- Keine amtliche Bekanntmachung -
|
|
- Lisa Rothbauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Ordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Faches der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach bis zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.). (Studienordnung Magister Kunstgeschichte) Vom 12. Januar 1993 (KWMBl II S. 196) in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 28. April 2003 Änderungen der Studienordnung vom 12. Januar 1993: - Erste Änderungssatzung vom 12. November 1993 (KWMBl II 1994, S. 23) - Zweite Änderungssatzung vom 28. April 2003 (KWMBl II 2004, S. 193) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität München folgende Satzung:
2 INHALTSÜBERSICHT I. Allgemeine Bestimmungen 1 Studienordnung und Studienberatung 2 Studiendauer und Studienbeginn 3 Studienvoraussetzungen 4 Gegenstand des Faches und Studienziel 5 Studienabschnitte 6 Lehrveranstaltungen 7 Bedingungen für die Pflichtlehrveranstaltungen II. Hauptfachstudium 8 Hauptfachstudium: Grundstudium 9 Hauptfachstudium: Hauptstudium III. Nebenfachstudium Mittlere und Neuere Kunstgeschichte 10 Nebenfachstudium 11 Nebenfachstudium: Grundstudium 12 Nebenfachstudium: Hauptstudium IV. Nebenfachstudium Geschichte der Islamischen Kunst 13 Nebenfachstudium 14 Schlußbestimmungen
3 - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Studienordnung und Studienberatung (1) Diese Ordnung regelt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-- ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S. 2) und der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-- Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268), jeweils in der geltenden Fassung, Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Haupt- und Nebenfach bis zum Erwerb des akademischen Grades eines M.A. im Fach der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte sowie im Nebenfach Geschichte der Islamischen Kunst. (2) Auskünfte und Ratschläge gibt die Studienberatung der Verwaltung der Universität München bei fachübergreifenden Problemen; sie sollte vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen, bei der Absicht, den Studiengang zu wechseln, und in Fragen der Zulassungsbeschränkung konsultiert werden. Auskünfte und Ratschläge gibt ferner die Studienberatung des Institutes für Kunstgeschichte bei fachspezifischen Fragen; sie sollte in Fragen der fachlichen Planung des Studiums, der Wahl von Schwerpunkten und Nebenfächern, bei der Absicht, die Hochschule zu wechseln, konsultiert werden. Auskünfte im Hinblick auf die Magister-Zwischenprüfungsordnung und die Magisterprüfungsordnung erteilt die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und für den Magister Artium. 2 Studiendauer und Studienbeginn (1) Die Regelstudienzeit ist in der Magisterprüfungsordnung 5 bestimmt. (2) Die Anerkennung von Semestern, die an anderen Hochschulen verbracht worden sind, sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Magister- ZwPO 7 und in der Magisterprüfungsordnung 4 Abs. 7 bis 9 geregelt. (3) Das Studium der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte kann sowohl im Haupt- als auch im Nebenfach nur im Wintersemester begonnen werden.
