STADT COESFELD. B e r i c h t über die Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2017

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1 STADT COESFELD B e r i c h t über die Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember

2 Inhaltsverzeichnis Seite A. Erstellungsauftrag 1 B. Gegenstand, Art und Umfang der Erstellung 2 C. Erläuterungen zum Gesamtabschluss 5 I. Grundlagen der Gesamtrechnungslegung 5 II. Konsolidierungskreis 5 III. Gesamtabschluss 6 IV. Gesamtlagebericht 6 V. Beteiligungsbericht 7 D. Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen 8

3 Anlagen I Gesamtabschluss mit Lagebericht 1. Gesamtlagebericht der Stadt Coesfeld Anlage 1: Angaben zum Verwaltungsvorstand und zu den Ratsmitgliedern 2. Gesamtbilanz zum 31. Dezember 3. Gesamtergebnisrechnung 4. Gesamtanhang zum 31. Dezember Anlage 1: Gesamtverbindlichkeitenspiegel Anlage 2: Kapitalflussrechnung nach DRS 2 5. Beteiligungsbericht der Stadt Coesfeld II Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften vom 1. Januar

4 1 A. Erstellungsauftrag Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld beauftragte uns mit der Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember der Stadt Coesfeld, im Folgenden auch Stadt oder Konzern genannt. Gemäß 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Weiterhin ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Konzern enthält folgende Einzelabschlüsse: - Stadt Coesfeld ( Mutterunternehmen ), - Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Konzern, - Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und - Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh. Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns durchgeführten Erstellung erstatten wir den vorliegenden Bericht. Bei der Erstellung wurden zugleich Plausibilitätsbeurteilungen durch uns vorgenommen. Der vorliegende Erstellungsbericht richtet sich an die Stadt Coesfeld. Die Erstellung eines Gesamtlageberichts, eines Beteiligungsberichts sowie die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten waren nicht Gegenstand dieses Auftrags. Jedoch wurde der Gesamtlagebericht von uns einer Plausibilitätsbeurteilung unterzogen. Der Beteiligungsbericht wurde im Rahmen der Erstellungsarbeiten von uns ausgewertet. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW S 7). Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sind die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar maßgebend, die als Anlage beigefügt sind.

5 2 B. Gegenstand, Art und Umfang der Erstellung Gegenstand der Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen Im Rahmen unseres Auftrags haben wir den Gesamtabschluss zum 31. Dezember unter Beachtung der für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der sonstigen gemeinderechtlichen Bestimmungen erstellt. Die Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Erstellung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss ergeben. Die Erstellung eines Gesamtlageberichts, eines Beteiligungsberichts und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die dem Ersteller gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten den Gesamtabschluss zu erstellen. Neben der Erstellungstätigkeit haben wir die dem Gesamtabschluss zu Grunde liegenden Konsolidierungsbuchungen und die vorgelegten Unterlagen auf ihre Plausibilität hin beurteilt und uns einen Überblick über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem bezüglich des Gesamtabschlusses verschafft. Art und Umfang der Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember wurde von uns aus den uns vorgelegten Unterlagen und den erteilten Auskünften der Stadt abgeleitet. Der Lagebericht wurde durch die gesetzlichen Vertreter der Stadt erstellt. Für die Bereiche Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH, Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh haben wir Anpassungen hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Ausweis vorgenommen, um einen NKF-konformen Abschluss zu erstellen. Die Jahresabschlüsse wurden anschließend in ein EDV-System eingespielt. Weiterhin erfolgte die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen. Bei der Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember haben wir auftragsgemäß Plausibilitätsbeurteilungen der Konsolidierungsbuchungen vorgenommen. Darüber hinausgehende Prüfungshandlungen wurden nicht vorgenommen.

6 3 Die Beurteilung der Plausibilität der dem Gesamtabschluss zu Grunde liegenden Unterlagen erfolgte durch: - Auswertung der in den Gesamtabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse und/oder Reporting Packages, - Befragung nach den angewandten Verfahren zur Erfassung, Verarbeitung und Abstimmung von zu konsolidierenden Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen, - Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen, - analytische Beurteilungen der einzelnen Abschlussaussagen, - Abgleichung des Gesamteindrucks des Gesamtabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen und - stichprobenartige Überprüfung der von der Stadt zu Teilbereichen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Vorliegend wurde der Einzelabschluss der Stadt Coesfeld durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt geprüft. Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach 101 GO NRW bzw. 106 GO NRW versehen. Die Einzelabschlüsse der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH und des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld wurden durch die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Der Einzelabschluss der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh wurde durch die EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Coesfeld, geprüft. Die Jahresabschlüsse wurden mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach 322 HGB versehen. Die Erstellung hat sich unter anderem schwerpunktmäßig mit den folgenden Themen beschäftigt: - Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - Überleitung der Einzelabschlüsse in einen NKF-Summenabschluss, - Ertrags- und Aufwandskonsolidierung, - Schuldenkonsolidierung sowie - IT-technische Umsetzung. Wir haben die Erstellung in den Monaten Oktober bis November 2018 in unserem Hause erledigt. Art und Umfang unserer Gesamtabschlusserstellung, die entsprechend der Stellungnahme IDW S 7 durchgeführt wurde, haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

7 4 Die erbetenen Auskünfte und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern der Stadt und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Darüber hinaus hat uns der Bürgermeister der Stadt in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich versichert, dass zur Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse, Abgrenzungen und Konsolidierungssachverhalte berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Insbesondere wurde uns bestätigt, dass besondere Umstände, die die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nachhaltig verschlechtern könnten, nicht bestehen. Zudem wurde uns versichert, dass Gesetzesverstöße, die Bedeutung für den Inhalt des Gesamtabschlusses oder für die Entwicklung der Stadt haben können, nicht bestanden.

8 5 C. Erläuterungen zum Gesamtabschluss I. Grundlagen der Gesamtrechnungslegung Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember wurde nach den Vorschriften des 116 GO NRW i. V. m. 49 bis 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) von uns erstellt. Der Gesamtabschluss basiert auskunftsgemäß auf den nach einheitlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlüssen aller einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zum Abschlussstichtag der Stadt Coesfeld (Konsolidierungskreis). Daran anschließend wurden die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche zusammengefasst und um konzerninterne Leistungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bereinigt (Konsolidierung). Für alle in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden bei der Erstellung des Gesamtabschlusses einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach der Gesamtabschlussrichtlinie beachtet. Der Gesamtabschluss sowie der Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht sind nach den Rechnungslegungsvorschriften der GemHVO NRW und des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, unter Beachtung der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) erstellt und gegliedert worden. II. Konsolidierungskreis Einbezogene verselbstständigte Aufgabenbereiche In den Gesamtabschluss ist die Stadt Coesfeld als Mutterunternehmen einbezogen. Darüber hinaus werden in den Gesamtabschluss folgende verselbstständigte Aufgabenbereiche im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, da das Mutterunternehmen Aufgaben in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform ausgegliedert hat: - Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Konzern, - Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und - Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh.

9 6 Die übrigen verselbstständigten Aufgabenbereiche werden nicht einbezogen. An dieser Stelle verweisen wir auf die Angaben im Anhang. III. Gesamtabschluss Wir haben den Gesamtabschluss zum 31. Dezember ordnungsgemäß aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie den ergänzenden Unterlagen zu den Anpassungs- und Konsolidierungsmaßnahmen erstellt. Der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang zum 31. Dezember, ist gemäß 49 bis 51 GemHVO NRW i. V. m. 300, 301 und 303 bis 305 sowie 307 bis 309 HGB aufgestellt und entspricht nach unseren Plausibilitätsbeurteilungen den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtanhang und die beigefügte Gesamtkapitalflussrechnung wurden von uns nach allen gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Aufgliederungen erstellt. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) aufzustellen. Bei der Berechnung des Finanzmittelfonds werden die Ein- und Auszahlungen aus den Vorräten sowie den erhaltenen Anzahlungen unter dem Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gezeigt. In der Finanzrechnung nach GemHVO werden diese Zahlungen hingegen unter dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit gezeigt. Gleichzeitig wird unterstellt, dass die Zu- und Abgänge des Anlagevermögens und der Sonderposten im Haushaltsjahr zahlungswirksam waren. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfolgt EDV-gestützt. Die Konsolidierungsvorgänge sind ordnungsgemäß nachgewiesen und protokolliert. IV. Gesamtlagebericht Die gesetzlichen Vertreter haben den Gesamtlagebericht entsprechend den Vorschriften des 51 GemHVO NRW erstellt. Die Angaben erwecken nach im Rahmen unserer Erstellung erlangten Erkenntnissen keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage.

10 7 V. Beteiligungsbericht Der von den gesetzlichen Vertretern erstellte Beteiligungsbericht wurde von uns ohne weitere Beurteilungen durchzuführen dem Gesamtabschluss beigefügt. Hinsichtlich der Bestimmung des Konsolidierungskreises haben wir den Beteiligungsbericht ausgewertet.

11 8 D. Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen An die Stadt Coesfeld: Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Gesamtabschluss bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang der Stadt Coesfeld für den Stichtag zum 31. Dezember unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Westfalen und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Weiterhin haben wir den Gesamtlagebericht hinsichtlich Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Gesamtabschluss durchgesehen. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars, des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung sowie des Gesamtanhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Weiterhin haben wir den Gesamtlagebericht einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Gesamtabschlusses bzw. gegen die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtlageberichts sprechen. Münster, am 6. Dezember 2018 Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jürgens Wirtschaftsprüfer Steuerberater

12 Stadt Coesfeld SEG Abwasserwerk Wirtschaftsbetriebe (Stadtentwicklungsgesellschaft) Gesamtabschluss zum (Entwurf)

13 Gesamtabschluss - Entwurf - Aufgestellt gem. 116 Abs. 5 i.v.m. 95 Abs. 3 GO NRW: Coesfeld, Klaus Volmer (Kämmerer) Bestätigt: Coesfeld, Heinz Öhmann (Bürgermeister)

14 I. Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Gliederung 1 Vorbemerkungen Grundlagen Konsolidierte Unternehmen Finanzielle Rahmenbedingungen Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage Gesamtjahresergebnis Einzelergebnisse der Kernverwaltung und Unternehmen Ertragsgesamtlage Ordentliche Erträge Finanzerträge Aufwandsgesamtlage Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgemeinen Rücklage Vermögens- und Schuldengesamtlage Finanzgesamtlage Analyse der Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Coesfeld Allgemeines Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquoten 1 und Fehlbetragsquote Analyse der Vermögenslage Infrastrukturquote Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote... 12

15 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Investitionsquote Analyse der Finanzlage Anlagendeckungsgrad Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote Analyse der Ertrags- und Aufwandslage Netto-Steuerquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung Kernhaushalt der Stadt Coesfeld Gesamtwirtschaftliche Lage Substanzverlust durch Abschreibungen Eigenkapital Kommunaler Finanzausgleich (insbesondere Schlüsselzuweisungen) Kreisumlage Aufwendungen für Sozialleistungen Tochtergesellschaften Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stadtwerke Coesfeld GmbH Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH omnion GmbH Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh Gesamtrisikolage Organe und Mitgliedschaften

16 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 1 Vorbemerkungen 1.1 Grundlagen Nach 49 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Gesamtabschluss ein Gesamtlagebericht nach den Vorschriften des 51 Absatz 1 GemHVO NRW beizufügen. Demnach ist das durch den Gesamtabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Gesamtlage der Stadt zu enthalten. Des Weiteren ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Stadt Coesfeld einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 1.2 Konsolidierte Unternehmen In den Gesamtlagebericht zum werden neben dem kommunalen Jahresabschluss auch die Abschlüsse von den privatrechtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH: o Stadtwerke Coesfeld GmbH, o Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH, o omnion GmbH, Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh (SEG) und dem Sondervermögen Abwasserwerk der Stadt Coesfeld einbezogen. Die Stadt Coesfeld hat für ihre Aufgaben bezüglich der Strom-, Gas- und Wasserversorgung (Stadtwerke), der Bäder und der Parkhäuser, der Breitbandversorgung und zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (omnion) sowie für die Erschließung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten (SEG) eigene privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaften gegründet. Darüber hinaus erledigt das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld als eigenbetriebsähnliche Einrichtung die Aufgaben der Abwasserbeseitigung und erbringt Dienstleistungen für die Stadt. 1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) überstiegen im Jahr bundesweit nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr die Ausgaben um 10,7 Milliarden Euro. Damit setzte sich die Verbesserung der kommunalen Finanzlage fort. 3

17 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeigt nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bei einigen Kommunen zwar eine leichte Entspannung, ist aber insgesamt nach wie vor kritisch. 2 Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 2.1 Gesamtjahresergebnis Das Haushaltsjahr schließt im Gesamtabschluss mit einem Gesamtjahresergebnis von rund 7 Mio. ab. Damit konnte der Konzern Stadt Coesfeld seit Aufstellung von Gesamtabschlüssen (erstmalig ab 2010) sein bestes Gesamtjahresergebnis erzielen und kumulativ über diesen Zeitraum einen Überschuss von rund 4,9 Mio. erwirtschaften. Im Vergleich zum ausgeglichenen Vorjahresergebnis von 0,046 Mio., welches im Wesentlichen durch Sondereffekte aus der erhöhten Bildung von Rückstellungen für Instandhaltungen beeinflusst war, konnte in insbesondere durch deutlich höhere Steuereinnahmen von rund 5 Mio. der Kernverwaltung ein deutlich verbessertes Ergebnis erzielt werden. 2.2 Einzelergebnisse der Kernverwaltung und Unternehmen Vor Konsolidierung der Kernverwaltung und der vorgenannten Unternehmen aber nach Anpassung der Handelsbilanzabschlüsse der Unternehmen an die NKF-Vorgaben stellt sich die Ergebnislage wie folgt dar: Die Kernverwaltung hat in einen Jahresüberschuss von 5,284 Mio. erwirtschaftet (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 1,822 Mio. ). Ursächlich hierfür sind höhere Gewerbesteuereinnahmen von rund 5 Mio., die ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen von rund 0,8 Mio. und Minderaufwendungen von 1 Mio.. Im NKF-Einzelabschluss weist der Teilkonzern Wirtschaftsbetriebe einen Jahresüberschuss von 1,802 Mio. (Vorjahr: 1,486 Mio. ) aus. Das Teilkonzernergebnis wird durch die Ergebnisse der Stadtwerke Coesfeld GmbH, der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH und der omnion GmbH bestimmt. Bei der Stadtwerke Coesfeld GmbH konnte trotz der Abnahme bei den Rohüberschüssen in den Energiesparten Strom, Gas, Wasser durch die Zunahme der Überschüsse bei der Betriebsführung und einem besseren Aufwandssaldo durch die Auflösung von Rückstellungen und die im Vergleich zu reduziertere Bildung von Rückstellungen ein um 1,4 Mio. verbessertes Ergebnis erzielt werden. Bei der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH erhöhte sich der Verlust in der Bädersparte um 0,1 Mio., während er in der Sparte Parkhäuser um rund 0,4 Mio. reduziert werden konnte, was auf Sondereffekte durch die außerplanmäßige Abschreibung des Parkhauses Krankenhaus in zurückzuführen ist. Insoweit wurde das Gesamtergebnis der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH um rund 0,3 Mio. verbessert. Die omnion GmbH erwirtschafte einen Fehlbetrag von 0,012 Mio.. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Verlust um 0,004 Mio. reduziert werden. Ursächlich hierfür war die Steigerung der Umsatzerlöse aus der Breitband-Internetversorgung von Gewerbekunden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass beim Teilkonzern Wirtschaftsbetriebe ein um rund 0,3 Mio. gesteigertes Ergebnis erzielt wurde. 4

