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1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen

2 Impressum Herausgeber e/t/s Didaktische Medien GmbH Kirchstraße Halblech Autor Holger Puchalla Medientechnische Realisierung leitner.interactive, Kaufbeuren Rechte Copyright 2005 e/t/s Didaktische Medien GmbH, Halblech Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk und Fernsehen sind vorbehalten. Text, Abbildungen und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Inhaltliche Verantwortung Diese Qualifizierungseinheit enthält Verweise (so genannte Hyperlinks) auf Seiten im World Wide Web. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung sowie die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der Seiten, auf die aus unserem Lerninhalt verwiesen wird. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Lerninhalt ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 2

3 Inhalt Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen... 1 Impressum... 2 Inhalt... 3 Lernziele... 4 Fachliche Orientierung... 5 Rechtsquellen... 6 Relevante Rechtsbereiche... 8 Trainingsaufgabe Fallstudie Wissenstest Glossar Literaturhinweise Anhang tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 3

4 Lernziele Im Qualifizierungsbaustein Relevante Gesetzesquellen lernen Sie... unterschiedliche Rechtsquellen zu unterscheiden. relevante Rechtsbereiche für Anbieter telekommunikativer Kurse kennen.wichtige nationale und internationale Rechtsquellen kennen tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 4

5 Fachliche Orientierung Grundsätzlich muss in diesem Qualifizierungsbaustein zwischen den Rechtsquellen und den relevanten Rechtsbereichen, die für E-Learning-Partner relevant sind, unterschieden werden. Die Rechtsquellen, die auch als Gesetz bezeichnet werden, gliedern sich in Rechtsgebung und Rechtssprechung. Für Sie als angehender Kursleiter sind folgende Rechtsbereiche von Bedeutung: Urheberrecht, Datenschutzrecht, Fernunterrichtsschutzgesetz, sowie Haftung und Jugendschutz tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 5

6 Rechtsquellen In der Bundesrepublik Deutschland sind für die Gesetzgebung des Bundes der Bundestag und Bundesrat zuständig. Im rechtlichen Sinn sind Gesetze verbindliche Vorschriften, die das Verhalten von Teilnehmern einer Rechtsgemeinschaft reglementieren. Im formellen Sinn sind Gesetze Rechtssätze, die vom Gesetzgebungsorgan verfassungsgemäß verabschiedet werden. Im materiellen Sinn sind Gesetze hoheitliche Verfügungen mit Allgemeinverbindlichkeit, dazu zählen Satzungen und Rechtsverordnungen. In der Bundesrepublik wird grundsätzlich zwischen Landes- und Bundesgesetzen unterschieden. Gesetzgebung Gesetze Vorschriften Rechtssätze Satzungen und Rechtsverordnungen Rechtsgemeinschaft tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 6

7 Die rechtssprechende Gewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland von unabhängigen und dem Gesetz verpflichteten Richtern nach gesetzlich geordneten Verfahren ausgeübt. Im Deutschen Rechtssystem wird zwischen Gerichten der Länder und des Bundes differenziert. Landesgerichte Bundesgerichte Exkurs Gewaltenteilung: In der klassischen Staatslehre wird zwischen drei Staatsgewalten unterschieden: Die erste Gewalt ist die gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlament. Die zweite Gewalt ist die ausführende Gewalt = Exekutive = Regierung und Verwaltung. Die dritte Gewalt ist die rechtssprechende Gewalt = Judikative = Richter. Wichtig bei dieser Gewaltenteilung ist, dass diese 3 Staatsgewalten unabhängig voneinander agieren und keine Möglichkeit haben, auf eine der anderen Gewalten Einfluss zu üben. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 7

