Tarifliche Niedriglöhne und -gehälter bis 7,50 /Std. in Brandenburg im April 2009
|
|
- Judith Kohl
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Tarifliche Niedriglöhne und -gehälter bis 7,50 /Std. in im April 009 Abbruch- und Abwrackgewerbe 39 x 4,35=69,65 Architektur-, Ingenieurund Planungsbüros 40 x 4,35=74 Augenoptikerhandwerk neue Bundesländer 40 x 4,35=74 Bundes-ETV vom BRD T vor vollendetem 8. bis nach vollendetem. Lebensjahr vorwiegend schematische oder einfache Tätigkeiten GTV vom BRD T/K im.jahr einfache, vorwiegend schematische Tätigkeiten ohne besondere Ausbildung LTV/GTV neue Bundesländer vom neue Bundesländer G I Berufsjahr Angestellte nach Ablauf der Ausbildungszeit ohne Gesellenprüfung G II -. Berufsjahr Augenoptiker mit Gesellenprüfung oder kaufmännische Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung 859,85-.,88 5,07-7,0.0,00/.380,00 5,87.74,00-.34,00.304,00 6,75-7,55 7,49
2 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 wöchentl. Az x 4,35 Bäcker- und Konditorenhandwerk 40 x 4,35=74 Bei den Berechnungen im TV wurde von 73,3 Std. ausgegangen. LTV/GTV vom Betriebshilfen/Betriebshelfer - Packerinnen, Küchenhilfen - Abwasch- und Reinigungspersonal - Verkäuferinnen ohne ordnungsgemäße Ausbildungszeit im Bäcker-/ Konditorenhandwerk - Fachverkäuferin - Garantielöhne Bedienungspersonal - Bäcker/Konditoren - Kraftfahrer - Kassiererinnen/Expedienten - ungelernte kaufmännische Angestellte (einfache Tätigkeiten) - kaufmännische Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung mit/ohne Berufserfahrung 805,85-.5,45 975,68 935,8 863,00-.3,00.3,00-.35,00 943,00.87,-.330,94.8,30.06,00 84,00 957,00-.,00 4,65-6,65 5,63 5,40 4,98-6,4 6,4-6,55 5,44 6,85-7,68 7,03 6,3 4,86 5,5-6,99 Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie) 40 x 4,35=74 LTV vom GTV vom Berlin-Ost,, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern K /T kaufmännische/technische Angestellte ohne Berufsausbildung; einfache schematische Tätigkeiten.4,00 6,46
3 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Bewachungsgewerbe jeweils 73 Std. monatlich TV vom (allgemeinverbindlich) Sicherheitsmitarbeiter: - im Revierdienst - im Revierdienst mit Alarmverfolgung - NSL-Fachkraft - im Objektschutz / Separatwachdienst - im Objektschutz / Separatwachdienst nach erfolgreich Ablegung der Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK Empfangsdienst Concierge Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst Supervisor im Veranstaltungsdienst Doorman in Handelsunternehmen Kaufhausdetektiv Sicherheits- und Kontrolldienstmitarbeiter im ÖPNV Mitarbeiter im Prüfdienst zur Einnahmensicherung 965,34 965,34.5,8 865,00.5,8.095,09 9,09 865,00.5,8 965,34 965,34 9,09 9,09 5,58 5,58 6,66 5,00 6,66 6,33 5,33 5,00 6,66 5,58 5,58 5,33 5,33
4 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Fortsetzung Bewachungsgewerbe Supervisor im ÖPNV Mitarbeiter im Kurier-/Belegdienst, Archivdienst, internen Postdienst.5,8 965,34 6,66 5,58 TV Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und vom Berlin und alle Sicherheitsmitarbeiter für Militärische Anlagen und Liegenschaften EG I Servicedienstleistungen an Verkehrsflughäfen zwischen.4,50 u..340,75 zwischen 6,95 u. 7,75 in ab , in Berlin ab : 6,70 TV Geld- und Wertdienste vom Berlin und GG: einfache Tätigkeiten ohne Ausbildung.4,00 6,60 GG: ohne Ausbildung aber mit gründlichen Fachkenntnissen und selbstständigen Leistungen Lohn GWT nach der Probezeit.94,00 ab :.6,90 7,48 ab : 7,30 Lohn Geldbearbeitung.038,00 6,00
