Grundlagenstudie Breitband. für die Gemeinde Steißlingen

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1 Grundlagenstudie Breitband für die Gemeinde Steißlingen Auftraggeber: Versorgungsgebiet: Gemeinde Steißlingen (Landkreis Konstanz) Gemeindegebiet Datum: Bearbeiter: Thomas Rosner Tel.: (0175) Mail:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 5 2. Grundlagen Seite Einführung in die Breitbandtechnik Seite Aufbau eines Breitbandnetzes Seite Kabelgestützte Breitbandtechnologien Seite DSL-Technologie (FTTC) Seite BK-Netz-Technologie (Unitymedia) Seite NGA-Netze (FTTC / FTTB / FTTH) Seite Funkgestützte Breitbandtechnologien Seite Funktionsweise einer Funktechnologie Seite Arten von Funktechnologien Seite Long Term Evolution (LTE) Seite Förderung des Landes Baden-Württemberg Seite Rechtlicher Hintergrund Seite Förderprogramm Seite Fördermodelle Seite Förderfähige Maßnahmen Seite Höhe von Pauschalen und Zuschüssen Seite Gebietsbezogene Staffelung der Förderung Seite Interkommunale Zusammenarbeit Seite Verfahren des Betreibermodells Seite Organisationsformen Seite Marktanalyse Seite Einführung Seite 20

3 3.2 Versorgungsgebiet Seite Markterkundung Seite Kupferkabelinfrastruktur Telekom Deutschland Seite Markterkundungsverfahren Seite Ist-Versorgung und Unterversorgung Seite Leitungsgebundene Versorgung im Versorgungsgebiet Seite Drahtlose Versorgung im Versorgungsgebiet Seite NGA-Flecken Seite Ziele eines Breitbandausbaus Seite Vorhandene Breitbandinfrastruktur Seite Vorhandene Glasfaserinfrastruktur Seite Vorhandene Kupferkabelinfrastruktur Seite Sonstige nutzbare Infrastruktur Seite Erschließungskonzeption Seite Beschreibung der Erschließungskonzeption Seite Interkommunale Zusammenarbeit Seite Grobkostenkalkulation Seite Rechnerische Annahmen Seite Kostenermittlung und Förderberechnung Seite Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Seite Handlungsempfehlung Seite 34

4 Anlage 1 Anlagenverzeichnis Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4.1 Anlage 4.2 Anlage 4.3 Anlage 4.4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage Anlage 9.1 Anlage 9.2 Übersicht über das Versorgungsgebiet Übersicht über Bandbreiten im Versorgungsgebiet NGA-Flecken im Versorgungsgebiet Nachweise Veröffentlichung Markterkundung Anschreiben zur Markterkundung Rückantwort Telekom Deutschland Rückantworten anderer Betreiber Übersicht vorhandene Breitbandinfrastruktur Erschließungskonzeption Grobkostenkalkulation Finanzplanungen Betreibermodelle - Bundesförderung Interkommunales Projekt - VwV Breitbandförderung Interkommunales Projekt - VwV Breitbandförderung Sensitivität

5 1. Einleitung Eine leistungsstarke Breitbandversorgung wird nicht nur im gewerblichen sondern auch im privaten Bereich als Standortfaktor immer wichtiger. Die Städte und Gemeinden in Baden- Württemberg sehen somit in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Hierbei gilt, zukünftige Entwicklungen an einen Breitbandzugang und einen Breitbandbedarf frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu entwickeln. Die Gemeinde Steißlingen als Auftraggeber hat die Breitbandberatung Baden-Württemberg als Auftragnehmer mit der Erstellung einer Grundlagenstudie zur Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Steißlingen beauftragt. Hierbei soll die derzeitige Versorgungssituation und die vorhandene und nutzbare Breitbandinfrastruktur in den Gemeindegebieten analysiert, ggf. un- und unterversorgte Bereiche aufgezeigt sowie eine mögliche Ausbaustrategie festgelegt werden. Abschließend sollen zur Schließung evtl. vorhandener Versorgungsdefizite Lösungsansätze entwickelt und aufgezeigt werden. Der Studie liegen Angaben der in den Gemeindegebieten vertretenen Netzbetreiber und Recherchen in öffentlich zugänglichen Medien zu Grunde. Hierbei wird durch Überlagerung der Angaben der Betreiber mit den zugänglichen Plattformen die Versorgungssituation gebietsgenau analysiert und abgebildet. Nach einer Einführung in die Breitbandtechnologien und die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Organisationsformen (Abschnitt 2) werden die Gemeindegebiete in Ausbaugebiete unterteilt, die Versorgung der vorhandenen Breitbandanbieter in den Gemeindegebieten dargestellt und analysiert sowie eine Ausbaustrategie für die Gemeindegebiete entwickelt (Abschnitt 3). Hierbei werden evtl. Versorgungslücken der einzelnen Anbieter in den Gemeindegebieten aufgezeigt. In Abschnitt 4 soll zunächst die vorhandene Breitbandinfrastruktur (Anschlusspunkte an Glasfasertrassen, Kupferkabelinfrastruktur, sonstige nutzbare Infrastrukturen) aufgezeigt und analysiert werden. In Abschnitt 5 wird eine Erschließungskonzeption auf Basis der Erkenntnisse aus den Abschnitten 3 und 4 aufgezeigt und kostenmäßig dargestellt. Unter der Annahme von bestimmten Parametern wird in Abschnitt 6 eine Grobkostenkalkulation vorgenommen, die als Basis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Abschnitt 7 dient. Abschließend wird in Abschnitt 6 eine Handlungsempfehlung für eine evtl. Umsetzung ausgesprochen. Abschließender Bericht Seite 5 von 39

6 2. Grundlagen 2.1 Einführung in die Breitbandtechnik Aufbau eines Breitbandnetzes Generell ist ein Breitbandnetz hierarchisch aufgebaut. Man unterscheidet hierbei verschiedene Ebenen (Hierarchien) der Übermittlung eines Signals. Folgende Ebenen für die Zubringung eines Signals in ein Versorgungsgebiet und der Verteilung des Signals zum Endkunden sind in einem Breitbandnetz festzustellen: Zubringerebene 1: Die Zubringerebene 1 stellt das internationale und nationale Weitverbindungsnetz dar. Jedes Signal muss bei einer Übertragung dieses Netz durchlaufen um von einem Punkt zu einem anderen Punkt zu gelangen. In der Regel basiert dieses Netz aufgrund des sehr hohen Datenaufkommens auf Glasfasertechnologie. Zubringerebene 2: Die Zubringerebene 2 stellt die Verbindung von der Zubringerebene 1 zu einem Versorgungsgebiet dar und ist in der Regel lokal begrenzt. Zur Datenübertragung innerhalb der Zubringerebene 2 können mehrere Technologien zum Einsatz kommen. Hierbei sollen nur folgende erwähnt werden: - Glasfaserverbindung - Richtfunkverbindung - Bündelung von Kupferdoppeladern (sog. Leitungsbonding) - Koaxialkabelverbindung Verteilerebene (sog. letzte Meile ) Die Verteilerebene oder die sog. letzte Meile stellt die Verbindung von der Zubringerebene 2 zum Endkunden her und ist lokal begrenzt. Zur Datenübertragung innerhalb der Verteilerebene können diverse Technologien zum Einsatz kommen. Hierbei wird vor allem in zwei Hauptgruppen von Technologien unterschieden: - Kabelgestützte Technologien (DSL-Netz der DT AG oder Mitbewerber [FTTC], BK-Netz der Kabel BW, Fibre-To-The-Home / Fibre-To-The -Building [FTTH / FTTB], rein Glasfaser basierte Höchstgeschwindigkeitsnetze etc.) - Funkgestützte Technologien (WLAN, WiMAX, LTE, UMTS etc.) Die verwendete Technologie ist in den Ebenen eines Breitbandnetzes vor allem abhängig von den lokalen Gegebenheiten (Topographie, Topologie etc.), von dem Bedarf an Bandbreite, der Wirtschaftlichkeit und der beabsichtigten Nutzung im Versorgungsgebiet (mobil oder stationär). Abschließender Bericht Seite 6 von 39

7 Die Leistungsfähigkeit eines Breitbandnetzes ist in hohem Maße von der zugeführten Bandbreite auf der Zubringerebene 2 abhängig. Bei Zuführung zu geringer Bandbreiten ist die Leistungsfähigkeit der Technologie in der Verteilerebene nicht mehr relevant. Es gilt somit, die einzelnen Ebenen und die verwendeten Technologien aufeinander abzustimmen. Nachfolgend wir der hierarchische Aufbau eines Breitbandnetzes exemplarisch dargestellt: Abb. 1: Hierarchischer Aufbau eines Breitbandnetzes Kabelgestützte Breitbandtechnologien DSL-Technologie (FTTC) Die DSL-Technologie (Digital Subscriber Line) ist eine Verbindung von Glasfaser- und Kupferkabelsystemen als passive Infrastruktur (passive Ebene). Hierbei wird zunächst das Signal im internationalen und nationalen Weitverkehrsnetz als optisches Signal transportiert (Zubringerebene 1, ggf. Zubringerebene 2). Ab einer Schnittstelle von Glasfaser- zu Kupferkabelinfrastruktur wird das Signal bis zum Endkunden als elektrisches Signal geleitet (Verteilerebene, ggf. Zubringerebene 2). An dieser Schnittstelle wird das Signal durch eine aktive Technologie (aktive Ebene) von einem optischen zu einem elektrischen Signal gewandelt. Diese aktive Technologie bezeichnet man als DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer). Die passive Kupferkabelinfrastruktur ist wie ein Breitbandnetz generell hierarchisch aufgebaut. Von einem Netzknoten führen in der Regel ein oder mehrere Hauptkupferkabel (beinhalten jeweils einige 100 Kupferdoppeladern) in ein Versorgungsgebiet. In diesem Gebiet wird das Kupferkabel auf mehrere Kabelverzweiger in Reihe oder parallel bis zu den einzelnen Endkunden verteilt. Hierbei entsteht vergleichbar eine Baumstruktur. Da das elektrische Signal aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften einer Abschwächung im Kupferkabelnetz unterworfen ist, wird das Signal mit steigender Entfernung zum Netzknoten schwächer und es stehen niedriger Bandbreiten zur Verfügung. Abschließender Bericht Seite 7 von 39