4 - 3-3 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. Wer sich mit einer fachgebundenen Hochschulreife bewirbt, kann nur dann zugelassen werden, wenn aufgrund der fachgebundenen Hochschulreife eine Immatrikulation für das Magisterstudium im Fach Mittlere und Neuere Kunstgeschichte erfolgen kann. (2) Des weiteren sind für ein erfolgreiches Studium der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte erforderlich - kunsthistorische und historische Grundkenntnisse in den Epochen des Mittelalters und der Neuzeit - Kenntnisse mindestens in Latein 1 sowie in wenigstens zwei modernen Fremdsprachen (Englisch und Französisch oder Italienisch). An Stelle des Französischen oder Italienischen können andere, für das Kunstgeschichtsstudium relevante Sprachen (wie Niederländisch, Spanisch, Russisch) treten; im Zweifelsfall entscheidet darüber der Dekan oder sein Beauftragter. Die Befreiung vom Nachweis der Kenntnisse im Französischen oder Italienischen entbindet nicht von der Notwendigkeit, sich möglichst bald ausreichende Kenntnisse in diesen für das Kunstgeschichtsstudium relevanten Sprachen anzueignen. Wird Geschichte der Islamischen Kunst als ein Studienschwerpunkt gewählt, so entfällt das Erfordernis des Nachweises lateinischer Sprachkenntnisse, wenn der Nachweis von Sprachkenntnissen des Arabischen, Persischen oder Türkischen/Osmanischen in einem dem Latinum gleichwertigen Umfang erbracht wird (in der Regel durch vier Semester aufsteigende oder erweiternde Sprachkurse; vgl. 26 Abs. 1 Nr. 1 Magister- ZwPO und 4 Abs. 3 Satz 4 Magisterprüfungsordnung). Soweit die Studierenden diese Grund- und Sprachkenntnisse nicht während der Schulzeit erworben haben, sollten sie sich diese in der ersten Phase des Grundstudiums aneignen, da sie bereits in den Proseminaren, Propädeutika und anderen Lehrveranstaltungen benötigt werden. Über den Nachweis dieser Kenntnisse s. u. 6 Propädeutika. 4 Gegenstand des Faches und Studienziel Der Gegenstand des Faches ist die Geschichte der Kunst vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart in Europa sowie wahlweise auch des Islam: die Geschichte der Architektur und des Städtebaues, der Skulptur und Plastik, der Malerei und Graphik und des 1 Vgl. 26 Abs. 1 Nr. 1 Magister-ZwPO und 4 Abs. 3 Magisterprüfungsordnung.
5 - 4 - Kunstgewerbes; die zeitlichen und räumlichen Grenzen sind fließend, die räumlichen namentlich für die Moderne (hier schließen sie z.b. die USA ein); in der Moderne sind die Gattungen um neue Medien (Foto, Film, Design) erweitert worden. Das Fach der Kunstgeschichte erforscht die künstlerischen Materialien, Techniken und Werkprozesse, ferner die Kunstanschauungen und -theorien, dann die ideellen, politischen, sozialen, die institutionellen und persönlichen Umstände, die zur Entstehung von Kunstwerken führen oder sie begleiten; es erforscht auch die Geschichte der eigenen Wissenschaft. Das Verständnis der Kunstwerke erfordert die Fähigkeit zu einer methodischen Beschreibung und Analyse künstlerischer Formen, um sie historisch einzuordnen und inhaltlich und formal zu interpretieren und zu beurteilen. Die Studierenden sollen sich einen am Stand der Forschung ausgerichteten Überblick über die Epochen der Kunstgeschichte erarbeiten und dabei verschiedene Gattungen und Sachgebiete berücksichtigen. Sie sollen im Hauptstudium auch Schwerpunkte ihres Wissens ausbilden, die Vielfalt der Methoden der Kunstwissenschaft kennenlernen und die Fähigkeit erwerben, wissenschaftliche Problemstellungen selbst zu erarbeiten, sich offener Fragen bewußt zu werden und deren fachwissenschaftliche Relevanz zu erkennen. Wegen der Beziehung der Kunstwissenschaft zu den Nachbarwissenschaften ist eine sinnvolle Wahl der beiden Nebenfächer zu empfehlen. (Naheliegend sind Kombinationen mit anderen kunsthistorischen Fächern wie der Archäologie oder der Byzantinischen Kunstgeschichte, mit historischen und historisch-hilfswissenschaftlichen, mit philologischen und philosophischen Fächern; über ausgeschlossene Kombinationen s. den Anhang zur Magisterprüfungsordnung). 5 Studienabschnitte Das Studium wird in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Das Grundstudium ist auf vier Semester angelegt; doch können die geforderten Leistungen auch in kürzerer Zeit erbracht werden. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Über diese Prüfungen, Verfahren und Fristen der Anmeldung, Möglichkeiten der Wiederholung s. die entsprechenden Prüfungsordnungen.