18 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld beläuft sich der Jahresüberschuss im NKF-Einzelabschluss auf 1,436 Mio. und liegt damit um 0,255 Mio. deutlich unter dem Vorjahresergebnis von 1,691 Mio.. Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis durch geringere Umsatzerlöse aus dem Gebührenaufkommen (aufgrund der Verringerung der Differenz zwischen kalkulatorischen und kaufmännischen bzw. tatsächlichen Zinsen) sowie durch höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und hier insbesondere durch Mehrkosten für die Klärschlammverwertung aufgrund strengerer Vorschriften. Die Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh weist für die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen (Schwerpunkte: Industriepark Nord.Westfalen (IPNW), Baugebiete Hengtesportplatz und Marienburg) im NKF-Einzelabschluss einen Jahresfehlbetrag von 0,147 Mio. (Vorjahr 0,113 Mio. ) aus. Der Jahresfehlbetrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh stieg aufgrund geringerer Umsatzerlöse an. Ursächlich hierfür waren u. a. geringere Verkäufe von Gewerbeflächen im IPNW und noch nicht vorgenommene Abrechnungen von Kostenerstattungsverträgen für die Baugebiete Hengtesportplatz und Marienburg. Weitere Informationen über die Handelsbilanzabschlüsse und die Geschäftslage der konsolidierten Unternehmen als auch der sonstigen kommunalen Beteiligungen sind dem Beteiligungsbericht, welcher dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. 2.3 Ertragsgesamtlage Ordentliche Erträge Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Stadt Coesfeld weisen mit 172,7 Mio. einen Anstieg um 12 Mio. im Vergleich zum Vorjahr aus. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben war insbesondere aufgrund von Mehrerträgen bei den Gewerbesteuern (3 Mio. ) und beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (1,5 Mio. ) sowie weiteren Abgaben eine Steigerung von insgesamt 5 Mio. zu verzeichnen. Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen konnten Mehrerträge von 1,9 Mio. erzielt werden. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die wegen der gestiegenen Steuerkraft im Referenzzeitraum geringere Schlüsselzuweisung vom Land (-2,5 Mio. ) sowie der Anstieg der Zuweisungen des Bundes und des Landes für laufende Zwecke um 4,3 Mio.. Bei den Transfererträgen war ein Anstieg von rund 0,2 Mio. insbesondere durch Mehrerträge bei den Kostenbeiträgen für Tages- und Vollzeitpflege (0,06 Mio. ), beim Ersatz von UVG-Leistungen (0,08 Mio. ) sowie den Kostenbeiträgen für Heimpflege (0,06 Mio. ) zu verzeichnen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich ebenfalls um 0,2 Mio. erhöht. Ursächlich hierfür waren gestiegene Erträge der Kernverwaltung bei den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, die im Wesentlichen aus Umsatzerlösen des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe bestehen, war ein Anstieg von knapp 5,2 Mio. im Wesentlichen durch gestiegene Absatzmengen im Stromverkauf in externe Netzgebiete verantwortlich. Die höheren Erträge korrespondieren mit gestiegenen Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen bzw. aus dem Strombezug. Der Rückgang der Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 4 Mio. resultiert insbesondere aus gesunkenen Erstattungen des Landes für die Aufnahme von Flüchtlingen. 5

19 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Der Anstieg bei den sonstigen ordentlichen Erträgen von knapp 3,1 Mio. ist durch den Verkauf von Grundstücken über Buchwert (0,8 Mio. ), die Auflösung von Rückstellungen (0,6 Mio. ) und Erträgen aus Abfindungsansprüchen aus der Versorgungslastenteilung (0,7 Mio. ) der Kernverwaltung und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen im Strom- und Gasbereich (0,7 Mio. ) des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe sowie durch weitere sonstige Erträge entstanden. Die um 0,5 Mio. gestiegenen Bestandveränderungen resultieren aus noch nicht seitens des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld abgerechneten Grundstücksanschlüssen in Neubaugebieten (0,4 Mio. ) der Erhöhung des Bestandes an Erschließungsmaßnahmen (noch nicht verkaufte Grundstücke und noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen) bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Finanzerträge Die Finanzerträge, die im Vergleich zum Vorjahr 0,25 Mio. geringer ausfallen, betreffen im Wesentlichen die Kernverwaltung und beinhalten die Ausschüttung der Sparkasse Westmünsterland (0,3 Mio. ) und Zinserträge für Anlagen bei Kreditinstituten. 2.4 Aufwandsgesamtlage Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Gesamtaufwendungen des Konzerns Stadt Coesfeld weisen mit 164,3 Mio. einen Anstieg von 5,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr aus. Bei den Personalaufwendungen liegt eine Steigerung von 2,5 Mio. vor. Zum einen ist dies auf die Aufstockung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte wegen einer Neuberechnung seitens der Versorgungskasse als auch auf den Anstieg der Besoldungen/Vergütungen der Beschäftigten aufgrund von Tariferhöhungen und Neueinstellungen der Kernverwaltung (1,5 Mio. ) zurückzuführen. Zum anderen ist die erstmalige Passivierung der Pensionsrückstellungen für den Geschäftsführer beim Teilkonzern Wirtschaftsbetriebe (1 Mio. ) hierfür ursächlich. Die um 0,5 Mio. gestiegenen Versorgungsaufwendungen sind auf den Anstieg der Versorgungsempfängeranzahl aufgrund von Pensionierungen der Kernverwaltung zurückzuführen. Der Anstieg bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 1,5 Mio. ist primär auf höhere Aufwendungen des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe bzw. der Stadtwerke Coesfeld GmbH aus der Strom- u. Gasbeschaffung und korrespondiert mit den gestiegenen Umsatzerlösen aufgrund der Steigerung der Strom- und Gasvertriebsmengen in überregionale Netze. Die um 1,5 Mio. gesunkenen bilanziellen Abschreibungen resultieren zum einen aus der vollständigen Abschreibung von Vermögensgegenständen (Rückgang der Abschreibungen bei den Verkehrsanlagen der Kernverwaltung um rund 0,5 Mio. ) als auch aus außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres; in der Kernverwaltung wegen der dauerhaften Wertminderung von Grundstücken, die künftig als Straßen- bzw. Verkehrsflächen verwendet werden (0,2 Mio. ) und beim Teilkonzern Wirtschaftsbetriebe aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Parkdecks Krankenhaus der Bäder- und Parkhausgesellschaft (0,5 Mio. ). Bei den Transferaufwendungen (der Kernverwaltung) liegt eine Steigerung von 2,2 Mio. vor, die unter Berücksichtigung von Minderaufwendungen bei den Grundleistungen für Asylbewerber (1,3 Mio. ), insbesondere auf eine höhere Krankenhausinvestitionsumlage 6

20 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld (0,2 Mio. ), höhere Betriebskostenzuschüsse an Tageseinrichtungen für Kinder (2,7 Mio. ) und eine höhere Kreisumlage (0,3 Mio. ) zurückzuführen ist Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Der Rückgang der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen um 0,35 Mio. ist im Wesentlichen auf geringere Zinsaufwendungen bedingt durch die günstigen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt und die weitere Rückführung der Fremdverschuldung der Kernverwaltung, des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe und des Abwasserwerks zurückzuführen. 2.5 Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgemeinen Rücklage Gewinne und Verluste aus Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Anlagevermögen, die nicht mehr zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben benötigt werden, sowie aus Wertveränderungen bei Finanzanlagen werden nicht ergebniswirksam verbucht und nur nachrichtlich in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Nach 43 Absatz 3 GemHVO gehören diese Erträge und Aufwendungen nicht zur laufenden Verwaltungstätigkeit und sind daher direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Sie basieren insofern auf Sondereffekten. Die Regelung wurde durch das erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NKFWG) vom eingeführt. Der Verrechnungssaldo dieser nachrichtlich zur Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen beträgt -0,162 Mio. (Vorjahr -0,050 Mio. ). Wären die zugrundeliegenden Erträge und Aufwendungen ergebniswirksam gebucht worden so wie es nach dem Handelsrecht üblich ist würde sich das Konzernjahresergebnis um -0,162 Mio. verringern und dann 6,874 Mio. betragen. Wesentliche verrechneten Aufwendungen waren Aufwendungen aus dem Abgang des durch einen Brandschaden zerstörten Pavillon Kreuzschule (0,23 Mio. ) und dem Abgang von verschiedenen Verkehrsflächen, Wegen, Laternen und Wartehalle (0,14 Mio. ) der Kernverwaltung, aus Anlageabgängen (u. a. Netze u. technische Anlagen) und Wertkorrekturen bei Finanzanlagen des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe (0,12 Mio. ) sowie aus Anlageabgängen (u. a. Austauschmotor BHKW, Druckrohrleitung Sirksfeld) des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld (0,08 Mio. ). Wesentliche verrechnete Erträge waren Erträge aus dem Abgang von ehemaligen Grundstücken für Kinderspielplätze (0,05 Mio. ), dem Abgang von verschiedenen Erbbaurechtsgrundstücken (0,12 Mio. ), dem Verkauf von verschiedenen Fahrzeugen, Sonderfahrzeugen und Anbaugeräten (0,07 Mio. ) sowie dem Abgang von Sonderposten Zuweisung Land zu verschiedenen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens (0,17 Mio. ). 2.6 Vermögens- und Schuldengesamtlage In der Gesamtabschlussbilanz zum Ende des Haushaltsjahres ist der Stand des städtischen Vermögens und dessen Finanzierung abgebildet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 396,7 Mio.. Die Vermögensstruktur des Konzerns Stadt ist durch eine hohe Anlagenintensität bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr (384,6 Mio. ) hat die Bilanzsumme um 12,1 Mio. zugenommen. Ursächlich für die Zunahme ist der Anstieg bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen um 5,4 Mio. und bei den liquiden Mitteln um 6 Mio.. 7

21 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Das Anlagevermögen ist leicht um 0,4 Mio. angestiegen. Wenngleich damit den bilanziellen Abschreibungen keine gleichhohen Investitionen in gegenüberstanden, so schaffen die in erwirtschafteten liquiden Mittel einen weiteren Spielraum, die bereits geplanten umfangreichen Investitionen, z. B. in die Schulinfrastruktur, mit Eigenmitteln zu finanzieren und damit möglicherweise erforderliche Kreditaufnahmen in kommenden Jahren zu begrenzen. Das Umlaufvermögen setzt sich aus den Vorräten, die überwiegend die aktuell zu vermarktenden Bau- und Gewerbegrundstücke der Kernverwaltung sowie der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh als auch Bau- und Installationsbaustoffe des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe beinhalten, den Forderungen, den sonstigen Vermögensgegenständen, die im Wesentlichen Steuerforderungen und sonstige Forderungen (1,5 Mio. ) des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe beinhalten, und den liquiden Mitteln zusammen. Bei den Sonderposten mit einem Volumen von 129,6 Mio. war ein Anstieg von insgesamt 1,5 Mio. zu verzeichnen, was mit erhöhten Zuwendungen des Landes für Investitionsmaßnahmen, z. B. für das Berkelprojekt, zusammenhängt. Insgesamt werden Rückstellungen von 53,3 Mio. in der Bilanz ausgewiesen, wobei die Pensionsrückstellungen mit 32,6 Mio. den größten Anteil an den Rückstellungen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Rückstellungen insgesamt um 4,4 Mio. angestiegen. Dem lagen insbesondere folgende Veränderungen zugrunde. Die Pensionsrückstellungen der Kernverwaltung stiegen um 1,2 Mio. und des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe um 1 Mio., die Rückstellungen für Altlasten und die Instandhaltungsrückstellungen der Kernverwaltung um 0,7 Mio., die Steuerrückstellungen des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe um 0,3 Mio. und die sonstigen Rückstellungen der Kernverwaltung um 0,4 Mio. des Teilkonzerns WB (z. B. für ausstehende Rechnungen) um 0,6 Mio.. Im Bereich der Verbindlichkeiten ist schließlich der Bereich der Kredite für Investitionen mit 53,3 Mio. der größte Posten. Die Kredite für Investitionen konnten erfreulicherweise im Vergleich zum Bestandwert des Vorjahres um 6,4 Mio. zurückgeführt werden. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten war ein Anstieg um 4,4 Mio. (unter anderem aus dem Ausweis von Überzahlungen der Debitoren der Kernverwaltung und Steuern des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe) zu verzeichnen. Mit den Veränderungen bei den übrigen Verbindlichkeiten hat die Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten um 0,8 Mio. abgenommen. 2.7 Finanzgesamtlage Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der die Innenfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens beschreibt, beläuft sich auf 18,8 Mio. (Vorjahr: 20,3 Mio. ). Die Abnahme um 1,5 Mio. ist unter anderem auf die Zunahme der Forderungen der Kernverwaltung zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit von -6,4 Mio. und der Finanzierungstätigkeit von -6,4 Mio. ergibt sich letztlich der Bestand an liquiden Mittel zum Jahresende von 34,9 Mio., mithin 6 Mio. mehr als zum Jahresende des Vorjahres. Den größten Anteil an den liquiden Mitteln hat die Kernverwaltung mit 28,5 Mio. (einschließlich Kassenbestand des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld von 6,3 Mio. ). 8

22 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 3 Analyse der Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Coesfeld 3.1 Allgemeines Dieser Lagebericht hat, wie schon eingangs ausgeführt, die Aufgabe und das Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Coesfeld zu vermitteln und diese sowie die Haushaltswirtschaft zu analysieren. Neben den vorstehend bereits gegebenen Erläuterungen zum Ergebnis des Gesamtabschlusses und zur Haushaltswirtschaft im Jahr soll dies nachstehend anhand von Kennzahlen geschehen, die sich an dem aktuellen NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen orientieren und die wirtschaftliche Lage des Konzerns Stadt Coesfeld entsprechend den Bilanzen jeweils zum Ende der Jahre 2010 bis darstellen. Die Kennzahlen können damit als Vergleichsmaßstab zu den gebildeten Kennzahlen der Kernverwaltung dienen. Da die Kennzahlen maßgeblich durch das Ergebnis der jeweiligen Bilanz der Kernverwaltung Stadt Coesfeld geprägt werden, ist zum Vergleich jeweils der Kennzahlenwert der Kernverwaltung für das Jahr angegeben. 3.2 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Ordentliche Erträge x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen 94% 96% 98% 100% 102% 104% 106% ,5% 101,9% ,1% ,4% ,3% 103,5% 101,0% 105,1% Abbildung 1: Aufwandsdeckungsgrad Erläuterung: Die Kennzahl Aufwandsdeckungsgrad zeigt für das Jahr an, dass das Ziel der vollständigen Deckung der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge erreicht werden konnte. Hauptgrund ist die positive Steuerentwicklung, insbesondere bei den Gewerbesteuern im Jahr. Ob sich dies in den Folgejahren fortsetzen wird, ist ungewiss. Gleichzeitig werden aber die ordentlichen Aufwendungen steigen, so dass sich die Quote in den kommenden Jahren wieder verschlechtern könnte. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 104,5% 9