8 Man spricht hier von der sog. Leitungsdämpfung, die neben der Kupferkabellänge auch von dem Leitungsquerschnitt und anderen Faktoren abhängig ist. Nachfolgend wird die verfügbare Bandbreite in Abhängigkeit von Kupferkabellänge und Leitungsquerschnitt graphisch dargestellt: Abb. 2: DSL-Reichweiten in Abhängigkeit des Kupferkabels Eine Verbesserung der Bandbreiten in einem DSL-Netz erreicht man durch eine Reduzierung der Kupferkabellängen von der aktiven Technologie bis zum Endkunden. Hierbei wird eine leistungsstarke Anbindung vom Netzknoten in das Versorgungsgebiet geschaffen (Glasfaser oder Richtfunk, Zubringerebene 2) und eine aktive Technologie als Outdoor-Variante im Versorgungsgebiet errichtet, ein sog. Outdoor-DSLAM. In den nachfolgenden Abbildungen wird dieser Ausbau schematisch dargestellt: Abb. 3: Aufbau DSL-Netz vor Ausbau im Versorgungsgebiet Abschließender Bericht Seite 8 von 39

9 Abb. 4: Aufbau DSL-Netz nach Ausbau im Versorgungsgebiet Je nach verwendeter Technologie und der Generation von Technologie unterscheidet man folgende DSL-Varianten: - ADSL Bandbreite bis zu 16 Mbit/s im Download - ADSL2+ Bandbreite bis zu 24 Mbit/s im Download - VDSL Bandbreite bis zu 50 Mbit/s im Download Einen DSL-Ausbau eines Gebiets wie oben beschreiben bezeichnet man auch als FTTC- Ausbau (Fibre to the Curbe), d.h. einen Glasfaserausbau bis zu den Kabelverzweigern der Deutschen Telekom im Ausbaugebiet (Curbe) BK-Netz-Technologie (Unitymedia) Die BK-Netz-Technologie ist eine Verbindung von Glasfaser- und Koaxialkabelsystemen als passive Infrastruktur (passive Ebene). Hierbei wird zunächst das Signal im internationalen und nationalen Weitverkehrsnetz als optisches Signal transportiert (Zubringerebene 1, ggf. Zubringerebene 2). Ab einer Schnittstelle von Glasfaser- zu Koaxialkabelinfrastruktur wird das Signal bis zum Endkunden als elektrisches Signal geleitet (Verteilerebene, ggf. Zubringerebene 2). Diese Schnittstelle bezeichnet man als Kopfstelle, sie nimmt in etwa die Funktion eines DSLAMs ein (vgl. Abschnitt ). Das Signal wird im Koaxialkabelnetz bis zum Endkunden durch zwischen installierte Verstärkerpunkte verstärkt, die auch die Funktion eines Kabelverzweigers einnehmen, jedoch ebenfalls einen aktiven Charakter einnehmen. Die passive Koaxialkabelinfrastruktur ist ebenfalls hierarchisch aufgebaut. Von der Kopfstelle führen die Koaxialhauptkabel in ein Versorgungsgebiet und werden über die Verstärkerpunkte bis zu den einzelnen Endkunden verteilt. Das elektrische Signal ist zwar aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften ebenfalls einer Leitungsdämpfung unterworfen, jedoch wirkt sich diese aufgrund der Verstärkerpunkte nicht so gravierend aus. Ebenfalls ist das Medium Koaxialkabel für die Datenübertragung besser geeignet, so dass hier derzeit Bandbreiten bis zu 200 Mbit/s im Download erreichbar sind. Abschließender Bericht Seite 9 von 39

10 NGA-Netze (FTTC / FTTB / FTTH) Unter einem NGA-Netz (Next-Generation-Access) versteht man die Datenübertragung rein in Glasfasernetzen (überwiegender Teil oder gänzlich). Hierbei unterscheidet man zwischen drei Möglichkeiten wie folgt, die Varianten werden nachfolgend graphisch dargestellt: FTTC Fibre to the Curbe Glasfaser von einem Zugang zum Weitverkehrsnetz bis zu den Kabelverzweigern des Kupferkabelnetzes (Telefon), Verbindung von Kabelverzweiger zum Endkunden über Kupferkabel - FTTB Fibre to the Building Glasfaser von einem Zugang zum Weitverkehrsnetz bis in die Gebäude, innerhalb der Hausverteilung andere Technologie (Kupfer, Koaxial etc.) - FTTH Fibre to the Home Glasfaser von einem Zugang zum Weitverkehrsnetz bis in jede Wohneinheit Abb. 5: Übersicht eines Ausbaus, FFTC-Netze und FTTB-Netze Die reine glasfaserbasierte FTTB-/FTTH-Technologie bietet praktisch unbegrenzte Bandbreiten, da hier die Leitungsdämpfung nahezu vernachlässigbar ist. Hierbei wird eine aktive Glasfasersystemtechnik mit einzelnen Fasern angefahren und hohe Bandbreite übermittelt. Von dieser aktiven Technik wird das Signal in hierarchisch aufgebauten Glasfasernetzen vom System wie in Abschnitt beschrieben bis zu den Endkunden geleitet. Die Funktion des Kabelverzweigers nimmt eine passive optische Unterverteilung ein, in der Glasfaserkabel mit vielen Fasern in mehrere Kabel mit geringen Fasern aufgeteilt werden. Die Verlegung von Glasfasern erfolgt in der Regel in bestückten Leerrohrverbänden, sog. Micro-Rohr-Verbänden (z.b. 12x10mm), und Einzelleerröhrchen und nicht als Erdverlegung. Abschließender Bericht Seite 10 von 39

11 2.1.3 Funkgestützte Breitbandtechnologien Funktionsweise einer Funktechnologie Funktechnik, oder Funktechnologie, ist ein Begriff für die Methode, Signale aller Art mit Hilfe elektromagnetischer Wellen in einem Frequenzbereich drahtlos zu übertragen. Die Funktechnik basiert auf der Tatsache, dass man ein Trägersignal (elektromagnetische Welle) eine zunächst sinusförmige Wechselspannung konstanter Amplitude mittels einer Modulationsart durch ein Nachrichtensignal gezielt verändern kann. Dabei wird beispielsweise die Frequenz oder die Amplitude der Wechselspannung im Rhythmus des Signals geändert. Die Welle wird über einen Sender abgestrahlt und an anderer Stelle durch einen Empfänger empfangen. Darin wird durch Demodulation die ursprüngliche Nachricht wieder gewonnen und hörbar oder sichtbar gemacht. Generell unterscheidet man zwei Arten von Funkübertragungen wie folgt: Punkt-zu-Punkt-Verbindung (PtP): Hierbei wird eine gebündelte elektromagnetische Welle von einem Punkt gezielt zu einem anderen Punkt übertragen. Eine Emission der Übertragung außerhalb dieser linearen Verbindung findet nicht statt. Bei dieser Art der Übertragung spricht man auch von Richtfunkverbindung. Eine Richtfunkverbindung ist dazu geeignet, hohe Datenmengen von derzeit im Gbit/s-Bereich gezielt von einem Punkt zu einem anderen Punkt zu übertragen. Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung (PMP): Hierbei werden Signale von einem Sender in ein bestimmtes Gebiet in die Fläche abgegeben, d.h. von einem Punkt zu mehreren Punkten in einem Versorgungsgebiet. Eine gerichtete Verbindung von einem Sender zu einem bestimmten Punkt findet nicht statt. Diese Art der Übertragung ist vor allem als Zuführung des Signals zum Endkunden, sog. letzte Meile, geeignet. Die Funktechnologie bzw. einzelne Komponenten der Funktechnologie finden in vielen Breitbandnetzen Anwendung Arten von Funktechnologien Die Funktechnologien zur Übertragung des Signals zum Endkunden (sog. letzte Meile ) können abhängig von der eingesetzten Technik bzw. des Standards und der Frequenz wie folgt tabellarisch dargestellt werden: Abschließender Bericht Seite 11 von 39