6 - 5-6 Lehrveranstaltungen Neben dem selbständigen Studium steht die Vermittlung der Ziele und Inhalte des Studiums in folgenden Arten von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen: Sie sind für alle Studierenden im Grund- und Hauptstudium zugänglich. In ihnen werden ausgewählte Sachgebiete oder Problembereiche zusammenhängend dargestellt, auch unpublizierte Forschungsergebnisse vermittelt und eigene, gegebenenfalls kontroverse Lehrmeinungen und -methoden vorgestellt. Propädeutika: Sie sind für Studierende des Grundstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). In ihnen wird kunsthistorisches Grundwissen in den Sachgebieten Quellenkunde, Ikonographie, Begriffs- und Formenlehre geübt. Die Propädeutika werden mit Klausuren abgeschlossen. In diesen Klausuren kann die Übertragung kleinerer fachbezogener Texte (Latein, Englisch, Französisch oder Ersatzsprache) Prüfungsbestandteil sein. Proseminare: Sie sind für Studierende des Grundstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Proseminare gelten sachlich, thematisch und zeitlich begrenzten Bereichen der Kunstgeschichte. Die Methoden kunsthistorischen Arbeitens werden in der Regel in Verbindung mit schriftlich auszuarbeitenden Referaten im Hörsaal oder vor Originalen geübt. Proseminare können statt dessen auch durch eine Klausur abgeschlossen werden. Übungen: Sie sind für Studierende des Grund- und des Hauptstudiums bestimmt (über Begrenzungen und Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Übungen sind wichtige Ergänzungen des Grund- und des Hauptstudiums. Die Übungen werden in der Regel von Fachleuten aus verschiedenen anderen kunsthistorischen Institutionen, aber auch von Lehrkräften des Institutes abgehalten und bieten spezialisierte Lehrinhalte und berufskundliche Perspektiven an.
7 - 6 - Hauptseminare: Sie sind für Studierende des Hauptstudiums bestimmt (über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). In ihnen sollen die Studierenden lernen, einen Sach- oder Problemzusammenhang selbständig wiederzugeben, zu beurteilen und weiter zu entwickeln. Examenskolloquien/Seminare für Examenskandidaten: Diese Kolloquien oder Seminare sind Lehrveranstaltungen für Studierende, die mit der Anfertigung von abschließenden Prüfungsarbeiten (Magisterarbeit oder Dissertation) befaßt sind. (Über die Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen.) Exkursionen: Sie sind für Studierende des Grund- und des Hauptstudiums bestimmt (über Begrenzungen und Anmeldungsmodalitäten vgl. den Studienweiser und die Ankündigungen). Die Exkursionen bieten die Möglichkeit, Kunstgegenstände im Original zu untersuchen und zu beurteilen. Sie sind integraler Bestandteil des Studiums und für die Studierenden im Hauptfach obligatorisch. Sie können in Verbindung mit Pround Hauptseminaren sowie Übungen stehen. 7 Bedingungen für die Pflichtlehrveranstaltungen Für die Pflichtlehrveranstaltungen nach 8 Abs. 3 b) bis d), 9 Abs. 3 b) bis d), 11 Abs. 2 b) und 12 Abs. 2 b) gilt Folgendes: (1) Die für einen Erfolg erforderlichen Leistungen werden von dem Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt und rechtzeitig zu deren Beginn bekanntgegeben. Kann ein Studierender an der Lehrveranstaltung, zu der er sich angemeldet hat, nicht regelmäßig teilnehmen, so ist er verpflichtet, unverzüglich unter Angabe der Gründe den Leiter der Lehrveranstaltung zu bitten, ihn aus der Liste der Teilnehmer zu streichen. Bei Nichtanerkennung dieser Gründe oder unentschuldigtem Ausscheiden gilt die Lehrveranstaltung als nicht erfolgreich besucht. (2) Bei späterem Wechsel des Hauptfachs wird über die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen nach Maßgabe der Magister-ZwPO bzw. der Magisterprüfungsordnung entschieden; eventuell fehlende Spezialkenntnisse, die im neuen Hauptfach gefordert werden, muß der Studierende nachholen.
