Liebe Kolleginnen und Kollegen in spe,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe Kolleginnen und Kollegen in spe,"

Transkript

1 Liebe Kolleginnen und Kollegen in spe, Sie haben sich für das Berufsziel Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner entschieden ein spannender Berufsweg! Wir haben uns vorgenommen, Sie auf diesem Weg nach Kräften zu begleiten und unsere Hilfe anzubieten. Wie Sie sicherlich wissen, unterliegt der Titel Architekt/in für alle vier Fachrichtungen einem besonderen Schutz. Nur wer Mitglied einer deutschen Architektenkammer ist, darf den Titel führen und erhält damit die Möglichkeit, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Dienstleistern auf dem Markt eindeutig zu positionieren. Der Titel Architekt/in ist traditionell sehr positiv besetzt und wird von Auftraggebern und Bauherren als Qualitätssiegel verstanden. Um Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden zu können, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen: ein mindestens vierjähriges Fachstudium erfolgreich abgeschlossen haben, zwei Jahre Praxiserfahrungen in allen relevanten Arbeitsfeldern nachweisen können sowie 80 Unterrichtsstunden Weiterbildung absolviert haben. Mit diesem Ordner möchten wir Ihnen eine praktische Arbeitshilfe an die Hand geben, die Sie das weitere Studium hindurch und bis zum Kammereintrag und darüber hinaus begleiten kann. Sie können hier systematisch alle Unterlagen sammeln, die Sie später für die Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW benötigen werden. Zudem bieten wir Ihnen einen schnellen Überblick über die Struktur und die Aufgaben der Architektenkammer. Sie erfahren, welche Dienstleistungs- und Informationsangebote wir unseren Mitgliedern anbieten und was Sie heute schon davon nutzen können, um sich frühzeitig in den Informationsfluss einzuklinken. Ich lade Sie herzlich dazu ein, unsere kostenlosen Infoangebote wie den Newsletter zu abonnieren und sich mit unseren Social Media-Seiten zu vernetzen. Nehmen Sie an unseren Veranstaltungen und Kongressen, Ausstellungen und baukulturellen Diskursen teil. Zögern Sie bitte nicht, die Repräsentanten der Architektenkammer und die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle anzusprechen. Steigen Sie ein in die lebendige und anregende Architekturszene in Nordrhein-Westfalen! Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Dipl.-Ing. Ernst Uhing Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

2 Fünf wichtige Empfehlungen für Studierende und Absolventen Zu Ihrer schnellen Orientierung: Was Sie als Studentin bzw. Student, spätestens als Absolvent, unmittelbar beachten sollten. 1. Ein kammerfähiges Studium wählen! Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in einer der vier Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Wichtig ist dabei, dass das Fachstudium eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren vorsieht. Dies ist im Baukammerngesetz (BauKaG) NRW geregelt. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass man mit einem sechssemestrigen Bachelor-Abschluss allein keine Architektin bzw. kein Architekt werden kann! Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig, ob der von Ihrer Hochschule verliehene Bachelor- oder Master-Abschluss kammerfähig ist, d. h. ob er zur Eintragung in die Architekten-, Innenarchitekten-, Landschaftsarchitekten- oder Stadtplanerliste bei der Architektenkammer NRW berechtigt. Dies ist wichtig, damit Sie Ihren weiteren beruflichen Weg planen können. Denn nur wer Mitglied einer deutschen Architektenkammer ist, darf den Titel Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/ in führen. 2. Mit der Architektenkammer NRW vernetzen! Um stets informiert und up to date zu sein, sollten Sie sich direkt nach Beginn Ihres Studiums mit der Architektenkammer NRW (AKNW) vernetzen und so keine wichtigen und interessanten Neuigkeiten mehr verpassen. Hierzu können Sie auf der Internetseite der AKNW ( den Newsletter abonnieren. Dieser erscheint im zweiwöchigen Rhythmus und verweist auf alle wichtigen Informationen und Meldungen rund um die Aktivitäten, Veranstaltungen und Tätigkeiten der Architektenkammer NRW. Außerdem können Sie uns in den sozialen Netzwerken folgen: Auf aknrw und twitter.com/ak_nrw teilt und tweetet die AKNW viele spannende und relevante Links und News, nicht nur zu eigenen Themen, sondern alles rund um die Baukultur in NRW.

3 3. Mitglied im Versorgungswerk werden! Absolventinnen und Absolventen haben schon vor Eintragung in die Architektenliste die Möglichkeit, Mitglied im Versorgungswerk zu werden. Das Versorgungswerk ist die gesetzliche berufsständische Altersversorgung für Architekten, Stadtplaner sowie Innen- und Landschaftsarchitekten der Architektenkammer NRW. Es bietet eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, für das Alter und für die Hinterbliebenen. Da eine berufsständische Altersversorgung erhebliche Vorteile bietet, sollte sofort nach dem Examen, spätestens aber bei Aufnahme der Berufstätigkeit Kontakt mit dem Versorgungswerk aufgenommen werden. Je früher Sie die Frage der Altersversorgung geklärt haben, desto vorteilhafter wird sich dies auf Ihre Altersvorsorge auswirken! 4. Weiterbildungsstunden sammeln! Absolventen haben eine Weiterbildungspflicht und müssen vor Aufnahme in die Architektenkammer Weiterbildungen im Umfang von 80 Wochenstunden nachweisen. Das wurde im 2003 novellierten Baukammerngesetz festgeschrieben. Entsprechende Seminare bietet unter anderem die Akademie der AKNW an. Da praxisbezogene Fächer (wie das Vertragsrecht des Architekten, die Bauleitung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI -) in der Hochschulausbildung eine eher untergeordnete Rolle spielen, jedoch für die tägliche Arbeit von besonderer Bedeutung sind, ist gerade für Berufsanfänger und Existenzgründer die Teilnahme an den entsprechenden Seminaren empfehlenswert. 5. Die zweijährige Praxiszeit nutzen! Eine mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit und die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen ergänzen das im Hochschulstudium erworbene Wissen. Die Berufspraxis muss alle Berufsaufgaben berühren; ob man diese Aufgaben als Angestellter oder als Selbstständiger (z. B. als freier Mitarbeiter) ausführt, ist dabei gleichgültig. Wichtig ist aber immer: Es sind Nachweise nötig, die Sie am besten schon unterwegs sammeln. Ob die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird vom unabhängigen Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer NRW geprüft. Für den Nachweis der notwendigen Praxiszeit nach dem Studium ist es unerheblich, ob die praktische Tätigkeit bei einer Anstellung in einem Büro oder selbstständig (z. B. als freier Mitarbeiter) geleistet wurde.

