Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Di / Mi, den 02. und 03. Juli 2013, in Frankfurt a.m. im Holiday Inn City-South 680,00

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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen Last-Minute- Preis und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute- Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele Kurzentschlossene unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last- Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Auf einen Blick Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Di / Mi, den 02. und 03. Juli 2013, in Frankfurt a.m. im Holiday Inn City-South 680,00 Grundlagen des Arbeitsrechts Di / Mi, den 16. und 17. Juli 2013, in München im Eden Hotel Wolff 680,00 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Di / Mi, den 16. und 17. Juli 2013, in Essen im Mövenpick Hotel Essen 680,00 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis Mittwoch, den 17. Juli 2013, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord 260,00 Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Mittwoch, den 24. Juli 2013, in München im Eden Hotel Wolff 260,00 Postfach Frechen Telefon: / Telefax: / Internet: seminare@pfa-arbeitsrecht.de

2 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Erfahren Sie das Wichtigste zu: A. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 1. Die Mitbestimmungsrechte nach 87 BetrVG, u.a.: - der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer - der Festlegung der Lage der Arbeitszeiten und der Pausen - der Anordnung von Überstunden - der Einführung und Ausgestaltung von technischen Überwachungseinrichtungen - des Arbeitsschutzes - der betrieblichen Lohngestaltung 2. Initiativrechte des Betriebsrats 3. Unterlassungsansprüche des Betriebsrats und deren Durchsetzung im arbeitsgerichtlichen Verfahren 4. Betriebsvereinbarungen 5. Durchführung von Einigungsstellenverfahren 6. Die Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 7. Sozialplan und Interessenausgleich 8. Erzwingbarer Sozialplan B. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen 1. Die Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung im Rahmen des 99 BetrVG 2. Individualrechtliche Auswirkungen des Mitbestimmungsrechts 3. Form und Begründung der Zustimmungsverweigerung 4. Durchführung des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens 5. Vorgehensweise der Betriebspartner bei Eilmaßnahmen gemäß 101 BetrVG 6. (Allgemeiner) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Rahmen der 99 ff. BetrVG 7. Sonderfall: Zustimmung des Betriebsrats bei Kündigungen

3 Zum Thema: Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat besondere Bedeutung zu. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und den Arbeitnehmervertretern gestalten, wenn beide Seiten in vollem Umfang über ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Im Betriebsverfassungsrecht hervorragende geschulte Personalabteilungen und Betriebsräte werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Ein wesentlicher Aspekt des Betriebsverfassungsrecht sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. In den Bereichen, in denen ein Mitbestimmungsrecht besteht, kann der Arbeitgeber nicht allein handeln. Im betrieblichen Alltag spielt insbesondere die Mitbestimmung in den sozialen Angelegenheiten i. S. v. 87 BetrVG eine wichtige Rolle. Regelung über die Anordnung von Überstunden oder die Einführung neuer bzw. die Änderung bestehender Entlohnungssysteme oder Überwachungseinrichtungen stehen in vielen Betrieben ebenso auf der Tagesordnung, wie die immer wieder auftauchende Frage nach der Mitbestimmung bei der Vergabe von Prämien an bestimmte Mitarbeiter. Darüber hinaus spielen vor allem bei geplanten Betriebsänderungen die Rechte des Betriebsrats eine gewichtige Rolle, z.b. wenn es um die Aufstellung eines Interessenausgleichs oder eines Sozialplans im Rahmen geplanter Entlassungen geht. Hier gilt es, die sehr umfangreichen Rechte und Pflichten genau zu beachten, da Fehler in diesen Bereichen enorme finanzielle Konsequenzen haben können. Auch die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Versetzung und Umgruppierung ist äußerst praxisrelevant. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts oft nicht bekannt. Fehler in diesem Bereich können sich aber aufgrund vielfältiger Wechselwirkungen nicht nur im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auswirken, sondern vor allem im Verhältnis Arbeitgeber- Arbeitnehmer. Ausgangspunkt der Erläuterungen zu diesen und anderen Themenkomplexen werden unter anderen die folgenden aktuellen und grundlegenden Entscheidungen:des Verwirkung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats BAG - 1 ABR 70/06 Verwertung von betriebsverfassungswidrig erlangten Informationen BAG - 2 AZR 537/06 Mitbestimmung bei Verschwiegenheitsvereinbarungen BAG - 1 ABR 87/07 Umkleiden als Arbeitszeit BAG - 1 ABR 54/08 Mitbestimmung bei Arbeitszeiterhöhung BAG - 1 ABR 32/06 Videoüberwachung am Arbeitsplatz BAG - 1 ABR 16/07 Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach 13 Abs. 2 ArbSchG BAG - 1 ABR 43/08 Mitbestimmung bei Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen BAG - 1 AZR 55/08 Nachwirkung von (teilmitbestimmten) Betriebsvereinbarungen BAG - 1 AZR 214/08 Die Mitbestimmung bei der Einhaltung von Pausen BAG- 1 ABR 77/10 Berechtigung von Widerspruchsgründen i.s. des 99 Abs. 2 BetrVG BAG - 1 AZR 97/07 Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen BAG - 1 ABR 23/08 Ausgehend von diesen Entscheidungen werden die Referenten den Teilnehmern zunächst die Reichweite der Handlungsund Reaktionsmöglichkeiten beider Seiten aufzeigen. Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Mitbestimmung mittels einstweiliger Verfügung, Beschlussverfahren und Einigungsstelle dargelegt.den Teilnehmern werden konkrete Hinweise für die Umsetzung des erworbenen Wissens in die tägliche Arbeit geboten. Bei den Referenten handelt es sich ausnahmslos um erfahrene Praktiker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern ihnen im auch die Gelegenheit anbieten, die aktuellen Probleme ihres Betriebes im Zusammenhang mit den Mitbestimmungsrechten zu diskutieren. Alle Veranstaltungen sind sowohl für Verantwortliche von Personalabteilungen als auch für Betriebsräte geeignet und vorgesehen.

