Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis
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- Eike Fromm
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1 10. Fachtagung IT-Beschaffung Fachforum 4 Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis 18. September 2014 Berlin Prof. Dr. Manfred Mayer INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Willy-Brandt-Platz München Tel Fax mayer@infora-rag.de
2 Ihr Referent Prof. Dr. Manfred Mayer Sonderbeauftragter Industrie 4.0 Messe München GmbH Tätigkeitsschwerpunkt im Vergabe- und IT-Recht Honorarprofessor an der Universität der Bundeswehr, Fakultät für Informatik wissenschaftlicher Mitarbeiter der INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 2
3 INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 3
4 Agenda Ausgangspunkt VOL/B EVB IT-Vertragstypen im Überblick EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 4
5 Agenda Ausgangspunkt VOL/B EVB IT-Vertragstypen im Überblick EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 5
6 Historie der BVB Seit 1972 wurden seitens der öffentlichen Verwaltung nach und nach insgesamt sieben Vertragstypen der Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) verhandelt und eingeführt: 1. Besondere Vertragsbedingungen für die Miete von EDV-Anlagen und - geräten vom BVB-Miete 2. Besondere Vertragsbedingungen für die Wartung von EDV-Anlagen und - geräten vom BVB-Wartung 3. Besondere Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und - geräten vom BVB-Kauf 4. Besondere Vertragsbedingungen für die Überlassung von DV- Programmen vom BVB-Überlassung 5. Besondere Vertragsbedingungen für die Pflege von DV-Programmen vom BVB-Pflege 6. Besondere Vertragsbedingungen für die Erstellung von DV- Programmen vom BVB-Erstellung 7. Besondere Vertragsbedingungen für die Planung von DV-gestützten Verfahren vom BVB-Planung - 6
7 Ablösung der BVB durch die EVB-IT Ausgangspunkt: Federführung des Bundesministerium des Inneren (BMI) Erarbeitung durch eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA) verschiedene Vertragstypen als neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von Informationstechnik (IT): "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen", abgekürzt EVB-IT. Verhandlung mit der Wirtschaft Ziel: Ablösung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und Geräten (abgekürzt BVB) 7
8 Ablösung der BVB durch die EVB-IT Derzeit veröffentlichte EVB-IT: EVB-IT Dienstleistung EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Kauf EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege S EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 8
9 Praktische Überlegungen Derzeitige Gemengelage: Keine direkte Entsprechung zu den BVB-Wartung. Die EVB-IT Pflege S gelten nur für Standardsoftware. Weiter in Kraft befindliche BVB: BVB-Miete (für Hardware) und BVB-Planung.. 9
10 Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. ( 305 Abs. 1 BGB) AGB der öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung von IT- Leistungen sind i. d. R. die EVB-IT und nachrangig die VOL/B. AGB des Auftragnehmers oder von Dritten (Nachunternehmer) sind regelmäßig ausgeschlossen; sie können nur im begründeten Ausnahmefall Vertragsbestandteil werden, zum Beispiel Lizenzbedingungen der Hersteller von Software 10
11 Rechtscharakter: BVB und EVB-IT als AGB Wenn hingegen Anbieter (aus welchen Gründen auch immer) die EVB-IT als eigenes Vertragsmuster auswählen (somit als Verkaufs-AGB verwenden), muss der Anbieter darauf gefasst sein, dass eine Vielzahl der Regelungen unwirksam ist, weil sie seinen Vertragspartner abweichend von den gesetzlichen Regelungen benachteiligen und somit unwirksam sind. Anbietern ist daher grds. davon abzuraten, die als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand konzipierten Verträge als eigene Verträge zu verwenden, mag auch dann eine andere Bewertung gelten, wenn dies wie oben dargestellt nur im vorauseilenden Gehorsam erfolgt. 11
12 Rechtscharakter: Einbeziehung und Rangfolge BVB/EVB-IT werden als AGB nur durch ausdrückliche Einbeziehung wirksamer Vertragsbestandteil: Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB ( 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB) Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme für den anderen Vertragspartner ( 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) Einverständnis des anderen Vertragspartners ( 305 Abs. 2 BGB) 12
13 Rechtscharakter: Wirksamkeit der AGB Wie bei allen AGB stellen sich auch für die BVB und EVB-IT die Frage nach der Wirksamkeit / Unwirksamkeit der enthaltenen Klauseln. Unklare, damit nicht transparente Regelungen (Transparenzgebot, 307 Abs. 1 S. 2 BGB) Überraschende Klauseln ( 305c BGB) Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ( 307 Abs. 2 und Abs. 1 BGB): Bei Abweichung von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken, es sei denn besondere Umstände rechtfertigen dies; Bei Einschränkung von wesentlichen Rechten und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist; Bei Verstößen gegen Treu und Glauben. 13
