Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa fair gestalten. Dokumentation der internationalen Konferenz am 9. April 2014 in Berlin

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1 Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa fair gestalten Dokumentation der internationalen Konferenz am 9. April 2014 in Berlin DGB Bundesvorstand I Projekt Faire Mobilität I April 2014

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3 Impressum Herausgeber: Projekt "Faire Mobilität" DGB Bezirk Berlin-Brandenburg Keithstr Berlin verantwortlich: Dominique John Stand: April 2014 Diese Dokumentation ist nur als PDF erhältlich. Das Projekt "Faire Mobilität" wird gefördert durch:

4 Inhalt Teil I Begrüßung. Eröffungsrede von Annelie Buntenbach... Seite 04 Eingangsstatment von Thorben Albrecht... Seite 08 Podium 1: Auswirkungen der Arbeitsmigration auf Herkunftsländer die Perspektive der Gewerkschaften... Seite 09 Teil II Das Projekt Faire Mobilität - Praxisberichte... Seite 12 Teil III Podiumsgespräch: Mobilität in Europa Herausforderungen und Gestaltungspotenziale der Europäischen Union... Seite 14 Schlusswort von Annelie Buntenbach... Seite 17 Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 3

5 Teil I Begrüßung Eröffnungsrede von Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands Wir wollen darüber diskutieren, wie Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa fairer gestaltet werden kann. Dabei wollen wir das Thema nicht nur aus der deutschen Perspektive betrachten, sondern auch aus dem Blickwinkel anderer europäischer Länder. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir zahlreiche Gäste aus Polen, Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Tschechien und aus Spanien begrüßen dürfen. Ihnen allen, Euch allen: Herzlich willkommen! Die heutige Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes Faire Mobilität statt. Dieses Projekt, für das der Bundesvorstand des DGB die politische Verantwortung trägt, wurde im Oktober 2011 gestartet. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, diese Konferenz heute eröffnen zu dürfen. Wir wollen darüber diskutieren, wie Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa fairer gestaltet werden kann. Dabei wollen wir das Thema nicht nur aus der deutschen Perspektive betrachten, sondern auch aus dem Blickwinkel anderer europäischer Länder. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir zahlreiche Gäste aus Polen, aus Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Tschechien und aus Spanien begrüßen dürfen. Ihnen allen, Euch allen: Herzlich willkommen! Die heutige Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes Faire Mobilität statt. Dieses Projekt, für das der Bundesvorstand des DGB die politische Verantwortung trägt, wurde im Oktober 2011 gestartet. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den mittel- und osteuropäischen EU- Mitgliedstaaten, die auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen, zu verbessern und diese Menschen unmittelbar bei der Durchsetzung ihrer Arbeitnehmerrechte unterstützen. Darüber, wie Struktur und Inhalte des Projekts, wie die Beratungsfälle aussehen, werden wir heute nach der Mittagspause mehr erfahren. Herzlich begrüßen möchte ich Thorben Albrecht, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS hat die Konzeption des Projektes Faire Mobilität begleitet und leistet gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds einen entscheidenden Beitrag für die Finanzierung des bis Ende 2015 laufenden Projektes. Herr Staatssekretär Albrecht wird gleich zu uns sprechen, und er wird sich heute Nachmittag an der Diskussion über die Gestaltungspotenziale der Europäischen Union im Hinblick auf Mobilität von Beschäftigten in Europa beteiligen. Lieber Thorben, meinen herzlichen Dank für Dein Kommen. 4 DGBdoku