4 Kammer_online Internet-Präsenz der Architektenkammer NRW: Aktuell und nutzerfreundlich Auf der Internetseite der Architektenkammer NRW finden Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Nordrhein-Westfalen berufspolitische Informationen und Nachrichten, Materialien und Unterlagen für die Berufspraxis sowie zahlreiche Publikationen und Serviceleistungen. Das Internet- Angebot wird täglich aktualisiert, damit ein schneller Zugriff auf wichtige Informationen und Veranstaltungen möglich ist. Die Internetseite der AKNW ist barrierefrei gestaltet. Über die Rubrik Aktuell kann ein Newsletter abonniert werden, der zweimal monatlich auf aktuelle Texte und Themen hinweist. Die Architektenkammer in den sozialen Medien Facebook, Twitter und Co. Und weil heute nichts mehr ohne Social Media geht, ist die Architektenkammer NRW natürlich auch in sozialen Netzwerken aktiv: Auf Facebook- und Twitter informiert sie nicht nur über eigene Veranstaltungen und Projekte. Sie teilt auch spannende und informative Links, News und Bilder. Wer ein Facebook-Freund oder ein Twitter- Follower wird, ist somit immer up to date, was die Baukultur in NRW und in Deutschland betrifft! Außerdem hält die Architektenkammer NRW einen eigenen YouTube-Channel bereit. und twitter.com/ak_nrw baukunst-nrw Architektur im Internet und auf dem Handy Mit wenigen Klicks zu Architektur und Ingenieurbaukunst - das ermöglicht die Internetplattform baukunst-nrw der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Sie verbindet die Struktur klassischer Baukulturführer mit den Möglichkeiten des Internet und sozialer Plattformen. Bislang sind 1700 Objekte erfasst. Die Inhalte von baukunst-nrw können unter dem Namen baukunst auch als eigenständige App für die Betriebssysteme ios und Android auf den entsprechenden Marktplätzen (Apple Store und Google Play) heruntergeladen werden. baukunst-nrw eignet sich auch hervorragend als Recherche-Instrument während des Studiums! Kontakt: Architektenkammer NRW Zollhof Düsseldorf Tel info@aknw.de

5 Die Akademie der Architektenkammer ggmbh Absolventen haben eine Weiterbildungspflicht und müssen vor Aufnahme in die Architektenkammer Weiterbildungen im Umfang von 80 Wochenstunden nachweisen. Entsprechende Seminare bietet unter anderem die Akademie der AKNW an. Das Themenangebot orientiert sich an den Fragestellungen, die die tägliche Berufspraxis mit sich bringt, und reicht von der Bauphysik über Planungs- und Baurecht bis zur Kostenplanung und Angeboten zur Sachverständigenaus- und -fortbildung. Eine Seminar-Übersicht ist im Internetangebot der Akademie zu finden. Gut abgesichert mit dem Versorgungswerk Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die Rente im Ruhestand, einen Sofortschutz Mitgliedern der AKNW eine sichere gesetzliche berufsständische Altersversorgung für freiberuflich und angestellt von Angehörigen sowie eine ständige bei Berufsunfähigkeit, eine Versorgung tätige Architektinnen und Architekten, Anpassung an die Kaufkraft durch dynamische Renten auch nach Rentenbezug. Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW. Es bietet den Informationen gibt es auf der Internet- Versorgungswerk der Architektenkammer NRW seite des Versorgungswerks. Hier finden sich auch die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern, die Sie gerne telefonisch oder persönlich beraten. Baukultur fördern mit der Stiftung Deutscher Architekten Die Stiftung Deutscher Architekten hat sich der Nachwuchsförderung und der Architekturforschung verschrieben. Außerdem ist sie Initiator und Gründungspartner des Baukunstarchiv NRW. Die Stiftung veranstaltet im Wechsel jedes Jahr das Sommerseminar bzw. vergibt den Förderpreis. Im Rahmen des Sommerseminars haben junge Diplomanden und Absolventen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ungewöhnliche Aufgabenstellungen zu bearbeiten, die sich vom allgemeinen Berufsalltag unterscheiden, aber dennoch auf konkreten Projekten beruhen. Seit 1986 wird der Förderpreis alle zwei Jahre für Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur aus Nordrhein-Westfalen ausgelobt. Ziel des Förderpreises der Stiftung Deutscher Architekten ist es, künftige Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Weg in den Beruf zu ermutigen und zu besonderen Leistungen anzuspornen. Die Stiftung Deutscher Architekten vergibt seit 2008 jährlich zwei Stipendien an Promotionsstudenten. Mit den Stipendien wird das Erstellen eigenständiger Doktorarbeiten gefördert, bei denen im Rahmen des jeweiligen Promotionsthemas Nachlässe oder Nachlassteile aus Architektur-Sammlungen, insbesondere des A:AI Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW, bearbeitet und erschlossen werden. Kontakt: Architektenkammer NRW Zollhof Düsseldorf Tel info@aknw.de

6 Ihre Stiftung Baukultur anstiften und fördern! Architektur umgibt uns überall, Architektur beeinflusst uns Tag für Tag. Sie ist unsere gebaute Umwelt, von deren Qualität unser Wohlbefinden maßgeblich abhängt. Forum für Baukultur Die Stiftung Deutscher Architekten will die Baukultur voran bringen. Die Stiftung will deshalb ein Forum für alle sein, die sich in besonderer Weise für die Baukultur stark machen. Sie setzt sich dafür ein, dass Architektur und Stadtplanung öffentliche Themen werden und führt Menschen zusammen, denen die gebaute Umwelt ein Anliegen ist. Dabei geht es nicht nur um die Bewahrung unserer herausragenden Bautradition, um Denkmalschutz und Erneuerung des Bestandes, sondern auch um die Sicherung der Zukunft. Nachwuchs im Fokus Qualitätsvolle Architektur setzt eine kompetente Planung voraus. Die Förderung des Nachwuchses von Architekten und Stadtplanern ist deshalb ein zentrales Aktionsfeld der Stiftung Deutscher Architekten. Förderpreis Seit ihrer Gründung 1985 zeichnet die Stiftung regelmäßig angehende Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner mit dem Förderpreis der Stiftung Deutscher Architekten aus. Die Ehrung, die mit insgesamt ,- dotiert ist, soll besonders begabte Absolventinnen und Absolventen auf ihrem Weg in das Berufsleben ermutigen und unterstützen. Die Bewerber werden durch ihre Hochschullehrer vorgeschlagen. Kriterien für die Jury sind neben konkreten Arbeitsnachweisen Talent, Charakter und Kreativität. Sommerseminar Darüber hinaus lädt die Stiftung in zweijährlichem Rhythmus Absolventinnen und Absolventen zu einem Workshop ein. Innerhalb von drei Tagen werden in interdisziplinären Teams und Arbeitsgruppen ungewöhnliche Lösungen für außergewöhnliche Aufgaben erarbeitet - sei es die Entwicklung konkreter Ideen für die Dorfentwicklung des Medebacher Ortsteils Referinghausen oder die Entwicklung von Nutzungskonzepten für den hochwassergefährdeten Deutzer Hafen in Köln. Im Mittelpunkt der Workshops stehen Teamgeist, Einfallsreichtum und konzentriertes Arbeiten. Promotionsstipendien Mit Promotionsstipendien werden besonders qualifizierte Absolventen des Studiums in ihrer wissenschaftlichen Ausbildung gefördert. Bisher hat die Stiftung zusammen mit der TU Dortmund, der BU Wuppertal und der Uni Siegen vier Promotionsstipendien vergeben. Zurzeit laufen zwei weitere Promotionsvorhaben an der RWTH Aachen.