23 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Eigenkapitalquoten 1 und 2 Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Berechnung: Bilanzsumme Bei der Eigenkapitalquote 2 werden zudem die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugeordnet, da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 Berechnung: Bilanzsumme 100,0% 75,0% 50,0% 25,0% 60,5% 60,3% 58,5% 59,0% 57,8% 58,3% 57,2% 57,2% 30,8% 31,2% 30,5% 31,4% 31,3% 32,2% 31,9% 32,7% 0,0% Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Abbildung 2: Eigenkapitalquoten 1 und 2 Erläuterung: Die Eigenkapitalquoten 1 und 2 bewegen sich weiter auf gutem Niveau. Die Höhe der Eigenkapitalquoten 1 und 2 sind vergleichsweise hoch und daher als sehr positiv einzuschätzen. Der gesunkene Wert bis zum Jahr erklärt sich insbesondere durch die notwendige Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für die Schulinfrastruktur. In konnte das Eigenkapital durch das positive Jahresergebnis wieder gestärkt werden. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 42,9% bzw. 68,2% Fehlbetragsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl neben Gewinn- und Verlustvorträgen ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen Posten der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz gesetzt. negatives Jahresergebnis x ( 100) Berechnung: Gewinn- und Verlustvorträge + Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage 10

24 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% 3,5% 4,0% ,4% 2011 kein Fehlbetrag ,7% 2013 kein Fehlbetrag ,1% kein Fehlbetrag kein Fehlbetrag kein Fehlbetrag Abbildung 3: Fehlbetragsquote Erläuterung: Aufgrund des positiven Gesamtjahresergebnisses beträgt die Fehlbetragsquote 0%. Auch wenn in den Jahren 2010, 2012 und 2014 Fehlbeträge ausgewiesen wurden, so ist es dennoch erfreulich, dass über den angegebenen Zeitraum bis kumulativ ein Überschuss von 4,9 Mio. erwirtschaftet werden konnte. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 0% 3.3 Analyse der Vermögenslage Infrastrukturquote Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da es in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Berechnung: Bilanzsumme 60% 52,8% 51,7% 50% 48,3% 47,6% 47,2% 47,3% 45,8% 44,3% 40% Abbildung 4: Infrastrukturquote Erläuterung: Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Infrastrukturquote nochmals ein Rückgang von 1,5% zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Anstieg der Bilanzsumme um 12,1 Mio., während das Infrastrukturvermögens lediglich um knapp 0,5 Mio. 11

25 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld zurückgegangen ist. In den kommenden Jahren sind erhebliche Investitionen in die Infrastruktur geplant, die mit angesammelten liquiden Mitteln finanziert werden können, so dass dann die Quote wieder langsam ansteigen dürfte. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 27,6% Abschreibungsintensität Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% ,8% 9,2% 9,0% 9,0% 9,2% 9,9% 8,6% 12,7% Abbildung 5: Abschreibungsintensität Erläuterung: Die Abschreibungsintensität hat um 1,3 Prozentpunkte abgenommen. Das hängt u. a. mit der vollständigen Abschreibung von Vermögensgegenständen als auch mit außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres zusammen. In den nächsten Jahren dürfte sich nach Durchführung der geplanten Investitionen die Abschreibungsintensität wieder erhöhen. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 8,3% Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 Berechnung: Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen 12

26 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% ,6% 43,2% 39,4% 43,3% 43,1% 41,9% 40,5% 42,3% Abbildung 6: Drittfinanzierungsquote Erläuterung: Die Drittfinanzierungsquote ist ein Indikator für die Mobilisierung von Fördermitteln, die als Sonderposten passiviert werden und zukünftige Haushalte entlasten. Sie ist im Jahr um 1,8 Prozentpunkte gestiegen, was insbesondere mit den Zuwendungen des Landes, z. B. für das Berkelprojekt zusammenhängt. Die Quote sollte möglichst auf diesem vergleichsweise hohen Niveau gehalten werden und sämtliche Fördermöglichkeiten bei Investitionsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 64,6% Investitionsquote Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Bruttoinvestitionen x 100 Berechnung: Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen 120% 100% 80% 81,6% 76,7% 87,9% 96,4% 60% 54,9% 48,1% 40% 20% 32,4% 21,9% 0% Abbildung 7: Investitionsquote Erläuterung: Die Investitionsquote spiegelt die Gesamtheit von Reinvestitionen und Neuinvestitionen wider. Die hohen Werte in 2013 und 2014 waren bedingt durch den Erwerb von Finanzanlagen. In ist die Quote deutlich auf 87,9% gestiegen. Hauptgrund für die Steigerung waren die erheblichen Investitionen der Kernverwaltung in die Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Teilerneuerung des Wasserwerks Lette inklusive neuer Rohwasserleitungsverlegungen der Stadtwerke. Der weitere Anstieg in hängt bei ei- 13

27 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld nem im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mio. geringeren Investitionsvolumen mit gesunkenen Abschreibungen und Abgängen im Konzern zusammen. Die geplanten umfangreichen Investitionen in den nächsten Jahren lassen eine weiterhin hohe Investitionsquote erwarten. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 95,2% 3.4 Analyse der Finanzlage Anlagendeckungsgrad 2 Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Berechnung: (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen 80% 85% 90% ,8% 88,7% 86,4% 86,1% 83,9% 85,2% 83,1% 86,0% Abbildung 8: Anlagendeckungsgrad 2 Erläuterung: Der Anlagendeckungsgrad 2 ist im Jahr um 2,9 Prozentpunkte angestiegen. Insbesondere durch die gute wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen relativ hohen Steuererträge konnte das Eigenkapital gestärkt werden. Des Weiteren erhöhten sich die Sonderposten durch neue Landeszuwendungen für Investitionen. Bei einem im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegenen Anlagevermögen hat dies zu einem Anstieg der Quote geführt. Ziel sollte aber nach der sogenannten goldenen Bilanzregel die Erreichung eines Wertes von mindestens 100% sein. Ein Anlagendeckungsgrad 2 von 100% würde bedeuten, dass das Anlagevermögen zu 100% mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital gedeckt ist. Damit wäre die Finanzierung der langfristig gebundenen Vermögensgegenstände über langfristig zur Verfügung stehende Finanzmittel sichergestellt. Die goldene Bilanzregel ist Ausfluss des grundsätzlichen Prinzips der Fristenkongruenz in der horizontalen Bilanzstruktur (sogenannte goldene Finanzierungsregel ). Dieses Prinzip fordert, dass die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen grundsätzlich der Dauer der Kapitalüberlassung entsprechen soll. Langfristig gebundenes Vermögen soll durch langfristiges Kapital, kurzfristig gebundenes Vermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert sein. Der Anlagendeckungsgrad 2 stellt auf die Beziehung zwischen langfristigen (> 5 Jahre) Fremdkapital und Eigenkapital auf der einen und Anlagevermögen auf der anderen Seite ab. Es sei darauf hingewiesen, dass das Anlagevermögen durchaus auch Anlagegüter mit einer (Rest-)Nutzungsdauer von weniger als 5 Jahren enthalten kann. Hier würde auch eine 14

28 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Deckung über Fremdkapital mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren dem Prinzip der Fristenkongruenz entsprechen. Dieses bleibt jedoch bei der Berechnung des Anlagendeckungsgrades 2 unberücksichtigt. Der im Gesamtabschluss der Stadt Coesfeld für das Jahr ausgewiesene Wert von 86% ist insoweit zu relativieren (Eine Angabe dieser Kennzahl erfolgt analog zum Jahresabschluss der Kernverwaltung aufgrund der NKF-Anforderungen). Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 91,3% Dynamischer Verschuldungsgrad Mit Hilfe der Kennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Die Kennzahl gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Effektivverschuldung (Gesamtes Fremdkapital Liquide Mittel kurzfristige Forderungen) Berechnung: Saldo (Cash Flow) aus laufender Geschäftstätigkeit Wert laut Bilanz zum Dynamischer Verschuldungsgrad in Jahren ,1 Jahre : 12,1 Jahre : 15,3 Jahre : 10,3 Jahre : 6,3 Jahre : 6,6 Jahre : 4,3 Jahre : 4,2 Jahre Abbildung 9: Dynamischer Verschuldungsgrad Erläuterung: Der dynamische Verschuldungsgrad hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert, weist aufgrund des guten Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Innenfinanzierungspotential des Konzerns) einen niedrigen Wert aus und unterstreicht damit, dass eine grundsätzliche Schuldentilgungsfähigkeit des Konzerns Stadt Coesfeld durchaus gegeben ist. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 7,3 Jahre Liquidität 2. Grades Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Berechnung: (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten 15

29 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 250% 200% 150% 100% 120,8% 145,5% 184,5% 190,1% 176,0% 224,4% 199,1% 227,3% 50% 0% Abbildung 10: Liquidität 2. Grades Erläuterung: Die Liquidität 2. Grades liegt in allen Jahren deutlich über dem Zielwert von 100%. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 241,1% Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge oftmals über kurzfristige Kredite zur Liquiditätssicherung finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage der Kommune auswirken. Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Berechnung: Bilanzsumme 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 6,0% 7,0% ,9% 4,6% 4,7% 4,4% 4,9% 4,6% 5,6% 6,0% Abbildung 11: Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Erläuterung: Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote sollte in der Regel den Wert von 5 Prozent unterschreiten. Dieses Ziel wurde in den Vorjahren erreicht. Im Jahr liegt der Wert darüber, da sich - trotz Rückzahlung von kurzfristigen Investitionskrediten der Kernverwaltung - die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Teilkonzerns Wirtschaftsbetriebe erhöht haben. Dies ist aber unproblematisch, da die dafür notwendigen liquiden Mittel bereitstehen. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 4,6% Zinslastquote Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 16

30 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Finanzaufwendungen x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen 3% 2,2% 2,1% 2,2% 2% 1% 1,8% 1,7% 1,6% 1,3% 1,1% 0% Abbildung 12: Zinslastquote Erläuterung: Die Zinslastquote ist in weiter gesunken. Zum einen sind die Aufwendungen für Zinsen gesunken, zum anderen aber auch die ordentlichen Aufwendungen gestiegen. In der Summe führt dies zu einem deutlichen Sinken der Quote. Ziel ist es, die Aufwendungen für Zinsen in den Folgejahren weiter zu senken, den Anstieg der ordentlichen Aufwendungen aber zu begrenzen. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 0,6% 3.5 Analyse der Ertrags- und Aufwandslage Netto-Steuerquote Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde selbst finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, die Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. (Steuererträge Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Deutsche Einheit) x 100 Berechnung: Ordentliche Erträge Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Deutsche Einheit 20,0% 21,0% 22,0% 23,0% 24,0% 25,0% 26,0% 27,0% 28,0% ,0% 25,4% 26,6% 25,2% 26,0% 26,5% 26,3% 27,4% Abbildung 13: Netto-Steuerquote 17

31 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Erläuterung: Die Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,1% gestiegen. Ursächlich hierfür sind die im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen mehr gestiegenen Netto-Steuererträge. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 54,4% Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 Berechnung: Ordentliche Erträge 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% ,3% 7,8% 8,7% 9,4% 9,5% 10,3% 10,7% 15,0% Abbildung 14: Zuwendungsquote Erläuterung: Die Zuwendungsquote liegt weiterhin auf einem guten Niveau. Sie ist auch im Zusammenspiel mit der Steuerquote und Gewerbesteuererträgen zu sehen. Sinkende Steuererträge würden in der Folge zu höheren Schlüsselzuweisungen führen, was die Quote nach oben bewegen würde. Der Anstieg der Quote erklärt sich insbesondere mit der erhöhten Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen Dritter für städtische Investitionsmaßnahmen. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 20,3% Personalintensität Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Personalaufwendungen x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen 18

32 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Transferaufwandsquote Mit dieser Kennzahl lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an öffentliche und private Haushalte, an Unternehmen, Vereine, etc. erfolgen. Die Kennzahl unterstützt einen interkommunalen Vergleich eher als die Angabe der absoluten Höhe der Transferleistungen. Transferaufwendungen x 100 Berechnung: Ordentliche Aufwendungen 0% 100% ,7% 44,3% 20,3% 21,7% ,1% 47,0% 20,4% 18,5% ,3% 47,8% 19,4% 19,5% ,0% 48,0% 20,3% 17,7% ,4% 47,0% 21,5% 17,1% 14,7% 46,7% 21,7% 16,9% 14,8% 42,9% 23,8% 18,5% 15,9% 42,5% Personalintensität Transferaufwandsquote 24,4% 17,2% Sach- u. Dienstleistungsintensität übrige Aufwendungen Abbildung 15: Personalintensität, Sach- und Dienstleistungsintensität, Transferaufwandsquote Erläuterung: Bei den Kennzahlen handelt es sich um das Ergebnis aus dem Verhältnis von einzelnen Aufwendungen zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen. Hier steht insoweit das Anteilsverhältnis im Fokus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Veränderung der Kennzahl zum Vorjahr sowohl aus der Veränderung des Einzelaufwandes als auch durch eine Veränderung der gesamten ordentlichen Aufwendungen ergibt. Ohne Sicht auf die absoluten Zahlen kann ein Anstieg oder eine Abnahme des jeweiligen Aufwandes mit diesen Kennzahlen nicht eingeschätzt werden. Im Jahr sind die ordentlichen Gesamtaufwendungen um 3,2% gestiegen. Bei der Personalintensität ist im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg erkennbar, der durch erhöhte Aufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen als auch durch die Aufstockung von Rückstellungen für Pensionen bedingt ist. Die Sach- und Dienstleistungsintensität hat nur unwesentlich um 0,4 Prozentpunkte abgenommen. Die Transferaufwendungsquote ist aufgrund erhöhter Leistungen im Sozialbereich (insbesondere Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen,) um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. Zum Vergleich: Kernverwaltung Stadt Coesfeld in : 19% 14,5% 47% 19,5% 19

