Leben und Arbeiten in Österreich Living and Working in Austria. Global Employer Services

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1 Leben und Arbeiten in Österreich Living and Working in Austria Global Employer Services 1

2 GES steht für Global Employer Services unser Competence Center für Unternehmen und Mitarbeiter, die mit Auslandsentsendungen zu tun haben. Wir freuen uns, Ihnen mit unserer Broschüre einen Überblick über unsere Serviceleistungen im Zusammenhang mit Entsendungen geben zu dürfen. Wir sind überzeugt, dass eine professionelle Betreuung von Personalentsendungen zu erheblichen Effizienzsteigerungen führt. Im Folgenden finden Sie zu den wesentlichsten Steuer- und Sozialversicherungs- Themen für Expatriates wertvolle fachliche Informationen. Die beiliegenden Quick Facts zeigen Ihnen die aktuellen Daten und Fakten des jeweiligen Kalenderjahres in kompakter Form. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und eine gute Zusammenarbeit! Ihr Global Employer Service-Team Von Deloitte Österreich GES stands for Global Employer Services our specialist service line for companies and employees dealing with international assignments. This brochure provides an overview of the services we offer relating to the assignment of employees abroad. An extensive network of member firms and contacts ensure that we can identify tax management opportunities in addition to delivering a globally coordinated service across multiple jurisdictions. The following overview contains valuable expert information on the most important issues relating to taxation and social security for employees working abroad. We are also happy to present our Quick Facts, which outline up-to-date facts and figures for the respective calendar year in a concise, user-friendly format. We look forward to hearing from you and to working together in the future. Your Global Employer Service Team of Deloitte Austria Andrea Kopecek Partnerin Global Employer Service Leader Österreich Andrea Kopecek Partner Global Employer Service Leader Austria 2

3 1. Einkommensteuer Besteuerung von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Besteuerung von in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Personen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Tax Protection / Tax Equalization / Hypotax Sozialversicherung Das österreichische Sozialversicherungssystem EU-Verordnungen Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen Bewilligungen für Arbeit und Aufenthalt Aufenthaltsrecht Ausländerbeschäftigungsrecht Über Österreich Income Tax Taxation of persons subject to unlimited tax liability in Austria Taxation of persons subject to limited tax liability in Austria Double taxation Tax Protection / Tax Equalisation / Hypotax Agreements 7 2. Social Security The Austrian Social Security System EU Regulations Bilateral Social Security Agreements Work Permits and Residence Permits Right of residence for non-nationals Employment of non-nationals About Austria 23 Inhalt Content 5. Kontakt Contact 24 3

4 Einkommensteuer Income Tax Kommt ein Expatriate nach Österreich, ist zu überprüfen ob und inwieweit er mit seinen Einkünften in Österreich der Steuerpflicht unterliegt bzw. wie die steuerliche Situation optimiert werden kann. Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Wenn in Österreich Steuerpflicht besteht und gleichzeitig auch in einem weiteren Staat eine Besteuerung derselben Einkünfte vorgesehen ist, würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Zur Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung hat Österreich mit rund 85 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hat Österreich mit einem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, so kann die Doppelbesteuerung in der Regel aufgrund einer speziellen nationalen Maßnahme vermieden werden When an expatriate comes to work in Austria, it must be established if and to what extent income earned in Austria is taxable and, accordingly, how to best manage the tax situation. Austrian tax law distinguishes between unlimited and limited tax liability. If a person is subject to taxation in Austria and this person s income is also subject to taxation in another country, this may lead to double taxation. To avoid this, Austria has entered into Double Taxation Treaties with around 85 countries. Where Austria does not have a Double Taxation Treaty with a particular country, double taxation can usually be avoided by special national measures. 4