14 Rechtscharakter: Wirksamkeit der AGB Anmerkungen: Problem der Unübersichtlichkeit / Intransparenz EVB-IT System: Einheitlicher Werkvertrag? gemischter Vertrag nicht angesprochen 651 BGB wurde nicht als relevant erachtet Grds. (bis auf EVB-IT System, allerdings zwischenzeitlich auch erweiterter Kompromiss durch Neuveröffentlichung in 9/2012) industriefreundlich und daher teils die öffentliche Hand benachteiligend (wirksam!) Vorteil: umfangreiche Definitionen 14
15 Aufbau der VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) VOL/A Regelung des Vergabeverfahrens inklusive der Auswahl der Unternehmen bis zur Zuschlagserteilung VOL/B Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Auftragsabwicklung 15
16 VOL/B Einführung Einige wichtige Grundlagen: VOL Teil B = Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) sind grundsätzlich zum Vertragsgegenstand zu machen. 9 bzw. 11 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen dürfen der VOL/B nicht widersprechen. 9 bzw. 11 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A Ergänzende Vertragsbedingungen Für die Erfordernisse einer Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle können Ergänzende Vertragsbedingungen Abweichungen von der VOL/B vorsehen. 9 bzw. 11 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A 16
17 Einkauf-AGB für IT in der öffentlichen Verwaltung VOL/B Die VOL/B sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen). Sie gelten für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge, für Dienstverträge entsprechend. BVB Besondere Vertragsbedingungen beschreiben die Erfordernisse des Einzelfalls. (Miete Hardware, Planung) EVB-IT Ergänzende Vertragsbedingungen beschreiben die Erfordernisse einer Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle. ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen beschreiben die Erfordernisse, die ständig beim Auftraggeber vorliegen, unabhängig vom Beschaffungsgegenstand. 17
18 Sicherstellung der gewünschten Geltungshierarchie Reihenfolge der Vertragsbestandteile soll umgesetzt werden 1. EVB-IT Vertrag mit Anlagen, z.b. (1) Verhandlungsergebnisse (2) Angebot (3) Bieterfragen und Antworten (4) Leistungsbeschreibung 2. EVB-IT Vertragsbedingungen 3. VOL/B Wie ist vorzugehen? 18
19 Führendes Dokument vor Zuschlag Vergabeunterlage Reihenfolge der Geltung Anlagen 1. Vertragsentwurf 2. EVB-IT 3. Führendes Dokument 19
20 Führendes Dokument nach Zuschlag Reihenfolge der Geltung Vertrag Anlagen 1. Leistungsbeschreibung 2. Angebot 3. EVB-IT 4. Führendes Dokument 20
21 Fazit zur Geltungshierarchie Vertrag Vergabeunterlagen Reihenfolge der Geltung Reihenfolge der Geltung Kongruenz! 21
22 Strukturierung der Vergabeunterlagen gemäß VOL/A bzw. UfAB 1. Anschreiben Inhalt? 2. Bewerbungsbedingungen Festlegungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens Hinweise zur Angebotserstellung Hinweise und Unterlagen zur Angebotsprüfung und -bewertung Abschließende Liste aller verlangten Nachweise und Erklärungen Vertragsentwu rf Anlagen zum Vertrag 3. Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung Vertragsbedingungen (z.b. EVB-IT AGB, VOL/B) 4. Sonstige Anlagen 22
23 EVB-IT: Überblick und Struktur Allgemeine Geschäftsbedingungen (EVB) Vertrag (Formular) Vertragsanlagen Nutzerhinweise (auch zur Vertragsauslegung) 23
24 Genereller Aufbau der EVB-IT-Verträge Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) EVB-IT Vertragsformular AGB EVB-IT Vertrag Ziffer Nummer 24
25 Agenda Ausgangspunkt VOL/B EVB IT-Vertragstypen im Überblick EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 25
26 EVB-IT Vertragstypen Stand 2014 Service Systemlieferung System (2.0) Instandhaltung Kauf Pflege Standard-SW WAS FEHLT EVB-IT Dienstleistung SW-Überlassung Typ B Erstellung SW-Überlassung Typ A SW-Überlassung Typ A: zeitlich unbefristet SW-Überlassung Typ B: zeitlich befristet 26
27 Agenda Ausgangspunkt VOL/B EVB IT-Vertragstypen im Überblick EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 27
28 EVB-IT Erstellung Struktur des EVB-IT Erstellung Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software EVB-IT Erstellungs-AGB Vertragsformular EVB IT Erstellungsvertrag Anlagen Störungsmeldung Leistungsnachweis Nutzungsrechtsmatrix Änderungsverfahren 28
29 Agenda Ausgangspunkt VOL/B EVB IT-Vertragstypen im Überblick EVB-IT Erstellung EVB-IT Service 29
30 EVB-IT Service Struktur der EVB-IT Service Ergänzende Vertragsbedingungen für IT Service EVB-IT Service-AGB Vertragsformular EVB IT Servicevertrag Anlagen Störungsmeldung Leistungsnachweis Änderungsverfahren Abruf von besonderen Serviceleistungen 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Manfred Mayer INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Willy-Brandt-Platz München Tel Fax mayer@infora-rag.de
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