33 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld 4 Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 4.1 Kernhaushalt der Stadt Coesfeld Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Lage ist nach wie vor gut, wenngleich die Erwartungen für die Zukunft leicht eingetrübt gesehen werden. Die aktuelle Lage bedeutet auch Chancen für den städtischen Haushalt. Die derzeit gute Lage sollte genutzt werden, Vorsorge für zukünftige Belastungen zu betreiben, die städtische Infrastruktur auf einem angemessenen Niveau zu halten und die Verschuldung abzubauen Substanzverlust durch Abschreibungen Ein großes finanzielles Risiko wird im notwendigen Reinvestitionsbedarf in die Schul- und Verkehrsinfrastruktur gesehen. Bei steigenden Zinsen besteht somit die Gefahr, dass zu den Haushaltsbelastungen durch Abschreibungen auch deutlich höhere jährliche Zinszahlungen auf die Stadt zukommen könnten. Daher sollte in der derzeit guten konjunkturellen Lage weiter Liquidität angespart werden, um die Höhe der notwendigen Kreditaufnahmen begrenzen zu können. Als Risiko ist anzusprechen, dass dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge derzeit nicht in ausreichendem Umfang neue Investitionen gegenüberstehen. Die Investitionsquoten erreichten in vielen vergangenen Jahren nur unterdurchschnittliche Werte. Die Zahlen werden aber dadurch relativiert, dass die Verschuldung deutlich abgebaut und die Liquiditätslage der Stadt derzeit als relativ positiv beurteilt werden kann. Zudem wird es in den nächsten Jahren zu erheblicher Investitionstätigkeit kommen, die aktuell bei einigen Projekten bereits angelaufen ist Eigenkapital Für die Jahre 2007 bis ist im Durchschnitt ein Haushaltsausgleich erzielt worden. Aber in den kommenden Jahren sind große Anstrengungen nötig, um einen Eigenkapitalverzehr zu verhindern, da dieser tendenziell zu Verschuldung und steigenden Zinslasten führt. So ermittelte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) in der überörtlichen Prüfung von eine strukturelle Deckungslücke von rund jährlich im Haushalt der Stadt Coesfeld. Um den drohenden Eigenkapitalverlust abzuwenden empfiehlt die GPA NRW, dass die Stadt ihre Konsolidierungsbemühungen unbedingt fortführen sollte Kommunaler Finanzausgleich (insbesondere Schlüsselzuweisungen) Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Landesregierung sieht vor, finanzielle Verwerfungen zwischen den Kommunen bei den Schlüsselzuweisungen - insbesondere durch den verstärkten Soziallastenansatz - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sowie einzuholender Fachexpertise im bestehenden System des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu beseitigen. Das Instrument der Einwohnerveredelung im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz sollte wissenschaftlich überprüft werden. Daher wird die Chance gesehen, dass der ländliche Raum und somit auch Coesfeld in künftigen Jahren wieder stärker am gemeindlichen Finanzausgleichssystem partizipieren könnte. Bekannt ist jedoch noch nicht, wie eine entsprechende Gegenfinanzierung seitens des Landes ausgestaltet werden soll. Insofern bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu spürbaren Verbesserungen kommt oder ob es zu finanziellen Belastungen der Kommunen an anderer Stelle kommen wird. Dies stellt ein potentielles Risiko dar. Konkret eingetreten ist dieses Risiko nun durch die deutlich stärkere Beteiligung der Kommunen an der Krankenhausfinanzierung durch eine höhere Krankenhausinvestitionsumlage. 20

34 4.1.5 Kreisumlage Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld sieht für das Haushaltsjahr 2019 einen gegenüber dem Vorjahr sinkenden Hebesatz zur allgemeinen Kreisumlage von 28,9 v. H. auf 28,07 v. H. vor. Der von der Stadt Coesfeld zu leistende Zahlbetrag wird dennoch von 13,7 Mio. auf nunmehr 14,3 Mio. steigen. Generell sieht die Aufsichtsbehörde die geringe Eigenkapitalausstattung des Kreises als nicht unkritisch an. Auch unter Berücksichtigung weiterer Belastungen und der Entwicklung der Landschaftsumlage ist es daher nicht auszuschließen, dass der Kreis zukünftig den Hebesatz der Kreisumlage deutlich anheben wird. Dies würde sich unmittelbar auf die von der Stadt an den Kreis zu zahlende Kreisumlage auswirken, welches somit ein potentielles Risiko für den städtischen Haushalt darstellt Aufwendungen für Sozialleistungen Ein Risiko wird auch weiterhin in der Entwicklung der von der Stadt (direkt oder über die Kreisumlage) aufzuwendenden Sozialleistungen gesehen, etwa im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendhilfe. Finanzielle Risiken sind auch in der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu sehen. Eine große Herausforderung wird in den nächsten Jahren darin bestehen, anerkannte Flüchtlingen mit Bleiberecht in die Gesellschaft zu integrieren. Dies wird noch vieler weiterer Kraftanstrengungen bedürfen, die auch einen Finanzmitteleinsatz erfordern werden. 4.2 Tochtergesellschaften Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Chancen werden im Kooperationsprojekt mit den Stadtwerken Borken, insbesondere aus Personal- und Markteffekten sowie Prozessoptimierungen, gesehen. In 2018 wurde die gemeinsame Organisationsstruktur der beteiligten Unternehmen durch die Gründung der Emergy institutionalisiert. Die Risiken des Konzerns leiten sich im Wesentlichen aus den Risikomanagementsystemen der Stadtwerke Coesfeld und der Bäder- und Parkhausgesellschaft ab. In diesem Zusammenhang wird der zunehmenden Wettbewerb und harte Preiswettkampf, der für die Stadtwerke Coesfeld eine intensive Marktbeobachtung, Kundenbindungsmaßnahmen und die Entwicklung neuer Produkte erfordert, als Risiko gesehen. Einzelrisiken bei den Bädern und Parkhäusern wird weiterhin im baulichen und technischen Sanierungsbedarf gesehen. Das Risikomanagementsystem wurde letztmalig im Dezember aktualisiert. Bestandsgefährdende Risiken für die Unternehmen wurden nicht identifiziert. Die Gesamtrisikolage liegt wie in den Vorjahren auf einem guten Niveau und konnte durch verschiedene Risikosteuerungsmaßnahmen verbessert werden. Für 2018 wird für den Konzern ein Jahresüberschuss in Höhe von und somit ein durchschnittlich gutes Ergebnis prognostiziert Stadtwerke Coesfeld GmbH Die Überprüfung der Risikolage wurde letztmalig im Dezember durchgeführt. Sämtliche bestehenden Risiken wurden hierbei überprüft und neue Risiken bewertet. Die Gesamtrisikolage liegt wie in Vorjahren auf einem guten Niveau und konnte durch Risikosteuerungsmaßnahmen verbessert werden. 21

35 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld Durch die zunehmende Einspeisung dezentraler Stromerzeugungsanlagen können gegebenenfalls höhere Investitionen zur Netzanpassung bzw. -verstärkung erforderlich werden. Im Einzugsbereich des Wasserwerks Lette werden Risiken gesehen, die durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen verursacht werden. Aktuelle Tendenzen einzelner Wasserversorger zur Anpassung ihrer Tarifsysteme auf Systempreise könnten zur Intervention der Kartellbehörde hinsichtlich bisheriger Kalkulationssätze führen. Schwankende Energiepreise und mengen zählen weiterhin zu den wesentlichen Einkaufsrisiken. Mittels eines Prognosemanagements wird der Einkauf weiter strukturiert und optimiert. Durch die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems wurden digitale Strukturen und Prozesse analysiert, dokumentiert und sich hieraus ergebende Risiken minimiert. Chancen werden insbesondere in der Konzentration auf den Bündelkundenvertrieb sowie im Kooperationsprojekt mit den Stadtwerke Borken/Westf., insbesondere aus Personal und Markteffekten sowie Prozessoptimierungen gesehen. Im Jahr 2018 wurde die gemeinsame Organisationsstruktur der beteiligten Unternehmen durch die Gründung der Emergy institutionalisiert. Für das Jahr 2018 wird ein Ergebnis von rund 2,9 Mio. erwartet Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Um die Anforderung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu erfüllen, führt die Gesellschaft eine Analyse, Bewertung, Steuerung und Überwachung der einzelnen Risiken im Hinblick auf die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe sowie die sich daraus ergebende Nutzung von Chancen durch. Diese Überprüfung fand letztmalig im Dezember stand. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Risikolage nahezu unverändert. Weiterhin ergeben sich Einzelrisiken durch den baulichen und technischen Sanierungsbedarf bei den Bädern und Parkhäusern. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich. Chancen werden im Kooperationsprojekt mit den Stadtwerken Borken/Westf., durch das die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit beider Unternehmen langfristig gesichert werden soll, gesehen. Dazu wurden qualitative und quantitative Synergien identifiziert, auf deren Basis Anfang 2018 durch die Gesellschafter der beteiligten Unternehmen eine gemeinsame Führungs- und Servicegesellschaft gegründet wurde. Die Aufbauorganisationen der beteiligten Unternehmen sollen vereinheitlicht sowie deren Führungskräfte in die gemeinsame Gesellschaft überführt werden. Zudem wurde ein Gemeinschaftsbetrieb gebildet. Auf dieser Basis sollen in den kommenden Jahren die Prozesse der beteiligten Unternehmen harmonisiert und deren Zukunftsfähigkeit gestärkt werden. Für das Geschäftsjahr 2018 rechnet die Geschäftsführung mit Besucherzahlen auf durchschnittlichem Niveau, die abhängig von der Witterung während der Freibadsaison schwanken können. Für die CoeSauna werden rückläufige Besucherzahlen erwartet, da die erforderlichen Maßnahmen zur Neugestaltung der Sauna zu Störungen des Regelbetriebs führen werden. Die Auslastung der Schwimmhalle Lette ist durch das Schul- und Vereinsschwimmen sichergestellt. Für die Parkhäuser prognostiziert die Geschäftsführung Nutzungszahlen, die sich im Mittel der Jahre und bewegen werden. Insgesamt wird ein Verlust von 1,92 Mio. erwartet. 22

36 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld omnion GmbH Ein Risiko für die Geschäftstätigkeit besteht durch die technische Weiterentwicklung von Kupferleitungen. Höhere Bandbreiten könnten in Konkurrenz zu der bestehenden Glasfasertechnik stehen. Chancen ergeben sich gleichermaßen durch die aktuell höheren Übertragungsgeschwindigkeiten der Glasfaser gegenüber der Kupferleitung. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Eine Risikoüberarbeitung aufgrund geringer Änderungen in der Risikostruktur soll alle drei Jahre stattfinden. Im ersten Halbjahr erfolgte eine ganzheitliche Risikoüberarbeitung aller Abteilungen. Als wesentliches Risiko wird die Gefahr eines Datenverlustes im EDV- Bereich gesehen, welchem durch Datensicherungen, räumlicher Auslagerung und Virenschutzsystemen Rechnung getragen wird. Es wird mit weitgehend konstanten Gebühren gerechnet. Die erwarteten Jahresüberschüsse lassen auch zukünftig eine Stärkung des Eigenkapitals und eine Ausschüttung an die Stadt Coesfeld zu. Investitionen sollen insbesondere in die Erneuerung der Schlammentwässerung, die Erweiterung verschiedener Regenrückhaltebecken sowie die hydraulische Kanaloptimierung in der Innenstadt (Erneuerung Mischwassersammler Letter Straße/Hinterstraße) erfolgen Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh Im Bereich des Industriepark Nord.Westfalen (IPNW) werden insbesondere die Flächen der ehemaligen Schießanlage nach Sandabgrabungen durch den beauftragten Unternehmer schrittweise ab 2019 bis 2029 für den Abverkauf von Gewerbeflächen an ansiedlungswillige Unternehmer abgegeben. Aufgrund der inzwischen guten Nachfrage nach Gewerbegrundstücken wird auch für den Bereich IPNW - 120/5 ein Bebauungsplan aufgestellt und die Optierung weiterer Flächen außerhalb des eigentlichen "Kasernengeländes'' geprüft. Vorgesehen sind in 2018 mindestens ein Verkauf von zwei je ca m² großen Flächen an zwei Unternehmer. Dabei ist ein Kaufvertrag bereits abschlussbereit ausgehandelt und die Beurkundung noch für den Juli 2018 vorgesehen. Vorgesehen ist die Übertragung der öffentlichen Flächen und Erschließungsanlagen in den Abschnitten 120/1 bis 120/3 des IPNW an die Stadt Coesfeld gegen entsprechende Übernahmeentgelte, die sich nach dem endgültigen Vermessungsergebnis und erreichten Ausbauzustand der Anlagen richten. Die entsprechenden Anlagen und Flächen in den Abschnitten 120/4 bis 120/5 folgen dann in den nächsten Jahren Zug um Zug. Auf die Übernahmeentgelte hat die Stadt Darlehen und Anzahlungen geleistet. Die Übergabe der Erschließungsanlagen in den Baugebieten Hengtesportplatz und Marienburg ist für 2018 vorgesehen. Es wird mit einem Überschuss in Höhe der kalkulierten Marge gerechnet. Für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 wird bei planmäßigem Verlauf ein Jahresüberschuss von zusammen rund 1,1 Mio. erwartet. 4.3 Gesamtrisikolage Die Gesamtrisikolage des Konzerns Stadt Coesfeld liegt auf einem guten Niveau. Die gesamte Haushaltswirtschaft im Konzern Stadt, sollte jedoch weiterhin darauf ausgerichtet 23

37 Gesamtlagebericht zum Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Coesfeld bleiben, das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Anlagevermögen auf einem angemessenen Niveau zu erhalten und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen sowie die Höhe des Eigenkapitals der Gesamtbilanz zumindest zu sichern und soweit möglich zu stärken. 5 Organe und Mitgliedschaften Die Übersicht über die Organe, Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, sowie die einzelnen Mitgliedschaften ist als Anlage 1 dem Lagebericht beigefügt. Coesfeld, den Stadt Coesfeld Klaus Volmer Kämmerer Heinz Öhmann Bürgermeister 24

38 Verwaltungsvorstand Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Öhmann, Heinz Bürgermeister Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH Gesellschafterversammlung der Bäder-und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh (jeweils Vorsitzender) Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Westmünsterland Verwaltungsrat und Beirat der Sparkasse Westmünsterland (beratende Teilnahme) Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl (stellv. Mitglied) Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Lenkungsausschuss Regionale Agentur GmbH Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Mitgliederversammlung und Aufsichtsrat (stellv. Vorsitzender) der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld e.g. und der Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbh Mitgliederversammlung der Wohnungsgenossenschaft e.g. Kuratorium Stiftung St. Vincenz (stellv. Vorsitzender) Kuratorium Stiftung St. Katharinen (stellv. Vorsitzender) Kuratorium Sparkassenstiftung für den Kreis Coesfeld Vorstand der Stiftung Vikarie Meiners Vorstand Bücking sche Jugendstiftung Stiftungsrat Bürgerstiftung Coesfeld Deutscher Städte- und Gemeindebund (stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr) Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Präsidiumsmitglied des Finanzausschusses) Mitgliederversammlung und Euregiorat des deutsch-niederländischen Zweckverbandes Euregio Vorstand Landesgruppe Verband kommunaler Unternehmen (VKU) NRW Regionalbeirat des Gemeindeversicherungsverbandes DRK Ortsverein (Vorsitzender) Beirat Betriebshilfsdienst St.-Johannes Lette LAG Lokale Aktionsgruppe Region Baumberge e.v. (Vorsitzender) Stadtmarketingverein Coesfeld und Partner (stellv. Vorsitzender) Backes, Thomas Beigeordneter Stellv. Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH Stellv. Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Stellv. Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Vorstand / Geschäftsführung (nebenamtlich) der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld e.g.

