Workshop. Ist die Entsorgung ab 2005 für Bürger und Gewerbe gleichermaßen gesichert? Kommunale Kooperation zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop. Ist die Entsorgung ab 2005 für Bürger und Gewerbe gleichermaßen gesichert? Kommunale Kooperation zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit"

Transkript

1 Workshop Ist die Entsorgung ab 2005 für Bürger und Gewerbe gleichermaßen gesichert? Vortrag: Kommunale Kooperation zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit 2. Teil: Rechtliche Grundlagen

2 Betätigungsfelder kommunaler Kooperation Kommunale Kooperationen sind notwendig und sinnvoll. Kreative und durchdachte Kooperationen helfen bei der Bewältigung der Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie die umweltgerechte Entsorgung von Beseitigungsabfällen der Aufrechterhaltung und Sicherung der Entsorgungssicherheit auch unter dem Aspekt nicht gesicherter Entwicklungen in der Abfallwirtschaft der Stabilisierung der Entsorgungskosten auch unter dem Aspekt der Gebührenkalkulation

3 Kommunale Kooperation als Begriff Kommunale Kooperation bezeichnet die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand über Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen hinweg Die Zusammenarbeit von Trägern öffentlicher Aufgaben ist nicht auf kommunale Aufgaben beschränkt, insofern ist der Begriff kommunal nicht eng zu verstehen Die Kooperation öffentlicher Institutionen ist nicht neu (z.b. Zweckverbände, überregionale Zusammenarbeit von Anstalten öffentlichen Rechts, wie z.b. Rundfunkanstalten in der ARD)

4 Rechtliche Rahmenbedingungen für kommunale Zusammenarbeit Kooperationen sind in öffentlich-rechtlichen und privaten Handlungsformen möglich Die Wahl der geeigneten Handlungsform hängt von der Aufgabe und der Situation ab, ist also von einer Analyse des Einzelfalls abhängig Kooperationen öffentlicher Institutionen sind grundsätzlich von gemischt-wirtschaftlicher Zusammenarbeit - also von der Zusammenarbeit der öffentlichern Hand mit dem privaten Sektor zu unterscheiden, die gemeinhin PPP (Public Private Partnership) bezeichnet wird

5 Kooperationsformen der gemischt-wirtschaftlichen Zusammenarbeit (1) Public Private Partnership bezeichnet Konzepte, die verschiedenste Formen der organisatorisch verknüpften Zusammenarbeit öffentlicher Stellen mit der privaten Wirtschaft ermöglichen die Felder der möglichen Zusammenarbeit sind fast unbegrenzt die Arten der Zusammenarbeit sind ebenfalls fast unbegrenzt PPP-Modelle sind nach allgemeinem Verständnis Formen der unterschiedlichsten Arten von Privatisierung

6 Kooperationsformen der gemischt-wirtschaftlichen Zusammenarbeit (2) Funktionale Privatisierung, wie z.b. - Betriebsführung - Betreiberstellung - Outsourcing - Beratung - Kooperation - usw Finanzierungsprivatisierung, wie z.b. - Kreditfinanzierung - Leasing - Fonds- oder Factoringmodelle Gründung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen

7 Formen der kommunalen Kooperation (1) Kooperationen rein öffentlicher Stellen haben durchaus Tradition. Es handelt sich um public-public-partnerships, wie sie schon vielfach bezeichnet wurden. Zur Abgrenzung von PPP-Modellen, wird hier vorgeschlagen, sie public-public-co-operations, also PPC-Modelle zu nennen. PPC-Modelle sind in allen Rechtsformen möglich, also in öffentlich-rechtlicher Form, wie z.b. Zweckverbänden privaten Rechtsformen, wie z.b. GmbH s, deren Gesellschafter ausschließlich juristische Personen der öffentlichen Rechts sind

8 Formen der kommunalen Kooperation (2) Öffentlich-rechtliche Kooperationsformen Zweckverbände Umlandverbände kommunale Arbeitsgemeinschaft Privatrechtliche Kooperationsformen gemeinsame Kapitalgesellschaften Schlichte Zusammenarbeit von kommunalen Unternehmen oder Institutionen als (kommunale) ARGE (BGB-Gesellschaft)