6 In der ersten Gesprächsrunde steht die Situation in den Ländern im Blickpunkt, die nicht zuletzt durch die Auswanderung vieler ihrer Bürgerinnen und Bürger geprägt sind. Dazu haben wir Kolleginnen und Kollegen aus Polen, Bulgarien, Rumänien und Spanien eingeladen. Lieber Plamen Dimitrov, lieber Dan Cristescu, lieber Adam Jarosinski, liebe Ana Maria Corral, herzlich willkommen! Für die deutsche Seite beteiligt sich mein Kollege Reiner Hoffmann, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, an der Debatte. Auch Dir, lieber Reiner, ein herzliches Willkommen. Am Nachmittag geht es in einer weiteren Gesprächsrunde darum, was auf Ebene der Europäischen Union getan werden kann, um die Situation von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa zu verbessern. Zu diesem Meinungsaustausch haben wir Jutta Steinruck, Thomas Händel, Elisabeth Schroedter und Elmar Brok als Mitglieder des Europaparlaments eingeladen. Euch heiße ich ebenfalls herzlich willkommen und sage herzlichen Dank! [Anrede] Ich hatte im Februar Gelegenheit, bei Besuchen in Sofia und Bukarest intensiv über Fragen der Arbeitsmigration zu diskutieren. Dabei hat sich für mich noch einmal klar gezeigt, dass wir das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit und wie wir sie gestalten nicht isoliert von der alarmierenden sozialen Lage in Europa betrachten können. Und sie ist wirklich alarmierend. Zwar hatte sich im Jahr 2010 die Europäische Kommission mit dem Programm Europa 2020 noch das Ziel gesetzt, innerhalb von zehn Jahren 20 Millionen Europäerinnen und Europäer aus der Armut zu holen. Heute vier Jahre später hat die Armut aber nicht ab-, sondern massiv zugenommen und zwar um weitere 6,7 Millionen Menschen. Das bedeutet: Im vergangenen Jahr war knapp ein Viertel der Europäerinnen und Europäer arm oder von sozialer Ausgrenzung bedroht. Das entspricht fast 125 Millionen Menschen. Besonders schlimm ist die Lage in Bulgarien, Rumänien, Lettland und Griechenland. Auch die Arbeitslosenzahlen sind hoch. Im Dezember letzten Jahres waren 27 Millionen Europäerinnen und Europäer ohne Beschäftigung. Das entspricht einer Quote von beinahe 11 Prozent. Gerade die Menschen in Griechenland, Spanien, aber auch in Kroatien, Portugal, Italien und Irland sind hier hart getroffen. Besonders dramatisch ist die Lage bei den Jugendlichen. In fast allen EU-Mitgliedstaaten sind Jugendliche doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie die Erwachsenen. Europaweit lag die Quote Anfang 2014 bei über 23 Prozent, katastrophal sind gerade die Verhältnisse in Spanien und Griechenland, da sind mehr als die Hälfte der Jugendlichen arbeitslos. Insgesamt stehen in Europa mehr als 5,6 Millionen junge Menschen auf der Straße, und zwar nicht erst seit gestern, das ist wirklich ein Skandal! Diese dramatische Situation in Europa ist ein wesentlicher Grund dafür, dass sich Menschen entschließen, in ein anderes Land zu gehen, um dort zu arbeiten. Binnenmigration in Europa entsteht zunehmend aus der Not heraus, und das macht diejenigen, die nach einer Beschäftigung suchen, auf dem Arbeitsmarkt immer angreifbarer und verwundbarer. Wir, die deutschen Gewerkschaften, begrüßen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Recht, sich in Europa frei niederlassen zu können. Allerdings dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die Abwanderung von Fachkräften für die von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen Staaten nicht wirklich eine Lösung sein kann. Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 5

7 Diese Abwanderung führt in den Herkunftsländern zu zusätzlichen Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung. Ich möchte nur an die Fachärzte aus Bulgarien und Rumänien erinnern, die inzwischen in Deutschland arbeiten und die in ihren Heimatländern fehlen. In der ersten Gesprächsrunde werden wir sicher noch einiges zu diesem Zusammenhang hören, ich bin gespannt. Diesen Zusammenhang zum Thema zu machen, heißt nicht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit abzulehnen. Nein ganz im Gegenteil. Aber die Arbeitsmigration in Europa muss und das ist eine unserer zentralen Forderungen politisch im Interesse der Menschen gestaltet werden. Sie darf nicht dem Spiel der freien Marktkräfte überlassen werden. Wir werden heute noch einiges darüber erfahren, welche Auswirkungen es hat, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Rechte nicht kennen, in schwacher Verhandlungsposition auf einen Arbeitsmarkt treffen, der inzwischen seit eineinhalb Jahrzehnten dereguliert worden ist. Das sehen wir ganz plastisch und drastisch in der Bauwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, bei Transport und Logistik oder in der Fleischindustrie. Doch auch in den Kernbereichen der industriellen Fertigung, insbesondere bei den industrienahen Dienstleistungen, ist das zu spüren. Viele, die aus den mittel- und osteuropäischen Ländern hierher kommen, fallen diesem deregulierten Arbeitsmarkt zum Opfer. Abgedrängt in einen der Billiglohnsektoren, werden sie unter miserablen Arbeitsbedingungen zum Lohndumping missbraucht. Das werden wir nicht akzeptieren wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, überall in Europa! Uns geht es als Gewerkschaften darum, dass Beschäftigte, gleich woher sie kommen, nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern sich gemeinsam organisieren, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dafür müssen die Kolleginnen und Kollegen, die kommen, erst einmal ihre Rechte kennen und eine Chance haben, sie dann auch durchzusetzen. Wir hatten in Deutschland in den ersten Wochen dieses Jahres eine recht aufgeregte Debatte zum Thema Zuwanderung. Hintergrund war die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien. Die Christlich-Soziale Union nutzte das Thema aus offensichtlich innenpolitischen Erwägungen und sprach von einer Armutszuwanderung und einer Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem. Dies ist nachweislich falsch! Das Gegenteil ist richtig: Die deutsche Wirtschaft und das deutsche Sozialsystem profitieren von der seit 2011 gestiegenen Nettozuwanderung auch aus Bulgarien und Rumänien. Über 65 Prozent derjenigen, die aus diesen beiden Ländern zu uns kommen, haben mindestens einen Facharbeiterabschluss, 25 Prozent von ihnen gehören zur Gruppe der Hochqualifizierten. Damit will ich keineswegs in Abrede stellen, dass in einigen Kommunen in Deutschland große Integrationsprobleme bestehen, weil sich hier viele Menschen versammelt haben, die ungelernt sind und die insgesamt wenig Chancen haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein Blick in bestimmte Stadtteile in Duisburg oder Dortmund, Mannheim, München oder Berlin genügt, um sich einen Eindruck von den massiven Problemen machen zu können, die hier entstanden sind. Diese Städte müssen unterstützt werden, und wir begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, den betroffenen Kommunen über verschiedene Programme mit bis zu 200 Millionen Euro unter die Arme zu greifen. Das ist ein wichtiger Schritt, und wir werden die Umsetzung unterstützen und kritisch begleiten. Von einer Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem zu sprechen, ist nicht nur falsch, eine solche Debatte lenkt bewusst oder unbewusst von den eigentlichen Skandalen ab: Skandalös ist vor allem, wenn Unternehmen systematisch Lohnbetrug begehen. Skandalös ist, wenn es Leiharbeitsfirmen gibt, die ihren aus dem Ausland kommenden Beschäftigten regelmäßig den letzten zustehenden Monatslohn nicht bezahlen weil die Unternehmer die Erfahrung haben, dass sich diese Beschäftigten nicht wehren können. 6 DGBdoku