7 Architektur im Archiv Eine Aufgabe für die Stiftung ist der Aufbau eines zentralen Archivs und eines dezentralen Netzwerks für Architektur und Ingenieurbaukunst. Unter Beteiligung verschiedener Partner soll das Werk von Architekten und Ingenieuren Nordrhein Westfalens gesichert und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Interdisziplinärer Dialog Baukultur umfasst mehr als das Planen und Bauen. Baukultur, das umfasst auch wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, architekturtheoretische Diskussion und Kontroverse, interdisziplinären Dialog und Brückenschlag. Gesellschaftlicher Auftrag Baukultur ist kein abstrakter Selbstzweck, sondern erwächst aus dem gesellschaftlichen Gestaltungswillen. Sie ergibt sich aus der Kreativität und dem Zusammenwirken von Menschen. Die Stiftung Deutscher Architekten stellt deshalb die Kommunikation von Planungs- und Bauleistungen und das Gespräch zwischen kulturell Interessierten in den Fokus ihrer Aktivitäten. Sie will Baukultur öffentlich einfordern und aktiv fördern. Alle, die daran mitwirken wollen, sind jederzeit herzlich dazu eingeladen! Architektur-Qualität geht alle an Wer auch morgen hervorragende Architektur und planerische Leistungen erwartet, muss heute den Nachwuchs fördern. In diesem Verständnis hat die Architektenkammer NRW 1985 die Stiftung Deutscher Architekten gegründet, deren Arbeit nur dank der Unterstützung zahlreicher Spenderinnen und Spender möglich ist. Jeder Beitrag hilft! Wenn Sie die Stiftung unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Architektur und Kultur leisten möchten, spenden Sie bitte auf unser Konto: Stiftung Deutscher Architekten Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg IBAN DE BIC: DAAEDEDDXXX Ihre Ansprechpartner Geschäftsführer der Stiftung Deutscher Architekten ist Dipl.-Ing. Markus Lehrmann: Telefon 0211 / Die Projektbetreuung übernimmt Dipl.-Ing. Vera Anton-Lappeneit: Telefon 0211 / deutscher-architekten.de info@stiftung-deutscher-architekten.de

8 Ihre Akademie Die Akademie der AKNW ggmbh ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben der Akademie gehören die Weiterbildung der Fach- und Hochschulabsolventen, die Fortbildung - insbesondere von Mitgliedern der AKNW - sowie die wissenschaftliche Arbeit, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Planens und Bauens. Fragen zur Eintragung in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder zur Anerkennung von Veranstaltungen nach der Fort- und Weiterbildungsordnung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Architektenkammer NRW. Entsprechende Praxishinweise zur Eintragung in die Architektenkammer NRW sowie die Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW finden Sie auf den Internetseiten der AKNW unter Zu Fragen der Mitgliedschaft im Versorgungswerk wenden Sie sich bitte direkt an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter Das Seminarprogramm der Akademie mit den Weiterbildungen für Absolventinnen und Absolventen, das halbjährlich aktualisiert und angeboten wird, finden Sie im Internet unter: Hier können Sie sich direkt und einfach online für Weiterbildungsveranstaltungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Eintragung in Architektenkammer NRW 80 Unterrichtsstunden erforderlich sind und nachgewiesen werden müssen. Die Akademie verfügt über praxiserfahrene Fachreferentinnen und Fachreferenten, die mit professionellen methodisch-didaktischen Konzepten den qualitativen Anspruch der Akademie unterstreichen. Dazu gehören auch praxisrelevante Skripte, Seminarräume auf dem aktuellen technischen Stand und ein engagiertes Mitarbeiterteam. Ein Newsletter, der über das aktuelle Seminarprogramm informiert, und eine Mitfahrbörse zu den Veranstaltungsorten sind nur einige ausgewählte Angebote auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Service. Hier haben wir zudem wissenswerte Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den Seminaren sowie zu organisatorischen Abläufen der Akademie für Sie zusammengestellt.

9 Falls darüber hinaus Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne direkt an unsere Mitarbeiter/innen. Marcus Riewaldt (Anmeldungen, Beratung) Telefon 0211 / anmeldung@akademie-aknw.de Anita Graeger (Beratung und Programmentwicklung) Telefon 0211 / graeger@akademie-aknw.de Marianne Schmitz (Rechnungswesen und Buchhaltung) Telefon 0211 / schmitz@akademie-aknw.de Susanne Gooß (Seminarbetreuung) Telefon 0211 / gooss@akademie-aknw.de Klaus-Dieter Grothe (Geschäftsführer) Telefon 0211 / grothe@akademie-aknw.de Wir freuen uns darauf, Sie in der Akademie begrüßen zu dürfen. Ihr Akademie-Team

10 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Ihr Versorgungswerk 1. Von Architekten und Ingenieuren für Architekten und Ingenieure 2. Wie wir funktionieren 3. Die Mitgliedschaft 4. Die Leistungen 5. Die Beiträge 6. Weitere Informationen

