Bericht des Bundesvorstandes. Annelie Buntenbach. Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund

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1 Bericht des Bundesvorstandes Annelie Buntenbach Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 2. Juli 2015 in Saarbrücken Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Titelfolie 1 Meine sehr geehrten Damen und Herren, meinen heutigen Bericht zur Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung möchte ich nicht beginnen, ohne an die Umwälzungen vor 25 Jahren zu erinnern. Am 01. Juli 1990 ist als Vorstufe zur Deutschen Einheit die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR in Kraft getreten, ein Meilenstein im Prozess des Zusammenwachsens der beiden Staaten. Und damals wie heute war und ist die Rentenversicherung ein maßgeblicher Faktor in diesem Einigungsprozess. Ohne die Zusammenführung der Rentensysteme auf der Basis gleicher Grundsätze, wenn auch mit unterschiedlichen Rechenwerten, geschuldet der fundamental unterschiedlichen Ausgangssituation, wäre der Einigungsprozess schwerlich so zügig und kontinuierlich gestaltbar gewesen. Ungeachtet mancher enttäuschter Erwartungen, was die Geschwindigkeit der ökonomischen Angleichung betrifft, dürfen wir die großartige solidarische Leistung nicht gering schätzen, die von Versicherten und Beitragszahlern in Ost und West erbracht worden ist. Meine Damen und Herren, auch heute, 25 Jahre nach der Deutschen Einheit, ist das Thema Ost-West-Angleichung nicht abgeschlossen und beschäftigt uns in jedem Jahr nicht nur bei der Rentenanpassung aufs Neue. Nun aber erst einmal zum Rückblick auf das Jahr Dabei ist zunächst einmal festzuhalten, dass im abgelaufenen Jahr die Finanzsituation der Rentenversicherung am Jahresende

3 Seite 2 nicht nur durch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und der Demographie, sondern auch durch gesetzliche Maßnahmen entscheidend geprägt wurde. Dazu gehören zum einen die Mehrausgaben durch das Rentenpaket, auch wenn sie über die Abschätzungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hinaus noch nicht genauer zu beziffern sind. Folie 2 Festlegung des Beitragssatzes 2014 Zum anderen wurde aber auch schon der Beitragssatz für das Jahr 2014 nicht mehr nach den üblichen Regeln durch Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt, sondern durch ein spezielles Beitragssatzgesetz. Sonst hätte der Beitragssatz nämlich auf Basis der Schätzungen im Herbst 2013 neu berechnet werden müssen. Denn damals war erwartet worden, dass die Nachhaltigkeitsrücklage mit dem alten Beitragssatz von 18,9 Prozent voraussichtlich den Korridor von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben zum Ende des Jahres 2014 verlässt. Dann wäre der Beitragssatz nach den damaligen Schätzungen auf 18,3 Prozent gesenkt worden. Die Bundesregierung hat den Beitragssatz jedoch mit dem Beitragssatzgesetz bei 18,9 Prozent belassen und verschaffte sich damit Spielräume zur Finanzierung des Rentenpaketes. Folie 3 Finanzsituation 2014: Endgültiges Rechnungsergebnis Mit diesem Beitragssatz ergaben sich im vergangenen Jahr in der gesamten Rentenversicherung Einnahmen in Höhe von 269,4 Milliarden Euro. Auf die allgemeine Rentenversicherung, also ohne knappschaftliche Rentenversicherung, entfielen davon 263,5 Milliarden Euro. Die Differenz besteht im Wesentlichen aus Beitragseinnahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung und Steuermitteln in Höhe von 5,3 Milliarden Euro, mit denen der Bund das Defizit in der knappschaftlichen Rentenversicherung ausglich.

4 Seite 3 Die Ausgaben in der Rentenversicherung insgesamt beliefen sich auf 266,2 Milliarden Euro. Davon entfielen 260,4 Milliarden Euro auf die allgemeine Rentenversicherung. Unter dem Strich konnte die Rentenversicherung das Jahr 2014 daher mit einem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro abschließen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung kletterte auf den neuen Rekordwert von 35,0 Milliarden Euro. Dies entsprach 1,92 Monatsausgaben. Die Rentenkasse war also auch am Beginn dieses Jahres wieder gut gefüllt. Im Folgenden möchte ich näher auf einzelne Positionen eingehen, die das Rechnungsergebnis 2014 bestimmt haben. Dabei werde ich mich ausschließlich auf die Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung beschränken, wozu aber auch die Transfers zur knappschaftlichen Rentenversicherung in Form von Wanderversicherungs- und Wanderungsausgleich gehören. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beginne mit den einzelnen Komponenten der Einnahmenseite, und hier mit der Entwicklung der Pflichtbeiträge, die für Arbeitnehmer im Lohnabzugsverfahren an die Einzugsstellen abgeführt werden. Folie 4 Veränderung der Pflichtbeiträge gegenüber dem Vorjahresmonat Wir haben für das Jahr 2014 und auch für die ersten Monate des laufenden Jahres 2015 festzustellen, dass die Entwicklung ausgesprochen positiv verlaufen ist und weiterhin positiv verläuft. Das

5 Seite 4 Diagramm, das in ähnlicher Form schon vor einem Jahr gezeigt wurde und laufend aktualisiert wird, zeigt die Veränderung der Pflichtbeiträge im Lohnabzugsverfahren. In der Abbildung ist Monat für Monat der Vergleich zu den Beitragseinnahmen im gleichen Monat des Vorjahres gezogen worden. Die Abbildung zeigt, wie sich diese Beiträge verändert hätten, wenn der Beitragssatz konstant geblieben wäre. Auch im Jahr 2014 blieben die Zuwachsraten durchweg positiv. Wegen des auf 18,9 Prozent fixierten und damit konstant gebliebenen Beitragssatzes übertrug sich der Anstieg der versicherten Bruttolohn- und -gehaltssumme gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Prozent in vollem Umfang auf die Beitragseinnahmen. Folie 5 Einnahmen 2013 und 2014 Die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, wozu in kleinerem Umfang auch Beiträge für Handwerker und andere Gruppen von Selbstständigen gehören, trugen 2014 mit knapp 182 Milliarden Euro den größten Teil zu den Einnahmen bei. Der zweite große Einnahmenblock sind Bundesmittel. Es handelt sich zum einen um Beiträge, die der Bund für Kindererziehungszeiten entrichtet, und zum anderen um die Bundeszuschüsse. Auf Letztere gehe ich etwas später noch ein. Die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten werden nach geltendem Recht pauschal zum einen mit der Anzahl der unter Dreijährigen in der Bevölkerung, sowie zum anderen mit der Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und darüber hinaus mit der Lohnentwicklung fortgeschrieben. Im Ergebnis stie-

6 Seite 5 gen die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten 2014 um rund 300 Millionen Euro auf rd. 11,9 Milliarden Euro. Ebenfalls von größerer Bedeutung sind die Beiträge der Arbeitsagentur für Bezieher von Arbeitslosengeld I, in geringem Umfang auch für andere Lohnersatzleistungen. Diese Beitragseinnahmen stabilisieren die Finanzentwicklung der Rentenversicherung, denn im Falle einer Verbesserung oder Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation dämpfen sie die positiven bzw. negativen Ausschläge im Verlauf der Beitragseinnahmen. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I von 2013 nach 2014 um 26 Tausend Personen (3 %) gefallen. Andererseits ist mit dem durchschnittlich versicherten Arbeitseinkommen auch die durchschnittliche Leistungshöhe gestiegen, auf deren Grundlage die Beiträge berechnet werden. Unter dem Strich blieben die Beiträge von der Bundesagentur daher mit rd. 3,6 Milliarden Euro annähernd konstant. Unter den sonstigen Beiträgen, die sich insgesamt auf rd. 3,7 Milliarden Euro beliefen, sind noch diejenigen für Lohnersatzleistungen der Krankenversicherung hervorzuheben. Diese sind 2014 abermals deutlich höher ausgefallen, und zwar liegen sie nach einem Anstieg um 6,6 Prozent bei rund 2,4 Milliarden Euro. Folie 6 Bundeszuschüsse 2013 und 2014 Damit komme ich zu den Bundeszuschüssen. Die drei Komponenten der Bundeszuschüsse werden getrennt fortgeschrieben. Der allgemeine Bundeszuschuss stellt rund zwei Drittel der gesamten Bundeszuschüsse dar. Er wird mit der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben. Außerdem ist er an die Entwicklung des Beitragssatzes

7 Seite 6 gekoppelt, der sich aber von 2013 zu 2014 nicht verändert hatte. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 wurde diese Fortschreibungsregel aber partiell durchbrochen. Danach wird der allgemeine Bundeszuschuss in den Jahren 2013 bis 2016 pauschal gekürzt, und zwar 2013 um eine Milliarde Euro und in den folgenden drei Jahren um jeweils 1,25 Milliarden Euro. Begründet wurde diese Kürzung mit einem notwendigen Konsolidierungsbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung zum Bundeshaushalt. Der zusätzliche Bundeszuschuss verändert sich parallel zum Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes. Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses, ursprünglich finanziert aus Mitteln der sogenannten ökologischen Steuerreform, folgt dagegen der Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme. Beide zusammen machen rund ein Drittel der Bundeszuschüsse aus. Von 2013 nach 2014 wurden die drei Bundeszuschüsse nach den genannten Regeln zusammen um rund 0,4 Milliarden Euro auf 61,3 Milliarden Euro erhöht. Dieser Betrag entspricht grob einem Viertel der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung. Meine Damen und Herren, Folie 7 Ausgaben 2013 und 2014 ich komme damit zur Ausgabenseite. Wie erwähnt, haben die Gesamtausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im vergangenen Jahr 260,4 Milliarden Euro betragen. Die Rentenausgaben sind um 6,7 Milliarden Euro bzw. 3,0 Prozent auf 225,8 Milliarden Euro gewachsen. Darin sind sowohl struktu-

8 Seite 7 relle Veränderungen im Rentenbestand als auch die Finanzwirkungen der Rentenanpassungen enthalten. Die strukturellen Veränderungen machen rund 1,6 Prozentpunkte des Ausgabenwachstums aus; dies entspricht rund 3,6 Milliarden Euro. Dahinter stehen vielfältige Entwicklungen, sowohl was die Rentenanwartschaften pro Rentenbezieher als auch was die Anzahl der Renten betrifft. Zu den Ursachen gehören neben demographischen Veränderungen, Veränderungen bei den durchschnittlichen Entgeltpunkten und Abschlägen sowie bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten auch die Finanzwirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes und der so genannten Ghetto-Renten. Richtung und Ausmaß einzelner struktureller Effekte werden gegenwärtig anhand der Rentenzugangsstatistik des Jahres 2014 analysiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich einleitend schon erwähnt habe, können wir die finanziellen Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes derzeit noch nicht im Einzelnen benennen. Allein zur sogenannten Mütterrente lässt sich sagen, dass wir die 9,5 Millionen Bestandsfälle wie gegenüber der Politik zugesagt im Jahr 2014 vollständig umgesetzt haben, d. h. alle betroffenen Versichertenrenten sind entsprechend erhöht worden. Die Ausgaben für die Mütterrente sind dabei mit einem Volumen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro in der Größenordnung geblieben, die im Gesetzgebungsverfahren genannt wurde.

9 Seite 8 Der Rest des Anstiegs der Rentenausgaben, rund 3,1 Milliarden Euro, entfällt auf Veränderungen der aktuellen Rentenwerte durch die Rentenanpassungen 2013 und Die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner stiegen gegenüber 2013 um knapp eine halbe Milliarde Euro bzw. 2,9 %. Die Ausgaben für Rehabilitation beliefen sich 2014 nach dem endgültigen Rechnungsergebnis in der allgemeinen Rentenversicherung abzüglich der Erstattungen auf netto 5,7 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben sind wir damit unter dem so genannten Reha- Deckel in Höhe von 6 Milliarden Euro geblieben. Die Fortschreibung des Reha-Deckels erfolgt auf Basis der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter pro Kopf. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist einer Forderung der Selbstverwaltung der Rentenversicherung folgend eine weitere Fortschreibungskomponente eingefügt worden. Diese berücksichtigt die zunehmende Alterung der Versicherten durch eine demographische Komponente in der Fortschreibungsformel. Dieser demographisch bedingte zusätzliche Bedarf wird offensichtlich im Jahr 2014 von gegenläufigen Entwicklungen kompensiert, denn wir haben wie gesagt den Reha-Deckel nicht ausschöpfen müssen. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten beliefen sich in der allgemeinen Rentenversicherung auf 3,7 Milliarden Euro. Sie lagen damit unter der Obergrenze der Ausgaben, die für die allgemeine Rentenversicherung bei 3,9 Milliarden Euro gelegen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren,

10 Seite 9 bevor ich nun zum voraussichtlichen Ergebnis dieses Jahres und zur mittelfristigen Entwicklung komme, möchte ich ein paar erläuternde Anmerkungen zu der in diesen Tagen erfolgten Rentenanpassung machen. Folie 8 Rentenanpassung 2015 Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angepasst, indem der so genannte aktuelle Rentenwert, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte bewertet werden, verändert wird. Die Änderungsrate bestimmt sich wiederum auf Basis von drei Faktoren: dem Lohnfaktor, dem Beitragssatzfaktor und dem Nachhaltigkeitsfaktor. Der Lohnfaktor wird für Ost und West getrennt berechnet. Seine Bestimmung ist kompliziert, weil er sowohl die Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt als auch die beitragspflichtigen Entgelte, wie sie sich nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ergeben. Hinzu kommt in diesem Fall, dass die Zeitreihen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum 01. September 2014 revidiert, d.h. rückwirkend neu bestimmt worden sind. Obwohl sich die exakte Höhe des Revisionseffektes nicht angeben lässt, da kein unrevidierter Vergleichswert für das Jahr 2014 bekannt ist, kann man davon ausgehen, dass die Rentenanpassung 2015 durch die Revision tendenziell gedämpft wurde. Ein Anhaltspunkt für das Ausmaß der Dämpfung ergibt sich aus den Löhnen im Jahr Danach ist der statistisch ermittelte Durchschnitt der Bruttolöhne und -gehälter um 0,8 Prozent West bzw. 1,3 Prozent Ost gesunken.

11 Seite 10 Dieser Effekt wird im Rahmen der Rentenanpassung 2016 insoweit wieder korrigiert, als dann die beitragspflichtigen Entgelte maßgebend sein werden. Die Rentenanpassung wird entsprechend höher ausfallen. Für 2015 ergeben sich für die Rentenanpassung Lohnfaktoren in Höhe von 1,0208 (West) und 1,0250 (Ost), was einer prozentualen Erhöhung im Westen von 2,08 Prozent und im Osten von 2,5 Prozent entspricht. Der Beitragssatzfaktor und der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel haben bei der diesjährigen Rentenanpassung de facto keine Wirkung. Der in Ost und West einheitliche Beitragssatzfaktor fasst die Veränderung des pauschalen Altersvorsorgeanteils, der pauschal den Aufwand der Arbeitnehmer für ergänzende Altersvorsorge wiedergibt, und die Veränderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung, jeweils im Vergleich des Vorjahres mit dem Vorvorjahr, zu einem Faktor zusammen. Der Altersvorsorgeanteil liegt seit 2012 konstant bei 4 Prozent. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung hat sich 2014 im Vergleich zu 2013 ebenfalls nicht verändert. Deshalb bleibt der Faktor diesmal mit einem Wert von 1,0 neutral. Der Nachhaltigkeitsfaktor ergibt sich aus der Veränderung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern. Dieses Verhältnis hat sich von 2013 zu 2014 nicht verändert. Daher übt der Nachhaltigkeitsfaktor dieses Mal ebenfalls keinen Einfluss auf die Höhe der Rentenanpassung aus.

12 Seite 11 Mit den genannten Faktoren errechnen sich für das Jahr 2015 neue aktuelle Rentenwerte von 29,21 Euro (West) und 27,05 Euro (Ost). Das entspricht Rentenanpassungen in Höhe von 2,1 Prozent (West) und 2,5 Prozent (Ost). Die Gesamtkosten der Rentenanpassung in der allgemeinen Rentenversicherung für das zweite Halbjahr 2015 belaufen sich damit auf 2,8 Milliarden Euro. Die Rentnerinnen und Rentner können bei einer Inflationsrate nahe Null und selbst bei Berücksichtigung der Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung Anfang 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent nahezu entsprechende reale Einkommenszuwächse erzielen. Die Standardrente Ost hat gegenüber der Standardrente West zudem weiter aufgeholt. Der Abstand reduzierte sich von 7,8 Prozent im zweiten Halbjahr 2014 auf 7,4 Prozent im zweiten Halbjahr Dies ist vor dem Hintergrund der nahezu identischen Lebenshaltungskosten in Ost und West eine wichtige und richtige Entwicklung. Das Nettorentenniveau vor Steuern lag 2014 nach vorläufigen Zahlen bei 48,1 Prozent. Für 2015 wird nach den bis jetzt vorliegenden Daten mit einem Rückgang gerechnet, was im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen ist. Zum einen führt die Reduzierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung im aktuellen Jahr zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens der Arbeitnehmer, was das Nettorentenniveau rechnerisch sinken lässt. Zum zweiten reduziert die Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung die Höhe der Nettorente vor Steuern, was ebenfalls das Nettorentenniveau senkt, weil der Pflegeversicherungsbeitrag von

13 Seite 12 den Rentnern voll zu tragen ist, während er bei den Arbeitnehmern paritätisch finanziert wird. Wie wird nun voraussichtlich das laufende Jahr abschließen? Folie 9 Eckwerte der Bundesregierung In ihrer Frühjahrsprojektion geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Bruttolohn- und -gehaltssumme in diesem Jahr von 4,1 Prozent aus. Knapp ein Prozentpunkt davon entfällt auf die Zunahme bei der Anzahl der Beitragszahler. Der Anstieg der Einnahmen aus Pflichtbeiträgen fällt allerdings niedriger aus. Da der Beitragssatz zur Rentenversicherung Anfang 2015 von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent reduziert worden ist, liegt der Anstieg der Einnahmen aus Pflichtbeiträgen rechnerisch bei rund 3 Prozent. Unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Abgrenzungen und Sondereffekten wurde in der April-Schätzung ein tatsächlicher Anstieg der Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit um 2,7 Prozent angenommen. Mit diesen Annahmen errechnet sich eine Nachhaltigkeitsrücklage Ende dieses Jahres von 31,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit der bereits erwähnten Rekordrücklage von rd. 35 Milliarden Euro bedeutet dies einen Vermögensabbau um rd. 3,6 Milliarden Euro. Dieser Rückgang ergibt sich zum einen aus den höheren Ausgaben durch das Rentenpaket, zum anderen als Folge des zu Jahresbeginn gesenkten Beitragssatzes: Wir müssen Rücklagen abbauen, das ist ein Ergebnis der geltenden Rechtslage und des hier vorgeschriebenen Korridors. Daher wurde der Beitragssatz durch die Bundesregierung so festgelegt, dass die Ausgaben die Einnahmen um den Betrag übersteigen, der zu einer

14 Seite 13 Reduzierung des Vermögens auf 1,5 Monatsausgaben erforderlich ist. Mit anderen Worten: Wir realisieren ein geplantes Defizit, um die Nachhaltigkeitsrücklage auf die maximal erlaubte Höhe zurückzuführen. Allerdings wird dies kein einmaliger Effekt bleiben. Denn der Beitragssatz bleibt in den kommenden Jahren unverändert, solange wir im gesetzlichen Korridor der Nachhaltigkeitsrücklage bleiben. Folglich werden wir solange auf die Rücklage zurückgreifen müssen, bis wir die Untergrenze der Vermögensausstattung in Höhe von 0,2 Monatsausgaben erreicht haben. Erst dann ist der Beitragssatz anzuheben, und zwar auf den Wert, der die Mindest- Vermögensrücklage gerade gewährleistet. Dieses wird auf der Basis der Annahmen der Bundesregierung voraussichtlich 2019 der Fall sein. Allerdings wird eine Mindestrücklage in Höhe von 0,2 Monatsausgaben zum Ende eines Jahres im Regelfall nicht ausreichen, um die unterjährigen Schwankungen der Beitragseinnahmen auszugleichen. Daher ist künftig von unterjährigen Liquiditätsengpässen der Rentenversicherung auszugehen, denen man durch geeignete Maßnahmen begegnen muss. Hierzu wird nach meinen Ausführungen ein Antrag mit dem Titel Liquidität sicherstellen zur Abstimmung gestellt werden. Ich komme damit zur mittelfristigen Entwicklung bis Nach den Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung werden ab dem Jahr 2016 die Wachstumsraten der Bruttolohn- und -gehaltssumme um rund einen Prozent-