8 Relevante Rechtsbereiche Für Sie als angehender Telecoach und Mitarbeiter eines E-Learning-Anbieters sind nicht alle, sondern nur bestimmte Rechtsbereiche relevant: Urheberrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutz sowie Haftung und Jugendschutz. Relevante Rechtsbereiche Urheberrecht Datenschutzrecht Verbraucherschutz Haftung und Jugendschutz Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Des Weiteren sichert das Urheberrecht die angemessene Vergütung für die Nutzung des Werkes. Werke sind zum Beispiel Computerprogramme. Im Zuge des rasanten technischen Fortschritts und der Entwicklung neuer Technologien und Multimedia haben sich die künstlerischen und ästhetischen Formen von Erzeugnissen und damit die Anzahl herstellbarer Werke erhöht. Um den Schutz von Multimedia-Werken und anderen neuen Erzeugnissen zu gewährleisten und die Rechte des Urhebers an seinem Werk zu sichern, erfährt das Urheberrecht laufende gesetzliche Erweiterungen, die der technischen Entwicklung Rechnung tragen. Datenschutz ist Schutz eines Jeden auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt, jeder hat das Recht zu wissen, wer was wann über ihn weiß. Für einen wirkungsvollen Schutz ist es jedoch wichtig, dass die Menschen dieses Grundrecht auch aktiv wahrnehmen. Jeder Einzelne wird durch das Datenschutzrecht davor geschützt, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Fernunterrichtsschutzgesetz dient dem Verbraucherschutz und schützt Teilnehmer vor unseriösen E-Learning-Anbietern. Durch einen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen wurde die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Sie ist somit die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 8

9 Wenn es um die Haftung geht, dann muss jeder E-Learning-Anbieter die Verantwortung für eigene und fremde Inhalte kennen. Insbesondere wenn die Lernenden jugendlich sind, muss ein E-Learning- Anbieter den Jugendschutz wahren und die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Der folgenden Abbildung können Sie entnehmen, welche Gesetze den vier wesentlichen Rechtsbereichen für E-Learning-Anbieter zugeordnet werden können. Urheberrecht Urheberrechtsgesetz Datenschutzrecht Bundesdatenschutzgesetz Teledienste-Datenschutzgesetz Verbraucherschutz Fernunterrichtsschutzgesetz Haftung und Jugendschutz Teledienstegesetz Allgemeines Deliktrecht Produkthaftungsgesetz Jugendschutzgesetz Das Urheberrechtsgesetz schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Des Weiteren regelt das Urheberrechtsgesetz die angemessene Vergütung für die Nutzung des Werkes. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Teledienste- Datenschutzgesetz gilt für den Schutz personenbezogener Daten bei Telediensten im Sinne des Teledienstegesetzes. Das Fernunterrichtsschutzgesetz dient dem Verbraucherschutz und schützt Teilnehmer vor unseriösen E-Learning-Anbietern. Das Teledienstegesetz schafft einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 9

10 Das allgemeine Deliktrecht und das Produkthaftungsgesetz enthalten wichtige Haftungsregelungen. Das Jugendschutzgesetz reglementiert die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. ZFU - Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht Die ZFU ist die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht. Die Hauptaufgabe der ZFU ist die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne die Zulassung der ZFU dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht angeboten und verkauft werden. Europäische Richtlinien Im Zuge der zunehmenden Europäisierung werden auf europäischer Ebene Richtlinien erlassen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung dieser Richtlinien erfolgt dann auf nationaler Ebene durch Gesetze. Für den Bereich E-Learning sind die folgenden zwei Richtlinien von Bedeutung: RICHTLINIE 2001/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Diese Europäische Richtlinie eröffnet die Möglichkeit, den Schutz der Rechteinhaber an die technologischen Entwicklungen anzupassen. EG-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie vom (97/66/EG). Diese Europäische Richtlinie dient der Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten, die erforderlich sind, um einen gleichwertigen Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Telekommunikation sowie den freien Verkehr dieser Daten und von Telekommunikationsgeräten und -diensten in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Im folgenden erhalten Sie eine Gesamtübersicht der relevanten Gesetze mit den Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsbereichen. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 10

11 National Europäisch Urheberrecht Urheberrechtsgesetz Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 Datenschutzrecht Verbraucherschutz Bundesdatenschutzgesetz EG-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie Teledienste-Datenschutzgesetz vom (97/66/EG) Fernunterrichtsschutzgesetz Haftung und Jugendschutz Teledienstegesetz Allgemeines Deliktrecht Produkthaftungsgesetz Jugendschutzgesetz Zu den einzelnen Gesetzen werden Sie bei weiteren Recherchen immer wieder auf Abkürzungen stoßen, die sehr häufig verwendet werden. In der folgenden Aufstellung erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Abkürzungen. Abkürzungen: Bundesdatenschutzgesetz = BDSG Fernunterrichtsschutzgesetz = FernUSG Jugendschutzgesetz = JuSchG Produkthaftungsgesetz = ProdHaftG Teledienste-Datenschutzgesetz = TDDSG Teledienstegesetz = TDG Urheberrechtsgesetz = UrhG tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 11

