldrändern als Reife- und Nahrungshabitate sowie die Vermeidung einer intensiven Freizeitnutzung an den Schlupfhabitaten der Larven (Buhnenfelder, Sand- und Kiesbänke etc.). Stoff- und Sedimenteinträge in die Gewässer sind durch entsprechend angepasste Nutzungsverhältnisse im Einzugsgebiet der Gewässer zu unterbinden. 9 Sympecma paedisca (Brauer, 1877) Sibirische Winterlibelle Kerstin Mammen Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht Rote Liste Sachsen- Anhalt nicht erwähnt, da kein Vorkommen streng geschützte Art nach 7 (2)14.b), da in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anh. IV 9.1 Verbreitung Die Sibirische Winterlibelle (FFH-Code-Nr.: 1039) ist eurosibirisch verbreitet. Das besiedelte Areal reicht von Europa ostwärts über Weißrussland, Sibirien und die Mongolei bis nach Japan, südostwärts erstreckt es sich bis nach Indien. In Europa nimmt die Dichte der Vorkommen von West nach Ost zu, ab Ostpolen gilt die Art als allgemein verbreitet. Aus dem osteuropäischen Raum reichen voneinander getrennte schmale Arealausläufer bis in das westliche Mitteleuropa. Im Norden erstreckt sich ein küstennaher Streifen von Nord-Polen bis in die Niederlande. Im Süden verläuft ein Streifen entlang colliner bis submontaner Höhenlagen von der Schlesischen Hochebene über Tschechien, die Slowakei, Ostsachsen, Süddeutschland und die Schweiz bis nach Oberitalien und Südfrankreich (Ellwanger & Mauersberger 2003, Brockhaus 2005). Für Deutschland sind Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle dementsprechend aus Bayern, Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bekannt (Ellwanger & Mauersberger 2003). Der nationale Bericht Deutschlands aus dem Jahr 2007 (BfN, abgerufen am ) stellt nur Vorkommen in Süddeutschland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen dar. In Sachsen wurde die Art im Zeitraum 1997/1998 an einem Tagebaurestsee bei Hoyerswerda gefunden, was jedoch unzureichend belegt ist; weitere Nachweise fehlen (Brockhaus 2005, Kurze 2013). Aus dem Land Sachsen-Anhalt sind weder aktuelle noch historische Funde der Sibirischen Winterlibelle bekannt. Vorkommen in den benachbarten Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind jeweils auf die nordöstlichen Landesteile beschränkt und damit räumlich so weit von der sachsen-anhal- 57

60 Tab. 17: Bewertung des Erhaltungszustandes in Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca). Gebiet D Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL U2 U2 U2 U2 U2 KON U2 U2 U1 U1 U2 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). tischen Landesgrenze entfernt, dass ein Vorkommen der Art in Sachsen-Anhalt unwahrscheinlich erscheint (vgl. Bönsel & Frank 2013, Mauersberger et al. 2013, Brockhaus et al. 2015). Frühere unsichere Hinweise auf Funde im Elbetal Mecklenburg-Vorpommerns, die auch zur gezielten Nachsuche in Sachsen-Anhalt anregten, werden von Bönsel & Frank (2013) nicht mehr erwähnt. Demzufolge ergeben sich aus heutiger Sicht keine konkreten Verdachtsmomente oder Suchräume für die Art im Land Sachsen-Anhalt (siehe auch Kipping 2014). Aufgrund der früheren Vermutungen und Nachsuchen im Norden Sachsen-Anhalts soll die Art hier der Vollständigkeit halber mit angeführt werden. 9.2 Methodik Die im Rahmen des FFH-Artenmonitorings anzuwendende Vorgehensweise orientiert sich an PAN & ILÖK (2009, 2010) und kann im Einzelnen auf der Internetseite des Tierartenmonitorings Natura 2000 ( eingesehen werden. Grundsätzlich basiert das Monitoring auf der Erfassung der Verbreitung, des Zustandes der Populationen und Habitate sowie eventueller Beeinträchtigungen. Um das Verbreitungsgebiet einer Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der positiven TK 25, d. h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009) die Anzahl der Vorkommen, für die Habitatgröße die Anzahl der Fundorte. Grundlage für die Erfassung der übrigen Parameter ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010). STPE sind für die Sibirische Winterlibelle in Sachsen-Anhalt bisher weder für das Bundes- noch für das Landesmonitoring festgelegt. Bei einem künftigen Auftreten der Art wird der bundesweite Kartier- und Bewertungsschlüssel zunächst probeweise angewendet und ggf. später an regionalspezifische Besonderheiten angepasst. Aufgrund der nur geringen zu erwartenden Individuendichten bzw. Schlupfraten sollten von vornherein mindestens drei Begehungen pro Untersuchungsjahr vorgesehen werden (RANA 2010) Vorgehensweise Kartierung Vorzusehen sind zwei Untersuchungsjahre im Berichtszeitraum. Die Imaginalerfassung erfolgt nach der Überwinterung bei mindestens drei Begehungen mit Zählung revierbesetzender Männchen oder eierlegender Tandems in geeignet strukturierten Uferbereichen (windgeschützte, lichte Wasserröhrichte oder Riede) an windstillen, sonnigen Tagen zwischen Ende April und Anfang Juni (je nach Witterungsverlauf). Bei Gewässern mit nur schmalen Röhricht- oder Riedsäumen findet die Zählung landseitig statt, bei breiteren Röhrichten auch von der Wasserseite aus mit Boot oder Wathose. Erfasst werden die Habitatparameter Uferstrukturen, Ausstattung und Struktur der Landlebensräume entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels sowie die Beeinträchtigungen (Wasserhaushalt, Nutzungsverhältnisse, ggf. sonstige Beeinträchtigungen). Das Begleitartenspektrum (Libellen) im Erfassungszeitraum ist zu dokumentieren Vorgehensweise Bewertung Die Bewertung soll entsprechend dem Bewertungsbogen nach PAN & ILÖK (2010) und Aggregationsalgorithmus nach Schnitter et al. (2006) erfolgen. 58

61 9.3 Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Nach aktuellem Datenstand kommt die Sibirische Winterlibelle in Sachsen-Anhalt nicht vor, sodass die Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes für das Bundesland entfällt. Bundesweit wird der derzeitige Erhaltungszustand der Art sowohl für die kontinentale als auch für die atlantische Region als ungünstig eingeschätzt (Tab. 17). 9.4 Gefährdung und Schutz Sollte die Art künftig in Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden, ist das Vorkommen als STPE in das FFH-Monitoring zu integrieren und die Erhaltung der Population ggf. durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher zu stellen. Allgemeine Gefährdungsursachen ergeben sich in Anbetracht des bundesweit schlechten Erhaltungszustandes aus der Verbreitung der Sibirischen Winterlibelle in Deutschland mit wenigen eng begrenzten und voneinander weitgehend isolierten Vorkommen sowie aus der Habitatpräferenz und Lebensweise. Die Art besiedelt besonnte vegetationsreiche Stillgewässer (Teiche, Weiher, Moore, Seen), bevorzugt mit Großseggenrieden bzw. Verlandungszonen. Der Wasserstand kann schwanken, jedoch muss eine sommerliche Wasserführung gegeben sein, um nach der Eiablage (von Mitte Mai bis Anfang Juni) die zwei bis vier Monate dauernde Larvenentwicklung zu ermöglichen (Bönisch & Kraus 1998). Die Imagines schlüpfen im August, überwintern und reproduzieren dann im Folgejahr. Für die adulten Tiere stellen die Ufervegetation, Streuwiesen mit Gebüschkomplexen und allgemein Gehölzbestände als Überwinterungshabitate wichtige Teillebensräume im räumlichen Zusammenhang mit den Fortpflanzungsgewässern dar (Bönisch & Kraus 1998). 10 Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock, Großer Eichenbock Volker Neumann Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht besonders geschützte Art nach 20a (1) 7. b), aa) und streng geschützte Art nach 20a (1) 8. b) Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anhang II und Anhang IV 10.1 Verbreitung Der Heldbock Cerambyx cerdo (Coleoptera: Cerambycidae, Bockkäfer) (FFH-Code-Nr.: 1088), nach Palm (1959), Franz (1974) und Müller et al. (2005) ein Urwaldrelikt, ist eine Art mit Arealregression. Er kommt in Europa, im Kaukasus, in Kleinasien und Nordafrika vor (u. a. Horion 1974, Klausnitzer et al. 2003). In Deutschland kommt die westeuropäische Unterart Cerambyx cerdo cerdo vor. Ehemalige und gegenwärtige Vorkommen befinden sich in den Bundesländern Brandenburg mit Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wobei die Art in Sachsen-Anhalt ihre weiteste Verbreitung zeigt. Verbreitungsschwerpunkte sind hier die Auenwaldrestgebiete des Mittelelbegebietes (Erfassung: Biosphärenreservatsmitarbeiter 2005/2006, Malchau et al. 2010) sowie die Alteichen der Colbitz-Letzlinger Heide (Erfassung: Projektgruppe EVSA/RANA 2006/2007, Malchau et al. 2010). Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in und um Havelberg. Das südlichste Vorkommen im Zeitzer Forst (Naturräumliche Haupteinheit D19 Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland) scheint seit Jahrzehnten erloschen zu sein (Kunze et al. 1999). Östlich sind Nachweise aus Coswig, Wörlitz, Oranienbaum und aus der Umgebung dieser Orte bekannt Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring in Sachsen-Anhalt (RANA 2010), das im Wesentlichen auf dem Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) aufbaut. Für das Bundesmonitoring sind 17 Gebiete in der kontinentalen Region zu bearbeiten, welche die zehn Gebiete für das Landesmonitoring beinhalten. Eine wesentliche Grundlage für die Festle- 59

62 gung der STPE bilden die Untersuchungen von EVSA/ RANA (2006) für die FFH-Gebiete Sachsen-Anhalts. Entscheidend war insbesondere die räumliche Lage, d. h. die Verteilung der Vorkommen in Sachsen-Anhalt und innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten sowie die Bedeutsamkeit im Land Sachsen-Anhalt. Um die Entwicklung der Heldbockvorkommen optimal einschätzen zu können, wurden zudem Habitatflächen unterschiedlicher Qualität ausgewählt. So können insbesondere künftige Monitoringdurchgänge zeigen, ob Maßnahmen zur Arterhaltung durchgeführt wurden und ob sie erfolgreich waren. Gemäß den Vorgaben für das Bundesmonitoring unterliegen die Vorkommen in der atlantischen Region dem Totalzensus, allerdings waren hier zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Monitoringkonzeptes keine aktuellen Vorkommen bekannt. Inzwischen wurde ein aktuelles Vorkommen des Heldbockes an der Waldschäferei Emden ermittelt (Neumann 2012a), welches erstmalig im Monitoringdurchgang 2014/2015 einbezogen war. Bezugsraum der Untersuchungen ist der jeweils abgegrenzte besiedelte Baumbestand. Vorgesehen sind zwei Untersuchungsjahre pro Berichtszeitraum zur Ermittlung der Populationsgröße, in welchen jeweils eine Begehung erfolgt (hier: 2010, 2012). Einmalig im Berichtszeitraum wurden Erhebungen zu Habitatqualität und Beeinträchtigungen durchgeführt. Für die Bewertung werden die Anzahl an Brutbäumen und der Anteil alter und aktueller Schlupflöcher ermittelt. Vom Heldbock besiedelte Bäume sind anhand der charakteristischen Schlupflöcher eindeutig zu identifizieren. Anhand der Färbung der Schlupflöcher und des Vorhandenseins von frischem Fraßmehl kann eine aktuelle Besiedlung des Baumes erkannt werden. Diese Erfassungsart ist auch nach der Flugzeit des Käfers erfolgreich. Hinsichtlich der Habitatqualität werden Vitalität und Beschattung der besiedelten Bäume eingeschätzt sowie der Baumbestand hinsichtlich seines Alteichenanteils, seiner Struktur und Vernetzung bewertet. Zur Beurteilung der Beeinträchtigungen erfolgen die Einschätzung des Verhältnisses abgestorbener Eichen zu Neupflanzungen sowie die Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung und der anthropogenen Einflüsse Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Die Vorkommen des Heldbockes in den Auenwaldgebieten des Elbe-Mulde-Tieflandes sowie in der Colbitz- Letzlinger Heide im Südbereich der Altmark stellen die Verbreitungsschwerpunkte der Art in Sachsen-Anhalt sowie in Deutschland dar. Das Bundesland beherbergt somit die Hauptvorkommen des Heldbockes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn nicht gar innerhalb der Europäischen Union und steht deshalb in besonderer Verantwortung für die Erhaltung der Art. In den Stichprobenflächen (STPE) befanden sich insgesamt 320 vom Heldbock besiedelte Eichen dies bedeutet im Durchschnitt 17,8 Bäume mit Schlupflöchern/ Fraß je STPE. An diesen 320 besiedelten Bäumen wurden jedoch nur an 148 (46 %) Zeichen einer sicheren aktuellen Besiedlung gefunden. In der Gesamtbewertung wurde der Erhaltungszustand nur einer STPE (6 %) mit hervorragend (A) und von elf (61 %) mit gut (B) eingeschätzt. Für sechs STPE resultierte nur ein (C) mittel schlecht. Dies sind ca. 33 % Prozent der STPE. Im Jävenitzer Moor (ST_COLE_CERACERD_14) war eine Bewertung des Erhaltungszustandes bisher nicht möglich, da bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein sicherer Artnachweis gelang. Deshalb wurde die neue STPE Weissewarte ausgewiesen und bereits im Monitoringdurchgang 2012 bearbeitet. Erstmalig wurde im Monitoringdurchgang 2014/2015 das einzige Vorkommen des Heldbockes in der atlantischen Region aufgenommen ( Waldschäferei Emden ). Im Vergleich der Monitoringdurchgänge waren, bedingt durch den verhältnismäßig geringen Zeitabstand von vier Jahren zwischen den Durchgängen, keine erheblichen Veränderungen zu erwarten. Bereits im Vergleich der Monitoringdurchgänge 2010 zu 2012 verschlechterte sich in der ST_COLE_CERACERD_07 Landstraße Fraßdorf Quellendorf die Gesamtbewertung von gut (B) zu mittel schlecht (C). Ursache hierfür ist eine Zunahme der Beeinträchtigungen infolge Holzeinschlag, Verkehrssicherheitsmaßnahmen und Sturmeinwirkung. Ebenso wurde in diesem Vergleich eine Verschlechterung des Gesamtzustandes in der ST_COLE_CERACERD_10 Elbaue westlich Stadtkreisgrenze Dessau-Roßlau durch Veränderung des aktuellen Populationszustandes von hervorragend (A) zu gut (B) dokumentiert. Dieselbe Bewertung erfolgte im Monitoringdurchgang 2014/2015. Im Monitoringdurchgang 2014/2015 konnte eine erfreuliche Entwicklung in der ST_COLE_CERACERD_13 Streetzer Busch festgestellt werden. Durch forstwirtschaftliche Maßnahmen (stellenweise Auslichtung) verbesserte sich hier die Habitatqualität von mittel schlecht (C) zu gut (B). Generell scheint sich auch die kleine Teilpopulation auszudehnen. Obwohl rechnerisch in der Gesamtbewertung der Erhaltungszustand bereits mit gut (B) eingeschätzt werden kann, wurde weiterhin 60

63 Abb. 25: Männlicher Heldbock am Brutbaum. Foto: V. Neumann. Abb. 26: Habitatfläche des Heldbockes Gerwisch. Foto: V. Neumann. 61

64 Abb. 27: Verbreitung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) und Ergebnisse des Monitorings 2014/2015 in Sachsen- Anhalt. 62

65 Tab. 18: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Heldbock (Cerambyx cerdo) (Neumann 2015). Methode Zuordnung Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Monitoring-Fläche ST_COLE_CERACERD FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Totalzensus Stichprobenfläche Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung 01 Landstraße Havelberg Toppel KON D09 x x x A B C B Sandauer Wald KON D09 x x x B B C B Mahlpfuhler Fenn KON D09 x x x C B C C 04 Forsthaus Mahlpfuhl KON D09 x x x C C C C Gerwisch KON D09 x x x B A B B Elbaue Steckby-Lödderitz KON D10 x x x C B C C 07 Landstraße Fraßdorf Quellendorf KON D10 x x x C C C C Luisium, Dessau-Waldersee KON D10 x x x B B B B Fuchsberg, Dessau-Waldersee KON D10 x x x B A C B Elbaue, westl. Stadtgrenze Dessau-Roßlau KON D10 x x x B A B B Möst Peisser Werder KON D10 x x x B B C B Ochsenbusch, Diebzig KON D10 x x x A A B A Streetzer Busch KON D11 x x x B C B C* 14 Weißewarte KON D09 x x x C A B B Colbitzer Lindenwald KON D29 x x x C B B B Born KON D29 x x x B B C B Südliche Colbitz-Letzlinger Heide KON D29 x x x B B C B 18 Waldschäferei Emden ATL D31 x x x C B B C* Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht,, C* gutachterliche Abwertung. Tab. 19: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Heldbock (Cerambyx cerdo). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL U2 U2 U2 U2 U2 KON FV U1 U1 U2 U1 ATL U2 U2 U2 U2 U2 KON U2 U1 U2 U2 U2 Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 63

66 ein (C) mittel schlecht gegeben. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, da an neu besiedelten Bäumen die nachgewiesenen aktuellen Schlupflöcher gering waren. Hingegen wurde der Erhaltungszustand in der ST_COLE_CERACERD_15 Colbitzer Lindenwald mit gerade noch (B) gut eingeschätzt. Der Zustand der Population kann nur noch mit (C) mittel schlecht bewertet werden. Hier deutet sich ein Trend zu einer Verschlechterung im Erhaltungszustand der Teilpopulation an. In der ST_COLE_CERACERD_18 Forsthaus Waldschäferei Emden befindet sich zurzeit nur noch eine Alteiche mit schwacher aktueller Besiedlung. Das einzige atlantische Vorkommen des Heldbockes in Sachsen-Anhalt ist vom Erlöschen bedroht. Deshalb wurde der Erhaltungszustand dieser Population gutachterlich nur mit (C) mittel schlecht eingeschätzt. Der Heldbock entwickelt sich mehrjährig. Dadurch ist bei diesem Parameter auch mit regionalen Schwankungen sowohl positiv als auch negativ zu rechnen. Erst mehrere Monitoringdurchgänge lassen hier auf generelle Veränderungen schließen Gefährdung und Schutz Die hohe Zahl der Vorkommensmeldungen von Cerambyx cerdo in Sachsen-Anhalt geht auf erhalten gebliebene Alteichenbestände, besonders in den Schwerpunktvorkommen Mittelelbegebiet und Colbitz-Letzlinger Heide, zurück. Hier kommt Cerambyx cerdo oft in Alteichenhabitaten mit nahezu einer Altersstruktur vor. Noch erfüllen diese Bestände die Voraussetzung für eine gute bis hervorragende Habitatqualität. Mittel- bis langfristig werden diese Eichen, welche oftmals bereits Absterbeerscheinungen aufweisen, völlig abgestorben sein. Es betrifft dann nicht mehr nur abgestorbene Einzelbäume sondern ganze Flächen. So ist in den Alteichenbeständen des Biosphärenreservates Mittlere Elbe und der Colbitz-Letzlinger Heide durch Absterben der Brutbäume in den nächsten beiden Jahrzehnten mit einem Rückgang der Art zu rechnen. Es fehlt oftmals an Anschlussbäumen. Potenzielle Brutbäume sind auch durch forstwirtschaftliche Maßnahmen (Eicheneinschlag) gefährdet. Um der Verantwortung für die Erhaltung des Heldbockes auch mittel- bis langfristig gerecht zu werden, gilt es, Maßnahmen durchzuführen, um die momentan herausragende Habitatqualität für den Heldbock zu erhalten bzw. zu steigern und damit das Vorkommen der Art auch zukünftig zu sichern. In den Vorkommensflächen muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Absterben der Bäume und der Entwicklung von Anschlussbäumen hergestellt werden. Idealerweise müsste die Zahl der abgestorbenen Bäume der Zahl der besiedlungsfähigen entwickelten Starkbäume entsprechen. Dies kann nur durch ein Anpflanzen von Eichen (z. B. in Gruppenpflanzweise) in Zeitabständen geschehen. In der Monitoringfläche ST_COLE_CERACERD_12 Ochsenbusch bei Diebzig wurde dies im Jahr 2011 realisiert. Diese Bäume sind zu Starkbäumen in lockerer Struktur zu entwickeln. Dann können solche Bestände den noch erhaltenen Hutewäldern sehr ähnlich werden. Forstwirtschaftliche Eingriffe müssen sich in den Vorkommensgebieten des Heldbockes den Artenschutzmaßnahmen unterordnen und sind nur in Abstimmung mit Artspezialisten durchzuführen. Ebenso sollten bei Deichbau- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen Artspezialisten hinzugezogen werden, um bestmögliche Lösungen für die Arterhaltung zu finden. 11 Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer Volker Neumann Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht besonders geschützte Art nach 20a (1) 7. b), aa) und streng geschützte Art nach 20a (1) 8. b) Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 11.1 Verbreitung Der Veilchenblaue Wurzelhalsschnellkäfer (Coleoptera: Elateridae, Schnellkäfer) (FFH-Code-Nr.: 1079) ist nur europäisch verbreitet. In Deutschland wurde die Art in vereinzelten Nachweisen bisher aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern aktuell gemeldet (Wurst & Klausnitzer 2003, Möller 2004, NLWKN 2011). Für Sachsen-Anhalt gibt es bisher einen einzigen Nachweis der sehr seltenen Art aus dem Jahre 1998 (Malchau et al. 2010), ohne dass ein konkreter Brutbaum ermittelt werden konnte. Das kleine isolierte Vorkommen befindet sich im FFH-Gebiet 0029 Colbitzer Lindenwald in der naturräumlichen Haupteinheit D29 (Wendland, Altmark) und somit in der kontinentalen Region. Auch zukünftig wird durch die Seltenheit und Biologie der Art höchstens mit Einzelnachweisen zu rechnen sein. In den FFH-Gebieten 0029 Colbitzer Lindenwald, 0235 Colbitz-Letzlinger Heide, 64

67 Abb. 28: Verbreitung des Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfers (Limoniscus violaceus) und Ergebnisse des Monitorings 2014 in Sachsen-Anhalt. 65

68 Tab. 20: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer (Limoniscus violaceus). Gebiet ST D Biogeografische Region Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Habitat ATL kein Vorkommen KON U2 XX FV XX XX ATL kein Vorkommen KON U2 U2 U2 XX U2 Zukunftsaussichten Gesamtbewertung Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt Jävenitzer Moor und 0035 Mahlpfuhler Fenn könnte die Art vorhanden sein Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring in Sachsen-Anhalt (RANA 2010), das im Wesentlichen auf dem Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) aufbaut. Gemäß den Vorgaben für das Bundesmonitoring unterliegen die Vorkommen in der atlantischen und kontinentalen Region dem Totalzensus. Für das Landesmonitoring sind ca. zehn Gebiete auszuwählen. Es besteht im Land Sachsen-Anhalt jedoch nur ein Vorkommen, sodass auch nur eine Monitoringfläche ausgewiesen werden kann. Bezugsraum der Untersuchungen ist der abgegrenzte besiedelte Baumbestand. Vorgesehen ist ein Untersuchungsjahr pro Berichtszeitraum (hier: 2011). Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgt durch die Angabe des Brutbaumanteils. Hinsichtlich der Habitatqualität werden die Baumvitalität, die Fläche, Altersstruktur und der Kronenschluss des Baumbestandes sowie die Dichte geeigneter Höhlenbäume beurteilt. Die Einschätzung der Beeinträchtigungen erfolgt anhand des Zustandes der Höhlungen sowie anthropogener Einflüsse. Ebenso von Bedeutung sind die historische Bestandsentwicklung sowie die Sicherung des Fortbestandes des Lebensraums Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Bayer wies am im NSG Colbitzer Lindenwald außerhalb des Truppenübungsplatzes einen Käfer bei Gewitterstimmung an einer gefällten Eiche nach (s. a. 11.1). Ein historischer Fund eines Exemplars des Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfers befindet sich in der Zentralen Naturkundlichen Sammlung (ZNS), Entomologische Sammlung der Universität Halle (Saale). Beleg: 1 Ex. Coll. Röder, Fundort: Mitteleuropa. Victor von Röder ( ) besaß in Hoym (Anhalt) einen Gutshof. Von ihm ist bekannt, dass er sich als Liebhaberentomologe betätigte und in seiner näheren Umgebung sammelte (Gattermann & Neumann 2005). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das in seiner Sammlung vorhandene Exemplar ebenfalls aus Sachsen-Anhalt stammt. Es konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt weder ein weiterer Artnachweis noch Entwicklungsstätten der Art festgestellt werden. Um den Vorgaben für das Bundesund Landesmonitoring gerecht zu werden, wurde eine Monitoringfläche im Colbitzer Lindenwald ausgewiesen. So wurden als mögliche Monitoringfläche im nordöstlichen Bereich des Colbitzer Lindenwaldes ca. 20 bis 30 Alteichen ausgewählt, die im Rahmen der EVSA/ RANA-Ersterfassung (2006/2007) als Monitoringfläche für den Heldbock (Cerambyx cerdo) berücksichtigt worden waren. Die endgültige Festlegung der Grenzen der Monitoringfläche kann aber erst mit dem Auffinden der Art selbst erfolgen. Auch im Ergebnis des Monitorings 2011 und 2014 wurde kein Brutbaum des Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfers im Monitoringgebiet nachgewiesen. Es fehlt auch eine weitere Vorkommensbestätigung für den Colbitzer Lindenwald bzw. für die Colbitz-Letzlinger Heide. Daher können nur einige wenige Aspekte der Monitoringfläche bewertet werden, eine Gesamtbewertung entfällt. Limoniscus violaceus entwickelt sich in ausgefaulten Baumhöhlungen, wo sich das feuchte Mulmsubstrat dochtartig in den Boden ausbreitet. Solche Höhlungen 66

