Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Schulakten
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- Detlef Sternberg
- vor 8 Jahren
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1 Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Schulakten Susanna Wurche
2 Begriffsbestimmung Gegenstand der der Arbeitsgruppensitzung sind Unterlagen von Schulen und nicht Unterlagen der der Schulaufsicht
3 Begriffsbestimmung für für Unterlagen der der Schulaufsicht und für für Landesschulen sind die die staatlichen Archive zuständig Brandenburg: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Land Berlin: Landesarchiv Berlin
4 Zuständigkeit entscheidendes Kriterium der der archivischen Zuständigkeit für für die die Überlieferung von öffentlichen Schulen sollte deren Träger sein (Städte, Gemeinden, Land- und Stadtkreise, kreisfreie Städte) Unterlagen von Privatschulen können auch übernommen werden (Vertragliche Regelung mit mit dem freien Träger notwendig) Uwe Schaper: Probleme der der Archivierung von Schulakten (Brandenburgische Archive 7/96)
5 Zuständigkeit Bei Bei Trägerwechsel und damit möglicherweise verbundenem Veränderung der der archivischen Zuständigkeit sollte die die Geschlossenheit der der Überlieferung bewahrt und eine Zersplitterung von Beständen vermieden werden! Fallentscheidungen erfordern die die Absprache zwischen den betroffenen Archiveinrichtungen
6 Bewertung Anregungen für für die die Bewertung von Schulakten bieten bereits vorliegende Bewertungsmodelle bzw. -empfehlungen: Baden-Württemberg (LAD )) Hamburg (Beitrag in in Archivar 3/91 Köln (Historisches Archiv), Nordrhein-Westfalen (RAMA) Sachsen (Archivverwaltung) und
7 Bewertung bereits vorhanden Überlieferung von Schulen betrachten regionale Besonderheiten beachten verschiedene Schultypen (Grund-, Ober-, Gesamtund Förderschulen, Gymnasien, OSZ) berücksichtigen Überblick über die die Schriftgutverwaltung gewinnen (Aktenplan/Generalaktenplan in in Anwendung?)
8 Bewertung Festlegung der der zu zu übernehmenden Schulen unter besonderer Beachtung der der vor vor 1945 und vor vor 1990 entstandenen Unterlagen Festlegung der der archivwürdigen Unterlagen Auswahlarchivierung und/oder Samplebildung bei bei massenhaft gleichförmigen Unterlagen wie wie beispielsweise Schülerakten, Klassenbücher, Prüfungsunterlagen
9 Archivgut als als archivwürdig werden im im Allgemeinen angesehen: Veröffentlichungen der der Schulen Vergehen von von Schülern (Diebstähle, Einbrüche) Abstimmung zwischen Schulbereichen und und -arten -arten Schulname, Schulbeirat, Schulordnung, Schulleitung Lehrer-, Fach- Fach-und Schulkonferenzen Veranstaltungstätigkeit, Schulvereine, Schulchroniken Lehrbuchlisten und und grundsätzliche Angelegenheiten, Schulpflicht Projekttage, Wettbewerbe, Förderunterricht Schülermitverantwortung, Schülerzeitung, außerschulische Betätigung Elternvertretung
10 Aussonderung Aussonderungsmodalitäten mit mit der der Schulleitung festlegen (alle zwei oder fünf Jahre) Angebot der der Durchführung von Behördentagen für für Schulleitung/Mitwirkungsgremien Vereinbarungen über Ausnahmen von der der Anbietungspflicht für für nicht archivwürdige Unterlagen können abgeschlossen werden Aussonderungs- und Übernahmeverzeichnisse für für potenziell archivwürdige Unterlagen durch die die Schulen
11 Weitere Vorgehensweise Bildung einer Arbeitsgruppe die die sich mit mit Fragen der der Zuständigkeit und Bewertung befasst Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mit den Schulverwaltungsämtern Abschluss einer Vereinbarung zwischen BLHA und MBJS über die die Ausnahme von der der Anbietungspflicht für für Zeugniszweitschriften
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