12 Technologie Frequenz Übertragungsrate GSM (Edge) Mobilfunk 2. Generation UMTS (HSDPA) Mobilfunk 3. Generation UMTS (HSDPA+) Mobilfunk 3. Generation LTE Mobilfunk 4. Generation WLAN Standard WiMAX lizenzfrei Standard WiMAX lizensiert Standard ,9 bis 1,9 GHz 0,9 bis 1,9 GHz 0,9 bis 1,9 GHz 800 MHz 2,4 GHz und 5,1 bis 5,7 GHz 2,4 GHz und 5,1 bis 5,7 GHz 3,4 bis 3,6 GHz Downlink: bis zu 220 kbit/s Uplink: bis zu 110 kbit/s Downlink: bis zu 7,2 Mbit/s Uplink: bis zu 1,4 Mbit/s Downlink: bis zu 28,8 Mbit/s Uplink: bis zu 1,4 Mbit/s Downlink: bis zu 100 Mbit/s Uplink: bis zu 50 Mbit/s Abhängigkeit u.a. von zugeführter Bandbreite Abhängigkeit u.a. von zugeführter Bandbreite Abhängigkeit u.a. von zugeführter Bandbreite Tab. 1: Übersicht über die Arten von Funktechnologien Die eingesetzte Technik ist hierbei vor allem von der Art der gewünschten Anwendung abhängig. Die Mobilfunktechniken (2. bis 4. Generation) sind hierbei vor allem für den mobilen Gebrauch (Handy, Smartphone, Notebook etc.) entwickelt worden, wo hingegen WiMAX und WLAN vor allem für den stationären Bereich entwickelt wurde Long Term Evolution (LTE) Long Term Evolution (LTE) ist der Mobilfunkstandard der 4. Generation (im vgl. hierzu: GSM/Edge 2. Generation, UMTS 3. Generation). Es werden Funkfrequenzen im Bereich von 800 MHz genutzt, die vor allem für die breitbandige Nutzung geeignet sind, da sie weit höhere Reichweiten ermöglichen als z.b. GSM- oder UMTS-Frequenzen. Dieses Frequenzband, die sog. Digitale Dividende, wurde Mitte 2010 durch die Bundesnetzagentur versteigert und ursprünglich vom Rundfunk genutzt. Die letzte Meile wird bei diesem Standard wie auch bei herkömmlichen Funktechniken mittels einer Funkverbindung von einer Basisstation hergestellt. Die benötigte Bandbreite wird mittels Glasfaser- oder Richtfunkverbindung zur Basisstation übermittelt. Durch LTE sind pro Funksektor (1 Basisstation umfasst in der Regel drei Funksektoren á 120 (360 - Rundumversorgung)) bis zu 100 Mbit/s verfügbar, diese Bandbreite ist vor allem auch abhängig von der zugeführten Bandbreite. Vodafone D2, T-Mobile und Telefonica O2 haben diese Funkfrequenzen mit der Auflage ersteigert, vor einem Ausbau der Ballungszentren zunächst den Ländlichen Raum zu versorgen. Abschließender Bericht Seite 12 von 39

13 2.2 Förderung Rechtlicher Hintergrund Die Vergabe eines Zuschusses oder einer sonstigen Überlassung wie z.b. Leerrohren oder Glasfasernetze an einen Anbieter stellt eine direkte oder indirekte Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV und somit einen Eingriff in den Wettbewerb dar. Es muss davon ausgegangen werden, dass über den Wettbewerb bzw. den freien Markt ohne ein Eingriffen der Kommune eine Versorgung hergestellt werden kann. Da jedoch festzustellen ist, dass gerade in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten der Wettbewerb alleine eine Versorgung nicht herstellt und somit ein Marktversagen vorliegt, ist unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingriff der Kommune in den Wettbewerb und die Vergabe einer Subvention an einen Anbieter zulässig. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen stellt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom und deren Notifizierung durch die EU dar. Diese Richtlinie bildet die Grundlage des Förderprogramms in Baden- Württemberg. In der Richtlinie wird festgelegt, dass man von einem un- bzw. unterversorgten Bereich spricht (sog. Weißer NGA-Fleck ), wenn eine Übertragungsrate von 30 Mbit/s im Download in der Asymmetrie im privaten Bereich oder 50 Mbit/s in der Symmetrie im gewerblichen Bereich in einem Gebiet gleich durch welche Technologie nicht verfügbar ist. Ein Eingreifen der Kommune in den Wettbewerb durch Vergabe einer Zuwendung oder Aufbau einer eigenen Infrastruktur ist nur bei Vorliegen der vorgenannten Eingriffsschwelle zulässig. Darüber hinaus muss das Marktversagen nachgewiesen werden, d.h. der Nachweis erbracht werden, dass der Markt ohne finanzielle Beteiligung der Kommune eine Versorgung nicht gewährleisten kann. Bei allen Tätigkeiten der Kommune soll der Eingriff in den Wettbewerb möglichst gering gehalten und der Grundsatz der Anbieter- und Technologieneutralität gewahrt werden. Dem gegenüber steht die Breitbandstrategie der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2018 allen Haushalten eine Bandbreite von 50 Mbit/s zur Verfügung stehen soll (Flächendeckung) Förderprogramm Mit Datum vom wurde die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) in Kraft gesetzt. Diese Verwaltungsvorschrift löst die vorherige Richtlinie Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom ab. Zuwendungsempfänger sind im Rahmen der VwV Breitbandförderung Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreise. Abschließender Bericht Seite 13 von 39

14 2.2.3 Fördermodelle Grundsätzlich unterscheidet man folgende Fördermodelle zur Breitbanderschließung eines Gebiets durch eine Beihilfe der öffentlichen Hand: Betreibermodell: Im Betreibermodell wird durch die öffentliche Hand als Eigentümer eine passive Breitbandinfrastruktur (Leerrohre, Glasfaser, Schächte etc.) aufgebaut. Diese passive Breitbandinfrastruktur wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber mittels Ausschreibung in der Regel gegen ein Entgelt zur Nutzung überlassen. Dieser stellt dann die aktive Ebene (Technikeinheiten) und die Versorgung der Endkunden mit Breitbanddiensten her. Deckungslückenmodell: Im Deckungslückenmodell wird die Breitbanderschließung eines Gebiets durch die Vergabe eines Zuschusses an einen Netzbetreiber hergestellt. Dieser Zuschuss wird mittels einer Ausschreibung auf Basis einer definierten Leistungsanforderung vergeben. Im Deckungslückenmodell wird in der Regel keine passive Infrastruktur durch die öffentliche Hand aufgebaut. In Baden-Württemberg wird ausschließlich das Betreibermodell gefördert. Jedoch ist auch die Vergabe einer Anschubfinanzierung zur Schließung einer evtl. Deckungslücke als zweiter Schritt nach Aufbau einer kommunalen Infrastruktur möglich (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.4) Förderfähige Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind gemäß VwV Breitbandförderung förderfähig: (1) Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen (2) Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei innerörtlichen Infrastrukturmaßnahmen im weißen NGA-Fleck (3) Aufbau von NGA-Netzen (Hochgeschwindigkeitsnetze, i.d.r. FTTC-Technologie) für den privaten Bedarf im weißen NGA-Fleck bei einer im Ausbaugebiet nicht vorliegenden Versorgung der privaten Haushalte von mindestens 30 Mbit/s zur Erreichung einer Versorgung von mindestens 50 Mbit/s im Download bei gleichzeitiger Verdoppelung der ursprünglichen Uploadrate im Minimum (4) Aufrüstung von NGA-Netzen (Hochgeschwindigkeitsnetze, i.d.r. FTTC-Technologie) zu NGA-Netzen (Höchstgeschwindigkeitsnetze, i.d.r. FTTB-Technologie) zur Versorgung des Ausbaugebiets mit 50 Mbit/s in der Symmetrie gemäß Bedarfsnachweis für den gewerblichen Bedarf Abschließender Bericht Seite 14 von 39

15 (5) Aufbau von NGA-Netzen (Höchstgeschwindigkeitsnetze, i.d.r. FTTB-Technologie) zur Versorgung des Ausbaugebiets mit 50 Mbit/s in der Symmetrie für den gewerblichen Bedarf im weißen NGA-Fleck (6) Aufbau von glasfaserbasierten überörtlichen Backbone-Netzen (7) Einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber beim aktiven Betrieb von NGA-Netzen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen) im weißen NGA-Fleck (8) Planungen von NGA-Netzen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen), überörtliche, i.d.r. landkreisweite Grobplanungen (Masterplanungen) oder kommunale Feinplanungen (FTTB-Strukturplanungen) (9) Modellprojekte (10) Interkommunaler Zusammenarbeit (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.7) Höhe von Pauschalen und Zuschüssen Nachfolgend wird die Höhe von Pauschalen und Zuschüssen gemäß VwV Breitbandförderung tabellarisch dargestellt, man unterscheidet hierbei Laufmeter- und prozentuale Förderung. Die Höhe der Pauschalen und Zuschüsse wird weiterhin in Vergleich zum Vorgängerförderprogramm gesetzt: Laufmeterförderung: Art der Förderung VWV 2012 [ pro M] VWV 2015 [ pro M] Neuverlegung Mehtrfachleerrohr versiegelte Fläche ohne Einzug Kupfer-/Glasfaserkabel,, Neuverlegung Mehtrfachleerrohr unversiegelte Fläche ohne Einzug Kupfer-/Glasfaserkabel,, Neuverlegung Mehtrfachleerrohr versiegelte Fläche miteinzug Kupfer-/Glasfaserkabel,, Neuverlegung Mehtrfachleerrohr unversiegelte Fläche mit Einzug Kupfer-/Glasfaserkabel,, Verlegung im Abwasserkanal,, Microtrenchingverfahren,, Einzug Glasfaser in bestehendes Kabelschutzrohr,, Nachweis besonderrs schwieriger Geologie,, Mitverlegung im Verbund mit anderen Unternehmen,, Verlegung im Bahntrog oder als Schienenfußkabel, Tab. 2: Höhe der Laufmeterförderung gemäß VwV Breitbandförderung, Vergleich 2012 zu 2015 Abschließender Bericht Seite 15 von 39