69 Abb. 29: Monitoringfläche des Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfers mit Alteichen und Höhlungen. Foto: V. Neumann. sind in der ausgewählten Monitoringfläche vereinzelt zu finden. Um die Anzahl der potenziellen Brutbäume und damit auch die Wahrscheinlichkeit des Nachweises zu erhöhen, wurde der untersuchte Bereich um die eigentliche STPE vergrößert. Die Anschlussflächen beinhalten weitere Alteichen. Eine forstwirtschaftliche Nutzung war und ist nicht feststellbar und wohl auch in naher Zukunft auszuschließen Gefährdung und Schutz Limoniscus violaceus kann als Zielart von historisch alten, feuchten Buchen- und Hartholzauenwäldern betrachtet werden (NLWKN 2011). Durch ihr sehr seltenes und inselartiges Vorkommen ist die Art stark gefährdet. Die wichtigste Maßnahme zu ihrer Erhaltung ist der Schutz ihrer Lebensstätten sowie mittel- und langfristig die Entwicklung von potenziell geeigneten Brutbäumen. Potenzielle Lebensstätten sind alte Laubbäume mit Baumfußhöhlungen. An solchen Bäumen sollten Sanierungsmaßnahmen und bei der Arterfassung destruktive Maßnahmen unterbleiben. 12 Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer Werner Malchau Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art nach 54 (1 und 2) FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 12.1 Verbreitung der Art Der Hirschkäfer [Coleoptera: Schröter (Lucanidae)] (FFH-Code-Nr.: 1083) kommt, abgesehen vom hohen Norden, in fast ganz Europa vor. Sein Areal reicht von Südschweden, Süd- und Mittelengland im Norden bis zum Mittelmeer. Vorkommen gibt es auch in der Türkei, im Iran und in Syrien. Nordafrika ist nicht besiedelt (Klausnitzer 1995). Während die Art im Osten 67

70 bis nach Russland und Kasachstan gefunden werden kann, tritt sie im Westen bis Nordportugal in Erscheinung. Nach Rössner (2012) ist dem Hirschkäfer der Arealtyp europäisch mit anatolischer Erweiterung zuzuordnen. Abgesehen von Schleswig-Holstein ist der Hirschkäfer in Deutschland aktuell noch in allen Flächenbundesländern vertreten (Klausnitzer & Sprecher-Uebersax 2008). Allerdings sind sowohl im Norden als auch im Südosten der Bundesrepublik erhebliche Verbreitungslücken festzustellen (Klausnitzer & Wurst 2003). In Sachsen-Anhalt sind Hirschkäfer mäßig häufig. Die Vorkommen verteilen sich kumular bis insular. Aus der Region nördlich von Gardelegen und Havelberg liegen gegenwärtig keine Beobachtungen der Art vor. Nach Süden schließen von hier aus besiedelte Bereiche im Drömling und in den Altmarkheiden bis hin zum Elbetal an. Entlang der Elbe setzen sich die Vorkommen bis über die Mulde hinaus nach Süden fort. Unterbrochen von den weitgehend unbewaldeten Acker ebenen des östlichen Harzvorlandes erstreckt sich im Westteil des Landes nach Süden hin ein zweites Verbreitungsgebiet, welches Flächen des Harzes über Sangerhausen, Naumburg bis hin nach Zeitz einschließt. Die Vorkommen dehnen sich teilweise bis in die angrenzenden Regionen von Thüringen und Sachsen aus Methodik Abweichend von der Methodik des Stichprobenmonitorings bzw. des Totalzensus ist für den Hirschkäfer eine kontinuierliche Datensammlung durch Abfrage aller verfügbaren Quellen vorgesehen. Die Abbildung 32 gibt dementsprechend den Kenntnisstand zum Vorkommen der Art in Sachsen-Anhalt wieder Erfassung Die Bestandssituation des Hirschkäfers in Sachsen-Anhalt stand wiederholt im Blickwinkel spezieller Untersuchungen. Bereits seit 1994 wurden in unregelmäßigen Abständen Daten zum Vorkommen der Art in Sachsen- Anhalt zusammengetragen. Anfangs dienten diese zur Erstellung der Roten Liste (Malchau 1995). Später rückte zunehmend die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Hirschkäferpopulationen in den Mittelpunkt der Arbeiten. Zusammenfassende Ergebnisse dieser Untersuchungen liefert Malchau (1999, 2001, 2010). Die ermittelten Daten zum Vorkommen von L. cervus in Sachsen-Anhalt flossen auch mit in die bei Rössner (2012) aufgelisteten Fundortmitteilungen ein. Zur Ermittlung von Daten wurden folgende methodische Ansätze verfolgt: Rundschreiben per Mail mit Bitte zur Meldung von Hirschkäferbeobachtungen (an Naturschutzbehörden, Forstverwaltungen, Museen, Landschulheime, Naturschutzverbände, Verwaltungsgemeinschaften) Pressemitteilungen in Regionalzeitungen und in kommunalen Amtsblättern Anbringung von Fahndungszetteln und Verteilung von Handzetteln (auch Postwurf) in den zu untersuchenden Gebieten Umfrage unter Fachkollegen Befragungen von Anwohnern in den Gebieten Datenrecherchen in Publikationen (Bücher, Entomofaunistische Publikationen, Pressemitteilungen, Graue Literatur im LAU) Datenrecherchen in Museen und sonstigen entomologischen Sammlungen Freilanderhebungen nach den methodischen Standards entsprechend den Vorgaben bei Malchau et al. (2010) und Schnitter et al. (2006) Suche außerhalb der Vegetationsperiode nach Hirschkäferfragmenten oder toten Käfern an geeigneten Orten Bewertung Die Ergebnisse wurden in einer zentralen Datenbank des Autors zusammengestellt. Eine Bewertung des Erhaltungszustandes der Art innerhalb von FFH-Gebieten (Malchau et al. 2010) erfolgte zunächst nach den Vorgaben bei Schnitter et al. (2006). In kritischer Auswertung bundesweiter Erfahrungen wurden durch PAN & ILÖK (2010) überarbeitete Bewertungsbögen vorgestellt, in denen als Messgröße zur Bestimmung des Erhaltungszustandes für L. cervus die Anzahl der bei den Länderbehörden unsystematisch eingegangenen Nachweise einschließlich gezielter Abfragen möglicher weiterer Quellen vorgeschlagen wurde. Da jedoch direkte Erfassungen vor Ort als unabdingbare Voraussetzung zur Beurteilung der Situation angesehen werden, wurde dieser Vorgehensweise ebenso wenig gefolgt, wie den vorgelegten Bewertungskriterien für den Erhaltungszustand der Populationen bei Theunert (2013). So kam bei den im Zeitraum zwischen 2011 und 2012 durchgeführten Untersuchungen aufgrund mangelnder Alternativen und einer besseren Vergleichbarkeit erneut die Bewertung nach Schnitter et al. (2006) in leicht variierter Form zur Anwendung. Das Kriterium Wildschweinbesatz wurde entschärft, indem für dieses Unterkriterium grundsätzlich als schlechtest möglicher Zustand die Bewertung mit B in Ansatz gebracht wurde. 68

71 Abb. 30: Männlicher Hirschkäfer an einer Saftstelle. Foto: A. Thurow. Abb. 31: Habitat des Hirschkäfers auf dem Friedhof Jerichow. Foto: W. Malchau. 69

72 Abb. 32: Verbreitung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) und Nachweise in Sachsen-Anhalt, klassifiziert nach Erfassungszeiträumen. 70

73 Tab. 21: Bewertung der Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) in den Natura 2000-Gebieten (Malchau 2010) mit Ergänzungen aktueller Untersuchungen von 2011/12. Gebietsspezifischer Erhaltungszustand FFH-/EU SPA-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeographische Region letzter Nachweis (Jahr) Bewertung Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigung Gesamtbewertung Gutachterliche Einschätzung 0009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg KON 2011 x C B B B 0020 Grabensystem Drömling ATL (2012) * * * * 0027 Jävenitzer Moor KON 2011 x B A A A 0028 Lappwald südwestlich Walbeck ATL ca * * * * x 0029 Colbitzer Lindenwald KON 2011 x B A A A 0035 S26 Mahlpfuhler Fenn KON 2013 x B B B B 0040 Bürgerholz bei Burg KON 1980 * * * * x 0044 Ecker- und Okertal ATL 1980 * * * * x 0045 S27 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck ATL 1980 (2000) * * * * 0046 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg ATL 1980 * * * * 0048 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben KON 1966 * * * * x 0050 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg KON 2013 x B B B B 0054 Elbaue Steckby-Lödderitz KON 2012 x B A B B 0055 Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming KON 2012 x C B B B 0059 Obere Nuthe-Läufe KON 2011 x C B C C 0060 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming KON 2011 x C B B B 0064 Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig KON 1977 * * * * x 0067 Dessau-Wörlitzer Elbauen KON 2012 x B B B B 0078 Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg ATL 2013 x B B B B 0080 Kellerberge nordöstlich Gardelegen KON 2012 x C C B C 0089 Harzer Bachtäler KON 1980 * * * * x 0092 Münchenberg bei Stecklenberg ATL 2012 x A B A A 0096 Selketal und Bergwiesen bei Stiege KON 2011 x C C B C 0097 S30 Buchenwälder um Stolberg KON 2006 x C B C C 0100 Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz KON 2006 x C B A B 0101 Buntsandstein- u. Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz KON 2012 x B B B B 0104 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt KON undatiert * * * * x 71

74 Gebietsspezifischer Erhaltungszustand FFH-/EU SPA-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeographische Region letzter Nachweis (Jahr) Bewertung Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigung Gesamtbewertung Gutachterliche Einschätzung 0108 Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz KON 2006 x C B A B 0111 Eislebener Stiftsholz KON 2006 x B B B B 0112 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees KON 2012 x C B B B 0125 Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken u. Dessau KON 2012 x A A A A 0126 Brambach südwestlich Dessau KON 2012 x C C B C 0129 Untere Muldeaue KON 2012 x B A A A 0130 Bresker Forst östlich Oranienbaum KON undatiert * * * * x 0131 Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe KON 1964 * * * * x 0133 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide KON 2013 x A B B B 0136 Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau KON 2012 x A A B A 0137 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt KON 2006 x C B C C 0139 Forst Bibra KON 2006 x C C B C 0149 Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg KON 2012 x C C C C 0152 Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen KON 2012 x B B B B 0153 Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen KON 2012 x B B B B 0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz KON undatiert * * * * x 0156 Zeitzer Forst KON 2006 x C B A B 0161 Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale ATL 2013 x A B B B 0163 Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen KON 1986 S * * * * 0164 Auenwälder bei Plötzkau KON 2012 x C C B C 0177 Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt KON 2012 * * * * 0180 Muldeaue oberhalb Pouch KON 2012 * * * * 0183 Saalehänge bei Goseck KON 2012 x A A A A 0188 Halbberge bei Mertendorf KON undatiert * * * * x 0193 Himmelreich bei Bad Kösen KON 2006 x C C B C 0196 Lichtenburg nordwestlich Eckertsberga KON 2005 x C C B C 0235 Colbitz-Letzlinger Heide KON 2013 x A A B A 0243 Schloßberg und Burgholz bei Freyburg KON 2005 x B B B B 0274 Altengrabower Heide KON 2006 x C B B B Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Bewertung/Gutachterliche Einschätzung: x durchgeführt, F Vorschlag zur Streichung im SDB; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand: A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, * nicht bewertet. 72

75 Tab. 22: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Hirschkäfer (Lucanus cervus). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL FV U1 U1 U1 U1 KON FV U1 U1 U1 U1 ATL FV U1 U1 U1 U1 KON FV FV FV FV FV Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot) Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt In Auswertung vorhandener Quellen und von Bestandserhebungen (Malchau 2010) lagen 726 Datensätze zum Vorkommen des Hirschkäfers vor. Weitere landesweite Untersuchungen fanden in den Jahren 2011/12 statt. Hierbei ergaben sich 783 Fundmeldungen, sodass für Sachsen-Anhalt nunmehr Nachweise zum Hirschkäfer vorliegen (vgl. Abb. 32). Neben der nördlichen Altmark erwiesen sich die kaum bewaldete Börde und das nach Norden anschließende Börde-Hügelland sowie auch die Ackerebenen zwischen Köthen und Halle als nahezu nicht besiedelt. Ansonsten kann man nunmehr fast von einer flächendeckenden Verbreitung des Hirschkäfers im Land Sachsen-Anhalt sprechen. Eine durchgängige Kohärenz der Vorkommen untereinander ist in Anbetracht der geringen Aktionsradien der Einzeltiere jedoch nicht gewährleistet. Als Vorkommensschwerpunkte kristallisieren sich die Colbitz-Letzlinger Heide (vgl. auch Kroll 2010, Theunert 2013) und der Raum zwischen Magdeburg Biederitz und der Saalemündung heraus. Auch im Dessauer Raum, in der Landschaftseinheit Thüringer Becken und Randplatten sowie entlang des nördlichen Harzrandes siedeln stabile individuenreiche Populationen. Wie allgemein aufgeführt (Horion 1958, Klausnitzer 2012, Rössner 2012), wurde die Bestandsentwicklung des Hirschkäfers im Bundesland Sachsen-Anhalt zunächst als rückläufig eingeschätzt (Malchau 1999). Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen lassen sich hier jedoch keine Bestandsregressionen mehr ableiten. Was sich schon mit der Herabstufung der Art in der Roten Liste Sachsen-Anhalt von der Kategorie 2 auf 3 andeutete (Malchau 1995, 2004), bestätigt sich im Ergebnis der aktuellen Untersuchungen. Die Nachweishäufigkeit seit dem Jahr 2000 hat sich deutlich erhöht. Etwa zwei Drittel der zusammengetragenen Vorkommensmeldungen des Hirschkäfers in Sachsen-Anhalt beziehen sich auf Beobachtungen aus dem Zeitraum nach der Jahrtausendwende (Abb. 32), etwa 50 Prozent der Gesamtbeobachtungen wurden seit 2008 getätigt. Nicht nur die Anzahl der registrierten Meldungen stieg an. Auch in zuvor nicht besiedelten Bereichen konnten nunmehr Hirschkäfer nachgewiesen werden. Ergaben sich nach eingegangenen Meldungen im Zeitraum von ca bis zum Jahr besetzte Messtischblätter (MTB), so konnten allein bei den Bestandserhebungen 2011/2012 Hirschkäfervorkommen auf 76 MTB registriert werden. Dies bedeutet zwar eine Abnahme um 13 MTB, relativiert sich jedoch durch den vergleichsweise sehr kurzen Untersuchungszeitraum. Regressive Entwicklungen sind somit auch auf MTB-Basis nicht mehr auszumachen. Auch die Situation in FFH-Gebieten Sachsen-Anhalts hat sich verbessert. Nach Malchau (2010) konnten zunächst 33 der 56 untersuchten FFH-Gebiete, für die die Art ursprünglich im Standarddatenbogen (SDB) gelistet war, als aktuell besiedelt einer Bewertung unterzogen werden. Bei weiterführenden Arbeiten in den Jahren 2011/12 ergaben sich für sieben zunächst als potenziell besiedelt eingestufte FFH-Gebiete aktuelle Nachweise. Bei zuvor bewerteten Gebieten bestätigten sich die Einstufungen des Erhaltungszustandes im Wesentlichen. Lediglich für das FFH-Gebiet 0020 Grabensystem Drömling ergab sich eine Streichung aus dem SDB (zuvor mit B bewertet). Das eigentliche FFH-Gebiet 0020 erfasst nur die Gräben des Drömlings, sodass in diesem keine Hirschkäferhabitate vorhanden sind. Innerhalb des Drömlings kommt der Hirschkäfer allerdings in kleiner Populationsdichte vor. Die Bewertungsergebnisse aller in Sachsen-Anhalt beurteilten Natura 2000-Gebiete sind in Tabelle 21 dargestellt. 73

76 Unter Einbeziehung der Erfassungsergebnisse von 2011/12 erhöht sich in Sachsen-Anhalt die Anzahl von FFH-Gebieten, in denen der Hirschkäfer heimisch ist, auf insgesamt 39, von denen acht (20 %) mit dem Erhaltungszustand sehr gut (A), 19 (49 %) mit gut (B) und 12 der besiedelten Gebiete (31 %) mit mittel bis schlecht (C) bewertet wurden. Mittlerweile ergaben sich in oder im unmittelbaren Umfeld von acht weiteren FFH-Gebieten Erstbeobachtungen. Gegenüber vorangegangenen Untersuchungen (Malchau 2010) ist eine deutliche Zunahme von Hirschkäfernachweisen aus Siedlungshabitaten festzustellen. Gärten, Baumbestände auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Grün und alte, teils verwilderte Obstanbauflächen bilden vielfach die Habitate, in denen die Art registriert wurde. Möglicherweise ist die Bestandszunahme auch damit zu erklären, dass sich L. cervus neue Lebensräume bzw. Entwicklungssubstrate erschließt. Derartige Verhaltensänderungen werden wiederholt mit in Betracht gezogen (Rink & Sinsch 2006, Klausnitzer & Sprecher-Uebersax 2008, Rössner 2012). In Tabelle 22 werden die Ergebnisse der Bewertung des Erhaltungszustandes nach gegenwärtiger Kenntnislage zusammenfassend für die biogeografischen Regionen Sachsen-Anhalts und Deutschlands dargestellt Gefährdungen und Schutz Der Schutz des Hirschkäfers ist langfristig vor allem durch die Erhaltung von Entwicklungssubstrat zu gewährleisten. Dazu müssen Alt- und Totholzbestandteile in geeigneten Habitaten erhalten bleiben. Stubbenrodungen und die Entfernung absterbender Laubbäume schränken das Lebensraumpotenzial für die Art erheblich ein. Fehlen derartige Strukturen, lässt sich kurzfristig Abhilfe durch sogenannte Hirschkäferwiegen schaffen (s. Klausnitzer & Sprecher-Uebersax 2008). Um die Kontinuität der Verfügbarkeit von Entwicklungssubstrat zu gewährleisten, reicht es im einfachsten Fall schon aus, ein bis zwei Meter lange Eichenstammstücke mit mindestens 60 Zentimeter Durchmesser mehr oder weniger senkrecht ca. 50 bis 80 Zentimeter tief in die Erde einzugraben. Rössner (2012) verweist darauf, dass zunehmend Lichtmangel in den Wäldern als Gefährdungsursache infrage kommt. Auch für Sachsen-Anhalt stellt sich dies als Problem dar. Vor allem die mit forstlichen Maßnahmen kaum einzudämmende Späte Traubenkirsche entwertet durch ihre rasante Ausbreitung potenzielle Habitate. Ob dieser Entwicklung durch gezielte Hutung des aufkommenden Jungwuchses beizukommen ist, sollte durch Freilandversuche geprüft werden. 13 Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit, Juchtenkäfer Volker Neumann Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet besonders geschützte Art nach 20a (1) 7. b), aa) und streng geschützte Art nach 20a (1) 8. b) Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Prioritäre Art, Art nach Anhang II und Anhang IV 13.1 Verbreitung Der Eremit (Osmoderma eremita) (Coleoptera: Scarabaeidae, Blatthornkäfer) (FFH-Code-Nr.: 1084) kommt ausschließlich in Europa vor (Schaffrath 2003a, c). In Deutschland ist die Art in den Ebenen und niederen Lagen weit verbreitet (Horion 1958). Der Eremit, nach Müller et al. (2005) ein Urwaldrelikt, ist eine Art mit Arealregression, deren derzeitige Verbreitungsschwerpunkte sich im südöstlichen Mecklenburg-Vorpommern und in den dort angrenzenden Bereichen Brandenburgs, im Elbe-Mulde-Tiefland sowie in Teilbereichen Bayerns und Baden-Württembergs befinden. Aus dem Nordwesten Deutschlands liegen kaum aktuelle Vorkommensmeldungen vor. Flächige Verbreitungsmuster befinden sich fast ausschließlich nur noch im Osten Deutschlands (Schaffrath 2003a, c). Die Verbreitungssituation in Ostdeutschland gibt Rössner (2012) an, wonach die Hauptvorkommen in den Niederungen und großen Flusstälern sowie außerdem zunehmend in Parkanlagen, Alleen und Obstwiesen der Siedlungsgebiete liegen. Grill (2001) berichtet für Sachsen-Anhalt über den Verbreitungsschwerpunkt der Art in den Auen von Elbe und Saale und deren Nebenflüssen, wobei sich die meisten aktuellen Funde im Gebiet um Dessau, Bernburg, Köthen und Halle konzentrieren. Untersuchungen von EVSA/RANA 2005/2006 in den FFH-Gebieten Sachsen-Anhalts ergaben ein Schwerpunktvorkommen in der Colbitz-Letzlinger Heide (Malchau et al. 2010) Methodik Grundlage für die Erfassung und Bewertung ist das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring in Sachsen-Anhalt (RANA 2010), das im Wesentlichen auf dem Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Stand September 2010) aufbaut. 74

77 Abb. 33: Weiblicher Eremitkäfer. Foto: V. Neumann. Abb. 34: Habitatfläche Luisium, Dessau-Waldersee, Eremitbrutbaum mit Starkastabbruch, Juni Foto: V. Neumann. 75

78 Abb. 35: Verbreitung des Eremiten (Osmoderma eremita) und Ergebnisse des Monitorings 2014/15 in Sachsen- Anhalt. 76

79 Tab. 23: Ergebnisse für die Monitoringflächen (STPE) in Sachsen-Anhalt: Eremit (Osmoderma eremita) (Neumann 2015). Methode Gebietsspezifischer Erhaltungszustand Monitoring-Fläche OSMOEREM FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeographische Region Naturraum Summe markierte Bäume / Brutbäume Totalzensus Stichprobenfläche Bundesmonitoring Landesmonitoring Zustand der Population Habitatqualität Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Zuordnung Mühlenholz, Havelberg KON D09 28/27 x x B A A A Niegripp KON D09 11/11 x x x C C B C Luisium, Dessau-Waldersee KON D10 8/2 x x x C B A C* Lindenallee Burgheßler KON D18 22/21 x x x B A A A Pödelister Allee, Freyburg KON D18 7/6 x x C B A B (anteilig) Gehölz bei Osterfeld KON D19 16/13 x x x C B B B Dölauer Heide, Halle (Saale) KON D20 8/7 x x C B A B 08 (angrenzend: Auwälder bei Plötzkau KON D20 6/2 x x x C B C C 164) Barockgarten Hundisburg KON D20 3/2 x x C A C C Hütten, Verbindungsstraße B189 zu B71 KON D29 7/4 x x x C B A B 11 Waldschäferei Emden ATL D31 2/2 x x x C C A C Biogeografische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Gebietsspezifischer Erhaltungszustand : A hervorragend, B gut, C mittel bis schlecht, C* gutachterliche Abwertung. Tab. 24: Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt (ST) und Deutschland (D) im Berichtszeitraum 2007 bis 2012: Eremit (Osmoderma eremita). Gebiet ST D Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebiesaussichtebewertung Zukunft- Gesamt- Population Habitat ATL KON FV U1 U1 U1 U1 ATL U1 U2 U2 U1 U2 KON FV FV FV FV FV Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 77