5 1.1. Besteuerung von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Wer unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht? In Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die entweder z einen Wohnsitz in Österreich haben, oder z ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (üblicherweise ist das der Fall, wenn sie mehr als 6 Monate in Österreich verbringen) Auf Antrag werden auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn ihre Einkünfte mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder wenn ihre anderen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Steuerpflichtiges Einkommen Die Einkommensteuerpflicht erstreckt sich für unbeschränkt steuerpflichtige Personen auf das Welteinkommen. Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen: z Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft z Einkünfte aus selbständiger Arbeit z Einkünfte aus Gewerbebetrieb z Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Einkünfte aus Kapitalvermögen z Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung z Sonstige Einkünfte 1.1. Taxation of persons subject to unlimited tax liability in Austria Who is subject to unlimited tax liability in Austria? Unlimited tax liability in Austria applies to persons who either z are wholly resident in Austria, or z are habitually resident in Austria (which is usually the case if they spend more than 6 months in Austria within a calendar year) Upon application, citizens of the European Union member states may also be treated as subject to unlimited tax liability if at least 90% of their income is subject to Austrian income tax or if their other income does not exceed a certain amount. Taxable income Persons subject to unlimited tax liability are subject to income tax on their worldwide income. There are seven types of taxable income: z Income from agriculture and forestry z Income from self-employment and professional services z Income from trade or business z Income from employment z Income from capital investments z Income from rentals and leasing z Other income 5

6 Den Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Einkommens erhält man, indem man die einzelnen Einkünfte (Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten) zusammenzählt und davon die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzieht. The total amount of taxable income is computed by adding the individual types of income together (after the deduction of business- and income-related expenses) and then subtracting special expenses and extraordinary burdens. 6 Erhebungsform Die Einkommensteuerveranlagung erfolgt grundsätzlich auf Basis der eingereichten Einkommensteuererklärung. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Abzug vom Arbeitslohn vorgesehen (Lohnsteuer). Die Einkünfte der Ehegatten und Kinder werden getrennt veranlagt/besteuert. Steuern auf österreichische Dividenden, auf Zinsen aus Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten und auf Einkünfte aus der Veräußerung von Kapitalanlagen werden grundsätzlich durch Steuerabzug an der Quelle (Kapitalertragsteuer) eingehoben. Veräußerungsgewinne aus Immobilien ab unterliegen je nach Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie der Immobilienertragsteuer. Durch die Erhebung der Kapitalertragsteuer bzw. Immobilienertragsteuer gelten die betreffenden Einkünfte als endbesteuert und sind in der Einkommensteuererklärung im Regelfall nicht mehr anzugeben. Weiters ist zu beachten, dass bei Wegzug aus Österreich Wertsteigerungen bei bestimmtem Kapitalvermögen unabhängig von einer tatsächlichen Realisierung der Besteuerung unterliegen können (sog. Exit Taxation ). Werbungskosten Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Arbeit. Dazu gehören z.b. Kosten für doppelte Haushaltsführung, Kosten für Familienheimfahrten, Kosten für beruflich veranlasste Reisen sowie (ausländische) Pflichtversicherungen. Form of collection The assessment of income tax (base) is generally based on the submitted income tax return. Taxes on income from employment will generally be deducted at source. The income earned by spouses and children is assessed and taxed separately. Taxes on Austrian dividends, interest from cash deposits held with Austrian credit institutions and realised capital gains are generally collected in the form of withholding taxes retained at source (capital gains tax). As of April 1, 2012 gains realised by the sale of real estate are subject to real estate income tax, depending on the acquisition date of the real estate. Capital gains and real estate gains are subject to final taxation and do not have to be declared in the annual income tax return. Furthermore, it should also be considered that when leaving Austria, unrealised capital gains could still be subject to Austrian taxes (so-called exit taxation ). Income-related expenses Income-related expenses are costs incurred that directly relate to the work performed by the employee. These expenses include, for example, the costs of maintaining two households, the costs of returning home on leave, work-related travel costs and mandatory (foreign) social security contributions.

