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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Ordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Faches der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach bis zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.). (Studienordnung Magister Kunstgeschichte) Vom 12. Januar 1993 (KWMBl II S. 196) in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 28. April 2003 Änderungen der Studienordnung vom 12. Januar 1993: - Erste Änderungssatzung vom 12. November 1993 (KWMBl II 1994, S. 23) - Zweite Änderungssatzung vom 28. April 2003 (KWMBl II 2004, S. 193) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität München folgende Satzung:

2 INHALTSÜBERSICHT I. Allgemeine Bestimmungen 1 Studienordnung und Studienberatung 2 Studiendauer und Studienbeginn 3 Studienvoraussetzungen 4 Gegenstand des Faches und Studienziel 5 Studienabschnitte 6 Lehrveranstaltungen 7 Bedingungen für die Pflichtlehrveranstaltungen II. Hauptfachstudium 8 Hauptfachstudium: Grundstudium 9 Hauptfachstudium: Hauptstudium III. Nebenfachstudium Mittlere und Neuere Kunstgeschichte 10 Nebenfachstudium 11 Nebenfachstudium: Grundstudium 12 Nebenfachstudium: Hauptstudium IV. Nebenfachstudium Geschichte der Islamischen Kunst 13 Nebenfachstudium 14 Schlußbestimmungen

3 - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Studienordnung und Studienberatung (1) Diese Ordnung regelt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-- ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S. 2) und der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-- Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268), jeweils in der geltenden Fassung, Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Haupt- und Nebenfach bis zum Erwerb des akademischen Grades eines M.A. im Fach der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte sowie im Nebenfach Geschichte der Islamischen Kunst. (2) Auskünfte und Ratschläge gibt die Studienberatung der Verwaltung der Universität München bei fachübergreifenden Problemen; sie sollte vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen, bei der Absicht, den Studiengang zu wechseln, und in Fragen der Zulassungsbeschränkung konsultiert werden. Auskünfte und Ratschläge gibt ferner die Studienberatung des Institutes für Kunstgeschichte bei fachspezifischen Fragen; sie sollte in Fragen der fachlichen Planung des Studiums, der Wahl von Schwerpunkten und Nebenfächern, bei der Absicht, die Hochschule zu wechseln, konsultiert werden. Auskünfte im Hinblick auf die Magister-Zwischenprüfungsordnung und die Magisterprüfungsordnung erteilt die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und für den Magister Artium. 2 Studiendauer und Studienbeginn (1) Die Regelstudienzeit ist in der Magisterprüfungsordnung 5 bestimmt. (2) Die Anerkennung von Semestern, die an anderen Hochschulen verbracht worden sind, sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Magister- ZwPO 7 und in der Magisterprüfungsordnung 4 Abs. 7 bis 9 geregelt. (3) Das Studium der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte kann sowohl im Haupt- als auch im Nebenfach nur im Wintersemester begonnen werden.