5 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Binnenschiffahrt 40 x 4,35=74 LTV und GTV vom.0.00 i. d. F. vom für alle europäischen Wasserstraßen Leichtmatrosen (Schiffsjungen / Deckmänner) im.-3. Jahr: Güterschifffahrt und Continuefahrt 899,7-.55,39 5,6-6,75 Buchbindehandwerk 38 x 4,35=65,3 LTV vom In Betrieben mit weniger als 0 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern beträgt der Lohn 95% vom hier angegebenen Lohn. GTV vom BRD Fahrgastschifffahrt LK V ungelernte AN je nach Alter (einfache Arbeiten ohne Vorkenntnisse) LK IV bzw. III angelernte AN (teilweise mit Erfahrung und Verantwortung, fachliche Einarbeitung erforderlich) je nach Alter LK II qualifizierte Arbeiten ohne Berufsabschluss mit Einarbeitung, Berufserfahrung, Kenntnissen und erhöhter Eigenverantwortung oder Fachkönnen K kaufmännische Hilfskräfte (einfache schematische Tätigkeiten) ohne abgeschlossene Berufsausbildung je nach Alter 905,00-.6,8 895,93-.93,47 93,9-.90,99.09,8-.37,99 5,3-6,7 5,4-7, 5,64-7,8 6,3-8,30.035, ,00 6,6-8,35
6 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Dachdeckerhandwerk 39 x 4,35=69,65 Elektrohandwerk 40 x 4,35=74 Feinkeramische Industrie 38 x 4,35=65,3 GTV vom BRD K vorwiegend schematische Tätigkeiten, kaufmännische Angestellte ohne Berufsausbildung im.-3. Berufsjahr ETV vom E / E Tätigkeiten ohne Berufsausbildung und ohne bzw. geringe berufsfachliche Kenntnisse ETV vom Berlin-Ost,, Mecklenburg-Vor-pommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen LG I-VII ungelernte Arbeitnehmer bis Facharbeiter bis zum 6. Lebensjahr LG I-VI ungelernte Arbeitnehmer bis Facharbeiter bis zum 8. Lebensjahr.89,00 7,0.83,0/.63,4 6,80/7,6 875,30-.5,83.077, ,36 5,3-6,98 6,53-7,9 K /T, bis zum. Lebensjahr kaufmännische/technische Angestellte ohne Berufsausbildung mit einfachen mechanischen/schematischen Tätigkeiten 786,9-.57,90 4,76-7,6 Filmtheater 38 x 4,35=65,3 TV vom (HDF) BRD Kassierer Einlass (Theke /Platz).7,50-.75,50.6,0-.65,60 7,-7,73 7,04-7,67
7 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Filmtheater 39 x 4,35=69,65 FloristFachbetriebe, Blumen- und Kranzbindereien Berlin-Ost / : 4 x 4,35=78,35 ETV vom (ar.di e.v.) BRD Kassierer Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer/in) Servicekraft ETV vom A : ungelernte Arbeitnehmer A : Abschluss Florist/in bis jährige Berufszugehörigkeit bzw. angelernte Arbeitnehmer/innen A 3: Florist/in mit Ausbildung und weitergehenden Kenntnissen A 4: Florist/in mit Meisterprüfung oder Staatliche Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist/in A 5: im.-4. Jahr der Tätigkeit Florist/in mit Meisterprüfung oder Staatliche Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist/in mit Ausbildereignungsprüfung; Leitung des Betriebes.,00-.35,00.4, ,00.53, ,00 85,00-98,00 936, ,00.05,00-.5,00.8, ,00.69,00-.40,00 7,3-7,78 7,8-7,73 7,4-7,98 4,57-5,5 5,5-5,94 5,69-6,46 6,83-7,79 7,-7,86
8 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Fotogeschäfte, Fotolaboratorien, Kopierbetriebe Foto- und Bildbe-/-verarbeitung 37 x 4,35=60,95 Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau Berlin-Ost / ab : 39,5 x 4,35=7,83 (Ab dem wird für gewerblichen Arbeitnehmer die regelmäßige tarifl. Wochenarbeitszeit in vier Schritten jährlich um jeweils 0,5 Std. abgesenkt, so dass am die regelmäßige tarifl. Wochenarbeitszeit im gesamten Bundesgebiet 39 Std. beträgt.) Für die Angestellten bleibt die Arbeitszeit bei 40 Wochenstunden. LTV/GTV vom BRD K bis 8 Jahre schematische, mechanische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung K bis 4 Jahre einschlägig anerkannter Ausbildungsberuf LTV und GTV vom BRD-Ost, hier: Berlin-Ost und junge Angestellte ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis vollendetem 9. Lebensjahr je nach Jahren in K : ohne Berufsausbildung in K : einfache kaufmännische Tätigkeiten K im. Jahr kaufmännische Angestellte mit mechanischer oder schematischer Tätigkeit ohne Berufsausbildung.09, ,00.58,00-.94,00 847,56-947,6.30,07-.63,0.56,84 6,78-8,6 7,9-8,04 4,93-5,5 6,58-7,35 7,3