7 Sonderausgaben Sonderausgaben sind abschließend aufgezählte Aufwendungen, die zum Teil in Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind. Diese Ausgaben stehen nicht mit der Erzielung der Einkünfte in direktem Zusammenhang, sondern sind der privaten Lebensführung zuzurechnen. Sonderausgaben sind beispielsweise: z Versicherungsprämien zu einer Lebens-, Unfall- oder Zusatzkrankenversicherung, Versicherungsprämien für eine zusätzliche Pensionsversicherung z Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung z Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen z Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften z Steuerberatungskosten z Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports z Spenden an bestimmte humanitäre Einrichtungen (mildtätige Organisationen, Entwicklungshilfe- oder Katastrophenhilfsorganisationen) sowie an bestimmte Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, an Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Special expenses Special expenses are listed exhaustively in Austrian tax law and are deducted partly depending on the amount of income from the total income. These expenses are not related to earnings, but are rather part of private living costs. Examples of special expenses are: z Insurance premiums for life insurance, accident or supplementary health insurance, or supplementary pension insurance z Housing and refurbishing expenses z Pension payments and other regular obligations z Contributions to recognized confessional and religious organisations z Costs of tax advisory services z Donations to certain teaching and research institutions, as well as to umbrella organisations promoting disability sports z Donations to certain humanitarian institutions (charitable organisations, development or aid organisations) and to certain environmental and animal welfare organisations 7

8 Außergewöhnliche Belastungen Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten, erhöhte Aufwendungen im Zusammenhang mit Behinderungen und die Beseitigung von Katastrophenschäden. Für bestimmte außergewöhnliche Belastungen besteht jedoch ein Selbstbehalt, der unter anderem von der Höhe des Einkommens abhängt. Weiters können Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung der Kinder sowie Kinderbetreuungskosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Kind/Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden (bei Kinderbetreuungskosten jedoch nur bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat). Besonderheiten für Expatriates Bis zu 35% der steuerpflichtigen Bezüge (aus nichtselbständiger Arbeit) eines Expatriates können steuerfrei ersetzt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber gewisse Ausgaben erstattet, der Arbeitnehmer in den letzten 10 Jahren nicht in Österreich wohnhaft war, im Auftrag seines ausländischen Arbeitgebers nach Österreich zum Einsatz bei der Konzerngesellschaft entsandt worden ist und die geplante Entsendedauer 5 Jahre nicht übersteigt. Darüber hinaus muss der ausländische Familienwohnsitz für die Dauer der Entsendung beibehalten werden. Folgende mit der Entsendung in Zusammenhang stehende Ausgaben können unter den vorstehenden Voraussetzungen innerhalb der vorgesehenen Betragsgrenzen direkt im Rahmen der Lohnverrechnung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden: z Umzugskosten z Kosten der doppelten Haushaltsführung z Ausbildungskosten für Kinder z Familienheimfahrten 8 Extraordinary burdens Examples of exceptional burdens are costs relating to illness, additional expenses incurred in connection with incapacity and the remedy of damages caused by natural disasters. However, certain extraordinary burdens are only deductible if they exceed a certain percentage of income. In addition, education costs for children attending schools abroad as well as costs for child care up to a certain amount per child/per year can be considered as extraordinary burdens. With regards to child care costs, these can only be claimed up to the end of the calendar year in which the child reaches the age of eleven. Special conditions for expatriates Up to 35% of taxable employment income of expatriates may be paid out taxfree. This tax relief is only applicable if the employer reimburses certain expenses, the employee has not lived in Austria for the past 10 years, the employee has been assigned by an overseas employer to work in Austria, and the assignment is not planned for a period exceeding five years. Furthermore, the family residence in the original country must be retained for the duration of the assignment. The following assignment-related expenses may be deducted directly from taxable income under the conditions mentioned above as part of the payroll process: z Costs of moving z z z Costs of maintaining two households Costs of childrens education Trips home