8 - 7 - II. Hauptfachstudium 8 Grundstudium (1) Das Grundstudium führt inhaltlich und methodisch in das wissenschaftliche Arbeiten und in unterschiedliche Forschungsrichtungen der Kunstgeschichte ein. Es bietet einen Überblick und erste Spezialkenntnisse im Fach. Dies geschieht vornehmlich in Vorlesungen, Propädeutika und Proseminaren. Hier lernen die Studierenden die verschiedenen Sachgebiete, Methoden und Hilfsmittel des Faches kennen, lernen sich mit Quellen und Literatur auseinanderzusetzen und üben Fähigkeiten, die für das wissenschaftliche Arbeiten nötig sind. (2) Im Grundstudium müssen verschiedene Kunstgattungen, alle Epochen der Kunstgeschichte (Mittelalter, Neuzeit [Renaissance/Barock] und Moderne [19./20. Jahrhundert]) und verschiedene Länder, wahlweise auch die Kunst des Islam berücksichtigt werden. (3) Anforderungen im Grundstudium (ca. 32 SWS): a) Besuch von 4 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 dreistündigen Propädeutika und 2 mindestens zweistündigen Proseminaren. Der Besuch weiterer Propädeutika und Proseminare wird dringend empfohlen. Eines der Propädeutika muß der Formenlehre, eines muß der Ikonographie oder Quellenkunde gelten. Ein Proseminar oder eine Übung nach c) muß vor Originalen sein. c) Pflichtlehrveranstaltungen sind darüber hinaus zwei in der Regel zweistündige Übungen im Laufe des Grund- oder Hauptstudiums. Mindestens eine der Übungen muß berufsbezogen sein. Eine Übung im Grundstudium oder ein Proseminar nach b) muß vor Originalen sein. d) Weitere Pflichtlehrveranstaltung sind 4 Tage Exkursion, gegebenenfalls in Verbindungen mit Lehrveranstaltungen nach b) oder c). e) Die übrigen SWS sollen die Studierenden nach eigener Wahl ausfüllen durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hauptfach, aber auch in sachlich benachbarten Fächern. (4) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen (vgl. 5). Die Zwischenprüfung findet in jedem Semester statt und zwar Anfang Februar im Winterse-
9 - 8 - mester und Anfang Juli im Sommersemester. Der genaue Termin wird rechtzeitig am Schwarzen Brett des Institutes bekanntgegeben. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind: a) Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Faches. b) Kenntnisse zur Kunst in München (wichtige Baudenkmäler, Museumsbestände). Soweit die Vorbereitung darauf nicht im Rahmen der Lehrveranstaltungen geschieht, müssen die Studierenden diese Kenntnisse selbständig erwerben. c) Überblickskenntnisse zur europäischen Kunstgeschichte, wahlweise auch zur Geschichte der Islamischen Kunst. Da immer nur ein Teil des Prüfungswissens durch Seminar- und Vorlesungsbesuche erworben werden kann, ist der Anteil des selbständigen Studiums wichtig. 9 Hauptstudium (1) Die Voraussetzung für den Beginn des Hauptstudiums ist die bestandene Zwischenprüfung. Für die Dauer des Hauptstudiums sind die Bestimmungen über die Regelstudienzeit zu beachten (vgl. 2). (2) Das Hauptstudium dient der Befähigung zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen, sowie der Verbreiterung und der Vertiefung der Kenntnisse, die als Studienziel in 4 beschrieben sind. Die Studierenden sollen neben ihren allgemeinen Fachkenntnissen Schwerpunkte ihres Wissens in unterschiedlichen Gebieten ausbilden. Dem Ziel des Hauptstudiums dienen Vorlesungen, Hauptseminare, Übungen, Examenskolloquien/Seminare für Examenskandidaten und vermehrt das eigenständige Studium. (3) Anforderungen im Hauptstudium (ca. 32 SWS): a) Besuch von 4 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Hauptseminaren, die verschiedenen Epochen gemäß 8 Abs. 2 gelten sollen. Für ein gutes Studium wird die Erfüllung einer Mindestanforderung nach a) und b) in der Regel nicht ausreichen. c) Pflichtlehrveranstaltungen sind darüber hinaus zwei in der Regel zweistündige Übungen im Laufe des Grund- oder Hauptstudiums. Mindestens eine der