39 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Backes, Thomas Beigeordneter Mitgliederversammlung der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld e.g. Geschäftsführung (nebenamtlich) der Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbh Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Gesellschafterversammlung IPNW Business Park Verwaltungs-GmbH Geschäftsführer der IPNW Business Park Verwaltungs-GmbH Gesellschafterversammlung IPNW Business Park GmbH & Co. KG Geschäftsführer der IPNW Business Park GmbH & Co. KG Aufsichtsrat der Christophorus-Trägergesellschaft mbh (Vorsitz) Aufsichtsrat der Klinik am Schlossgarten GmbH (Vorsitz) Aufsichtsrat der Christophorus-Klinik GmbH (Vorsitz) Aufsichtsrat der Christophorus-Servicegesellschaft mbh (Vorsitz) Aufsichtsrat der Christophorus Altenhilfe GmbH (Vorsitz) Kuratorium der Stiftung St. Katharinenstift Robers, Dr. Thomas Beigeordneter Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Euregio Mitglied im Vorstand der Freizeit- und Bildungsstätte der katholischen Jugend Coesfeld e.v. Volmer, Klaus Kämmerer Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

40 Ratsmitglieder Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Ahrendt-Prinz, Charlotte Verwaltungsfachangestellte Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Bachmann, Dennis --- Bachelor of Laws Beck, Stephan Diplom Verwaltungswirt Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Bischoff, Annette --- Diplom Agraringenieurin Böcker, Walter Rentner Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Bolwerk, Richard Diplom Ingenieur Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Vorsitzender im Lenkungsgremium der Envizert GmbH Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Mitglied des Beirates der Sparkasse Westmünsterland Borgert, Elisabeth Kauffrau Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh

41 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Böyer, Robert Industriedruckmeister / Betriebswirt Stellv. beratendes Mitglied Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Bücking, Thomas Vermessungstechniker Vorstandsmitglied im dem Freizeit- und Bildungsstätte der kath. Jugend Coesfeld e.v. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland Dicke, Nicole Rechtsanwältin Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Entrup, Rudolf Diplom Ingenieur / Rentner Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stellv. Mitglied Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Fascher, Ulrike Pharmareferentin Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Westmünsterland Frieling, Norbert Rechtsanwalt und Notar Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Beirat der Sparkasse Westmünsterland Sachkundiges Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Westmünsterland Goerke, Dieter Soldat a.d. Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh

42 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Hagemann, Norbert Pensionär Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Hallay, Günter Diplom Verwaltungswirt Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Westmünsterland Haveresch, Bernhard Landwirt Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes EUREGIO Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Stellv. Mitglied Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Heiming, Michael Elektrotechniker Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Hesse, Uwe Rentner Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Vorsitzender des Betriebsausschusses des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Kämmerling, Ludger Arzt Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Kestermann, Bernhard Landwirt Wasser- und Bodenverband Oberer Heubach Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld

43 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Korth, Wilhelm Landwirt Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Kraska, Wolfgang Lehrer Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Kretschmer, André Obermonteur HSK Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Lammerding, Bernhard Reg. Beschäftigter Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Michels, Thomas Kfz.-Meister Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh LAG Lokale Aktionsgruppe Region Baumberge e.v. Micke, Christoph Arzt für Allgemeinmedizin Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Musholt, Tobias Informatiker Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Stellv. Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Verbandsversammlung des Zweckverbandes EUREGIO e.v. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW

44 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Nielsen, Ralf Kaufmännischer Angestellter Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Peters, Hermann-Josef Diplom Ingenieur Architektur Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Potthoff, Irmgard Rentnerin --- Rengshausen, Bernd Lehrer Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland Schürhoff, Horst Pensionär Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Schulze Spüntrup, Josef --- Amtlicher Fleischassistent Sokol, Peter Kaufmann Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Stallmeyer, Thomas Medizintechniker Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh

45 Mitgliedschaften gem. 95 Abs. 2 GO NRW in Suhren, Bettina --- Polizeikommissarin Tranel, Gerrit Wirtschaftsgeograph Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stellv. sachkundiges Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland Vennes, Martina --- Einzelhandelskauffrau Vogt, Hermann-Josef Angestellter / Diplom Ingenieur Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Beratendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Walfort, Inge Selbstständig / Industriekauffrau Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Coesfeld e.v. Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Wedhorn, Lutz --- Jurist

46 Entwurf Anlage I 2. Gesamtbilanz Stadt Coesfeld zum 31. Dezember A K T I V A P A S S I V A P A S S I V A Haushaltsjahr Vorjahr Haushaltsjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände , ,00 I. Allgemeine Rücklage , ,29 II. Ausgleichsrücklage , ,49 II. Sachanlagen III. Gesamtjahresergebnis , ,91 IV. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter , ,00 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , ,69 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,26 3. Infrastrukturvermögen B. Sonderposten 3.1. Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , ,00 I. Sonderposten für Zuwendungen , , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , ,00 II. Sonderposten für Beiträge , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , ,60 III. Sonderposten für den Gebührenausgleich , , sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , ,98 IV. Sonstige Sonderposten , , , , , ,65 4. Bauten auf fremden Grund und Boden , ,74 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , ,02 6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , ,06 C. Rückstellungen 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,14 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , ,60 I. Pensionsrückstellungen , , , ,50 II. Rückstellungen für Deponien und Altlasten ,00 0,00 III. Instandhaltungsrückstellungen , ,65 III. Finanzanlagen IV. Steuerrückstellungen , ,83 V. Sonstige Rückstellungen , ,59 1. Anteile an assozierten Unternehmen 0, , , ,07 2. Übrige Beteiligungen , ,38 3. Wertpapiere des Anlagevermögens , ,79 4. Ausleihungen , ,20 D. Verbindlichkeiten , , , ,77 I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , ,15 II. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen B. Umlaufvermögen wirtschaftlich gleichkommen 9.047, ,16 III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,74 IV. Sonstige Verbindlichkeiten , ,35 I. Vorräte V. Erhaltene Anzahlungen , , , ,46 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , ,98 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände E. Passive Rechnungsabgrenzung , ,99 1. Forderungen , ,15 2. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,07 III. Wertpapiere des Umalufvermögens ,25 0,00 IV. Liquide Mittel , , , ,86 C. Aktive Rechnungabgrenzung , , , , , ,86

47 Entwurf Anlage I 3. Gesamtergebnisrechnung Stadt Coesfeld Ergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember Gesamtergebnisrechnung des Haushaltsjahres Ergebnis des Vorjahres 1. Steuern und ähnliche Abgaben , ,52 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,16 3. Sonstige Transfererträge , ,90 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , ,43 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,76 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , ,93 7. Sonstige ordentliche Erträge , ,12 8. Aktivierte Eigenleistungen , ,32 9. Bestandsveränderungen , , Ordentliche Gesamterträge , , Personalaufwendungen , , Versorgungsaufwendungen , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , Bilanzielle Abschreibungen , , Transferaufwendungen , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , Ordentliche Gesamtaufwendungen , , Ordentliches Gesamtergebnis , , Finanzerträge , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , Gesamtfinanzergebnis , , Gesamtjahresergebnis , , Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis , ,72 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 24. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen , , Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0, , Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen , , Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen ,04 0, Verrechnungssaldo , ,68

48 Anlage I Gesamtanhang 4.1. Allgemeines Die Stadt Coesfeld hat zum 1. Januar 2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Erstmals für das Haushaltsjahr 2010 wurde ein Gesamtabschluss nach den 49 ff. GemHVO NRW aufgestellt. Dieser besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang ( 51 Abs. 2 GemHVO NRW) einschließlich Kapitalflussrechnung ( 51 Abs. 3 GemHVO NRW) und Verbindlichkeitenspiegel ( 49 Abs. 3 i. V. m. 47 GemHVO NRW). Hinsichtlich der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung wurden die VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW (Anlage 27 und 28) beachtet. Die Zuordnung der Jahresabschlusspositionen zum Gesamtabschluss erfolgte gemäß Anlage 26 des VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW. Hinsichtlich des Gesamtverbindlichkeitenspiegels wurde Anlage Abs. 3 i. V. m. 47 GemHVO NRW beachtet. Neben den relevanten Vorschriften der GO NRW sowie der GemHVO NRW wurden die Regelungen des HGB in der Fassung vom 25. Mai 2009 ( 49 Abs. 4 GemHVO) beachtet Angaben zum Konsolidierungskreis Die Stadt Coesfeld ist an folgenden verselbstständigten Aufgabenbereichen beteiligt und hat diese wie folgt im Gesamtabschluss berücksichtigt (nur Beteiligungen, an denen die Stadt oder ein zu konsolidierendes Tochterunternehmen unmittelbar beteiligt ist): Beteiligung Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH (WBC) Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Vollkonsolidierung Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh (SEG) Stadtwerke Coesfeld GmbH (SWC) u=unmittelbar m=mittelbar Anteil Kommune Beteiligungsbuchwert zum u 100,00 % ,00 u 100,00 % ,56 u 100,00 % ,00 1 % u, 99 % m über WBC 100,00 % ,00 (unmittelbar) Konsolidierungsmethode Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH 1 % u, 99 % m über WBC 100,00 % ,00 (unmittelbar) Vollkonsolidierung 1

49 Anlage I 4. Beteiligung Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl u=unmittelbar m=mittelbar Anteil Kommune Beteiligungsbuchwert zum u 67,00 % ,00 Konsolidierungsmethode Grundsätzlich Vollkonsolidierung, aber Anwendung von 116 Abs. 3 GO NRW omnion GmbH m über WBC 51 % ,40 IPNW Business Park Verwaltungs- GmbH IPNW Business Park GmbH & Co. KG Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co KG m über SEG m über SEG m über WBC m über WBC 35,00 % 35,00 % 14,3 % 14,3 % 8.750,00 (mittelbar) ,25 (mittelbar) ,61 (mittelbar) Vollkonsolidierung Grundsätzlich Konsolidierung at equity aber Anwendung von 116 Abs. 3 GO NRW Grundsätzlich Konsolidierung at equity aber Anwendung von 116 Abs. 3 GO NRW Anschaffungskosten Anschaffungskosten Wohnungsgenossenschaft Coesfeld eg IWW Rheinisch Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH Regionale - Agentur GmbH u 8,11 % ,00 u 6,78 % 1,00 m über SWC 2,625 % 0 (mittelbar) u 1,60 % 500,00 Anschaffungskosten Sparkassenzweckverband Westmünsterland Anschaffungskosten Anschaffungskosten Anschaffungskosten 2

50 Anlage I 4. Beteiligung Konsolidierungsmethode Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Wohnungsbauund Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg u=unmittelbar m=mittelbar Anteil Kommune Beteiligungsbuchwert zum u 1,40 % 1.450,38 u 1 % 1,00 u 0,17 % 800,00 Anschaffungskosten EUREGIO Zweckverband Anschaffungskosten Anschaffungskosten Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld wird als verselbstständigter Aufgabenbereich in öffentlich-rechtlicher Organisationsform nach 50 Abs. 1 GemHVO NRW in den Gesamtabschluss einbezogen. Der Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl wäre nach dieser Vorschrift grundsätzlich ebenfalls einzubeziehen. Da sowohl die Bilanzsumme als auch die ordentlichen Erträge weniger als 1 % der entsprechenden Beträge der Gesamtbilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung ausmachen, wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung nach 116 Abs. 3 GO NRW sowohl auf den Einbezug in den Gesamtabschluss als auch auf eine Bilanzierung nach der Equity-Methode verzichtet. Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH, die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh, die Stadtwerke Coesfeld GmbH, die omnion GmbH und die Bäderund Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH werden nach 50 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW aufgrund der bestehenden Stimmenmehrheit vollkonsolidiert. Die Beteiligungen an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG und an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH wurden bis zum 31. Dezember nach der Equity-Methode bewertet. Im Berichtsjahr wurden weitere Anteile an beiden Gesellschaftern veräußert, so dass die Beteiligungsquote nun nur noch 14,3 % beträgt. Der Ausweis der Beteiligungen erfolgt daher zum Bilanzstichtag erstmals nicht mehr als Beteiligung an assoziierten Unternehmen. Die Bewertung der Beteiligungen an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG und an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH, die bislang nach der Equity-Methode vorgenommen wurde, erfolgt zum Bilanzstichtag erstmals zu Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten gelten gemäß DRS 8, Tz. 37 die anteilig verbleibenden Equity-Werte im Veräußerungszeitpunkt. Die Beteiligungen der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbh an der IPNW Business Park Verwaltungs GmbH und der IPNW Business Park GmbH u. Co. KG, die aufgrund der Kündigung der Anteile zum in der Bilanz der SEG seit im Umlaufvermögen ausgewiesen sind, werden nach 116 Abs. 3 GO NRW aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht at equity in den Gesamtabschluss einbezogen. Nach dem nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz sind die Anteile des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland nicht im kommunalen Einzelabschluss und demzufolge auch nicht im Gesamtabschluss zu berücksichtigen. 3

51 Anlage I 4. Bei allen übrigen Beteiligungen besteht weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss, sodass die Bewertung im Gesamtabschluss zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips erfolgt. Eine schematische Übersicht über sämtliche Beteiligungen der Stadt Coesfeld sowie gesonderte Angaben zu den nicht in den Gesamtabschluss einbezogenen kommunalen Beteiligungen sind dem Beteiligungsbericht zu entnehmen, welcher dem Gesamtabschluss beigefügt ist Gesamtabschlussstichtag Der Gesamtabschluss wurde zum Ende des Haushaltsjahres der Kernverwaltung der Stadt Coesfeld, d. h. zum Bilanzstichtag 31. Dezember aufgestellt. Alle einbezogenen Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden ebenfalls auf den Bilanzstichtag der Gemeinde aufgestellt Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Kapitalkonsolidierung Aus dem Einheitsgrundsatz folgt, dass keine Anteile der Kommune an voll zu konsolidierenden, verselbstständigten Aufgabenbereichen im Gesamtabschluss ausgewiesen werden dürfen. Somit sind die Buchwerte der Beteiligungen mit den korrespondierenden Posten des Eigenkapitals aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung). Diese erfolgt grundsätzlich nach 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. 301 HGB. Die Stadt Coesfeld hat in der Eröffnungsbilanz ihres Jahresabschlusses zum 1. Januar 2007 das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld GmbH und die Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh zulässigerweise mit der Eigenkapitalspiegelbildmethode im Rahmen des 55 Abs. 6 GemHVO NRW bewertet und auf eine Neubewertung der verselbstständigten Aufgabenbereiche verzichtet. Für die erstmalige Kapitalkonsolidierung wurde gemäß 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. 301 Abs. 2 HGB auf den Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs, dem Stichtag der kommunalen Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007, abgestellt, sodass für diese verselbstständigten Aufgabenbereiche im Rahmen der Kapitalkonsolidierung weder stille Reserven gehoben wurden noch hieraus ein Unterschiedsbetrag entstanden ist. Für die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH wurde in der Eröffnungsbilanz im Jahresabschluss der Stadt zum 1. Januar 2007 nach 55 Abs. 6 GemHVO NRW das Ertragswertverfahren zur Bestimmung des Beteiligungsbuchwertes verwandt und dieser mit dem Eigenkapital des durch Kettenkonsolidierung entstandenen Eigenkapitals des Teilkonzern Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH zum 1. Januar 2007 einschließlich Minderheitenanteilen der Gemeinde verrechnet. Dies führte zu einem Unterschiedsbetrag in der Kapitalkonsolidierung, der ausschließlich als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld wurde ab dem Zeitpunkt des fiktiven Erwerbs über seine voraussichtliche Nutzungsdauer von vier Jahren bis Ende 2011 abgeschrieben. 4