9 Sind die speziellen Regelungen für Expatriates nicht anwendbar, so kann der Steuerpflichtige trotzdem in den Genuss der erwähnten Abzüge kommen. Auch im Zuge einer Veranlagung zur Einkommensteuer besteht nämlich die Möglichkeit, bei Nachweis der berufsbedingten Mehrbelastung diese Abzüge geltend zu machen. Einkommensteuertarif und Steuerabsetzbeträge Auf den nach den oben erläuterten Grundsätzen ermittelten Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Einkommens wird der jeweils gültige Einkommensteuertarif angewendet. Der österreichische Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, können von der ermittelten Einkommensteuer folgende Steuerabsetzbeträge in Abzug gebracht werden: z Alleinverdienerabsetzbetrag z Alleinerzieherabsetzbetrag z Unterhaltsabsetzbetrag z Verkehrsabsetzbetrag z Arbeitnehmerabsetzbetrag z Grenzgängerabsetzbetrag z Pensionistenabsetzbetrag Der sogenannte Kinderabsetzbetrag wird nicht in Abzug gebracht, sondern kommt auf Antrag zusammen mit der Familienbeihilfe zur Auszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht weiters ein Kinderfreibetrag zu, welcher im Zuge der Veranlagung zu beantragen ist. If the special rules for expatriates are not applicable, the taxpayer may still enjoy certain tax reliefs. It is possible to reduce the income tax burden through filing an income tax return if proof that exceptional costs are work-related can be presented. Income tax rates and tax credits Total taxable income is arrived according to the criteria above and the applicable tax rate is dependent on the total amount of this income. If the respective requirements are met, the following tax deductions apply: z Sole-earner deduction z z z z z z Single-parent deduction Deduction for child-support-payments Transportation deduction Tax credit for employees Tax credit for cross-border workers Tax credit for retirees The tax credit for dependent children (so-called Kinderabsetzbetrag ) is not deducted but is paid out upon request together with the family allowance. Furthermore, a child-related tax exemption can be claimed through the tax return as long as certain conditions are met. 9

10 1.2. Besteuerung von in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Personen Welche Einkünfte fallen unter die beschränkte Steuerpflicht? Die Steuerpflicht beschränkt sich auf die Einkünfte mit Inlandsbezug. Die Anknüpfung erfolgt also nicht nach dem Wohnsitzprinzip, sondern nach dem Territorialitätsprinzip. Im Mittelpunkt stehen die (inländischen) Einkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen, seine persönlichen Verhältnisse treten in den Hintergrund. Abzugsmöglichkeiten, Einkommensteuertarif und Steuerabsetzbeträge Bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind Abzüge und Erleichterungen in einem begrenzteren Ausmaß als bei unbeschränkt Steuerpflichtigen vorgesehen. Beispielsweise können nachgewiesene Werbungskosten und einzelne Steuerabsetzbeträge abgezogen werden. Sonderausgaben können unter bestimmten Umständen die Steuerbasis reduzieren. Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der Einkommensteuer ist dem steuerpflichtigen Einkommen ein Betrag ihv EUR 9.000,- hinzuzurechnen Taxation of persons subject to limited tax liability in Austria Which types of income are subject to limited tax liability? Tax liability is limited to domestic income. Liability is not dependent on an individual s home residence but follows the territorial principle. The focus is on the (domestic) income of a person subject to limited tax liability. Personal circumstances are secondary. Possibility of deductions, income tax rates and tax credits There are fewer deductions and reliefs applicable to income from employment than in the case of persons subject to unlimited tax liability. However, proven income-related costs and specific tax deductions may be claimed. Special expenses may also reduce the taxation base under certain conditions. Extraordinary burdens are not taken into consideration. In order to calculate the income tax an amount of EUR 9.000,- is added to the taxable income. 10

11 1.3. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Wodurch kann eine Doppelbesteuerung entstehen? z Der Steuerpflichtige ist in einem Staat (Wohnsitzstaat) mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Er erzielt Einkünfte aus einem anderen Staat (Quellen- oder Tätigkeitstaat), für welche der Quellen- oder Tätigkeitstaat ebenfalls einen Besteuerungsanspruch erhebt. z Der Steuerpflichtige hält in zwei (oder mehreren Staaten) einen Wohnsitz aufrecht. Aufgrund dieses Umstandes erheben beide Staaten gleichzeitig einen Anspruch auf das Besteuerungsrecht für das Welteinkommen. Doppelbesteuerungsabkommen sind unter anderem dann relevant, wenn es zu einem Besteuerungskonflikt zwischen den Vertragsstaaten kommt. Die Abkommen sind z.b. bei nachfolgenden Fragen anzuwenden: z Welcher Staat darf das Welteinkommen besteuern? z Auf welche Einkünfte erhebt ein anderer Staat berechtigterweise einen Besteuerungsanspruch? z Mit welchen Methoden kann die Doppelbesteuerung vermieden werden? 1.3. Double taxation agreements How does the situation of double taxation occur? z A taxpayer is subject to tax liability on his or her worldwide income in one country (country of residence). This person earns income in another country (country of employment) on which the source country also claims taxation rights. z The taxpayer maintains places of residence in two (or more) countries. Due to these circumstances, tax authorities in both countries simultaneously claim the right to tax the worldwide income of such an individual. Double taxation treaties are therefore of relevance in such cases of taxation conflict between two countries which are party to a double taxation treaty. Double taxation treaties help to clarify the following cases: z Which country has the right to tax worldwide income? z On which incomes can another country legitimately claim taxes? z Which methods can be used to avoid double taxation? 11