4 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Führungskräfte, HR Professionals, Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie Betriebs- bzw. Personalräte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- bzw. Personalrats erforderlich sind! (gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG) Veranstaltungsablauf Seminargebühren Die Seminare beginnen am ersten Tag jeweils um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und das Abendessen am ersten Seminartag. Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, übernehmen wir gerne für Sie die Reservierung und Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Dupré ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist Partner der renommierten Kanzlei Dupré Schmidt d Oleire in Berlin. Zu seinen Auftraggebern zählen sowohl mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte als auch Betriebsräte sowie kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Dupré kennt somit "beide Seiten der Medaille". Diese berät er in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dupré ein erfahrener Referent für arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht. RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig

5 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Seminar-Gebühr 850,00 Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): zzgl. MwSt. Di / Mi, den 02. und 03. Juli 2013, in Frankfurt a.m. im Holiday Inn Frankfurt City South Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

6 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Tarifbindung, Anlehnung an Tarifvertrag Grundlagen des Arbeitsrechts Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Lohn und Gehalt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Änderungskündigung Versetzung und Umgruppierung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Kündigung: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Vorbereitung der Kündigung (u.a. Abmahnung) Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

7 Zum Thema: Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die wichtigsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster- Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern.

8 Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Seminargebühren Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen. Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

9 Grundlagen des Arbeitsrechts Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 790,00 zzgl. MwSt. Di / Mi, den 25. und 26. Juni 2013, in St.Goar im Hotel Schloss Rheinfels Di / Mi, den 16. und 17. Juli 2013, in München im Eden Hotel Wolff Mi / Do, den 07. und 08. August 2013, in Travemünde im Arosa Grand Hotel Mi / Do, den 21. und 22. August 2013, in Berlin im Esplanade Grand Hotel Di / Mi, den 17. und 18. September 2013, in Düsseldorf im Holiday Inn Königsallee Di / Mi, den 05. und 06. November 2013, in Mannheim im Park Inn Hotel Mannheim Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

10 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern Erforderliche Betriebsratsfortbildung und Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschäftigungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Betriebsänderung Interessenausgleich Sozialplan Nachteilsausgleich Hinzuziehung von Sachverständigen und Experten