9 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Gartenbaugewerbe / Erwerbsgartenbau 40 x 4,35=74 VTV vom LG / einfache schematische Tätigkeiten ohne/mit Anlernzeit bzw. Teilfacharbeiterabschluss LG 3/4 Jungfacharbeiter bzw. Facharbeiter mit jähriger Berufserfahrung LG 5 / Ecklohn Facharbeiter mit Berufserfahrung und berufsbezogener Weiterbildung LG 6 Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung und berufsbezogener Weiterbildung (analog LG 5) oder Meisterabschluss 74,36/860,5 984,75/.07,6.9,57.99,78 3,9/4,7 5,39/6,06 6,73 7,47 GG angelernte Angestellte GG -4 Facharbeiterabschluss ohne/bzw. mit Berufserfahrung 98,00.08,50-.37,50 5,08 5,93-6,77
10 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Gebäudereinigung 39 x 4,35=69,65 LG -3 einfache und qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten LG 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeiter/innen Innen- und Unterhaltsreinigung Heizung-Klima-Sanitär 40 x 4,35=74 Hotel- und Gaststättengewerbe rechnerischer Tageswert: 7,6 Std. 38 x 4,35=65,3 LTV vom gültig ab LG allgemeinverbindlicher Mindestlohn BRD-Ost hier: -Ost, Potsdam ETV vom EG : ungelernter Helfer EG : Montagehelfer, Kundendiensthelfer; allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten ETV vom BG /3 praktische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung BG 4 angelernte Arbeitnehmer.6,30-.4,87.6,0.096,0.47,58 990,00/.046,00.44,00 6,58-7, 7,44 6,30 7,7 5,99/6,33 6,9
11 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk keine Az-Angabe, kein MTV Kautschukindustrie 39 x 4,35=69,65 Kfz-Gewerbe 36 x 4,35=56,6 LTV/GTV vom ETV vom LTV und GTV vom , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Berlin-Ost,, Mecklenburg-Vor-pommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen LG 4: ungelernte Arbeitnehmer LG 3: angelernte Arbeitnehmer LG : qualifizierte angelernte Arbeitnehmer unter Jahren LG : Facharbeiter im. Gesellenjahr GG : einfache wiederkehrende Tätigkeiten, Hilfskräfte GG unter 5 Jahren: Tätigkeiten, für die ein qualifiziertes Anlernen oder eine Berufsausbildung erforderlich ist EG Tätigkeiten in der Eingliederungsphase (während der ersten 8 Wochen), insbesondere Schüler/Studenten GG einfache schematische Tätigkeiten ( Tätigkeitsjahr) 679,4-.,48 864, ,78 5,08-7,6 5,3-7,59 5,55-7,3 7,8.55,08 7,40.37, ,00 7,6-8,9
12 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Lampenschirm-, Wohnraumleuchtenund Zubehörindustrie BRD-Ost 40 x 4,35=74 LTV und GTV vom BRD-Ost hier: Berlin-Ost und LG I,./ab. Jahr: Ungelernte ohne Vorkenntnisse nach kurzer Anweisung LG II,. Jahr: Ungelernte mit Einweisung (ca. 4 Wochen) GG K, :./.+3. Jahr: vorwiegend mechanische/schematische Tätigkeiten GG K,. Jahr: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung; einfache Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt.79,7/.4,36.54,54.4,00/.04,00.5,00 6,78/7,4 7, 6,56/6,9 7,04
13 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Land- und Forstwirtschaft 40 x 4,35=74 ETV vom LG einfache schematische, leichte Tätigkeiten LG angelernte Tätigkeiten nach Vereinbarung.078,80 6,0 Ländliche Dienstleistungen, Transport und Handel TV für Saisonarbeitskräfte vom GG Ungelernte mit Grundkenntnissen bzw. Grundfertigkeiten GG /3 Angelernte mit Fachkenntnissen Saisonarbeitskräfte nach Vereinbarung.6,00 90,3. ETV vom EG Hilfsarbeiten ohne Vorkenntnisse.6,5 6,44 6,47 5,8 40 x 4,35=74 (im TV wird von 73,33 Std. monatlich ausgegangen)
14 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Landmaschinen-Mechaniker-Handwerk 39 x 4,35=69,65 ETV vom i.d.f. v Berlin + LG / einfache Arbeiten nach Unterweisung oder einfacher Zweckausbildung bzw. Anlernausbildung bzw. artfremde Berufsausbildung.097,64/.07,9 6,47/7, Maler- und Lackiererhandwerk TV Mindestlohn vom BRD hier: ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn).305,00 7,50 Gewerbliche Arbeitnehmer: 40 x 4,35=74 Angestellte: 39 x 4,35=69,65 (RTV Angestellte gekündigt zum ) (per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohntarifvertrag, gültig vom bis ; für Berlin beträgt der Mindestlohn 8,05 pro Std.) LTV vom Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung im./. Jahr der Gewerbezugehörigkeit GTV vom BRD außer Saarland K kaufmännische Angestellte mit einfachen, schematischen Tätigkeiten Berlin im.-4. Berufsjahr im.-4. Berufsjahr.305,00 7,50.3,00-.38,00.07,00-.,00 6,56-7,83 5,99-7,4