16 Prozentuale Förderung: Art der Förderung VWV 2012 VWV 2015 [%] [%] Anschubfinanzierung von Netzbetreibern 50,00% 50,00% Planungskosten Einzelgemeinde 25,00% 70,00% Planungskosten kommunale Zusammenschlüsse und Landkreise 35,00% 90,00% Baukosten kommunale Zusammenschlüsse 25,00% 30,00% Modellvorhaben 50,00% 50,00% Förderung von nicht leitungsgebundenen Lösungen, Einzelfallentscheidung MLR 50,00% Aufbau aktive Technik bei einem nur als Ultima Ratio zulässigen kommunalen Netzbetrieb 50,00% Baukosten bei Nachweis schwierige Topographie oder Siedlungsstruktur, Einzelfallenscheidung MLR 90,00% Anmietung von Infrastruktur, Pachtzahlungen, Pachtkosten der erste Jahre, ax., / 25,00% Maßnahmen im Bereich von Schulen 30,00% Maßnahmen im Bereich von Gewerbegebieten 30,00% Tab. 3: Höhe der prozentualen Förderung gemäß VwV Breitbandförderung, Vergleich 2012 zu Gebietsbezogene Staffelung der Förderung Eine Förderung wird in folgenden Raumkategorien des Landesentwicklungsplans (LEP) in der Fassung vom gewährt: - Ländlicher Raum im engeren Sinne - Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum - Randzone um die Verdichtungsräume In begründeten Einzelfällen können auch Maßnahmen im Verdichtungsraum gefördert werden, insbesondere in Orten mit ländlicher Prägung. Überregionale Backbone-Netze sind, wenn die Fördervoraussetzungen geben sind, auch im Verdichtungsraum förderfähig. Für die in Tabelle 2, Abschnitt 2.2.5, in den Ziffern 1 bis 7 bezeichneten Fördertatbestände erfolgt eine gebietsbezogene Staffelung der Festbeträge nach folgender Maßgabe: - Im ländlichen Raum im engeren Sinne zu 100 Prozent - In den Verdichtungsbereichen im ländlichen Raum zu 75 Prozent - In den Randzonen um die Verdichtungsräume zu 50 Prozent - Im Verdichtungsraum zu 25 Prozent. Abschließender Bericht Seite 16 von 39

17 2.2.7 Interkommunale Zusammenarbeit Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Verbesserung der Breitbandversorgung wird zusätzlich gefördert (vgl. hierzu Tabelle 3, Abschnitt 2.2.5). Mitglieder eines Interkommunalen Zusammenschlusses können Gemeinden und/oder Landkreise sein, er muss aus mindestens einem Landkreis oder mindestens zwei Gemeinden bestehen. Die Gebiete aller Mitglieder müssen ein zusammenhängendes Gebiet bilden. In der Regel kommen alle vom Landesgesetzgeber zugelassenen Organisationsformen außer privatrechtlichen Organisationsformen in Betracht. Der Interkommunale Zusammenschluss kann somit in folgenden Formen vorliegen: - Zweckverband - Anstalt des öffentlichen Rechts - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Vertrag zwischen den Gemeinden - In Form von Beschlüssen von Gemeinderäten und/oder Kreisräten, die die Zusammenarbeit im Bereich des Breitbandausbaus zum Ausdruck bringen. Bei einer/einem öffentlich-rechtlichen Vereinbarung/Vertrag bzw. bei einer IKZ in Form von Gemeinderats- und/oder Kreisratsbeschlüssen ist eine federführende Gemeinde bzw. ein bevollmächtigter Landkreis zu benennen. Die Durchführung des Breitbandausbaus muss im Rahmen der IKZ gemeinsam erfolgen, d.h. folgende Tätigkeiten müssen gemeinsam durchgeführt werden: - Gemeinsame, aufeinander abgestimmte Planung - Gemeinsame, aufeinander abgestimmte Umsetzungskonzeption - Gemeinsame Bauausschreibungen - Gemeinsame Ausschreibung der Überlassung des Netzes - Qualitätssicherung bei der Antragsbearbeitung durch die IKZ Planung und Konzeption müssen das gesamte Gebiet der IKZ umfassen. Es ist eine Gesamtdarstellung der gemeinsamen Konzeption inkl. Kartenmaterial zu erarbeiten. Sofern eine gebietsbezogene Staffelung von Pauschalen und Zuschüssen nach Nr. 9 VwV Breitbandförderung zur Anwendung kommt, wird für einen interkommunalen Zusammenschluss eine einheitliche Staffelung (Prozentsatz) festgelegt. Die Staffelung des Zusammenschlusses richtet sich nach der Raumkategorie mit dem höchsten Prozentsatz, sofern mindestens die Hälfte der Gemeinden dieser Kategorie angehören. Abschließender Bericht Seite 17 von 39

18 2.2.8 Verfahren des Betreibermodells Nachfolgend wird das Verfahren des Betreibermodells exemplarisch und stichpunktartig für eine Fördermaßnahme dargestellt: (1) Erstellung Marktanalyse - Nachweis des Weißen NGA-Flecks - Markterkundungsverfahren, Nachweis des Marktversagens - Ggf. Nachweis des gewerblichen Bedarfs, erforderlich bei Misch-/Wohngebieten (2) Erstellung Erschließungskonzeption für ein Hoch-/Höchstgeschwindigkeitsnetz, auf Basis der FTTC- bzw. FTTB-Technologie (3) Erarbeitung und Einreichung eines Förderantrags (4) Planung des Hoch-/Höchstgeschwindigkeitsnetzes (5) Realisierung des Hoch-/Höchstgeschwindigkeitsnetzes (6) Ausschreibung der Überlassung des Netzes an privatwirtschaftlichen Betreiber nach VOL (gegen Entgelt und/oder zzgl. Anschubfinanzierung) (7) Herstellung der Versorgung durch privatwirtschaftlichen Betreiber (Errichtung der aktiven Ebene auf kommunaler passiver Ebene) 2.3 Organisationsformen Städte und Gemeinden dürfen zwar passive Telekommunikationsinfrastruktur (Leerrohr, Glasfaser, Schächte etc.) errichten und besitzen, jedoch gemäß Telekommunikationsgesetz diese nicht betreiben. Dies beruht unter anderem in der Deregulierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes. Die Überlassung der geschaffenen Infrastruktur hat an einen privatwirtschaftlichen Betreiber möglichst gegen Entgelt zur Refinanzierung der getätigten Investition zu erfolgen, der dann die aktive Ebene zur Versorgung der Endkunden (z.b. Errichtung DSLAMs) herstellt. Diese Ausschreibung ist ähnlich einer Konzessionsausschreibung nach VOL auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist somit auch die Anbindung der geschaffenen Infrastruktur an möglichst viele Glasfaseranschlusspunkte um einen möglichst großen Wettbewerb zu schaffen. Dieser Netzbetreiber kann Mehrfachdienste (Internet, Telefon, TV) den Endkunden anbieten, muss dies aber nicht leisten. Mehrfachdienste können auch über reine Diensteanbieter erbracht werden. In der nachfolgenden Abbildung werden die einzelnen Netzebenen mit ihren Akteuren und ihr Zusammenhang zueinander dargestellt, eine nähere Beschreibung kann der nachfolgenden Seite entnommen werden: Abschließender Bericht Seite 18 von 39

19 Abb. 6: Netzebenen innerhalb eines kommunalen Glasfasernetzes In einem kommunalen Netz bestehen somit folgende Netzebenen, die den einzelnen Akteuren wie folgt zugeteilt werden können: (1) Passive Ebene: Diese kann durch eine Kommune, einen Zusammenschluss von Kommunen oder einer sonstigen Organisationsform (i.d.r. Zweckverband) errichtet werden (2) Aktive Ebene: Diese wird durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber oder von Stadtwerken mit einer privatwirtschaftlichen Organisationsform errichtet, Hauptleistungspflicht ist hierbei der Netzbetrieb und nicht die Versorgung der Endkunden mit Mehrfachdiensten, jedoch die Herstellung der Möglichkeit (Technologie) zur Versorgung der Endkunden (3) Dienste: Mehrfachdienste können vom Netzbetreiber nach Ziffer 2 angeboten werden oder aber auch von reinen Diensteanbietern (Anbieter ohne eigene Infrastruktur, Nutzung der Infrastruktur des Netzbetreibers gegen Entgelt) Aus dem oben geschriebenen Modell wird ersichtlich, dass gerade Stadtwerke zur Einbindung als Netzbetreiber (aktive Ebene) in hohem Maße geeignet sind, da hier gerade die Kernkompetenzen von Stadtwerken gefordert sind. Diese sind vor allem die Herstellung der Möglichkeit zur Versorgung von Endkunden (alle notwendigen Technologiekomponenten), die Verwaltung des kommunalen Netzes und Erweiterung des Netzes bzw. Umbau auf FTTB im Zuge von allen Synergien (Gas, Wasser, Strom etc.). Aufgrund der rechtlichen Vorgaben müssen Stadtwerke in diesem Modell jedoch eine privatwirtschaftliche Organisationsform aufweisen. Abschließender Bericht Seite 19 von 39

