Anforderungen des ZNU-Standards Nachhaltiger Wirtschaften Food
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- Ingelore Kolbe
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1 Anforderungen des ZNU-Standards Nachhaltiger Wirtschaften Food GRUNDSÄTZLICHES: Die Zertifizierung ist standortbezogen, bezieht aber auch das Thema Produktverantwortung mit ein. Die Einhaltung der am Standort geltenden gesetzlichen Anforderungen wird vorausgesetzt und ist NICHT Prüfbestandteil dieses Standards. Zu allen Punkten ist die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nachzuweisen. In Punkten, die auf das Unternehmen nicht zutreffen, ist eine kurze Erläuterung notwendig (Grundsatz comply or explain ). Generell ist wie bei anderen Managementsystemen auch die Dokumentenlenkung zu dokumentieren, eine Liste der Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen vorzulegen sowie nachzuweisen, dass interne Audits regelmäßig durchgeführt werden. Zudem ist eine Managementbewertung gefordert, die u.a. durch Sichtung und Interviews mit dem Management überprüft wird. 1 Teil I Nachhaltige Unternehmensführung I.1 Wie gut ist die Früherkennung? Es besteht ein Früherkennungs-System, das die Nachhaltigkeitsanforderungen - auf Unternehmensebene gemäß den 9 Themenfeldern (vgl. Teil II dieser Liste) sowie - auf Produktebene für die Hauptumsatzträger aus einer Produktlebenszyklus-Perspektive für die Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Soziales regelmäßig erfasst und bewertet und somit die relevanten Nachhaltigkeitsthemen auf Unternehmens- und Produktebene identifiziert. Zudem werden die relevanten Anspruchsgruppen zu den relevanten Themen regelmäßig identifiziert, - deren Interessen erfasst und mit den unternehmenseigenen Interessen abgeglichen sowie - daraus resultierende Risiken und Chancen regelmäßig erfasst und bewertet. 1 Aus Gründen der Lesbarkeit ist in diesem Text nur die männliche Sprachform gewählt worden. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Frauen und Männer gleichermaßen , ZNU - 1 -
2 I.2 Hat das Unternehmen ein Leitbild zur Nachhaltigkeit festgelegt? I.3 Wie umfassend sind Ziele und Meilensteine für mehr Nachhaltigkeit formuliert? I.4 Ist Nachhaltigkeit im Management verankert und wie viele Ressourcen (Zeit, Geld) werden eingesetzt, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen (Kapazität)? I.5 Wie neugierig und lernfähig ist das Unternehmen (Lernprozess)? I.6 Wie gut ist die Diagnose? Das für alle verständliche Leitbild beinhaltet alle in der Früherkennung identifizierten Themen und formuliert in Bezug auf das Kerngeschäft Aussagen zur Nachhaltigkeit - auf Unternehmens-(Standort-)Ebene (vgl. Teil II dieser Liste) - auf Produktebene Zudem beinhaltet das Leitbild die Einhaltung gesetzlicher Rechte und Pflichten und einen Bezug zur Rahmensetzung der gesellschaftlichen Nachhaltigkeitspolitik (z. B. auf globaler, EU- bzw. nationaler Ebene). Für alle wesentlichen Bereiche sind - auf Unternehmens- bzw. Standortebene und - auf Produktebene messbare Ziele und Meilensteine zur kontinuierlichen Verbesserung formuliert - und intern sowie - extern kommuniziert. - das Thema ist auf Ebene des Top-Managements verankert (Verantwortliche und Stellvertreter sind benannt). - die Bezahlung der Geschäftsführung/ Führungskräfte richtet sich auch nach der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens. - ein Verantwortungsbereich im Unternehmen ist eingerichtet, der sich mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigt (z. B. Nachhaltigkeits-Team). - angemessene Ressourcen zur Erreichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele sind bereitgestellt. - der Weiterbildungsbedarf zu Nachhaltigkeitsthemen