8 Skandalös ist, wenn in bestimmten Betrieben über Jahre entsandte Beschäftigte im Rotationsverfahren eingesetzt werden, um nicht nur an den Löhnen, sondern auch an der Lohnsteuer und den Sozialabgaben zu sparen. Und skandalös ist, wenn deutsche Unternehmen auf die Dienste von Werkvertragsfirmen aus dem Ausland zurückgreifen und dann jede Verantwortung für die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen der eingesetzten Beschäftigten ablehnen. Es muß Schluss gemacht werden mit der systematischen Profitmacherei auf den Knochen der Kolleginnen und Kollegen, dem müssen wir endlich einen Riegel vorschieben! Hier liegt der eigentliche Skandal, gegen den wir vorgehen müssen! Was wir brauchen, sind klar formulierte Mindestbedingungen, deren Einhaltung auch kontrolliert werden muss. Und da, wo die Bedingungen nicht eingehalten werden, brauchen wir wirksame Sanktionen. Aber es gibt auch gute Nachrichten, und dass der Mindestlohn jetzt auf dem Weg ins Gesetzblatt ist, dafür haben wir lange gekämpft, und das ist zweifellos eine gute Nachricht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, damit wird dem Druck nach unten ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Da dürfen keine Schlupflöcher für Geschäftemacher und Entsendekünstler offen bleiben, da brauchen wir wirksame Kontrollen! Aber klar ist auch: Wir sind hier einen entscheidenden Schritt weiter, und das ist gut so! Der Zwischenbericht der Staatssekretäre zum Thema Zuwanderung, den wir zurzeit in Deutschland diskutieren, gibt auf die Kernfrage, wie wir diese Formen von Ausbeutung besser verhindern können, leider keine Antworten. Zwar betont der Bericht, dass auch sichergestellt werden soll ich zitiere - dass Zuwanderer nicht in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen (S. 7). Nach konkreten Vorschlägen, wie das denn verhindert werden soll, sucht man allerdings vergeblich. Selbst da, wo der Bericht sehr vernünftige Maßnahmen vorschlägt, wie die Aufstockung des Programms Soziale Stadt oder zur besseren Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt, fehlen die nötigen Vorschläge zum Schutz der Zuwanderer vor Ausbeutung. Wir fordern das ist nicht zuletzt ein Ergebnis aus den Erfahrungen des Projektes Faire Mobilität ein Recht auf Beratung für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Menschen, die zu uns kommen, müssen über ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt aufgeklärt werden. Sie brauchen Anlaufstellen, die sie unterstützen, wenn diese Rechte nicht eingehalten werden. Auch diese Aufklärungs- und Unterstützungsarbeit gehört zur Integration auf dem Arbeitsmarkt und liegt in unserem föderalistischen System in der Kompetenz der Bundesregierung. Dazu liegen bisher keine Vorschläge vor. Optimistisch sage ich jetzt einmal, es ist ja auch erst ein Zwischenbericht, noch ist die Chance nicht vertan. Wir werden heute neben vielen anderen Themen auch die Situation von entsandten Beschäftigten diskutieren. In der kommenden Woche (?) steht im Europäischen Parlament die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie zur Abstimmung. Ziel der Durchsetzungsrichtlinie war ursprünglich eine Verbesserung der Situation von entsandten Beschäftigten. Der Kompromiss, der jetzt zur Abstimmung steht, hat aus unserer Sicht dieses Ziel verfehlt. Was hier vorliegt, birgt vielmehr die Gefahr, dass sich die Situation von entsandten Beschäftigten in azukunft noch deutlich verschlechtert. Hier ist durch so manche unklare Formulierungen zwar ein schneller Kompromiss gefunden worden, aber die Unschärfe der Formulierungen wird in der Praxis zu einer Verlagerung der Auseinandersetzung vor die Gerichten führen. Manchmal ist Gründlichkeit doch besser als Schnelligkeit und dieser Richtlinie würde eine zweite Lesung definitiv gut tun. Auch dies ein Thema, das wir heute Nachmittag noch weiter vertiefen können. Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 7