9 Öffentlich-rechtliche Kooperation (1) Zweckverbände Vorteile - Erlangung von Synergieeffekten - gesicherte gesetzliche Grundlagen - Vermeidung der Steuerpflicht für Unternehmen - aufgrund der Strukturen Transparenz und Kontrolle für die öffentlichen Gremien Nachteile - schwerfällige Entscheidungswege - stark bürokratisierte Organisationsform - personalrechtliche Strukturen überwiegend dem Dienstrecht entsprechend - dem Haushaltsrecht weitgehend unterworfen

10 Öffentlich-rechtliche Kooperation (2) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für Aufgabenbereich der interkommunalen Zusammenarbeit, die eine gemeinsame Einrichtung, wie z.b. einen Zweckverband (oder gemeinsame AöR),nicht erfordern, bietet sich die Möglichkeit der Zusammenarbeit auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an, die ausdrücklich in vielen Landesgesetzen über die kommunale Zusammenarbeit erwähnt wird Vereinbarungen zur Errichtung einer kommunalen ARGE entsprechen letztlich der PPC durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen bei der Gestaltung kann auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag und mangels spezifischer Vorschriften auf die Regelungen des Zivilrechts (BGB) zurückgegriffen werden

11 Kommunale Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Kooperation möglich Geringe Bedeutung in der Praxis, denn Verwaltungsverfahrensgesetze und spezifische landesrechtliche Vorschriften regeln die ARGE nicht. Kommunen, kommunale Verbände, Landkreise können frei vereinbaren, dass insbesondere eine dieser Körperschaften Aufgaben für eine andere übernimmt, bzw. die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen gestattet. Die Nutzer dieser Maßnahme werden entweder die Kosten der Nutzung übernehmen oder ihrerseits Nutzungen gewähren, bzw. Aufgaben anderer Art erledigen.

12 Formen der Aufgabenerledigung durch die kommunale ARGE ARGE kann die Aufgaben der ARGE-Mitglieder selbst erledigen und hierzu selbst Anlagen errichten ARGE kann eine gemeinsame Tochtergesellschaft z. B. in der Rechtsform der GmbH gründen und diese mit der Erledigung beauftragen ARGE kann Dritte mit der Erledigung kommunaler Aufgaben beauftragen

13 Modell einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der hoheitlichen Entsorgung von Abfällen Kommune A Kommune B 100 % Anteile Entsorgungsauftrag Entsorgungsauftrag 100 % Anteile A GmbH Kooperationsvertrag B GmbH Errichtung der 50 % Anlage 50 % (= Bauherrengemeinschaft) Ideelle Hälfte Anlage (= Bruchteilsgemeinschaft) Ideelle Hälfte

14 Vergaberechtliche Betrachtung einer Kommunalen Zusammenarbeit (1) Die Geltung der Grundsätze des Vergaberechts nach den Richtlinien der EU sowie dem nationalen Vergaberecht (GWB) setzt voraus, Entgeltliche Verträge keine öffentlich-rechtlichen Verträge (umstritten) Beschaffung von Marktleistungen Mit einem Dritten (Unternehmen) kein Inhouse-Geschäft nicht lediglich hoheitliche Aufgabenerfüllung

15 Vergaberechtliche Betrachtung einer Kommunalen Zusammenarbeit (2) Die PPC von Kommunen in einer kommunalen ARGE ist dementsprechend - wenigstens nach dem hier vorgestellten Modell nicht vom Vergaberecht erfasst und daher ausschreibungsfrei, weil keine entgeltlichen Vertragsbeziehungen untereinander entstehen keine Marktleistungen beschafft werden, sondern stattdessen Leistungen selbst erstellt werden keine Vertragsbeziehungen zu einem (privaten) Unternehmer entstehen es sich lediglich um die Erledigung originärer kommunaler Aufgaben handelt bei Einschaltung eines den Beteiligten gemeinsam gehörenden Unternehmens das Privileg des Inhouse-Geschäfts greift (umstritten)