80 Für das Bundesmonitoring sind sechs Gebiete und für das Landesmonitoring zehn festgelegt (Tab. 23). Entscheidend für die Auswahl waren insbesondere die räumliche Lage, d. h. die Verteilung der Vorkommen in Sachsen-Anhalt und innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten sowie die landesweite Bedeutung. Gemäß den Vorgaben für das Bundesmonitoring unterliegen die Vorkommen in der atlantischen Region dem Totalzensus. Aktuelle Vorkommen des Eremiten waren in Sachsen-Anhalt für diese Region bislang nicht bekannt. Im Jahr 2012 konnte durch Erfassungsarbeiten zur Verbreitung des Eremiten in Sachsen-Anhalt ein solches Vorkommen im Bereich des Forstamtes Waldschäferei bei Emden bestätigt werden (Neumann 2012a). Somit waren im Durchgang 2014/2015 elf Flächen Gegenstand des Monitorings des Eremiten. Bezugsraum der Untersuchungen ist der jeweils abgegrenzte besiedelte Baumbestand. Vorgesehen ist ein Untersuchungsjahr pro Berichtszeitraum (hier: 2014/2015), wobei vier Begehungen zur Ermittlung der Populationsgröße erfolgen. Einmalig im Berichtszeitraum werden Erhebungen zu Habitatqualität und Beeinträchtigungen durchgeführt. Für die Bewertung werden die Gesamtzahl besiedelter und potenziell geeigneter Bäume ermittelt sowie die Waldentwicklungsphasen eingeschätzt. Zur Beurteilung der Beeinträchtigungen erfolgt die gutachterliche Einschätzung der Perspektive des Fortbestandes des Lebensraumes Bestandssituation und Bewertung des Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt Malchau et al. (2010) verweisen auf Ergebnisse der Untersuchungen der Evsa (2000). Dabei konnten in Sachsen-Anhalt 91 Vorkommen ermittelt werden, von denen sich 49 Nachweise auf die Zeit nach 1960 beziehen. Die in Sachsen-Anhalt vorwiegend im Elbe-Mulde-Tiefland befindlichen und die nach Süden in Sachsen anschließenden Vorkommen um Torgau, Eilenburg und Leipzig (Stegner 2002) bilden ein Hauptverbreitungsgebiet der Art innerhalb Deutschlands. Im Ergebnis der Untersuchungen der EVSA (2005/2006) konnte für 13 FFH-Gebiete O. eremita aktuell nachgewiesen werden, in elf FFH-Gebieten gelang dies nicht. Unter letzteren Gebieten befinden sich zumindest zehn, bei denen Funde des Eremiten aus den letzten Jahrzehnten und auch gegenwärtig noch geeignet erscheinende Habitatbedingungen Anlass waren, sie als potenziell besiedelte FFH-Gebiete zu definieren. Weiter gelangen noch drei Erstnachweise des Eremiten innerhalb der Schutzgebietskulisse. Dies betraf die FFH-Gebiete 0096 Selketal und Bergwiesen bei Stiege, 0111 Eislebener Stiftsholz und 0136 Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau westlich von Nebra, sodass für 16 eine Bewertung von A (hervoragend) bis B (mittel schlecht) erfolgte. Einschließlich der zehn als wahrscheinlich besiedelt eingestuften FFH-Gebiete ist demnach im Land Sachsen-Anhalt von 26 FFH-Gebieten auszugehen, in denen der Eremit zum Arteninventar gehört (Malchau et al. 2010). Bei den Erhebungen von Neumann (2012a, überarbeitet 2014) wurden 26 FFH-Gebiete bearbeitet und Daten von zwei weiteren Gebieten (FFH-Gebiet 0110 Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg und 0145 Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda ) erfasst und ausgewertet. Durch Kahlschlag ist das Eremitvorkommen im FFH-Gebiet 0145 wahrscheinlich erloschen. Für die bei den Erhebungen vom EVSA 2005/2006 ohne Eremitnachweis gebliebenen bzw. als wahrscheinlich besiedelt aufgeführten FFH-Gebiete 0007 Aland- Elbe-Niederung nördlich Seehausen, 0050 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, 0052 Hakel südlich Kroppenstedt, 0054 Elbaue Steckby-Lödderitz, 0114 Saaledurchbruch bei Rothenburg, 0125 Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau, 0126 Brambach südwestlich Dessau, 0129 Untere Muldeaue, 0143 Elster-Luppe-Aue, 0152 Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen, 0177 Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt und 0193 Himmelreich bei Bad Kösen konnte der Eremit inzwischen nachgewiesen werden. Anders verhält es sich mit dem FFH-Gebiet 0096 Selketal und Bergwiesen bei Stiege. Hier wurden am in einem Hohlraum der umgestürzten Bischofseiche bei Alexisbad durch J. Händel, V. Neumann und K. Schneider Chitinreste und Larvenkotpillen des Eremiten gefunden. Dies ist der bisher einzige Fund aus dem Gebiet. Weitere Nachweise gelangen nicht. Da dieses Vorkommen vermutlich erloschen ist, keine weiteren Altfunde bestehen und weitere Erhebungen ohne Erfolg blieben, wurde das Vorkommen von Neumann (2012a, überarbeitet 2014) auf Ohne Nachweis zurückgestuft. Weiteren Untersuchungen bleibt es vorbehalten, hier eine endgültige Aussage zu treffen. Eine Übersicht über die Erfassungssituation in den FFH-Gebieten sowie über Vorkommen außerhalb der Schutzgebietskulisse gibt Neumann (2012a, überarbeitet 2014). Besonders hervorzuheben sind hierbei die Eremitvorkommen bei Dehlitz (Kopflindenbestand als Wegrandbäume), Altengrabow (Alteichen) und Pabsdorf (randständige Alteichen eines Waldbereiches). 78

81 Die Auswahl der Monitoringgebiete entspricht in ihrer Habitatqualitätszusammensetzung vermutlich den tatsächlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt. Im Monitoringdurchgang 2010 wurden 87 Brutbäume in den zehn kontinentalen STPE markiert, im Durchschnitt 8,7 Brutbäume je STPE. Im Monitoringdurchgang 2014/2015 waren es 114 Brutbäume, durchschnittlich 11,4 Brutbäume je STPE. Hinzu kommen zwei Brutbäume aus der atlantischen Region, von der STPE 11 Waldschäferei Emden. Während des Monitoringdurchganges 2010 wurde der Erhaltungszustand der Teilpopulation STPE 01 Mühlenholz (Havelberg) mit hervorragend (A) beurteilt. Für sechs STPE erfolgte eine Bewertung mit gut (B) und für weitere drei STPE resultierte nur ein mittel schlecht (C). Im Monitoringdurchgang 2014/2015 wurden die STPE 01 Mühlenholz (Havelberg)» und die STPE 04 Lindenallee Burgheßler mit hervorragend (A) beurteilt. Durch Pflegemaßnahmen (Kopfschnitt der Linden, Beseitigung von Buschwerk und Stockausschlag) und Neuanpflanzen von Linden wurde die STPE 04 Lindenallee Burgheßler von B (Monitoringdurchgang 2010) zu A entwickelt. Diese Pflegemaßnahmen dienen der Art durch Habitatverbesserung. Gegenteilig wirkten sich im Monitoringvergleich von 2010 zu 2014/2015 intensive Pflegemaßnahmen in der STPE 09 Barockgarten Hundisburg aus. Hier wurden Höhlungsbäume mit Eremitbesiedlung und potenziell besiedelbare gefällt. Es verblieb nur noch ein Brutbaum des Eremiten im Randbereich des Geschützten Parks. Diese Monitoringfläche verschlechterte sich von B zu C. Insgesamt wurden von den zehn STPE der kontinentalen Region vier mit B und vier mit C bewertet. Die STPE 11 Forstverwaltung Waldschäferei Emden konnte aufgrund des schlechten Zustandes der Population (2 Brutbäume) und der Überalterung des Eichenbestandes im Monitoringgebiet ebenfalls nur mit C bewertet werden. Vom Erlöschen bedroht sind besonders die schwachen Eremitpopulationen der STPE 03 Luisium, Dessau- Waldersee, der STPE 08 Auwälder bei Plötzkau, der STPE 09 Barockgarten Hundisburg und der STPE 11 Waldschäferei Emden. Die Tabelle 23 gibt einen Überblick zu den Bewertungsergebnissen bzgl. des Erhaltungszustandes der Teilpopulationen des Eremiten in den elf STPE Sachsen-Anhalts Gefährdung und Schutz Der Eremit ist durch Zerstörung seiner Entwicklungshabitate (Altbäume mit Höhlungen) in seinem Bestand gefährdet. Holzeinschlag und Verkehrssicherungsmaßnahmen vernichten überalterte Bäume in Wald und Forst, in der Agrarlandschaft und im besiedelten Raum. Durch seine geringe Dispersionsfähigkeit hat der Eremit eine langfristige Existenz nur in naturnahen und altersmäßig gut strukturierten Gehölzbeständen. Der Schutz der Art kann nur in Erhaltung und Sicherung seiner Lebensräume sowie in der Schaffung von potenziellen Anschlusshabitaten liegen (Grill 2001, Stegner et al. 2009). Besonders gefährdet ist der Eremit durch das Absterben von Brutbäumen verbunden mit dem Fehlen von Anschlusshöhlungsbäumen. So ist in den Alteichenbeständen des Biosphärenreservates Mittlere Elbe und der Colbitz-Letzlinger Heide durch Absterben der Brutbäume in den nächsten beiden Jahrzehnten mit einem Rückgang der Art zu rechnen. Es fehlt oftmals an Anschlussbäumen. Potenzielle Brutbäume sind auch durch forstwirtschaftliche Maßnahmen betroffen (z. B. Einschlag von stärkeren Buchen usw. im Stadtwald Dölauer Heide). Um der Verantwortung der Arterhaltung auch mittelbis langfristig gerecht zu werden, gilt es Maßnahmen durchzuführen, die die momentane Habitatqualität für den Eremiten mittel- bis langfristig in allen STPE zumindest erhält, wenn möglich sogar verbessert. Dies bedeutet, dass Altbäume mit Höhlungen und potenzielle Brutbäume erhalten werden. Bei verinselten Vorkommen mit Bäumen nahezu einer Altersstruktur müssen kurzfristig zu dem Standort passende Baumarten gepflanzt werden. Solch ein Fall liegt z. B. in der STPE ST_COLE_OSMOEREM_02 Niegripp vor. Ohne diesbezügliche Maßnahmen wird dieses Vorkommen in Alteichen mittel- bis langfristig erlöschen. Forstwirtschaftliche Eingriffe müssen sich in den Vorkommensgebieten des Eremiten an den Artenschutzmaßnahmen orientieren und sind mit den Artspezialisten abzustimmen. Literatur Bönisch, R. & A. Kraus (1998): Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (Brauer 1877). In: Kuhn, K. & K. Burbach (Bearb.) (1998): Libellen in Bayern. Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer): Bönsel, A. & M. Frank (2013): Verbreitungsatlas der Libellen Mecklenburg-Vorpommerns. Rangsdorf (Natur und Text): 256 S. Brockhaus, T. (2005): Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (Brauer, 1877). In: Brockhaus, T. & U. Fischer (2005): Die Libellenfauna Sachsens. Rangsdorf (Natur & Text):

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Landesamt für Umweltschutz (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. Neumann, V. (2012b): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Heldbock (Cerambyx cerdo), Monitoringdurchgang Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. Neumann, V. (2012c): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer (Limoniscus violaceus), Monitoringdurchgang Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. Neumann, V. (2014): Monitoring des Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfers Limoniscus violaceus (Coleoptera: Elateridae) im Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. Neumann, V. (2015): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Heldbock (Cerambyx cerdo) & Eremit (Osmoderma eremita), Monitoringdurchgang 2014/2015. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. NLWKN (2011): Vollzugshinweise zum Schutz von Wirbellosenarten in Niedersachsen. Wirbellosenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungsund Entwicklungsmaßnahmen Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer (Limoniscus violaceus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover. Unveröff. Material: 8 S. ÖKOTOP GbR (2008): Faunistische Sonderuntersuchungen zur B 79 OU Halberstadt-Harsleben (LK Harz, Sachsen- Anhalt) Libellen. Unveröff. Gutachten. ÖKOTOP GbR (2009): Grunddatensatz Naturschutz zur Investitionssicherung Untersuchungen zum Vorkommen von Arten in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen der EU-Osterweiterung in die FFH-Richtlinie aufgenommen wurden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, FB 4 Naturschutz (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. ÖKOTOP GbR (2012): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang , (Coenagrion mercuriale). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten: 15 S., Anhang und Bewertungsbögen. Ott, J., K.-J. Conze, A. Günther, M. Lohr, R. Mauersberger, H.-J. Roland & F. Suhling (2015): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen Deutschlands mit Analyse der Verantwortlichkeit, dritte Fassung, Stand Anfang 2012 (Odonata). Libellula Supplement 14: Palm, T. (1959): Die Holz- und Rinden-Käfer der Süd- und Mittelschwedischen Laubbäume. Opuscula Entomologica Supplementum XVI, Lund. PAN GmbH & ILÖK (Bearb.) (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitkreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Unveröff. Entwurf: 208 S. 82

85 PAN & ILÖK (2010): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. - F(orschungs)- und E(ntwicklungs)-Vorhaben Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland FKZ Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Auftraggeber): 206 S. Professor Hellriegel Institut e. V. & Fachbüro Moritz (2010): Erfassung von Arten des Anhangs IV in FFH- Gebieten und in Flächen mit hohem Naturschutzwert: Wirbellose; Plausibilitätsprüfung der Meldedaten, Festlegung dauerhafter Überwachungsflächen. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. RANA Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer (2002): Managementplan für das FFH Gebiet DE Gewässersystem der Helmeniederung (Landkreis Sangerhausen). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. RANA (2003): Schutzwürdigkeitsgutachten für das geplante NSG Unstrutaue bei Burgscheidungen. Regierungspräsidium Halle (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten. RANA (2009): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen- Anhalt. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber) Unveröff. Gutachten. RANA (2010): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Unveröff. Gutachten: 561 S. RANA (2014): Grünes Band Deutschland, Teilgebiet Brietzer Teiche. Entwicklungskonzept. BUND, Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Koordinierungsstelle Grünes Band Salzwedel (Auftraggeber). Halle. Unveröff. Gutachten. Ranius, T. & S. G. Nilsson (1997): Habitat of Osmoderma eremite Scop. (Coleoptera: Scarabaeidae), a beetle living in hollow trees. Journ. Insect Conservation 1: Rink, M. & U. Sinsch (2006): Habitatpräferenzen des Hirschkäfers Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) in der Kulturlandschaft eine methodenkritische Analyse (Coleoptera: Lucanidae). Entomol. Zeitschrift 116 (5): Rössner, E. (2012): Die Hirschkäfer und Blatthornkäfer Ostdeutschlands (Coleoptera: Scarabaeoidea). Verein der Freunde & Förderer des Naturkundemuseums Erfurt e. V.: 508 S. Schaffrath, U. (2003a): Zur Lebensweise, Verbreitung und Gefährdung von Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) (Coleoptera; Scarabaeoidea, Cetoniidae, Trichiinae). Philippia 10 (3): Schaffrath, U. (2003b): Zur Lebensweise, Verbreitung und Gefährdung von Osmoderma eremita (Teil 1). Philippia 10 (4): Schaffrath, U. (2003c): Osmoderma eremita (Scopoli, 1763). In: Petersen, B., G. Ellwanger, G. Biewald, U. Hauke, G. Ludwig, P. Pretscher, E. Schröder & A. Ssymank (Hrsg.) (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd. 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69 (1): 743 S., I XVI. Schnitter, P., C. Eichen, G. Ellwanger, M. Neukirchen & E. Schröder (2006): Empfehlungen für die Bewertung der Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt und in Deutschland. Ber. Landesamt Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Sonderheft 2): 370 S. Schwarzberg, H. (1965): Faunistische und ökologische Untersuchungen an Libellen in der Börde bei Magdeburg. Hercynia N. F. 2: Serfling, C., C. Zimmermann, L. Buttstedt & F. Fritzlar (2004): Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) in Thüringen. Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 41 (1): Steglich, R. & P.-L. Gentz (2002): Libellenatlas Landeshauptstadt Magdeburg. Umweltamt Magdeburg (Hrsg.): 112 S. Steglich, R. & M. J. Müller (2000): Bestandssituation wirbelloser Arten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt Odonata. Entomol. Mitt. Sachsen-Anhalt (Sonderheft): Steglich, R. & J. Müller (2001): Odonata (Libellen). In: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 38 (Sonderheft): Steglich, R. & J. Müller (2004a): Gomphus (Stylurus) flavipes (Charpentier, 1825) Asiatische Keiljungfer. In: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 41 (Sonderheft): Steglich, R. & J. Müller (2004b): Aeshna viridis (Eversmann, 1836) Grüne Mosaikjungfer. In: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Die Tierund Pflanzenarten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 41 (Sonderheft): Stegner, J. (2002): Der Eremit, Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) (Col., Scarabaeidae), in Sachsen: Anforderungen an Schutzmaßnahmen für eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Entomologische Nachrichten und Berichte 46 (4): Stegner, J. (2004): Bewertungsschema für den Erhaltungszustand von Populationen des Eremiten, Osmoderma eremita (Scopoli, 1763). Eine prioritäre Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Naturschutz und Landschaftsplanung 36: Stegner, J., P. Strzelczyk & T. Martschei (2009): Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Handreichung für Naturschutz und Landschaftsplanung. VIDUSMEDIA GmbH Schönwölkau. Sternberg, K. & R. Buchwald (Hrsg.) (1999): Die Libellen Baden-Württembergs. Bd. 1. Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer). Sternberg, K. & R. Buchwald (Hrsg.) (2000): Die Libellen Baden-Württembergs. Bd. 2: Großlibellen (Anisoptera). Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer). 83

86 Suhling, F., J. Werzinger & O. Müller (2003): Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785). In: Petersen, B., G. Ellwanger, G. Biewald, U. Hauke, G. Ludwig, P. Pretscher, E. Schröder & A. Ssymank (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd. 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69 (1): Sy, T. & M. Schulze (2010a): Coenagrion mercuriale Charpentier, 1840 Helm-Azurjungfer. In: Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 2): Sy, T. & M. Schulze (2010b): Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825) Große Moosjungfer. In: Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 2): Theunert, R. (2013): Erhaltungszustand der Populationen von Heldbock und Hirschkäfer. Empfehlungen zur Bewertung für Deutschland. Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (4): Unruh, M. (1988): Vergleichende Betrachtungen zur Libellenfauna ausgewählter Abgrabungsgebiete des Zeitzer Gebietes. Bez. Halle, DDR. Libellula 7 (3/4): Wahnschaffe, M. (1883): Verzeichnis der im Gebiet des Aller-Vereins zwischen Helmstedt und Magdeburg aufgefundenen Käfer. Neuhaldensleben (C. A. Eyrand Verl). Wurst, C. & B. Klausnitzer (2003): Limoniscus violaceus (P. W. J. Müller, 1821). In: Petersen, B., G. Ellwanger, G. Biewald, U. Hauke, G. Ludwig, P. Pretscher, E. Schröder & A. Ssymank (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69 (1): Zimmermann, W. & L. Buttstedt (2003): Ökologische Beobachtungen an vergesellschafteten Subpopulationen von Coenagrion ornatum und Coenagrion mercuriale in der Helme-Unstrut-Aue. pedemontanum (Sonderheft-Gdo- Tagung 4): 41 S. Zimmermann, W., F. Petzold & F. Fritzlar (2005): Verbreitungsatlas der Libellen (Odonata) im Freistaat Thüringen. Naturschutzreport 22. Zoerner, G. (1968): Bemerkenswerte Libellenfunde im Mittelelbegebiet. Faunistische Abhandlungen Staatliches Museum Tierkunde Dresden 2: Anschriften der Autoren Jörg Huth Bürogemeinschaft MILAN Georg-Cantor-Straße Halle (Saale) info@milan-halle.de Dr. Werner Malchau Republikstraße Schönebeck wernermalchau@aol.com Kerstin Mammen ÖKOTOP GbR Büro für angewandte Landschaftsökologie Willy-Brandt-Str Halle (Saale) kerstin.mammen@oekotop-halle.de PD Dr. Volker Neumann Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zentralmagazin Naturwissenschaftliche Sammlung Domplatz Halle (Saale) volker.neumann.col@gmx.de Thoralf Sy RANA Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg Halle (Saale) thoralf.sy@rana-halle.de Astrid Thurow RANA Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg Halle (Saale) astrid.thurow@rana-halle.de 84

87 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) Florian Schildhauer & Marcel Seyring Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) beauftragte in den Jahren 2009 bis 2013 die Erstellung eines Grunddatensatzes Lurche und Kriechtiere mit flächendeckendem Ansatz, der sowohl alle Vorkommen von Amphibien und Reptilien in FFH-Gebieten als auch in Flächen mit hohem Naturschutzwert (FHNW) außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse erfassen und bewerten sollte. Dafür waren in der LAU-Datenbank befindliche Altnachweise durch erneute Kartierungen auf Aktualität und Plausibilität zu überprüfen sowie Lücken im Verbreitungsbild durch Ersterfassungen an geeignet erscheinenden Gewässern zu schließen. Das Projekt wurde auf fünf geografisch getrennte Teilprojekte aufgeteilt, die, finanziert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie anteilig vom Land Sachsen- Anhalt, zur öffentlichen Ausschreibung kamen. Die Ergebnisse dieser Grunddatenerfassung wurden für den dritten Nationalen Bericht 2013 (Berichtszeitraum ) aufgearbeitet und an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt. Für diese Berichtsperiode konnten somit erstmalig umfangreiche aktuelle Ergebnisse gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie in den sachsen-anhaltischen Bericht einfließen. Für die kommenden Berichtsperioden ist ein fortlaufendes Stichprobenmonitoring vorgesehen (vgl. Sachteleben & Behrens 2009), dessen Konzeption bereits vom LAU beauftragt wurde (RANA 2010) und auf der Internetseite veröffentlicht ist. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Monitoringkonzepts wurden auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben konkrete Untersuchungsflächen für das Monitoring der Arten zusammengestellt. Die Auswahl erfolgte dabei unter Berücksichtigung der landesweiten Bedeutsamkeit der Vorkommen sowie der Verteilung und Repräsentanz in den naturräumlichen Haupteinheiten. Die vorgeschlagenen Untersuchungsflächen wurden während der Grunddatenerfassung aufgesucht und in einem späteren Schritt auf ihre Eignung als Monitoringflächen geprüft, wobei deutlich wurde, dass viele Flächen nicht mehr für das Monitoring geeignet waren und verschoben werden mussten. Diese Änderungen gegenüber der o. g. Internetseite werden in den Artbesprechungen eingehender thematisiert. Nach der Bestätigung der Eignung im derzeit laufenden Monitoring-Durchgang ( ) werden die geänderten Monitoringflächen auf der Internetseite aktualisiert. Die anzuwendende Erfassungs- und Bewertungsmethodik richtet sich im Wesentlichen nach den von Schnitter et al. (2006) und PAN GmbH & ILÖK (2009) publizierten Vorgaben für ein bundesweites Monitoring. Bei der Erarbeitung des Monitoringkonzepts für Sachsen-Anhalt (RANA 2010) wurden nochmals Modifizierungen an den Bewertungskriterien vorgenommen. Maßgeblich für die Umsetzung im Berichtszeitraum von 2013 bis 2018 wird die bis dahin letzte im Bund-Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht (BLAK) abgestimmte und vom BfN publizierte Überarbeitung der Bewertungsbögen sein (BfN & BLAK 2015). Im Folgenden werden die zehn Amphibien- und zwei Reptilienarten vorgestellt, die in Sachsen-Anhalt dem FFH-Monitoring unterliegen, einschließlich ihrer landesweiten Bewertung des Erhaltungszustandes für die Berichtsperiode und ihres geplanten Stichproben-Monitoringsystems. Für eine darüber hin ausgehende Betrachtung sei an dieser Stelle auf die kürzlich erschienene Publikation: Die Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia) des Landes Sachsen- Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat- Lebensraumtypen (Grosse et al. 2015) verwiesen, in der das Monitoring und weitere FFH-Aspekte detailliert dargestellt sind. 85