15 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Metallhandwerk 37 x 4,35=60,95 ETV vom EG : ungelernte Arbeitnehmer EG : angelernte Arbeitnehmer in den ersten 6 Monate (Einstiegsgruppe).09,00.44,00 6,78 7, (Im TV wird von 6 Stunden monatlich ausgegangen.) Mühlenwirtschaft / Getreidemühlen Ostdeutschland ETV vom BRD-Ost einschließlich Berlin-Ost EG (einfache) mechanische/schematische Tätigkeiten nach Einweisung.50,00 7,8 40 x 4,35=74 Raiffeisen-Warengenossenschaft 38 x 4,35=65,3 LTV und GTV vom Berlin,, Sachsen- Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Arbeitnehmer in kartoffelbe- und verarbeitenden Betrieben mit folgenden Tätigkeiten: - einfache Putz-, Verlese- und Abfüllarbeiten.89,00 7,8 K je nach Jahren schematische, mechanische Tätigkeiten nach Anleitung ohne Berufsausbildung.67,00-.36,00 7,06-8,4
16 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe ETV vom LG : Hilfskräfte für leichte Hilfsarbeiten LG : Hilfskräfte für schwere Hilfsarbeiten.08,8.37,4 6, 7, 40 x 4,35=74 Sand-, Kies-, Mörtel-, Transportbetongewerbe ETV vom u. a. Berlin und GG / Angestellte ohne Berufsausbildung, keine Vorkenntnisse bzw. nach Anlernzeit GG einfache Tätigkeiten nach kurzer Einweisung bis 5 Jahre/ab 5 Jahre.058,00/.,00 6,08/7,0.56/.9,00 7,/7,4 40 x 4,35=74 Schuhindustrie 39 x 4,35=69,65 LTV vom GTV vom u. a. Berlin-Ost und LG -7: Jugendliche bis 8 Jahre je nach Arbeitsvorgängen Zeit- und Akkordlöhne.078,97-.3,8 6,36-7, K je nach Jahren mechanische Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist.083,00-.39,00 6,38-7,83 K Anfangsgehalt Tätigkeiten nach Anweisung und ohne Entscheidungsbefugnis; schulische Ausbildung (Handelsschule) oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis.70,00 7,49
17 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Schuhmacherhandwerk, Schäftemachereien LTV vom..00 u. a. Schuhmacher/innen Stepper/innen 967,0-.094,4 967,0 5,70-6,45 5,70 39 x 4,35=69,65 ungelernte Hilfskräfte 899,5 5,30 Speditionsgewerbe gewerbliche Lagerei, Schifffahrt, Hafenumschlag Berlin-Ost und 40 x 4,35=74 ( nur Speditionsgewerbe) Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 39 x 4,35=69,65 VTV bzw. LTV vom..006 GTV vom..006 LTV vom u. a. Reinigungskräfte Wächter GG A einfache Tätigkeiten ohne kaufmännische Berufsausbildung GG A in den ersten Jahren abgeschlossene speditionelle / sonstige kaufmännische Berufsausbildung.303,6.07,56.057,7-.37,75.5, ,59 7,49 6,94 6,08-7,63 7,0-7,76 Steinmetzhelfer bis zum 9. Lebensjahr.07, ,70 6,00-7,7
18 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Systemgastronomie 39 x 4,35=69,65 (69 Stunden monatlich im Manteltarifvertrag) Systemgastronomie 7 Stunden monatlich ETV vom (Bundesverband der Systemgastronomie) ETV vom (DEHOGA) BRD TG / ungelernte bzw. angelernte Tätigkeiten TG 3 fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten BRD TG / einfache Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse bzw. geringe fachliche Kenntnisse.086,00/.,00.80,00.06,0/.09,66 6,35/6,50 6,90 6,/6,39 Textilindustrie Berlin-Ost/ 40 x 4,35=74 ETV vom u. a. Berlin-Ost und TG 3 fachliche Kenntnisse/Fertigkeiten EG : ungelernte Tätigkeiten nach Anlernzeit von bis zu 3 Monaten.8,8 6,9.30, ,00 7,47-7,95