12 1.4. Tax Protection / Tax Equalization / Hypotax Um beim Mitarbeiter Unsicherheiten in Bezug auf die anfallenden bzw. zu erwartenden Steuern während seines Auslandsaufenthaltes zu vermeiden, werden häufig Vereinbarungen über eine Tax Protection oder eine Tax Equalization getroffen. Die Beschäftigung mit einem fremden Steuersystem und der Auslegung der jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ist zeitaufwendig. Oftmals soll der Mitarbeiter durch seinen Auslandseinsatz nicht schlechter oder besser gestellt werden als jene Kollegen, welche weiterhin im Inland ihrer Arbeit nachgehen oder in andere Länder entsendet werden. Ziel einer entsprechenden Vereinbarung ist es zudem, dem Mitarbeiter die Konzentration auf seine eigentlichen Aufgaben zu ermöglichen. Tax Protection (= Ausgleich von Mehrsteuern) Bei dieser Vereinbarung wird dem Mitarbeiter zugesagt, dass ausländische Steuern soweit vom Arbeitgeber oder dem ausländischen Beschäftigen abgegolten werden, als sie die hypothetische inländische Steuer übersteigen. Von geringeren ausländischen (effektiven) Steuern würde der Mitarbeiter profitieren Tax Protection / Tax Equalisation / Hypotax Agreements To avoid uncertainty for employees with regards to what taxes are due or expected to fall due during his or her assignment, entering into agreements like the Tax Protection Agreement or Tax Equalisation Agreement are common practice. Dealing with foreign taxation systems and the interpretation of the respective applicable double taxation agreement is time consuming. In most cases, the employee should not be any better or worse off than colleagues who continue to work in the home-country or are seconded to other countries. The aim therefore is to take measures to enable employees to focus on the task at hand and not be distracted by any potential tax complications. Tax Protection (= compensation of additional taxes) This type of agreement states that an employee will be compensated for foreign taxes by the employer if the taxes exceed the hypothetical domestic taxes. An employee would profit from lower foreign (effective) taxes. 12

13 Tax Equalization (= Genereller Steuerausgleich) Hierbei wird für den Mitarbeiter eine Schattensteuerrechnung nach den Regeln der Steuerermittlung im Heimatstaat angefertigt. Die ermittelte Hypotax (hypothetische Steuerbelastung) stellt in der Folge die Belastung des Mitarbeiters dar. Aus geringeren ausländischen (effektiven) Steuern würde der Arbeitgeber profitieren. Hypotax Da es sich hierbei um keine reale Steuer handelt, für die gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung bestehen und welche mittels amtlichen Bescheides festgelegt wird, kommt bei einer hypothetischen Berechnung der Formulierung von klaren (Entsendungs-) Richtlinien ein großes Augenmerk zu. Wichtig ist eine klare Definition, welche Einnahmen erfasst werden sollen (z.b. auch Privateinkommen, Ehegatteneinkommen, Verluste) und in welcher Genauigkeit die Ermittlung der Hypotax erfolgen soll (z.b. Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben). Tax Equalisation (= general tax equalisation) In this case, a parallel tax calculation is made for the employee according to the taxation rules of the home country. The calculated hypothetical tax burden is based on the employee s tax burden. In this case, lower foreign (effective) taxes would benefit the employer. Hypotax As this is not an actual tax governed by statutory rules, clear guidelines are very important for calculating any hypothetical tax. A clear definition that states which income is to be included (e.g. private income, spouse s income, losses) and to which level of detail the calculation of the hypotax should be performed (e.g. consideration of income-related expenses, special expenses) is vital. 13