52 Anlage I Schuldenkonsolidierung Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Aufgabenbereiche wurden miteinander nach 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. 303 HGB verrechnet. Aufrechnungsdifferenzen wurden erfolgswirksam eliminiert, sofern sie das Gesamtergebnis beeinflusst haben. Alle übrigen wurden erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischengewinneliminierung Gegenseitige Aufwendungen und Erträge wurden nach 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. 305 HGB eliminiert. Auf eine Umgliederung der bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung verbliebenen Aufwendungen aus Umsatzsteuer wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung verzichtet. Wesentliche Sachverhalte, die die Notwendigkeit einer Zwischenergebniseliminierung nach 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. 304 HGB begründet hätten, haben sich nicht ergeben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterungen zu Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung Das Wesen der Einheitstheorie besteht darin, dass sie den Konzern Kommune trotz rechtlicher Selbstständigkeit der einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereiche als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung sind daher gemäß 49 Abs. 3 GemHVO NRW für den Gesamtabschluss grundsätzlich die kommunalrechtlichen Vorschriften für Bilanzierung und Bewertung anzuwenden. Ansatz, Ausweis und Bewertung aus den Einzelabschlüssen der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden daher an die Vorschriften der GemHVO NRW angepasst, wobei von zulässigen Vereinfachungsregelungen Gebrauch gemacht wurde. Im Folgenden werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ebenso wie relevante Erläuterungen zu der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung getrennt nach Bilanzpositionen dargestellt: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und, soweit sie einer Abnutzung unterliegen, gemäß 35 GemHVO NRW entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten werden im handelsrechtlichen Mindestumfang aktiviert. Grundsätzlich werden nach 35 Abs. 1 GemHVO NRW Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Die Form der degressiven Abschreibung kann gemäß 35 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW nur angewandt werden, wenn dies dem tatsächlichen Ressourcenverbrauch entspricht. Die Abschreibungen erfolgen gemäß 35 Abs. 3 GemHVO NRW grundsätzlich auf der Grundlage der Tabelle über die ortsüblichen Gesamtnutzungsdauern der Stadt Coesfeld, die sich an der Rahmentabelle des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert. Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden hingegen nur im Bereich der sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude und bei gleicher Art und Funktion überprüft. Auf eine einheitliche Bewertung wurde 5

53 Anlage I 4. verzichtet, da die Auswirkungen für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nicht von wesentlicher Bedeutung wären. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert bis 410,00 Euro ohne Umsatzsteuer werden nach den Regelungen des 35 Abs. 2 GemHVO NRW im Jahr des Zugangs komplett abgeschrieben. Zudem wird ein Anlagenabgang unterstellt. Poolabschreibungen aus den Jahresabschlüssen der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden unverändert übernommen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach 35 Abs. 5 GemHVO NRW vorzunehmen, wenn sich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eines Vermögensgegenstandes ergibt. Bei der Kernverwaltung wurden außerplanmäßige Abschreibungen gem. 35 Abs. 5 GemHVO beim Bilanzposten Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wegen dauerhafter Wertminderungen mit einem Volumen von ,39 erforderlich. Des Weiteren wurden Zuschreibungen gem. 35 Abs. 8 GemHVO bei den Bilanzposten Sonstige unbebaute Grundstücke und Grund und Boden des Infrastrukturvermögens von insgesamt ,00 vorgenommen. Im Einzelabschluss der SEG befinden sich in den Vorräten Grundstücke des Infrastrukturvermögens und Erschließungsanlagen. Aus Sicht des Konzerns handelt es sich hierbei um Anlagevermögen. Erstmalig in 2014 erfolgt eine Umgliederung von den Vorräten in das Infrastrukturvermögen und die Anlagen im Bau. In wurden ,15 in das Infrastrukturvermögen sowie ,84 in die Anlagen im Bau umgebucht. Im Bereich des Finanzanlagevermögens werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen und Ausleihungen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde berücksichtigt. Im Bereich des Umlaufvermögens wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung keine Anpassung von Herstellungskosten aus den Einzelabschlüssen der verselbstständigten Aufgabenbereiche für den Gesamtabschluss vorgenommen. Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert. Zum Verkauf anstehende Baulandflächen werden unter den Vorräten bilanziert. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Sofern der niedrigere beizulegende Wert geringer war, wurden Abschreibungen auf diesen vorgenommen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bilanziert. Den Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Zusammenfassung von Forderungsarten und Ausleihungen wird auf Basis der Mindestgliederung gemäß dem vom Innenministerium herausgegebenen Muster zur Gesamtbilanz vorgenommen. Beim Eigenkapital werden unter der Position der Allgemeinen Rücklage unter anderem das gezeichnete Kapital sowie die Kapital- u. Gewinnrücklagen und die Gewinn- u. Verlustvorträge der verselbstständigten Aufgabenbereiche seit dem fiktiven Erwerb zum 1. Januar 2007 zusammengefasst. Als Gesamtjahresüberschuss des Konzerns Stadt Coesfeld wird ein Betrag von ,67 ausgewiesen. Seit wird der Ausweis des Gewinnvortrages innerhalb der Allgemeinen Rücklage vorgenommen. Die Zuführung zur Gewinnrücklage erfolgt analog zur Vorgehensweise im Einzelabschluss der Stadt Coesfeld. Überschüsse bzw. Fehlbeträge erhöhen bzw. verringern die Ausgleichsrücklage. Da eine Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage im Rahmen des Gesamtabschlusses nicht möglich ist, erfolgt die Darstellung in der Allgemeinen Rücklage. 6

54 Anlage I 4. Sonderposten für Zuwendungen im Bereich des kommunalen Einzelabschlusses wurden soweit möglich einem konkreten Vermögensgegenstand zugeordnet und entsprechend dessen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Zuwendungen, die noch keinem Vermögensgegenstand zugeordnet werden konnten, werden als erhaltene Anzahlungen passiviert. Ebenso werden die bei der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH und dem Abwasserwerk der Stadt Coesfeld bilanzierten Investitionszuschüsse über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen ertragswirksam aufgelöst. Bei den Sonderposten für Beiträge erfolgt die gleiche Verfahrensweise. Verbindlichkeiten für Gebühren in dem Einzelabschluss des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld wurden in einen Sonderposten für den Gebührenausgleich umgewandelt. Sonderposten für den Gebührenausgleich werden gebildet, wenn eine kostenrechnende Einrichtung einen Gebührenüberschuss erwirtschaftet. Im Haushaltsjahr wurde für den Aufgabenbereich Abfallentsorgung unter Anrechnung von Überdeckungen des Betriebsergebnisses 2013 von ,96 ein Überschuss von ,71 ausgewiesen, so dass sich der Sonderposten für den Gebührenausgleich saldiert um ,75 erhöht hat. Der Bestand beläuft sich zum Jahresende auf ,48. Bei der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung wurde unter Anrechnung von Unterdeckungen aus den Betriebsergebnissen u. von ,06 eine geringe Überdeckung von 379,44 ausgewiesen, so dass sich der Sonderposten für den Gebührenausgleich um diesen Betrag erhöht hat. Beim Winterdienst wurde unter Anrechnung von Überdeckungen des Betriebsergebnisses 2013 von ,87 ein Überschuss von ,03 ausgewiesen, so dass sich der Sonderposten für den Gebührenausgleich saldiert um ,84 verringert hat. Hier beläuft sich der Bestand zum Jahresende auf ,06. Im Bereich des Abwassers werden zum 31. Dezember Überdeckungen für die Niederschlags- und Schmutzwassergebühr sowie die Kleinkläranlagen aus den Jahren ab 2013 in Höhe von ,20 dargestellt. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen nach beamtenrechtlichen Vorschriften wurden in der Bilanz unter dem Posten Pensionsrückstellungen zusammengefasst. Sie wurden grundsätzlich auf der Grundlage eines Gutachtens der Heubeck AG im Auftrag der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe ermittelt. Die Bewertung erfolgt mit dem in 36 Abs. 1 GemHVO NRW vorgesehenen Rechnungszinsfuß von 5% unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck unter Zugrundelegung von Echtzeitdaten. Für die Höhe der Versorgung werden die zum 31. Dezember maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht (ab dem geltende Beträge gemäß den Anlagen zu Artikel 1 des Gesetzes vom zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge /2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen, GV.NRW S. 452). Dabei wird der Einbaufaktor gemäß 5 Abs. 1 LBeamtVG NRW berücksichtigt. Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils (Basis Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung, veröffentlicht von der BaFin am ). Die Bewertung erfolgt unter Verwendung der Statistiken für Zahnbehandlung und Zahnersatz, ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer sowie ambulante und stationäre Pflege aller drei Pflegestufen jeweils für Beihilfeberechtigte. Das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren und alle übrigen Beamten und Beamtinnen mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß 31 LBG NRW angesetzt. 7

55 Anlage I 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen werden gemäß 36 Abs. 3 GemHVO NRW gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die sonstigen Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Langfristige Rückstellungen beinhalten entgegen der handelsrechtlichen Rechnungslegung grundsätzlich keine Preissteigerungen oder Trendantizipationen und werden im Vergleich zu den Pensionsrückstellungen nicht aboder aufgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zum jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Zusammenfassung von Verbindlichkeiten wird auf Basis der Mindestgliederung gemäß dem vom Innenministerium herausgegebenen Muster zur Gesamtbilanz vorgenommen. Aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen von Kreditinstituten ergeben sich zum 31. Dezember Verbindlichkeiten in Höhe von ,88. Nach der NKF-Handreichung des Innenministeriums NRW sind im Anhang zu den Verbindlichkeiten auch zinsbezogene und währungsbezogene Derivatgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem Kredit abgeschlossen wurden, anzugeben. Währungsbezogene Derivatgeschäfte wurden nicht getätigt. Die Stadt Coesfeld hat lediglich zur Wahrnehmung eines aktiven Finanzierungsmanagements zur Abwendung von Zinserhöhungsrisiken Vereinbarungen über Zinsswaps abgeschlossen, welche im Jahr nunmehr ausliefen. Die dem Zinsswapgeschäft zu Grunde liegenden Darlehen wurden zum Ablauf der Festzinsvereinbarung in komplett zurückgezahlt. Darüber hinaus hat mit Beschluss vom der Rat der Stadt Coesfeld die Verwaltung ermächtigt, zur Steuerung und Optimierung der bestehenden Kredite Zinsverträge (Finanzinstrumente) zur Zinssicherung (Zinsanstieg und Zinsrückgang) einzusetzen. Ein entsprechender Beratungsvertrag wurde mit der MAGRAL AG, München, abgeschlossen. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden verzinsliche Darlehensverbindlichkeiten (Grundgeschäfte) mit Zinsinstrumenten (Standardsicherungsinstrumente) zu einer Portfolio- Bewertungseinheit zusammengefasst. Die Finanzinstrumente wurden mit dem Marktpreis angesetzt. Die Sicherungsbeziehung zeigt den Umfang auf, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko gegeneinander aufheben. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten werden bilanziell nicht erfasst. Die Stadt Coesfeld hält am Bilanzstichtag zwei Zinsswapverträge. Der ursprüngliche Payer- Swap-Vertrag mit einem Volumen von T und einer Laufzeit vom 30. Dezember 2020 bis 30. Dezember 2041 wurde teilaufgelöst. Der aus der Restrukturierung hervorgegangene Zinssatzswap weist zum Bilanzstichtag einen Marktwert von aus. Der Receiver-Swap-Vertrag mit einem anfänglichen Bezugsbetrag von T und einer Laufzeit vom 30. Juni bis 30. Juni 2029 wurde im Jahr abgeschlossen und weist zum Bilanzstichtag einen positiven Marktwert von aus. Die Verträge wurden mit zukünftigen Transaktionen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erwartet werden, zu einer Bewertungseinheit i. S. d. 254 HGB zusammengefasst (sog. Portfolio-Hedge), da sich Grundgeschäfte und Zinsswapverträge hinsichtlich des Zinsänderungsrisikos gegenseitig vollständig kompensieren. Bei den mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen handelt es sich um die Verlängerung von Kreditvereinbarungen, die nach Ablauf bzw. 8

56 Anlage I 4. nach Ablauf ihrer Zinsbindungsfrist neu abzuschließen sind. Saldiert ergibt sich ein Marktwert zum Bilanzstichtag für die Stadt Coesfeld von Der Stand und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember sind dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel, der als Anlage 1 dem Anhang beigefügt ist, zu entnehmen. Aufwendungen und Erträge wurden grundsätzlich zum Realisationszeitpunkt nach 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB und unter Beachtung des Verrechnungsverbotes nach 38 Abs. 1 GemHVO NRW im Gesamtabschluss erfasst. Aufrechnungsdifferenzen wurden, wenn sie nicht bereits im Rahmen der Aufstellung der Kommunalbilanz II bereinigt werden konnten, mit der Allgemeinen Rücklage in der Gesamtbilanz verrechnet Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung beizufügen ( 51 Abs. 3 GemHVO NRW). Eine Abbildung der Zahlungsströme in der Gesamtkapitalflussrechnung des Konzerns Stadt Coesfeld soll entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen unter Beachtung der einschlägigen Grundsätze und des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) erfolgen. Einbezogen werden hierbei nur die voll zu konsolidierenden Betriebe. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist diesem Gesamtanhang als Anlage I 4.2 beigefügt. Die Datenermittlung für die Gesamtkapitalflussrechnung erfolgte überwiegend derivativ (Ableitung aus Gesamtbilanz/Gesamtergebnisrechnung). Bei der Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Methode (Darstellung anhand einer Überleitungsrechnung ausgehend von Rechnungslegungsgrößen) angewandt. Für die Bereiche der Gesamtkapitalflussrechnung Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sind vom Vollkonsolidierungskreis die Zahlungsströme nach der direkten Methode dargestellt. Die Stadt Coesfeld definiert den Finanzmittelfonds als Bestandteil der liquiden Mittel entsprechend dem Posten in der Bilanz. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (z. B. Liquiditätskredite) werden nicht einbezogen. Im Berichtsjahr wurden Ertragsteuern von rd T und Zinsaufwendungen von T ausgewiesen. 9

57 Stadt Coesfeld Anlage I 4.1 Gesamtabschluss Verbindlichkeitenspiegel (Stichtag: ) Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am EUR mehr als 1 bis 5 Jahre 5 Jahre EUR EUR bis zu 1 Jahr EUR mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , , , , ,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,54 797,54 0, , ,16 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,46 0,00 0, ,74 6. Sonstige Verbindlichkeiten , , ,02 0, ,35 7. Erhaltene Anzahlungen , , ,08 0, ,06 8. Summe aller Verbindlichkeiten , , , , ,46 Nachrichtlich: EUR Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten z. B. Bürgschaften, Mitverpflichtungen ,87 Treuhänderisch gehaltenes Vermögen: Stiftung Vikarie Meiners ,90

58 Stadt Coesfeld Anlage I 4.2 Gesamtabschluss Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (Mindestgliederung) Ergebnis des Haushaltsjahres Ergebnis des Vorjahres 1. Gesamtjahresergebnis , , / Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens , , / Zunahme/Abnahme der Rückstellungen , ,08 4. /+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen , ,77 5. /+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , , / Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , ,29 7. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens , ,19 9. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen , , Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens , , Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen , , Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie sonstigen Sonderposten , , = Cashflow aus der Investitionstätigkeit , , Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten , , Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten , , = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit , , Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds , , / Finanzmittelfonds am Anfang der Periode , , = Finanzmittelfonds am Ende der Periode , ,81