19 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Textilreinigerhandwerk ETV vom u. a. Berlin und EG I-III: gewerbliche Arbeitnehmer mit un-/angelernten Tätigkeiten.060,78-.49,8 6,-6,63 (u.a. Chemische Reinigung, Wäschereien) 40 x 4,35=74 EG K : ungelernte Tätigkeiten (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) EG K -3: abgeschlossene kaufmännische Lehre / Handelsschulausbildung mit einfachen Tätigkeiten bzw. qualifizierten Tätigkeiten mit Verantwortung 954,70 998, ,0 5,5 5,76-7,96 Tischlerhandwerk 4 x 4,35=8,7 (laut Tarifvertrag 8,4 Std. täglich;.300 Std. jährlich) TV vom u. a. Die Entgelte für Jugendliche ohne Anlernvertrag betragen unter 7 Jahren: 75 % unter 8 Jahren: 85 % der einzelnen Entgeltgruppen. LG : einfache Arbeiten nach kurzer Einarbeitungszeit LG a: Arbeiten, die eine längere Einarbeitungszeit (bis zu einem halben Jahr) u. den Erwerb von Kenntnissen über Werkstoffe u. Betriebsmittel erfordern.5,0.35,05 6,30 6,76 GG /: (einfache) Tätigkeiten nach kurzer Einweisung / Einarbeitungszeit ohne abgeschlossene Ausbildung.06,04/.,43 5,56 /6,69
20 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733
21 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Wäschereigewerbe 40 x 4,35=74 (Im TV wird von 73, Std. ausgegangen.) LTV/GTV vom u. a. Berlin-Ost und während der Einarbeitungszeit für über 8 Jahre alte Arbeitnehmer: für die ersten 3 Monate 90%,.77,6-.334,58 7,34-7,67 K : vorwiegend mechanische / schematische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung von unter 7 Jahren bis 3. Lebensjahr (nach 3. Lj. über.400,00 ).7,8-.393,74 6,4-8,0 Zeitarbeit 35 x 4,35=5,5 ETV vom in der Fassung vom (BZA) BRD EG Tätigkeiten mit kurzer Anlernzeit.9,3-.5,69 7,38-7,60 (Im TV wird von 5,67 Std. ausgegangen. Das entspricht 35 Wochenstunden.) Zeitarbeit 40 x 4,35=74 (Im TV wird von 080 Std. jährlich ausgegangen.) ETV vom (BVD) u. a. Berlin und E : schematische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung, mit Einweisung E : einfache Tätigkeiten mit beruflichen Grundkenntnissen oder nach Einarbeitung E 3: Berufsausbildung oder entsprechende Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten mit Erfahrung.044,00.48,40.66,7 6,00 6,60 7,8 (Eingangsstufe: bis zu 0% weniger, aber nicht unter 6,00 ; nach Jahren Zusatzstufe möglich bis zu 0% mehr)
22 (zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Zeitarbeit 3 35 x 4,35=5,5 (Im TV wird von 5,67 Std. ausgegangen.) Zeitarbeit 4 (Im TV wird von 5,67 bzw. 73,33 Wochenstunden ausgegangen. Hier zugrunde gelegt sind 5,67 Std./W.) Zeitarbeit 5 35 x 4,35=5,5 (Im TV wird von 5,67 Std. ausgegangen.) Ziegelindustrie 40 x 4,35=74 ETV (Ost) vom (AMP) ETV vom..007 (Mercedarius) ETV vom (igz) LTV/GTV vom , gültig ab u. a. Berlin und u. a. Berlin und BRD, hier: neue Bundesländer einschließlich Berlin u. a. Berlin-Ost und EG /: ungelernte schematische Tätigkeiten mit Einweisung bzw. einfache Tätigkeiten mit beruflichen Grundkenntnissen/Einarbeitung EG 3: Berufsausbildung bzw. entsprechende Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten/Qualifikation EG /: ungelernte schematische Tätigkeiten mit Einweisung bzw. einfache Tätigkeiten mit beruflichen Grundkenntnissen/Einarbeitung EG : einfache Tätigkeiten, die eine Einweisung oder Anlernzeit erfordern EG : einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung erfordern oder fachbezogene Berufserfahrung EG 3: i.d.r. abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung erforderlich oder fachspezifische Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung K /T vor vollendetem 8. Lebensjahr: einfache Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung - Nichtschichtarbeiter und Angestellte - Arbeiter und Angestellte im Schichtdienst 90,0/.00,54.057,4 6,00/6,6 6,97 993,44/.057,4 6,55/6,97 989,63.0,86.3,6.83,00.304,00 6,50 6,69 7,34 7,37 7,49
Anzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein
Tarifbereich/Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Sachsen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,