12 Trainingsaufgabe Herr Münsterberg und Herr Breuer treffen sich zu ihrem regelmäßigen Erfahrungsaustausch. An diesem Tag unterhalten sie sich intensiv über das Fernunterrichtsschutzgesetz. Herr Breuer ist ganz begeistert von diesem Gesetz, denn es handelt im Sinne des Verbraucherschutzes. Herr Münsterberg kann den Argumenten von Herrn Breuer nicht ganz folgen. Begründen Sie, warum das Fernunterrichtsschutzgesetz ein Gesetz im Sinne des Verbraucherschutzes ist! Versetzen Sie sich dazu in die Lage eines Teilnehmers eines Blended- Learning-Lehrgangs. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 12

13 Fallstudie Der Telecoach Herr Münsterberg telefoniert mit dem Rechtsanwalt Dr. Siegfried Königsforst, der die Bildungsstätte in Rechtsfragen berät. Herr Sommer wendet sich an den Rechtsanwalt, weil die Bildungsstätte einen neuen Blended-Learning-Lehrgang einführen möchte und Herr Dr. Königsforst eine rechtliche Einschätzung dazu abgeben soll. Hallo Herr Münsterberg, hier ist Dr. Königsforst. Ich wollte mich bei Ihnen melden, weil Sie mich gestern ja per um einen Anruf gebeten haben. Hallo Herr Dr. Königsforst, das ist ja prima. Also, es geht um folgendes: aufgrund der hohen Nachfrage nach den Ausbildung-der-Ausbilder-Lehrgänge werden wir in 3 Monaten einen Online- Lehrgang beginnen. Und zu diesem neuen Lehrgang hätten wir gerne Ihre Einschätzung Na gut. Das klingt interessant. Wie sieht denn Ihr Konzept genau aus? Da haben wir uns etwas sehr Fortschrittliches ausgedacht. Die Teilnehmer lernen zu 90% mit Lernprogrammen. Also müssen die kaum in unsere Bildungsstätte kommen und sparen ganz schön Fahrtkosten Und stellen Sie sich vor, der Lehrgang kostet die Teilnehmer nur 299 Euro. Oh, der Preis ist ja sehr günstig. Wie können Sie den Lehrgang denn so billig anbieten? Das war ganz einfach, wir haben eine Ausbildung-der-Ausbilder-CD gekauft und kopieren diese für alle Teilnehmer. Dadurch sparen wir unheimlich Kosten für die Lernprogramme. Und seit Anfang des Monats kooperieren wir mit der Stratos Versicherung, denn die zahlt uns pro Teilnehmeradresse 25 Euro. Also Herr Münsterberg, wenn ich ganz ehrlich bin. Dann kommen einige Probleme auf Sie zu. Beginnen wir mit... tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 13

14 Erläutern Sie, welche Gesetze für diesen Fall relevant sind! Begründen Sie, warum Herr Dr. Königsforst nicht einverstanden sein kann! tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 14

15 Wissenstest? Welche Rechtsbereiche sind besonders relevant für E-Learning-Anbieter? Urheberrecht. Datenschutz. Verbraucherschutz. Softwarelizenzierung. Vertragsgestaltung. Jugendschutz.? Wer ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Gesetzgebung auf Bundesebene zuständig? Der Bundesgerichtshof. Der Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag.? Im rechtlichen Sinne sind Gesetze...?... verbindliche Vorschriften, die das Verhalten von Teilnehmern einer Rechtsgemeinschaft reglementieren.... verbindliche Vorschriften, die das Verhalten von Arbeitnehmern einer Rechtsgemeinschaft reglementieren.... unverbindliche Vorschriften, die das Verhalten von Teilnehmern einer Rechtsgemeinschaft reglementieren.? Welche der folgenden Aussagen trifft auf das Fernunterrichtsschutzgesetz zu? Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Datenschutz. Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Verbraucherschutz. Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Urheberrecht.? Welche der folgenden Softwaretypen dürfen nicht ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden?shareware Open Source Kommerzielle Software Public Domain Freeware Free Software tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 15