ist in den relevanten Unternehmensbereichen systematisch erfasst. - Nachhaltigkeitskompetenzen werden gezielt weiterentwickelt. - Kooperationen mit anderen Organisationen (Unternehmen, Hochschulen, Verbraucherschutzverbänden o. a.) sind etabliert und mitgestaltet, um das Wissen und das Bewusstsein zur Nachhaltigkeit in Branche und Gesellschaft zu fördern. - Für alle als relevant identifizierten Themen der Nachhaltigkeit sind Indikatoren festgelegt, so dass der jeweilige Grad der Zielerreichung transparent wird. - Es wird dokumentiert, wie Indikatoren festgelegt, regelmäßig erfasst, validiert und interpretiert werden , ZNU - 2 -
3 I.7 Wie offen ist der Anspruchsgruppendialog mit internen und externen Anspruchsgruppen? Das Unternehmen verpflichtet sich, den INTERNEN Dialog lebendig zu gestalten, d. h.: - Die Beschäftigten regelmäßig über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die das Unternehmen betreffen, zu informieren und darzulegen, wie das Unternehmen diesen Herausforderungen begegnet; - die Beschäftigten ausdrücklich zum Feedback zu den geplanten Maßnahmen und zu möglichen Zielkonflikten zu ermuntern sowie eine Kontaktperson (z. B. der Nachhaltigkeitsverantwortliche) für das Sammeln und Auswerten der Rückmeldungen zu benennen, die sicherstellt, dass das Feedback in den Entscheidungsprozessen auf Führungsebene berücksichtigt wird; - die Voraussetzungen (Raum und Zeit) zu schaffen, damit Konfliktfälle im Unternehmen nach Möglichkeit im Kreis der Betroffenen und im Dialog gelöst werden können und für den Fall, dass das nicht gelingt, eine neutrale Vertrauensperson als Vermittler zwischen den Konfliktparteien zur Verfügung zu stellen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden, sowie sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Angebote zur Lösung von Konflikten, insbesondere die Kontaktdaten der Vertrauensperson, kennen. Den EXTERNEN Dialog aktiv zu gestalten, d. h.: - Seinen Weg zu mehr Nachhaltigkeit (allgemein und konkret in den einzelnen Themenfeldern) transparent zu machen und öffentlich zu kommunizieren; - in der externen Kommunikation auch kritische Themen/ negative Schlüsselereignisse aufzugreifen; - den Dialog mit (kritischen) Anspruchsgruppen zu suchen , ZNU - 3 -
4 Teil II Nachhaltigkeits-Themen Umwelt II.1 Klima/ Energie - Die Daten der Klimawirkungen, resultierend aus den Unternehmensaktivitäten, werden systematisch im Rahmen einer Standortklimabilanz erfasst. - Klimaschutzziele und Maßnahmen sind für die Unternehmens- und die Produktebene formuliert und eingeleitet. - Gemeinsam mit Lieferanten/ Handelspartnern/ o. a. wird die Klimafreundlichkeit/ Energieeffizienz der Produkte/ Prozesse entlang der Wertschöpfungskette systematisch gesteigert. II.2 Ressourcen (Wasser/ Boden/ etc.) - Die wesentlichen Ressourcenverbräuche (z. B. Wasser, Verpackung, Schadstoffeinträge, Flächenverbrauch), resultierend aus den Unternehmensaktivitäten, werden systematisch erfasst. - Ressourcenschutzziele und Maßnahmen sind auf Unternehmens- und Produktebene formuliert und eingeleitet. - Gemeinsam mit Lieferanten/ Handelspartnern/ o. a. wird die Ressourceneffizienz der Produkte/ Prozesse entlang der Wertschöpfungskette systematisch gesteigert (z. B. Vertragsanbau). II.3 Biodiversität/ Tierwohl - Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Themen Biodiversität und Tierwohl werden systematisch erfasst. - Ziele und Maßnahmen für die Auswirkungen auf Biodiversität und Tierwohl sind für die Unternehmens- und die Produktebene formuliert bzw. eingeleitet (z. B. Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Pestizideinsatz). - Gemeinsam mit Lieferanten/ Handelspartnern/ o. a. werden Biodiversität und Tierwohl entlang der Wertschöpfungskette systematisch gefördert , ZNU - 4 -