MehrPapier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen
Tarifbereich/Branche Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen Mitte e.v. in Frankfurt
MehrAusbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen
MehrAnzahl der Entgeltgruppen: 13
Tarifbereich/Branche Chemische Industrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Nordostchemie e.v., Sozialpolitische Ausschüsse Berlin und Ost Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,
MehrSeite 1. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Norsk-Data-Str. 3, 61352
MehrTarifliche Eingruppierung
Tarifliche Eingruppierung Gewerbliche Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer werden in anforderungsbezogene Lohngruppen eingeteilt. Der sog. Ecklohn (100%) ist als Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-,
Mehr31.12.1999 Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.05.2013 kündbar zum 30.04.2015
Tarifbereich/Branche Kunststoffverarbeitende Industrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Kunststoffe, Hochheimer Straße 58, 99094 Erfurt Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,
MehrMinisterium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Allgemeinverbindliche Tarifverträge Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, deren
MehrVerhandlungsergebnis vom 30. April 2010
Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit 1. Es gelten
MehrGemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg Oranienstraße 106, 10969 Berlin Tel.: 030 90 28 14 57 (Mo, Di, Fr 9 12 Uhr, Do 14 18 Uhr)
Übersicht über mögliche Tarifentgelte in Berlin Auswahl Bürokauffrau/-mann mit Berufsabschluss (Berlin) Branche Beschreibung Gehalt/Monat Baugewerbe ab 01.06.2015 Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten
MehrDifferenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im
MehrForstpflanzenbetriebe
Tarifbereich/ Branche Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien und Forstpflanzenbetriebe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Landesverband Gartenbau Rheinland e.v., Amsterdamer Str. 206, 50736 Köln Landesverband
MehrLohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen
Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein
MehrLohntarifvertrag für
Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Westfalen-Lippe - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in
MehrHöchste Lohngruppe VII Höhe der Monatsgehälter für technische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe T1 Mittlere Gehaltsgruppe T3
Tarifbereich/Branche Wäschereigewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Industrieverband Textil Service intex e.v. Frankfurt am Main IG Metall, Vorstand, Frankfurt am Main, Lyoner Straße 32 Fachlicher
MehrENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg
Seite 1 von 10 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße
MehrVergütungstarifvertrag
Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft Zwischen dem Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft e. V., Heinrichstr. 169 B, 40239 Düsseldorf einerseits, der ver.di -Vereinte
MehrKfz-Gewerbe. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2015 WSI-Tarifarchiv. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe *
Kfz-Gewerbe In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 400.000 Beschäftigte. 3 der 179 n liegen unter 10. 98 % der Tarifgruppen lieben bei bei 10 und mehr. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich
MehrÄnderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003
Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen
MehrENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG
ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg und der - einerseits - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