16 ? Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist komplett zutreffend? Das Urheberrecht schützt den Urheber nur in seinen materiellen Beziehungen zum Werk. Es dient zugleich der Sicherung der umfangreichen, unbegrenzten und kostenfreien Weitergabe aller geschützten Werke. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes für eine Zeitspanne von 5 Jahren nach der ersten Veröffentlichung. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung des Werkes.? Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für Anbieter von E-Learning-Maßnahmen bezüglich der Verantwortung für eigene und fremde Inhalte? Fernunterrichtsschutzgesetz Teledienstegesetz Urheberrechtsgesetz? Eine Bildungsstätte möchte einen E-Learning-Kurs anbieten. Braucht diese Bildungsstätte eine Zulassung? Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Ja, wenn es sich um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes handelt. Nein, denn im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes sind internetgestützte Lehrgänge nicht zulassungspflichtig. Nein, wenn es sich nicht um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes handelt. Ja, denn im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes sind internetgestützte Lehrgänge immer zulassungspflichtig.? Welche der folgenden Aussagen ist für das Bundesdatenschutzgesetz zutreffend? Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht kaum beeinträchtigt wird. Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht nicht unerheblich beeinträchtigt wird. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 16

17 ? Zu welchen Rechtsbereichen, die für E-Learning-Anbieter relevant sind, existieren Europäische Richtlinien? Verbraucherschutz Urheberrecht Datenschutz Haftung und Jugendschutz tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 17

18 Glossar Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird Freeware Freeware bezeichnet Softwareprodukte, die zwar kostenlos benutzt und verbreitet werden, aber nicht verändert werden darf. Der Zugriff auf den Source Code der Software ist deshalb nicht gestattet., Free Software Die Bezeichnung "Free Software" kennzeichnet bereits, dass Free Software nicht dem Urheberschutz unterliegt und deshalb ohne Einschränkungen verwendet und genutzt werden darf. Die Vervielfältigung, Nutzung, Verbreitung und Veränderung sowie der Verkauf der Free Software sind bedenkenlos möglich. Wichtig ist nur, dass der Source Code der Software mitgeliefert wird. Fernunterrichtsschutzgesetz: Das Fernunterrichtsschutzgesetz dient dem Verbraucherschutz und schützt Teilnehmer vor unseriösen E-Learning-Anbietern. Gesetz In der Bundesrepublik Deutschland sind für die Gesetzgebung des Bundes der Bundestag und Bundesrat zuständig. Im rechtlichen Sinne sind Gesetze verbindliche Vorschriften, die das Verhalten von Teilnehmern einer Rechtsgemeinschaft reglementieren. Im formellen Sinn sind Gesetze Rechtssätze, die vom Gesetzgebungsorgan verfassungsgemäß verabschiedet werden. Im materiellen Sinn sind Gesetze hoheitliche Verfügungen mit Allgemeinverbindlichkeit, dazu zählen Satzungen und Rechtsverordnungen. In der Bundesrepublik wird grundsätzlich zwischen Landes- und Bundesgesetzen unterschieden. Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz reglementiert die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Open Source Open Source Produkte entsprechen der Public Domain und der Free Software, da für die Software kein Urheberschutz besteht. Jeder Programmierer darf die Software somit nach eigenen Vorstellungen verändern. Er muss sich jedoch dazu verpflichten, die Software weiterhin inklusive seiner Weiterentwicklung freizugeben. Auf diese Weise wird die Open Source Software ständig weiterentwickelt und verbessert. Public Domain Public Domain Software ist prinzipiell der Free Software gleichzusetzen. Man spricht dann von einer Public Domain, wenn der Urheber alle Rechte an seinem Werk der Allgemeinheit übertragen hat. Ein Urheberschutz liegt dann nicht mehr vor und die Software kann wie eine Free Software verwendet werden. Produkthaftungsgesetz: Das Produkthaftungsgesetz enthält wichtige Haftungsregelungen. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 18