9 [Anrede] Die Wahlen zu einem neuen Europaparlament stehen kurz bevor. Wir treten ein für ein Europa, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht an den Bedürfnissen der Märkte. Dafür brauchen wir ein starkes und selbstbewußtes Europäisches Parlament, mit Abgeordneten, die sich für die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa einsetzen. Dabei ist die politische Gestaltung von Migration eine der Zukunftsfragen europäischer Politik. Die Grundlage dafür, dass es dabei fair zugeht, ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Nur so kann verhindert werden, dass diejenigen, die neu hinzukommen und diejenigen, die schon da sind, gegeneinander ausgespielt werden. Dafür kämpfen die Gewerkschaften in Europa, und zwar gemeinsam. Eingangsstatement Thorben Albrecht, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten in der EU, findet aber bei Diskussionen oft nur am Rande Beachtung. Dabei wird gerade hier Europa für viele Menschen praktisch erfahrbar. Die faire Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ist daher ein wichtiges Thema für alle, denen Gute Arbeit am Herzen liegt. Denn gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem für sie fremden Land, mit oft fremder Sprache und fremden Arbeitsrecht arbeiten, ist es häufig besonders schwer, ihre Rechte einzufordern. 8 DGBdoku

10 Podium 1 Auswirkungen der Arbeitsmigration auf Herkunftsländer die Perspektive der Gewerkschaften Das erste Podium beschäftigt sich mit der Perspektive der Gewerkschaften in Herkunftsländern auf die Migrationsbewegungen nach Deutschland. Es diskutieren: Ana María Corral, Verantwortliche der Abteilung Migration der spanischen Gewerkschaft UGT; Dan Cristescu, Präsident der rumänischen Gewerkschaft FGS-Familia; Plamen Dimitrov, Präsident des bulgarischen Gewerkschaftsbundes KNSB/ CITUB; Adam Jarosinski, Generalsekretär des Branchenelektroverbandes der polnischen Gewerkschaft OPZZ und Reiner Hoffmann, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands. Es moderierte Jacek Tyblewski, rbb Funkhaus Europa. Adam Jarosinski, Generalsekretär des Branchenelektroverbandes der polnischen Gewerkschaft OPZZ Die polnische Arbeitsmigration birgt Vorzüge und Nachteile Aktuelle Herausforderungen Polens sind: Aufgrund von 13,2 Prozent Arbeitslosigkeit mit einem hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen verlassen viele Menschen Polen um in anderen Ländern zu arbeiten. Insbesondere unter den gut ausgebildeten jungen Menschen ist die Zahl der Auswanderer hoch, da ca. 50 Prozent der unter 30-jährigen Schwierigkeiten haben auf dem polnischen Arbeitsmarkt unterzukommen. Die Migration nach Deutschland hat eine lange Tradition, die sich seit den 80er Jahren weiter verstärkt hat. Der deutsche Arbeitsmarkt wird als gastfreundlich empfunden. Erst in den vergangenen Jahren ist vermehrt über schlechte Arbeitsbedingungen berichtet worden. Der Nutzen der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie für polnische Arbeitnehmer/innen ist kritisch zu sehen. Die Arbeitgeberseite übt erheblichen Druck auf die Gewerkschaften aus, der Richtlinie zuzustimmen, indem sie mit dem Verlust von Arbeitsplätzen drohen. Es gibt Beunruhigung darüber, dass immer weniger Gelder in das nationale Sozialsystem eingezahlt werden. Problematisch ist außerdem die Abwanderung von Fachpersonal: beispielsweise verlässt jeder 5. Arzt Polen. Zwar gibt es auch Einwanderung nach Polen aus den östlich angrenzenden Ländern (v. a. der Ukraine), doch finden diese Arbeitnehmer/innen eher in den Bereichen Bau und Landwirtschaft Beschäftigung. Dan Cristescu, Präsident der rumänischen Gewerkschaft FGS-Familia Arbeitnehmerfreizügigkeit in Rumänien: Verbesserungsmöglichkeiten und Gefahren Ein zentrales Problem in Rumänien ist die stark alternde Bevölkerung: als Konsequenz stehen sechs Millionen Rentner/innen nur vier Millionen Arbeitnehmer/innen gegenüber. In der Arbeitnehmerfreizügigkeit sehen viele Menschen eine Möglichkeit, ihr Leben zu verbessern. Das Instrument der Entsendung wird aber auch missbraucht, um geltende Arbeitsgesetzgebung in Deutschland zu umgehen. Sehr kritisch ist die Politik der europäischen Troika zu sehen, die sich dagegen sperrt, dass der Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 9