MehrWann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
MehrENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg
Seite 1 von 9 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg
MehrAnhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung)
1 MTV-Anhang Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung) Tätigkeitsbeispiele zu den Gehaltsgruppen Die nachstehenden Tätigkeitsbeispiele sind nicht erschöpfend. Sie geben die übereinstimmende
MehrWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und STATISTIKAMT NORD N I 5-4j/06 S 11. Dezember 2008 Verdienste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2006
MehrBranchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz
Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Juni 2015 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von
MehrArbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden,
Zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt, wird
Mehr- Stand 2. November 2015 -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz
MehrÜbersicht über tarifliche Ausbildungsvergütungen in den Ländern Berlin und Brandenburg
Gemeinsames Tarifregister und in den Ländern und räumlicher Abbruch- und Abwrackgewerbe s. auch Schrott- u. Industrieabbruchbetriebe 1. 561,84 2. 666,80 3. 861,26 1. 633,00 2. 684,00 3. 724,00 Apotheken
MehrDer Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
MehrJe nach Branche und Region zwischen 332 und 1222 Euro WSI-Tarifarchiv: Azubis bekommen zwischen 30 und 53 Prozent des Einstiegsgehalts
30.05.2007 Je nach Branche und Region zwischen 332 und 1222 Euro WSI-Tarifarchiv: Azubis bekommen zwischen 30 und 53 Prozent des Einstiegsgehalts Die Ausbildungsvergütungen fallen - gemessen an der jeweiligen
MehrLandesinnungsverband für das Landmaschinenmechaniker-Handwerk in Hessen
Landesinnungsverband für das Landmaschinenmechaniker-Handwerk in Hessen An die Mitglieder der Landmaschinenmechaniker-Innungen in Hessen sowie des Landesverbandes Hessen der Landmaschinen-Fachbetriebe
MehrAgentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU)
Agentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU) Wolfgang Ziesmer Qualifizierung beschäftigter Mitarbeiter/-innen 1. Zielgruppe: Geringqualifizierte
MehrGehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen
LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte
MehrTarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg
MehrGELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016
MERKBLATT Recht und Steuern GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016 Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss,
MehrBerufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE)
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung(EQ) Berufsvorbereitungsjahr
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrAußerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.
5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen
ENTGELTTARIFVERTRAG Zwischen dem und der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
MehrEntgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25.
Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen vom 25. März 2011 Zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband
Mehr9 1 8 08/11 04/12 Niedersachsen-Bremen e. V. Tarifgemeinschaft der Innungen
Kfz-Gewerbe In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten 360.000 Beschäftigte. Niedriglohngruppen tauchen nur sehr vereinzelt auf (5 von 178 n). 90 % der Tarifgruppen liegen bei 10 und mehr. Tarifliche
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Verdienste N I - vj Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Instandhaltungsbereich sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern Oktober
MehrTarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Berlin, 20. Juni 2012.