11 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW 1. Von Architekten und Ingenieuren für Architekten und Ingenieure In den siebziger Jahren haben sich die führenden Vertreter der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingehend mit der Absicherung aller nordrhein-westfälischen Mitglieder befasst. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Architektenkammer Nordrhein- Westfalen schon fast zehn Jahre, und immer häufiger wurden Fälle bekannt, in denen Mitglieder das Rentenalter erreichten, ohne jedoch eine ausreichende Absicherung für diese Zeit zu besitzen. Nach eingehenden Beratungen hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen im Herbst 1978 eine Satzung als Regelwerk für das noch zu errichtende Versorgungswerk beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und wird regelmäßig von den Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in Nordrhein-Westfalen gewählt. Zentrale Idee dieser Neugründung war es, alle Mitglieder auch bei dem wichtigen Aspekt der Alterssicherung zu einer Solidargemeinschaft zusammenzuführen. Aus diesem Grunde ist bis heute die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eng mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk verknüpft. Im Laufe der Jahre hat sich die damalige Idee zu einem Erfolgsmodell entwickelt, das mittlerweile rund Rentnerinnen und Rentner regelmäßig versorgt (Stand 2015). Mehrere andere Kammern haben sich dem Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Dies sind die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Architektenkammer des Saarlandes Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Heute gehört das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit über Mitgliedern zu den größten berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland. 2. Wie wir funktionieren Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen. Die Architektenkammer selbst ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat heute neben den vom Land übertragenen hoheitlichen Aufgaben vielfältige Tätigkeitsbereiche. Sämtliche Aktivitäten der Kammer zielen auf die Unterstützung der Anliegen ihrer Mitglieder. Das Versorgungswerk ist ein wirtschaftlich selbstständiger Teil dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts. Durch diese Festlegung wurde frühzeitig geregelt, dass das Vermögen des Versorgungswerks separat verwahrt und verwaltet wird und das Versorgungswerk in keinem Fall für eventuelle Ansprüche gegen die Architektenkammer haftet.

12 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet das Versorgungswerk? Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Versorgungswerks ist das sogenannte Baukammerngesetz. Dieses Gesetz heißt im Langtext Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen Architekt, Architektin, Stadtplaner und Stadtplanerin sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur und Beratende Ingenieurin sowie über die Ingenieurkammer-Bau. Es wurde vom Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen erlassen. Wie schon oben gesagt, hat sich die Architektenschaft mit der für das Versorgungswerk erlassenen eigenen Satzung ein auf diesem Gesetz basierendes genaues Regelwerk gegeben. Gesetz und Satzung können bei Interesse auf der Homepage des Versorgungswerks nachgelesen werden. Wer kontrolliert das Versorgungswerk? Da das Versorgungswerk Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gibt es eine offizielle Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Wie funktioniert das Versorgungswerk? Alle Mitglieder des Versorgungswerks zahlen monatlich ihren individuellen Rentenbeitrag an das Versorgungswerk. Dieser Beitrag unterscheidet sich nicht von dem eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrag. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die eingenommenen Beiträge individuell angespart. Das Versorgungswerk basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt, das Versorgungswerk legt die Beiträge seiner Versicherten vermögensbildend an und erwirtschaftet über den Versicherungszeitraum einen deutlichen Mehrbetrag. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird dagegen das sogenannte Umlageverfahren angewendet, d. h. die monatlich von allen Mitgliedern gezahlten Beiträge werden unmittelbar nach Zahlungseingang an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Ergebnis ist, dass im Versorgungswerk bei gleichen Einzahlungen eine deutlich höhere Rentenleistung als bei der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht wird. Das Versorgungswerk verwaltet mittlerweile ein Vermögen von über 8 Mrd. (Stand 2015). Einmal jährlich wird im Rahmen eines versicherungsmathematischen Verfahrens überprüft, ob das angesparte Vermögen für die Erfüllung aller aktuellen und späteren Rentenansprüche ausreicht. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird eingehend von der Aufsichtsbehörde, dem Finanzministerium NRW, überprüft.

13 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW 3. Die Mitgliedschaft Wie wird man Mitglied im Versorgungswerk? Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit Beginn der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Architektenkammer Bremen Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Architektenkammer des Saarlandes Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Die fünf Kammern informieren das Versorgungswerk über alle neuen Mitglieder. Das Versorgungswerk nimmt danach direkt Kontakt zu seinen neuen Mitgliedern auf. Für alle Angestellten gibt es einen wichtigen Hinweis: Nach Aufnahme der Mitgliedschaft im Versorgungswerk empfiehlt sich eine Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn es gilt Folgendes: Alle Angestellten in Deutschland werden zunächst Pflichtmitglied in der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Für Kammermitglieder bzw. solche Personen, die später Kammermitglied werden können, besteht die Möglichkeit, sich von der Pflichtmitgliedschaft in der DRV befreien zu lassen und unmittelbar Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk zu werden. Bei diesem Verfahren und den damit verbundenen Formalitäten unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Versorgungswerks alle Antragsteller gerne. Besteht die Möglichkeit, sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien zu lassen? Ja, für einzelne Personen besteht diese Möglichkeit. Die häufigsten Gründe sind: Man ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung z. B. als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Man ist angestellter Architekt und Mitglied der Architektenkammer Bremen und gleichzeitig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert Man ist gleichzeitig überwiegend als Handwerker tätig und Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung Man ist in einem anderen öffentlich-rechtlichen, berufsständischen Versorgungswerk Mitglied Für alle Personen, die berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausgeschlossen. Studium geschafft? Wichtiger Hinweis für Absolventinnen und Absolventen Anders als bei den Kammern, ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk schon unmittelbar nach dem Examen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufstätigkeit bereits begonnen wurde. Dies gilt sowohl als Angestellte oder Angestellter als auch als Freischaffende bzw. Freischaffender. Wichtig ist, dass ein Studium absolviert wurde, das die spätere Aufnahme in eine dem Versorgungswerk zugehörige Kammer erlaubt. Es empfiehlt sich in jedem Fall, dies vorab mit der zuständigen Kammer zu klären. Kontaktdaten der einzelnen Kammern finden Sie im Anhang dieser Publikation.