14 Sozialversicherung Social Security 14 Sowohl nationale als auch internationale Normen bauen auf dem Territoritätsprinzip auf erwerbstätige Personen sollen am jeweiligen Tätigkeitsort sozialversichert sein. Damit unterliegen in Österreich erwerbstätige Personen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, es kommen die nationalen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Dem gegenüber steht jedoch das sogenannte Ausstrahlungsprinzip. Wenn sich der Versicherte im Auftrag seines Dienstgebers kurzfristig ins Ausland begibt, soll die inländische Versicherung nicht unterbrochen werden. Durch die Anwendung der beiden Prinzipien kann es zu einer doppelten oder mehrfachen Sozialversicherungspflicht kommen. Eine solche Doppel- oder Mehrfachversicherung wird durch folgende Regelungen vermieden: z EU-Verordnungen anwendbar auf die EU/EWR Staaten bzw. die Schweiz z bilaterale Abkommen mit Drittstaaten Die Prüfung ist in der nachfolgenden Reihenfolge vorzunehmen: z Entsendung in einen EWR-Staat bzw. in die Schweiz? z Entsendung in einen Staat, mit dem Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat? z Entsendung in einen sonstigen Staat? National and international social security laws are based on the territorial principle gainfully employed individuals should be insured at their respective places of work. This means that in Austria, all gainfully employed persons are generally subject to social security contributions and the national law will apply. This is in contrast to the so-called worldwide principle if an insured person travels abroad for his or her employer for a short period of time, the domestic insurance coverage should not be interrupted. The application of both principles can result in double or multiple social security obligations. The following laws are designed to avoid such cases: z EU Regulations applicable to EU/EEA countries and Switzerland z Bilateral agreements with non-eu/eea countries In order to determine the correct treatment, the following should be taken into consideration: z Is the assignment to an EEA country (including Switzerland)? z Is the assignment to a country with which Austria has an agreement on social insurance? z Is the assignment to another country?

15 2.1. Das österreichische Sozialversicherungssystem Österreich besitzt eine langjährige und umfangreiche Sozialversicherungsgesetzgebung. Das System sieht die obligatorische Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung vor. Krankenversicherung Medizinische Behandlungen, Spitalsbetreuung, Medikamente, Zahnbehandlungen etc. werden üblicherweise von der Krankenversicherung gedeckt. Wochengeld in Zu - sam menhang mit einer Mutterschaft steht der Versicherten unter bestimmten Voraus setzungen zu. Die versicherte Person hat Kostenbeiträge für die e-card, für die Verschreibungen von Medikamenten, Impfungen etc. zu leisten. Bei Vorlage der e-card beim behandelnden Arzt können die medizinischen Leistungen, soweit von der Versicherung abgedeckt, ohne vorherige Kostenübernahme bezogen werden. Angehörige von versicherten Personen Ehegatte und Kinder können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beitragsfrei bei der versicherten Person mitversichert werden. Unfallversicherung Die Beiträge werden zur Deckung von Versicherungsleistungen aufgrund von Unfällen (Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Leiden) verwendet. Leistungen in Form von Pensionen werden im Falle einer Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Behinderung ausbezahlt The Austrian Social Security System Austria has long-standing and extensive social-security legislation. The system includes mandatory health, accident, pension and unemployment insurance. Health Insurance Medical treatment, hospital care, medication, dental treatment, etc. are usually covered by the public health insurance organisations. Allowances in connection with childbirth are granted to insured persons under certain conditions. The insured person must pay a fixed charge for the electronic registration card ( e-card ), prescriptions, vaccinations, etc. Upon presentation of the e-card to the doctor, medical services covered by the insurance scheme may be used without requiring any upfront payment. Dependents of insured persons spouses and children can be insured free of charge together with the insured person under certain conditions. Accident Insurance Contributions are used for insurance coverage for accidents (work-related accidents and illness). Benefits are paid out in the case of permanent and temporary disability. 15