11 Zum Thema: Das Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und erste praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz, Globalisierung und wirtschaftlichen Krisen kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis eine besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind und auch eine gegenseitige Akzeptanz für die Rollenzuweisung besteht, die der jeweils andere wahrnimmt. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt allererste Grundkenntnisse im Arbeitsrecht voraus, denn bevor man sich mit dem Betriebsverfassungsrecht beschäftigt, sollte beispielsweise bekannt sein, welche Arten von Kündigungen es gibt und wie diese funktionieren. Um fit für den Grundkurs Betriebsverfassungsrecht zu werden, sei an dieser Stelle unser Grundkurs Arbeitsrecht empfohlen, allerdings werden sich unsere Referenten bemühen, auch die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts nebenbei zu vermitteln. In Sachen Betriebsverfassungsrecht setzt das Seminar keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei zusammenhängenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen in der täglichen Zusammenarbeit informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalentscheider und Betriebsräte die größte praktische Relevanz besitzen, weshalb die Themenfelder Geschäftsführung und Wahl des Betriebsrates nur am Rande behandelt werden. Die Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Wichtig sind dabei die Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich blieben. Sind wirtschaftliche Angelegenheiten betroffen sind, so sieht z.b. 106 BetrVG eine umfangreiche Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftausschuss vor. Auch im personellen Bereich bestehen umfangreiche Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats, insbesondere im Bereich der Personalplanung ( 92 BetrVG) sowie bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 und 102 BetrVG). Einen ausgesuchten Schwerpunkt des Seminars bildet die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach 87 BetrVG die den Kern der Mitbestimmung des Betriebsrates darstellt. Schließlich liefert das Seminar einen ersten Einblick in die komplexe Materie der Betriebsänderungen im Sinne des 111 BetrVG, die zu Interessenausgleich und Sozialplan führen. Der Überblick über die Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Praxis. Nur auf dieser Grundlage kann kompetent und engagiert gehandelt werden. Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, auch entscheidende Fehler von vornherein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben beiden Betriebsparteien damit erspart. Natürlich können Sie die Veranstaltung auch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen (meist branchenübergreifenden) Unternehmen nutzen und damit Ihr Blickfeld für betriebsverfassungsrechtliche Fragen erweitern. Selbstverständlich kann jeder die Veranstaltung besuchen, um vergessenes Wissen wieder aufzufrischen ( Fresh up ).

12 Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Seminargebühren Das zweitägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und optimal für alle, die sich schnell in das Thema Betriebsverfassungsrecht einarbeiten wollen. Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Johannes Hack Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

13 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Seminar-Gebühr 790,00 zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Di / Mi, den 16. und 17. Juli 2013, in Essen im Mövenpick Hotel Essen Mi / Do, den 07. und 08. August 2013, in Rostock im Yachthafenresidenz Hohe Düne Di / Mi, den 20. und 21. August 2013, in Hamburg im Hotel Hafen Hamburg Di / Mi, den 01. und 02. Oktober 2013, in St. Goar im Hotel Schloss Rheinfels Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

14 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis (Arbeitsrechtliche Instrumente und Handlungsmöglichkeiten) Erfahren Sie das Wichtigste zu: Erscheinungsformen und Ursachen für Leistungs- und Verhaltensdefizite Definitionen und begriffliche Abgrenzungen Indikatoren: Häufige Fehlzeiten, innere Kündigung, Leistungsabfall, Kundenbeschwerden Ursachen: Überforderung, Fehlbesetzung, Krankheit, altersbedingte Leistungsminderung, betriebliche Gründe, Qualifikationsmängel Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen in der betrieblichen Praxis Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis Wann liegt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vor? Anforderungsprofile, Messung von Arbeitsergebnissen, Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer - Wie Sie Mitarbeiter sicher einschätzen können Abgrenzung: Fehlende Leistungsfähigkeit/fehlende Leistungsbereitschaft - will nicht vs. kann nicht Kontrolle der Leistung (Zulässigkeit und Grenzen der Leistungsüberwachung), Arbeitnehmerdatenschutz, Mitbestimmung des Betriebsrates Das Kritikgespräch mit Low Performern: Korrektur und Motivation Verhaltensänderungen fördern und bewirken; Potentiale richtig einschätzen Zielkorridore definieren und durch konkrete Zielvereinbarungen oder Anweisungen umsetzen Umgang mit Widerständen Diskriminierungsverbote des AGG beachten Absprachen, Maßnahmen, Ergebnisse rechtssicher protokollieren Gefahren des Angst-Dopings - Auf dem Weg zum BunOut Arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen Entgeltminderung wegen Minderleistung und Schadenersatz wegen Schlechtleistung sowie Widerruf übertariflicher Leistungen? Leistungsabhängige Vergütungsmodelle Abgruppierung: Korrektur unrichtiger Eingruppierung Teams verändern / Umsetzung auf einen anderen leidens-/qualifikationsgerechten Arbeitsplatz Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement (auch: Gesundheitsprävention) Personalentwicklungsmaßnahmen: Anlernen, qualifizieren und fortbilden Richtige Abfassung der Abmahnung bei Leistungsmängeln Begriff und Rechtsgrundsätze der Abmahnung, Alternativen Form, Inhalt und Zeitpunkt der Abmahnung Besserungs-, Reaktionsfrist und Geltungsdauer Entwertung der Warnfunktion bei gehäuften Abmahnungen Rechtssichere Trennung bei anhaltenden Leistungs- und Verhaltensmängeln Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag als Alternative zur Kündigung Änderungs- oder Beendigungskündigung? Anwendbarkeit der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung? Low Performer bei betriebsbedingten Kündigungen (Leistung in der Sozialauswahl) Kündigungsrechtliche Besonderheiten: Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers und Beachtung der aktuellen BAG-Rechtsprechung Anhörung des Betriebsrates Geschützte Personenkreise Arbeitnehmer mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder Ältere Mitarbeiter (altersbedingte Leistungsdefizite) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbes. Versetzung ( 95 Abs. 3, 99 BetrVG) Ab-/Umgruppierung ( 99 BetrVG) Rechtssichere Anhörung des Betriebrats bei Kündigungen nach 102 BetrVG Formschreiben, Checklisten und Leitfäden für die Praxis