14 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW 4. Die Leistungen Alle Mitglieder des Versorgungswerks können auf ein breites Leistungsspektrum vertrauen. Im Einzelnen sind das: Die Altersrente Mit Erreichen des Renteneintrittsalters von 67 Jahren (Stand 2015) erhalten Mitglieder ihre Altersrente. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und den bis zum Renteneintrittsalter geleisteten Rentenbeiträgen. Wie schon ausgeführt, ist die Altersrente beim Versorgungswerk bei absolut gleicher Einzahlleistung deutlich höher als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies liegt an dem Prinzip der Kapitaldeckung. Der Zeitpunkt des Rentenbezugs kann flexibel gewählt werden. Jedes Mitglied kann die Rente bis zu fünf Jahre früher oder bis zu drei Jahre später in Anspruch nehmen. So besteht die Möglichkeit, schon mit 62 Jahren oder aber auch erst mit 70 Jahren Altersrente vom Versorgungswerk zu erhalten. Natürlich ist die Rentenhöhe dann angepasst. Bei vorgezogenem Renteneintrittsalter werden Abschläge in Ansatz gebracht. Falls man die Rente später in Anspruch nimmt, gibt es entsprechende Zuschläge. Eine besondere Voraussetzung für die individuelle Festlegung des Renteneintrittsalters in dem dargestellten Intervall gibt es nicht. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung findet im Falle eines vorgezogenen Bezugs der Altersrente keine Anrechnung von Einkommen auf die Rente statt. Man bekommt also die Rente, die man persönlich angespart hat. Ein etwaiger Hinzuverdienst schmälert die Rente nicht. Die Berufsunfähigkeitsrente Das Versorgungswerk gewährt darüber hinaus sogenannte Berufsunfähigkeitsrenten. Der Anspruch an die Bewilligung dieser Rentenart ist hoch. Nur Mitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft ihre Tätigkeit als Architektin, Architekt, Ingenieurin oder Ingenieur nicht ausüben können, erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird keine Rente, auch keine anteilige Rente, gewährt. Es empfiehlt sich gegebenenfalls, hierfür eigene Vorsorge zu treffen. Bis zum Alter von 45 Jahren erhält das Mitglied den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ohne jede Wartezeit und zwar bereits nach Zahlung des allerersten Rentenbeitrags. Für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft erst nach dem 45. Lebensjahr aufnehmen, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nach einer Wartezeit von drei Jahren.

15 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Die Hinterbliebenenrente Beim Tod eines Mitglieds erhält der hinterbliebene Partner eine Hinterbliebenenrente. Partner sind sowohl Ehepartner als auch eingetragene Lebenspartner. Die Höhe der Rente beträgt bis zu 60% des vom verstorbenen Mitglied erworbenen Rentenanspruchs. Eine Einschränkung gibt es: Bei Ehen bzw. Partnerschaften, die erst nach Beginn der Altersrente oder nach Beginn der Berufsunfähigkeitsrente geschlossen wurden, entsteht erst nach einer dreijährigen Wartezeit ein Rentenanspruch. Kinder eines verstorbenen Mitglieds erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Waisenrente. Die Höhe dieser Waisenrente beträgt für Halbwaisen 10% und für Vollwaisen 30% des Anspruchs auf Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Im Fall einer Ausbildung, die über das 18. Lebensjahr hinausgeht, erhält der bzw. die Waise die Rente für die Zeitdauer der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. 5. Die Beiträge Alle Mitglieder zahlen monatlich einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Berufseinkünften orientiert. Bei freischaffenden und angestellt tätigen Mitgliedern sind dies grundsätzlich 18,7% der Berufseinkünfte (Stand 2015). Bei Freischaffenden gelten als Berufseinkünfte sämtliche Einnahmen aus der Ausübung des Berufs, abzüglich der Betriebskosten. In der Regel handelt es sich um den Betrag, der im Steuerbescheid unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ausgewiesen wird. Bei Angestellten richtet sich die Höhe der Beiträge an das Versorgungswerk nach dem (sozialversicherungspflichtigen) Einkommen und der vom Gesetzgeber festgelegten Beitragshöhe. Angestellte erhalten grundsätzlich einen Zuschuss von 50% zum Rentenbeitrag vom Arbeitgeber. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es beim Versorgungswerk einige Sonderregeln. Existenzgründer können in den ersten Jahren ihrer Beschäftigung die Zahlung des Mindestbeitrags in Höhe von monatlich 170 (Stand 2015) beantragen. Dies führt auf der einen Seite zu einer geringeren monatlichen Belastung und schafft damit finanzielle Freiräume. Auf der anderen Seite führt es jedoch zu einer geringeren Anwartschaft auf Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Auch aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, freiwillige Zusatzbeiträge über die individuellen Pflichtbeiträge hinaus zu entrichten. Durch eine solche freiwillige Zusatzzahlung können gewünschte Ausgleiche vorgenommen werden, aber auch zusätzliche Rentenanwartschaften erworben werden.

16 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Beim Versorgungswerk gilt immer das Prinzip Mehr Beitrag = Mehr Rente. Was heißt das? Mit dieser einfachen Aussage wird klar, dass ein unmittelbarer Bezug zwischen der individuellen Beitragszahlung und der späteren Anwartschaft besteht. Freiwillige Beiträge helfen also, später eine höhere Rente und damit auch einen erhöhten Schutz für Versorgungsfälle (Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung) zu erhalten. 6. Weitere Informationen Weitere Informationen zu den Themenfeldern Versorgungswerk, Kammer und Deutsche Rentenversicherung finden Sie auf folgenden Internetseiten. Architektenkammer Nordrhein-Westfalen aknw.de Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen akademie-aknw.de Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen akh.de Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, akh.de/akademie Architektenkammer Bremen architektenkammer-bremen.de Architektenkammer des Saarlandes aksaarland.de Akademie der Architektenkammer des Saarlandes aksaarland.de/mitglieder/weiterbildungen Ingenieurkammer-Bau NRW ikbaunrw.de Ingenieurakademie West e. V. ikbaunrw.de/akademie Deutsche Rentenversicherung deutsche-rentenversicherung.de

17 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Haben Sie noch Fragen zum Versorgungswerk? Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Sie erreichen das Versorgungswerk wie folgt: Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Inselstraße Düsseldorf Telefon 0211 / Telefax 0211 / info@vw-aknrw.de Gerne kann nach vorheriger Terminvereinbarung ein Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle in Düsseldorf vereinbart werden. Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Homepage des Versorgungswerks: vw-aknrw.de Für das Interesse und eventuelle Anregungen bedanken wir uns sehr herzlich.