4 - 3-3 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. Wer sich mit einer fachgebundenen Hochschulreife bewirbt, kann nur dann zugelassen werden, wenn aufgrund der fachgebundenen Hochschulreife eine Immatrikulation für das Magisterstudium im Fach Mittlere und Neuere Kunstgeschichte erfolgen kann. (2) Des weiteren sind für ein erfolgreiches Studium der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte erforderlich - kunsthistorische und historische Grundkenntnisse in den Epochen des Mittelalters und der Neuzeit - Kenntnisse mindestens in Latein 1 sowie in wenigstens zwei modernen Fremdsprachen (Englisch und Französisch oder Italienisch). An Stelle des Französischen oder Italienischen können andere, für das Kunstgeschichtsstudium relevante Sprachen (wie Niederländisch, Spanisch, Russisch) treten; im Zweifelsfall entscheidet darüber der Dekan oder sein Beauftragter. Die Befreiung vom Nachweis der Kenntnisse im Französischen oder Italienischen entbindet nicht von der Notwendigkeit, sich möglichst bald ausreichende Kenntnisse in diesen für das Kunstgeschichtsstudium relevanten Sprachen anzueignen. Wird Geschichte der Islamischen Kunst als ein Studienschwerpunkt gewählt, so entfällt das Erfordernis des Nachweises lateinischer Sprachkenntnisse, wenn der Nachweis von Sprachkenntnissen des Arabischen, Persischen oder Türkischen/Osmanischen in einem dem Latinum gleichwertigen Umfang erbracht wird (in der Regel durch vier Semester aufsteigende oder erweiternde Sprachkurse; vgl. 26 Abs. 1 Nr. 1 Magister- ZwPO und 4 Abs. 3 Satz 4 Magisterprüfungsordnung). Soweit die Studierenden diese Grund- und Sprachkenntnisse nicht während der Schulzeit erworben haben, sollten sie sich diese in der ersten Phase des Grundstudiums aneignen, da sie bereits in den Proseminaren, Propädeutika und anderen Lehrveranstaltungen benötigt werden. Über den Nachweis dieser Kenntnisse s. u. 6 Propädeutika. 4 Gegenstand des Faches und Studienziel Der Gegenstand des Faches ist die Geschichte der Kunst vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart in Europa sowie wahlweise auch des Islam: die Geschichte der Architektur und des Städtebaues, der Skulptur und Plastik, der Malerei und Graphik und des 1 Vgl. 26 Abs. 1 Nr. 1 Magister-ZwPO und 4 Abs. 3 Magisterprüfungsordnung.

5 - 4 - Kunstgewerbes; die zeitlichen und räumlichen Grenzen sind fließend, die räumlichen namentlich für die Moderne (hier schließen sie z.b. die USA ein); in der Moderne sind die Gattungen um neue Medien (Foto, Film, Design) erweitert worden. Das Fach der Kunstgeschichte erforscht die künstlerischen Materialien, Techniken und Werkprozesse, ferner die Kunstanschauungen und -theorien, dann die ideellen, politischen, sozialen, die institutionellen und persönlichen Umstände, die zur Entstehung von Kunstwerken führen oder sie begleiten; es erforscht auch die Geschichte der eigenen Wissenschaft. Das Verständnis der Kunstwerke erfordert die Fähigkeit zu einer methodischen Beschreibung und Analyse künstlerischer Formen, um sie historisch einzuordnen und inhaltlich und formal zu interpretieren und zu beurteilen. Die Studierenden sollen sich einen am Stand der Forschung ausgerichteten Überblick über die Epochen der Kunstgeschichte erarbeiten und dabei verschiedene Gattungen und Sachgebiete berücksichtigen. Sie sollen im Hauptstudium auch Schwerpunkte ihres Wissens ausbilden, die Vielfalt der Methoden der Kunstwissenschaft kennenlernen und die Fähigkeit erwerben, wissenschaftliche Problemstellungen selbst zu erarbeiten, sich offener Fragen bewußt zu werden und deren fachwissenschaftliche Relevanz zu erkennen. Wegen der Beziehung der Kunstwissenschaft zu den Nachbarwissenschaften ist eine sinnvolle Wahl der beiden Nebenfächer zu empfehlen. (Naheliegend sind Kombinationen mit anderen kunsthistorischen Fächern wie der Archäologie oder der Byzantinischen Kunstgeschichte, mit historischen und historisch-hilfswissenschaftlichen, mit philologischen und philosophischen Fächern; über ausgeschlossene Kombinationen s. den Anhang zur Magisterprüfungsordnung). 5 Studienabschnitte Das Studium wird in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Das Grundstudium ist auf vier Semester angelegt; doch können die geforderten Leistungen auch in kürzerer Zeit erbracht werden. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Über diese Prüfungen, Verfahren und Fristen der Anmeldung, Möglichkeiten der Wiederholung s. die entsprechenden Prüfungsordnungen.