10 - 9 - Übungen muß berufsbezogen sein. (Wiederholung der Forderung in 8 Abs. 3 c). d) Weitere Pflichtlehrveranstaltung ist eine mehrtägige, in der Regel in Verbindung mit einem Hauptseminar stehende Exkursion. e) Die übrigen SWS sollen die Studierenden nach eigener Wahl ausfüllen durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hauptfach, aber auch in benachbarten Fächern. (4) Das Hauptstudium schließt mit der Prüfung zum Magister Artium (M.A.), d.h. der schriftlichen Hausarbeit und der Klausur im Hauptfach und den mündlichen Prüfungen im Haupt- und den zwei Nebenfächern ab. (S. die Prüfungsordnung). III. Nebenfachstudium Mittlere und Neuere Kunstgeschichte 10 Nebenfachstudium Für das Studium der Kunstgeschichte als Nebenfach gelten die oben unter 8 und 9 gemachten allgemeinen Ausführungen und Regelungen entsprechend, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt wird. Es wird empfohlen das Studium analog in Grund- und Hauptstudium zu gliedern. Das Studium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Über diese Prüfung, Verfahren und Fristen der Anmeldung und die Möglichkeit der Wiederholung s. die entsprechende Prüfungsordnung. 11 Grundstudium (1) 7 Abs 1 gilt entsprechend. Das Grundstudium sollte zwei Epochen der Kunstgeschichte (Mittelalter, Neuzeit [Renaissance/Barock] oder Moderne [19./20. Jahrhundert]) berücksichtigen. Eine der Epochen kann auch aus der Geschichte der Islamischen Kunst gewählt werden. (2) Anforderungen im Grundstudium (ca. 18 SWS): a) Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 2 Propädeutika und 1 Proseminar. Eines der Propädeutika muß der Formenlehre, eines muß der Ikonographie oder Quellenkunde gelten.
11 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium dient der Befähigung zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen, sowie der Verbreiterung und Vertiefung der Kenntnisse, die als Studienziel in 4 beschrieben sind. Die Studierenden sollen außer der Verbreiterung ihrer allgemeinen fachlichen Kenntnisse zugleich mindestens einen Schwerpunkt ihres Wissens ausbilden. Dem Ziel des Hauptstudiums dienen Vorlesungen, Hauptseminare, Übungen und vermehrt das Eigenstudium. (2) Anforderungen im Hauptstudium (ca. 18 SWS): a) Besuch von 2 zwei- oder mehrstündigen Vorlesungen b) Regelmäßiger und erfolgreicher Besuch von 1 Hauptseminar. Für ein gutes Studium wird die Erfüllung einer Mindestanforderung nach a) und b) in der Regel nicht ausreichen. (3) Das Hauptstudium schließt mit der Prüfung zum Magister Artium (M.A.), d.h. einer mündlichen Prüfung ab. (S. die Prüfungsordnung). IV. Nebenfachstudium Geschichte der Islamischen Kunst 13 Nebenfachstudium Wenn Semitistik oder Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie als Hauptfach gewählt wird, kann als Nebenfach Geschichte der Islamischen Kunst gewählt werden. Das Hauptseminar ist aus der Geschichte der Islamischen Kunst zu wählen. Im Übrigen gelten die 10 bis 12 entsprechend. 14 Schlußbestimmungen (1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Studium nach Inkrafttreten der Studienordnung aufgenommen haben. (2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
12 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 25. Juni Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG ist eingehalten. München, den 12. Januar 1993 Professor Dr. Wulf Steinmann Rektor Die Satzung wurde am 13. Januar 1993 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 15. Januar 1993 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Januar 1993.
- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Ordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Faches der Mittleren und Neueren Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach bis zum Erwerb des akademischen
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie für das Studium zum Erwerb des akademischen
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Sudanarchäologie als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Seminar für archäologie und Ägyptologie Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge archäologie als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Der Fakultätsrat der Philosophischen
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änung Studienordnung Ludwig-Maximilians-Universität München die historischen Fächer das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.)