16 Alterspension Die einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden für die Finanzierung der Alterspension verwendet. Kann der Versicherte eine gewisse Anzahl von Versicherungsmonaten nachweisen, werden bei Erreichen der Altersgrenze Pensions zahlungen an ihn bzw. seine anspruchsberechtigten Angehörigen geleistet. Retirement pensions Social security contributions are also used to finance retirement pensions. As long as covered persons have contributed the minimum amount across the relevant period of time, pension payments will be made to them or their eligible dependents upon reaching retirement age. Arbeitslosenversicherung Die Beträge werden für Arbeitslosengelder verwendet. Arbeitslosengeld kann dann bezogen werden, wenn neben der Erfüllung anderer Voraussetzungen der Versicherte eine bestimmte Anzahl von Beitragsmonaten nachweisen kann. Entrichtung der Beiträge Im Falle eines Dienstverhältnisses werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge sind monatlich durch den Arbeitgeber abzuführen. Unemployment insurance Contributions are used for unemployment benefits. Unemployment benefits are paid if in addition to other requirements the insured person is able to prove that the minimum amount of contributions has been made. Payment of contributions In the case of employment, mandatory social security costs are shared between the employee and the employer. Both the employer and the employee contributions are paid monthly by the employer. 16

17 2.2. EU-Verordnungen Die Bestimmungen der europäischen Abkommen über soziale Sicherheit regeln für den EWR-Raum und die Schweiz, in welchem Land Sozialversicherungspflicht besteht und welche Leistungen in Anspruch genommen werden können sowie die gegenseitige Anerkennung von Ansprüchen bzw. Versicherungszeiten. Im Mittelpunkt der Verordnung steht der Grundsatz der Einfachversicherung, d.h. der Dienstnehmer soll grundsätzlich immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates unterworfen werden. Ab 1. Mai 2010 ist die Verordnung (EG) 883/2004 in Kraft (seit 1. April 2012 auch im Verhältnis zur Schweiz). Diese ist bis dato nicht im Verhältnis mit Norwegen, Island und Liechtenstein anwendbar. Für diese Länder und für Altfälle ist weiterhin die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gültig. Vom Territoritätsprinzip abweichende Ausnahmeregelungen ermöglichen in vielen Fällen des zeitlich begrenzten Mitarbeitereinsatzes in einem oder mehreren EWR- Staaten bzw. in der Schweiz den Verbleib im bisherigen Sozialversicherungssystem. EKVK Europäische Krankenversicherungskarte Mit der e-card (Rückseite = Europäische Krankenversicherungskarte) als Anspruchsbescheinigung können alle Sachleistungen (medizinische Behandlungen, Spitalsbetreuung, Medikamente) in Anspruch genommen werden, die sich während eines Aufenthaltes im Gebiet eines Mitgliedstaates, unter Berücksichtigung der Art der Leistung und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer, als medizinisch notwendig erweisen EU Regulations The provisions of the European Convention on Social Security regulates in which country mandatory social insurance applies for the EEA area, which services can be used as well as the mutual recognition of claims and insured periods. The main principle of the Convention is the principle of single coverage, i.e. an employee is generally insured only once according to the law of a single member state. The regulation (EC) 883/2004 has been in force since May 01, 2010 (and since April 1, 2012 in relation to Switzerland). Please note that this regulation is so far not applicable in relation to Norway, Iceland and Liechtenstein. For these countries and old cases the regulation (EEC) 1408/71 is still applicable. Exceptions to the principle of territoriality permit an employee to remain within his or her existing social security scheme in many cases if they are sent abroad for limited periods to one or several EU/EEA countries or Switzerland EHIC European Health Insurance Card The e-card (the reverse serves as the European Health Insurance Card) serves as entitlement for all services (medical treatment, hospital care, medication) that may become medically essential during a stay in the territory of a member country, taking into account the type of services and the probable duration of the stay. 17

18 2.3. Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen Österreich hat mit mehreren Drittstaaten ein Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit abgeschlossen. Auch diese Abkommen bewirken im Normalfall, dass Ansprüche und Versicherungszeiten, für welche in einem Vertragsstaat Beiträge geleistet wurden, vom anderen Vertragsstaat anerkannt werden. Einige Abkommen decken auch andere Risken ab wie z.b. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Familienleistungen. Ebenso sehen viele zwischenstaatliche Abkommen Ausnahmeregelungen im Sinne einer Abkehr vom Territorialitätsprinzip vor. Im Entsendungsfall wird somit eine Weiterversicherung im ursprünglichen Staat für eine gewisse Anzahl von Jahren ermöglicht Bilateral Social Security Agreements Austria has bilateral social security agreements with several countries outside the EU. These agreements usually accord that claims and insurance periods for which contributions have been paid in one country are accepted in another country that is party to the agreement. Some agreements also cover other risks such as illness, accidents, unemployment and family benefits. Many bilateral agreements also state exceptions that deviate from the principle of territoriality. In the case of an assignment abroad, it is possible to still continue to be insured in the home country for a limited number of years. 18