6 - 5-6 Lehrveranstaltungen Neben dem selbständigen Studium steht die Vermittlung der Ziele und Inhalte des Studiums in folgenden Arten von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen: Sie sind für alle Studierenden im Grund- und Hauptstudium zugänglich. In ihnen werden ausgewählte Sachgebiete oder Problembereiche zusammenhängend dargestellt, auch unpublizierte Forschungsergebnisse vermittelt und eigene, gegebenenfalls kontroverse Lehrmeinungen und -methoden vorgestellt. Propädeutika: Sie sind für Studierende des Grundstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). In ihnen wird kunsthistorisches Grundwissen in den Sachgebieten Quellenkunde, Ikonographie, Begriffs- und Formenlehre geübt. Die Propädeutika werden mit Klausuren abgeschlossen. In diesen Klausuren kann die Übertragung kleinerer fachbezogener Texte (Latein, Englisch, Französisch oder Ersatzsprache) Prüfungsbestandteil sein. Proseminare: Sie sind für Studierende des Grundstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Proseminare gelten sachlich, thematisch und zeitlich begrenzten Bereichen der Kunstgeschichte. Die Methoden kunsthistorischen Arbeitens werden in der Regel in Verbindung mit schriftlich auszuarbeitenden Referaten im Hörsaal oder vor Originalen geübt. Proseminare können statt dessen auch durch eine Klausur abgeschlossen werden. Übungen: Sie sind für Studierende des Grund- und des Hauptstudiums bestimmt (über Begrenzungen und Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Übungen sind wichtige Ergänzungen des Grund- und des Hauptstudiums. Die Übungen werden in der Regel von Fachleuten aus verschiedenen anderen kunsthistorischen Institutionen, aber auch von Lehrkräften des Institutes abgehalten und bieten spezialisierte Lehrinhalte und berufskundliche Perspektiven an.

7 - 6 - Hauptseminare: Sie sind für Studierende des Hauptstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). In ihnen sollen die Studierenden lernen, einen Sach- oder Problemzusammenhang selbständig wiederzugeben, zu beurteilen und weiter zu entwickeln. Examenskolloquien/Seminare für Examenskandidaten: Diese Kolloquien oder Seminare sind Lehrveranstaltungen für Studierende, die mit der Anfertigung von abschließenden Prüfungsarbeiten (Magisterarbeit oder Dissertation) befaßt sind. (Über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen.) Exkursionen: Sie sind für Studierende des Grund- und des Hauptstudiums bestimmt (über Begrenzungen und Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Exkursionen bieten die Möglichkeit, Kunstgegenstände im Original zu untersuchen und zu beurteilen. Sie sind integraler Bestandteil des Studiums und für die Studierenden im Hauptfach obligatorisch. Sie können in Verbindung mit Pround Hauptseminaren sowie Übungen stehen. 7 Bedingungen für die Pflichtlehrveranstaltungen Für die Pflichtlehrveranstaltungen nach 8 Abs. 3 b) bis d), 9 Abs. 3 b) bis d), 11 Abs. 2 b) und 12 Abs. 2 b) gilt Folgendes: (1) Die für einen Erfolg erforderlichen Leistungen werden von dem Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt und rechtzeitig zu deren Beginn bekanntgegeben. Kann ein Studierender an der Lehrveranstaltung, zu der er sich angemeldet hat, nicht regelmäßig teilnehmen, so ist er verpflichtet, unverzüglich unter Angabe der Gründe den Leiter der Lehrveranstaltung zu bitten, ihn aus der Liste der Teilnehmer zu streichen. Bei Nichtanerkennung dieser Gründe oder unentschuldigtem Ausscheiden gilt die Lehrveranstaltung als nicht erfolgreich besucht. (2) Bei späterem Wechsel des Hauptfachs wird über die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen nach Maßgabe der Magister-ZwPO bzw. der Magisterprüfungsordnung entschieden; eventuell fehlende Spezialkenntnisse, die im neuen Hauptfach gefordert werden, muß der Studierende nachholen.