88 1 Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) Nördliche Geburtshelferkröte Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet R extrem selten besonders geschützt nach 7 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Anhang IV 1.1 Verbreitung Die Geburtshelferkröte besiedelt in Sachsen-Anhalt lediglich den Harz und dessen Vorländer, die gleichzeitig die nordöstliche Grenze ihres Verbreitungsgebiets darstellen. 1.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Der Gesamt-Erhaltungszustand der Geburtshelferkröte in Sachsen-Anhalt wurde in der Berichtsperiode 2007 bis 2012 für die kontinentale Region als ungünstigunzureichend (U1) und für die atlantische Region als ungünstig-schlecht (U2) eingeschätzt. Aufgrund der insgesamt starken Bestandsrückgänge wurde der Gesamttrend der Geburtshelferkröte in der atlantischen und kontinentalen Region als sich verschlechternd bewertet. Durch die schlechte Bewertung ergibt sich für die atlantische Region die dringende Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes einzuleiten. 1.3 Monitoringsystem Laut den Vorgaben des bundesweiten Monitoringkonzepts sollen in Sachsen-Anhalt zwei Monitoringflächen in der kontinentalen Region für das Bundesmonitoring der Geburtshelferkröte beprobt werden. Die Vorkommen in der atlantischen Region werden hingegen nicht im Bundesmonitoring berücksichtigt, da sie als Randvorkommen der kontinental verbreiteten Geburtshelferkröte gewertet werden (Sachteleben & Behrens 2010). Aufgrund der starken Bestandseinbrüche konnte seit 2001 nur noch für vier der zehn Monitoringflächen (ST_ AMP_ALYTOBST_03, 07, 08 und 09) ein Vorkommen der Geburtshelferkröte nachgewiesen werden. Dabei fällt auf, dass die nicht mehr bestätigten Vorkommen in Monitoringflächen ausschließlich jene am Rand des sachsen-anhaltischen Verbreitungsgebietes (Nördliches Harzvorland, Südharz) betreffen. Selbst das einst individuenstarke und landes- und bundesweit bedeutsame Vorkommen am Bauerngraben bei Agnesdorf wurde trotz Nachsuche in den Jahren 2011 und 2012 nicht bestätigt. Ob dies auf widrige Wetterbedingungen in den Erfassungsjahren (PHI & RANA 2012) oder den generellen Bestandseinbruch der Art zurückzuführen ist, bleibt unklar. Ein Vorkommen der Geburtshelferkröte kann zumindest in den fünf Monitoringflächen (ST_AMP_ALYTOBST_02, 04, 05, 06 und 10) nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund ihrer Lage am Rand des Verbreitungsgebiets und der nach wie vor gegebenen Habitateignung sollen diese Flächen im Monitoringsystem erhalten bleiben. Im Gegensatz dazu ist eine Habitateignung im Falle der Kiesgrube am Bicklingsbach bei Quedlinburg (ST_AMP_ALYTOBST_01), wo ebenfalls kein aktueller Nachweis gelang, nicht mehr gegeben. Die einst von der Geburtshelferkröte besiedelten Kleingewässer existieren seit mehreren Jahren und vermutlich auch künftig nicht mehr (A. Westermann, mündlich), folglich wird die Monitoringfläche nach Elbingerode in den Naturraum Harz (D37) verlegt, wo in einem Regenbecken am Schacht 3 ein Neunachweis der Art erfolgte. Das kürzlich neu entdeckte westlichste Vorkommen des Landes im Bereich des Granitsteinbruchs am Birkenkopf soll aufgrund seiner faunistischen Bedeutung als elfte Stichprobenfläche ( ST_AMP_ALYTOBST_11 ) in das Monitoring der Geburtshelferkröte integriert werden. Tab. 1: Landesbewertung der Vorkommen der Geburtshelferkröte in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische U1 U2 U1 U1 U2 sich verschlechternd Kontinentale U1 U1 U1 U1 U1 sich verschlechternd Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 86

89 Abb. 1: Männliche Geburtshelferkröte mit Laichschnüren. Foto: A. Westermann. Abb. 2: Die Monitoringfläche Bauerngraben bei Agnesdorf (ST_AMP_ALYTOBST_04) verbleibt trotz fehlender Artnachweise aufgrund ihrer Habitateignung in der Monitoringkulisse. Foto: LAU-Archiv. 87

90 Abb. 3: Lage der Monitoringflächen der Geburtshelferkröte in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 88

91 Tab. 2: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Geburtshelferkröte in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_ ALYTOBST Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Quedlinburg, Kiesgrube am Bicklingsbach x D37 D33 Nördliches Harzvorland 02 Quedlinburg, Tongrube Altenburg x? 03 Warnstedt, Kiesgrube Roßhöhe x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D18 D20 D37 Thüringer Becken und Randplatten Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet Harz Agnesdorf, Bauerngraben Wickerode, Teichanlage 0101 x x? 0101 x? 06 Badeborn, Kiesgrube x? Gernrode, Neuer Teich Ballenstedt, Dachsund Glockenteich Ballenstedt, Dachsund Glockenteich Gorenzen, Stauteich Hagenbach Granitsteinbruch am Birkenkopf x x x x x x x + x? x x + neu Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 89

92 2 Bombina bombina (Linnaeus, 1761) Rotbauchunke Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet streng bzw. besonders geschützt nach 7 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Anhang II & IV 2.1 Verbreitung Die Rotbauchunke erreicht in Sachsen-Anhalt ihre westliche Verbreitungsgrenze. Hier ist sie bis auf wenige Ausnahmen fast ausschließlich entlang der Elbeniederung zu finden. 2.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes In der Berichtsperiode 2007 bis 2012 wurden für die kontinentale Region alle Kriterien als ungünstigunzureichend (U1) bewertet. Im Vergleich zur letzten Meldung im Jahr 2007 zeigte sich damit ein negativer Trend beim Kriterium Population, der zur Abwertung um eine Wertstufe führte und vor allem auf die zu beobachtenden Bestandsrückgänge außerhalb der Kernverbreitungsgebiete entlang der Elbe zurückzuführen ist. Der Gesamterhaltungszustand der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt wurde auf Grundlage dieser Einzelkriterien für die kontinentale Region als ungünstigunzureichend (U1) gemeldet, wobei ein sich verschlechternder Gesamttrend festzustellen war. Eine urspüngliche Bewertung der atlantischen Region bezog sich auf ein einziges Vorkommen im Drömling, das sich jedoch im Nachhinein als Aussetzung herausgestellt hat und sich nicht etablieren konnte. Diese Bewertung war folglich ein Artefakt, die Art ist nur in der kontinentalen Region verbreitet. 2.3 Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring der Rotbauchunke sind insgesamt sieben Stichprobenflächen in der kontinentalen Region Sachsen-Anhalts einzurichten. Für das Landesmonitoring kamen, neben den sieben Bundesflächen, drei weitere Flächen zur Auswahl, wobei neben der räumlichen Lage auch die landesweite Bedeutsamkeit der Vorkommen berücksichtigt wurde. Die ursprünglich insgesamt zehn Monitoringflächen befinden sich in fünf naturräumlichen Haupteinheiten (D09, D10, D11, D19 und D20) und bestehen oftmals aus mehreren Teilflächen. Neun dieser Flächen liegen innerhalb von FFH-Gebieten. Während aktueller Erfassungen wurde in sämtlichen Monitoringflächen ein Vorkommen der Rotbauchunke bestätigt. Damit sind die ausgewählten Flächen grundsätzlich für das Stichprobenmonitoring geeignet. In der Monitoringfläche ST_AMP_BOMBBOMB_04, die aus zwei Teilflächen besteht (04a und 04b) gelang jedoch kein Nachweis für die Teilfläche 04b ( Zenser Teich ), die die einzige Fläche im Mitteldeutschen Schwarzerdegebiet (D20) war. Daher wird die Teilfläche Zenser Teich gegen das ca. 4,4 Kilometer nordöstlich davon gelegene Gewässer bei Großmühlingen (D20) ausgetauscht, wo im Jahr 2011 über 100 rufende Rotbauchunken festgestellt wurden (PHI & RANA 2012). Aufgrund der beobachteten Bestandsrückgänge am südwestlichen Arealrand sollen über die zehn ursprünglichen Monitoringflächen hinaus auch die wichtigen Arealvorposten in das Landesmonitoring integriert werden. Dabei sind besonders die westlichsten Arealvorposten im Bereich einer alten Abgrabung und in den Kalksteinbrüchen bei Förderstedt von hoher biogeografischer Bedeutung ( ST_AMP_BOMBBOMB_11 ). In den drei Gewässern wurde in den Jahren 2011 und 2012 eine Restpopulation von ca. 25 rufenden Tieren nachgewiesen. Mit dem kleinen Vorkommen in einem Abgrabungsgewässer bei Sibbesdorf im Köthener Ackerland (D20) existiert eine weitere Fläche mit biogeografischer Relevanz. Das kleine Vorkommen in einem vegetationsreichen Abgrabungsgewässer markiert das letzte verbliebene Rotbauchunkenvorkommen im Köthener Ackerland und soll daher als Monitoringfläche ( ST_AMP_BOMBBOMB_12 ) einbezogen werden. Tab. 3: Landesbewertung der Vorkommen der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische keine Vorkommen bekannt, kein Bericht für Sachsen-Anhalt Kontinentale U1 U1 U1 U1 U1 sich verschlechternd Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 90

93 Abb. 4: Rufendes Rotbauchunken-Männchen. Foto: A. Westermann. Abb. 5: Feldsoll in der Monitoringfläche Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle (ST_AMP_BOMBOMB_08) im Fläming. Foto: U. Zuppke. 91

94 Abb. 6: Lage der Monitoringflächen der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 92

95 Tab. 4: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Rotbauchunke in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_BOMBBOMB Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Kontinentale biogeografische Region (KON) 01 Neu Goldbeck 0008 x x + D09 Elbtalniederung 02 Tonabgrabungen Havelberg-Sandau 0009 x x x + 03 Ziegeleiteiche Blumenthal 0037 x x x + 04a Gribehner Teiche x x x + 05 Deichvorland Wörlitz 0067 x x x + D10 Elbe-Mulde-Tiefland 06 Alte Elbe Bösewig 0073 x x x + 07 Wulfener Bruch 0163 x x + 10 Buschgraben Aken 0125 x x + D11 Fläming 08 D19 Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland 09 Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle Tonloch bei Luppenau 0234 x x x x x x + 04b Zenser Teich x x D20 D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet 11 Kalksteinbrüche Förderstedt x x + neu 12 Abgrabungsgewässer Sibbesdorf x x + neu Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 93

96 3 Bufo calamita (Laurenti, 1768) Kreuzkröte Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet 2 stark gefährdet Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 3.1 Verbreitung Die Kreuzköte ist in Sachsen-Anhalt weitlückig verbreitet mit Fundpunkthäufungen in großen Teilen der Altmark, den großen Flusstälern und deren Rändern, im Nördlichen und Östlichen Harzvorland sowie in Folgelandschaften des Braunkohlebergbaus. Verbreitungslücken gibt es in sehr gewässerarmen (Magdeburger Börde) und sehr waldreichen Gegenden (Teile des Flämings und der Dübener Heide, Ziegelrodaer Forst, Börde-Hügelland) sowie in der kollinen und montanen Höhenstufe (Harz). 3.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Die Kreuzkröte unterlag in den vergangenen Jahren enormen Bestandseinbrüchen. Sowohl für die atlantische als auch kontinentale Region ergab sich in der letzten Berichtsperiode ( ) für die Verbreitung, die Population und die Habitate der Kreuzkröte ein landesweit negativer Trend. Die Bewertung des Verbreitungsgebietes wird daher als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Die Populationen und Habitate wurden in beiden biogeografischen Regionen als ungünstig-schlecht (U2) bewertet. Bei insgesamt ungünstigen-unzureichenden (U1) Zukunftsaussichten und einem sich verschlechternden Gesamttrend ergab sich für die Kreuzkröte für die vergangene Berichtsperiode ein ungünstiger-schlechter (U2) Gesamterhaltungszustand in Sachsen-Anhalt. Damit müssen für beide biogeografische Regionen dringend konkrete Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen ergriffen werden. 3.3 Monitoringsystem Das Bundesmonitoringkonzept der Kreuzkröte umfasst fünf Vorkommen in der atlantischen und sieben Vorkommen in der kontinentalen Region Sachsen-Anhalts. Für das Landesmonitoring wurden alle zwölf Flächen des Bundesmonitorings übernommen. Alle festgelegten Monitoringflächen befinden sich innerhalb von Sekundärlebensräumen wie Sand- und Kiesgruben sowie in Tagebaugebieten. In acht der zwölf Flächen konnte ein aktuelleres Kreuzkrötenvorkommen bestätigt werden. In den vier Monitoringflächen ST_AMP_ BUFOCALA_02, 08, 09 und 11 fanden die früheren Vorkommen hingegen keine aktuelle Bestätigung. Die Monitoringfläche Frankenfelde (ST_AMP_BUFO- CALA_02) soll in den bisher nicht in der Gebietskulisse repräsentierten Naturraum Lüneburger Heide (D28) verschoben werden. Als Monitoringfläche wird ein Komplex aus mehreren stark besonnten Tümpeln ca. zwei Kilometer nordwestlich von Neuekrug empfohlen. Für die aktuell nicht mehr besiedelte Kiesgrube Roßla (ST_AMP_BUFOCALA_09) bietet sich mit der Kiesgrube südwestlich von Riethnordhausen, wo im Jahr 2012 mehrere Tausend Kreuzkrötenlarven in einem Temporärgewässer nachgewiesen wurden, eine gut geeignete Ersatzfläche für das Monitoring. Als Ersatz für die nicht mehr bestätigte Monitoringfläche Sandgrube Hoym (ST_AMP_BUFOCALA_08) empfiehlt sich das ca. 4,5 Kilometer nordöstlich gelegene Feuchtgebiet bei Frose, hier wurde die Kreuzkröte aktuell auf großflächig überstauten Ackerflächen vorgefunden. Im Bereich des Tagebaureviers Burgkemnitz (ST_AMP_BUFO- CALA_11) wurden seit dem Jahr 2000 keine Kreuzkrötenvorkommen bestätigt. Die Fläche wird daher um ca. 2,5 Kilometer nach Nordosten an das Südufer des Gröberner Sees verlegt, wo in den vergangenen Jahren mehrere kleine Kreuzkrötenpopulationen festgestellt wurden. In die verschobene Monitoringfläche sollen zudem auch die zahlreichen Ackernassstellen zwischen der B 100 und dem Westufer des Gröberner Sees integriert werden, wo im Jahr 2013 der Nachweis der Kreuzkröte erfolgte (ÖKOTOP GbR 2013). Tab. 5: Landesbewertung der Vorkommen der Kreuzkröte in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Biogeografische Region Habitat Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Zukunftsaussichten Gesamtbewertung Gesamttrend Atlantische U1 U2 U2 U1 U2 sich verschlechternd Kontinentale U1 U2 U2 U1 U2 sich verschlechternd Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 94

97 Abb. 7: Männliche Kreuzkröte beim nächtlichen Rufen. Foto: A. Westermann. Abb. 8: Monitoringfläche der Kreuzkröte in der Sandgrube Abbenrode (ST_AMP_BUFOCALA_04). Foto: LAU-Archiv. 95

98 Abb. 9: Lage der Monitoringflächen der Kreuzkröte in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 96

99 Tab. 6: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Kreuzkröte in Sachsen-Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_ BUFOCALA Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Kiesgrube Peckfitz x x x + D31 Weser-Aller-Tiefland 02 Frankenfelde 0020 x x D28 03 Kiesgrube Wieglitz x x x + D33 Nördliches Harzvorland 04 Sandgrube Abbenrode x x x + 05 Sandgrube Warnstedt x x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D10 Elbe-Mulde-Tiefland 11 Tagebaurevier Burgkemnitz x x D10 D11 Fläming 07 Kiesgrube Loburg x x x + D18 D19 D20 Thüringer Becken und Randplatten Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet 09 Kiesgrube Roßla 0134 x x D18 10 Tagebaurestloch Köckern x x x + 12 Tagebaurevier Domsen x x x + 08 Sandgrube Hoym x x D20 D29 Wendland und Altmark 06 Kiesgrube Neuenhofe x x x + Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 97

100 4 Bufo viridis (Laurenti, 1768) Wechselkröte Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet 3 gefährdet besonders geschützt nach 7 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Anhang IV 4.1 Verbreitung Die Wechselkröte kommt in Sachsen Anhalt im Östlichen Harzvorland, in den planaren Ackerlandschaften des Halleschen und Köthener Ackerlandes und den Bergbaufolgelandschaften im Südosten gehäuft vor. Sie fehlt in weiten Teilen der Altmark, im Fläming und im Harz. Insgesamt werden die kontinentaleren Landesteile mit trockenem und warmem bzw. sehr warmem Klima bevorzugt. 4.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Wechselkröte in Sachsen-Anhalt für den Berichtszeitraum 2007 bis 2012 zeigte ein sehr negatives Bild. So wurde sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region seit der letzten Berichtsperiode ein sich verschlechternder Trend beim Verbreitungsgebiet, der Population und den Habitaten festgestellt, sodass diese drei Kriterien für beide biogeografischen Regionen als ungünstigschlecht (U2) bewertet wurden. Die Bewertung der Population in der atlantischen Region fällt damit im Vergleich zur letzten Meldung im Jahr 2007 um zwei Wertstufen schlechter aus, die der kontinentalen Region um eine Wertstufe. Die Zukunftsaussichten wurden für beide Regionen als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Bei einem sich verschlechternden Gesamttrend wurde der landesweite Gesamt-Erhaltungszustand der Wechselkröte als ungünstig-schlecht (U2) bewertet. Damit ergeben sich für beide biogeografischen Regionen ein dringender Handlungsbedarf und die Notwendigkeit der Umsetzung konkreter Schutzund Erhaltungsmaßnahmen. 4.3 Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring der Wechselkröte unterliegen die Populationen der atlantischen Region gemäß dem bundesweiten Monitoringkonzept (Sachteleben & Behrens 2010) einem Totalzensus, was bedeutet, dass alle bekannten Populationen in das Monitoring einbezogen werden müssen. In der kontinentalen Region Sachsen-Anhalts ist hingegen ein Stichprobenmonitoring in acht Monitoringflächen vorgesehen. Bei der Auswahl der Flächen für das Landesmonitoring wurden zehn Flächen aus der Kulisse des Bundesmonitorings übernommen. Von den zehn Landesmonitoringflächen erfolgte für sieben eine Bestätigung der Wechselkrötenvorkommen im Rahmen der Grunddatenerfassung, wohingegen in drei Flächen der kontinentalen Region (ST_ AMP_BUFOVIRI_03, 08 und 10) die früheren Vorkommen keine Bestätigung fanden, was eine Verschiebung der Flächen nötig macht. Die im Elbe-Mulde-Tiefland (D10) gelegenen Gräben an der Grube Johannis (ST_AMP_BUFOVIRI_10) beherbergen aktuell keine Wechselkröten mehr, die Monitoringfläche wird in den derzeit unterrepräsentierten Ostteil Sachsen-Anhalts verschoben, wo in der Kiesgrube Rackith im Jahr 2013 bis zu zwölf rufende Individuen nachgewiesen wurden (ÖKOTOP GbR 2013). Weiterer Änderungsbedarf an der Monitoringkulisse ergibt sich für die Kiesgruben Schladebach (ST_AMP_BUFOVIRI_08). Hier bedarf es jedoch nur einer geringen Verschiebung der Monitoringfläche um ca. 1,2 Kilometer südöstlich in eine zum großen Abbaukomplex gehörende Kiesgrube nördlich von Schladebach. Die Monitoringfläche Kiesgrube Staffelde (ST_AMP_BUFOVIRI_03) in der Altmark (D29) wird an den Westrand der Altmarkpopulation zur ca. 17 Kilometer westlich gelegenen Sandgrube Steinfeld verlegt. Tab. 7: Landesbewertung der Vorkommen der Wechselkröte in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Biogeografische Region Habitat Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Zukunftsaussichten Gesamtbewertung Gesamttrend Atlantische U2 U2 U2 U1 U2 sich verschlechternd Kontinentale U2 U2 U2 U1 U2 sich verschlechternd Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 98

101 Abb. 10: Schwimmende Wechselkröte. Foto: A. Westermann. Abb. 11: Monitoringfläche der Wechselkröte am Wilslebener See (ST_AMP_BUFOVIRI_05) bei Aschersleben. Foto: LAU-Archiv. 99

102 Abb. 12: Lage der Monitoringflächen der Wechselkröte in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 100

103 Tab. 8: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Wechselkröte in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_BUFOVIRI Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Landesmonitoring Bundesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) D33 Nördliches Harzvorland 01 Kiesgrube Warnstedt x x x + 02 Quedlinburg, Kiesgrube am Bicklingsbach x x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D10 Elbe-Mulde-Tiefland 10 D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland Gräben an der Grube Johannis Kiesgruben Schladebach Tagebaurestloch Köckern x x D10 x x D19 x x x + 04 Sandgrube Hoym x x x + D20 Östliches Harzvorland und Sächsisches Hügelland 05 Wilslebener See x x x + 06 Salziger See 0165 x x x + 07 Flugplatz Merseburg x x x + D29 Wendland und Altmark 03 Kiesgrube Staffelde x x D29 Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 101

104 5 Hyla arborea (Linnaeus, 1758) Europäischer Laubfrosch Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt Bundesnaturschutzgesetz 3 gefährdet 3 gefährdet besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 5.1 Verbreitung In Sachsen-Anhalt zeigt sich eine deutliche Nordwest- Südost-Verteilung der Vorkommen des Laubfroschs. Gute Lebensmöglichkeiten findet der Laubfrosch im Nordwesten in den gewässer- und strukturreichen Habitaten der nordwestlichen Altmark. Während im Harz und dessen Vorländern und in den Börden keine Laubfroschvorkommen existieren, sind in der Mitte des Landes in den Flusstälern von Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster wieder viele Laubfroschvorkommen zu finden. Weitere Verbreitungsinseln sind der Zeitzer und der Ziegelrodaer Forst im Süden des Landes. 5.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Der Gesamt-Erhaltungszustand des Laubfroschs in Sachsen-Anhalt wurde für die Berichtsperiode 2007 bis 2012 sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt, wobei der Gesamttrend für die atlantische Region aktuell als stabil bewertet wurde. In der kontinentalen Region erfolgte hingegen eine sich verschlechternde Prognose bezüglich des Gesamttrends. 5.3 Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring des Laubfroschs sollen insgesamt acht Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt untersucht werden, von denen fünf in der atlantischen und drei in der kontinentalen Region liegen. Für das Landesmonitoring werden diese Flächen um zwei weitere in der kontinentalen Region ergänzt. Für acht der insgesamt zehn Flächen liegen aktuellere Nachweise des Laubfroschs vor, womit nach wie vor eine Eignung als Monitoringfläche gegeben ist. In zwei Flächen (ST_AMP_HYLAARBO_03 und 07) konnte ein Vorkommen des Laubfroschs aktuell nicht mehr bestätigt werden. Das Gebiet Drömling bei Buchhorst (ST_AMP_HYLAARBO_03) wird um ca. 1,5 Kilometer in nordwestliche Richtung verschoben, wo in einem Komplex aus Gräben und Wiesenweihern im Jahr 2009 eine kopfstarke Teilpopulation des Laubfroschs mit bis zu 100 rufenden Individuen nachgewiesen wurde. Am Teich am Wispitzer Busch (ST_AMP_ HYLAARBO_07), einer Landesmonitoringfläche im Elbe-Mulde-Tiefland (D10), fehlen trotz intensiver Kartierungen in den vergangenen Jahren ebenfalls aktuelle Nachweise des Laubfroschs. Derzeit ist fraglich, ob das Vorkommen noch existiert oder bereits erloschen ist. Die Monitoringfläche wird deshalb um ca. sechs Kilometer in südlicher Richtung ins FFH-Gebiet Nienburger Auwald-Mosaik (FFH0103) in die naturräumliche Haupteinheit des Mitteldeutschen Schwarzerdegebietes (D20) verschoben. Im Jahr 2011 erfolgte hier der Nachweis einer Population mittlerer Größe (21 50 rufende Individuen) an einem Weiher östlich von Altenburg (PHI & RANA 2012). Tab. 9: Landesbewertung der Vorkommen des Laubfroschs in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Biogeografische Region Habitat Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Zukunftsaussichten Gesamtbewertung Gesamttrend Atlantische U1 U1 U1 U1 U1 stabil Kontinentale FV U1 U1 U1 U1 sich verschlechternd Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 102