18 Antrag auf Eintragung nach dem Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen Achtung: Unterlagen werden nach der Bearbeitung nicht zurückgesandt. Reichen Sie deshalb im eigenen Interesse wichtige Dokumente, wie z.b. Hochschulzeugnisse, nicht im Original ein, sondern in beglaubigten Kopien. EINGANG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Zollhof Düsseldorf 1. Personalien Familienname (auch Geburtsname) Vorname(n) (Rufname bitte unterstreichen) Akademische Grade 1.4 Geboren am in 1.5 Staatsangehörigkeit 1.6 Hauptwohnung in NRW PLZ Ort Straße Telefon Fax 1.7 Geschäftssitz oder Beschäftigungsort in NRW PLZ Ort Straße Telefon Fax Blatt 1

19 2. Antrag Ich beantrage meine Eintragung als (für jede Eintragung ist ein gesonderter Antrag zu stellen) Architekt/Architektin Innenarchitekt/Innenarchitektin Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin Stadtplaner/Stadtplanerin aufgrund Abs. 1 Satz 1a BauKaG NRW Als Person, die ein Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit für eine der in 1 Abs. 1 bis 4 BauKaG NRW genannten Berufsaufgaben an einer deutschen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen hat und danach in ihrer Fachrichtung eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit gemäß 4 Abs. 6 BauKaG NRW ausgeübt hat Beigefügt sind: Abschlusszeugnis und Urkunde der Hochschule in beglaubigten Kopien Tätigkeitsnachweise (Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen) im Original oder in beglaubigten Kopien gemäß 4 Abs. 6 BauKaG NRW zum Nachweis einer zweijährigen vollzeitlichen oder angemessen längeren teilzeitlichen Tätigkeit in der unter Ziffer 2 angeführten Fachrichtung Bescheinigungen der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung in Kopien Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Planungsunterlagen zu mindestens zwei Projekten, z.b. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan Abs. 1 Satz 1b BauKaG NRW Als Lehrer oder Lehrerin einer der Fachrichtungen nach 1 Abs. 1 bis 4 BauKaG NRW an einer deutschen Hochschule Beigefügt sind: Bescheinigung der Hochschule, an welcher der Antragsteller/die Antragstellerin seine/ihre Lehrtätigkeit ausübt mit Angabe des Lehrverhältnisses oder Lehrfaches im Original Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Abs. 1 Satz 1c BauKaG NRW Als Person, die die Befähigung zum höheren oder gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtungen Hochbau oder Städtebau oder zum höheren Dienst Landschaftspflege und Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Landespflege besitzt oder dem gehobenen Dienst in der Landschaftspflege und dem Naturschutz angehört oder angehörte Beigefügt sind: Bescheinigung des Dienstherren oder entsprechende Prüfungsnachweise in beglaubigten Kopien Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Abschlusszeugnis und Urkunde in beglaubigten Kopien Blatt 2

20 2.4 4 Abs. 2 BauKaG NRW Als Person, die in der Architektenliste oder Stadtplanerliste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist oder deren Eintragung nur gelöscht worden ist, weil sie ihre Hauptwohnung, ihre Niederlassung aufgegeben oder ihren Beschäftigungsort gewechselt hat. Der Antrag ist spätestens binnen eines Jahres nach Löschung zu stellen Beigefügt sind: Aktuelle Bescheinigung der Architektenkammer des betreffenden Landes über die bestehende Mitgliedschaft oder das Datum der Löschung im Original Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Abs. 3 BauKaG NRW Als Person, die Mitglied einer Kammer im EU-Bereich ist Beigefügt sind: Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer anderen Kammer im EU-Bereich im Original oder in beglaubigter Kopie Kopie des Hochschulzeugnisses Zuverlässigkeitsnachweis der zuständigen ausländischen Kammer Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Abs. 3-5 BauKaG NRW Als Person, die EU-Ausländer/in und noch kein Mitglied einer ausländischen Kammer ist Beigefügt sind: 1) Abschlusszeugnis und Urkunde der Hochschule in beglaubigten Kopien 2) Tätigkeitsnachweise (Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen) im Original oder in beglaubigten Kopien gemäß 4 Abs. 6 BauKaG NRW zum Nachweis einer zweijährigen vollzeitlichen oder angemessen längeren teilzeitlichen Tätigkeit in der unter Ziffer 2 angeführten Fachrichtung 3) Bescheinigungen der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung in Kopien 4) Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen 5) Planungsunterlagen zu mindestens zwei Projekten, z.b. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan Abs. 3-5 BauKaG NRW Als Person, die Drittstaatsangehörige/r ist (weder EU- noch EWR-Bürger/in) Beigefügt sind: Zeugnis eines anerkennungsfähigen Hochschulabschlusses in beglaubigter Kopie Unterlagen wie unter 2.6, Ziffern Abs. 7 BauKaG NRW Als Person, die keine der Voraussetzungen der vorstehenden Ziffern 2.1 bis 2.7 erfüllt, wenn sie nachweist, dass sie sich durch die Qualität ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur oder der Stadtplanung besonders ausgezeichnet hat Beigefügt sind: Darstellung der bisherigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der jeweiligen Fachrichtung Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) über die Hauptwohnung im Original oder ein Nachweis der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen Blatt 3

21 3. Erklärungen 3.1 Ich bin freiberuflich tätig als Beamtin oder Beamter tätig als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst tätig als Angestellte oder Angestellter im privaten Bereich (z.b. Architekturbüro) tätig nicht beruflich tätig Einen Wechsel der Tätigkeit zeige ich der Architektenkammer NRW unverzüglich an. 3.2 Ich versichere, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ich nicht die für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben gemäß 1 BauKaG NRW erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Die Zuverlässigkeit kann insbesondere nicht mehr gegeben sein, wenn die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren wurde, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen, aberkannt wurde, die Ausübung eines Berufes rechtskräftig untersagt oder die Ausübung des Berufes verboten wurde, die eine der in 1 BauKaG NRW genannten Tätigkeiten zum Gegenstand hat, eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens vorliegt und sich aus dem der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt, dass die Person zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufsaufgaben nach 1 BauKaG NRW nicht geeignet ist, wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, in den letzten fünf Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine Vermögensauskunft abgegeben wurde. 3.3 Die Eintragungsgebühr in Höhe von 260,- e ( 4 Abs. 1 BauKaG NRW) bzw. 450,- c ( 4 Abs. 7 BauKaG NRW)* habe ich am an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf das Konto (IBAN DE , BIC DAAEDEDDXXX) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eg Düsseldorf überwiesen. *Zusätzliche Gebühren entstehen z.b. durch die Erstellung eines Gutachtens des Sachverständigenausschusses gem. 4 Abs. 7 BauKaG NRW (vgl. 4 der Gebührenordnung der AKNW). 3.4 Mir ist bekannt, dass die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Angaben aus diesem Antrag in ihrer EDV speichert und verwaltet und dass sie meine Angaben zu Familienname, Vorname, akademischem Grad, Anschriften, Fachrichtung und Tätigkeitsart im Rahmen der von ihr geführten Architektenliste veröffentlichen und auch an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung übermitteln kann. Ich weiß, dass ich der Veröffentlichung und/oder Übermittlung jederzeit durch Erklärung gegenüber der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen per Brief oder Fax widersprechen kann. 3.5 Mir ist bekannt, dass die Eintragung in die Liste der jeweiligen Fachrichtungen gemäß 4 Bau- KaG NRW die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und gemäß 6 der Satzung des Versorgungswerkes der Architektenkammer NRW grundsätzlich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer zur Folge hat. Nähere Informationen zum berufsständischen Versorgungswerk sind bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Tel. 0211/ , und der Homepage des Versorgungswerkes, zu erhalten. Ich versichere hiermit die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben Ort, Datum Unterschrift Blatt 4