20 3. Marktanalyse 3.1 Einführung Steißlingen ist eine Gemeinde mit rund Einwohnern und einer Gemarkungsfläche von ha. Sie befindet sich im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt nördlich des Bodensees in unmittelbarer Nähe der Hegau- Vulkane. Der am westlichen Ortsrand gelegene Steißlinger See ist ca. 11,2 Hektar groß und an manchen Stellen über 20 Meter tief. Der als Naturdenkmal anerkannte See bietet in seinem Schilfgürtel Schutz für brütende Vögel und andere Tiere. Das touristisch bedeutende Seefreibad hat pro Badesaison etwa Besucher. Zur Gemeinde Steißlingen gehören das Dorf Steißlingen und das früher selbstständige Dorf Wiechs. Der Name Steißlingen selbst ist alemannischen Ursprungs. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1155, Steißlingen wird in der so genannten Barbarossaurkunde erwähnt und als Besitzung des Bistums Konstanz ausgewiesen. Zur Gemeinde zählen heute weiterhin die Weiler Maiershöfe und Schoren sowie die Höfe Hardmühle und Ziegelhof. Auf der Gemarkung Steißlingen befinden sich ebenfalls das Gewerbegebiet Hard Nord, das im Jahr 2009 entstandene Industriegebiet Hard Süd sowie das östlich davon gelegene neue Gewerbegebiet Vor Eichen. Außerdem befindet sich ein modernes Fahrdynamikzentrum auf der Gemarkung. Im Westen des Ortsteils Wiechs befindet sich der Golfplatz Steißlingen. Die Gemeinde Steißlingen grenzt im Norden an Orsingen-Nenzingen, im Osten an die Stadt Stockach, im Süden an die Stadt Radolfzell am Bodensee und im Westen an die Stadt Singen (Hohentwiel) und Volkertshausen. Der Ort verfügt über eine Gemeinschaftsschule an der Schule die Mittlere Reife erlangen können. An der Grundschule wird eine sichere Betreuungszeit im Rahmen der verlässlichen Grundschule angeboten. Gemäß Landesentwicklungsplan 2002 des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg gehört Steißlingen zum Mittelbereich Singen (Hohentwiel) bzw. zum Oberbereich Konstanz. Steißlingen und ist sowohl bei den Gewerbeansiedlungen als auch bei der Wohnbebauung von rasantem Wachstum geprägt. Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Singen weist weitere Kiesabbauflächen aus. Die Gemeinde verfügt mit der B33 neu über eine gute Verkehrsanbindung an die A81 und über eine gute Busverbindung. Steißlingen ist in der Kategorie: Randzone um den Verdichtungsraum Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung eingestuft. 3.2 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet der Gemeinde Steißlingen kann aufgrund seiner Topographie und der Art der überwiegenden Nutzung (Wohnen (W), Gewerbe (G), Außenbereich (A), Schulstandort (S) und Erschließung (E)) in folgende Ausbaugebiete unterteilt werden: Abschließender Bericht Seite 20 von 39

21 Tab. 4: Tabellarische Darstellung der Ausbaugebiete Gemeinde Steißlingen Die vorgenannten Ausbaugebiete werden in den nachfolgenden Untersuchungen jeweils getrennt voneinander betrachtet und aufgeführt. Die Lage und Abgrenzung des Versorgungsgebiets kann der Anlage 1 entnommen werden: 3.3 Markterkundung Kupferkabelinfrastruktur Telekom Deutschland Zur Beurteilung der Ausbauabsichten der örtlichen Breitbandbetreiber (vgl. hierzu Abschnitt 3.3.2) wird nachfolgend eine Übersicht über die relevante Kupferkabelinfrastruktur, d.h. die Kabelverzweiger der Telekom Deutschland, aufgeführt. Hierbei können der Tabelle die Ausbauabsichten der Betreiber entnommen werden: Abschließender Bericht Seite 21 von 39

22 ONKZ ASB KVZ Ort Strasse, Hs.Nr. Ortsteil Bemerkung Bestand Eigenausbau Telekom Für einen Breitbandausbau relevante Kabelverzweiger der Telekom Deutschland A1 Steißlingen Remigiusstr. 6 Steißlingen Eigenausbau Telekom A10 Steißlingen Lange Str. 34 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A11 Steißlingen Schulstr. 13 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A2 Steißlingen Lange Str. 83 Steißlingen Eigenausbau Telekom A20 Steißlingen Remigiusstr. / Steißlingen Eigenausbau Telekom Ecke Sonnenblumenw eg A206 Steißlingen Beurener Str. 14 Steißlingen Eigenausbau Telekom A3 Steißlingen Friedhofstr. 1 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A309 Steißlingen Am Hohstetter 2 Steißlingen Eigenausbau Telekom A4 Steißlingen Bergstr. 2 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A5 Steißlingen Orsinger Str. 5 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A510 Steißlingen Korisstr. 10 Steißlingen Eigenausbau Telekom A6 Steißlingen Orsinger Str. 1 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A7 Steißlingen Bergstr. 12 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A8 Steißlingen Singener Str. 46 Steißlingen Eigenausbau Telekom A9 Steißlingen Lange Str. 27 Steißlingen Nahbereich um HVT Eigenausbau Telekom A12 Steißlingen Eichenstr. 2 Ind.Geb. Hard Süd A612 Steißlingen Industriestr. 0 / Ind.Geb. Hard Süd GWG Hard Süd (Dornierstr.) A209 Steißlingen Radolfzeller Str. 42 Steißlingen Außenbereich A13 Steißlingen Hauptstr. 5 Wiechs Für einen Breitbandausbau nicht relevante Kabelverzweiger der Telekom Deutschland A809 Steißlingen Ziegelhof 1 Steißlingen Außenbereich kein Verzw eigerkabel zum Nutzer A812 Steißlingen Eichenstr. 2 Ind.Geb. Hard Süd kein Verzw eigerkabel zum Nutzer A813 Steißlingen Homburger Str. 0 Steißlingen kein Verzw eigerkabel zum Nutzer Tab. 5: Tabellarische Übersicht über die Kabelverzweiger der Telekom Deutschland Gemeinde Steißlingen Demnach wird das Gemeindegebiet Steißlingen von einem Netzknoten der Telekom Deutschland wie folgt über Kupferkabelleitungen versorgt: ONB 07738: Gartenstraße 7, Steißlingen Die Lage der Kabelverzweiger und der aktiven Technik der Telekom Deutschland (Hauptverteiler im Kernort Steißlingen) kann der Anlage 2 entnommen werden. Durch Unitymedia wurde die Kerngemeinde Steißlingen mit Ausnahme des Sportareals Mindlestal über Koaxialkabel breitbandig erschlossen. Im Rahmen einer Kooperation der Gemeinde Steißlingen und der THÜGA wurden die Gewerbegebiete Hard, Hard Süd und Vor Eichen breitbandig (FTTH-Ausbau) erschlossen. Die Lage der Kabelverzweiger und der Status der Kabelverzweiger (Nahbereich, Eigenaus-bau etc.) kann der Anlage 2 entnommen werden Markterkundungsverfahren Am hat die Gemeinde Steißlingen ein Markterkundungsverfahren gestartet. Hierbei wurden nachfolgend aufgeführte örtliche Breitbandversorger per Anschreiben befragt, ob ein Breitbandausbau im Stadtgebiet in absehbarer Zeit von max. 3 Jahren ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde durchgeführt wird: Abschließender Bericht Seite 22 von 39

23 - Telekom Deutschland GmbH - Unitymedia BW GmbH - Telefónica O2 Germany & Co. OHG - Vodafone D2 GmbH - NetCom BW GmbH - Versatel GmbH - TelData GmbH - Regionetz.net - Stadtwerke Radolfzell GmbH - Stadtwerke Engen GmbH Parallel zur Anfrage an die örtlichen Breitbandversorger wurde das Markterkundungsverfahren auf der zentralen Ausschreibungsplattform unter sowie auf der Homepage und im Mitteilungsblatt der Stadt veröffentlicht. Das Markterkundungsverfahren endete am Auf das Markterkundungsverfahren gingen folgende Rückantworten von Breitbandanbietern mit negativem Bescheid bei der Verwaltung mit dem genannten Datum ein: - Telefónica O2 Germany & Co. OHG ( ) - Versatel GmbH ( ) - Teledata ( ) Die Telekom Deutschland kündigte mit Datum vom einen Eigenausbau innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums im Kerngebiet Steißlingen an. Die Auswirkungen dieses Ausbaus werden im nachfolgenden Abschnitt 4 im Detail dargestellt. Die verbliebenen Unternehmen haben auf das Markterkundungsverfahren der Gemeinde Steißlingen nicht reagiert, was somit als Absage gewertet werden muss. Die Nachweise der Veröffentlichung des Markterkundungsverfahrens, das Anschreiben an die örtlichen Betreiber sowie die Antworten der Betreiber liegen der Marktanalyse als Anlage 4.1 bis Anlage 4.3 bei. Die Eigenausbauanzeige der Telekom Deutschland liegt der Marktanalyse als Anlage 4.4 bei. 3.4 IST-Versorgung und Unterversorgung Die Versorgung mit schnellen Breitbandzugängen ist in Teilen des Gebietes der Gemeinde Steißlingen ungenügend und mangelhaft. Nachfolgend wird die derzeitige Versorgung, unterteilt in kabelgebundene und drahtlose Versorgung im Gemeindegebiet erläutert. Diese beruht auf Angaben der örtlichen Breitbandversorger und einer Überprüfung durch die Verwaltung. Die Untersuchung bezieht sich hierbei auf das gesamte Gemeindegebiet Steißlingen unterteilt nach den Ausbaugebieten gemäß Abschnitt 2 bzw. Anlage 1. Abschließender Bericht Seite 23 von 39