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Klassische Archäologie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach hilosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) und zur Änderung der Ordnung für
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Volkskunde für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im Haupt-
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Völkerkunde/Ethnologie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Christliche Archäologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Christliche Archäologie- Bekanntmachung vom 28.Juli 1981 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Fachgebiet der Christlichen Archäologie
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung (Satzung) Islamwissenschaften im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Islamwissenschaft vom 16. Oktober 2003 (Veröffentlichung vom 19. Dezember
MehrVom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 771]
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Musikwissenschaft mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrStudienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ISLAMWISSENSCHAFT (MAGISTER) Der Text dieser
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung WK
- Keine amtliche Bekanntmachung - 221021.0656 WK Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Pädagogik für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches
148 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 16.5 Islamische Kunstgeschichte und Archäologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Interkulturelle Kommunikation für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Grundschuldidaktik für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.)
Mehr2 Studienabschlüsse Das Fach Buchwesen kann als Haupt- und Nebenfach gewählt werden:
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Buchwesen mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion Vom
MehrDer Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.
Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Islamischer Orient an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. September 2012 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/2012-62.pdf)
MehrNr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991
Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrDie Studienordnung gilt für das Magisterstudium im Fach Kunstpädagogik und Kunstdidaktik.
22 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 3. Kunstpädagogik und Kunstdidaktik (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die Studienordnung gilt
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrStudienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Aufbaustudium Buchwissenschaft
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Aufbaustudium Buchwissenschaft Vom 30. November 1987 (KWMBl II 1988 S. 10) in der Fassung der Änderungssatzung
MehrStudienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 06.01.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrÄnderungssatzung: 1. In der Übersicht erhält 42 folgende Fassung: 42 Slavistik (13.2 bis 13.5) wird wie folgt geändert:
Zwölfte Satzung zur Änderung der Ordnung für die Magisterprüfung der Fakultäten Katholische Theologie, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Sprach- und Literaturwissenschaften sowie Geschichts- und Geowissenschaften
Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches vom 9. Juli 2001 (Veröffentlichung vom 29. August 2001, NBL. MBWFK
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT (MAGISTER)
Mehr- 22/10 - Vom 28. Juni 2001
- 22/10 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Theaterwissenschaft Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Theaterwissenschaft
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft. Vom 17. Mai 2001
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.
MehrStudienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.
Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrAusbildung, die als Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum
Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
MehrStudienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 25. März 2003
Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 25. März 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)
Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Didaktik der Kunst (Kunsterziehung) für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2007 / Nr. 164 Tag der Veröffentlichung: 30. November 2007
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2007 / Nr. 164 Tag der Veröffentlichung: 30. November 2007 Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Romanistik an der Universität Bayreuth
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Musikpädagogik für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Byzantinistik und Neugriechische Philologie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines
MehrFACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I
Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1152; geändert
MehrStudienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Alte Geschichte im Studiengang Magister Artium. der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau geregelt.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Alte Geschichte im Studiengang Magister Artium der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau Vom 29. Mai 1997 Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von
MehrInhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.
Studienordnung für das Hauptfach und das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das postgraduale Studium "Öffentliche Gesundheit und Epidemiologie" der Medizinischen Fakultät Vom 1. April
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1156] Auf Grund
MehrVom 17. Juni 1992 erschienen im StAnz. S. 780 geändert mit Ordnungen vom 9. November 1995 (StAnz. S. 328), 28. Februar 1997 (StAnz. S.
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Alte Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion
Mehrletzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie-
04-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Unversität
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrStudienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach. Vom 10.
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach Vom 10. November 2003 (KWMBl II 2004, S. 876) Aufgrund
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches Slavische
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-46.pdf)
MehrStudienordnung für das Nebenfach Alte Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003
Studienordnung für das Nebenfach Alte Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)
MehrMAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000
MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
MehrStudienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2001-1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang
MehrStudienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät für Studierende des Magisterstudienganges Alte Geschichte im Haupt- und Nebenfach
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Alte Geschichte im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
MehrVom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- Prüfungsordnung für das Fach Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 6. Mai [erschienen im Staatsanzeiger Nr.
Studienordnung für das Fach Philosophie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 6. Mai 1985 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 27] Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK)
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT
Mehr- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.
- 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Fakultätsinstitut für Asien- und Afrikawissenschaften Afrika-Institut Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
Mehr