22 Eintragungsvoraussetzungen: Liste der ArchitektInnen Studiendauer, praktische Tätigkeit, Weiterbildung Dieser Praxishinweis fasst zusammen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Eintragung in die Liste der Architektinnen und Architekten erfolgen kann. 1. Studiendauer Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur müssen eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren nachweisen. Praxishinweis 2. Praktische Tätigkeit Nach dem Studium sind die Voraussetzungen des 6 der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz zu beachten. Danach müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren vor einer Eintragung Absolventen praktisch tätig sein und konkrete Nachweise der praktischen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung von Objekten erbringen, und zwar in folgenden Bereichen: Vorentwurf und Entwurf einschließlich Kostenermittlung und Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung und Durchführung von Vergaben Aus diesen drei Bereichen müssen zwei Tätigkeiten nachgewiesen werden. Ferner müssen praktische Erfahrungen in der Bauüberwachung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nachgewiesen werden. Die Nachweise sind für zwei unterschiedliche Objekte mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen durch Vorlage von Plänen oder soweit dies nicht in Betracht kommt von Bescheinigungen zu erbringen. Durch Unterschrift des Antragstellers oder schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist zu dokumentieren, dass die Pläne von dem Antragsteller selbst angefertigt wurden. Die praktische Tätigkeit kann auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt worden sein Stand: 1. März 2008 / Autor: ho Seite 1 / 2

23 3. Weiterbildung Neben der praktischen Tätigkeit muss eine Weiterbildung nach 6 DVO zum BauKaG NRW im Umfang von 80 Unterrichtsstunden (45 Minuten) auf folgenden Gebieten wahrgenommen werden: Kostenplanung, Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung, Koordination und Überwachung Öffentliches und privates Baurecht. In der Anlage 2 zur Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen werden diese Themen wie folgt konkretisiert: Planungs- und Bauökonomie im Bereich der Architektur, insbesondere - Investitionskostenplanung - Baunutzungskostenplanung - Baufi nanzierung Bau- und Projektmanagement im Bereich der Architektur, insbesondere - Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung - Objektüberwachung - Projektsteuerung Planungs- und Baurecht im Bereich der Architektur, insbesondere - Planungsrecht (BauGB, BauNVO) - Baurecht (BauO NRW, Technische Baubestimmungen) - Vertragsrecht (VOB, VOF, HOAI) - sonstige Rechtsbereiche (Denkmalrecht, Nachbarrecht) Organisation, insbesondere - Existenzgründung - Büromanagement Praxishinweis Weitere Informationen gibt Ihnen gerne die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Zollhof Düsseldorf Tel: (0211) Fax: (0211) info@aknw.de Internet: Stand: 1. März 2008 / Autor: ho Seite 2 / 2

24 Eintragungsvoraussetzungen: Liste der InnenarchitektInnen Studiendauer, praktische Tätigkeit, Weiterbildung Dieser Praxishinweis fasst zusammen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Eintragung in die Liste der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten erfolgen kann. 1. Studiendauer Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Innenarchitektur müssen eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren nachweisen. Praxishinweis 2. Praktische Tätigkeit Nach dem erfolgreichen Studium der Innenarchitektur sind die Voraussetzungen des 6 der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz zu beachten. Danach müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren vor einer Eintragung Absolventen praktisch tätig sein und konkrete Nachweise der praktischen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung von Objekten erbringen, und zwar in folgenden Bereichen: Vorentwurf und Entwurf einschließlich Kostenermittlung und Genehmigungspla-nung Ausführungsplanung Vorbereitung und Durchführung von Vergaben Aus diesen drei Bereichen müssen zwei Tätigkeiten nachgewiesen werden. Ferner müssen praktische Erfahrungen in der Bauüberwachung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nachgewiesen werden. Die Nachweise sind für zwei unterschiedliche Objekte mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen durch Vorlage von Plänen oder soweit dies nicht in Betracht kommt von Bescheinigungen zu erbringen. Durch Unterschrift des Antragstellers oder schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist zu dokumentieren, dass die Pläne von dem Antragsteller selbst angefertigt wurden. Die praktische Tätigkeit kann auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt worden sein Stand: 1. März 2008 / Autor: ho Seite 1 / 2

25 3. Weiterbildung Neben der praktischen Tätigkeit muss eine Weiterbildung nach 6 DVO zum BauKaG NRW im Umfang von 80 Unterrichtsstunden (45 Minuten) auf folgenden Gebieten wahr-genommen werden: Kostenplanung, Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung, Koordination und Überwachung Öffentliches und privates Baurecht In der Anlage 2 zur Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen werden diese Themen wie folgt konkretisiert: Planungs- und Bauökonomie im Bereich der Innenarchitektur, insbesondere Investitionskostenplanung Baunutzungskostenplanung Baufi nanzierung Bau- und Projektmanagement im Bereich der Innenarchitektur, insbesondere Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung Objektüberwachung Projektsteuerung Planungs- und Baurecht im Bereich der Innenarchitektur, insbesondere Planungsrecht (BauGB, BauNVO) Baurecht (BauO NRW, Technische Baubestimmungen) Vertragsrecht (VOB, VOF, HOAI) Organisation, insbesondere Existenzgründung Büromanagement Praxishinweis Weitere Informationen gibt Ihnen gerne die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Zollhof Düsseldorf Tel: (0211) Fax: (0211) info@aknw.de Internet: Stand: 1. März 2008 / Autor: ho Seite 2 / 2