11 nationale Mindestlohn in Rumänien von 200 auf 300 angehoben wird. Bezüglich der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte gibt es einen problematischen Trend zum Fachkräftemangel in Rumänien, zu warnen ist allerdings vor einer übertriebenen Dramatisierung der Situation. Allgemein wandern sowohl ausgebildete Fachkräfte wie auch weniger qualifizierte Arbeitnehmer/innen ab. Plamen Dimitrov, Präsident des bulgarischen Gewerkschaftsbundes KNSB/CITUB Gewerkschaftskooperation gegen Migrationsprobleme in Bulgarien Die Probleme, die mit einer alternden Bevölkerung, hoher Arbeitslosigkeit und Abwanderung von Fachkräften verbunden sind, finden sich auch in Bulgarien. Junge Menschen emigrieren oft nach dem Studium oder bereits zum Studium selbst. Allerdings gibt es keine massive Migration nach Deutschland wie von einigen befürchtet. Eher ist die Abwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte ein Problem für Bulgarien. Mit Blick auf die Diskussion um Armutswanderung ist es richtig, dass es für einige Städte Herausforderungen gibt, doch sollte man das Problem nicht dramatisieren. Wichtig ist, dass auch im Rahmen der Entsendung die Mindeststandards im Aufnahmeland gälten und eingehalten würden. Die Umgehung geltender Regelungen sollte verhindert und Regelwerke stärker im Sinne der Arbeitnehmer/innen gestaltet werden. Die Kooperation der Gewerkschaften ist wichtig und führte zum European Fair Mobility Project ein Kooperationsprojekt zwischen DGB und Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftsbünden in Bulgarien, Rumänien und Slowenien mit dem Ziel der Information mobiler Arbeitnehmer/innen in den jeweiligen Herkunftsländern, vor der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Darüber hinaus stellt sich die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Gewerkschaftsmitgliedschaften, um Mitglieder auch bei grenzüberschreitender Arbeit zu vertreten, wie bei der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF), bei der Mitglieder unabhängig vom Arbeitsort Unterstützung bekommen können. Ana María Corral, Verantwortliche der Abteilung Migration der spanischen Gewerkschaft UGT Gleiche Rechte für alle Beschäftigten Auch in Spanien sind junge Menschen besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Zu bedenken ist dabei, dass die offizielle Statistik von knapp 5 Millionen Arbeitslosen viele Menschen nicht mit einrechnet, die nicht gemeldet sind oder als auftragsfreie Zeitarbeitsbeschäftigte de facto arbeitslos sind. Universitätsabsolvent/innen haben große Schwierigkeiten beim Berufseinstieg, doch auch für Menschen, die bereits gearbeitet und ihre Arbeit verloren haben, ist es schwer, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Daher gibt es viele gut qualifizierte (junge) Menschen, z. B. im Gesundheitswesen, die nun im Rahmen von Programmen nach Deutschland gehen. Ein Problem ist, dass es keinen Mechanismus gibt, um Menschen, die nach Deutschland gehen möchten, in gute Arbeit zu vermitteln. So entsteht eine Situation, in der gut ausgebildete Arbeitskräfte aus Spanien abwanderten um dann in anderen Ländern (gezwungenermaßen) unter ihren Qualifikationen und oft zu schlechten Bedingungen zu arbeiten, während in Spanien Fachkräftemangel herrscht. Die Menschen migrieren um zu arbeiten und dafür sei auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen worden. Aber für alle Beschäftigten müssen die gleichen Rechte und Bedingungen gelten. Die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie sieht die UGT als Instrument der Arbeitgeber, sich billige Arbeitskräfte zu beschaffen. Gleiche Rechte müssen aber für alle gelten, nicht nur für einen Teil der Beschäftigten. Die Verantwortung für Sozialdumping liegt nicht bei den Arbeitnehmer/innen sondern bei den Unternehmen. 10 DGBdoku

12 Reiner Hoffmann, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes Alternativen zur Sparpolitik und mehr Gewerkschaftskooperation Die DGB Gewerkschaften stehen zum Grundrecht auf Freizügigkeit, die Frage ist allerdings was getan werden kann, damit Menschen nicht gezwungen werden ihre Herkunftsländer zu verlassen. Ein Grundgedanke der EU ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen. Die gegenwärtige Sparpolitik verschärft aber die wirtschaftliche Situation in den Krisenländern. Statt einer Angleichung der Lebensverhältnisse erleben wir eine Zunahme von Disparitäten. Um die Krise zu überwinden brauchen die Länder qualifizierte Arbeitskräfte und eine Wirtschaftspolitik, die Wachstum initiiert. In dem vom DGB entwickelten Marschallplan für Europa werden Alternativen zu dieser Sparpolitik aufgezeigt. Zur Kooperation zwischen Gewerkschaften in Europa wurde Ende der 90er Jahre eine Charta der Gewerkschaftsrechte entwickelt und verschiedene bilaterale Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften getroffen. Die IG Metall hat zudem vor einigen Jahren ihre Satzung dahingehend geändert, dass Mitgliedsrechte auch für Mitglieder des internationalen Dachverbands von Metallgewerkschaften, IndustriAll, gelten. Diese Initiative ist weiter zu entwickeln, dies funktioniert aber nur, wenn Arbeitnehmer/innen sich organisieren. Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 11