8 - 7 - II. Hauptfachstudium 8 Grundstudium (1) Das Grundstudium führt inhaltlich und methodisch in das wissenschaftliche Arbeiten und in unterschiedliche Forschungsrichtungen der Kunstgeschichte ein. Es bietet einen Überblick und erste Spezialkenntnisse im Fach. Dies geschieht vornehmlich in Vorlesungen, Propädeutika und Proseminaren. Hier lernen die Studierenden die verschiedenen Sachgebiete, Methoden und Hilfsmittel des Faches kennen, lernen sich mit Quellen und Literatur auseinanderzusetzen und üben Fähigkeiten, die für das wissenschaftliche Arbeiten nötig sind. (2) Im Grundstudium müssen verschiedene Kunstgattungen, alle Epochen der Kunstgeschichte (Mittelalter, Neuzeit [Renaissance/Barock] und Moderne [19./20. Jahrhundert]) und verschiedene Länder, wahlweise auch die Kunst des Islam berücksichtigt werden. (3) Anforderungen im Grundstudium (ca. 32 SWS): a) Besuch von 4 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 dreistündigen Propädeutika und 2 mindestens zweistündigen Proseminaren. Der Besuch weiterer Propädeutika und Proseminare wird dringend empfohlen. Eines der Propädeutika muß der Formenlehre, eines muß der Ikonographie oder Quellenkunde gelten. Ein Proseminar oder eine Übung nach c) muß vor Originalen sein. c) Pflichtlehrveranstaltungen sind darüber hinaus zwei in der Regel zweistündige Übungen im Laufe des Grund- oder Hauptstudiums. Mindestens eine der Übungen muß berufsbezogen sein. Eine Übung im Grundstudium oder ein Proseminar nach b) muß vor Originalen sein. d) Weitere Pflichtlehrveranstaltung sind 4 Tage Exkursion, gegebenenfalls in Verbindungen mit Lehrveranstaltungen nach b) oder c). e) Die übrigen SWS sollen die Studierenden nach eigener Wahl ausfüllen durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hauptfach, aber auch in sachlich benachbarten Fächern. (4) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen (vgl. 5). Die Zwischenprüfung findet in jedem Semester statt und zwar Anfang Februar im Winterse-

9 - 8 - mester und Anfang Juli im Sommersemester. Der genaue Termin wird rechtzeitig am Schwarzen Brett des Institutes bekanntgegeben. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind: a) Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Faches. b) Kenntnisse zur Kunst in München (wichtige Baudenkmäler, Museumsbestände). Soweit die Vorbereitung darauf nicht im Rahmen der Lehrveranstaltungen geschieht, müssen die Studierenden diese Kenntnisse selbständig erwerben. c) Überblickskenntnisse zur europäischen Kunstgeschichte, wahlweise auch zur Geschichte der Islamischen Kunst. Da immer nur ein Teil des Prüfungswissens durch Seminar- und Vorlesungsbesuche erworben werden kann, ist der Anteil des selbständigen Studiums wichtig. 9 Hauptstudium (1) Die Voraussetzung für den Beginn des Hauptstudiums ist die bestandene Zwischenprüfung. Für die Dauer des Hauptstudiums sind die Bestimmungen über die Regelstudienzeit zu beachten (vgl. 2). (2) Das Hauptstudium dient der Befähigung zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen, sowie der Verbreiterung und der Vertiefung der Kenntnisse, die als Studienziel in 4 beschrieben sind. Die Studierenden sollen neben ihren allgemeinen Fachkenntnissen Schwerpunkte ihres Wissens in unterschiedlichen Gebieten ausbilden. Dem Ziel des Hauptstudiums dienen Vorlesungen, Hauptseminare, Übungen, Examenskolloquien/Seminare für Examenskandidaten und vermehrt das eigenständige Studium. (3) Anforderungen im Hauptstudium (ca. 32 SWS): a) Besuch von 4 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Hauptseminaren, die verschiedenen Epochen gemäß 8 Abs. 2 gelten sollen. Für ein gutes Studium wird die Erfüllung einer Mindestanforderung nach a) und b) in der Regel nicht ausreichen. c) Pflichtlehrveranstaltungen sind darüber hinaus zwei in der Regel zweistündige Übungen im Laufe des Grund- oder Hauptstudiums. Mindestens eine der