19 Rechtssprechende Gewalt: Die rechtssprechende Gewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland von unabhängigen und dem Gesetz verpflichteten Richtern nach gesetzlich geordneten Verfahren ausgeübt. Im Deutschen Rechtssystem wird zwischen Gerichten der Länder und des Bundes differenziert. Shareware Shareware ist die Bezeichnung für kommerzielle Software, die von einem Dritten für einen festgesetzten Zeitraum kostenlos getestet werden darf. Die Shareware-Software unterliegt dem Urheberschutz und darf deshalb, weder vervielfältigt, verbreitet, verändert oder verkauft werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben bei diesem Softwaretyp beim Autor. Allerdings erklärt sich der Autor im Shareware-Nutzungs-Vertrag damit einverstanden, dass die Software für private Zwecke und in einem entsprechenden Umfang genutzt werden darf. Teledienste-Datenschutzgesetz Das Teledienste-Datenschutzgesetz gilt für den Schutz personenbezogener Daten bei Telediensten im Sinne des Teledienstegesetzes. Teledienstegesetz: Das Teledienstegesetz schafft einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Urheberrechtsgesetz Das Urheberrechtsgesetz schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Des Weiteren regelt das Urheberrechtsgesetz die angemessene Vergütung für die Nutzung des Werkes. ZFU Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht Die ZFU ist die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht. Die Hauptaufgabe der ZFU ist die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne die Zulassung der ZFU dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht angeboten und verkauft werden. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 19

20 Literaturhinweise Links und Literaturhinweis Links: Literaturhinweis: Das neue Multimediagesetz: Aktuelle Vorschriften für die gewerbliche Nutzung von Online-Medien/ Hrsg.: Andreas Schardt. Merching, Forum-Verlag. ISBN: tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 20

21 Anhang Trainingsaufgabe: Relevante Gesetzesquellen Arbeitsauftrag: Lesen Sie sich das Telefonat zwischen Herr Münsterberg und Herrn Dr. Königsforst durch. Herr Münsterberg schildert die Planungen für den neuen Blended-Learning-Lehrgang, mit denen Herr Dr. Königsforst jedoch nicht einverstanden zu sein scheint. Hallo Herr Münsterberg, hier ist Dr. Königsforst. Ich wollte mich bei Ihnen melden, weil Sie mich gestern ja per um einen Anruf gebeten haben. Hallo Herr Dr. Königsforst, das ist ja prima. Also, es geht um folgendes: aufgrund der hohen Nachfrage nach den Ausbildung-der-Ausbilder-Lehrgänge werden wir in 3 Monaten einen Online- Lehrgang beginnen. Und zu diesem neuen Lehrgang hätten wir gerne Ihre Einschätzung Na gut. Das klingt interessant. Wie sieht denn Ihr Konzept genau aus? Da haben wir uns etwas sehr Fortschrittliches ausgedacht. Die Teilnehmer lernen zu 90% mit Lernprogrammen. Also müssen die kaum in unsere Bildungsstätte kommen und sparen ganz schön Fahrtkosten Und stellen Sie sich vor, der Lehrgang kostet die Teilnehmer nur 299 Euro. Oh, der Preis ist ja sehr günstig. Wie können Sie den Lehrgang denn so billig anbieten? Das war ganz einfach, wir haben eine Ausbildung-der-Ausbilder-CD gekauft und kopieren diese für alle Teilnehmer. Dadurch sparen wir unheimlich Kosten für die Lernprogramme. Und seit Anfang des Monats kooperieren wir mit der Stratos Versicherung, denn die zahlt uns pro Teilnehmeradresse 25 Euro. Also Herr Münsterberg, wenn ich ganz ehrlich bin. Dann kommen einige Probleme auf Sie zu. tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 21

22 Aufgabe: Erläutern Sie, welche Gesetze für eine Beurteilung relevant sind. Nutzen Sie dabei auch folgende Links zur Onlinerecherche: tcxe01q03-1 Medienrechtliche Grundlagen kennen, anwenden - Relevante Gesetzesquellen Seite 22

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