Schreckgespenst EVB-IT-Systemvertrag? Eine Zwischenbilanz. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf
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- Mina Gerhardt
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1 Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf 030/
2 1 Geschichte der EVB-IT und BVB 2 Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 2
3 1 Geschichte der EVB-IT und BVB 2 Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 3
4 BVB: Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-technischen Anlagen und Geräten EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen VOL: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 9 VOL/Averpflichtet zur Anwendung der VOL/B und sieht vor, dass für Gruppen gleichgelagerter Einzelfälle diese durch Ergänzende Vertragsbedingungen ergänzt werden können. 4
5 1972 Start der Verhandlungen, insgesamt sieben BVB-Vertragstypen 1990 erste Überlegungen zur Aktualisierung 1995 Übergabe der ersten Entwürfe der öffentlichen Hand an die Wirtschaft 1998 Start der Verhandlungen EVB-IT 2000 Veröffentlichung der ersten vier EVB-IT-Vertragstypen - Überlassung Typ A - Kauf von Hardware - Dienstleistungen - Instandhaltung von Hardware 5
6 2002 Veröffentlichung weiterer EVB-IT-Vertragstypen - Überlassung Typ B (Miete) Pflege von Standardsoftware 2003 Beginn der Arbeit am EVB-IT-Systemvertrag - neues Haftungskonzept 2007 Scheitern der Verhandlungen und einseitige Veröffentlichung 2008 Aufnahme der Verhandlungen zum EVB-IT-Systemliefervertrag 2010 Gemeinsame Veröffentlichung EVB-IT-Systemliefervertrag 6
7 1 2 Geschichte der EVB-IT und BVB Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 7
8 IT-Leistungen Dienstleistungen Hardware Software IT-Systeme EVB-IT- Dienstleistung EVB-IT-Kauf EVB-IT- Überlassung Typ A EVB-IT-System EVB-IT- Instandhaltung EVB-IT- Überlassung Typ B EVB-IT- System -lieferung BVB-Miete EVB-IT- Pflege S BVB-Pflege BVB-Planung 8
9 Anwendung EVB-IT-System Lieferung von Hardware und/oder Standardsoftware Integration und Zusammenfügen von Einzelleistungen Erstellung von Individualsoftware Herbeiführung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems Systemservice Weiterentwicklung und Pflege der Software Instandhaltung der Hardware Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Werkvertragliche Anteile Schwerpunkt der Leistung oder mehr als 16% des Auftragswertes! 9
10 EVB-IT-System EVB-IT-Kauf AGB: 15 S. Vertrag: 2 6 S. Hinweise: 12 S. EVB-IT- Systemlieferung AGB: 20 S. Vertrag: 26 S. Nutzungsrechte 5 S. Hinweise: AGB: 27 S. Vertrag: 39 S. Vergütung: 12 S. Hinweise: 63 S. 10
11 Haftungskonzept EVB-IT-System im bisherigen Haftungskonzept war die Haftung abhängig vom Haftungsgrund abschließend geregelt im EVB-IT-Systemvertrag enthält die Ziffer 14 nun auch Haftungstatbestände wie Verzug, Gewährleistung, Schutzrechtsverletzung, unerlaubte Handlung Haftung für leichte Fahrlässigkeit grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Haftungskonzept war Hauptgrund für das Scheitern der Verhandlungen (Abweichungsoptionen im Vertrag) 11
12 Licht Anwendungsverpflichtung (per Rundschreiben) Roter Faden für Einkäufer und Verkäufer Verständlichkeit auch für Nichtjuristen Standardwerke verringern eigene Aufwende Rechtssicherheit (auch durch Weiterentwicklung) download im Internet Vertragsformulare über Ankreuzfelder auszufüllen Nutzerhinweise und Schulungen Akzeptanz bei AN und AG gestiegen 12
13 Verwendung nicht einklagbar Licht Schatten viele individuelle Abweichungen langwieriger Prozess der Erstellung Formulare teilweise unhandlich und lang komplexe Grundstruktur Abweichung vom Haftungskonzept über Ankreuzfelder im Vertrag Nutzungsrechte für die Software Rechte an Werkzeuge weitgehende Nutzungsrechte und Rückvergütungen können vereinbart werden 13
14 Umgang des ITDZ Berlin mit dem Systemvertrag vorausgefüllter Vertrag wird dem Bieter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt Eintragungen des ITDZ sind blau gekennzeichnet Felder, in die der Bieter Eintragungen machen muss, sind farbig hinterlegt alle nicht benötigten Abschnitte werden gelöscht Ankreuzoptionen Haftung werden kaum verwendet anstelle der Vergütungszusammenfassung werden eigene Kostenblätter verwendet Systemvertrag muss überarbeitet werden! 14
15 Fazit Haftungskonzept nun mit Wirtschaft abgestimmt durch die Einführung des Systemliefervertrages ist die Anwendung des Systemvertrages zurückgegangen Beschaffer und Auftragnehmer haben den Umgang mit dem komplexen Vertrag gelernt Vergütungszusammenfassung wird kaum genutzt Systemvertrag nur für komplexe System verwenden! Systemvertrag wird überarbeitet! 15
16 1 Geschichte der EVB-IT und BVB 2 Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 16
17 seit 2010 seit 2009 seit 2010 Erarbeitung Nutzungshinweise und Musterfall zum Systemliefervertrag Überarbeitung des Systemvertrages parallel zum Systemliefervertrag Verhandlung der Änderungen Systemvertrag mit dem BITKOM Veröffentlichung EVB-IT-System Version 2 nächster Vertragstyp: EVB-IT-Systemservice 17
18 Fragen? Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf 030/
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