Die Zukunft der Podologieausbildung
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- Hannah Schuster
- vor 8 Jahren
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1 Die Zukunft der Podologieausbildung Ein Vortrag der ARGE Arbeitsgemeinschaft der Schulen für Podologie von: Constanze Lindenau (Sprecherin der ARGE) 1 Präsentation im Rahmen der Fachmesse Fuß 2014
2 Themen Vorstellung der ARGE Was sind unsere zukünftigen Ziele Kurzer Rückblick auf unsere Arbeit Gesundheitsberufe neu denken / Gesundheitsberufe neu regeln: Eckpunkte aus der Denkschrift der Robert Bosch Stiftung von 2013 Entwicklungspotential in der Podologie Diskussion 2
3 Was / wer ist die ARGE Die ARGE ist ein Zusammenschluss der staatlich anerkannten Podologieschulen in Deutschland Sie wurde 2002 gegründet und erhielt 2006 den heutigen Namen und die heutige Organisationsform Seit 2006 tagt die ARGE regelmäßig 2 x jährlich an unterschiedlichen Schulen Die Teilnahme an den Tagungen der ARGE ist freiwillig. Alle Podologieschulen werden eingeladen. Es gibt z.zt. 47 Schulen für Podologie (anerkannte) 3
4 Was / wer ist die ARGE Davon sind 46 Schulen in privater Trägerschaft und 1 Schule in staatlicher Trägerschaft (Leipzig) Zu den Tagungen der ARGE kommen regelmäßig Schulleiter/innen und deren Stellvertretungen von ca. 20 Schulen Die Organisationsform: es wird gibt ein Sprecher/in und Stellvertreter/ innen gewählt. Diese leiten die Tagungen und übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit. Das Team arbeitet ehrenamtlich. 4
5 Was / wer ist die ARGE Es gibt Arbeitsgruppen, meist bestehend aus VertreterInnen von 4-5 Schulen, die zwischen den Tagungen ihre Themen bearbeiten und die Ergebnisse auf den Tagungen vorstellen Beschlüsse werden auf den Tagungen getroffen Die Ergebnisse werden meist auf der Internetseite veröffentlicht
6 Themen, mit denen sich die ARGE mittelfristig befaßt Überarbeitung des PodG mit dem Ziel einer 3 jährigen Ausbildung (nach europäischen Standards) sowie der Integration der "eigenständigen Heilkundeausübung". Veränderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als lernfeldorientierte Ausbildung sowie Modularisierung der praktischen Ausbildung (Praktika) und
7 Themen, mit denen sich die ARGE mittelfristig befaßt Erweiterung des podologischen Kompetenzspektrums (z.b. Wundmanagement) Entwicklung von Qualitätsstandards für die Podologieausbildung und der Schulen Festlegung von von Qualitätsstandards für die Aufbereitung vom Medizinprodukten (Sachkenntnis nach DGSV / Hygiene) Diskussion gesundheitspolitischer Themen
8 Kurzer Rückblick auf unsere Arbeit: Erstellung und Pflege der Internetseite: mit fortlaufender Dokumentation von relevanten Rechtsurteilen, AG- Ergebnissen und berufspolitisch Aktuellem Ständige Arbeitsgruppen: AG Aufbereitung von Medizinprodukten und AG Berufsbild Schreiben an Minister Bahr vom mit Vorschlägen zur Novellierung des PodG Die Antwort vom : s. Schreiben (Folie 13)
9 Ausbildungsziel = 3 des PodG Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen 9
10 3 PodG: jetzige Fassung unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken. (Ausbildungsziel)
11 Vorschlag zur Novellierung des PodG Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen
12 Vorschlag der ARGE: Novellierung des 3 selbständig nach aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis podologische Behandlungen durchzuführen und damit die Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen maßgeblich zu steuern (Vorschlag Ausbildungsziel) 12
13 Antwortschreiben vom BMG Siehe PDF-Datei: Stellungnahme BMG vom
14 Zukunft der Podologieausbildung Um über die Zukunft der Podologieausbildung denken und sprechen zu können, müssen wir über den podologischen Tellerrand schauen und uns die allgemeinen Trends anschauen: Das Aktuellste hierzu ist von der Robert Bosch Stiftung: Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln Grundsätze und Perspektiven Eine Denkschrift der Robert Bosch Stiftung von
15 Worum geht es in der Denkschrift? Um eine grundsätzliche Umgestaltung der Struktur des Gesundheitswesens und seiner Berufsgruppen, denn Gesellschaftliche Veränderungsprozesse, die Auswirkungen des demographischen Wandels, neue Krankheitsspektren und Infektionskrankheiten verlangen nach Veränderung der Strukturen und Rollen der Gesundheitsberufe Quelle:
16 Grundsätzlicher Wandel Kompetenzen der Gesundheitsberufe müssen überarbeitet werden und es müssen neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden
17 Modernisierung brauchen lange Es gibt viele unterschiedliche Gesetzgebungsund Regelungszuständigkeiten bei den verschiedenen Ausbildungssystemen. Sie erschweren die Neugestaltung der Gesundheitsberufe. Bei den bundesgesetzlich geregelten Heilberufen ist es nach wie vor der Gesetzgeber, der zur Anpassung und Veränderung aufgerufen ist.