26 Eintragungsvoraussetzungen: Landschaftsarchitekten-Liste Studiendauer, praktische Tätigkeit, Weiterbildung Dieser Praxishinweis fasst zusammen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Eintragung in die Liste der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten erfolgen kann. 1. Studiendauer Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur müssen eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren nachweisen. Praxishinweis 2. Praktische Tätigkeit Nach dem erfolgreichen Studium der Landschaftsarchitektur sind die Voraussetzungen des 6 der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz zu beachten. Danach müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren vor einer Eintragung Absolventen praktisch tätig sein und konkrete Nachweise der praktischen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung von Objekten erbringen, und zwar in folgenden Bereichen: Vorentwurf und Entwurf einschließlich Kostenermittlung und Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung und Durchführung von Vergaben Aus diesen drei Bereichen müssen zwei Tätigkeiten nachgewiesen werden. Ferner müssen praktische Erfahrungen in der Bauüberwachung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nachgewiesen werden. Die Nachweise sind für zwei unterschiedliche Objekte mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen durch Vorlage von Plänen oder soweit dies nicht in Betracht kommt von Bescheinigungen zu erbringen. Durch Unterschrift des Antragstellers oder schriftliche Bestätigung des Arbeitge bers ist zu dokumentieren, dass die Pläne von dem Antragsteller selbst angefertigt wurden. Die praktische Tätigkeit kann auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt worden sein Stand: 1. März 2008 / Autor: ho Seite 1 / 2

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer Brandenburgische Architektenkammer Telefon: 03 31 / 27 59 1-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefax: 03 31 / 27 59 111 Kurfürstenstr. 52 E-Mail: info@ak-brandenburg.de Internet: www.ak-brandenburg.de

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung nach dem Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen Achtung: Unterlagen werden nach der Bearbeitung nicht zurückgesandt. Reichen Sie deshalb im eigenen Interesse wichtige Dokumente, wie

Mehr

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN Eintragungsausschuss

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN Eintragungsausschuss ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN Eintragungsausschuss Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014 (SächsGVBl. Nr. 6/2014

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten, gehört es zu den Berufspflichten

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Apotheker Name: Vorname: Geburtsname: geb. am:

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Hiermit beantrage ich die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband für Kfz-sachverständigen Handwerk e.v. als Kfz-Sachverständiger. Dieser Antrag verpflichtet den BVkSH

Mehr

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten, gehört es zu den Berufspflichten der Mitglieder nach 22 BauKaG NRW,

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Information. für angestellte Ingenieure

Information. für angestellte Ingenieure Information für angestellte Ingenieure Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis

Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis Was ist der Sozialversicherungsausweis? Wer bekommt einen Sozialversicherungsausweis? Wer stellt den Sozialversicherungsausweis aus? Welche Angaben enthält

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Information für selbständige Ingenieure

Information für selbständige Ingenieure Information für selbständige Ingenieure Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Informationen zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildung Hinweise an Bildungsträger

Informationen zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildung Hinweise an Bildungsträger Informationen zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildung Hinweise an Bildungsträger 1. Grundlagen Grundlage der Fortbildungspflicht für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) sowie

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Ein Zugang, alle Möglichkeiten. www.messewissenschaft.de. Die deutsche Messewirtschaft

Ein Zugang, alle Möglichkeiten. www.messewissenschaft.de. Die deutsche Messewirtschaft Ein Zugang, alle Möglichkeiten. www.messewissenschaft.de Die deutsche Messewirtschaft Forschung und Lehre Alles, was Messewissen schafft. Das Institut der Deutschen Messewirtschaft. Sie suchen die aktuellsten

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Warum. Angestellte und Beamte Mitglied werden. Wir haben den Plan.

Warum. Angestellte und Beamte Mitglied werden. Wir haben den Plan. Wir haben den Plan. Warum Angestellte und Beamte Mitglied werden Sie haben Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur studiert? Sie sind angestellt oder beamtet? Warum sind Sie dann nicht

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 9 Ausbildung... 10 Die Tätigkeit... 11 Reihenfolge der Planung... 12 Wer hilft

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill I.Angaben zum Sachgebiet: Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen.

Mehr

Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April 2015. Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)

Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April 2015. Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben) Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April 2015 Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben) In diesem Seminar wird an sechs regelmäßig aufeinander

Mehr

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en Seite 1 von 5 Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en 1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen

Mehr

Tag der Architektur 2016 ERKLÄRUNG DES ENTWURFSVERFASSERS/ DER ENTWURFSVERFASSERIN Hiermit bewerbe ich mich verbindlich für die Teilnahme am Tag der Architektur 2016 am 25./26. Juni. Ich akzeptiere die

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014 (SächsGVBl. Nr. 6/2014 vom 30.04.2014,

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

neu gut? und warum ist das

neu gut? und warum ist das Neue Perspektiven Was neu ist und warum ist das gut? Die Veränderungen in Schulen, Hochschulen und der beruflichen Bildung geben Schülern, jungen Berufstätigen und Studenten neue Perspektiven. Immer mehr

Mehr

Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan

Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu

Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu Unser Profil Seit 1923 sind wir Garant für eine sichere und leistungsstarke Altersversorgung. Die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung profitieren dabei von

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter

Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013 Nordrheinische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner fürs Alter berufsständische Versorgung seit 1959 Aktuelles zur Alters, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung

Mehr

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:... Bewerbungsbogen für Sachverständige Bitte zurücksenden an: Handwerkskammer Lübeck Abtlg.2.1.3 Breite Str. 10-12 23552 Lübeck 1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. Ratgeber Versicherungsschutz für Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen schützen. Werte bewahren. VERANTWORTUNG. ZEIGEN. Die Versicherer im Raum der Kirchen sind

Mehr

Bewerbungsbedingungen für Stipendien

Bewerbungsbedingungen für Stipendien Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in... Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Fünf Kammern - ein Versorgungswerk

Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Das sind wir. Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund Stadtplanerkammer

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.

Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe. Beantragung einer Listeneintragung für Standsicherheit nach der Kooperationsvereinbarung vom 10.12.2004 zwischen den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen Vorzulegende Unterlagen - Nachweis über

Mehr

Informationen zur C-Akademie. Das Programm der CDU Baden-Württemberg

Informationen zur C-Akademie. Das Programm der CDU Baden-Württemberg Informationen zur Das Programm zur Nachwuchsförderung im Überblick 1. Leistungen - Das bieten wir: ein Seminarprogramm ein Mentorenprogramm ein Praktika-Programm Exkursion nach Berlin oder Brüssel ein

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit

Mehr

Das Heilpraktikerwesen

Das Heilpraktikerwesen Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E WOHLFAHRTSFONDS L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr