Ausschreibung und Vergabe bei der in situ-sanierung Dipl.-Ing. Karsten Helms Obmann Fachausschuss FA-A1 Vergabe und Honorarfragen des ITVA

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1 Ausschreibung und Vergabe bei der in situ-sanierung Dipl.-Ing. Karsten Helms Obmann Fachausschuss FA-A1 Vergabe und Honorarfragen des ITVA

2 Ausgangsfragen Wie muss eine Ausschreibung gestaltet sein, um realistische, kalkulierbare Angebote zu erhalten? Was muss bei der Vergabe geregelt werden, um den Sanierungserfolg und die Kostenkontrolle zu gewährleisten? Wie können Ausschreibung und Vergabe komplexen Situationen gerecht werden? Welche Honorarregelungen sollten getroffen werden?

3 Ausgangsfragen 4 Fragen und 4 Antworten? Nein, leider nicht. Es gibt keine Musterlösungen!? aber gibt es das im Rahmen einer herkömmlichen Sanierung?

4 Ausgangsbasis Grundsatz: Die erfolgreiche Ausschreibung und Durchführung von Leistungen zur Boden- / Grundwassersanierung basieren immer auf einer soliden Planung. und Solide Planungsleistungen sind immer nur so gut, wie die Kenntnisse zum Schadensfall und den zugehörigen Randbedingungen Das gilt auch für in-situ-maßnahmen

5 Was ist alles zu klären? Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Ist die Schadstoffquelle bekannt? Handelt es sich um eine oder mehrere Quellen? Ist das Schadstoffpotenzial ausreichend bekannt? Verteilung Schadstoffpotenzial gesättigte und ungesättigte Bodenzone? Tiefenlagen? Welche Schadstoffe wirken auf den Aquifer ein? Handelt es sich um einen Monoschaden oder ein Konglomerat von Stoffen? Welche Abbauprodukte existieren? Wie sind die Untergrundverhältnisse beschaffen? Wie ist die natürliche Boden-/Grundwassereigenschaft zu charakterisieren? Sind die Bodeneigenschaften bekannt? Adsorptions-/Resorptionsverhalten Leiter / Stauer / Relief / Heterogenität Ist die GW-Dynamik eindeutig beschreibbar und über einen längeren Zeitraum dokumentiert? Wie sind Schadstofffahnen ausgeprägt? Wo kann ich mit meiner GW-Sanierung ansetzen? Gibt es weitere Maßnahmen im Umfeld, die mein Vorhaben beeinflussen?

6 Verdingungsordnungen und deren Anwendungsbereiche Auftragsinhalt Bauleistungen Lieferungen und Leistungen freiberufliche Leistungen VOB/A VOL/A VOF Abschnitt 1 (Basis- ) Abschnitt 2 (a- ) Abschnitt 1 (Basis- ) Abschnitt 2 (a- )

7 Verdingungsordnungen und deren Anwendungsbereiche Vergabe der öffentlichen Hand nach VOF* nach VOL nach VOB Leistung freiberufliche Tätigkeit Laboranalytik Verfahrenstechnik Bohrungen Bauarbeiten nicht in HOAI erfasst Bearbeitungsschritte I. Erfassung und Erstbewertung X II. Gefährdungsabschätzung Honoraranfrage nach Preisrecht HOAI VO PR 30/53 in HOAI erfasst in Zusammenhang mit Ing.- Leistungen Honorar nach nur Gewerbe a) Orientierende Untersuchung X (X) X X b) Detaillierte Untersuchung X (X) X X III. Sanierung a) Sanierungsplanung b) Sanierungsdurchführung X c) Nachsorge X * verbindlich oberhalb der Schwellenwerte X (X) X X X (X) X X X X (X) X Problem: Wozu gehören in-situ-sanierungen??

8 Vergabeverfahren EU-Terminologie Traditionelle Terminologie in Deutschland offenes Verfahren öffentliche Ausschreibung nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren (ggf. ohne Bekanntmachung) beschränkte Ausschreibung (ggf. mit Teilnahmewettbewerb) freihändige Vergabe NEU wettbewerblicher Dialog

9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 101 Arten der Vergabe (1) Die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt in offenen Verfahren, in nicht offenen Verfahren, in Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog. (2) Offene Verfahren sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird. (3) Bei nicht offenen Verfahren wird öffentlich zur Teilnahme, aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. (4) Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch Auftraggeber nach 98 Nr. 1 bis 3, soweit sie nicht auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, und 98 Nr. 5. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags. (5) Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.

10 Auswahl eines fachlich geeigneten Planers 3 Möglichkeiten: 1. Vertrauensvoller Kontakt zu Ingenieurbüro aus der Vergangenheit Abfrage des Leistungsspektrums im Hinblick auf die konkrete Maßnahme Direktes Verhandeln über Art und Umfang der erforderlichen Planungsleistung Vereinbarung eines Honorars auf Basis der zu erwartenden Kosten der Sanierung (pauschaliert, HOAI-konform -> Kostenschätzung Bausumme) 2. Öffentlicher Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an VOF Beschreibung der Leistung Aufstellen einer Bewertungsmatrix (Fachkenntnisse, Referenzen, Personal etc.) Auswahl eines Bieters und Beauftragung wie vor 3. Wettbewerblicher Dialog Beschreibung der Aufgabe und der erwarteten Ziele Aufforderung (öffentlich / beschränkt) zur Teilnahme am Wettbewerb Werten der Wettbewerbsbeiträge, Dialog mit den Wettbewerbern Herausarbeiten der besten Variante Verhandeln mit den Bietern (keine Preisverhandlung) Beauftragung / freihändige Vergabe

