TACKE ROAS KRAFFT Rechtsanwälte in Partnerschaft München

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1 TACKE ROAS KRAFFT Rechtsanwälte in Partnerschaft München 5. Bayerischer IT-Rechtstag Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand für IT-Projekte Rudolf Roas RA, Dipl.Ing. (fh) München, 26. Oktober

2 Gliederung 1. IT-Projekte 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen 3. BVB-Erstellung 4. Praxisbeispiel 5. Erwartete Entwicklung: EVB-IT Systeme und Planung 1. IT-Projekte DIN (1987) - Projekt: Ein Vorhaben, das im wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.b. - Zielvorgabe - zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen - Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben - projektspezifische Organisation 4 2

3 1. IT-Projekte Typische IT-Projekte (3 Beispiele): Beschaffung Hardware, Standardsoftware, Installation und Anpassung der Standardsoftware (Customizing, Parametrisierung), Implementierung Beschaffung Standardsoftware, Anpassung und Implementierung Erstellung von Individualsoftware reine Neuentwicklung auf Basis von zu liefernder Standardsoftware; Weiterentwicklung der bzw. ergänzende Entwicklung zur Standardsoftware 5 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT- Leistungen 9 VOL/A Vergabeunterlagen, Vergabebedingungen Nr.2 In den Verdingungsunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages werden. Das gilt auch für etwaige Zusätzliche, Ergänzende und sowie Besondere Vertragsbedingungen und, soweit erforderlich, für etwaige Technische Vertragsbedingungen. Nr. 3 (1) Satz 1 Die Algemeinen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert. 6 3

4 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT- Leistungen VOL/A zu Vertragsbedingungen Ebene 1 : Allgemeine Vertragsbedingungen - allgemein Ebene 2: Zusätzliche Vertragsbedingungen Ebene 3: Ergänzende Vertragsbedingungen Ebene 4: Besondere Vertragsbedingungen - speziell 7 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen 9 VOL/A Vergabeunterlagen, Vergabebedingungen Nr. 3 (1) Satz 2 AG vergibt ständig Leistungen für die bei ihm allgemein gegebenen Verhältnisse Zusätzliche Vertragsbedingungen 8 4

5 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen 9 Nr. 3 (2) Ergänzende + Besondere Vertragsbedingungen Für Gruppen gleichgelagerter Einzelfälle ergänzend zu Allgemeinen Vertragsbedingungen und für etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen Erfordernisse des Einzelfalls Ergänzt durch Ergänzende Vertragsbedingungen (Kann-Bestimmung) Besondere Vertragsbedingungen (Muss-Vorschrift) 9 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen 9 Nr. 3 (2) Satz 3 In den Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen sollen sich Abweichungen von den Allgemeinen Vertragsbedingungen auf die Fälle beschränken, für die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen besondere Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen sind; sie sollen nicht weiter gehen als es die Eigenart der Leistung und ihre Ausführung erfordern. 10 5

6 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen (Auswahl aus Empfehlungsliste KBSt) Vertragsgegenstand Dienstvertrag Kauf von Hardware (ohne werkvertragliche Leistungsanteile) Miete von Hardware Kauf von Standardsoftware (ohne werkvertragliche Leistungsanteile) Miete von Standardsoftware empfohlener Vertragstyp EVB-IT Dienstleistung EVB-IT Kauf BVB-Miete (plus Vertragsdeckblatt 01. Mai 2002) EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B (ohne werkvertragliche Leistungsanteile) Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen (Auswahl aus Empfehlungsliste KBSt) projektbezogen Vertragsgegenstand Kauf von Hardware (mit werkvertraglichen Leistungsanteilen) Überlassung von Standardsoftware (mit werkvertraglichen Leistungsanteilen) Planung von DV-gestützten Verfahren, insbesondere Planung von Individualsoftware (Planungsphase, Fachliches Feinkonzept) Erstellung von Individualsoftware empfohlener Vertragstyp BVB-Kauf (plus Vertragsdeckblatt 13. Feb. 2003) BVB-Überlassung Typ II (plus Vertragsdeckblatt 01. Mai 2002) BVB-Planung (plus Vertragsdeckblatt 01. Mai 2002) BVB-Erstellung (plus Vertragsdeckblatt 13. Feb. 2003) 12 6