19 Bewilligungen für Arbeit und Aufenthalt 3.1. Aufenthaltsrecht Um sich in Österreich aufhalten zu dürfen, benötigen Staatsangehörige anderer Länder entweder ein Visum für kürzere Aufenthalte bzw. eine Bewilligung, wenn der geplante Aufenthalt von längerer Dauer sein sollte. Die Regelungen in Bezug auf die verschiedenen Staaten sind unterschiedlich. Die höchstzulässige Aufenthaltsdauer nach einer sichtvermerksfreien Einreise beträgt drei Monate (für japanische Staatsbürger sechs Monate). Das Aufenthaltsrecht berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Staatsangehörige der EWR-Länder und der Schweiz sind von diesen Regelungen weitgehend ausgenommen Right of residence for non-nationals To have the right to reside in Austria, citizens of other countries require a visa for short stays or a residence permit for longer periods. The specific requirements and regulations vary depending on the individual s nationality. The maximum length of stay for a visa-free entry is three months (six months for Japanese nationals). The right of residence does not entitle the individual to take up employment. Citizens of EEA countries and Switzerland are exempt from these regulations. Work Permits and Residence Permits Drittstaatsangehörige Drittstaatsangehörige, die für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten einer Beschäftigung in Österreich nachgehen wollen, müssen bei der österreichischen Vertretung im Ausland einen Antrag auf ein Visum mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 6 Monaten einbringen. Für darüber hinausgehende Aufenthalte ist ein Antrag auf Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung notwendig bzw. verpflichtend. Der Antrag ist bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland zu stellen (in Sonderfällen kann der Antrag auch im Inland eingebracht werden). Non-EEA country nationals Nationals from countries outside the EEA who plan to work for a maximum period of six months in Austria must first apply for a visa with an Austrian consulate abroad. Any stays for longer periods require an application for a residence permit or a permanent residence permit. The application must be made with an Austrian consulate abroad (in special cases the application may be made in Austria). 19

20 Voraussetzungen für die positive Erledigung des Antrages sind unter anderem: z Nachweis von ausreichenden Mitteln für die Kosten des Lebensunterhalts z Nachweis über die Beschäftigung im Inland z Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Österreich z Nachweis eines Versicherungsschutzes für den Krankheitsfall und bei Unfällen Inhaber einer Rot Weiß Rot Karte, Rot Weiß Rot Karte Plus oder Blauen Karte EU benötigen keinen zusätzlichen Aufenthaltstitel, da diese Karten den Aufenthalt und die Beschäftigung ermöglichenn. Conditions for the approval of an application include: z Proof of sufficient funds to cover the costs of living z Proof of employment z Proof of suitable housing z Proof of adequate health and accident insurance Card holders of a Red-White-Red Card, Red-White-Red Card plus or EU Blue Card do not need an additional residence permit as these cards allow applicants to stay and work in Austria. EWR- und Schweizer Staatsbürger Für EWR- und Schweizer Staatsbürger gilt grundsätzlich ein unbeschränktes Recht auf Einreise und vorübergehenden Aufenthalt in Österreich. EWR- und Schweizerische Staatsbürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt für mehr als drei Monate in Österreich berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts auf Antrag eine Anmeldebescheinigung (ein entsprechender Antrag ist binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich zu stellen). EEA and Swiss nationals EEA and Swiss nationals generally have an unlimited right to enter and remain in Austria for a prolonged period of time. EEA and Swiss nationals, who are entitled to stay for more than 3 months in Austria receive as documentation of their right of residence an Anmeldebescheinigung (upon application). An application has to be filed within 4 months of entering Austria. 20

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