59 Beteiligungsbericht Herausgeber: Der Bürgermeister Fachbereich 20 / Finanzen und Controlling Markt 8, Coesfeld

60 A. Vorwort 2 A. Vorwort Das gesamtstädtische Ziel, Coesfelder Bürger mit Dienstleistungen zu versorgen, lässt sich für bestimmte Aufgabenstellungen auch mittels verselbständigter Organisationsformen erreichen. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) trägt dem Rechnung und räumt den Gemeinden das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben. Die Stadt Coesfeld hat hiervon zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Kultur und Wissenschaft, Sportförderung, Bauen und Wohnen, Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen und anlagen sowie Wirtschaft und Tourismus Gebrauch gemacht und entsprechende öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Unternehmen durch Ausgliederung der Aufgaben aus dem städtischen Finanzkreis geschaffen bzw. sich an solchen Unternehmen beteiligt. Gem. 117 Abs. 1 GO NRW haben Gemeinden jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. In 52 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) sind die Pflichtinhalte des Beteiligungsberichts geregelt. Der Beteiligungsbericht dient der Information der Ratsmitglieder und der Einwohner der Gemeinde. Der Bericht umfasst sämtliche Anteile an Unternehmen des privaten Rechts sowie an Betrieben in öffentlich-rechtlicher Form unabhängig von der Qualifizierung der Anteile im Rahmen der städtischen Bilanzierung (z. B. Einordnung im Rahmen der Bilanzierung als verbundenes Unternehmen, Beteiligung, Sondervermögen, Wertpapier des Anlagevermögens oder Ausleihung). Er umfasst die mittel- und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Coesfeld und basiert auf den Jahresabschlüssen der Geschäftsjahre 2014, und. Insofern sind Veränderungen aus dem Jahr noch nicht berücksichtigt. Der vorgelegte Bericht soll die publizierten Abschlüsse und Geschäftsberichte nicht ersetzen, sondern in vergleichbarer Form nebeneinanderstellen. Im Jahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen im Beteiligungsbestand der Stadt Coesfeld ergeben. Es erfolgte lediglich der Erwerb eines Stammkapitalanteils von an der d- NRW Anstalt des öffentlichen Rechts, die Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie E-Government entwickelt. Coesfeld, Heinz Öhmann Bürgermeister

61 B. Inhaltsverzeichnis 3 B. Inhaltsverzeichnis A. Vorwort... 2 B. Inhaltsverzeichnis... 3 C. Abkürzungsverzeichnis... 4 D. Erläuterung von Kennzahlen Analyse der Vermögens- und Kapitallage Analyse der Finanzlage... 6 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung Rechtsformen kommunaler Unternehmen F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt Darstellung der Beteiligungen nach der Organisationsform Darstellung der Beteiligungen mit den Kapitalanteilen der Stadt Coesfeld Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung des städtischen Haushaltes Darstellung der Beteiligungen nach NKF-Produktbereichen des Haushaltsplanes G. Darstellung der einzelnen Unternehmen Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH - Holding Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG omnion GmbH Stadtwerke Coesfeld GmbH IWW Rheinisch-Westf. Institut für Wasserforschung Gemeinnützige GmbH Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh (SEG) IPNW Business Park Verwaltungs-GmbH IPNW Business Park GmbH & Co. KG Abwasserwerk der Stadt Coesfeld (AWW) Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Sparkassenzweckverband Westmünsterland EUREGIO Zweckverband Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (WFC) Regionale Agentur GmbH Wohnungsgenossenschaft Coesfeld eg Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg (WSG)

62 C. Abkürzungsverzeichnis 4 C. Abkürzungsverzeichnis AG AktG AWW BHKW d. der Aktiengesellschaft Aktiengesetz Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Blockheizkraftwerk d. H. des Handwerks eg EK Gen. Gem. GG GKG NRW GmbH GO NRW GemHVO NRW GuV HH-plan eingetragene Genossenschaft Energiekooperation Genossenschaft Gemeinden Grundgesetz Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Gewinn- und Verlustrechnung Haushaltsplan i. d. R. in der Regel i. L. in Liquidation i. R. im Ruhestand i. V. m. in Verbindung mit IWW HGB KG NRW PRAP RWWE SEG stellv. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung Gemeinnützige GmbH Handelsgesetzbuch Kommanditgesellschaft NKF Neues Kommunales Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen Passiver Rechnungsabgrenzungsposten RWE Westfalen-Weser-Ems AG Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh stellvertretend u. a. unter anderem WB Westf. WFC WSG Z. Zeile Wirtschaftsbetriebe Westfälisch(es) z. B. zum Beispiel Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg

63 D. Erläuterung von Kennzahlen 5 D. Erläuterung von Kennzahlen Zur Bewertung von Informationen aus Jahresabschlüssen, Prüfberichten und Wirtschaftsplänen sind finanzwirtschaftliche Kennzahlen bzw. Kennzahlsysteme ein geeignetes Instrument. Die Bewertung von Unternehmen anhand von Kennzahlen erfordert umfangreiche zusätzliche Informationen sowie branchenspezifische Fachkenntnisse. Unternehmensvergleiche über Branchengrenzen hinweg sind daher nicht tunlich. Gleichwohl können durch eine mehrjährige Darstellungsform Entwicklungen und Trends von wichtigen Kenngrößen aufgezeigt werden. Nachstehend sind die in diesem Beteiligungsbericht verwendeten Kennzahlen näher erläutert. Die Definition der einzelnen Kennzahlen orientiert sich weitgehend am NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen, um eine bessere Einordnung im Vergleich zu den im städtischen Gesamt- und Einzelabschluss dargestellten Kennzahlen herbeizuführen. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass im Unternehmensabschluss Kennzahlen mit gleichem Namen aufgeführt sind, die jedoch anders definiert werden. Die Kennzahlen werden im Übrigen nicht immer in der vollen Breite bei jeder Beteiligung aufgeführt. So ist mit Blick auf die Regelung in 52 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW nur bei den wesentlichen Beteiligungen ein breites Kennzahlenspektrum dargestellt. 1 Analyse der Vermögens- und Kapitallage 1.1 Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote ist eine Kennzahl, die den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital bzw. an der Bilanzsumme eines Unternehmens angibt. Man unterscheidet die Eigenkapitalquote 1 und 2 Während bei der Berechnung der Eigenkapitalquote I lediglich das reine Eigenkapital einbezogen wird, schließt die Eigenkapitalquote II Fördermittel und Zuschüsse von Dritten ein. Die Eigenkapitalquote zeigt den Grad der finanziellen Unabhängigkeit. Sie wird von Banken oft zur Beteiligung der Kreditwürdigkeit herangezogen. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto geringer ist das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit einer Gesellschaft. Je geringer die Eigenkapitalquote, umso abhängiger ist das Unternehmen von fremden Geldgebern. 1.2 Eigenkapitalquote 1 Eigenkapital x 100 Berechnung: Gesamtkapital (Bilanzsumme) 1.3 Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 Berechnung: Gesamtkapital (Bilanzsumme) 1.4 Anlagenintensität Anlagenintensität (Anlagequote) ist das Verhältnis von Anlagevermögen zur Bilanzsumme eines Unternehmens. Zum Anlagevermögen gehören solche Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Hierzu zählen immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

64 D. Erläuterung von Kennzahlen 6 Anlagen binden langfristig Kapital und verursachen erhebliche fixe Kosten, wie Abschreibungen (sofern die Nutzungsdauer der Anlage begrenzt ist), Instandhaltungskosten, Zinskosten u. a., die unabhängig von der Beschäftigungs- und Ertragslage des Unternehmens anfallen. Es handelt sich um eine Kennzahl zur Darstellung der vertikalen Bilanzstruktur (Vermögensaufbau). Die Anlagenintensität hängt wesentlich von der Branche und der Art des Betriebes ab. Je geringer die Anlagenquote ist, umso elastischer kann sich ein Unternehmen den veränderten Marktverhältnissen anpassen. Die Anlagenintensität ist insoweit ein Maßstab für die Anpassungsfähigkeit oder Flexibilität eines Unternehmens. Anlagevermögen x 100 Berechnung: Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 1.5 Investitionsquote Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang ein Unternehmen neu investiert, um dem Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibungen entgegen zu wirken. Bruttoinvestitionen (= Zugänge und Zuschreibungen)x 100 Berechnung: Abgänge und Abschreibungen des Anlagevermögens 2 Analyse der Finanzlage 2.1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (oder auch der operative Cashflow) gibt den Zahlungsmittelüberschuss an, der im betrachteten Zeitraum durch das operative Geschäft erwirtschaftet wurde. Gewissermaßen stellt der Cashflow also das finanzielle Betriebsergebnis dar. Dies geschieht, indem der Gewinn um Größen bereinigt wird, die nicht zahlungswirksam oder nicht dem operativen Geschäft zuzuordnen sind. Größen, um die der Gewinn im Zuge der Cashflow-Ermittlung bereinigt bzw. neutralisiert wird, sind beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen, die Zu- oder Abnahme an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder die Zu- oder Abnahme an Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit richtet den Fokus auf die reine Ertragskraft aus Herstellung und Vertrieb der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Er stellt das Innenfinanzierungskapital dar, welches ein Unternehmen ohne Berücksichtigung weiterer Finanzierungsquellen erwirtschaftet. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist gleichzusetzen mit dem bei kommunalen Jahresabschlüssen in der Finanzrechnung ausgewiesenen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2.2 Anlagendeckungsgrad 2 Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Ein Anlagendeckungsgrad 2 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 100% mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital gedeckt ist. Damit ist die Finanzierung der langfristig gebundenen Vermögensgegenstände über langfristig zur Verfügung stehende Finanzmittel sichergestellt. Die sogenannte goldene Bilanzregel fordert einen Anlagendeckungsgrad 2 von mindestens 100%. Je weiter der Anlagendeckungsgrad 2 über 100% liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert und damit - zumindest stichtagsbezogen - die Fähigkeit gegeben, fällig werdende Verbindlichkeiten fristgerecht bedienen zu können. Ist das Anlagevermögen hingegen zum Teil kurzfristig finanziert (Anlagendeckungsgrad 2 unter 100%) könnte ein privates Unternehmen bei Fälligkeit der kurzfristigen Verbindlichkeiten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, da das Umlaufvermögen zur Deckung nicht ausreicht und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar ist.

65 D. Erläuterung von Kennzahlen 7 Berechnung: (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen *) langfristiges Fremdkapital = Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren, Passive latente Steuern 2.3 Dynamischer Verschuldungsgrad Mit Hilfe der Kennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Die Kennzahl gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Der dynamische Verschuldungsgrad als in Jahren angegebene Kennzahl lässt Schlüsse über die Verschuldung zu bzw. deutet auf mögliche Finanzierungsprobleme hin. Für positive Werte gilt: Je näher der Wert an der Nulllinie ist, desto besser. Effektivverschuldung (Gesamtes Fremdkapital (Sonderposten mit Rücklagenanteil, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) Liquide Mittel kurzfristige Forderungen) Berechnung: Saldo (Cash Flow) aus laufender Geschäftstätigkeit 2.4 Liquidität 2. Grades Die Liquidität 2. Grades gibt Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Dabei ist die Kennzahl Liquidität 2. Grades ein Maß dafür, ob die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu decken. Sie sollte bei mindestens 100% liegen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Es handelt sich um eine Kennzahl zur Finanz- und Liquiditätsstruktur. Je größer die Liquidität, umso geringer ist die Gefahr einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit. Die Liquidität ist erheblichen kurzfristigen Schwankungen unterworfen. Berechnung: (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten

66 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld 8 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld Die Stadt Coesfeld hat als Gebietskörperschaft für ihre Bürger eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist sie Teil der örtlichen Wirtschaft. Ihre Tätigkeit vollzieht sich in verschiedenen Bereichen, nämlich bei der Bewirtschaftung der für die Gemeindeaufgaben erforderlichen Mittel (Haushaltswirtschaft), im Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen und in der Beteiligung an solchen Unternehmen (Unternehmerwirtschaft). Die Haushaltswirtschaft der Stadt Coesfeld umfasst die Bewirtschaftung aller Zweige der öffentlichen Verwaltungstätigkeit. Durch die vielfältigen Auszahlungen entfaltet die Stadt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung; sie ist Auftraggeber der Wirtschaft, sie schafft Standortvorteile für die Wirtschaft und sie trägt zudem als großer lokaler Arbeitgeber (rd. 336 Beschäftigte im IV. Quartal ) über die Lohn- und Gehaltssummen indirekt zum Wirtschaftskreislauf bei. Aber auch ihre wirtschaftlichen Unternehmen (Eigengesellschaften) sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor der Stadt. Darüber hinaus ist die Stadt an verschiedenen wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. 1 Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung Eine Begründung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist im Wesentlichen im Auftrag zur Bedarfsdeckung der Bürger mit existentiell notwendigen Dienst- und Sachleistungen zu sehen. Die wirtschaftliche Betätigung ist durch das Grundgesetz geschützt. Sie gehört zu dem in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geschützten Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung. Das den Gemeinden durch das Grundgesetz gewährleistete Selbstverwaltungsrecht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, findet seine Einschränkung jedoch darin, dass dies im Rahmen der Gesetze zu erfolgen hat. 1.1 Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen Definition der wirtschaftlichen Betätigung In den Bestimmungen der 107 ff. der GO NRW ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und damit für die Stadt Coesfeld zulässig ist. Nach 107 GO NRW ist als wirtschaftliche Betätigung der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte. Diese weitgefasste Definition der wirtschaftlichen Betätigung ist dahingehend eingeschränkt, dass insbesondere Einrichtungen, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen zur sozialen und kulturellen Betreuung der Einwohner (z. B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Stadthallen), Einrichtungen, die der Straßenreinigung, der Wirtschaftsförderung, der Fremdenverkehrsförderung oder der Wohnraumversorgung dienen sowie Einrichtungen die dem Umweltschutz dienen (z. B. Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung), Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen, nicht als wirtschaftliche Betätigung gelten.