13 Teil II Das Projekt Faire Mobilität - Praxisberichte Der Moderator Pit von Bebenburg spricht mit dem Projektleiter Faire Mobilität Dominique John und den Faire Mobilität Berater/innen Katarina Frankovic aus Stuttgart, Szabolcs Sepsi aus Dortmund und Jochen Empen aus Hamburg über die praktischen Aspekte der Beratung mobiler Wanderarbeitnehmer/innen. Dominique John, Projektleiter Faire Mobilität Das Projekt Faire Mobilität hat sechs Beratungsstellen in Hamburg, Berlin, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und München mit unterschiedlichen Kompetenzschwerpunkten und sprachlichen Ausrichtungen. Wichtig ist die gegenseitige Hilfe bei Beratungsfällen untereinander und mit den vernetzten Beratungsstrukturen anderer Organisationen vor Ort, wie z.b. der Betriebsseelsorge S 21 in Stuttgart. Seit Gründung des Projektes 2011 sind ca Personen in 1500 Fällen beraten worden. Die Anzahl der Stellen wird in der Verlängerungsphase des Projektes ab Mitte 2014 aufgestockt. Neben mobilen Arbeitnehmer/innen aus Osteuropa kommen durch den wirtschaftlichen Druck auch zunehmend Menschen aus Südeuropa, z.b. aus Spanien und Griechenland. Hier sind die vorhandenen Beratungsstrukturen nicht ausreichend, es müsste mehr Angebot geschaffen werden. Zum Ende der Verlängerungsphase wird sich die Frage stellen, wie die strukturelle Aufbauarbeit der Beratung verstetigt werden kann. Eine stärkere Beteiligung der Länder sowie BMAS und DGB wäre wünschenswert. Seit Februar 2014 ist ein EU-finanziertes Pilotprojekt mit Beratung in den Herkunftsländern Bulgarien, Slowenien und Rumänien gestartet mit je einer Beratungsstelle, um das Recht auf der Beratung der Durchsetzungsrichtlinie in der Praxis umzusetzen. Katarina Frankovic, Beraterin Faire Mobilität, Stuttgart Die Ratsuchenden finden die Beratungsstellen über das Internet und Mundpropaganda und die Haupterstkontaktwege sind und Telefon. Aufgrund der Auslastung der Berater/innen ist eine aufsuchende Beratung selten möglich. In vielen Beratungsfällen wäre eine rechtsfähige Generalunternehmerhaftung wichtig. Die neue Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie wirft mehr Probleme auf, als sie löst. Scheinentsendung ist z.b. in der Automobilzulieferindustrie in Süddeutschland ein größeres Thema. Jochen Empen, Berater Faire Mobilität, Hamburg Das Projekt Faire Mobilität hilft den Ratsuchenden folgendermaßen: Am Anfang steht die Klärung der rechtlichen Lage des Problems und des Vorhandenseins und der Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen in Deutschland. Das Ergebnis bestimmt die Handlungsmöglichkeiten des Betroffenen und die Wahl des Lösungsweges: Gerichtliche oder Außergerichtliche Lösungsstrategie? Die Erfahrungen außergerichtlicher Hilfe sind meist gut, bei gerichtlicher Klärung bestimmen rechts- und Beweislage das Ergebnis. Große Probleme wirft die Entsendung mobiler Arbeitnehmer/innen auf, hier gibt es sehr schlechte Wohnbedingungen und hygienische Einrichtungen. Bei Kündigung 12 DGBdoku

14 verlieren die Arbeitnehmer/innen oft gleichzeitig die Unterkunft. Mietwucher ist nicht selten. Auch die Krankenversicherung ist bei entsandten Beschäftigten und Scheinselbständigen immer wieder ein Problem. Szabolcs Sepsi, Berater Faire Mobilität, Dortmund Der häufigste Anlass der Ratsuchenden sind nicht ausgezahlte Löhne. Die Bandbreite reicht hier von Lohnraub über systematische Wenigerzahlung bis zu der regelmäßigen Nichtzahlung des letzten Monatslohns vor der Heimreise von Werkvertragsarbeitnehmern. Sehr wichtig in solchen Fällen ist die Dokumentation ihrer Arbeitszeiten durch die Arbeitnehmer/innen. Die Arbeitsausbeutung hinterlässt ihre Spuren: Viele mobile Arbeitnehmer/innen sind enttäuscht und resigniert. Die Runde endet mit der Bitte an die Berater, die aus Ihrer Sicht wichtigste Frage im Zusammenhang mit der Durchsetzungsrichtlinie an das nachfolgende Podium zu stellen. Katarina Frankovic Wie soll die neue Durchsetzungsrichtlinie die Lage von entsandten Beschäftigten verbessern? Jochen Empen Auf welche Weise hilft die Durchsetzungsrichtlinie, entsandte Beschäftigte in eine reguläre Beschäftigung zu bekommen? Szabolcs Sepsi Wie kann die Durchsetzungsrichtlinie helfen, Lohnbetrug zu verhindern? Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 13