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Kommunalisierung

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Kommunalisierung Öffentliches Wirtschaftsrecht Privatisierung und Kommunalisierung Kommunalisierung Zur Thematik: Burgi, in: Ipsen (Hg.), Rekommunalisierung von Versorgungsleistungen? Göttingen 2012. Arbeitsteilung zwischen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 75/2004 Version Datum 03.05.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Fachausschuss nicht-öffentliche Sitzung Datum: Fachausschuss

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Prof. Dr. jur. Martin Müller Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fachbereich Recht

Mehr

Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz

Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz PPP für Kläranlagen Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz Lorenz Bösch, Präsident Verein PPP-Schweiz 9. März 2012, Symposium PPP im Bereich Abwasser, ETH Zürich-Hönggerberg 22.02.2012 Überblicke

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz Speichern in der Cloud - aber sicher Jochem Pattloch 11. Tagung der DFN-Nutzergruppe Hochschulverwaltung "Mobiler Campus" vom 6. - 8. Mai 2013 an der Universität Mannheim Kooperativer

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang

Mehr

Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt. Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind betroffen?

Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt. Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind betroffen? Übersicht über den sschutz im Ehrenamt sschutz? sträger Für eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft (z. B. Kirche) bzw. öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft Alle religionsgemeinschaftlichen

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Arbeitsgruppe Mobilität im Alter. Fahrdienst-Angebot in der Gemeinde Hünfelden

Arbeitsgruppe Mobilität im Alter. Fahrdienst-Angebot in der Gemeinde Hünfelden Fahrdienst-Angebot in der Gemeinde Hünfelden Ausgangspunkt / Entwicklung Bestehende Fahrdienste in 2 von 7 Ortsteilen Hünfeldens Unterschiedliche Angebote, beide auf ehrenamtlicher Basis Arbeitskreis Zukunft

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen

Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen 1. Das Projekt auswählen Nach dem Anmelden in der Datenbank im Menü [Vorhaben] den Untermenüpunkt [Vorhabenübersicht] wählen. Dort bitte das entsprechende

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Honorare & Konditionen

Honorare & Konditionen R e c r u i t m e n t, C o n s u l t i n g u n d I n t e r i m M a n a g e m e n t Leistungen Die Beratungsleistungen von allcruitment consulting richten sich an Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung. Konzepte Strukturen Schwierigkeiten. Düsseldorf, 17. Februar 2014

Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung. Konzepte Strukturen Schwierigkeiten. Düsseldorf, 17. Februar 2014 Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Konzepte Strukturen Schwierigkeiten Düsseldorf, 17. Februar 2014 Gliederung Begriff der Nachhaltigkeit und Verwendung im rechtlichen Kontext Regelungen

Mehr

Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen

Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Lizenzierung der StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 erläutern. In dieser Anleitung

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit

EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit einer Aufgabendelegation Mit einem aktuellen Urteil vom 13.06. (C-386/11) hat der EuGH erstmals zur in Deutschland seit Jahren umstrittenen Frage der Vergabepflichtigkeit

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz Wege in die Cloud - Die Rolle des DFN - Jochem Pattloch DFN-Kanzlerforum 2014 6. Mai 2014, Berlin Keine Mode-Erscheinung n Die "Cloud" ist keine vorübergehende Mode-Erscheinung,

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Trägerschaften von Kinder- und Jugendheimen: Ein PPP-Projekt, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. iur. Isabelle Häner 9.