24 3.4.1 Leitungsgebundene Versorgung im Versorgungsgebiet Das Gemeindegebiet Steißlingen befindet sich im Ortnetzbereich Steißlingen (Anschlussbereich 1) der Telekom Deutschland. Der Netzknoten befindet sich hierbei in der Kerngemeinde Steißlingen. Der Ortsteil Wiechs sowie die Weiler, Höfe und Gewerbegebiete werden mittels Kupferkabelleitungen vom Netzknoten zu den Endkunden versorgt. Anschlüsse der Unitymedia sind im bestehenden Gebiet der Kerngemeinde Steißlingen flächendeckend verfügbar. In Wiechs sowie den Weiler und Höfen bestehen keine Unitymedia-Anschlüsse. Auch die Gewerbegebiete sind von Unitymedia nicht erschlossen. FTTH-Anschlüsse der THÜGA bestehen im Gewerbe- bzw. Industriegebiet Hard (Nord und Süd) sowie im neuen Gewerbegebiet Vor Eichen. Unter Verweis auf Abschnitt 3.2 plant die Telekom Deutschland einen Eigenausbau im Kerngebiet Steißlingen. Dieser Eigenausbau hat folgende Auswirkungen auf die derzeitige Versorgung: - Kerngebiet Steißlingen: Ausbau der 8 Kabelverzweiger im Nahbereich um den Netzknoten sowie von 7 weiteren Kabelverzweigern, Hierdurch wird das gesamte Kerngebiet mittels VDSL-Vectoring und Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s im Download erschlossen. Die kabelgebundene Versorgung im Gemeindegebiet Steißlingen wird nachfolgend für die Ausbaugebiete gemäß Abschnitt 2 nach einem Eigenausbau durch Telekom Deutschland wie folgt tabellarisch dargestellt: Tab. 6: Tabellarische Übersicht über die verfügbaren kabelgebundenen Bandbreiten Gemeinde Steißlingen Abschließender Bericht Seite 24 von 39

25 Aufgrund des angezeigten Ausbaus muss ein Teil der vorgenannten Ausbaugebiete zunächst als Graue NGA-Flecken eingestuft werden, da nach dem Ausbau eine Versorgung von min. 30 Mbit/s im Download erwartet wird. In den Gebieten, in denen bereits heute Unitymedia verfügbar ist, bewirkt der Eigenausbau eine Einteilung in Schwarze NGA-Flecken. Kartenmaterial zur derzeitigen kabelgebundenen Versorgung liegt der Grundlagenstudie als Anlage 2 bei Drahtlose Versorgung im Versorgungsgebiet Nachfolgend wird eine Unterscheidung in Mobilfunktechnologie, WLAN-/WiMAX-Technologie und LTE-Technologie vorgenommen und die Versorgung im Versorgungsgebiet nach den unterschiedlichen Technologien dargestellt: Mobilfunktechnologie: Eine drahtlose Versorgung mittels UMTS-Technologie verschiedener Betreiber besteht im Gemeindegebiet Steißlingen in weiten Teilen. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass zu meist eine Versorgung von 2-6 Mbit/s im Download nicht und vor allem nicht flächendeckend erreicht wird. WLAN-/WiMAX-Technologie: Eine drahtlose Versorgung mit WLAN-/WiMAX-Technologie besteht im Gemeindegebiet Steißlingen nicht. LTE-Technologie: Eine drahtlose Versorgung mittels LTE-Technologie besteht in weiten Teilen des Gemeindegebietes Steißlingen. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass zu meist eine Versorgung von 10 Mbit/s im Download nicht und vor allem nicht flächendeckend erreicht wird. Kartenmaterial zur derzeitigen drahtlosen Versorgung liegt der Marktanalyse als Anlage 2 bei NGA-Flecken Aufgrund der Analyse der Versorgungsdaten in den Abschnitten 4.1 und 4.2 und einer Kumulation dieser verschiedenen Technologien können im Gemeindegebiet Steißlingen Weiße NGA-Fleck identifiziert werden. Basis hierfür sind die Festlegungen des Landes- und Bundesförderprogramms wie folgt: Abschließender Bericht Seite 25 von 39

26 - Weißer NGA-Fleck gemäß VwV Breitbandförderung des Landes: 30 Mbit/s im Download in der Asymmetrie im privaten Bereich und 50 Mbit/s in der Symmetrie im gewerblichen Bereich - Weißer NGA-Fleck gemäß Bundesförderung: 30 Mbit/s im Download für alle Haushalte im Projektgebiet unabhängig von Symmetrie und Asymmetrie Die Lage der Weißen NGA-Flecken im Gemeindegebiet Steißlingen sowie eine Abgrenzung der NGA-Flecken zueinander gemäß Landes- und Bundesförderung kann der Marktanalyse in den Anlage 3.1 und 3.2 entnommen werden. Weiße NGA-Flecken nach Bundes- oder Landesförderung sind in Steißlingen identisch 3.5 Ziele eines Breitbandausbaus Basierend auf den Ergebnissen des Abschnitts 4 soll für die jeweiligen Ausbaugebiete im Gemeindegebiet Steißlingen eine Ausbaustrategie entwickelt werden. Ziel hierbei soll eine flächendeckende FTTB-Versorgung des Gemeindegebietes in einem spätestens langfristigen Zeitraum sein. Die Ausbaustrategie umfasst hierbei die Festlegung einer Ausbautechnologie (FTTC, FTTB, ggf. Sonstige) und eines Ausbauzeitraums (kurz- (1-3 Jahre), mittel- (4-9 Jahre), langfristig (10-20 Jahre)). Zur Erarbeitung der Ausbaustrategie werden folgende Bedingungen zur Zuteilung einer Ausbautechnologie und eines Ausbauzeitraums festgelegt: Ausbautechnologie: - Gewerbegebiete sollen, unabhängig von der derzeitigen Versorgung, generell mittels FTTB ausgebaut werden - Schulstandorte sollen, unabhängig von der derzeitigen Versorgung, generell mittels FTTB ausgebaut werden - Derzeit schlecht versorgte Wohnlagen sollen als Übergangslösung mittels FTTC ausgebaut werden, sofern ein KVZ vorhanden ist - Derzeit gut versorgte Wohnlagen sollen mittels FTTB ausgebaut werden - Erschließungsgebiete sollen mittels FTTB ausgebaut werden - Langfristig soll das gesamte Stadtgebiet mittels FTTB ausgebaut werden Ausbauzeitraum: - Alle Gewerbegebiete sollen kurzfristig ausgebaut werden, Gewerbegebiete mit derzeit FTTB- oder Koaxialkabel-Versorgung sollen zur Schaffung eines Wettbewerbs mittelfristig ausgebaut werden - Alle Schulstandorte sollen kurzfristig ausgebaut werden - Derzeit schlecht versorgte Wohnlagen sollen kurzfristig ausgebaut werden - Derzeit gut versorgte Wohnlagen sollen mittelfristig ausgebaut werden - Derzeit sehr gut versorgte Wohnlagen (FTTB-, Koaxialkabel- Versorgungen) sollen langfristig ausgebaut werden - Erschließungsgebiete sollen kurzfristig ausgebaut werden - Derzeit schlecht versorgte Außenbereiche sollen mittelfristig ausgebaut werden - Langfristig soll das gesamte Stadtgebiet mittels FTTB ausgebaut werden. Abschließender Bericht Seite 26 von 39

27 Die kurz-, mittel- und langfristige Ausbaustrategie und somit die Ziele eines Breitbandausbaus umfasst für Steißlingen folgende Maßnahmen und Ausbaugebiete: Tab 7 Übersicht Ausbaugebiete mit zeitlicher Ausbaustrategie 4. Vorhandene Breitbandinfrastruktur 4.1 Vorhandene Glasfaserinfrastruktur Da ein kommunales Glasfasernetz möglichst an mehrere Glasfaserinfrastrukturen von verschiedenen Breitbandbetreibern angeschlossen werden sollte (Steigerung des Wettbewerbs), ist zunächst eine Ermittlung der vorhandenen Glasfaserinfrastruktur vorzunehmen. Folgende Glasfaserinfrastrukturen befinden sich in oder in näherer Umgebung des Gemeindegebiets Steißlingen Telekom Deutschland: Die Telekom Deutschland gewährt in der Regel keinen regulierten Zugang zu ihrer Glasfaser- oder Leerrohrinfrastruktur. Regulierte Anschlusspunkte an die Infrastruktur der Telekom Deutschland bestehen vor allem in den Netzknoten. Maßgeblich für die Betrachtung ist hier folgender Netzknoten: ONKZ ASB PLZ / Ort Strasse HsNr Steißlingen Bahnhofstr. 7 Tab.8: Übersicht über die Netzknoten der Telekom Deutschland Abschließender Bericht Seite 27 von 39