105 Abb. 13: Laubfrosch kletternd. Foto: A. Westermann. Abb. 14: Monitoringfläche des Laubfroschs im FFH-Gebiet Nienburger Auwaldmosaik (FFH0103) als Ersatz für die Fläche Teich am Wispitzer Busch (ST_AMP_HYLAARBO_07). Foto: LAU-Archiv. 103

106 Abb. 15: Lage der Monitoringflächen des Laubfroschs in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 104

107 Tab.10: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring des Laubfroschs in Sachsen-Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_HYLAARBO Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Altlantische biogeografische Region (ATL) D28 Lüneburger Heide 01 Kiesgrube Kleistau x x x + 02 Diesdorfer Wohld 0245 x x x + 03 Drömling bei Buchhorst 0018 x x D31 D31 Weser-Aller-Tiefland 04 Bekassinenwiese im Drömling x x x + 05 Klüdener Pax-Wanneweh 0025 x x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D10 D18 D19 Elbe-Mulde-Tiefland Thüringer Becken mit Randplatten Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland 07 Teich am Wispitzer Busch 0103 x D20 10 Tongruben Bösewig 0073 x x x + 08 Ziegelrodaer Forst 0136 x x x + 09 Elsterarm Ermlitz 0143 x x x + D29 Wendland und Altmark 06 Tongrube Lübbars x x + Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 105

108 6 Pelobates fuscus (Laurenti, 1768) Westliche Knoblauchkröte Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet R extrem selten Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 6.1 Verbreitung Die Knoblauchkröte ist in Sachsen-Anhalt weitlückig verbreitet mit Vorkommenshäufungen im Norden und Osten des Landes. Größere Verbreitungslücken befinden sich in der Magdeburger Börde, im Harz und in den Festgesteinsgebieten im Südwesten Sachsen-Anhalts. 6.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Während der letzten Berichtsperiode hat sich der Kenntnisstand zur Verbreitung der Knoblauchkröte in Sachsen-Anhalt maßgeblich verbessert, sodass im Bericht von 2013 eine günstige Bewertung (FV) des Verbreitungsgebiets in beiden biogeografischen Regionen erfolgten konnte. Jedoch wurden sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region Sachsen- Anhalts die Populationsgrößen der Knoblauchkröte als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt, wofür vor allem lokale Bestandsrückgänge verantwortlich sind. Der Gesamterhaltungszustand der Art wurde für beide biogeografische Regionen wie bereits in der letzten Meldung im Jahr 2007 als ungünstig-unzureichend (U1) eingestuft. Der Gesamttrend wird aktuell als stabil bewertet. 6.3 Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring der Knoblauchkröte sind für Sachsen-Anhalt insgesamt 17 Monitoringflächen, in der atlantischen sieben und in der kontinentalen Region zehn vorgesehen. Für das Landesmonitoring wurden jeweils fünf Flächen in der atlantischen und kontinentalen Region aus der Kulisse des Bundesmonitorings ausgewählt. Im Zuge der Grunddatenerfassung wurde eine Vielzahl der im Monitoringkonzept (RANA 2010) festgelegten Monitoringflächen hinsichtlich des Arteninventars untersucht. Dabei konnte in zehn Flächen (bzw. im nahen Umfeld) ein aktuelles Vorkommen der Knoblauchkröte bestätigt werden, damit sind sie als Monitoringflächen geeignet. Für die Monitoringfläche Alte Flutrinne Dölkau (ST_AMP_PELOFUSC_16) liegen keine aktuelleren Erfassungsergebnisse vor, sodass eine Besiedlung durch die Knoblauchkröte ungewiss bleibt. Aufgrund der grundsätzlichen Habitateignung und aktuellen Vorkommen im weiteren Umfeld scheint aber eine Eignung als Monitoringfläche gegeben zu sein. In den übrigen sechs Flächen (ST_AMP_PELOFUSC_01, 02, 06, 07, 13 und 17) gelangen keine Präsenznachweise der Knoblauchkröte. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit einer Verschiebung dieser sechs Flächen. Die Monitoringfläche Drömling bei Buchhorst (ST_AMP_PELOFUSC_01) wird um ca. 3,2 Kilometer nach Nordwesten zum Weiher bei Kaiserwinkel verschoben, an dem im Jahr 2010 bis zu 20 rufende Individuen festgestellt wurden (ARGE HYLA 2010). Für die Monitoringfläche Frankenfelde (ST_AMP_PELOFUSC_02), wo die Knoblauchkröte aktuell nicht mehr vorkommt, soll ein Ersatzgebiet im bisher nicht in der Gebietskulisse repräsentierten Naturraum Lüneburger Heide (D28) gelegt werden. Für diesen Naturraum gelangen während der Grunddatenerfassung (ARGE HYLA 2010) mehrere Neunachweise der Art. Als Monitoringfläche wird ein Komplex aus mehreren stark besonnten Tümpeln ca. zwei Kilometer nordwestlich von Neuekrug empfohlen. Die nicht durch Knoblauchkröten besetzte Monitoringfläche Ziegeleigewässer östlich Wernigerode (ST_AMP_PE- LOFUSC_06) soll um ca. sechs Kilometer nach Westen zum nächstgelegen Vorkommen am Ütschenteich bei Darlingerode verschoben werden. Biogeografisch Tab. 11: Landesbewertung der Vorkommen der Knoblauchkröte in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische FV U1 U1 FV U1 stabil Kontinentale FV U1 U1 FV U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 106

109 Abb. 16: Knoblauchkröte Jungtier. Foto: A. Westermann. Abb. 17: Monitoringfläche der Knoblauchkröte Sandgruben Beidersee (ST_AMP_PELOFUSC_12). Foto: LAU- Archiv. 107

110 Abb. 18: Lage der Monitoringflächen der Knoblauchkröte in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008) siehe Abb. 15. ist das Vorkommen von hoher Bedeutung, weil es mit seiner Lage im Nördlichen Harzvorland (D33) in einem von stärkeren Bestandsrückgängen betroffenen Gebiet Sachsen-Anhalts liegt und zugleich das derzeit westlichste Vorkommen des Landes darstellt. Mit der Tongrube Altenburg bei Quedlinburg (ST_AMP_PE- LOFUSC_07) muss auch die zweite Monitoringfläche im Nördlichen Harzvorland (D33) aufgrund des nicht 108

111 Tab. 12: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Knoblauchkröte in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_PELOFUSC Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Drömling bei Buchhorst 0018 x x D31 02 Frankenfelde 0020 x x D28 D31 Weser-Aller-Tiefland 03 Gewässer südlich Klinze x x + 04 Kiesgrube Calvörde x x x + 05 Klüdener Pax-Wanneweh 0025 x x x + D33 Nördliches Harzvorland 06 Ziegeleigewässer östl. Wernigerode x D33 07 Quedlinburg, Tongrube Altenburg x x D33 Kontinentale biogeografische Region (KON) Tonabgrabungen Havelberg-Sandau 10 D09 Elbtalniederung 0009 x x x + 11 Alte Elbe Klietznick 0157 x x + D10 Elbe-Mulde-Tiefland 14 Schlauch Burgkemnitz 0285 x x x + 15 Wittenberger Luch 0073 x x + D11 Fläming 13 Kleiner und Großer Mertel bei Polenzko x D11 D19 D20 D29 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland Östliches Harzvorland und Sächsisches Hügelland Wendland und Altmark 16 Alte Flutrinne Dölkau 0143 x x + Tagebaurestloch 17 x D19 Staschwitz 12 Sandgruben Beidersee x x x + 08 Teich bei Diesdorf x x x + 09 Weiher Klein Gartz x x x + Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). bestätigten Vorkommens verschoben werden. Als Ersatz bietet sich der Teich am Lehofsweg ca. 4,5 Kilometer nordöstlich des Gebietes an, wo im Jahr 2011 zehn bis 20 rufende Knoblauchkröten nachgewiesen wurden (PHI & RANA 2012). Im Fläming (D11) wurde die Knoblauchkrötenpopulation im Kleinen und Großen Mertel bei Polenzko (ST_AMP_PELOFUSC_13) nicht mehr bestätigt. In der Nähe finden sich wenige hundert Meter nordwestlich in der Ackerflur südlich von Mühro zwei Weiher an denen im Jahr 2010 bis zu 450 rufende Individuen nachgewiesen wurden (Malchau & Simon 2010), ein idealer Ersatz für die Monitoringfläche. Im Süden Sachsen-Anhalts blieb das Knoblauchkrötenvorkommen im Tagebaurestloch Staschwitz (ST_ AMP_PELOFUSC_17) trotz Nachsuche unbestätigt. Ein adäquater Ersatz für dieses Gebiet befindet sich in der Sandgrube bei Wildenborn (ca. 10 km südwestlich). Dort erfolgte im Jahr 2011 der Nachweis von bis zu 10 rufenden Individuen und 50 Larven der Knoblauchkröte (RANA & PHI 2012). 109

112 7 Rana arvalis (Nilsson, 1842) Moorfrosch Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt Bundesnaturschutzgesetz 3 gefährdet 3 gefährdet besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 7.1 Verbreitung Der Moorfrosch kommt in Sachsen-Anhalt flächendeckend in den großen Flussauen und in Gebieten mit hohem Grundwasserstand und staunassen Flächen vor. Die Linie Mittellandkanal, über die Elbeauen ab Magdeburg bis zur Saalemündung und die Saale bis zur Weißen-Elster-Mündung bei Halle zeichnet die Arealgrenze des Moorfroschs in Sachsen-Anhalt deutlich nach. Östlich davon besiedelt die Art flächendeckend die Landschaft, westlich davon finden sich in den Harzvorländern, im Harz und in den Schichtstufen- und Buntsandsteinländern nur ganz vereinzelt isolierte Vorkommen der Art. Hier sind die Vorkommen in der Helme-Aue, bei Allstedt und im Ziegelrodaer Forst von lokaler Bedeutung. 7.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region Sachsen-Anhalts wurden die Verbreitung und die Zukunftsaussichten für den Moorfrosch in der Berichtsperiode 2007 bis 2012 als günstig (FV) eingeschätzt. Die Bewertung der Population fällt um eine Wertstufe schlechter aus und wird derzeit als ungünstig-unzureichend (U1) beurteilt. Die Habitatqualität weist in beiden biogeografischen Regionen einen ungünstigen-unzureichenden (U1) Zustand auf. Der Gesamt-Erhaltungszustand des Moorfroschs in Sachsen- Anhalt wurde auf Grundlage dieser Einzelkriterien für die atlantische und kontinentale Region als ungünstigunzureichend (U1) bewertet. Tab. 13: Landesbewertung der Vorkommen des Moorfroschs in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Monitoringsystem Das Bundesmonitoring des Moorfroschs soll in Sachsen-Anhalt an insgesamt neun Stichprobenflächen erfolgen, wobei zwei Flächen auf die atlantische und sieben Flächen auf die kontinentale Region entfallen. Alle neun Stichprobenflächen wurden in die Kulisse des Landesmonitorings übernommen und durch eine weitere Fläche ergänzt. Von den zehn Monitoringflächen wurde seit 2001 in fünf (ST_AMP_RANAARVA_01, 02, 04, 05 und 08) ein Vorkommen des Moorfroschs bestätigt. Diese Flächen sind somit nach wie vor für ein Monitoring geeignet. Für den Buschgraben bei Aken (ST_AMP_RANAARV_06) und die Elstermündung bei Listerfehrda (ST_AMP_RANAARV_10) liegen zwar keine aktuelleren Nachweise vor, hier erfolgte seit 2001 aber auch keine gezielte Nachsuche. Da der Moorfrosch in jüngerer Vergangenheit zumindest im weiteren Umfeld ( m) Bestätigung fand und beide Flächen im dicht besiedelten Gebiet liegen, ist ein aktuelles Vorkommen der Art wahrscheinlich. Beide Monitoringflächen verbleiben daher vorerst in der Kulisse. Im Bereich der Landesmonitoringfläche Klüdener Pax-Wanneweh (ST_AMP_RANARVA_03) erfolgte trotz Kartierung keine Bestätigung der früheren Vorkommen. Da das Weser-Aller-Tiefland (D31) bereits ausreichend in der Monitoringkulisse repräsentiert ist, wird die Monitoringfläche in den Naturraum Lüneburger Heide (D28) an einen Weiher bei Bonese verschoben, wo in den Jahren 2009 und 2010 zahlreiche Neunachweise des Moorfroschs erfolgten (ARGE HYLA 2010). Das Gebiet Tongruben bei Bösewig (ST_AMP_RANAARVA_09) wird um ca. einen Kilometer zum Gewässereichen Grünland bei Bösewig verschoben. Die Fläche Elsteraue bei Döllnitz (ST_ AMP_RANAARVA_07) wird in den aktuell unterre- Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische FV U1 U1 FV U1 stabil Kontinentale FV U1 U1 FV U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 110

113 Abb. 19: Balzgemeinschaft von Moorfröschen, auffällig ist die typische Blaufärbung der Männchen. Foto: A. Westermann. Abb. 20: Neu ausgewiesene Monitoringfläche des Moorfroschs bei Bonese als Ersatz für die Fläche Klüdener Pax Wanneweh (ST_AMP_RANAARVA_03). Foto: LAU-Archiv. 111

114 Abb. 21: Lage der Monitoringflächen des Moorfroschs in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 112

115 Tab. 14: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring des Moorfroschs in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_RANAARVA Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Jeggauer Moor 0019 x x x + D31 Weser-Aller-Tiefland 02 Drömling im Buchhorst 0018 x x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) 03 Klüdener Pax-Wanneweh 0025 x x D28 D09 Elbtalniederung Tonabgrabungen Havelberg-Sandau Pierengraben bei Havelberg 0009 x x x x x + 06 Buschgraben bei Aken 0125? x x + D10 D19 D20 Elbe-Mulde-Tiefland Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet 09 Tongruben bei Bösewig 0073 x x x D Elstermündung bei Listerfehrda Elsteraltarm und Tongruben Ermlitz 0071? x x x x x + 07 Elsteraue bei Döllnitz 0141 x x D18 aktueller Nachweis nach 2000:? Nachweis wahrscheinlich; Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). präsentierten Südwestteil Sachsen-Anhalts (D18) verschoben, dort soll die stark von den Hauptvorkommen isolierte Teilpopulation zwischen Nebra und Helmeniederung in das Monitoring integriert werden. Mit dem Gewässerkomplex innerhalb des FFH-Gebietes Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt (FFH0135) im Bereich des ehemaligen Militärflugplatzes Allstedt, wo aktuell ein hervorragender Erhaltungszustand für den Moorfrosch ermittelt wurde, bietet sich eine geeignete Ersatzfläche für das Monitoring. 113

116 8 Rana dalmatina (Fitzinger in Bonaparte, 1838) Springfrosch Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet R extrem selten Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 8.1 Verbreitung Die Vorkommen des Springfroschs sind auf den Westen Sachsen-Anhalts und hier auf nur drei abgrenzbare Gebiete beschränkt. Von Norden nach Süden sind das das Ohre-Aller-Hügelland mit dem Flechtinger Höhenzug, der südliche Unterharz mit den direkt angrenzenden Bereichen des Südlichen Harzvorlandes und die Laubwaldkomplexe des Helme-Unstrut Schichtstufenlandes mit dem Ziegelrodaer Forst. 8.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes In der atlantischen Region wurde in der Berichtsperiode 2007 bis 2012 für die Kriterien Verbreitung, Habitat und Zukunftsaussichten ein günstiger Erhaltungszustand ermittelt. Die Bewertung der Population fiel gegenüber der letzten Meldung im Jahr 2007 um eine Wertstufe schlechter aus und wurde als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Der Gesamt-Erhaltungszustand des Springfroschs in der atlantischen Region wurde bei stabilem Gesamttrend folglich als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet. In der kontinentalen Region gab es regional eine Vielzahl nicht bestätigter Altnachweise, die möglicherweise auf Bestandsrückgänge hinweisen. Die Verbreitung wurde daher ebenso wie die Population als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet, während die Habitate und Zukunftsaussichten noch eine günstige (FV) Bewertung erhielten. Bei einem stabilen Gesamttrend wurde auch für die kontinentalen Springfroschvorkommen ein ungünstiger-unzureichender (U1) Gesamt-Erhaltungszustand gemeldet. 8.3 Monitoringsystem Das Bundesmonitoring des Springfroschs sieht für Sachsen-Anhalt acht Flächen in der atlantischen und zwei in der kontinentalen Region vor. Neben diesen wurde mit dem Tümpel am Hammerbach bei Hayn (ST_AMP_RANADALM_09) eine weitere Fläche für das Landesmonitoring hinzugezogen. Für fünf der elf Monitoringflächen erfolgte in den vergangenen Jahren keine Bestätigung der Vorkommen. Der fehlende Nachweis am Tümpel am Hammerbach bei Hayn (ST_AMP_RANADALM_09) im Naturraum Harz (D37) ist vermutlich den schlechten Bedingungen im Erfassungsjahr 2011 geschuldet (RANA & PHI 2012). Das nach wie vor als günstig bewertete Habitat sowie aktuelle Nachweise im Umfeld sprechen für eine weitere Eignung als Monitoringfläche. Auch die Alte Tongrube Walbeck (ST_AMP_RANADALM_03) verbleibt vorerst in der Monitoringkulisse, weil sie nach wie vor eine gute Habitatqualität aufweist und im weiteren Umfeld aktuelle Vorkommen bestätigt wurden. Für die beiden Monitoringflächen Fallsteingebiet (ST_AMP_RA- NADALM_07) und Teiche bei Wegeleben (ST_ AMP_RANADALM_08) im Naturraum Nördliches Harzvorland (D33) wird ein Springfroschvorkommen hingegen sicher ausgeschlossen. Die früheren Nachweise bestätigten sich nach tieferer Prüfung nicht mehr und sind vermutlich auf Fehlbestimmungen zurückzuführen. Nach aktueller Datenlage wird das Nördliche Harzvorland (D33) nicht vom Springfrosch besiedelt, weshalb unter Berücksichtigung der bundesweiten Vorgaben nur eine Verschiebung in das Weser-Aller- Tiefland (D31) in Frage kommt. Als Ersatz für die Monitoringfläche ST_AMP_RANADALM_07 wurde ein südwestlich von Siestedt gelegener Soll gewählt. Die Monitoringfläche ST_AMP_RANADALM_08 wird an einen Tümpel am südlichen Ortsrand von Klinze verlegt, aktuell die nördlichste Population des Springfroschs in Sachsen-Anhalt. Auch im Bereich der Monitoringfläche Ziegelrodaer Forst (ST_AMP_RANA- DALM_11) wurde das Springfroschvorkommen nicht Tab. 15: Landesbewertung der Vorkommen des Springfroschs in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische FV U1 FV FV U1 stabil Kontinentale U1 U1 FV FV U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 114

117 Abb. 22: Springfrosch im Wasser. Foto: A. Westermann. Abb. 23: Monitoringfläche des Springfroschs Alte Tongrube Walbeck (ST_AMP_RANADALM_03). Foto: LAU-Archiv. 115

118 Abb. 24: Die Monitoringflächen des Springfroschs in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 116

119 Tab. 16: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring des Springfroschs in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_RANADALM Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Tränke bei Behnsdorf x x x + 02 Breiter Berg bei Eschenrode 0287 x x x + D31 Weser-Aller-Tiefland 03 Alte Tongrube Walbeck x x + 04 Bartenslebener Forst 0041 x x x Bischofswald bei Hilgesdorf Waldtümpel bei Bodendorf 0287 x x x + x x x + D33 Nördliches Harzvorland 07 Fallsteingebiet 0045 x x D31 08 Teiche bei Wegeleben x x D31 Kontinentale biogeografische Region (KON) 10 Feldweiher bei Pölsfeld x x x + D18 Thüringer Becken und Randplatten 11 Ziegelrodaer Forst 0136 x x D18 12 Erdfälle bei Wettelrode x x + neu D37 Harz 09 Tümpel am Hammerbach bei Hayn x + Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). mehr bestätigt. Als adäquater Ersatz bietet sich ein ca. 2,5 Kilometer nordwestlich von Wangen gelegener Weiher im Südteil des Ziegelrodaer Forstes an. Die landesweit bedeutsamsten Populationen des Springfroschs befinden sich aktuell im Naturraum Thüringer Becken und Randplatten (D18). Es wird daher angestrebt, die Population des Springfroschs im Bereich der Erdfälle bei Wettelrode als zwölfte Fläche (ST_AMP_RANA- DALM_12) in das Landesmonitoring zu integrieren. 117

120 9 Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) Kleiner Wasserfrosch Rote Liste Deutschland G Gefährdung unbekannten Ausmaßes Rote Liste Sachsen- Anhalt D Daten unzureichend Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 9.1 Verbreitung Da die Nachweise des Kleinen Wasserfroschs nur auf Bestimmungen nach Phänotyp, dem Fersenhöcker und der Stimme beruhen und molekulargenetische Untersuchungen völlig fehlen, ist bei allen Angaben zu dieser Art ein gewisser Unsicherheitsfaktor zu berücksichtigen. Nach der Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (MRLU & LAU 2001) werden die Landschaften am Südrand des Tieflandes bevorzugt besiedelt. Hier bilden besonders die Altmarkheiden und die Fläminglandschaften Verbreitungsschwerpunkte, während die Westlichen und Östlichen Altmarkplatten nur spärlich besiedelt sind. In der Annaburger und der Dübener Heide sind geeignete Gewässer besiedelt. Aus den Landschaften des Mittelgebirgsvorlandes weist lediglich das Helme-Unstrut-Buntsandsteinland eine gewisse Konzentration von Fundpunkten auf, während aus dem Südlichen Harzvorland nur vereinzelt aktuelle Nachweise vorliegen. Auch aus den Flusstälern und Niederungslandschaften gibt es nur vereinzelte Fundmeldungen, wobei hier die Verwechslungsmöglichkeit mit den häufig vorkommenden Arten Teich- und Seefrosch am größten ist. 9.2 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Für beide biogeografischen Regionen wurden die drei Kriterien Population, Habitat und Zukunftsaussichten als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Hinsichtlich der Verbreitung der Art hat sich der Kenntnisstand in der kontinentalen Region inzwischen deutlich verbessert. Sie wird aktuell als günstig (FV) eingeschätzt. In der atlantischen Region existieren hingegen weiterhin Kenntnisdefizite, sodass das Kriterium auch aktuell als unbekannt gemeldet wurde. Die nach wie vor bestehenden Kenntnislücken spiegeln sich auch im derzeit unbekannten Gesamttrend wider und deuten einen weiteren Forschungsbedarf zum Kleinen Wasserfrosch in Sachsen-Anhalt an. Der Gesamt-Erhaltungszustand wurde basierend auf den Einzelkriterien für beide biogeografische Regionen aktuell als ungünstigunzureichend (U1) bewertet. 9.3 Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring des Kleinen Wasserfroschs sollen vier Stichprobenflächen in der kontinentalen Region Sachsen-Anhalts beprobt werden, in der atlantischen Region ist ein Totalzensus vorgesehen. Für das Landesmonitoring wurden vier Flächen aus der atlantischen und sechs Flächen aus der kontinentalen Region ausgewählt. Im Zuge der Grunddatenerfassungen wurden alle ausgewählten Monitoringflächen aufgesucht und auf Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs untersucht. Die im Bereich der atlantischen Region gelegenen Monitoringflächen ST_AMP_RANALESS_02, 03 und 04 weisen aufgrund des generellen Fehlens der Art keine Eignung für ein Monitoring auf und müssen ersetzt werden. In der atlantischen Region fand damit lediglich das Vorkommen im Jeggauer Moor (ST_AMP_RANALESS_01) aktuelle Bestätigung. Für die drei nicht bestätigten Flächen kommt aufgrund der Vorgaben für das Bundesmonitoring nur eine Verschiebung innerhalb der atlantischen Region in Frage, wo aktuell nur vier weitere Populationen bekannt sind. Die Stichprobenfläche ST_AMP_RANALESS_02 wird um ca. 38 Kilometer nordwestlich zu einem neu entdeckten Vorkommen an einem stark besonnten Waldtümpel im Diesdorfer Wohld (FFH0245) verlegt, wo Tab. 17: Landesbewertung der Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische XX U1 U1 U1 U1 unbekannt Kontinentale FV U1 U1 U1 U1 unbekannt Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 118