15 Teil III Podiumsgespräch: Mobilität in Europa Herausforderungen und Gestaltungspotenziale der Europäischen Union Thema des dritten Podiums sind Regelungen zur Unterstützung von Arbeitnehmer/innen auf europäischer Ebene. Intensiv diskutiert wird vor allem die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Im Gespräch sind: Annelie Buntenbach, DGB; Thorben Albrecht, Staatssekretär im BMAS; Jutta Steinruck, MdEP S&D/ SPD; Elisabeth Schroedter, MdEP EFA/ Bündnis 90/ Die Grünen; Thomas Händel, MdEP GUE/NGL/ Die Linke. Es moderiert Pit von Bebenburg, Frankfurter Rundschau Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes Mehr Arbeitnehmerrechte Die Beratungsleistungen für Arbeitnehmer/innen sind in der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie nicht klar verankert. Internetangebote alleine reichen nicht aus, es bedarf persönlicher Beratung. Weiterhin leistet die Richtlinie keinen Beitrag zur Aufdeckung von Scheinentsendung, im Gegenteil, es fehlen Vorgaben für effiziente Kontrollen. Wichtig ist die Einführung der Generalunternehmerhaftung, wie sie bereits in Deutschland existiert, auch in den anderen Ländern der EU. Die Rechte der Arbeitnehmer/innen sollten im Sinne einer sozialen Fortschrittsklausel vor den Interessen der Arbeitgeber stehen. Der Grundsatz muss sein: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Thorben Albrecht, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlohn kontrollieren Bei der Durchsetzungsrichtlinie hat man sich nach langen und schwierigen Verhandlungen im informellen Trilog auf einen guten Kompromiss geeinigt. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Mitgliedstaaten in Entsendefällen auch zukünftig effektiv kontrollieren können. Deutschland kann somit sein bewährtes Kontrollsystem in Entsendefällen beibehalten. Damit besteht auch der notwendige Spielraum, um nach Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland effektiv zu kontrollieren, ob der Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird. Allerdings können auch die effektivsten staatlichen Kontrollsysteme nicht in jedem Fall alle Missbräuche verhindern oder aufdecken. Deshalb muss sichergestellt sein, dass Arbeitnehmer sich über ihre Rechte informieren und sie durchsetzen können. Auch hier sieht die Durchsetzungsrichtlinie auf europäischer Ebene Verbesserungen vor, wobei Deutschland bereits jetzt durch die gute Informationsarbeit der Zollbehörden und des dortigen Verbindungsbüros hohe Standards setzt. 14 DGBdoku

16 Jutta Steinruck, MdEP S&D/ SPD Befristung der Entsendung und Haftungsregelungen Im Gegensatz zu den Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie, wo Beratungsangebote für Arbeitgeber vorgeschrieben waren, beruhen die Vorgaben zur Beratung im Falle der Entsenderichtlinie leider auf Freiwilligkeit. Informationsangebote für Arbeitnehmer/innen sollten nicht nur über das Internet verfügbar sein, da nicht jede Person problemlos Zugang zum Internet hat. Die europäischen Sozialdemokraten fordern zudem klare Haftungsregelungen für Subunternehmer und eine klare zeitliche Befristung der Entsendung wer fünf Jahre in einem Betrieb arbeitet, darf nicht mehr als Entsandte/r gelten. Eine verstärkte europäische Vernetzung und Zusammenarbeit ist notwendig, um effektive Kontrollen durchführen zu können, da es sich schließlich um einen europäischen Arbeitsmarkt handelt. Elisabeth Schroedter, MdEP Die Grünen/EFA/ Bündnis 90/ Die Grünen Grenzen der Politik Im Text der Durchsetzungsrichtlinie steht, dass Arbeitnehmer/innen aus ganz Europa ein Anrecht auf Information über ihre Rechte haben. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Stellen zu schaffen, wo Arbeitnehmer/innen diese Informationen bekommen und beraten werden. Ebenso verpflichtet die neue Richtlinie die Länder zu kontrollieren, ob gegebenenfalls eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Im Rahmen der Durchsetzungsrichtlinie konnte EU-weit nur für das Baugewerbe eine Generalunternehmerhaftung erreicht werden. Eine umfassende Haftung hatte das Europäische Parlament gegenüber dem Rat nicht erreicht, weil nur acht von 28 Mitgliedsstaaten bereits über eine Generalunternehmerhaftung verfügen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten muss nationales Recht jetzt erst ändern und war deshalb skeptisch. Thomas Händel, MdEP GUE/NGL/ Die Linke Wirtschaftlich Schwächere stärken Um eine wirkliche Verbesserung der Lage entsandter Arbeitnehmer zu erreichen, wäre wesentlich mehr Druck der Gewerkschaften nötig gewesen. Eine europäische Generalunternehmerhaftung hätte trotz unterschiedlicher Ausgangslagen in den Mitgliedsstaaten eingeführt werden können, wie das Beispiel des europäischen Arbeitszeitgesetzes zeigt. Es muss bessere Möglichkeiten für verschärfte und auch unangekündigte Kontrollen geben, um Missbrauch und Umgehung geltender Bestimmungen zu bekämpfen. Der Konferenzteilnehmer Frank Schmidt-Hullmann (EVW) kritisiert die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie als unzureichend. Jürgen Ulber (IG Metall) fordert verpflichtende Regelungen statt Empfehlungen und ein Verbandsklagerecht, dass z.b. Gewerkschaften und Zoll mehr Handlungsspielraum gibt. Plamen Dimitrov (CITUB) schließt sich den Vorrednern an und fordert eine Revision der Richtlinie, die inhaltlich nicht mit der Realität übereinstimmt: Die Entsendung ist eine Gewinnquelle für Unternehmen. Gegen Entsendefirmen die nur Vermittler sind, sollte vorgegangen und die Entsendezeiträume begrenzt werden. Norbert Grehl-Schmidt (Caritas) fordert den Ersatz der Entsenderichtlinie durch Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 15