28 Netcom BW: Die Netcom BW verfügt über ein Backbonenetz nördlich der Gemeindegebiete auf Freileitungen in West-Ost-Richtung verlaufend. Anschlusspunkt an diese Glasfasertrassen sind hierbei Glasfasermuffen im Trassenverlauf an bestimmten Freileitungsmasten. Die Netcom hat allerdings mitgeteilt, dass alle Anknüpfungspunkte auf Steißlinger Markung bereits belegt sind. Thüga Energie: Die Thüga Energie verfügt über eine Glasfasertrasse im südlichen Gemeindegebiet. Sie hat dort die Gewerbe/Industriegebiete erschlossen und hat auch die Erschließung auf die geplante Erweiterung durch das östlich benachbarte Gewerbegebiet Vor Eichen vorbereitet. Die Thüga Energie unterhält einen Anknüpfungspunkt im Süden des Industriegebietes Hard Süd und einen zweiten im Nordwesten des Gewerbegebietes Hard Nord. terranets: Die terranets hat eine Glasfasertrasse die fast parallel zu der der Netcom BW verläuft und hat einen freien Anknüpfungspunkt im Nordwesten der Gemeindegemarkung gemeldet. Dieser Anknüpfungspunkt befindet sich westlich des Golfplatzgeländes. Gasline Die Gasline unterhält auch eine Glasfasertrasse, die ebenfalls parallel zu den anderen Trassen verläuft. Auch hier wäre eine Anknüpfung möglich. 4.2 Vorhandene Kupferkabelinfrastruktur Die bestehende Kupferkabelinfrastruktur der Telekom Deutschland gewährt einen Open Access vom letzten Kabelverzweiger zum Endkunden. Da ggf. für manche Ausbaugebiete insbesondere für den Ortsteil Wiechs- eine FTTC-Erschließung in Betracht kommt (Lückenschluss zwischen Glasfaseranschlusspunkten und den Kabelverzweigern der Telekom Deutschland), muss zunächst die bestehende Kupferkabelinfrastruktur ermittelt und analysiert werden. Hierzu sind die Kabelverzweiger im Einzelnen zu ermitteln und, neben allgemeinen Informationen wie z.b. der Kennung oder der Lage, folgende Analysen durchzuführen: - Lage des Kabelverzweigers im Nahbereich um einen Netzknoten, diese Kabelverzweiger sind schon VDSL-fähig und dürfen gemäß Vorgabe der Bundesnetzagentur nicht mit aktiver Technik ausgebaut werden - Aussagen hinsichtlich Ausbau der Kabelverzweiger mit aktiver Technik, im Einzelnen die Ausbauabsichten der Telekom Deutschland - Bereits in der Vergangenheit durchgeführte Ausbauten der Kabelverzweiger mit aktiver Technik Abschließender Bericht Seite 28 von 39

29 Diese Analyse wurde bereits in Abschnitt durchgeführt und kann der dort aufgeführten Tabelle entnommen werden. Die Lage und die Analyse der Kabelverzweiger werden ebenfalls in der Anlage 3 kartographisch dargestellt. 4.3 Sonstige nutzbare Infrastruktur Als sonstige nutzbare Infrastrukturen werden kommunale Leerrohre oder Infrastrukturen (z.b. Abwasserkanäle, stillgelegte Wasserleitungen etc.) sowie Leerrohre von Versorgungsunternehmen bezeichnet, die sich für die Aufnahme von Glasfaserkabeln eignen. Die Gemeinde Steißlingen hat in der Vergangenheit bereits ein Leerrohr vom südlichen Ortsende bis zum Gewerbegebiet Hard verlegt. Außerdem plant sie eine Mitverlegung im Rahmen der Vervollständigung einer Ringleitung Wasser. Der geplante Leitungsbau verläuft vom Gewerbegebiet Hard zunächst in östlicher Richtung, wobei sie das Schotterwerk tangiert. Bei der Kläranlage schwenkt die geplante Leitung nordwärts und tangiert dabei die gewerblich genutzten Gebäude in der Nähe des Fahrdynamikzentrums. Von dort führt die Leitung weiter nordwärts bis an den Südrand des Kernortes Steißlingen. Die Mitverlegung bzw. Nutzung dieser Trasse ist im Konzept berücksichtigt, weil dadurch mehrere Gewerbebetriebe erschlossen werden können, die sich nicht innerhalb eines Gewerbegebietes befinden. 5. Erschließungskonzeption 5.1 Beschreibung der Erschließungskonzeption Die in Abschnitt 3.5 entwickelten kurz-, mittel- und langfristen Ausbaustrategien basieren auf einer flächendeckenden Erschließung der Gebiete in einem Endausbau mittels FTTB- Technologie. Eine Erschließung mittels FTTC-Technologie soll im Ortsteilen Wiechs als Übergangslösung zum Tragen kommen, da dort ein KVZ zur Verfügung stehet. Die beiden Erschließungstechnologien werden nachfolgend kurz wie folgt beschrieben: FTTB-Erschließung: Eine FTTB-Erschließung sieht die Errichtung eines rein glasfaserbasierten Netzes vor, d.h. es wird eine durchgängige Glasfaserverbindung von einem Anschlusspunkt an bestehende Glasfaserinfrastrukturen zum Endkunden im Ausbaugebiet geschaffen. Hierbei wird in der Regel ein sog. Micro-Rohr-Verband von mehreren Einzelröhrchen in den Straßenzügen verlegt und jeder Kunde mit einem dieser Einzelröhrchen angeschlossen. Bei dieser Variante ist ebenfalls die Errichtung von Technikstandorten (PoP-Standort) und Unterverteilungen (Schächte, Kabelverzweiger) notwendig. Abschließender Bericht Seite 29 von 39

30 Die zu realisierende Infrastruktur ist als tiefbautechnischer Lückenschluss zwischen bestehenden Glasfaseranschlusspunkten und den FTTB-Erschließungen in den identifizierten Ausbaugebieten zu sehen. Somit müssen hinsichtlich des Netzes folgende planerische Aspekte bedacht werden: - Anschluss der Infrastruktur an bestehende Glasfaserinfrastrukturen - FTTB-Erschließung der identifizierten Ausbaugebiete (Verlegung von Micro-Rohr-Verbänden und Zuleitungsrohrsystemen i.d.r. mehrfach D50 oder D20) - Lückenschluss zwischen Ausbaugebieten und Glasfaseranschlusspunkten bzw. Lückenschluss der Ausbaugebiete zueinander (Zuleitungsrohrsystemen i.d.r. mehrfach D50 oder D20) FTTC-Erschließung: Eine FTTC-Erschließung sieht die Errichtung eines Netzes als Kombination von Glasfaserund Kupferkabeln vor, d.h. es wird eine Glasfaserverbindung von einem Anschlusspunkt an bestehende Glasfaserinfrastrukturen zu den Kabelverzweigern der Telekom Deutschland im Ausbaugebiet geschaffen. Hierbei werden in der Regel Zuleitungsrohrsysteme der Art mehrfach D50 oder D20 in den Trassenabschnitten verlegt. Bei dieser Variante ist ebenfalls die Errichtung von Technikstandorten an den Kabelverzweigern (DSLAM-Standort) und Schachtsysteme notwendig. Der Zugang zum Endkunden erfolgt über die bestehende und regulierte Kupferkabelinfrastruktur der Telekom Deutschland vom Kabelverzweiger zum Endkunden (sog. TAL Teilnehmeranschlussleitung). Die zu realisierende Infrastruktur ist als tiefbautechnischer Lückenschluss zwischen bestehenden Glasfaseranschlusspunkten und den Kabelverzweigern in den identifizierten Ausbaugebieten zu sehen. Somit müssen hinsichtlich des Netzes folgende planerische Aspekte bedacht werden: - Anschluss der Infrastruktur an bestehende Glasfaserinfrastrukturen - FTTC-Erschließung der Kabelverzweiger in den identifizierten Ausbaugebiete (Verlegung von Zuleitungsrohrsystemen i.d.r. mehrfach D50 oder D20) - Lückenschluss zwischen Ausbaugebieten und Glasfaseranschlusspunkten bzw. Lückenschluss der Ausbaugebiete zueinander (Zuleitungsrohrsystemen i.d.r. mehrfach D50 oder D20) Da ein Glasfasernetz an möglichst vielen Glasfaserinfrastrukturen von verschiedenen Breitbandbetreibern angeschlossen werden sollte (Steigerung des Wettbewerbs), wird eine Anbindung eines kommunalen Netzes an folgende Glasfaseranschlusspunkte im Gemeindegebiet Steißlingen in der Konzeption vorgesehen: - Netzknoten Telekom Deutschland in der Gartenstraße 7 - Trasse der terranets im Nordwesten der Gemarkung Steißlingen - Glasfasertrasse der Thüga Energie im Gewerbegebiet Hard Ebenfalls sollen die durch die Gemeinden in der Vergangenheit verlegten Leerrohre sowie Mitverlegungen bei geplanten Tiefbauarbeiten in der Konzeption berücksichtigt werden und als Bestandsinfrastruktur genutzt werden. Abschließender Bericht Seite 30 von 39