18 Lange Anlaufzeiten Modernisierungen, wie sie mit den Modellvorhaben zur hochschulischen Ausbildung ( 63 Abs.3b und 3c SGB V) sowie durch die Heilberufegesetze für bestimmte Heilberufe angestrebt werden, haben lange Anlaufzeiten (Quelle: Denkschrift der Robert Bosch Stiftung 2013, S.410)
19 Berufsverbände Die Fortentwicklung der Berufsbilder im Gesundheitswesen wird bei den Heilberufen vor allem durch die Berufsverbände betrieben. Diese sind privat-rechtlich organisiert. Die akademischen Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) sind zusätzlich in öffentlich-rechtlich organisierten Berufskammern mit Pflichtmitgliedschaft (Bundesärztekammer) zusammengeschlossen, die über eine große institutionelle Macht verfügt
20 Die Versorgung der Patienten leidet Die rechtlichen Gestaltung der Gesundheitsberufe ist gekennzeichnet von einem reaktiven Verhalten, das zudem von erheblichen Verzögerungs- und Verspätungsmomenten gekennzeichnet ist. Die Regulierung der Gesundheitsberufe gehört wohl mit zur langsamsten Regulierung. Dadurch entsteht eine besonders große Diskrepanz zwischen den derzeitigen Gesetzen und der Versorgungs-Realität (R.-Bosch-Stift. 2013, S. 414)
21 Gesundheitspolitische Ziele für die Neugestaltungen Das vorrangige gesundheitspolitische Ziel für diese Neugestaltungen ist die Sicherung einer qualitativ hohen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung gerade auf dem Hintergrund zukünftiger Anforderungen (demografische Wandel, Multimorbidität, ländliche Strukturen Ärztemangel) Weiteres Ziel ist die Schaffung attraktiver Berufe auch außerhalb der ärztlichen Berufe. Schließlich soll mit den rechtlichen Neugestaltungen der Tatsache Rechnung getragen werden, dass schon gegenwärtig und noch mehr zukünftig ein steigender Bedarf an Fachpersonal in den Gesundheitsberufen besteht.
22 Attraktivität steigern Die Chance, einem Mangel an Fachpersonen neben anderen Maßnahmen zumindest zu einem gewissen Teil durch eine Verbreiterung der Qualifikationen und der Kompetenzen bei den Gesundheitsberufen zu begegnen, sollte nicht vertan werden.
23 Neugestaltung des Gesundheitsberuferechts These: Das deutsche Gesundheitsberuferecht entspricht in zentralen Bereichen nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen, die die Ausgebildeten der Gesundheitsberufe bei der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung leisten müssen.
24 Erforderlich sind: Sicherung und Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen der Angehörigen der Gesundheitsberufe (berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung); Herstellung und Gewährleistung einer verlässlichen Ausbildungsfinanzierung (Finanzierung der Ausbildung bei den Gesundheitsberufen). R. Bosch Stiftung 2013, (S.253)
25 Zugang zur Leistungserbringung Schaffung der Voraussetzungen für selbstständiges und eigenverantwortliches berufliches Handeln (Zugänge zur Leistungserbringung); Schaffung der Voraussetzungen für die multiprofessionelle Kooperation (Kooperation der Gesundheitsberufe) R. Bosch Stiftung 2013, (S.253)
26 Vorschlag der Robert Bosch Stiftung Verbesserung des Rechtsrahmens für Heilberufe (Vorschlag: Allgemeines Heilberufegesetz / Gesetz über Heilberufe).
27 Rechtliche Verunsicherungen bei den Podologen Interessenten, Schüler und Podologen sind verunsichert, da keine klaren Regelungen z.b. in folgenden Bereichen bestehen Behandlungskompetenzen: Was dürfen wir selbständig tun? Umsatzsteuer ja oder nein und für was? Hilft der sektorale Heilpraktiker/in? Gesetzliche Rentenversicherung ja oder nein?
28 Unklarheiten beseitigen Warum ist Jobsharing in der Leitung der Podologiepraxis nicht möglich? Freie Mitarbeiter neues Urteil des Bayerischen Sozialgerichtes bezüglich der freien Mitarbeiter (Scheinselbständigkeit / Weisungsgebundenheit)
29 Ein allgemeines Heilberufegesetz Der Begriff der Heilkunde und das Recht der Heilberufe ist unklar, unübersichtlich, teilweise widersprüchlich und teilweise veraltet. Ein Allgemeines Heilberufegesetz oder ein Gesetz über die Heilberufe könnte hier Abhilfe schaffen (Vorschlag R. Bosch Stiftg., 2013 S. 418)
30 Was sollte in der Podologie und der Ausbildung geregelt werden: 30 Förderung der Ausbildung für alle Podologieschüler/innen Staatliche Fördermittel für die Schulen der Gesundheitsberufe einschl. der Podologie Erhöhung der Attraktivität der Berufsbilder durch klare Kompetenzen (Heilkunde) und durch Kooperationen mit anderen Berufsgruppen Schaffung akademischer Weiterbildungen und Ausbildungen
31 Es fängt erst an Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Und nun Ihre Fragen???
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