121 Abb. 25: Männchen des Kleinen Wasserfroschs, im Wasser rufend. Foto: A. Westermann. Abb. 26: Monitoringfläche für den Kleinen Wasserfrosch im Diesdorfer Wohld (FFH0245) als Ersatz für die Kolonie Niendorf (ST_AMP_RANALESS_02). Foto: LAU-Archiv. 119

122 Abb. 27: Lage der Monitoringflächen des Kleinen Wasserfroschs in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008) siehe Abb. 24. im Jahr 2009 bis zu drei rufende Individuen festgestellt wurden (ARGE HYLA 2010). Die Fläche Kolonie Rätzlingen (ST_AMP_RANALESS_03) wird in den ca. sieben Kilometer nordöstlich liegenden Bereich des FFH-Gebietes Drömling (FFH0020) verschoben, wo im Jahr 2009 der Nachweis von zwei rufenden Tieren an 120

123 Tab. 18: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring des Kleinen Wasserfroschs in Sachsen-Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_RANALESS Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 01 Jeggauer Moor 0019 x x x + D31 Weser-Aller-Tiefland 02 Kolonie Niendorf 0020 x x D28 03 Kolonie Rätzlingen 0020 x x D31 D33 Nördliches Harzvorland 04 Kontinentale biogeografische Region (KON) Schamotte südlich Völpke x x D31 D11 D18 D29 Fläming Thüringer Becken und Randplatten Wendland und Altmark 09 Weiher bei Bomsdorf x D11 10 Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle 0234 x x x + 08 Ziegelrodaer Forst 0136 x x x + 05 Jävenitzer Moor 0027 x x x + 07 Kleingewässer westlich Werlberge 0280 x x + D37 Harz 06 Teich Karlsrode x x x + Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). einem Wiesentümpel erfolgte (ARGE HYLA 2010). Für die Monitoringfläche ST_AMP_RANALESS_04 bietet die Kiesgrube Wieglitz (ca. 29 km nordöstlich) eine geeignete Ersatzfläche. In der Kiesgrube gelang nach PHI & RANA (2012) im Jahr 2012 der Nachweis von zwei adulten Tieren. Für die sechs Monitoringflächen in der kontinentalen Region erfolgte bis auf den Weiher bei Bomsdorf (ST_AMP_RANALESS_09) eine Bestätigung der Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs. Die Monitoringfläche ST_AMP_RANALESS_09 wird um ca. sechs Kilometer nach Nordwesten an den Gemeindeteich bei Hohenziatz verlegt, wo im Jahr 2010 bis zu 500 rufende Individuen nachgewiesen wurden (Malchau & Simon 2010). 121

124 10 Triturus cristatus (Laurenti, 1768) Nördlicher Kammmolch Rote Liste Deutschland V Vorwarnliste Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet streng bzw. besonders geschützt nach 7 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie Anhang II & IV 10.1 Verbreitung Der Kammmolch ist in Sachsen-Anhalt flächendeckend wenn auch lückig verbreitet mit Vorkommenshäufungen entlang der großen Flussauen und in der Altmark. Größere Verbreitungslücken finden sich in den gewässerarmen Agrargebieten und im Oberharz Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Der Gesamt-Erhaltungszustand des Kammmolchs in Sachsen-Anhalt wurde für die Berichtsperiode 2007 bis 2012 sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Der Gesamttrend für die kontinentale Region wird aktuell als stabil bewertet. In der atlantischen Region wird der Gesamttrend hingegen als sich verschlechternd eingeschätzt, was vor allem aus einem Negativtrend bei den Populationsgrößen in dieser biogeografischen Region resultiert. jüngerer Vergangenheit bestätigt werden. Damit sind diese Flächen nach wie vor für ein Monitoring geeignet. In den zwei Monitoringflächen Gewässer bei Heimburg (ST_AMP_TRITCRIS_05) und Bornholdteich bei Altmersleben (ST_AMP_TRITCRIS_06) konnten in den vergangenen Jahren hingegen keine Vorkommen der Art bestätigt werden (ARGE HYLA 2010, PHI & RANA 2012). Eine Eignung als Monitoringflächen ist damit nicht mehr gegeben, sie werden zu räumlich nahe liegenden Fundorten verlegt (vgl. Abb. 30). Hinsichtlich der Verteilung der im Monitoringkonzept Sachsen-Anhalts (RANA 2010) vorgeschlagenen Flächen sind die südwestlichen Landesteile (D18 und D37) nicht repräsentiert, während im Südosten des Landes (D19 und D20) drei Monitoringflächen (ST_ AMP_TRITCRIS_09 11) auf kleinem Raum existieren. Im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung und Repräsentanz der Monitoringflächen in den naturräumlichen Haupteinheiten wird daher die Monitoringfläche Tonloch bei Luppenau (ST_AMP_TRITCRIS_09) in die naturräumliche Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18) verschoben Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring des Kammmolchs müssen entsprechend der Vorgaben des bundesweiten Monitoringkonzepts jeweils fünf Stichprobenflächen in der atlantischen und kontinentalen Region Sachsen-Anhalts untersucht werden. Das Landesmonitoring sieht zusätzlich eine Monitoringfläche in der kontinentalen biogeografischen Region vor. In neun dieser elf Monitoringflächen konnte ein Kammmolchvorkommen in Tab. 19: Landesbewertung der Vorkommen des Kammmolchs in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische U1 U1 U1 FV U1 sich verschlechternd Kontinentale FV U1 U1 FV U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 122

125 Abb. 28: Männlicher Kammmolch in Wassertracht (Aquarienaufnahme). Foto: A. Westermann. Abb. 29: Monitoringfläche Kiesgrube Calvörde (ST_AMP_TRITCRIS_03) in der atlantischen Region. Foto: LAU-Archiv. 123

126 Abb. 30: Lage der Monitoringflächen des Kammmolchs in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 124

127 Tab. 20: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring des Kammmolchs in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_TRICRIS Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Altlantische biogeografische Region (ATL) 01 Stauberg nördlich Oebisfelde 0022 x x x + D31 Weser-Aller-Tiefland 02 Breiter Pool bei Mieste x x x + 03 Kiesgrube Calvörde x x x + D33 Nördliches Harzvorland 04 Hohes Holz 0042 x x x + 05 Gewässer bei Heimburg 0078 x x D33 Kontinentale biogeografische Region (KON) D09 Elbtalniederung 07 Tonabgrabungen Havelberg-Sandau 0009 x x x + D11 Fläming 08 Rohrteich bei Polenzko 0059 x x x + D19 D20 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet 09 Tonloch bei Luppenau 0141 x x x + D18 10 D29 Wendland und Altmark 06 Mägdeschwemme bei Oberthau x x x + 11 Flugplatz Merseburg x x x + Bornholdteich bei Altmersleben x x D29 Änderung*: D Verschiebung der Stichprobenfläche innerhalb des gleichen Naturraums (gelb) oder in einen anderen Naturraum (orange), neu Neuvorschlag (grün). 125

128 11 Coronella austriaca (Laurenti, 1768) Schlingnatter Rote Liste Deutschland Rote Liste Sachsen- Anhalt 3 gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 11.1 Verbreitung Verbreitungszentren der Schlingnatter in Sachsen-Anhalt sind die großen Heidegebiete (Colbitz-Letzlinger- Heide, Dübener, Oranienbaumer und Woltersdorfer Heide), der Harzrand bis in mittlere Höhenlagen, der Fläming und das Fläminghügelland sowie das Saale- Unstrut-Triasland. Abseits dieser Gebiete fehlt sie großflächig Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Aus der atlantischen Region liegen aktuell nur Meldungen von sieben Fundorten im Nördlichen Harzvorland (D33) von den Harslebener Bergen und südlich der Teufelsmauer bei Thale vor. Die Verbreitung der Art wurde daher für diese biogeografische Region als ungünstigunzureichend (U1) eingeschätzt. Die zahlreichen kontinentalen Vorkommen ließen hingegen eine günstige (FV) Bewertung des Verbreitungsgebiets zu. Die Populationen und Zukunftsaussichten wurden als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet. In der atlantischen Region wurden auch die Kriterien Habitat und Verbreitungsgebiet als ungünstig (U1) eingeschätzt, sodass der Gesamterhaltungszustand als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet wurde. Auch in der kontinentalen Region wurde der Gesamt-Erhaltungszustand als ungünstigunzureichend (U1) eingeschätzt, wobei die Habitate derzeit einen günstigen (FV) Zustand aufweisen. Der Gesamttrend wird für beide biogeografischen Regionen als stabil eingeschätzt Monitoringsystem Das Bundesmonitoring der Schlingnatter sieht insgesamt sechs Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt vor, wobei vier auf die atlantische und zwei auf die kontinentale Region entfallen. Aufgrund der wenigen bekannten Vorkommen fiel die Auswahl in der atlantischen Region auf vier nah beieinander liegende Populationen in der Harzrandmulde im Nördlichen Harzvorland (D33). Die drei kontinentalen Stichprobenflächen verteilen sich über die naturräumlichen Haupteinheiten D10 (Elbe-Mulde-Tiefland), D18 (Thüringer Becken und Randplatten) und D37 (Harz). Diese sieben Flächen wurden für das Landesmonitoring übernommen. Daneben wurden drei weitere Vorkommen im Elbe- Mulde-Tiefland (D10), Thüringer Becken und Randplatten (D18) sowie Wendland und Altmark (D29) in die Monitoringkulisse integriert. Diese umfasst somit insgesamt zehn Stichprobenflächen in sechs naturräumlichen Haupteinheiten, die alle innerhalb von FFH-Gebieten liegen bzw. diese beinhalten und verschiedenste Biotop- und Habitattypen repräsentieren. Während der aktuellen Kartierungen erfolgte für fünf dieser Stichprobenflächen ein Präsenznachweis der Schlingnatter. In den übrigen Monitoringflächen blieb eine Bestätigung früherer Nachweise hingegen aus. Da die Grunddatenerfassungen nicht geeignet waren, gesicherte Negativnachweise für die Schlingnatter zu erbringen und für alle Flächen aus dem nahen Umfeld aktuelle Vorkommen bekannt sind, wird jedoch von einer weiteren Eignung der Monitoringflächen ausgegangen. Zumindest für den ersten Monitoringdurchgang soll daher keine Änderungen an der Stichprobenkulisse vorgenommen werden. Für die Erfassung selbst sollen zukünftig künstliche Verstecke (bis zu 10 pro Probefläche) die Nachweiswahrscheinlichkeit erhöhen (BfN & BLAK 2015). Tab. 21: Landesbewertung der Vorkommen der Schlingnatter in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische U1 U1 U1 U1 U1 stabil Kontinentale FV U1 FV U1 U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 126

129 Abb. 31: Schlingnatter. Foto: A. Westermann. Abb. 32: Monitoringfläche Harslebener Hinterberge (ST_REP_COROAUST_03) im Nördlichen Harzvorland (D33). Foto: A. Westermann. 127

130 Abb. 33: Lage der Monitoringflächen der Schlingnatter in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 128

131 Tab. 22: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Schlingnatter in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_COROAUST Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 02 Ziegenberg bei Heimburg 0079 x x + D33 Nördliches Harzvorland Harslebener Hinterberge Teufelsmauer nördlich Thale 0084 x x x x x + 05 Sandgrube Lehof bei Quedlinburg 0086 x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D10 Elbe-Mulde-Tiefland 09 Oranienbaumer Heide 0168 x x + D11 Fläming 10 Glücksburger Heide 0068 x x x + D18 Thüringer Becken und Randplatten 07 Tote Täler bei Freyburg 0151 x x x + 08 Zeitzer Forst 0156 x x + D29 Wendland und Altmark 01 D37 Harz 06 Colbitz-Letzlinger Heide Gipskarstlandschaft Pölsfeld 0235 x x + 129

132 12 Lacerta agilis (Linnaeus, 1758) Zauneidechse Rote Liste Deutschland V Vorwarnliste Rote Liste Sachsen- Anhalt Bundesnaturschutzgesetz 3 gefährdet besonders geschützt nach 7 BNatSchG FFH-Richtlinie Anhang IV 12.1 Verbreitung Die Zauneidechse ist fast flächendeckend in Sachsen- Anhalt verbreitet. Echte Verbreitungslücken gibt es nur in den höheren Lagen des Harzes und in der Magdeburger Börde. Nur weitlückig sind die ostelbischen Bereiche im Norden und Osten des Landes besiedelt. Hohe Fundpunktdichten werden in wärmebegünstigten Lebensräumen im Östlichen Harzvorland und im Süden Sachsen-Anhalts erreicht Monitoringsystem Für das Bundesmonitoring der Zauneidechse sind in Sachsen-Anhalt drei Monitoringflächen in der atlantischen und vier in der kontinentalen Region vorgesehen. Diese sieben Flächen wurden für das Landesmonitoring übernommen und um drei weitere Flächen ergänzt, sodass insgesamt fünf naturräumliche Haupteinheiten im Monitoringsystem repräsentiert sind. Bei allen zehn Stichprobenflächen handelt es sich um Habitate innerhalb der FFH-Schutzgebietskulisse, die in den meisten Fällen regionale Verbreitungszentren darstellen und größere Populationen der Zauneidechse beherbergen. Im Rahmen der Grunddatenerfassung wurden in allen ausgewählten Monitoringflächen Zauneidechsen nachgewiesen. Es sind daher keinerlei Anpassungen bezüglich der Monitoringkulisse notwendig Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Seit der vorletzten Berichtsperiode hat sich der Kenntnisstand zur Verbreitung der Zauneidechse in Sachsen- Anhalt weiter verbessert, sodass im Bericht für 2007 bis 2012 eine günstige Bewertung (FV) des Verbreitungsgebiets in der kontinentalen und atlantischen Region erfolgen konnte. Die Kriterien Population und Habitat wurden jedoch für beide biogeografischen Regionen als ungünstig-unzureichend (U1) eingeschätzt. Für den Gesamterhaltungszustand der Zauneidechse wurde sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region Sachsen-Anhalts eine ungünstige-unzureichende (U1) Bewertung gemeldet, wobei die Zukunftsaussichten als günstig (FV) und der Gesamttrend als stabil eingeschätzt wurden. Tab. 23: Landesbewertung der Vorkommen der Zauneidechse in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode Erhaltungszustand Biogeografische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat Gesamttrend Atlantische FV U1 U1 FV U1 stabil Kontinentale FV U1 U1 FV U1 stabil Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstig-unzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot). 130

133 Abb. 34: Männliche Zauneidechse beim Sonnenbad. Foto: A. Westermann. Abb. 35: Monitoringfläche Glücksburger Heide (ST_REP_LACEAGIL_10) im Fläming (D11). Foto: U. Zuppke. 131

134 Abb. 36: Lage der Monitoringflächen der Zauneidechse in Sachsen-Anhalt. Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 132

135 Tab. 24: Übersicht über die festgelegten Stichprobenflächen für das Monitoring der Zauneidechse in Sachsen- Anhalt (nach RANA 2010) sowie deren Eignung. Naturraum Monitoringfläche Zuordnung Code Name Code: ST_AMP_ LACEAGIL Name FFH-Gebietsnummer aktueller Nachweis nach 2000 Bundesmonitoring Landesmonitoring Eignung als Monitoringfläche Änderung* Atlantische biogeografische Region (ATL) 02 Paulskopfwarte im Huy 0047 x x x + D33 Nördliches Harzvorland Harslebener Hinterberge Teufelsmauer nördlich Thale 0084 x x x x x x + Kontinentale biogeografische Region (KON) D11 Fläming 09 Woltersdorfer Heide 0066 x x + 10 Glücksburger Heide 0068 x x x + D18 Thüringer Becken und Randplatten 07 Tote Täler bei Freyburg 0151 x x x + 08 Zeitzer Forst 0156 x x + D Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet Porphyrkuppenlandschaft bei Halle Salzatal bei Langenbogen 0118 x x x x x + D29 Wendland und Altmark 01 Kellerberge Gardelegen 0080 x x x + 133

136 Literatur BfN Bundesamt für Naturschutz (2010): Natürliche Gliederung Naturräume. In: Daten zur Natur. Münster (BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag): BfN & BLAK Bundesamt für Naturschutz & Bund- Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht (Hrsg.) (2015): Bewertungsbögen FFH-Monitoring Amphibien und Reptilien 2. Überarbeitung (Stand: 22. Mai 2015). ARGE HYLA ÖKOTOP GbR & Myotis (2010): Grunddatensatz Naturschutz zur Investitionssicherung Erfassungen von Arten der Anhänge II & IV in FFH-Gebieten und in Flächen mit hohem Naturschutzwert: Lurche & Kriechtiere im NW-Teil Sachsen-Anhalts (linkselbisch, inkl. A 14-Trasse); Plausibilitätsprüfung der Meldedaten, Festlegung dauerhafter Überwachungsflächen. Abschlussbericht zum Werkvertrag Nr. 44/03/09 (AZ: ). Halle. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Grosse, W.-R., B. Simon, M. Seyring, J. Buschendorf, J. Reusch, F. Schildhauer, A. Westermann & U. Zuppke (Bearb.) (2015): Die Lurche und Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat- Lebensraumtypen. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 4: 640 S. MRLU & LAU Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt & Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (2001): Die Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts. Ein Beitrag zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms Sachsen-Anhalt (Stand: ). Magdeburg/Halle. - CD-ROM. ÖKOTOP GbR (2013): Grunddatensatz Naturschutz zur Investitionssicherung Erfassungen von Arten der Anhänge II & IV in FFH-Gebieten und in Flächen mit hohem Naturschutzwert: Lurche & Kriechtiere im Osten Sachsen- Anhalts; Plausibilitätsprüfung der Meldedaten, Festlegung dauerhafter Überwachungsflächen. Abschlussbericht zum Werkvertrag Nr. 44/17/12 (AZ: ). Halle. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). PAN GmbH & ILÖK (2009): Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Ergebnis eines F+E- Vorhabens im Rahmen des Umweltforschungsplans. FKZ : 209 S. PHI Prof. Hellriegel-Institut e.v. & RANA (2012): Grunddatensatz Naturschutz zur Investitionssicherung Erfassungen von Arten der Anhänge II & IV in FFH-Gebieten und in Flächen mit hohem Naturschutzwert: Lurche & Kriechtiere im Harz/Harzvorland in Sachsen-Anhalt; Plausibilitätsprüfung der Meldedaten, Festlegung dauerhafter Überwachungsflächen. Abschlussbericht zum Werkvertrag Nr. 44/14/11 (AZ: ). Halle. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). RANA (2010): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen-Anhalt. Halle. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber): 561 S. Sachteleben, J.& M. Behrens (2010): Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (März 2009). Ergebnis eines F+E-Vorhabens im Rahmen des Umweltforschungsplans. FKZ : 180 S. Schnitter, P., C. Eichen, G. Ellwanger, M. Neukirchen & E. Schröder (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Halle. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Sonderheft 2): Schnitter. P. (2010): Monitoring. In: Malchau, W., F. Meyer & P. Schnitter (Bearb.) (2010): Bewertung des Erhaltungszustandes der Wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in Sachsen-Anhalt. Halle. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 2): Anschriften der Autoren Florian Schildhauer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Naturschutz Reideburger Str Halle (Saale) florian.schildhauer@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Marcel Seyring ÖKOTOP GbR Willy-Brandt-Str Halle (Saale) marcel.seyring@oekotop-halle.de 134

137 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: FFH-Berichtspflicht für die Artengruppen Fische und Rundmäuler (Ostheichthyes et Cyclostomata) Kamilla Kubaczynski Das Ziel der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (92/43/EWG) vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist die Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge I, II, IV, V). Nach Artikel 11 der Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand der Arten in den Anhängen II, IV und V zu überwachen (Monitoringverpflichtung). Das Monitoring wildlebender Fischarten des Landes Sachsen-Anhalt ist derzeit auf acht Arten des Anhangs II der FFH-RL ausgerichtet. Für die Arten Bachneunauge (Lampetra planeri), Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Westgroppe (Cottus gobio), Bitterling (Rhodeus amarus), Rapfen (Aspius aspius), Steinbeißer (Cobitis taenia), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) und Stromgründling (Romanogobio belingi) ist die Errichtung von Untersuchungsflächen vorgesehen. Grundlagen für die Vorgehensweise sind das überarbeitete Kartier- und Bewertungsschema des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK 2010, Ellwanger et al. 2009, Stand ), welches im Wesentlichen dem von Schnitter et al. (2006) publizierten Stand entspricht, sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Im FFH-Tierartenmonitoringkonzept des Landes Sachsen-Anhalt (RANA 2010) wurden geeignete Stichprobenflächen (STPE) vorgeschlagen, welche nachfolgend in Bezug auf die oben genannten Arten in Anzahl und Lage angepasst wurden. Hierbei wurden sowohl die Hauptverbreitungsgebiete sowie gute potenzielle als auch weniger gute Stichprobenflächen berücksichtigt. Für die Arten Lachs (Salmo salar) und Meerneunauge (Petromyzon marinus) wird derzeit auf die Errichtung von Stichprobenflächen verzichtet. Die Reproduktion des Lachses findet inzwischen verbreitet statt, doch kam es bislang mit wenigen Ausnahmen nicht zu sich selbst erhaltenden Beständen, d. h. aktuelle Nachweise für die Art sind zumeist direkt auf Besatzmaßnahmen zurückzuführen. Die Nutzung aller sich bietenden Synergien zwischen FFH-Monitoring und Erhebungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird angestrebt. Aufgrund dessen besteht die Datengrundlage überwiegend aus Befischungsdaten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt. Ergänzend zu den Untersuchungsflächen der WRRL erfolgte 2014 erstmals eine Vergabe des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) für die Ersterfassung der Arten Bitterling, Schlammpeitzger und Steinbeißer an 17 ausgewählten Stichprobenflächen. Fünf der ausgewählten Stichprobenflächen mit Vorkommen von Westgroppe (Cottus gobio) und Bachneunauge (Lampetra planeri) im Landkreis Harz liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des LHW. An diesen Stellen unterstützt O. Wüstemann (Nationalpark Harz) seit 2014 das Monitoring mittels Elektrobefischung. Die Daten der untersuchten Flächen werden laufend aktualisiert. Die Datengrundlage der Stichprobenflächen reicht zwar hier bis zum Jahr 2000, eine Bewertung der Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume der Stichprobenflächen ist jedoch schwer, aufgrund des bisher fehlenden Einbezugs des Kartier- und Bewertungsschlüssels des Bundesamtes für Naturschutz (Ellwanger et al. 2009). Dieser Kartier- und Bewertungsschlüssel zur Bewertung des Erhaltungszustandes für jede Fischart des FFH-Anhangs II befindet sich darüber hinaus in fortlaufender Bearbeitung und soll in der nächsten Berichtsperiode ( ) Bestandteil des Monitorings sein. 135