67 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung ist, dass diese nur zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde erfolgt, ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert (Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck.), die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Gemäß 107a GO NRW besteht eine gesonderte Regelung zur wirtschaftlichen Betätigung für kommunale Energieversorgungsunternehmen. Damit unterfällt diese Form der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde nicht mehr dem Subsidiaritätsprinzip aus 107 GO NRW. Nach 107a Abs. 1 GO NRW dient die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gasund Wärmeversorgung einem öffentlichen Zweck und ist zulässig, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Während sich die 107 und 107a GO NRW auf die Gesamtheit aller kommunalen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform und wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens bezieht, werden die Voraussetzungen für die Beteiligung an privatrechtlich organisierten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen des privaten Rechts gesondert im 108 GO NRW geregelt Voraussetzung für die Gründung Voraussetzung für die Gründung einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder die Übernahme von Anteilen eines bestehenden Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts ist nach 108 Abs. 1 GO NRW, dass bei Unternehmen ( 107 Abs. 1 GO NRW) die Voraussetzungen des 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW gegeben sind und bei Unternehmen im Bereich der energiewirtschaftlichen Betätigung die Voraussetzung des 107a Abs. 1 GO NRW gegeben ist, bei Einrichtungen ( 107 Abs. 2 GO NRW) ein wichtiges Interesse der Gemeinde an der Gründung oder der Beteiligung vorliegt, eine Rechtsform gewählt wird, welche die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt, die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit steht, die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet, die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird, das Unternehmen oder die Einrichtung durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstiges Organisationsstatut auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet wird, bei Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB

68 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld 10 für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und ebenso oder in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geprüft werden, bei Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform, vorbehaltlich weitergehender oder entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften, durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung gewährleistet ist, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des 285 Nummer 9 des HGB der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung im Anhang zum Jahresabschluss jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des 285 Nummer 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden. Die individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für: Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag, während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Eine Gewährleistung für die individualisierte Ausweisung von Bezügen und Leistungszusagen ist im Falle der Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft auch dann gegeben, wenn in Gesellschaftsvertrag oder Satzung die erstmalige individualisierte Ausweisung spätestens für das zweite Geschäftsjahr nach Erwerb der Beteiligung festgelegt ist. bei Unternehmen der Telekommunikation einschließlich von Telefondienstleistungen nach 107 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GO NRW im Gesellschaftsvertrag die unmittelbare oder im Rahmen einer Schachtelbeteiligung die mittelbare Haftung der Gemeinde auf den Anteil der Gemeinde bzw. des kommunalen Unternehmens am Stammkapital beschränkt ist. Zur Wahrnehmung gleicher Wettbewerbschancen darf die Gemeinde für diese Unternehmen weder Kredite nach Maßgabe kommunalwirtschaftlicher Vorzugskonditionen in Anspruch nehmen noch Bürgschaften und Sicherheiten im Sinne von 87 GO NRW leisten. Darüber hinaus sind in 108 Abs. 2 7 GO NRW weitere Voraussetzungen für die Gründung einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder die Übernahme von Anteilen eines bestehenden Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts genannt. Die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks stellt somit die Hauptvoraussetzung für die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen dar. Aber auch die betriebswirtschaftliche Zielsetzung wird in der GO NRW festgeschrieben. Laut 109 GO NRW soll durch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben mittels wirtschaftlicher Unternehmen auch ein Ertrag für den Gemeindehaushalt erwirtschaftet werden, soweit die Erfüllung des öffentlichen Zweckes nicht durch diese Gewinnerzielungsabsicht beeinträchtigt wird. Angestrebt wird dabei ein Jahresgewinn, der sowohl die zur Substanzerhaltung notwendige Rücklagenbildung als auch eine marktübliche Verzinsung des von der Gemeinde eingesetzten Eigenkapitals gewährleistet. Die Erwirtschaftung eines Ertrags für den städtischen Haushalt wird somit zwar angestrebt, ist aber der öffentlichen Zwecksetzung stets nachgeordnet. 2 Rechtsformen kommunaler Unternehmen Für die wirtschaftliche Betätigung stehen den Gemeinden privatrechtliche (gesellschaftliche) und öffentlich-rechtliche Organisationsformen zur Verfügung.

69 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld Privatrechtliche Organisationsformen Allgemeines Laut 108 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW muss die Haftung der Kommune auf einen bestimmten festen Betrag begrenzt werden, so dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die eingetragene Genossenschaft (eg) geeignete Rechtsformen öffentlicher Beteiligungsunternehmen und Eigengesellschaften (Eigengesellschaft: Unternehmen mit einem kommunalen Beteiligungsanteil von 100%) darstellen. Neben diesen unmittelbaren Beteiligungen durch den Erwerb von Geschäftsanteilen und Aktien von privatrechtlichen Gesellschaften können Gemeinden auch mittelbar an Unternehmen beteiligt sein. Kennzeichnend für diese mittelbaren Beteiligungen ist, dass die Stadt über ein unmittelbares, direktes Beteiligungsunternehmen an weiteren Gesellschaften beteiligt ist. Die privatrechtlich geführten Beteiligungsunternehmen der Stadt haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaften haftet i. d. R. nur deren Gesellschaftsvermögen. Das Problem städtischer Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen besteht in dem Spannungsfeld zwischen dem Streben der Unternehmen nach möglichst großer Unabhängigkeit und der kommunalen gemeinwirtschaftlichen Zielsetzung. Städtische Zielsetzungen müssen bei Unternehmensentscheidungen stets berücksichtigt werden. Aus diesem Grund schreibt die Gemeindeordnung im 108 Abs. 1 Nr. 6 die kommunale Einflussnahme auf die Beteiligungsunternehmen durch die Vertretung der Stadt in den Überwachungsorganen der Unternehmen und sonstigen Einrichtungen des privaten Rechts vor. Der kommunale Einfluss muss durch eine entsprechende Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge, der Satzungen oder in sonstiger Weise gesichert werden. Im Folgenden werden die genannten privatrechtlichen Organisationsformen erläutert: Aktiengesellschaft (AG) Wesentliche Regelungen ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG). Die gesetzlich vorgeschriebenen Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Aufgaben des Vorstands der AG liegen in der eigenverantwortlichen Leitung und Geschäftsführung der Gesellschaft, der Vertretung des Unternehmens nach außen, in der regelmäßigen Berichterstattung über die Lage des Unternehmens an den Aufsichtsrat und in der Aufstellung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung. Die Hauptversammlung als Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft hat die Aufgabe, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen, den Vorstand und den Aufsichtsrat zu entlasten, über Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, über die Behandlung des Jahresergebnisses und über Auflösung und Verschmelzung der Gesellschaft zu entscheiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Wesentliche Regelungen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die gesetzlich vorgeschriebenen Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Benennung eines Aufsichtsrates ist für Gesellschaften mit weniger als 500 Arbeitnehmern fakultativ. Durch kommunalverfassungsrechtliche Regelungen, die einen angemessenen Einfluss auf das Unternehmen über Aufsichtsräte oder ähnliche Organe fordern, sind Gemeinden jedoch gehalten, Aufsichtsräte einzurichten. Die Aufgaben der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung gleichen weitgehend denen der entsprechenden Organe einer AG.

70 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär =Vollhafter) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Die Beziehungen und Rechte der Gesellschafter untereinander regelt der Gesellschaftsvertrag. Die diesbezüglichen Vorgaben für die KG aus dem HGB ( 161 ff) sind weitestgehend dispositiv, d. h. sie können durch vertragliche Vereinbarungen abgedungen werden. Die Komplementär-GmbH kann sich mit ihrem gesamten Vermögen oder mit einem Teil ihres Vermögens an der KG beteiligen. Auf Seite der Kommanditisten (=Teilhafter) bezeichnet die Pflichteinlage den Betrag, den ein Kommanditist in die Gesellschaft einzuzahlen hat. Unabhängig hiervon besagt die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (veraltet: Hafteinlage ), mit welchem Betrag der jeweilige Kommanditist persönlich haftet. Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH (Komplementär) vertreten, die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt ( 164 HGB). Der Kommanditist ist im Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen; er kann lediglich bei außergewöhnlichen Geschäften sein Widerspruchsrecht ausüben ( 164 Satz 1 HGB) Genossenschaft Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl, deren Zweck die Förderung der Mitglieder ist. Die Organe der eingetragenen Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung. Die Vertretung der Genossenschaft nach außen und die eigenverantwortliche Leitung und Geschäftsführung liegen beim Vorstand. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und die Berichterstattung in der Generalversammlung. Die Versammlung aller Genossenschaftsmitglieder beschließt über Satzungsänderungen, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft. 2.2 Öffentliche Organisationsformen Öffentliche Organisationsformen, die häufig von Gemeinden gewählt werden, sind der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und der Zweckverband, inzwischen auch die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), die hier jedoch nicht näher dargestellt wird, weil die Stadt Coesfeld diese Organisationsform bislang noch nicht gewählt hat Regiebetrieb Bei einem Regiebetrieb handelt es sich um einen rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Betriebszweig der öffentlichen Hand. Er ist voll in die Haushaltswirtschaft der Kommune integriert. Das Betriebsvermögen ist nicht vom sonstigen Gemeindevermögen getrennt. In der Stadt Coesfeld werden z. B. die Feuerwehr und der Bauhof als Regiebetrieb geführt Eigenbetrieb Innerhalb der öffentlich-rechtlichen Unternehmen nimmt der Eigenbetrieb eine Sonderstellung ein, da diese Rechtsform einen Mittelweg zwischen unmittelbarer Kommunalverwaltung (Ämter/Fachbereichsverwaltung) und öffentlicher Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften und Genossen-

71 E. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Coesfeld 13 schaften darstellt. Die Stadt Coesfeld führt die Abwasserbeseitigung (Abwasserwerk der Stadt Coesfeld) als nichtwirtschaftliches Unternehmen gemäß 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften für Eigenbetriebe. Es handelt sich dabei um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Nach der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Eigenbetriebe wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die organisatorische Selbständigkeit des Eigenbetriebs zeichnet sich durch eigene Organe aus. Organe des Eigenbetriebs sind nach der EigVO die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Rat und der Bürgermeister. Der Betriebsleitung obliegen in der Regel die selbständige Leitung und die laufende Betriebsführung des Eigenbetriebs. Der Betriebsausschuss hat zumeist beratende Funktion für den Rat, jedoch steht dem Betriebsausschuss in Dringlichkeitsfällen auch das Eilbeschlussrecht in Angelegenheiten des Eigenbetriebs zu. Der Rat ist das wichtigste Entscheidungs- und oberste Kontrollorgan, da er laut 41 Abs. 1 GO NRW über existentielle Fragen, wie beispielsweise über die Errichtung, die Übernahme, die Erweiterung, die Einschränkung, die Auflösung, die Veräußerung oder die Verpachtung von Eigenbetrieben, allein entscheidet. Dem Bürgermeister obliegen in der Regel folgende Funktionen: Er ist Dienstvorgesetzter gegenüber allen Bediensteten des Eigenbetriebs. Er regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung. Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung besitzt er ein Weisungsrecht. Als Voraussetzung für dieses Weisungsrecht steht ihm ein Informationsrecht zu. Er kann Auskünfte ausdrücklich verlangen bzw. die Betriebsleitung ausdrücklich zur Information verpflichten. Eigenbetriebe nach 114 GO NRW fallen aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform nicht unter den Beteiligungsbegriff im Sinne des 108 GO NRW, sondern stellen Sondervermögen gemäß 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW dar Zweckverband Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten Aufgabe. Zweckverbände sind die bekannteste und häufigste Form interkommunaler Kooperation. Seiner Rechtsnatur nach ist der Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein Gemeindeverband. Der Zusammenschluss kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen: 1. aufgrund eines freiwilligen öffentlich-rechtlichen Vertrags (örv) - dann wird von einem Freiverband gesprochen - oder 2. aufgrund einer verpflichtenden Mitgliedschaft - dann wird von einem Pflichtverband bzw. gesetzlichen Zweckverband (sofern die Gründung durch ein Gesetz erfolgt ist) gesprochen -. Sie basieren auf einer aufsichtsbehördlichen Verfügung bzw. auf einem Landesgesetz. In der Verbandssatzung sind die Mitglieder, die Aufgaben und der Name ebenso wie die Art der Finanzierung festgelegt. Letztere erfolgt je nach Aufgabe durch Erwirtschaftung eigener Einnahmen, z. B. Gebühren, durch Zuweisungen oder durch eine Umlage. Organe des Zweckverbandes sind regelmäßig die Zweckverbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

72 F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt 14 F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt 1 Darstellung der Beteiligungen nach der Organisationsform Konzern Stadt Coesfeld Kernverwaltung Selbstständige Kommunale Unternehmen und Beteiligungen Privatrechtliche Unternehmen Eigengesellschaften Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stadtwerke Coesfeld GmbH Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Beteiligungen Stadtwerke Westmünsterland EK Verwaltungs GmbH* Stadtwerke Westmünsterland EK GmbH und Co KG* Omnion GmbH IWW Rheinisch Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH* IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh* IPNW Business Park Verwaltungs- GmbH* IPNW Business Park GmbH und Co. KG* Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH Regionale Agentur GmbH Ausleihungen Wohnungsgenossenschaft Coesfeld e.g. Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg Wohnungsbau und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld mbh* Öffentlich-rechtliche Unternehmen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Zweckverbände u. Anstalten des öffentlichen Rechts Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Sparkassenzweckverband Westmünsterland EUREGIO Zweckverband d-nrw Anstalt öffentlichen Rechts *) Mittelbare Beteiligungen

73 F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt 15 In der städtischen Bilanz sind die direkten Anteile (d. h. ohne mittelbare Beteiligungen) der Stadt Coesfeld wie folgt bilanziert: 1. Anlagevermögen 1.3 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen = Eigengesellschaften Beteiligungen = direkte Beteiligungen und Anteile an Zweckverbänden Sondervermögen = Abwasserwerk Sonstige Ausleihungen = Ausleihungen 2 Darstellung der Beteiligungen mit den Kapitalanteilen der Stadt Coesfeld Zum hatte die Stadt Coesfeld 20 unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und der Beteiligungen an 3 Zweckverbänden). Beteiligung Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH, Coesfeld - Holding - Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH (Mittelbare Beteiligung) Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co KG (Mittelbare Beteiligung) Anteil am Stamm- bzw. Grundkapital (aufgerundet auf volle ) Anteil in% Anteilseigner Stadt Coesfeld Omnion GmbH Stadtwerke Coesfeld GmbH IWW Rheinisch Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH (Mittelbare Beteiligung) IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (Mittelbare Beteiligung) Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh , Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stadt Coesfeld Stadtwerke Coesfeld GmbH IWW Rheinisch Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Stadt Coesfeld Stadt Coesfeld

74 F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt 16 Beteiligung IPNW Business Park Verwaltungs- GmbH (Mittelbare Beteiligung) IPNW Business Park GmbH & Co. KG (Mittelbare Beteiligung) Anteil am Stamm- bzw. Grundkapital (aufgerundet auf volle ) Anteil in% % % Anteilseigner Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbh Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Stadt Coesfeld Zweckverband Musik-schule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl Sparkassenzweckverband Westmünsterland (Anteil am EK) 67,7 Stadt Coesfeld - 6,78 Stadt Coesfeld EUREGIO Zweckverband - 1 Stadt Coesfeld Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH ,4 Stadt Coesfeld Regionale Agentur GmbH 500 1,6 Stadt Coesfeld d-nrw- Anstalt öffentlichen Rechts ,09 Stadt Coesfeld Wohnungsgenossenschaft Coesfeld eg Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg Wohnungsbau und Siedlungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbh (Mittelbare Beteiligung) Erläuterungen: ,11 Stadt Coesfeld 800 0,17 Stadt Coesfeld Ausleihung an die VR-Bank Westmünsterland eg und Volksbank Nottuln eg Wohnungsbau und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eg Die Geschäftsanteile bei der VR-Bank Westmünsterland eg (450 ) und Volksbank Nottuln eg (150 ) werden wegen ihrer Geringfügigkeit im Beteiligungsbericht nicht weitergehend erläutert.

75 F. Überblick über die Beteiligungen der Stadt 17

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