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Berlin, 20. Juni 2012 Essentials TV BZ ME 2 Verhandlungsergebnis Die Entgeltdifferenz Zeitarbeit
MehrMindestlohntarifvertrag
Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig ab 1. Januar 2015 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche
MehrQualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten
Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.
MehrLand Berlin. Bekanntmachung. über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Elektrohandwerke. Vom 26.
Seite 1 von 7 Land Berlin über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Elektrohandwerke Vom 26. November 2015 Auf Grund des 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes,
MehrERFAHREN FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG. Das Ziel ist der Weg. Gehen wir ihn gemeinsam?
ERFAHREN FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG Das Ziel ist der Weg. Gehen wir ihn gemeinsam? Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt Mit dieser Maxime heben wir uns seit über 15 Jahren aus dem Markt der Personaldienstleister
MehrIV. Lohnentwicklung. Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM % 423) Ecklohn
Anhang 1. Alte Bundesländer: IV. Lohnentwicklung Lohntarif- Tariferhöhung 423) cklohn Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM %
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Oktober 2009 gültig ab 1. Oktober 2009 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD N I 5-4j/06 H 11. Dezember 2008 Verdienste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung
MehrTarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:
Tarifvergleich für den Bereich Pflege Stand Juni 2010 Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: TVöD (TVöD-B und TVöD-K) öffentliche
MehrGehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1 Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrStempel und Unterschrift der Behörde
Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Mehrfür die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig 1. Januar 2012 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und
MehrHR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os
HREntscheiderbefragung Weiterbildung Tabellenband 22. nuar 2014 Q3728/29453 Kr/Os MaxBeerStraße 2/4 19 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 820 Telefax: (0 30) 6 28 824 00 EMail: info@forsa.de DATEN ZUR UNTERSUCHUNG
MehrFörderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit
10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-
MehrTarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
MehrTextilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrMindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand: 1. August 2013 - Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung)
MehrENTGELTTARIFVERTRAG. für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen
Laufzeit: gültig ab 01.01.2007 erstmals kündbar zum 30.06.2008 AVE vom...ab... BAZ Nr.... vom... ENTGELTTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen Zwischen dem Bundesverband
MehrZum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate?
Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten Übersicht Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel Was
MehrVerhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster,
Verhandlungsergebnis Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin, und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal
MehrWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Balingen, Ludwigsburg, Reutlingen und Stuttgart Förderinstrumente: Förderung der beruflichen Weiterbildung von geringqualifizierten
MehrAllgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen
Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Branchenzuschläge sorgen für eine Equal Pay ähnliche Tarifangleichung für Mitarbeiter in der Zeitarbeit und der Personaldienstleistung.
MehrTarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg
MehrAusnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
MehrNachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln
01.10.2014, Agentur für Arbeit Köln, Sabrina Reichler Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln Warum eine Ausbildung so wichtig ist. Jüngere Menschen
MehrGehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband
MehrÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN
SEILBAHNEN / BEILAGE / LOHN/GEHALT BEIBLATT ZUM KOLLEKTIVVERTRAG 1.5.2008 für die BEDIENSTETEN DER ÖSTERREICHISCHEN SEILBAHNEN Geltungsbeginn 1. August 2009 Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK. abgeschlossen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
Mehrfür Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der
MehrKernthemen und Entschließungen des Gewerkschaftstages. Bericht der 'Delegierten Susanne Grzonka
Kernthemen und Entschließungen des Gewerkschaftstages Bericht der 'Delegierten Susanne Grzonka Kernthemen und Entschließungen des Gewerkschaftstages Jugend Frauen Leiharbeit Gerechtes Einkommen Rente 67
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrTagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg
Tagung Leiharbeit Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Arbeitgeberverbände Zeitarbeit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrRichtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977
Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:
MehrStarten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für:
Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für: Geprüfter Industriemeister Metall (IHK) Geprüfter Industriemeister Chemie (IHK) Geprüfter Industriemeister
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrTARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrGehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband
MehrEine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener
Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird
Mehr