10 - 9 - Übungen muß berufsbezogen sein. (Wiederholung der Forderung in 8 Abs. 3 c). d) Weitere Pflichtlehrveranstaltung ist eine mehrtägige, in der Regel in Verbindung mit einem Hauptseminar stehende Exkursion. e) Die übrigen SWS sollen die Studierenden nach eigener Wahl ausfüllen durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hauptfach, aber auch in benachbarten Fächern. (4) Das Hauptstudium schließt mit der Prüfung zum Magister Artium (M.A.), d.h. der schriftlichen Hausarbeit und der Klausur im Hauptfach und den mündlichen Prüfungen im Haupt- und den zwei Nebenfächern ab. (S. die Prüfungsordnung). III. Nebenfachstudium Mittlere und Neuere Kunstgeschichte 10 Nebenfachstudium Für das Studium der Kunstgeschichte als Nebenfach gelten die oben unter 8 und 9 gemachten allgemeinen Ausführungen und Regelungen entsprechend, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt wird. Es wird empfohlen das Studium analog in Grund- und Hauptstudium zu gliedern. Das Studium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Über diese Prüfung, Verfahren und Fristen der Anmeldung und die Möglichkeit der Wiederholung s. die entsprechende Prüfungsordnung. 11 Grundstudium (1) 7 Abs 1 gilt entsprechend. Das Grundstudium sollte zwei Epochen der Kunstgeschichte (Mittelalter, Neuzeit [Renaissance/Barock] oder Moderne [19./20. Jahrhundert]) berücksichtigen. Eine der Epochen kann auch aus der Geschichte der Islamischen Kunst gewählt werden. (2) Anforderungen im Grundstudium (ca. 18 SWS): a) Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 Propädeutika und 1 Proseminar. Eines der Propädeutika muß der Formenlehre, eines muß der Ikonographie oder Quellenkunde gelten.

11 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium dient der Befähigung zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen, sowie der Verbreiterung und Vertiefung der Kenntnisse, die als Studienziel in 4 beschrieben sind. Die Studierenden sollen außer der Verbreiterung ihrer allgemeinen fachlichen Kenntnisse zugleich mindestens einen Schwerpunkt ihres Wissens ausbilden. Dem Ziel des Hauptstudiums dienen Vorlesungen, Hauptseminare, Übungen und vermehrt das Eigenstudium. (2) Anforderungen im Hauptstudium (ca. 18 SWS): a) Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 1 Hauptseminar. Für ein gutes Studium wird die Erfüllung einer Mindestanforderung nach a) und b) in der Regel nicht ausreichen. (3) Das Hauptstudium schließt mit der Prüfung zum Magister Artium (M.A.), d.h. einer mündlichen Prüfung ab. (S. die Prüfungsordnung). IV. Nebenfachstudium Geschichte der Islamischen Kunst 13 Nebenfachstudium Wenn Semitistik oder Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie als Hauptfach gewählt wird, kann als Nebenfach Geschichte der Islamischen Kunst gewählt werden. Das Hauptseminar ist aus der Geschichte der Islamischen Kunst zu wählen. Im Übrigen gelten die 10 bis 12 entsprechend. 14 Schlußbestimmungen (1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Studium nach Inkrafttreten der Studienordnung aufgenommen haben. (2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

12 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 25. Juni Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG ist eingehalten. München, den 12. Januar 1993 Professor Dr. Wulf Steinmann Rektor Die Satzung wurde am 13. Januar 1993 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 15. Januar 1993 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Januar 1993.

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