7 2. Überblick: Beschaffungsbedingungen für IT-Leistungen (Auswahl aus Empfehlungsliste KBSt) Aufbau der Vertragsdokumente BVB Vertragsdeckblatt (zum jeweiligen Typ der BVB) erstmals Seit: Mai 2002 Scheine BVB Besondere Vertragsbedingungen (z.b. Erstellungsschein, Kaufschein) Vertrag über. (z.b. Kauf) (je EVB-IT ein oder zwei Vertragsformulare vorhanden) EVB-IT EVB-IT Anlagen (z.b. Meldeformulare) BVB-Erstellung Sachlicher Geltungsbereich Erstellen von Programmen für DV-Anlagen und Geräte auf der Grundlage eines fachlichen Feinkonzepts (Erstellungsleistungen) andere mit der Programmerstellung zusammenhängende vereinbarte Leistungen Erstellungsleistungen sind Erstellen von DV-technischen Feinkonzepten Programmierung sowie das Herbeiführen der Funktionsfähigkeit Erstellen der Dokumentation 14 7

8 3. BVB-Erstellung zum Vergleich Geltungsbereich BVB-Überlassung: Überlassung von Programmen für EDV-Anlagen (Vertragstyp I) oder Überlassung von Programmen und die Herbeiführung ihrer Funktionsfähigkeit auf bestimmten EDV-Anlagen und Geräten (Vertragstyp II) sowie für andere vereinbarte Leistungen; sie gelten nicht für die Erstellung von Programmen BVB-Erstellung Inhalt BVB-Erstellung (Auszug): 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Mitwirkung des Auftraggebers - fehlt in BVB-Überlassung 5 Änderung der Leistung - fehlt in BVB-Überlassung 6 Nutzungsrechte (ausschließliche o. nicht-ausschließliche) 11 Abnahme 16 Dokumentation, Personalausbildung, Einsatzunterweisung, Programmbenutzung 18 Programmpflege nach Ablauf der Gewährleistung 16 8

9 3. BVB-Erstellung Im Vertragsdeckblatt zur BVB-Erstellung: keine Änderungen der typischen werkvertraglichen Bedingungen lediglich Anpassung einiger Verzugsregeln, Rücktrittsregeln, Mängelansprüchen und Haftung These: öffentliche Hand ordnet Software- Erstellung als Werkvertrag ein oder übersieht 651 BGB Praxisbeispiel Beschaffung eines IT-gestützten Gewerbeverfahren. Vertragsgegenstand: Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme und Überlassung eines IT-gestützten Gewerbeverfahrens. Standardsoftware, individuelle Anpassung: Parametrisierung, Customizing, Datenübernahme, Schulung, Installation, Herbeiführung der Funktionsfähigkeit 18 9

10 4. Praxisbeispiele 2 Vertragsbestandteile des BVB Erstellungsvertrags sind dieser Vertrag BVB-Erstellungsschein (12 Seiten weitestgehend nicht ausgefüllt) plus Anlagen Nr. 1; 2; 3 BVB-Erstellung EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Dienstleistungen BVB-Pflege VOL/B Praxisbeispiel zusätzlich werden folgende Verträge vereinbart, auf die teilweise im Erstellungsvertrag verwiesen wird: EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A als Untervertrag - für die Überlassung der Standardsoftware EVB-IT Dienstvertrag als Untervertrag für Schulung BVB Pflegevertrag als Untervertrag für Pflege und Wartung Gesamtsystem Verweis auf - BVB-Erstellungsschein + Anlagen - EVB-IT Überlassung Typ A - VOL/B Verweise vergleichbar wie oben Verweise vergleichbar wie oben aber: BVB-Pflege + Muster 1+2 aus EVB-IT Pflege 20 10

11 5. Erwartete Entwicklung EVB-IT System und Planung 1998 Okt März 2000 März 2002 / Feb Historie und Zukunft Beginn der Verhandlungen der EVB-IT Verträge und Vertragsbedingungen Veröffentlichung von 4 Vertragstypen der EVB-IT Kauf von Hardware, IT-Dienstleistungen, Überlassung von Standardsoftware Typ A (Kauf), Instandhaltung von Hardware Veröffentlichung von 2 Vertragstypen der EVB-IT Pflege von Standardsoftware, Überlassung von Standardsoftware Typ B (Miete), Pflege von Standardsoftware Vertragsdeckblätter zu BVB Ziel: Adaption der BVB an SchuldrechtsmodernisierungsG Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung Historie und Zukunft 2003 Mitte bis Aug Ende 2006 / Anfang 2007 Öffentliche Hand legt verschärftes Haftungskonzept vor Entwurf der EVB-IT Planung erstellt durch Koop A fertig Verhandlungen, Schriftwechsel, Gespräche zwischen Öffentlicher Hand und BITKOM BITKOM meldet zum Spitzengespräch zwischen BITKOM- Präsidenten Willi Berchtold und Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble: In der Frage der Haftungsbeschränkung konnte im Grundsatz eine tragfähiger Kompromiss erreicht werden. Ziel der Öffentlichen Hand: Veröffentlichung der EVB-IT Planung und EVB-IT Systemvertrag 22 11