138 1 Aspius aspius Rapfen Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 1.1 Verbreitung Der Rapfen ist fast über ganz Deutschland verbreitet, nachdem er auch in den Rhein gelangt ist und sich dort ausgebreitet hat. In Sachsen-Anhalt hat er seinen Verbreitungsschwerpunkt in der Elbe und den Unterläufen der größeren in sie einmündenden Flusssysteme wie Saale, Mulde, Havel und Schwarze Elster (Kammerad et al. 2012), sodass sich seine Vorkommen in den naturräumlichen Haupteinheiten D09 Elbtalniederung und D10 Elbe-Mulde-Tiefland konzentrieren. In der Elbe ist der bis etwa 1990 seltene Fisch nach der Verbesserung der Wasserqualität wieder ein regelmäßiger Bewohner, der in der Strommitte lebt. In den großen Nebenflüssen besiedelt er fast ausschließlich die breiten Flussabschnitte bis 15 Flusskilometer oberhalb der Mündungen, wohin die Art bisher wieder vordringen konnte. Die Voraussetzung für das Vorkommen reproduktiver Bestände ist das Vorhandensein geeigneter Laichhabitate. Flach überströmte Kiesbetten und beruhigte Bereiche, wie sie in angebundenen Altarmen oder ausgedehnten Buhnenfeldern zu finden sind, dienen den Jungfischen als Aufwuchsgebiete. 1.2 Monitoring Bundesmonitoring Gemäß dem Konzept zum Bundesmonitoring (PAN & ILÖK 2010) sind für den Rapfen (wie auch für die anderen Flussfischarten) keine Untersuchungsflächen vorzusehen Landesmonitoring Für das Landesmonitoring sind nach RANA (2010) zehn Gebiete in der oberen und unteren Mittelelbe, der unteren Schwarzen Elster, der unteren Mulde, der unteren Saale und der unteren Havel auszuwählen. Damit wären die gegenwärtig besiedelten Flüsse bzw. Flussabschnitte und auch die beiden naturräumlichen Haupteinheiten einbezogen. Der Rapfen konnte in der Berichtsperiode 2007 bis 2012 in acht Gebieten des Landesmonitorings wildlebender Fischarten, die im Rahmen der WRRL beprobt wurden, nachgewiesen werden. Damit ist keine gesonderte Ausweisung von Stichprobenflächen für diese Art erforderlich. Tab. 1: Landesbewertung der Vorkommen des Rapfens (Aspius aspius) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Die drei Kriterien zur Bewertung des Gesamt-Erhaltungszustandes (Verbreitungsgebiet, Population und Habitat) des Rapfens in Sachsen-Anhalt wurden sowohl für die atlantische als auch für die kontinentale Region mit unbekannt gemeldet (XX). Mit der Verwendung der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) in der folgenden Berichtsperiode ( ) wird ein Kenntniszuwachs durch die Optimierung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik erwartet. Die regelmäßige Präsenz des Rapfens in Sachsen-Anhalt sowie die sich positiv entwickelnde Gewässerqualität lassen auf positive Zukunftsaussicht für die Art schließen. Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 136

139 Abb. 1: Rapfen aus der Elbe bei Wittenberg. Foto: U. Zuppke (2010). Abb. 2: Große sanddominierte und rasch strömende Fließgewässer wie die Elbe in Magdeburg gehören zu den typischen Lebensräumen des Rapfens. Foto: K. Kubaczynski (2012). 137

140 Abb. 3: Lage der Monitoringflächen des Rapfens (Aspius aspius) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 138

141 Tab. 2: Monitoringflächen für den Rapfen (Aspius aspius) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_ ASPIASPI_ FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring Elbe Wittenberg KON D10 x Elbe Klietznick KON D09 x Schwarze Elster Gorsdorf KON D10 x Mulde Dessau KON D10 x Saale Groß Rosenburg KON D10 x Alte Elbe Magdeburg KON D10 x Havel Toppel KON D09 x Aland Str. Wahrenberg Scharpenhufe KON D09 x Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). 139

142 2 Cobitis taenia Steinbeißer Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 2.1 Verbreitung Der Steinbeißer ist in Europa von den Pyrenäen bis zum Ural, außer in Nordskandinavien, Irland, Schottland und dem südlichen Balkan, verbreitet. In Deutschland besiedelt er das gesamte Bundesgebiet, weist jedoch große Verbreitungslücken auf. In Sachsen-Anhalt bildet das Elbetal den Verbreitungsschwerpunkt, wo er sowohl in der Stromelbe als auch in den verschiedenen Nebengewässern vorkommt (D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland). Für die Elbe oberhalb von Dessau liegen bisher keine Nachweise vor (Zuppke 1994). Starke, stabile Bestände der Art sind in Sachsen- Anhalt nur in einigen sommerwarmen Niederungsflüssen mit überwiegend sandigem Substrat vorzufinden, z. B. in der Ehle, der Tanger, der Jeetze, der Hartau und der Salzwedeler Dumme (Unterlauf) sowie im Flusssystem von Biese und Aland einschließlich Milde und Uchte (D29 Altmark). Ältere Nachweise liegen aus der Spetze und Beber vor (D31 Weser-Aller-Flachland). Aus dem Gebiet der unteren Havel ist nur ein Vorkommen im Warnauer Vorfluter sicher belegt. Insgesamt scheint das Hauptverbreitungsgebiet dieser Art im nördlichen Teil des Landes zu liegen (Zuppke & Hahn 2001, Kammerad et al. 2012). 2.2 Monitoring Bundesmonitoring Für das Bundesmonitoring des Steinbeißers sind sieben Stichprobenflächen zu bearbeiten, die alle in der kontinentalen Region liegen Landesmonitoring Für das Landesmonitoring des Steinbeißers sind zu den sieben Stichprobenflächen des Bundesmonitorings acht weitere zu bearbeiten. Somit wurden insgesamt 15 Stichprobenflächen ausgewählt, von denen 13 im Rahmen der WRRL beprobt werden. Zwei Stichprobenflächen (ST_FISH_COBITAEN_VA14 und 15) befinden sich in der Zuständigkeit des LAU und werden erst in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) in das FFH- Monitoring wildlebender Fischarten einbezogen. Der Steinbeißer konnte im vergangenen Berichtszeitraum (2007 bis 2012) an allen anderen Stichprobenflächen nachgewiesen werden. 2.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes In der vergangen Berichtsperiode (2007 bis 2012) reichte der Kenntnisstand zur Bewertung des Gesamt-Erhaltungszustandes des Steinbeißers in der kontinentalen Region nicht aus. Es wird erwartet, dass die Kenntnislücken bezüglich Verbreitungsgebiet, Population und Habitat der Art, die mit unbekannt gemeldet wurden (XX), in der folgenden Berichtsperiode (2013 bis 2018) durch die Optimierung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik unter Einbeziehung der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) geschlossen werden können. Unterdessen werden die Zukunftsaussichten für den Steinbeißer als günstig bewertet (FV). Die sich positiv entwickelnde Gewässerqualität und die zahlreichen Fundorte der Art in Sachsen-Anhalt lassen einen positiven Trend erkennen. Tab. 3: Landesbewertung der Vorkommen des Steinbeißers (Cobitis taenia) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 140

143 Abb. 4: Nachweis des Steinbeißers bei der abschnittsweisen Begleitung der Sohlkrautung des Herrenseegrabens in Zerben. Foto: K. Kubaczynski (2015). Abb. 5: Altgewässer mit Anbindung zum Herrenseegraben im Bereich Zerben in der Nähe der Schlammpeitzger- Monitoringfläche (ST_FISH_MISGFOSS_VA20). Foto: K. Kubaczynski (2015). 141

144 Abb. 6: Lage der Monitoringflächen des Steinbeißers (Cobitis taenia) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 142

145 Tab. 4: Monitoringflächen für den Steinbeißer (Cobitis taenia) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_ COBITAEN _VA FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring Aland Str. Wahrenberg Scharpenhufe KON D09 x *) Alte Elbe (Umflut-Ehle) KON D10 x *) Biese Gladigau KON D29 x *) Ehle Biederitz KON D10 x *) Havel Toppel KON D09 x *) Milde Karritz KON D29 x *) 07 Radegraben Berkau KON D29 x *) Alte Elbe Magdeburg KON D10 x *) x *) Jeetze Salzwedel KON D29 x *) x *) 10 Polstrine Gerwisch KON D11 x *) x *) Trübengraben Schönfeld KON D09 x *) x *) Uchte Walsleben KON D29 x *) x *) Untermilde Butterhorst KON D29 x *) Kühnauer See KON D10 x *) x *) Löbben KON D10 x *) x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Grundsätzlich soll die Anzahl der Stichproben 10 STPE nicht überschreiten. Deshalb ist künftig eine weitere Präzisierung erforderlich. 143

146 3 Cottus gobio Westgroppe Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 3.1 Verbreitung Die Westgroppe kommt bis auf wenige Bereiche im gesamten Europa vor. Die deutschen Vorkommen erstrecken sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Westgroppe kommt in Sachsen-Anhalt als charakteristische Fischart der Mittelgebirgsregion fast ausschließlich im Harz (D37 Harz) vor. Die Mehrzahl der Nachweise stammt dabei aus dem Mittel- und Unterharz. Aktuelle Nachweise liegen aus folgenden Flussgebieten vor: Bode mit Kalter Bode (Wormke, Steinbach), Warme Bode (einschließlich Allerbach, Spielbach, Bremke), Rappbode (mit Dammbach) und Luppbode; Wipper mit Schmaler Wipper, Alte Wipper und Brumbach; Selke mit Rödelbach, Uhlenbach und Krebsbach; Thyra mit Krummschlachtbach; Leine mit Nasse; Zillierbach und Behre einschließlich Tiefenbach. Außerhalb des Harzes liegen zurzeit nur noch für drei Bachsysteme aktuelle Nachweise vor: in der Ecker und Stimmecke (D33 Nördliches Harzvorland) sowie im Gutschbach (Unstrut-Triasland, D18 Thüringer Becken mit Randplatten). Ein ehemaliges Vorkommen im Zeitzer Hügelland (Aga, Gänsebach, Gutenbornbach) ist wohl erloschen (Zuppke & Hahn 2001, Kammerad et al. 2012). 3.2 Monitoring Bundesmonitoring Für das Bundesmonitoring der Westgroppe sind in Sachsen-Anhalt je eine Stichprobenfläche in der atlantischen und kontinentalen Region zu untersuchen Landesmonitoring Insgesamt sind für das Landesmonitoring in Sachsen- Anhalt 27 Stichprobenflächen vorgesehen. Zu den zwei oben genannten Stichprobenflächen des Bundesmonitorings, eine in der atlantischen und eine in der kontinentalen Region, sind drei weitere in der atlantischen Region und 22 in der kontinentalen Region vorgesehen. Bis auf die Stichprobenflächen ST_FISH_COTTGOBI_ VA09 und 10 konnte die Westgroppe in der letzten Berichtsperiode an allen Stellen im Rahmen der Untersuchungen zur WRRL nachgewiesen werden. Drei Stichprobenflächen (ST_FISH_COTTGOBI_VA09, 10, 11) werden in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) mit Hilfe von O. Wüstemann untersucht. 3.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Der Gesamt-Erhaltungszustand konnte für die Westgroppe in der vergangen Berichtsperiode (2007 bis 2012) weder für die atlantische noch für die kontinentale Region bewertet werden. Aufgrund von Kenntnisdefiziten bezüglich der einzelnen Kriterien Verbreitungsgebiet, Population und Habitat der Art, welche mit unbekannt bewertet wurden, ist auch die Gesamtbewertung unbekannt (XX). Die Bewertung der günstigen Zukunftsaussichten für die Westgroppe in der nächsten Berichtsperiode bezieht sich auf die zahlreichen Fundorte der Art in Sachsen-Anhalt und ist ebenfalls mit der sich positiv entwickelnden Gewässerqualität zu begründen. Durch die Verwendung der Kartierungs- und Bewertungsmethodik der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) ist ein Kenntniszuwachs zu erwarten. Tab. 5: Landesbewertung der Vorkommen Westgroppe (Cottus gobio) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL XX XX XX FV unbekannt KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 144

147 Abb. 7: Adulte Westgroppe an der Monitoringfläche (ST_FISH_COTTGOBI_VA10) Uhlenbach bei Siptenfelde. Foto: K. Kubaczynski (2014). Abb. 8: Monitoringfläche am Uhlenbach (ST_FISH_COTTGOBI_VA10) im FFH-Gebiet 0096 Selketal und Bergwiesen bei Stiege bei Siptenfelde, Harzgerode. Foto: K. Kubaczynski (2014). 145

148 Abb. 9: Lage der Monitoringflächen der Westgroppe (Cottus gobio) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 146

149 Tab. 6: Monitoringflächen für die Westgroppe (Cottus gobio) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_LAMPPLAN_VA FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring 01 Gonna Sangerhausen KON D18 x *) x *) Krummschlachtbach Sauerbrey Stollen KON D37 x *) 03 Rohne Allstedt KON D18 x *) Selke Selkemühle KON D37 x *) Wipper Mansfeld Leimbach KON D20 x *) Wolfsberger Wipper Wolfsberg KON D37 x *) Stimmecke Rimbeck ATL D33 x *) x *) Bode Thale ATL D33 x *) 09 Holtemme z. B. oberhalb Mäanderfischaufstieg Argenta KON D37 x *) Uhlenbach Straßenbrücke 242 KON D37 x *) 11 Zillierbach Mündung, Wernigerode KON D37 x *) Bode Neinstedt ATL D33 x *) Bode Treseburg KON D37 x *) Helme Kelbra KON D18 x *) Helme Oberröblingen KON D18 x *) 16 Ilse Hoppenstedt ATL D33 x *) Kalte Bode Königshütte KON D37 x *) Katzsohlbach KON D37 x *) 19 Leine (Helme) Großleinungen KON D18 x *) Luppbode Treseburg KON D37 x *) Schmale Wipper Wippra KON D37 x *) Selke Straßberg Nadelskopf KON D37 x *) Thyra Berga KON D18 x *) Uhlenbach GWRA KON D37 x *) Warme Bode Königshütte KON D37 x *) Wipper Wippra KON D37 x *) Zillierbach Wernigerode KON D37 x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Grundsätzlich soll die Anzahl der Stichproben 10 STPE nicht überschreiten. Deshalb ist künftig eine weitere Präzisierung erforderlich. 147

150 4 Lampetra fluviatilis Flussneunauge Rote Liste Deutschland 3 gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 1 vom Aussterben bedroht Bundesartenschutzgesetz b besonders geschützt nach 7 Absatz 2 Ziffer 13 FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 4.1 Verbreitung Das Verbreitungsgebiet des Flussneunauges in Deutschland erstreckt sich auf das Einzugsgebiet von Nord- und Ostsee. Im Süden Deutschlands fehlt die Art (Holcik 1986). In Sachsen-Anhalt kommt das Flussneunauge als anadrome Wanderart in der Elbe vor (D09 Elbtalniederung und D10 Elbe-Mulde-Tiefland), wo es nach Herstellung der Passierbarkeit der Staustufe Geesthacht wieder nachgewiesen wird. Inwieweit es gegenwärtig in die Nebenflüsse auf der Suche nach Laichgründen einwandert, was historisch für die Schwarze Elster belegt werden kann, ist unzulänglich bekannt. Lediglich im Unterlauf der Mulde wurden neuerlich Flussneunaugen nachgewiesen (Gaumert & Zuppke 2003), wo das Stadtwehr Dessau die Weiterwanderung in den Oberlauf verhindert. Der Fund von Querdern im Unterlauf der Mulde deutet auf eine dortige Reproduktion dieser Art hin. 4.2 Monitoring Bundesmonitoring Im Konzept zum Monitoring (PAN & ILÖK 2010) sind für das Flussneunauge keine Untersuchungsflächen vorgesehen. Da der Nachweis wandernder Flussneunaugen sehr stark zufallsbehaftet ist, kann auf die Ausweisung verzichtet werden Landesmonitoring Aus dem gleichen Grund wie im Bundesmonitoring ist auch eine Ausweisung für das Landesmonitoring nicht sinnvoll. Zum Erkennen eines eventuellen Laichgebietes ist der Nachweisort der Querder in das Monitoring einzubeziehen. Aktuell sind im Rahmen der Erfassung für die WRRL drei Stichprobenflächen definiert, an denen für den betreffenden Berichtszeitraum (2007 bis 2012) Nachweise des Flussneunauges bestätigt werden konnten. Aufgrund dessen ist auch eine Eignung als Monitoringfläche nachgewiesen. Auf eine Anpassung der Stichprobenflächen kann aus diesem Grund verzichtet werden. 4.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Der Kenntnisstand bezüglich des Flussneunauges in der letzten Berichtsperiode (2007 bis 2012) war unzureichend, um eine Bewertung des Gesamt-Erhaltungszustandes durchführen zu können. Aufgrund dessen wurden für die kontinentale Region die Kriterien Verbreitungsgebiet, Population und Habitat als unbekannt (XX) eingestuft. Ebenfalls ist es schwierig für die anadrome Wanderfischart Zukunftsaussichten zu prognostizieren sowie eine Gesamtbewertung heranzuziehen. Vorerst wurden die Kriterien mit unbekannt bewertet. Weiterer Forschungsbedarf besteht. Tab. 7: Landesbewertung der Vorkommen des Flussneunauges (Lampetra fluviatilis) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Biogeographische Region Habitat Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Zukunftsaussichten Gesamtbewertung KON XX XX XX XX unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 148

151 Abb. 10: Flussneunauge aus der Elbe bei Wittenberg. Foto: U. Zuppke (2009). Abb. 11: Das FFH-Gebiet Untere Muldeaue (FFH0129) ist ein potenzieller Lebensraum des Flussneunauges. Die Monitoringfläche ST_FISH_LAMPFLUV_03 befindet sich in der Mulde unterhalb von Dessau. Foto: U. Zuppke (2006). 149

152 Abb. 12: Lage der Monitoringflächen des Flusseunauges (Lampetra fluviatilis) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 150

153 Tab. 8: Monitoringflächen für das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_LAMPFLUV_ FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring Grieboer Bach Möllensdorf KON D10 x *) Olbitzbach Schlangengrube KON D10 x *) Mulde Dessau KON D10 x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). 151

154 5 Lampetra planeri Bachneunauge Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesnaturschutzgesetz b besonders geschützt nach 7 FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 5.1 Verbreitung Bis auf wenige Teile im äußersten Süden und Norden des Landes kommt das Bachneunauge in ganz Deutschland vor. In Sachsen-Anhalt befindet sich der Verbreitungsschwerpunkt des Bachneunauges im Harz, besonders im Mittel- und Unterharz, insbesondere im Selke-, Wipper- und Bodesystem (D37 Harz) und in einigen Helmezuflüssen (Zuppke & Hahn 2001, Kammerad et al. 2012). Weitere größere Vorkommen sind aus einzelnen Bächen in der Dübener Heide (z. B. Fliethbach) und des Flämings (z. B. Olbitzbach, Wörpener Bach, Grieboer Bach, Rischebach, Fauler Bach und Zahnabach) bekannt (D10 Elbe-Mulde-Tiefland und D11 Fläming). In der Altmark (D29 Wendland/Altmark) gibt es Vorkommen im Jeetzesystem (z. B. Tangelnscher Bach, Hartau, Purnitz, Dumme). 5.2 Monitoring Bundesmonitoring Das Bundesmonitoring des Bachneunauges sieht zwei Stichprobenflächen in der kontinentalen Region vor Landesmonitoring Für das Landesmonitoring des Bachneunauges sind insgesamt 25 Stichprobenflächen vorgesehen. Zu den zwei Stichprobenflächen des Bundesmonitorings wurden 21 weitere Stichprobenflächen in der kontinentalen Region gewählt sowie zwei in der atlantischen Region. Die Bestandsüberprüfungen für die vergangene Berichtsperiode (2007 bis 2012) erfolgten im Rahmen der WRRL mit Ausnahmen von drei Stichprobenflächen (ST_FISH_LAMPPLAN_VA13, 14, 15). Diese sollen in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) in Amtshilfe von O. Wüstemann befischt werden. Das Bachneunauge konnte im vergangenen Berichtszeitraum (2007 bis 2012) an allen beprobten Stichprobenflächen nachgewiesen werden, sodass eine Eignung der aktuellen Stichprobenflächen als Monitoringflächen bestätigt werden konnte und daher eine Anpassung der Monitoringkulisse nicht notwendig ist. 5.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes In der letzten Berichtsperiode (2007 bis 2012) wurde der Gesamt-Erhaltungszustand des Bachneunauges in Sachsen-Anhalt sowohl für die atlantische als auch für die kontinentale Region als unbekannt bewertet (XX). Die Artnachweise in Sachsen-Anhalt allein waren für die Bewertung des Erhaltungszustandes ein unzureichendes Bewertungskriterium. Die Kenntnislücken bezüglich Verbreitung, Population sowie Habitat des Bachneunauges zeigen einen weiteren Forschungsbedarf auf. Dennoch konnten die Zukunftsaussichten für die Art in Sachsen-Anhalt, als günstig bewertet werden. Die zahlreichen Fundorte in Sachsen-Anhalt sowie die sich positiv entwickelnde Gewässerqualität lassen einen positiven Trend für die Art erkennen. Mit der Ergänzung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik in der nächsten Berichtsperiode, durch das Einbeziehen der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009), wird ein Erkenntniszuwachs erwartet. Tab. 9: Landesbewertung der Vorkommen des Bachneunauges (Lampetra planeri) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat ATL XX XX XX FV unbekannt KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 152

155 Abb. 13: Adultes Bachneunauge aus dem Uhlenbach nahe der Monitoringfläche der Westgroppe (ST_FISH_ COTTGOBI_VA10). Foto: K. Kubaczynski (2015). Abb. 14: Die punktuell anzutreffenden aeroben Sedimentbereiche in der Selke bei Harzgerode bieten den Querdern aber auch den adulten Bachneunaugen geeignete Habitatbedingungen. Foto: K. Kubaczynski (2015). 153

156 Abb. 15: Lage der Monitoringflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 154

157 Tab. 10: Monitoringflächen für das Bachneunauge (Lampetra planeri) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_LAMPPLAN_VA FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring Grieboer Bach Möllensdorf KON D10 x *) 02 Hammerbach Tornau KON D10 x *) 03 Kakerbecker Mühlenbach Altjemmeritz KON D29 x *) 04 Krähebach Reinsdorf KON D11 x *) Rossel NSG Buchholz KON D11 x *) Uhlenbach GWRA KON D37 x *) Wipper Mansfeld Leimbach KON D20 x *) 08 Wörpener Bach Coswig KON D10 x *) 09 Zahna bei Zahna KON D11 x *) 10 Ziekoer Bach Neumühle KON D10 x *) Olbitzbach Schlangengrube KON D10 x *) x *) Selke Selkemühle KON D37 x *) x *) Rappbode KON D37 x *) Spielbach KON D37 x *) 15 Wormke Mandelholz KON D37 x *) Bode Neinstedt ATL D33 x *) Bode Thale ATL D33 x *) Harper Mühlenbach Klein Grabenstedt KON D29 x *) Rossel Bräsen KON D11 x *) Selke Hoym KON D20 x *) Selke Silberhütte KON D37 x *) 22 Seydaer Fließ Listerfehrda KON D10 x *) Tangelnscher Bach Rohrberg KON D29 x *) Warme Bode Königshütte KON D37 x *) Wipper Wippra KON D37 x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Grundsätzlich soll die Anzahl der Stichproben 10 STPE nicht überschreiten. Deshalb ist künftig eine weitere Präzisierung erforderlich. 155

158 6 Misgurnus fossilis Schlammpeitzger Rote Liste Deutschland 2 stark gefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 6.1 Verbreitung Der Schlammpeitzger ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreten. In Sachsen-Anhalt kommt er im Gebiet der Mittelelbe, Schwarzen Elster, Havel und Mulde in verschiedenen Altarmen, aber auch in zeitweilig austrocknenden Flutrinnen vor (D09 Elbtalniederung und D10 Elbe-Mulde-Tiefland). Weitere Verbreitungsschwerpunkte des Schlammpeitzgers liegen in Grabensystemen der Niedermoorgebiete Großes Bruch, Wische und Drömling sowie den diese Gebiete durchziehenden Fließgewässern Großer Graben, Secantsgraben, Flötgraben, Uchte und untere Milde (D31 Weser-Aller-Flachland und D29 Wendland/ Altmark). Auch im Schollener See sowie im Schollener Seegraben kommen regelmäßig Schlammpeitzger vor, desgleichen im Tangergebiet sowie in Altwässern der Elsteraue bei Halle-Planena. Seine versteckte Lebensweise im Sediment macht die Nachweisbarkeit der Art schwierig. Nicht besiedelt werden sommerkühle, stark strömende Fließgewässer (Zuppke & Hahn 2001, Kammerad et al. 2012). 6.2 Monitoring Bundesmonitoring Für das Bundesmonitoring sind in Sachsen-Anhalt für den Schlammpeitzger zwölf Stichprobenflächen in der kontinentalen Region vorgesehen. 6.3 Landesmonitoring Die zwölf Stichprobenflächen des Bundesmonitorings wurden um acht weitere in der kontinentalen Region und um drei in der atlantischen Region ergänzt, sodass insgesamt 23 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt für den Schlammpeitzger vorgesehen sind. An den Stichprobenflächen ST_FISH_MISGFOSS_VA01, 05 und 13 konnten in der letzten Berichtsperiode (2007 bis 2012) keine Nachweise über das Vorkommen der Art verzeichnet werden, sodass über eine Verlegung der Stichprobenflächen nachgedacht wird. Die Stichprobenflächen ST_FISH_MISGFOSS_VA01 bis 13 werden im Rahmen der WRRL beprobt. Die restlichen zehn Stichprobenflächen befinden sich in der Zuständigkeit des LAU und werden in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) für das Monitoring wildlebender Fischarten untersucht. Lediglich ältere Nachweise bestätigen das Vorkommen der Art in den Gewässern. 6.4 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Für den Schlammpeitzger konnte in der vergangenen Berichtsperiode (2007 bis 2012) kein Gesamt-Erhaltungszustand definiert werden. Aufgrund von Kenntnislücken bezüglich Verbreitungsgebiet, Population und Habitat der Art wurden diese Kriterien mit unbekannt bewertet (XX). Unter Verwendung der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) ist durch die Optimierung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik ein Kenntniszuwachs zu erwarten. Die Zukunftsaussichten für den Schlammpeitzger wurden günstig bewertet (FV) aufgrund der zahlreichen Fundorte in Sachsen-Anhalt sowie aufgrund der sich positiv entwickelnden Gewässerqualität. Tab. 11: Landesbewertung der Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Biogeographische Region Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten Gesamtbewertung ATL XX XX XX FV unbekannt KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 156