11 Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 Fassung vom 12. September 2008 Inhalt 1 Grundsätze 2 Wettbewerbsbeteiligte 3 Wettbewerbsarten/-verfahren 4 Wettbewerbsteilnahme 5 Wettbewerbsdurchführung 6 Preisgericht 7 Prämierung 8 Abschluss des Wettbewerbs 9 Besondere Bestimmungen für öffentliche Auslober Schlussbestimmungen Anlagen

12 Planungsgrundsätze Ausführliche Darstellung der Risiken (Fachbezug!) Ausführliche Darstellung von Kontrollmöglichkeiten Beschreibung von Sanierungsverläufen und Abbruchkriterien Aufzeigen von Alternativmöglichkeiten und der damit verbundenen Risiken (Zeit, Kosten etc.) Durchführen von Sanierungsvorversuchen ggf. unter Beiziehung der gewerblichen Bieter Abklären von Abbruchszenarien unter Einbeziehung der zuständigen Fach- und Vollzugsbehörden und 9 Nr. 1 VOB/A, 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.

13 Durchführung / Ziel der Planungsleistungen 2 Möglichkeiten: 1. Durchplanung bis zur Ausführungsreife / detaillierte LB/LV Merkmale: Planung aus einer Hand Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ( 9.11ff VOB, 8.1 VOL) Preiswettbewerb im Rahmen der Sanierungsleistungen Varianten nur über Nebenangebote Hohes Planerrisiko Keine Ausschöpfung des Marktpotenzials 2. Nur bis zur Vorplanung Merkmale: Der Weg ist festgelegt, die Lösung offen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ( 9, 15ff VOB, 8.2 VOL) Nutzung von Bieterspezialitäten -> Mit Angebot werden Lösungsvorschläge eingereicht Aufwendigere Prüfung der Angebote Verteilung des Risikos auf Ausführende und Planer Merke: Möglichkeit 2 ist keine Einsparmöglichkeit!!

14 Vergabe der Sanierungsleistungen Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Grundsätzlich können Liefer- und Bauleistungen nach den gleichen Vergabeverfahren, wie Ingenieurleistungen vergeben werden. (Offen, nicht offen, freihändig, wettbewerblicher Dialog) Das Abfragen der Leistungsfähigkeit und Erfahrung eines Unternehmens ist gerade im Hinblick auf in-situ-maßnahmen sehr wichtig! Als Kriterien müssen u.a. auch: Forschungsergebnisse, universitärer Hintergrund Eigenentwicklungen und Innovationsbereitschaft Arbeiten in Verbünden etc. Kleine und junge Unternehmen sind nicht zu unterschätzen!!! Bestimmen Sie ggf. auch im Rahmen der Vergaberegeln die Zusammenarbeit mehrere Unternehmen!!!

15 Vertragliche Regelungen Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Klare Verteilung von Aufgaben / Rechten und Pflichten zwischen den Beteiligten (auch den Behörden) Auch über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nachdenken Wichtig ist die Definition des Vertrages / der Verträge: Kopplung von Zahlungen an Wirkungsgrad (z.b. Honorar nach Kilogramm Schadstoff) Höchstpreisbegrenzung / Vereinbarung Erfolgshonorare Definition von Probesanierungen (-zeiträumen) ggf. auch im Vorfeld Kostenübernahmeregelungen bei Versagen Klärung von Nachsanierungen -> Gewährleistungsfristen Versicherungsschutz (USG, Haftpflicht) klar vereinbaren (z.b. in Höhe einer konventionellen Nachsanierung) Vorab: Genaue Klärung zwischen AG / Planer / Ausführenden im Hinblick auf Risikoübernahme -> Protokoll!!!

16 Fazit Es gibt keine Musterlösung! Sanierungsmaßnahmen stehen und fallen mit deren Vorbereitung Jeder Fall muss individuell betrachtet werden Wer die Vergabemöglichkeiten ausschöpft und die Anforderungen in den Verdingungsordnungen und im Vergaberecht beachtet, kann auch bei in-situ Maßnahmen gute Ergebnisse erzielen Vereinbaren Sie Test- oder Probesanierungen Lassen Sie Plan B mitlaufen Nehmen Sie Planer und Ausführende, aber auch die Fachund Vollzugsbehörde in die Pflicht Achten Sie auf genaue vertragliche Vereinbarungen Denken Sie über Vergütungen nach, die sich an der Austragsrate orientieren, Erfolgshonorar

17 Honorierung Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist auch unklug, zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen. John Ruskin,

18 Themen im Fachausschuss A1 des ITVA Vergabe- und Abrechnungspraxis bei Ingenieurleistungen Beschreibung von Problemfeldern Darstellung von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten in Streitfällen Umgang mit Preisdumping und Vergabeverstößen Beratungsleistungen und pflichten sowie deren Vergabe und Honorierung Verfolgung der Novellierung des Vergaberechtes auf EU-, Bundes- und Landesebene Analyse und Auswertung auf mögliche Konsequenzen Erarbeiten von Kommentaren und/oder Stellungnahme Information und Kontakt: Dipl.-Ing. Karsten Helms Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Joachimstr Hannover Tel: 0511 / Fax: 0511 / helms@mullundpartner.de

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