31 Durch die kurzfristige Erschließungsmaßnahme soll eine flächendeckende Verbesserung der Versorgung in den Ausbaugebieten erzielt werden. Die kurzfristige Erschließungsmaßnahme hat eine Gesamtrassenlänge von ca. 14,3 km. Die Erschließungskonzeption wird kartographisch im Detail in der Anlage 4 dargestellt. 5.2 Interkommunale Zusammenarbeit Die Gemeinde Steißlingen befindet sich gemäß Landesentwicklungsplans (LEP) in der Raumkategorie Randzone um den Verdichtungsraum ). Hierdurch muss bei einem kommunalen Einzelprojekt von einer Reduzierung der Fördersätze auf 50 % der Grundfördersätze gemäß VwV Breitbandförderung ausgegangen werden (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.6). Eine leichte Erhöhung der Förderung durch Erschließungen im Bereich von Schulen und Gewerbegebieten kann hierbei jedoch erzielt werden. Eine Erhöhung der Fördersätze wäre im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune Orsingen-Nenzingen und/oder Stockach möglich, da diese Kommunen gemäß LEP in der Raumkategorie Ländlicher Raum im engeren Sinne eingestuft sind. In der nachfolgenden Kostenkalkulation wird zunächst die Fördermöglichkeit eines Steißlinger Einzelprojekts zu Grunde gelegt. In der Tabelle 10 unter sind in der letzten Spalte mit grüner Schrift die Eigenanteile der Gemeinde Steißlingen nach Berücksichtigung der Fördersätze, die bei einer interkommunalen Zusammenarbeit, dargestellt. 6. Grobkostenkalkulation 6.1 Rechnerische Annahmen Die nachfolgende Übersicht führt die für die rechnerischen Annahmen bzw. verwendeten Kostensätze der Grobkostenkalkulation sowie die Fördersätze eines Einzelprojektes gemäß Einstufung nach LEP-Kategorie auf. In der letzten Spalte werden nachrichtlich die Fördersätze aufgelistet, die bei einem interkommunalen Projekt mit einer Nachbarkommune gelten, wenn diese als ländliche Kommune im engeren Sinne eingestuft ist. Abschließender Bericht Seite 31 von 39

32 Tab. 9: Tabellarische Übersicht der rechnerischen Annahmen Im nachfolgenden Abschnitt werden die Herstellungskosten der kurzfristigen Erschließungsmaßnahmen dargestellt und die möglichen Fördersummen gegengerechnet. Aus der Differenz ergibt sich der zu finanzierende Eigenanteil der Kommune. 6.2 Kostenermittlung und Förderberechnung Basierend auf den rechnerischen Annahmen nach Abschnitt und der Ermittlung der Trassenlängen im Rahmen der Entwicklung der kurzfristen Erschließungskonzeption nach Abschließender Bericht Seite 32 von 39

33 Abschnitt 5.1 können die jeweiligen Herstellungskosten, Fördersummen und Eigenanteile als Gesamtmaßnahme wie folgt berechnet und aufgeführt werden: Tab. 10: Ergebnisse der Grobkostenkalkulation Gemeinde Steißlingen Die detaillierte Grobkostenberechnung der kurzfristigen Maßnahmen sowie die Zusammensetzung der Fördermittel kann der Anlagen 5. entnommen werden. 7. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden zunächst die Kundenpotenziale der weißen Flecken betrachtet. Die Ermittlung ergab für den Ortsteil Wiechs incl. Dem Weiler Schoren und dem Wohnstelle Pilgern insgesamt 76 mögliche Anschlüsse. Im Bereich der Maiershöfe wurden 22 potenzielle Anschlüsse ermittelt und unter den Gewerbebetrieben, die sich nicht im Kernort oder in den Gewerbe-/Industriegebieten Auf Hard/Vor Eichen befinden wurden maximal 10 Betriebe als Kundenpotenzial ermittelt. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde angenommen, dass eine maximale Kundengewinnung von 52 % ( = 56 Anschlüsse) erreicht werden kann. Es wurde unterstellt, dass dieses Maximum nach 7 Jahren erreicht ist. Für die Berechnungen wurde in den ersten 7 Jahren eine linearer Anstieg der Kundenanschlüsse zugrunde gelegt. Bei der Verpachtung im Rahmen eines Betreibermodells wurde eine monatliche Pauschale von 7 je gebuchtem Anschluß kalkuliert. Unter rein wirtschaftlichen Betrachtungspunkten ist festzuhalten, dass die zu erwartenden Pachteinnahmen keine Amortisation der kommunalen Eigenanteile generieren werden. Obwohl sich die Eigenanteile der Gemeinde Steißlingen durch eine interkommunale Zusammenarbeit infolge deutlich höherer Zuschüsse um ca. 52 % reduzieren würden, wird auch in dieser Konstellation keine Amortisation erreicht. Die Gründe hierfür liegen in der guten Versorgung durch FTTB-Anschlüsse im Gewerbe- und Industriegebiet einerseits und in der guten Versorgung des Kernortes durch BK-Anschlüsse der Unitymedia und durch den geplanten Vectoring-Ausbau der Deutschen Telekom. Die unbzw. unzureichend versorgten Gebiete (weiße Flecken) sind in Bezug auf die Anzahl der möglichen Anschlüsse relativ klein. Durch die verhältnismäßig großen Strecken, die für eine FTTC-/FTTB-Versorgung zu überbrücken sind, entstehen verhältnismäßig hohe Kosten obwohl das Konzept die Nutzung von Leerrohren bzw. die Mitverlegung von LWL-Leitungen bei Tiefbaumassnahmen berücksichtigt. Abschließender Bericht Seite 33 von 39

34 8. Handlungsempfehlung In Abschnitt 3 der Grundlagenstudie wurde die Versorgungssituation im Gemeindegebiet Steißlingen analysiert und mögliche Unterversorgungen und Bedarfe ermittelt. Ziel der Grundlagenstudie war es, eine Ausbaustrategie für ein Tätigwerden der Gemeinde zu erarbeiten und die notwendigen Analysen für die Lösungsentwicklung in den Abschnitten 4 und 5 zu recherchieren und zu entwickeln. Aus der Analyse der Versorgungssituation im Abschnitt 3 wurde ersichtlich, dass zum Teil erhebliche Defizite in der momentanen Breitbandversorgung des Teilortes Wiechs, den Maiershöfen sowie den Außenbereichen bestehen. Berücksichtigt wurden hierbei bereits die eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben der örtlichen Breitbandbetreiber. Weiterhin wurde festgestellt, dass für die Gewerbegebetriebe außerhalb des Kernortes und des Gewerbe- Industriegebietes Auf Hard/Vor Eichen und dem Schulstandorten im Kernort zum Teil ein Defizit in der Breitbandversorgung besteht bzw. zukünftig entstehen kann. In Abschnitt 3.5 wurde eine Ausbaustrategie, bestehend aus Ausbautechnologie und Ausbauzeitraum entwickelt. Diese ergab, dass der Teilort Wiechs mittels FTTC-( Übergangslösung) und der Schulstandort sowie die unterversorgten Wohnlagen im Außenbereich (Maiershöfe und Schoren) mit FTTB-Technologie erschlossen werden sollen. Die übrigen Ausbaugebiete sollen mittels einer mittel- und langfristigen Ausbaustrategie ebenfalls durch die FTTB-Technologie erschlossen werden. Hierfür empfiehlt sich die Mitverlegung in den geplanten Tiefbauarbeiten der Kommune (Ringleitung). Das Glasfasernetz gemäß Abschnitt 5 der Studie kann hierbei als Zuführungsnetz für solche Erschließungen dienen. Dies betrifft auch den langfristigen Umbau der FTTC-Netze im Stadtgebiet in ein FTTB-Netz. In Abschnitt 5 der Grundlagenstudie wurde eine kurzfristige Erschließungskonzeption auf Basis der FTTC- und FTTB-Technologie erarbeitet. Hierbei wurde der Aufbau eines Glasfasernetzes von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen bis in die einzelnen Ausbaugebiete untersucht. Ergänzend wurde auf die Möglichkeit eines interkommunalen Gemeinschaftsprojektes mit Nachbarkommunen zur Beantragung möglicher Fördergelder nach der VwV Breitbandförderung hingewiesen. Eine solche interkommunalen Zusammenarbeit ist für Steißlingen als wirtschaftlichste Variante anzusehen, da hierdurch die meisten Fördergelder generiert werden können. Abschließend werden der Gemeinde Steißlingen folgende weiterführende Aktivitäten für eine evtl. Umsetzung der Konzeption und Vorbereitung dieser empfohlen: (1) Entscheidung über einem kurzfristigen Breitbandausbau gemäß den festgelegten Ausbauschwerpunkten unter Berücksichtigung des Gedankens der Daseinsvorsorge und Attraktivität des Standortes, Hierbei sollte der geplante Ausbau der örtlichen Betreiber, insbesondere der Deutschen Telekom beachtet werden. Diese hat entgegen ihrer Ankündigung während des Markterkundungsverfahren inzwischen zu erkennen gegeben, dass sie über die Erschließung des Teilortes Wiechs nachdenkt. Ein mögliches Angebot könnte auch als Deckungslückenmodell die Situation im Teilort Wiechs verbessern. Ein entsprechendes Angebot sollte unter mittel- bis langfristigen Aspekten der dann vorliegenden Versorgung geprüft und abgewogen werden. Abschließender Bericht Seite 34 von 39

35 (2) Sofern ein mögliches Angebot gemäß (1) als ungeeignet oder unzureichend verworfen wird, wäre die Erstellung einer Strukturplanung FTTB zur Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen sowie für zukünftige Mitverlegungen und zukünftige Ausbauten zu beschließen. (3) Schaffung der Bedingungen zur interkommunalen Zusammenarbeit gemäß VwV Breitbandförderung (Gemeinderatsbeschlüsse und interkommunale Vereinbarung) (4) Einbindung der Aktivitäten in einen überörtlichen Zusammenhang (ggf. Landkreisprojekt etc.) Abschließender Bericht Seite 35 von 39

36 Anlage 1: Übersicht über das Versorgungsgebiet Abschließender Bericht Seite 36 von 39

37 Anlage 2: Lage der Kabelverzweiger und des HVT der Telekom Deutschland Abschließender Bericht Seite 37 von 39

38 Anlage 3 NGA-Flecken im Versorgungsgebiet Abschließender Bericht Seite 38 von 39

39 Anlage 4: Erschließungskonzeption Abschließender Bericht Seite 39 von 39

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