12 5. Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung EVB-IT Planung Erstellung eines abzunehmenden Feinkonzepts Planungsleistungen nach standardisierten Regelungen Phasenkonzept oder Vorgehensmodell des Bundes (z.b. XT- Modell) oder andere vereinbarte Regelungen mögliche Planungsleistungen: Erstellung eines Projektplans Ist-Analyse Erstellung eines Grobkonzepts Erstellung eines Fachkonzepts Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung EVB-IT Systemvertrag Erstellung eines betriebsbereiten Systems Leistungserbringung nach standardisierten Regelungen Phasenkonzept oder Vorgehensmodell des Bundes (z.b. XT- Modell) oder andere vereinbarte Regelungen Struktur des Vertrages: Überblick (Kurzbeschreibung Leistung, Vergütung, Vertragsbestandteile) Beschreibung der Systemkomponenten Herbeiführen der Betriebsbereitschaft Abnahme Leistungen nach der Abnahme (z.b.: Schulung) Pflichten zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft Allgemeines (z.b.: Projektmanagement, Mitwirkung, Dokumentation) Intention der Öffentlichen Hand: keine Planungsleistungen im Systemvertrag 24 12

13 5. Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung Eckpunkte des Haftungskonzepts der Öffentlichen Hand Ausgangspunkt 2003 keine Haftungsobergrenzen bei der sonstigen Haftung Rechtsgrundneutralität der Haftung keine Differenzierung nach Vertragstyp (Miete, Kauf, Pflege) keine Differenzierung nach Haftungstatbestand (z.b. Verzug, Gewährleistung, Schutzrechtsverletzung) Vertragsstrafen bis fünf Prozent des Auftragswerts kein Ausschluss des Anspruchs auf entgangenen Gewinn Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung Eckpunkte des Haftungskonzepts der Öffentlichen Hand Zwischenstand Ende 2004 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Schadensfall Gesamtbegrenzung für alle Schadensfälle aus einem Vertrag bei leichter Fahrlässigkeit betragsmäßige Haftungsobergrenze Verzug Haftung für indirekte Schäden gemeint wohl: entgangener Gewinn, Datenverlust Haftungsbegrenzung auf Auftragswert (100%) Kleinaufträge: min Haftungsbegrenzung auf doppelten Auftragswert Kleinaufträge: min keine wie bei leichter Fahrlässigkeit; möglicherweise doppelter Auftragswert wie bei leichter Fahrlässigkeit 26 13

14 5. Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung Ausgangspunkt Industrie (BITKOM): wohl Haftungskonzept der veröffentlichten EVB-IT Verträge Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung Mediationsvorschlag Mitte 2005 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Schadensfall Gesamtbegrenzung für alle Schadensfälle aus einem Vertrag bei leichter Fahrlässigkeit betragsmäßige Haftungsobergrenze Verzug Haftung für indirekte Schäden gemeint wohl: entgangener Gewinn, Datenverlust keine Begrenzung der Haftung im Einzelschadensfall (aber Gesamtbegrenzung) grundsätzlich Auftragswert (100%) bei Kleinaufträgen: bis Haftungsgrenze über Haftungsgrenze: min Mio., sofern keine andere Bestimmung Ankreuzoptionen 25%, 50%, 75%, 100% AW Grds. 25% AW, soweit keine andere Bestimmung Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschl. Datenverlust: wie bisher in EVB-IT ansonsten: indirekte Schäden wie oben 28 14

15 5. Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung BITKOM Meldung vom 30. August 2006 sinngemäß: In der Frage der Haftungsbeschränkung konnte im Grundsatz ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden. Fragen: Was bedeutet dieses Gesprächsergebnis? Können die EVB-Vertragstypen Planung und System zeitnahe veröffentlicht werden? Erwartete Entwicklung - EVB-IT System und Planung FAZIT: 1. Beide Vertragsseiten benötigen schnellstmöglich die EVB-IT Planung und den EVB-IT Systemvertrag. 2. Beide Vertragsseiten benötigen darüber hinaus weitere Vertragsmuster für typische IT-Geschäfte, wie beispielsweise für: Miete von Hardware Pflege von Individual- und Standardsoftware ASP 3. Die starre Verwendung nicht passender Ergänzender Vertragsbedingungen sollte in Frage gestellt werden

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie noch Fragen? Kontakt: RA Rudolf Roas, Dipl. Ing. (fh) TACKE ROAS KRAFFT Rindermarkt München rudolf.roas@trk-partner.de Tel.: +49 (0)

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