15 Seite 14 punkt unterhalb der Rate des laufenden Jahres 2015 liegen. Ab dem Jahr 2017 entsteht der Anstieg der Bruttolohn- und - gehaltssumme beinahe vollständig aus dem Wachstum der Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer. Folie 10 Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage Für 2016 und bis zum Jahre 2018 bleibt unter Zugrundelegung dieser Annahmen der Beitragssatz in der Rentenversicherung nach den Vorausberechnungen bei 18,7 Prozent. Wie bereits ausgeführt, schmilzt die Nachhaltigkeitsrücklage in diesem Zeitraum rasch ab, so dass der Beitragssatz im Jahr 2019 auf 19,1 Prozent angehoben werden muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Folie 11 Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau vor Steuern an dieser Stelle möchte ich wie immer noch kurz einen Blick auf die längerfristige Finanzentwicklung werfen. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz 20 Prozent in 2020 und 22 Prozent in 2030 und das Rentenniveau vor Steuern 46 Prozent in 2020 und 43 Prozent in 2030 werden auch nach den aktuellen Berechnungen bis zum Jahr 2030 eingehalten, allerdings was den Beitragssatz in 2030 betrifft nur knapp. Für das Jahr 2020 errechnet der Schätzerkreis einen Beitragssatz von 19,6 Prozent und ein Rentenniveau vor Steuern von 47,3 Prozent. Für das Jahr 2030 ergeben sich ein Beitragssatz von 22,0 Prozent und ein Rentenniveau vor Steuern von 44,1 Prozent. Folie 12 Fazit Wenn also die Berechnungen zur mittel- und langfristigen Finanzentwicklung zeigen, dass auch unter Berücksichtigung der Mehrausgaben durch das sog. Rentenpaket die allgemeine Rentenversicherung noch im Zielkorridor bleibt, das heißt, die Regelun-

16 Seite 15 gen des Sozialgesetzbuches bezüglich der Höhe des Beitragssatzes und des Nettorentenniveaus vor Steuern nicht verletzt werden, so ist aus systematischen Gründen dennoch auf die nicht sachgerechte Finanzierung der Mütterrente aus Beitragsmitteln hinzuweisen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss die Finanzierung über die Gesamtheit der Steuerzahler erfolgen und nicht durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, zumal über den Anpassungsmechanismus der Renten ein erheblicher Teil dieser Lasten an die Rentner weitergegeben wird. Zwar sieht das Rentenpaket ab 2019 eine schrittweise Anhebung des Bundeszuschusses vor, der ab 2022 dann um insgesamt 2,0 Milliarden Euro pro Jahr höher liegen wird, eine Kompensation der gesamtgesellschaftlich zu finanzierenden Leistungsausweitungen ist damit aber bei weitem nicht sichergestellt. Hier geht es um einen erheblich höheren Betrag, um ca. 6,5 Milliarden Euro jedes Jahr, die systematisch zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler fehlfinanziert werden. Meine sehr geehrte Damen und Herren, wenn also auch festzustellen ist, dass die Rentenversicherung aufgrund guter bis sehr guter Rahmenbedingungen trotz zusätzlicher Lasten heute und voraussichtlich bis 2030 ihre gesetzlich vorgegebenen Ziele erreichen bzw. einhalten kann, so ist die Welt mit diesem Datum nicht zu Ende. Angesichts der demographischen Entwicklung, die jetzt erst mit den Rentenzugängen der geburtenstarken Jahrgänge langsam, aber stetig, spürbar wird, stellt sich immer drängender die Frage, wie die zukünftigen Lasten der Alterssicherung verteilt werden sollen.

17 Seite 16 Zur Schwarzmalerei besteht dabei kein Anlass, zeigt doch gerade die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass die Rentenversicherung in einer prosperierenden Ökonomie auch bei einer alternden Bevölkerung weiter leistungsfähig und finanzierbar bleiben kann. Und warum soll es uns nicht gelingen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dies auch für die Zukunft zu erhalten! Mit diesem positiven Blick in die Zukunft möchte ich meine Ausführungen abschließen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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