Umsatzbesteuerung der Kommunen
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- Johannes Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 4. Bundeskongress der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten e.v. BAG-KOMM e.v. Lübeck, 1. Juli 2014 Forum Umsatzbesteuerung der Kommunen Dr. Bernd Hoefer Rechtsanwalt
2 Fallgestaltungen Flächen für Automatenaufsteller Standflächen für Wochenmarktbeschicker Parkplätze Beseitigung von Abfällen aus Privathaushalten Beseitigung von Abwässern aus Privathaushalten Schneeräumung in der Nachbargemeinde gemeinsamer Bauhof als AöR
3 Umsatzsteuerpflicht von Kommunen nach dem Wortlaut des UStG 2 Abs. 3 Satz 1 UStG: Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen wirtschaftlich herausheben keine Vermögensverwaltung kein Hoheitsbetrieb
4 insbesondere: Hoheitsbetrieb kein Versorgungsbetrieb ( 4 Abs. 3) gesetzlich zugewiesene Aufgabe einer jpdör öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang ODER örtlich eingeschränkter Markt und kein Wettbewerb
5 Umsatzsteuerpflicht von Kommunen nach der MwStSystRL Art. 13 Abs. 1 MwStSyStRL: keine Umsatzsteuerpflicht bei Tätigkeiten oder Umsätzen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen aber nicht, soweit eine Behandlung als nichtsteuerpflichtig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde
6 richtlinienkonforme Auslegung des 2 Abs. 3 UStG durch den BFH Umsatzsteuerpflicht gegeben bei: unternehmerischer Tätigkeit (= nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen) plus Tätigwerden auf privatrechtlicher Grundlage
7 richtlinienkonforme Auslegung des 2 Abs. 3 UStG durch den BFH Umsatzsteuerpflicht gegeben bei: unternehmerischer Tätigkeit (= nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen) plus Tätigwerden auf privatrechtlicher Grundlage ODER hoheitlicher Tätigkeit im Wettbewerb
8 Anwendung des 2 Abs. 3 UStG auf die Fallgestaltungen Flächen für Automatenaufsteller Standflächen für Wochenmarktbeschicker Parkplätze Beseitigung von Abfällen aus Privathaushalten Beseitigung von Abwässern aus Privathaushalten Schneeräumung in der Nachbargemeinde gemeinsamer Bauhof als AöR
9 Flächen für Automatenaufsteller herkömmlich: Vermögensverwaltung (umsatzsteuerfrei) jetzt: privatrechtlicher Mietvertrag öffentlich-rechtliche Nutzungsgebühr beide umsatzsteuerpflichtig keine Steuerfreiheit nach 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG (BFH, Urteil vom V R 10/09, BFH/NV 2010, 1574)
10 Flächen für Wochenmarktbeschicker Unterscheidung nach der Art der Überlassung: privatrechtlicher Überlassungsvertrag öffentlich-rechtliches Nutzungsentgelt = keine hoheitliche Tätigkeit, Wettbewerb, aber ggf. steuerfrei nach 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG (BFH, Urteil vom V R 5/13, BFH/NV 2014, 1159) Überlassung durch Sondernutzung = hoheitliche Tätigkeit, kein Wettbewerb, daher USt-frei (BFH, Urteil vom V R 33/08, BFH/NV 2010, 957)
11 Parkplätze herkömmlich: Unterscheidung nach der Art der Parkplätze unselbständige Parkplätze ( Parkstreifen ): USt-frei selbständige Parkplätze: USt-pflichtig jetzt: privatrechtliches Nutzungsentgelt öffentlich-rechtliches Nutzungsentgelt ( echte Parkgebühr ) jeweils USt-pflichtig, da Wettbewerb (BFH, Urteil vom V R 1/11, BFH/NV 2012, 534)
12 Hausmüllentsorgung herkömmlich: Hoheitsbetrieb wegen gesetzlicher Aufgabenzuweisung an juristische Personen des öffentlichen Rechts jetzt: privatrechtliches Entgelt: wohl USt-pflichtig, ggf. ermäßigter Mehrwertsteuersatz (Anhang III Nr. 18 MwStSystRL) öffentlich-rechtliche Gebühren: wohl USt-frei, da hoheitliche Tätigkeit
13 Abwasserbeseitigung herkömmlich: Hoheitsbetrieb wegen landesrechtlicher Aufgabenzuweisung an juristische Personen des öffentlichen Rechts jetzt: privatrechtliches Entgelt: wohl USt-pflichtig, öffentlich-rechtliche Gebühren: wohl USt-frei, da hoheitliche Tätigkeit
14 Schneeräumen in der Nachbargemeinde herkömmlich: Beistandsleistung jetzt: privatrechtliches Entgelt: USt-pflichtig öffentlich-rechtliches Entgelt Es kommt darauf an: privat- oder öffentlich-rechtlicher Vertrag Umfang der übertragenen Aufgaben
15 gemeinsame Bauhof-AöR Gemeinden A und B errichten gemeinsame Anstalt für Bauhoftätigkeiten. Die Anstalt rechnet ihre Tätigkeiten kostendeckend gegenüber A und B ab. Problem: gemeinsamer Hilfsbetrieb?
16 Problemzonen privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Grundlage für das Tätigwerden Begriff des Wettbewerbs Vorliegen eines Wettbewerbs für die konkrete Tätigkeit (z.b. Rechnungsprüfungswesen, Telefonzentrale) Umfang der Aufgabenübertragung bei öffentlichrechtlicher Grundlage Vorsteuerabzug: Bestimmung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung
17 Umsatzsteuerbefreiung Umsatzsteuerbefreiung wegen der Art der Leistung ( 4 UStG) greift auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts Beispiel (aus der Veranstaltung): Leistungen der Volkshochschulen ( 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG) sind auch bei privatrechtlichem Vertrag zwischen der VHS und dem Kursteilnehmer umsatzsteuerfrei
18 WEISSLEDER EWER Dr. Bernd Hoefer Rechtsanwalt Walkerdamm Kiel Telefon (0431) Telefax (0431)
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