15 Zum Thema: Nicht jeder Arbeitnehmer arbeit immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen Wettbewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. Low Performer verstärkt in den Mittelpunkt. Unstreitig dürfte die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorientierung zu verfolgen, kann ernsthaft nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten zur Identifizierung von Leistungsdefiziten in der betrieblichen Praxis. Sie erfahren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente und personalorientierte Maßnahmen es bei leistungsschwachen Mitarbeitern gibt. Sie wissen, wie man sich von Low Performern rechtssicher trennt und welche Alternativen es zur Kündigung gibt. Sie kennen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit leistungsschwachen Mitarbeitern. Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise up or out verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung inzwischen durch mehrere wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Personalund Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzeptieren sind. Für Führungskräfte wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermitteln. Hierzu zählt zunächst das Kritikgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen oder Anweisungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskraft schon dadurch, dass Sie möglichst frühzeitig den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betrifft z.b. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters. Sollten trotz dieser präventiven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alternative. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen. Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnötiges) Abmahnen eine Entwertung dieser arbeitsrechtlichen Sanktion zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorientierte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schritt für Schritt dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermitteln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst. Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die aktive Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbestimmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Personal und Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden. Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt.

16 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 360,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihre Referenten Das Seminar ist nicht nur für die Arbeitgeberseite (Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalverantwortliche HR Professionals), sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz. Denn ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Personal- bzw. Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegschaft nicht erfolgen ( 37 Abs. 6 BetrVG / 46 BPersVG). RA Volker Stück Rechtsanwalt in Aschaffenburg Rechtsanwalt Volker Stück ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach erfolgreicher Tätigkeit bei Arbeitgeberverbänden in Kassel wechselte er in verantwortliche Personalfunktionen, u.a. als Leiter Personalbetreuung/-entwicklung Continental AG, Werk Korbach; HR Director Continental Tires of Moscow sowie HR Partner & Employee/Industrial Relation Manager IBM Deutschland GmbH in Stuttgart, Frankfurt und Bonn. Zur Zeit ist er Leiter Personal und Compliance Beauftragter der ABB AG, Sparte Hochspannungstechnik, Werk Hanau. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Berufsbildungsgesetz sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze und Urteilsbesprechungen in diversen Fachzeitschriften. Er referiert regelmäßig zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen. Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

17 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 360,00 zzgl. MwSt. Mittwoch, den 17. Juli 2013, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Dienstag, den 03. September 2013, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 15. Oktober 2013, in München im Best Western Cristal Mittwoch, den 23. Oktober 2013, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 19. November 2013, in Köln im Novotel Köln City Mittwoch, den 04. Dezember 2013, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

18 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksichtigung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Haftungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis jeweils notwendige und freiwillige Inhalte Aufbau, Inhalt und formale Anforderungen Überschrift und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Positions- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukunftswünsche, Unterschrift Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Practice Beispiele Formulierungshilfen Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume Formulierung von über- und unterdurchschnittlichen Beurteilungen zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte Positivskala-Technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpretation Systematische Herangehensweise mittels Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien richtig einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung versteckter Botschaften wichtige Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Praktische Interpretationsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG Dezember 2012 zum Zeugnis Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht

19 Zum Thema: In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstreitigkeiten überproportional gestiegen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Debatte über das Abschlusszeugnis insbesondere die Bewertung stattfindet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informations und Werbefunktion und sind damit von immenser Wichtigkeit für seine ganze weitere berufliche Zukunft. Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer, ist zeitintensiv und fehlerträchtig, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblematisch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpretieren. Ihr Nutzen Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden künftig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kritisch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen, sowie verdeckte Botschaften entschlüsseln. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher praktischer Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wichtige Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und potentiell künftige Mitarbeiter und damit ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermittelte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Hierzu benötigen Sie z.b. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich bietet Ihnen dieses Praxisseminar ausreichend Gelegenheit, Ihre speziellen Fragen und Sonderfälle gemeinsam mit unserem Experten ausführlich zu erörtern.

20 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 360,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg. Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht.

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