159 Abb. 16: Adulter Schlammpeitzger aus dem Oberen Beiläufer im FFH-Gebiet 0043 Großes Bruch bei Wulferstedt zwischen Aderstedt und Dedeleben. Foto: K. Kubaczynski (2014). Abb. 17: O. Wüstemann und A. Kampa bei der Elektrobefischung im Grabensystem des FFH-Gebietes 0043 Großes Bruch bei Wulferstedt zwischen Aderstedt und Dedeleben auf der Suche nach dem Schlammpeitzger. Foto: K. Kubaczynski (2014). 157

160 Abb. 18: Lage der Monitoringflächen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 158

161 Tab. 12: Monitoringflächen für den Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) in Sachsen-Anhalt. Zuordnung Monitoring-Fläche ST_FISH_ MISGFOSS_VA FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Bundesmonitoring Landesmonitoring 01 Aller Seggerde Weferlingen ATL D31 x *) Augraben (Aland) Krüden KON D09 x *) 03 Bach aus Vissum Ritzleben Schernikau KON D29 x *) 04 Cositte Osterburg Meseberg KON D09 x *) x *) Ehle Biederitz KON D10 x *) x *) 06 Grenzgraben Sandau Wulkau Sandau KON D09 x *) x *) Grützer Vorfluter Schollene KON D09 x *) 08 Landlache Rade KON D10 x *) Luppe Luppenau Lössen KON D19 x *) 10 Neuer Graben (Uchte) Stendal KON D29 x *) Neugraben (Schw. Elster) Annaburg KON D10 x *) x *) 12 Seydaer Fließ Listerfehrda KON D10 x *) 13 Uchte Borstel-Eichstedt KON D29 x *) x *) Alte Mulde, Kleutscher Aue KON D10 x *) x *) Bucher Laufgraben Bölsdorf KON D09 x *) x *) Fuhne Salzfurtkapelle KON D20 x *) x *) Graben zum Schollener See KON D09 x *) x *) Fillergraben, Wulferstedter Weg ATL D33 x *) Havel/Kuhlhausen KON D09 x *) x *) 20 Herrenseegraben Zerben KON D09 x *) Jeggauer Moor ATL D31 x *) 22 Landwehr Trebitz KON D10 x *) x *) Luppe Wallendorf KON D19 x *) x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Grundsätzlich soll die Anzahl der Stichproben 10 STPE nicht überschreiten. Deshalb ist künftig eine weitere Präzisierung erforderlich. 159

162 7 Rhodeus amarus Bitterling Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt 2 stark gefährdet Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 7.1 Verbreitung Mit Ausnahme der Alpenregion ist der Bitterling im gesamten Deutschland vertreten. In Sachsen-Anhalt kommt er, abgesehen von verschiedenen isolierten Vorkommen, schwerpunktmäßig in den Altwässern und Nebengewässern der Elbe im Mittelelbegebiet zwischen Pretzsch und Magdeburg vor (D10 Elbe-Mulde-Tiefland). Auch aus einigen Saale- und Elsteraltarmen, der Mulde-Altwasserkette Pelze Leinersee Löbben und dem Gebiet der unteren Havel sowie den Altwässern der unteren Schwarzen Elster sind Vorkommen bekannt. Einzelne kleine, sommerwarme Flüsse, die eigentlich untypisch für die Verbreitung der Art sind, z. B. die Jeetze, die Ehle und der Flötgraben in der Landschaftseinheit D09 (Altmark), werden von kleineren Populationen bewohnt (Zuppke & Hahn 2001, Kammerad et al. 2012). Insgesamt unterliegt das Bitterlingsvorkommen, wie auch andere Kleinfischarten, starken Populationsschwankungen. Voraussetzung für ein reproduktives Vorkommen des Bitterlings ist das Vorhandensein von Muscheln der Gattungen Unio und/oder Anodonta. 7.2 Monitoring Bundesmonitoring Für das Bundesmonitoring sind in Sachsen-Anhalt für den Bitterling sieben Stichprobenflächen in der kontinentalen Region vorgesehen. Von den insgesamt 15 definierten Stichprobenflächen in der kontinentalen Region wurden zehn Stichprobenflächen im vergangenen Berichtszeitraum (2007 bis 2012) im Rahmen der WRRL untersucht. An allen zehn Stichprobenflächen konnte das Vorkommen des Bitterlings nachgewiesen werden und somit eine Eignung als Monitoringfläche bestätigt werden. Die restlichen fünf Stichprobenflächen (ST_FISH_ RHODAMAR_VA11, 12, 13, 14, 15) wurden in der letzten Berichtsperiode nicht untersucht. Diese gehören zum Monitoring wildlebender Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz und werden in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) untersucht. 7.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes Die Kenntnisdefizite bezüglich Verbreitungsgebiet, Population und Habitat des Bitterlings in Sachsen-Anhalt sind auf den fehlenden Einbezug einer einheitlichen Erfassungsmethodik zurückzuführen (XX). In beiden biogeografischen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Gesamtbewertung für den Bitterling mit unbekannt bewertet (XX). Aufgrund dessen kann kein Erhaltungszustand für die Art definiert werden.die bestehenden Kenntnislücken können in der aktuellen Berichtsperiode (2013 bis 2018) durch die Verbesserung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik unter Beachtung der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) beseitigt werden. Aufgrund der zahlreichen Fundorte in Sachsen-Anhalt und der sich positiv entwickelnden Gewässerqualität wurde die Zukunftsaussicht des Bitterlings als positiv eingeschätzt Landesmonitoring Im Landesmonitoring sind zu den sieben Stichprobenflächen des Bundesmonitorings acht weitere in der kontinentalen Region vorgesehen. Tab. 13: Landesbewertung der Vorkommen des Bitterlings (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Erhaltungszustand Biogeographische Region Verbreitungsgebieaussichtebewertung Zukunfts- Gesamt- Population Habitat KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 160

163 Abb. 19: Bitterling Einzelfund im FFH-Gebiet 0043 Großes Bruch bei Wulferstedt bei der Elektrobefischung mit O. Wüstemann. Foto: K. Kubaczynski (2014). Abb. 20: Die Luppe im Bereich der Saale-Elsteraue südöstlich von Halle ist Lebensraum zahlreicher Kleinfischarten wie dem Bitterling. Foto: S. Ellermann (LAU-Archiv). 161

164 Abb. 21: Lage der Monitoringflächen des Bitterlings (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 162

165 Tab. 14: Monitoringflächen für den Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt. Monitoring-Fläche ST_FISH_RHODAMAR_VA FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Zuordnung Bundesmonitoring Landesmonitoring 01 Bach aus Rademin Kassuhn KON D29 x *) Mulde Rösa KON D10 x *) Schweinitzer Fließ Schweinitz KON D10 x *) Secantsgraben (Milde) Kremkau KON D29 x *) 05 Wiepker Bach Klein Engersen Schenkenhorst KON D29 x *) 06 Flöt- und Mühlengraben Binde Ritzleben KON D29 x *) Schwarze Elster Gorsdorf KON D10 x *) Uchte Walsleben KON D29 x *) Untermilde Butterhorst KON D29 x *) x *) Warnauer Vorfluter Warnau KON D09 x *) x *) Alte Saale, Krummes Horn KON D10 x *) x *) Löbben KON D10 x *) x *) Alte Elbe Lostau KON D11 x *) x *) Kleindröbener Riß KON D10 x *) x *) Kühnauer See KON D10 x *) x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Grundsätzlich soll die Anzahl der Stichproben 10 STPE nicht überschreiten. Deshalb ist künftig eine weitere Präzisierung erforderlich. 163

166 8 Romanogobio belingi Stromgründling Rote Liste Deutschland * ungefährdet Rote Liste Sachsen- Anhalt D Daten unzureichend Bundesartenschutzgesetz kein Schutzstatus FFH-Richtlinie Art nach Anhang II 8.1 Verbreitung In Deutschland ist die Art bislang aus den großen Strömen Rhein, Elbe und Oder bekannt. Im deutschen Donaueinzugsgebiet kommt Romanogobio vladykovi vor. In Sachsen-Anhalt beschränkt sich das Vorkommen des Stromgründlings nach dem derzeitigen Kenntnisstand weitgehend auf die Elbe, Einzelnachweise liegen jedoch auch aus den Unterläufen der Mulde (ARGE ELBE 2003) und Saale (Zuppke 2006) vor. Im Jahr 1998 konnte der Stromgründling in der Elbe im Balöwer Bogen, bei Werben und zwischen Havelberg und Sandau (Nellen et al. 1999) sowie 1999 in der Mittelelbe bei Coswig erstmals nachgewiesen werden (Zuppke 2000). Inzwischen wurde dieser bereits an weiteren Standorten nachgewiesen, sodass sein Vorkommen im gesamten Elbelauf vermutet wird (D09 Elbtalniederung und D10 Elbe-Mulde-Tiefland). in der vergangenen Berichtsperiode (2007 bis 2012) Nachweise zum Stromgründling erbracht werden. Eine Eignung der Stichprobenflächen für das Monitoring wildlebender Fischarten konnte somit nachgewiesen werden. Es besteht kein Bedarf zur Anpassung der Monitoringkulisse. 8.3 Landesweite Bewertung des Erhaltungszustandes In der kontinentalen Region konnte in der vergangenen Berichtsperiode ( ) für den Stromgründling kein Erhaltungszustand ermittelt werden. Die Kriterien Verbreitungsgebiet, Population und Habitat der Art sind als unbekannt eingestuft worden (XX). Im Zusammenhang mit der Optimierung des Fischartenmonitorings Sachsen-Anhalts in der folgenden Berichtsperiode ( ) unter Verwendung der vom BfN publizierten Überarbeitung der Bewertungsbögen (Ellwanger et al. 2009) ist die Schließung von Kenntnislücken zu erwarten. Regelmäßige Nachweise des Stromgründlings in Sachsen-Anhalt und die sich positiv entwickelnde Gewässerqualität lassen auf positive Zukunftsaussichten der Art schließen. 8.2 Monitoring Bundesmonitoring Das Bundesmonitoring sieht für den Stromgründling in Sachsen-Anhalt drei Stichprobenflächen in der kontinentalen Region vor Landesmonitoring Für das Landesmonitoring in Sachsen-Anhalt wurden die drei genannten Stichprobenflächen des Bundesmonitorings übernommen und zwei weitere ergänzt, sodass insgesamt fünf Stichprobenflächen des kontinentalen Bereichs im Rahmen der WRRL beprobt werden. An allen genannten Stichprobenstellen konnten Literatur und Quellenverzeichnis ARGE ELBE (2003): Schwarze Elster, Mulde und Saale. Fischereibiologische Untersuchungen sowie Schadstoffbelastung von Brassen, Aal und Zander in den Unterläufen der Elbenebenflüsse. Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe. Hamburg. Unveröff. Bericht. BfN (2015): Erarbeitung eines bundesweiten FFH-Monitoringkonzeptes: Abstimmungstreffen, Expertentreffen der Fische und Rundmaularten im Mai Protokoll v (inkl. Wanderfische). Stand 06/2015. Bonn. Unveröff. Entwurf. Tab. 15: Landesbewertung der Vorkommen des Stromgründlings (Romanogobio belingi) in Sachsen-Anhalt für die Berichtsperiode 2007 bis Biogeographische Region Erhaltungszustand Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten Gesamtbewertung KON XX XX XX FV unbekannt Biogeographische Region: ATL atlantisch, KON kontinental; Erhaltungszustand (lt. Ampelschema EU): FV günstig (grün), U1 ungünstigunzureichend (gelb), U2 ungünstig-schlecht (rot), XX unbekannt. 164

167 Abb. 22: Stromgründling aus der Elbe bei Vockerode. Foto: U. Zuppke (2009). Abb. 23: Elbe bei Arneburg nördlich der Monitoringfläche ST_FISH_ROMABELI_02, die sich oberhalb von Klietznick befindet. Foto: U. Zuppke (2004). 165

168 Abb. 24: Lage der Monitoringflächen des Stromgründlings (Romanogobio belingi) in Sachsen-Anhalt (Stand 2014). Naturräume (nach BfN 2008): D05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland, D09 Elbtalniederung, D10 Elbe-Mulde-Tiefland, D11 Fläming, D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet, D18 Thüringer Becken und Randplatten, D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland, D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet, D28 Lüneburger Heide, D29 Wendland und Altmark, D31 Weser-Aller-Tiefland, D33 Nördliches Harzvorland, D37 Harz. 166

169 Tab. 16: Monitoringflächen für den Stromgründling (Romanogobio belingi) in Sachsen-Anhalt. Monitoring-Fläche ST_FISH_ ROMABELI_ FFH-Gebiets-Nr. Gebietsbezeichnung Biogeografische Region Naturraum Zuordnung Bundesmonitoring Landesmonitoring Elbe Wittenberg KON D10 x x Elbe Klietznick KON D09 x x Mulde Dessau KON D10 x x Alte Elbe Magdeburg KON D10 x *) Saale Groß Rosenburg KON D10 x *) Zuordnung: x STPE, x *) vorläufige STPE (Erstauswahl). Ellwanger, G., K. Burbach, R. Mauersberger, J. Ott, F.-J. Schiel & F. Suhling (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlagen für ein bundesweites FFH-Monitoring (Stand März 2009). FFS Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg (Hrsg.) (2005): Handbuch zum fischbasierten Bewertungssystem für Fließgewässer (FIBS). landwirtschaft-bw.info/servlet/pb/menu/ _l1/index html ( ). Gaumert, T. & U. Zuppke (2003): Flussneunaugen in der Mulde. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 40 (1): Holcik, J. (1986): The Freshwater Fishes of Europe Petromyzoniformes. Bd. 1, T. 1. Wiesbaden. Kammerad, B., S. Ellermann, J. Menke, O. Wüstemann & U. Zuppke (1997): Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt. Verbreitungsatlas. 1. Aufl. Magdeburg. Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.): 180 S. Nellen, W., R. Thiel & R. Ginter (1999): Ökologische Zusammenhänge zwischen Fischgemeinschafts- und Lebensraumstrukturen der Elbe (ELFI). Hamburg. Unveröff. BMBF-Projekt. PAN GmbH & ILÖK (Bearb.) (2010): Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring erstellt im Rahmen des F(orschungs)- und E(entwicklungs)- Vorhabens Konzeptionelle Umsetzung der EU- Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland. FKZ Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Auftraggeber). RANA Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer (2010): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen- Anhalt. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Auftraggeber). Schnitter, P., C. Eichen, G. Ellwanger, M. Neukirchen & E. Schröder (Hrsg.) (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Art. 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 2): 370 S. Zuppke, U. (1994): Zum Vorkommen des Steinbeißers (Cobitis taenia) im Mittelelbegebiet. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 31 (2): Zuppke, U. (2000): Neue Fischart für Sachsen-Anhalt Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 37 (1): Zuppke, U. (2006): Fischartenerfassung an der Saale zwischen Calbe/Wehr und Mündung sowie an der Alten Elbe und Alten Saale (im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau der Unteren Saale). LPR Dr. Reichhoff GmbH Dessau (Auftraggeber). Unveröff. Bericht. Zuppke, U. & S. Hahn (2001): Cyclostomata und Osteichthyes (Rundmäuler und Knochenfische). In: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna- Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt (Sonderheft): Anschrift der Autorin Kamilla Kubaczynski Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Naturschutz Reideburger Str Halle (Saale) kamilla.kubaczynski@lau.mlu.sachsen-anhalt.de 167

170 Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 53. Jahrgang 2016 Sonderheft: Berichtspflicht nach EU-Vogelschutzrichtlinie in Sachsen-Anhalt Stefan Fischer & Gunthard Dornbusch Die bereits 1979 erlassene Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten oder kurz Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG; kodifizierte Fassung von 2009: Richtlinie 2009/147/EG) sah bislang Berichtspflichten nach Artikel 9 (jährlicher Bericht über Naturentnahmen) sowie nach Artikel 12 (alle drei Jahre Bericht über die Anwendung der aufgrund dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften ) vor. Der Bericht nach Artikel 12 enthielt zwar mehr oder weniger vollständige Angaben zu durchgeführten Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Vogelwelt haben können, jedoch weder Angaben zum Bestand und Entwicklungstrend oder eine Bewertung der Maßnahmen und des Erhaltungszustands der Vogelarten, noch eine Analyse, welchen Beitrag die Vogelschutzgebiete zum Schutz europäischer Vogelarten leisten ( de/20822.html; letzter Abruf ). Im Dreijahresbericht für Sachsen-Anhalt (2002 bis 2004) vom Juli 2005 wurden für die 32 Vogelschutzgebiete des Landes fast 100 Maßnahmen gemeldet, weitere 40 außerhalb der EU SPA. Darunter waren so verschiedene und auch unterschiedliche dem Vogelschutz dienende Maßnahmen wie Flächenkauf, Vertragsnaturschutz, Anlage von Flachwasserzonen und Wasserrückhaltung, Regelungen zur Jagd an Gänseschlafplätzen, Wiederansiedlung baumbrütender Wanderfalken, Auswilderung von Großtrappen, Sicherung von Wiesenweihenbruten oder Schutz einer einzelnen Sumpfohreulenbrut (Dokumentation StVSW). Eine Gesamtbilanz der Erfolge dieser unterschiedlichen und vielfach wohl subjektiv ausgewählten Maßnahmen ist unter diesen Umständen kaum möglich. Um die Berichte nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH -Richtlinie zu harmonisieren und Aussagen über Erfolge und zukünftige Handlungsschwerpunkte zu ermöglichen, wurde das Berichtsformat der Vogelschutzrichtlinie von der EU-Kommission grundlegend umgestaltet und im April 2011 in Kraft gesetzt (Berichtsformat s. themen/monitoring/art12_uebersetzung_berichtsformat_bmu_bfn_end.pdf; letzter Abruf ). Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) hat es im September 2011 in dieser Form akzeptiert. Der Bericht nach EU-Vogelschutzrichtlinie ist nun ebenfalls alle sechs Jahre zu erstellen. Er enthält neben Angaben zum Netz der Vogelschutzgebiete auch Informationen über die Populationsgrößen, die Bestandsentwicklung, die Verbreitung und den Verbreitungstrend der Vogelarten, basiert also erstmalig auf konkreten Vogeldaten. Für Triggerarten, also Arten die der Anlass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten waren (Anhang I-Arten EU-VSchRL und weitere wertgebende Arten), waren ferner Angaben über Beeinträchtigungen und Gefährdungen, Populationsanteile in den Vogelschutzgebieten und ergriffene Erhaltungsmaßnahmen zu formulieren. Die Berichtsebene beim neuen Berichtsformat ist Deutschland, d. h. nicht mehr die Bundesländer. Der erste nach diesem neuen Format zu erstellende Bericht war der EU-Kommission bis zum vorzulegen und bezieht sich auf den Zeitraum Die wichtigsten Ergebnisse des deutschlandweiten Berichts nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie wurde als Die Lage der Natur in Deutschland (BfN 2014) veröffentlicht. Auf EU-Ebene werden die Berichtsergebnisse sowohl für die Bewertung der EU- Biodiversitätsstrategie als auch für die Erarbeitung der aktuellen Roten Liste der Brutvögel der EU verwendet. 1 Erhebung und Auswertung der erforderlichen Daten Die Kenntnis über die aktuelle Bestandssituation von Brutvögeln, Durchzüglern und Wintergästen, ihre kurz- und langfristige Bestandsentwicklung sowie die Verbreitung war sowohl in Sachsen-Anhalt als auch deutschlandweit im Berichtszeitraum so gut wie nie zuvor. Dazu haben insbesondere die in den letzten Jahren 168

171 Abb. 1: Erlenbruchwald am Gloinebach im EU SPA Altengrabower Heide, u. a. Lebensraum des Kranichs. Foto: B. Schäfer. im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV) qualitativ und quantitativ deutlich ausgebauten Monitoringprogramme für seltene Brutvögel (Sachsen-Anhalt: u. a. Fischer & Dornbusch 2014, Deutschland: u. a. Sudfeldt et al. 2012), für häufige Brutvögel (Sachsen-Anhalt: u. a. Trautmann et al. 2012, Deutschland: u. a. Sudfeldt et al. 2012) und für rastende Wasservögel (Sachsen-Anhalt: u. a. Schulze 2014, Deutschland: u. a. Sudfeldt et al. 2012) sowie die aktuellen Erhebungen zu Brut- und Rastvögeln in den EU SPA Sachsen-Anhalts (Mammen et al. 2013) und der Atlas Deutscher Brutvogelarten ADEBAR (Gedeon et al. 2014) beigetragen. Da die in den Bundesländern erhobenen Monitoringdaten auch für die jährliche Berechnung des Indikators für Artenvielfalt und Landschaftsqualität und für die Erstellung der Jahresberichte Vögel in Deutschland (zuletzt: Sudfeldt et al. 2013) ohnehin deutschlandweit beim Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) zusammenfließen und dort auch das Know-How zur Datenanalyse vorhanden ist, war es im Sinne der Arbeitsteilung, der bundesweit einheitlichen Behandlung der Daten und der Nutzung von Synergieeffekten zielführend, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den DDA auch für die Berichtspflicht mit der Zusammenführung und Aufbereitung der Daten aus den Bundesländern und verschiedenen Quellen beauftragt hatte. Der DDA hat dazu für die Bundesländer alle aus dem ADEBAR-Projekt und den zentralen Monitoringprogrammen stammenden Daten umfassend zusammengestellt. Diese waren dann in einer ersten Abfrage von den Fachbehörden und -verbänden der Bundesländer auf Richtigkeit bzw. Plausibilität zu prüfen und zu ergänzen. In Sachsen-Anhalt übernahm dies die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby des Landesamtes für Umweltschutz in Abstimmung mit weiteren Ornithologen. Vielfach war dabei trotz des Erkenntniszuwachses der letzten Jahre auf Expertenwissen zurückzugreifen, insbesondere bei der Abschätzung der langfristigen Bestandstrends der häufigen und mittelhäufigen Arten. Zur weiteren Absicherung von Trendberechnungen wurden dem DDA aus verschiedenen Quellen Datenreihen zur Bestandsentwicklung von Arten übermittelt, für die die bislang bestehenden Monitoringprogramme keine sicheren Trends liefern. 169

172 Abb. 2: Heideflächen mit einzelnen Alteichen im EU SPA Colbitz-Letzlinger Heide, u. a. Lebensraum von Ziegenmelker, Wiedehopf und Neuntöter. Foto: B. Schäfer. Abb. 3: Mit bis Brutpaaren ist der Neuntöter in Sachsen-Anhalt die häufigste und verbreitetste Brutvogelart des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Obwohl er als einzige Anhang I-Art in allen Vogelschutzgebieten des Landes vorkommt, sind nur 17,4 % seines Gesamtbestandes durch die Vogelschutzgebietskulisse abgesichert. Foto: H. Labitzke. 170

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