5 Wirtschaft II.4 Nachhaltige Wertschöpfung/ Faire Bezahlung II.5 Qualität/ Verbraucherschutz II.6 Gesellschaftliche Einflussnahme / Antikorruption - Die Umsatz- und Gewinnziele des Unternehmens orientieren sich an einer nachhaltigen/ langfristigen Unternehmensperspektive. - Es werden Ziele für die anteilige Steigerung der nachhaltigen Produktsegmente/ Zutaten formuliert. - Die Beschäftigten werden fair bezahlt, d. h. Festangestellte mindestens nach Tarifvertrag und Leiharbeiter mindestens nach landesüblichem Mindestlohn unter Berücksichtigung der maximalen Arbeitszeit und der angemessenen Entlohnung von Überstunden. - Beschäftigte haben finanziell am Unternehmenserfolg teil. - Gleichbezahlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion etc. - Es besteht ein System zum Umgang mit Überproduktion bzw. nicht kundenkonformen Produkten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. - Produkt- und Prozessqualitäten werden dem Verbraucher transparent gemacht und realitätsnah und verantwortlich kommuniziert (z. B. keine falschen Bilder über Zutaten und Produktionsprozess, keine Irreführung des Verbrauchers in der Werbung). - Ziele und Maßnahmen zum Verbraucherschutz werden auch extern kommuniziert (z. B. im Internet). - Es besteht ein System zum Datenschutz (insbesondere bzgl. Kundendaten). - Mitarbeiter werden entsprechend geschult. - Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeit ausübt (z. B. Angaben über die Versteuerung und die Reinvestition von Gewinnen) und welche Ziele es sich hier für die Zukunft setzt. - Das Unternehmen legt zudem Zuwendungen an Parteien und Politiker offen. - Den Umgang mit Amtspersonen transparent zu gestalten. - Es besteht ein System zur Verhinderung von Korruption/ Preisabsprachen. - Mitarbeiter werden entsprechend geschult. - Erfassung der Anzahl der Klagen aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens und wesentlicher Bußgelder wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften , ZNU - 5 -
6 Soziales II.7 Menschenrechte - Daten und Fakten zur Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der Unternehmenstätigkeit (Chancengleichheit, keine Zwangs- / Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlung) entlang der Wertschöpfungskette werden systematisch erfasst. - Zur Wahrung der Menschenrechte werden Vorgaben gemacht, kontrolliert und systematisch bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten eingesetzt. - Gemeinsam mit Lieferanten/ Handelspartnern/ o. a. wird systematisch an der Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette gearbeitet. II.8 Gesundheit - Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesundheit der Menschen im Unternehmen, entlang der Wertschöpfungskette und in der Gesellschaft werden systematisch erfasst. - Ziele und Maßnahmen zur Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds sind für die Unternehmens- und die Produktebene formuliert bzw. eingeleitet. - Gemeinsam mit Lieferanten/ Handelspartnern/ o. a. werden die gesundheitlichen Auswirkungen systematisch verbessert. II.9 Demografie/ Diversity - Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Belegschaft und die Konsumenten werden systematisch erfasst. - Ziele und Maßnahmen werden für die Unternehmens- und die Produktebene formuliert bzw. eingeleitet. - Die Integration von Minderheiten, Migranten, Behinderten und älteren Beschäftigten in das Berufsleben wird geprüft und wo möglich - auch über gesetzliche Forderungen hinaus - umgesetzt. Wir freuen uns über Ihr Feedback! Kontakt: Alicia Seifer Tel / znu@uni-wh.de , ZNU - 6 -
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