17 realitätsangemessenere Regelungen und eine Generalunternehmerhaftung. Volker Roßocha (DGB BVV, Abt. Europapolitik) weist daraufhin, dass viele Unternehmen Entsandte über Werkverträge beschäftigen und wünscht sich Bestrebungen der Politik, dieses Problem anzugehen. 16 DGBdoku

18 Schlusswort von Annelie Buntenbach Vielen Dank an alle Teilnehmer/innen für ihre anregenden Beiträge. Wir haben heute spannende Diskussionen geführt. Wir haben das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet. Ich möchte mich dafür besonders bei der Kollegin und den Kollegen, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind, herzlich bedanken. Die Debatten, die in Deutschland über Arbeitsmigration geführt werden, sind gewöhnlich vor allem an nationalstaatlichen Interessen orientiert. In einem Europa das hoffentlich weiter zusammenwächst, müssen wir aber verstärkt in der Lage sein, über den engen Tellerrand hinauszublicken. Dazu gehört auch die soziale und politische Situation in den Ländern in Betracht zu ziehen, aus denen Migrantinnen und Migranten nach Deutschland kommen. Und dazu gehört auch eine bessere Kooperation über Ländergrenzen hinweg zu entwickeln. Das gilt in praktischer Hinsicht auch für Gewerkschaften. Da ist noch viel zu tun! Die Einblicke, die uns die Kolleginnen und Kollegen aus dem Projekt Faire Mobilität gegeben haben, zeigen deutlich: Viele Neuzuwanderer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten werden hier zum Lohndumping und Sozialdumping missbraucht. Das Projekt hilft uns zu begreifen, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein flächendeckendes Phänomen. Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, in vielen Bereichen wird Lohn- und Sozialdumping systematisch genutzt, um Standards zu umgehen und Löhne die schon niedrig genug sind noch weiter zu drücken. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben! Wir haben uns in der letzten Gesprächsrunde mit Regelungsmechanismen befasst. Ein wesentliches Thema war die Durchsetzungsrichtlinie zur Verbesserung der Situation von entsandten Beschäftigten. Ob der vorliegende Kompromiss eine Verbesserung der Entsenderichtlinie darstellt, darüber konnten wir keine Einigkeit erreichen. Ich denke, ich habe meine Meinung dazu deutlich gemacht. Wir sind uns aber einig darüber, dass die Situation von Entsandten grundlegend besser geregelt werden muss. Und ich denke, wir sind uns auch einig darüber, dass uns dieses Thema in der Zukunft weiterbeschäftigen wird. Die Kolleginnen und Kollegen von Faire Mobilität haben uns aus ihrer Beratungspraxis heraus einige Fragen gestellt, die deutlich machen, wie wichtig Regeln am Arbeitsmarkt sind. Regeln, die verhindern, dass die Notsituation von Menschen ausgenutzt werden kann und dass mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Lohndumping missbraucht werden. Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, in den vergangenen drei Jahren sind neben dem Projekt Faire Mobilität weitere Beratungsstellen entstanden, die einen ähnlichen Ansatz verfolgen. Ich denke da an die vom Hamburger Senat geförderte Beratungsstelle für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die vom Land Niedersachsen aus Landesmittel eingerichteten Beratungsstellen in Oldenburg und Hannover aber auch an eine Anlaufstelle bei der Betriebsseelsorge der katholischen Kirche in Stuttgart, mit der wir in Baden-Württemberg eng kooperieren. Im Entstehen begriffen ist ein Netzwerk, dass weiter ausgebaut werden muss und dass an der einen oder anderen Stelle schon jetzt über Deutschland hinaus reicht. Die heutige Tagung, an der Kolleginnen und Kollegen aus Bulgarien, Polen, Rumänien, Kroatien, Slowenien, der Tschechischen Republik, Belgien, Frankreich und Spanien teilgenommen haben, zeigt das große Interesse an Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit 17

19 einer Zusammenarbeit. Ich denke es wird eine wichtige der kommenden Jahre sein, an der Stabilisierung und Erweiterung dieses Netzwerkes arbeiten. Ich möchte nicht versäumen, mich bei all denen zu bedanken, die diese Tagung inhaltlich und organisatorisch möglich gemacht haben. Danke an Jacek Tyblewski und Pitt von Bebenburg für die großartige Moderation. Und natürlich ein großes Dankeschön an die Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die den nicht immer einfachen Job hervorragend gemeistert haben. Vielen Dank auch an die Friedrich-Ebert-Stiftung für die wertvolle logistische Unterstützung, hier gilt der Dank vor allem Cindy Espig und Jörg Bergstermann. Und zu guter Letzt möchte ich mich beim gesamten Team von Faire Mobilität bedanken, vor allem bei Hauke Reich, Anna Basten und Stefanie Hähnel. Ich wünsche allen eine gute Heimfahrt. 18 DGBdoku

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