Trägerschaften von Kinder- und Jugendheimen: Ein PPP-Projekt, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. iur. Isabelle Häner 9. Trägerschaften von Kinder- und Jugendheimen: Ein PPP-Projekt, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. iur. Isabelle Häner 9. Juni 2010 Übersicht Historische Ausgangslage Rechtliche Grundlagen Zwischenfazit

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband

Mehr

ecaros-update 8.2 Update 8.2 procar informatik AG 1 Stand: DP 02/2014 Eschenweg 7 64331 Weiterstadt

ecaros-update 8.2 Update 8.2 procar informatik AG 1 Stand: DP 02/2014 Eschenweg 7 64331 Weiterstadt Update 8.2 procar informatik AG 1 Stand: DP 02/2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 3 2 Erforderliche Anpassungen bei der Installation...3 2.1 Konfiguration Jboss 7 Applicationserver (Schritt 4/10)...3

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Enjoy OCI direkt in SAP mit dem SAP Open Catalog Interface (SAP OCI)

Enjoy OCI direkt in SAP mit dem SAP Open Catalog Interface (SAP OCI) Enjoy OCI direkt in SAP mit dem SAP Open Catalog Interface (SAP OCI) MM-FB-005 Seite 1 (5) SAP Apps by ISC SAP Apps by ISC Die ISC bildet mit ihren Tochtergesellschaften eine innovative IT-Dienstleistungsgruppe.

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Die EWIV als virtuelles Unternehmen

Die EWIV als virtuelles Unternehmen Die EWIV als virtuelles Unternehmen Auflösung von Unternehmensgrenzen Ute Hirschburger 1 Virtuelle versus klassische Unternehmen Ein virtuelles Unternehmen ist eine Organisation, die eigentlich existiert,

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen Dr. Thomas Wolf Regensburg, den 25.05.2012 1 Agenda 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen 02 Handlungsformen für die

Mehr

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG... 4 Eingehende E-Mails können

Mehr

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Skriptum. zum st. Galler

Skriptum. zum st. Galler Skriptum Auf dem Weg zum st. Galler Management-Modell Mit H2Ȯ. Lernen Üben Sichern Wissen Auf dem Weg zum St. Galler Management-Modell mit H2Ö Bei der Gründung der H2Ö GmbH wurde der Anspruch erhoben,

Mehr

PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um

PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um Wenn ein neuer Rechner angeschafft wird, dann will man seine Daten weiterhin nutzen können. Wir zeigen Schritt für Schritt wie's geht.

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

1. Management Summary. 2. Grundlagen ERP. 3. ERP für die Produktion. 4. ERP für den Handel. 5. EPR für Dienstleistung. 6.

1. Management Summary. 2. Grundlagen ERP. 3. ERP für die Produktion. 4. ERP für den Handel. 5. EPR für Dienstleistung. 6. Inhalt Erfolg für Ihr Projekt 1. Management Summary 2. Grundlagen ERP 3. ERP für die Produktion 4. ERP für den Handel 5. EPR für Dienstleistung 6. Einzelne Module 7. Blick auf Markt und Technologien 8.

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Dr. Guido Schwarz Forschung, Schulung, Beratung; A - 1180 Wien, Edelhofgasse 31/8; Tel: +43-1-478 34 44 Mobil: +43-676 431 91 12 E-mail:

Dr. Guido Schwarz Forschung, Schulung, Beratung; A - 1180 Wien, Edelhofgasse 31/8; Tel: +43-1-478 34 44 Mobil: +43-676 431 91 12 E-mail: 1 PROTOKOLL 2 Der Startschuss verlief erfolgreich, wenn auch mit Geburtswehen. Bei herrlichem Wetter gab es einen diskussionsreichen Nachmittag mit dem Fazit: Lauter nette Menschen und interessant genug,

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform. Marco Villiger Direktor Recht FIFA

Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform. Marco Villiger Direktor Recht FIFA Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform Marco Villiger Direktor Recht FIFA Abgrenzungen Sportorganisationen Klubs National SFV, DFB usw. Verbände International FIFA, UEFA usw. IOC (Sonderfall)

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 25. Mai 2009 Herr Kirchner 0421/361-5444 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.06.2009 Verordnung über landesrechtliche Regelungen im

Mehr

Plus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie.

Plus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Plus Strom Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Wie viel Plus hätten Sie gern? Unsere Energie ist Teil Ihrer Wertschöpfungskette. Und damit entscheidend für funktionierende Prozesse in

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

YouTube: Video-Untertitel übersetzen

YouTube: Video-Untertitel übersetzen Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Umsatzbesteuerung der Kommunen

Umsatzbesteuerung der Kommunen 4. Bundeskongress der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten e.v. BAG-KOMM e.v. Lübeck, 1. Juli 2014 Forum Umsatzbesteuerung der Kommunen Dr. Bernd Hoefer Rechtsanwalt

Mehr

Lizenzierung von StarMoney 9.0 bzw. StarMoney Business 6.0 durchführen

Lizenzierung von StarMoney 9.0 bzw. StarMoney Business 6.0 durchführen Lizenzierung von StarMoney 9.0 bzw. StarMoney Business 6.0 durchführen In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Lizenzierung der StarMoney 9.0 bzw. StarMoney Business 6.0 erläutern. In dieser Anleitung

Mehr

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Hans Roth Fürsprecher Fachanwalt SAV Arbeitsrecht www.kglaw.ch Begriffserläuterungen / Abgrenzungen Rechtsgrundlagen Hinweise zu ausgewählten Vertragspunkten

Mehr

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40

Mehr

1 Kurzanleitung IMAP-Verfahren

1 Kurzanleitung IMAP-Verfahren Benutzer Vermittlerportal 06.03.2015 Kurzanleitung IMAP-Verfahren Inhaltsverzeichnis 1 Kurzanleitung IMAP-Verfahren 2 Einrichtung in Outlook 2013 3 Einrichtung in Outlook 2010 4 Hilfe bei Fragen oder Problemen

Mehr

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR)

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Eine Firma stellt USB-Sticks her. Sie werden in der Fabrik ungeprüft in Packungen zu je 20 Stück verpackt und an Händler ausgeliefert. 1 Ein Händler

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und

Mehr

Öffentliche Unternehmen

Öffentliche Unternehmen Diplomica Verlag Reihe Unternehmensformen Band 10 Dirk Noll Öffentliche Unternehmen Optimierungsmöglichkeiten durch die Wahl der Rechtsform und Organisation Noll, Dirk: Öffentliche Unternehmen: Optimierungsmöglichkeiten

Mehr

1 Land: Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer

1 Land: Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Anlage 5 (zu Ziffer IV) Bereichsabgrenzungen Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Kelheim digital Schnelles Internet für den ganzen Landkreis

Kelheim digital Schnelles Internet für den ganzen Landkreis Kelheim digital Schnelles Internet für den ganzen Landkreis Dienstag, 21.07.2015 um 9:00 Uhr Wolf GmbH Industriestraße 1, 84048 Mainburg Herausforderung Breitbandausbau Handlungsempfehlungen für Kommunen

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!

Mehr

Car-Net über WLAN Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net

Car-Net über WLAN Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net Liebe Fahrerin, lieber Fahrer, Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen eine WLAN-InternetVerbindung mit Ihrem Infotainmentsystem

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Event-Konzept (Stand 09.07.2012)

Event-Konzept (Stand 09.07.2012) Event-Konzept (Stand 09.07.2012) Der Event in Campus bezeichnet eine besondere Art der Veranstaltung, die im Gegensatz zu herkömmlichen Lehrveranstaltungen in der öffentlichen Ansicht ohne Angabe eines

Mehr

Die Prüfung wirtschaftlicher Unternehmungen von Gemeinden im Bundesland Salzburg Annemarie SAM und Matthias STÖCKL VIII EURORAI Kongress Halle an der Saale, 17. Oktober 2013 Das Bundesland Salzburg Bevölkerung

Mehr

Um ein solches Dokument zu erzeugen, muss eine Serienbriefvorlage in Word erstellt werden, das auf die von BüroWARE erstellte Datei zugreift.

Um ein solches Dokument zu erzeugen, muss eine Serienbriefvorlage in Word erstellt werden, das auf die von BüroWARE erstellte Datei zugreift. Briefe Schreiben - Arbeiten mit Word-Steuerformaten Ab der Version 5.1 stellt die BüroWARE über die Word-Steuerformate eine einfache Methode dar, Briefe sowie Serienbriefe mit Hilfe der Korrespondenzverwaltung

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr