Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2019
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1 Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2019 gültig vom 01.Jänner bis 31.Dezember 2019 (genehmigt mit Beschluss des Personalsenates vom )
2 Seite 1 Jv 893/18k (Bitte in allen Eingaben anführen) DER VORSTEHER DES BEZIRKSGERICHTES SALZBURG Rudolfsplatz Salzburg Tel.: +43 (0)57/ Fax: +43 (0)57/ GESCHÄFTSVERTEILUNGSÜBERSICHT des Bezirksgerichtes Salzburg für das Geschäftsverteilungsjahr 2018 Vorsteher des Bezirksgerichtes : Dr. Wolfgang FILIP Zi. 3.01, DW Dr. Christoph GANZERA 2. Mag. Franz MITTERMAYR 3.Dr. Stefanie STRASSER 4. und weitere Vertreter: Reihenfolge nach dem Ersternennungszeitpunkt ( 25 Abs 2 GOG Fassung vor dem ) Vorsteher der Geschäftsstelle: Amtsdirektor Regierungsrat Josef GASCHO Zi. 3.03, DW ) Rev. Christoph RETTENBACHER 2) ADir. Alois DESALLA 3) ADir. RR Ingrid WITTAUER Geschäftsabteilung des Vorstehers des Bezirksgerichtes: FOI Anita SENGTHALER Zi. 3.01, DW Die zu dieser Geschäftsverteilung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
3 Seite 2 Ü b e r s i c h t Gerichtsabteilung Richter Geschäftsabteilung Leiter 1 MSch-Sachen Dr. Wolfgang Grundbuchs- und Filip Schiffsregistersachen 1 / FOI Anita Sengthaler FOI Ralph Kolm 2 Außerstreit Familienrecht Mag. Andreas Posch 2 OK Inge Steinmann 3 Außerstreit Familienrecht Mag. Thomas Wegleiter 3 FOI Edith Lipitzer 4 Außerstreit Familienrecht Ub-Sachen, HeimaufenthaltsG Mag. Alexandra Heinrich 4 36 K Regina Millinger FI Gabriele Meisthuber 5 Außerstreit Familienrecht Mag. Julia Cerwenka 20 FOI Erna Haidenthaler 6 Außerstreit Familienrecht Mag. Alexander Poneschitzky 41 FI Gabriele Meisthuber 7 Außerstreit Familienrecht 8 C-Sachen 9 Mag. Petra Kaindl-Thiele Dr. Stefanie Strasser 6 Exekutionssachen Insolvenzsachen Insolvenzsachen Dr. Christoph Ganzera 5 Rechtshilfe in Zivilsachen C-Exekutionsklagen 43 Aass. Regina Millinger 44 FOI Edith Lipitzer 13 FI Sandra Trenker FOI R. Schachner FI Sandra Fischer FOI Renate Posch FI B. Wörndl FOI Nicole Katzlinger 39 FOI Anita Sengthaler C-Sachen+ Insolvenzklagen Mag. Birgit 10 Mulitzer Exekutionssachen 5 C-Sachen MSch-Sachen Mag.Marion Mantinger FI Josef Starzer FOI Nicole Katzlinger 11 FI Josef Starzer 12 C-Sachen Dr. Michael Fischer LL.M. 12 FI Heinrich Wührer
4 Seite 3 Gerichtsabteilung Richter Geschäftsabteilung Leiter 13 C-Sachen Ub-Sachen HeimaufenthaltsG Mag. Eva Strasser FI Melitta Werber 14 Außerstreit Familienrecht Mag. Aleksandar Vincetiċ FOI Erna Haidenthaler OK Inge Steinmann 15 C-Sachen Dr. Gabriele Waltl-Himmer 25 FI Melitta Werber 16 C-Sachen Mag. Sophia Dorfner 16 FI Sandra Trenker 17 C-Sachen Mag. Karl Sonnleitner 17 FI Josef Starzer 18 C-Sachen (kein Neuanfall) Mag. Doris Hockl 18 FI Josef Starzer 19 C-Sachen Mag. Franz Mittermayr 31 FI Heinrich Wührer 20 A-Sachen Mag. Ursula Rieger 50 FOI Erna Haidenthaler 21 Strafsachen Spr.richterin Mag. Dr. Barbara Peschka (Dr. Gert Candido) 27 FI Elfriede Zuckerstätter 22 Strafsachen Mag. Nadia Gruber 28 FI Marion Winzer 23 Strafsachen Dr. Alexander Wagenhofer 29 FI Günther Arnhof 24 C-Sachen Dr. Gabriela Musey-Radichevich 26 OK Marianne Dürnberger 25 C-Sachen Dr. Vera Nemetz 34 OK Marianne Dürnberger 26 C-Sachen Mag. Simone Seitner 14 OK Marianne Dürnberger 27 C-Sachen Mag. Doris Baptist 15 FI Sandra Trenker
5 Seite 4 GERICHTSABTEILUNG 1 (Geschäftsabteilungen 1, 24, 33) Dr. Wolfgang FILIP ) Mag. MANTINGER Marion 2) Mag. STRASSER Eva 3) Mag. MITTERMAYR Franz 1. außerstreitige Verfahren nach dem ABGB (soweit keine familienrechtliche Sonderzuständigkeit vorliegt) MRG, WWG, WEG, WGG, BRG, Heizkostenabrechnungsgesetz, Msch-,Psch-sachen: turnusmäßig mit GA 11 zu jeweils 5 Akten (Zuständig für Auskünfte - geregelt nach KG wie folgt: Bergheim II, Elsbethen, Gois, Großgmain, Hinterwinkl-Aigen, Höhenwald, Itzling, Morzg, Salzburg (Abt. Froschheim, Innere Stadt, Mülln, Nonntal, Riedenburg, Schallmoos), Wals I + II). 2. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt alle unklaren Eingaben, die keinem zugeordnet werden können 4. Grundbuchsachen 5. Schiffsregistersachen 6. Ersuchen um Aktenübersendungen nach 436 Abs 2 Geo 7. Winkelschreibereisachen nach 472 Abs 2 Geo Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Grundbuch- und Schiffsregistersachen hinsichtlich KG ( 16 u. 21 RpflG) Elixhausen, Elsbethen, Gaisberg I, Heuberg II, Hinterwinkl-Aigen, Höhenwald, Morzg, Äusserer Stein (GZ ), Bergheim II, Leopoldskron, Mönchsberg (GZ ), Mülln (GZ ), Nonntal (GZ ), Riedenburg (GZ ) und Wals II sowie Angelegenheiten des EISENBAHNBUCHES Revidentin Esra ACAR 2.24 Karin WALTER-WALLNSTORFER Aigen I+II, Hallwang I+II, Liefering I+II, Siezenheim I + II sowie URKUNDENHINTERLEGUNGEN Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER 2.21 Amtsdirektor Walter Horst REICHINGER Gaisberg II, Gnigl, Grödig, Großgmain, Maxglan, Lehen (GZ ) sowie SCHIFFSREGISTERSACHEN Karin WALTER- WALLNSTORFER 2.23 Revidentin Esra ACAR
6 Seite 5 Anif, Glanegg, Gois, Innere Stadt, Itzling, Froschheim (GZ ), Schallmoos (GZ ), Wals I sowie BERGBUCH Amtsdirektor Walter Horst REICHINGER 2.22 Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeß- und Exekutionssachen (Pkt. 3.) Amtsdirektor Regierungsrat Josef GASCHO 3.02 zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung 1 3., 6. bis bis 2. Fachoberinspektorin Anita SENGTHALER 3.01 Amtsdirektor Regierungsrat Josef GASCHO 1. FI Josef STARZER 2. FI Sandra TRENKER und 5. Fachoberinspektor Ralph KOLM 2.29 Fachoberinspektor Peter MAGES
7 Seite 6 GERICHTSABTEILUNG 2 (Geschäftsabteilung 2) Mag. Andreas POSCH ) Mag. VINCETIC Aleksandar 2) Mag. HEINRICH Alexandra 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander 1. Angelegenheiten der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Verfahren außer Streitsachen nach dem Außerstreitgesetz ( a JN), insbesondere Verlassenschafts-, Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs-, Obsorge-, Unterhalts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten, sowie freiwillige Feilbietung (außer die in den Ger.abt. 4 (Gkr. 10.u.11.), 11 (Gkr. 2d), 13 (Gkr. 2d u. 2e), 33 (Gkr. 1.) geführten außerstreitigen Angelegenheiten) sowie Klagen in Verlassenschaftsangelegenheiten nach 77 Abs 2 JN 2. Familienrechtssachen und Streitigkeiten aus eingetragenen Partnerschaften (EPG) gem. 49 Abs 2 Z 1 bis 2d JN und aus Abs 3 jene Streitigkeiten, die auf Abs 2 Z1 bis 2d bezug nehmen sowie Klagen in Verlassenschaftsangelegenheiten nach 77 Abs 2 JN 3. Klagen und Anträge nach den 35 und 36 EO zwischen Ehegatten aus dem Eheverhältnis sowohl während als auch nach Auflösung der Ehe, zwischen eingetragenen Partner aus dem Partnerschaftsverhältnis sowohl während als auch nach Auflösung der Partnerschaft sowie zwischen Eltern und Kindern aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ( 403a EO) 4. Eheangelegenheiten nach dem Ehegesetz (insbesondere Scheidungen im Einvernehmen) 5. Entschädigungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz ( 117 Abs 6 WRG) 6. Bei anhängigen Verfahren nach den 382 Abs 1 Z 8, 382a und 382h EO; nach 382b bis 382e und 382g EO zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern, und zwar auch bei nicht mehr aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft bis zur rechtskräftigen Erledigung des Scheidungs- oder Auflösungsverfahrens oder sofern ein Aufteilungsverfahren anhängig ist 7. Todeserklärung eines Verschollenen u. Beweisführung des Todes ( 13, 21 TEG) und Kraftloserklärung von Urkunden ( 115 Abs 4 JN) 8. alle Verfahren nach Art. 67 Scheckgesetz mit folgenden Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners Bo, Bu, P, Sa, Sch, U, Y 9. Rechtshilfe in allen Angelegenheiten des zugewiesenen es 10. Angelegenheiten nach dem Bundesgesetz über die Hinterlegung und Einziehung von Verwahrnissen (Verwahrungs- und Einziehungsgesetz VerwEinzG) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten
8 Seite 7 Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) Bo, Bu, Sa, Sch Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER 2.17 Revident Christoph RETTENBACHER U Sabine ROTTENSTEINER 2.18 Barbara WENGER P, Y Revident Christoph RETTENBACHER 2.12 Amtsdirektor Mag.Thomas BERGER Angelegenheiten nach dem VerwEinzG alle Ausserstreitrechtspfleger im fortlaufenden Turnus gem. Anhang Abschnitt II.) Punkt 4.9. wie oben zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Oberkontrollorin Inge STEINMANN 2.08 Gesch.abt. 20
9 Seite 8 GERICHTSABTEILUNG 3 (Geschäftsabteilung 3) Mag. Thomas WEGLEITER ) Mag. CERWENKA Julia 2) Mag. POSCH Andreas 3) Mag. VINCETIC Aleksandar 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners Fa, K (ohne Ke, Ku), O, R Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) Fa, K (o. Ke, Ku), R Barbara WENGER 2.13 Regierungsrätin Ingrid WITTAUER O Regierungsrätin Ingrid WITTAUER 2.10 Barbara WENGER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Fachoberinspektorin Edith LIPITZER 2.07 Gesch.abt. 2
10 Seite 9 GERICHTSABTEILUNG 4 (Geschäftsabteilungen 4, 36) Mag. Alexandra HEINRICH 2.11 hins. e : 1) Mag. WEGLEITER Thomas 2) Mag. CERWENKA Julia 3) Mag. POSCH Andreas hins. 10. und 11.: 1) Mag. STRASSER Eva 2) Mag. POSCH Andreas 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners M und Z 10. Unterbringung psychisch Kranker nach dem Unterbringungsgesetz sowie Angelegenheiten nach dem Tuberkulose- und Epidemiegesetz, die in den ungeraden Kalenderwochen bei Gericht anfallen incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten 11. Angelegenheiten nach dem Heimaufenthaltsgesetz hinsichtlich der Einrichtungen laut Anhang (II.) Sonderregelungen > 5. Einrichtungen nach dem HeimaufenthaltsG - Zuständigkeiten ) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) M Revident Christoph RETTENBACHER 2.12 Amtsdirektor Mag.Thomas BERGER Z Sabine ROTTENSTEINER 2.18 Revident Christoph RETTENBACHER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Kntrollorin Regina MILLINGER 3.39 Gesch.abt Fachinspektorin Gabriele MEISTHUBER 2.05 Gesch.abt. 4
11 Seite 10 GERICHTSABTEILUNG 5 (Geschäftsabteilung 20) Mag. Julia CERWENKA 2.16 hinsichtlich e : 1) Mag. WEGLEITER Thomas hins. Verfahren mit gerader Aktenzahl Mag. HEINRICH Alexandra hins. Verfahren mit ungerader Aktenzahl 2) Mag. PONESCHITZKY Alexander 3) Mag. POSCH Andreas hinsichtlich 10. : 1) Dr. FILIP Wolfgang 2) Mag. VINCETIC Aleksandar 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners Fi, G, H, I 10. Entscheidungen nach dem Haager Übereinkommen v über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und nach dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung des Sorgerechts für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts für den Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wechselweise im Turnus hins. der Gerichtsabteilungen 5 (Gesch.abt. 20) und 14 (42). Zuständig für Auskünfte: GA 20 hinsichlich der Anfangsbuchstaben A bis K und GA 42 hinsichtlich der Anfangsbuchstaben L bis Z. Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) G, H Regierungsrätin Ingrid WITTAUER 2.10 Barbara WENGER Fi Barbara WENGER 2.13 Regierungsrätin Ingrid WITTAUER I Sabine ROTTENSTEINER 2.18 Revident Christoph RETTENBACHER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Fachoberinspektorin Erna HAIDENTHALER 2.15 Gesch.abt. 3
12 Seite 11 GERICHTSABTEILUNG 6 (Geschäftsabteilung 41) Mag. Alexander PONESCHITZKY ) Mag. KAINDL-THIELE Petra 2) Mag. WEGLEITER Thomas 3) Mag. HEINRICH Alexandra 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners B (ohne Be, Bo, Bu), D, Fo, Q S (ohne Sa, Se, Si, So), Sta, W, X Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) Q, W, X Revident Christoph RETTENBACHER 2.12 Amtsdirektor Mag.Thomas BERGER B (o. Be,Bo,Bu), S (o. Sa,Se,Si,So), Sta Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER 2.17 Revident Christoph RETTENBACHER Fo Barbara WENGER 2.13 Regierungsrätin Ingrid WITTAUER D Sabine ROTTENSTEINER 2.18 Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER *) für die Dauer der Zuteilung zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Fachinspektorin Gabriele MEISTHUBER 2.05 Gesch.abt. 4
13 Seite 12 GERICHTSABTEILUNG 7 (Geschäftsabteilungen 43, 44) Mag. Petra KAINDL-THIELE ) Mag. PONESCHITZKY Alexander 2) Mag. VINCETIC Aleksandar 3) Mag. HEINRICH Alexandra 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners A, Be, E, L, St (ohne Sta) Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) L Barbara WENGER 2.32 Regierungsrätin Ingrid WITTAUER E Regierungsrätin Ingrid WITTAUER 2.10 Barbara WENGER A, Be, St (o. Sta, Ste) Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER 2.17 Revident Christoph RETTENBACHER Ste Sabine ROTTENSTEINER 2.18 Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Hinsichtlich Be, E, L, St(o.Sta) Kontrollorin Regina MILLINGER 3.39 Gesch.abt Hinsichtlich A Fachoberinspektorin Edith LIPITZER 2.07 Gesch.abt. 2
14 Seite 13 GERICHTSABTEILUNG 8 (Geschäftsabteilung 13) Dr. Stefanie STRASSER ) Dr. NEMETZ Vera 2) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela 3) Dr. FILIP Wolfgang 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Fachinspektorin Sandra TRENKER 4.25 Leiter der Gesch.abt. 17
15 Seite 14 GERICHTSABTEILUNG 9 (Geschäftsabteilungen 5S*, 6, 7, 8, 9, 39) Dr. Christoph GANZERA ) Mag. MULITZER Birgit 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Mag. BAPTIST Doris 1. Exekutionssachen ausgenommen die der Ger.abt. 18 im 4. zugewiesenen Exekutionssachen ( Anfangsbuchstaben A, B, E, H) 2. Insolvenzverfahren, die vor das Bezirksgericht gehören 3. Alle sich aus den Exekutionen ergebenden Klagen (ausgenommen Drittschuldnerklagen) soweit keine Sonderzuständigkeit der familienrechtlichen Abteilungen vorliegen ( 403a EO) 4. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 1. bis Rechtshilfe in Zivilsachen bzw. ausserstreitige Angelegenheiten hins. der e 1. u. 2.a. bis c. der Ger.abt. 1, 8, 10 bis 13, 15 bis 20 und 24 bis Ausschließungs-, Ablehnungs- und Befangenheitssachen von Richtern und Rechtspflegern Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Exekutionssachen hinsichtlich des Anfangsbuchstabens des Namens des Verpflichteten ( 16, 17 RpflG) D, F L, S (o. Sch, St), Z G, I, P, Sch, St, T K, N, Q, R, W, X, Y M, U, V C, J, O Revidentin Cornelia ENNEMOSER Regina BRÜGGLER Amtsdirektor Alois DESALLA Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL Amtsdirektor Heinz KUCHER Annemarie RIES Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL Amtsdirektor Heinz KUCHER Annemarie RIES Revidentin Cornelia ENNEMOSER Regina BRÜGGLER Amtsdirektor Alois DESALLA Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Insolvenzsachen ( 16, 17a RpflG) a) Neuanfall durch Aufteilung im Radl b) für Auskünfte und sonstige Angelegenheiten hinsichtlich des Anfangsbuchstabens des Namens des Schuldners A, B, C, E, G, H, I, J, M K, L, N, O, Q, R, S (o.sp), U, V, W, X, Y, Z D, F, P, Sp, T Amtsdirektor Heinz KUCHER Regina BRÜGGLER Annemarie RIES Regina BRÜGGLER Amtsdirektor Heinz KUCHER AD BRÜGGLER und AD KUCHER abwechselnd im aktenmäßigen Turnus
16 Seite 15 zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen 5 2. hins.: A, B, E, H Fachoberinspektorin Nicole KATZLINGER 3.17 Gesch.abt hins.: K, N, O, Q, R, W, X Fachoberinspektorin Regina SCHACHNER 3.16 Gesch.abt hins.: G, J, P, Sch, T Fachinspektorin Sandra FISCHER 3.07 Gesch.abt hins.: D, L, M, S, Sp Fachinspektorin Renate POSCH 3.12 Gesch.abt hins.: C, F, I, St, U, V, Y, Z Fachinspektorin Brigitte WÖRNDL 4.19 Gesch.abt bis 6. Fachoberinspektorin Anita SENGTHALER K Stefanie HUBER-RIEDER 2. FI Marion HINKE
17 Seite 16 GERICHTSABTEILUNG 10 (Geschäftsabteilungen 5E, 10) Mag. Birgit MULITZER 4.13 hinsichtlich e : 1) Mag. MITTERMAYR Franz 2) Mag. MANTINGER Marion 3) Mag. STRASSER Eva hinsichtlich e : 1) Dr. GANZERA Christoph 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. FISCHER Michael LL.M. 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 10 ( 1.) zugeordnet werden können 3. Alle Rechtsstreitigkeiten aus dem bezirksgerichtlichen Insolvenzverfahren 4. Exekutionssachen mit dem Anfangsbuchstaben des Namens des Verpflichteten A, B, E, H 5. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 3. und 4. Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Exekutionssachen hinsichtlich des Anfangsbuchstabens des Namens des Verpflichteten ( 16, 17 RpflG) B, E, Ha A H (ohne Ha) Annemarie RIES Revidentin Cornelia ENNEMOSER Amtsdirektor Alois DESALLA Amtsdirektor Alois DESALLA Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL Annemarie RIES zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 3. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiter der Gesch.abt bis 5. hins.: A, B, E, H Fachoberinspektorin Nicole KATZLINGER 3.17 Gesch.abt. 8
18 Seite 17 GERICHTSABTEILUNG 11 (Geschäftsabteilung 11) Mag. Marion MANTINGER 4.05 hinsichtlich e 1. 2.c.: 1) Mag. DORFNER Sophia hinsichtlich e 2.d : 1) Dr. FILIP Wolfgang 2) Dr. NEMETZ Vera 3) Mag. STRASSER Eva 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und der GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können d. außerstreitige Verfahren nach dem ABGB (soweit keine familienrechtliche Sonderzuständigkeit vorliegt) MRG, WWG, WEG, WGG, BRG, Heizkostenabrechnungsgesetz, Msch-,Psch-sachen : turnusmäßig mit GA 16 zu jeweils 5 Akten (Zuständig für Auskünfte - geregelt nach KG wie folgt: Aigen I+II, Anif, Elixhausen, Gaisberg I + II, Glanegg, Gnigl, Grödig, Hallwang I + II, Heuberg II, Leopoldskron, Liefering I + II, Maxglan, Salzburg (Abt. Äusserer Stein,Lehen,Mönchsberg), Siezenheim I+II). 3. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 2.d. Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 3. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiter der Gesch.abt. 12 Hinsichtlich 2d + 3: Gesch.abt. 33
19 Seite 18 GERICHTSABTEILUNG 12 (Geschäftsabteilung 12) Dr. Michael FISCHER LL.M ) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele 2) Dr. STRASSER Stefanie 3) Mag. SONNLEITNER Karl 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Fachinspektor Heinrich WÜHRER 4.20 Gesch.abt. 16
20 Seite 19 GERICHTSABTEILUNG 13 (Geschäftsabteilungen 23 und 35) Mag. Eva STRASSER 4.31 hins. 1.,2.a.bis c. : 1) Mag. BAPTIST Doris 2) Mag. SEITNER Simone 3) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela hins. 2.d. und e.: 1) Mag. HEINRICH Alexandra 2) Mag. POSCH Andreas 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können d. Unterbringung psychisch Kranker nach dem Unterbringungsgesetz sowie Angelegenheiten nach dem Tuberkulose- und Epidemiegesetz, die in den geraden Kalenderwochen bei Gericht anfallen incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten e. Angelegenheiten nach dem Heimaufenthaltsgesetz hinsichtlich der Einrichtungen laut Anhang (II.) Sonderregelungen > 5. Einrichtungen nach dem HeimaufenthaltsG - Zuständigkeiten ) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung a.bis c d. bis e. Fachinspektorin Melitta WERBER 4.04 Gesch.abt. 26
21 Seite 20 GERICHTSABTEILUNG 14 (Geschäftsabteilungen 42, 45) Mag. Aleksandar VINCETIĊ 2.02 Hinsichtlich e 1.-9.: 1) Mag. POSCH Andreas 2) Mag. KAINDL-THIELE Petra 3) Mag. CERWENKA Julia Hinsichtlich 10. : 1) Mag. CERWENKA Julia 2) Mag. PONESCHITZKY Alexander 3) Mag. WEGLEITER Thomas 1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners C, F (o.fa,fi,fo), J, Ke, Ku, N, Se, Si, So, Sp, T, V 10. Entscheidungen nach dem Haager Übereinkommen v über die zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung und nach dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung des Sorgerechts für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts für den Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wechselweise im Turnus hins. der Gerichtsabteilungen 5 (Gesch.abt. 20) und 14 (42). Zuständig für Auskünfte: GA 20 hinsichlich der Anfangsbuchstaben A bis K und GA 42 hinsichtlich der Anfangsbuchstaben L bis Z. Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben ( 16, RpflG) F (o.fa,fi,fo), Ke, Ku, Se Barbara WENGER 2.13 Regierungsrätin Ingrid WITTAUER N, V C, J, T Sp Regierungsrätin Ingrid WITTAUER Sabine ROTTENSTEINER Amtsdirektor Mag. Thomas BERGER Barbara WENGER Stellvertretungen: hins. C : AD RR WITTAUER I. hins. J : AD WENGER B. hins. T : Rev.RETTENBACHER C. Revident Christoph RETTENBACHER Si, So Revident Christoph RETTENBACHER 2.12 Amtsdirektor Mag.Thomas BERGER
22 Seite 21 zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen : Hinsichtlich F (o.fa,fe,fi,fo), J, Sp, T, V Oberamtsassistentin Inge STEINMANN 2.08 Gesch.abt : Hinsichtlich C, Fe, Ke, Ku, N, Se, Si, So und 10. Fachoberinspektorin Erna HAIDENTHALER 2.15 Gesch.abt. 3 GERICHTSABTEILUNG 15 (Geschäftsabteilung 25) Leiter der Gerichtsabteilung Stellvertretung/en Dr. Gabriele WALTL-HIMMER ) Dr. FISCHER Michael LL.M. 2) Mag. SONNLEITNER Karl 3) Dr. FILIP Wolfgang 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Fachinspektorin Melitta WERBER 4.04 Gesch.abt. 26
23 Seite 22 GERICHTSABTEILUNG 16 (Geschäftsabteilung 16) Mag. Sophia DORFNER ) Mag. MANTINGER Marion 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und der GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 2. Fachinspektorin Sandra TRENKER 4.25 Leiter der Gesch.abt. 17
24 Seite 23 GERICHTSABTEILUNG 17 (Geschäftsabteilung 17) Mag. Karl SONNLEITNER ) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela 2) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele 3) Mag. MANTINGER Marion 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiter der Gesch.abt. 12
25 Seite 24 GERICHTSABTEILUNG 18 (Geschäftsabteilung 18) Mag. Doris HOCKL ) Mag. MITTERMAYR Franz 2) Mag. MANTINGER Marion 3) Mag. STRASSER Eva Anfall bis : 2. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie d. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen e. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) f. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 10 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 2. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiter der Gesch.abt. 12
26 Seite 25 GERICHTSABTEILUNG 19 (Geschäftsabteilung 31) Mag. Franz MITTERMAYR ) Dr. FILIP Wolfgang 2) Dr. GANZERA Christoph 3) Dr. FISCHER Michael LL.M. 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Fachinspektor Heinrich WÜHRER 4.20 Gesch.abt. 16
27 Seite 26 GERICHTSABTEILUNG 20 (Geschäftsabteilung 50) Mag. Ursula RIEGER (ab ) ) Mag. PONESCHITZKY Alexander 2) Mag. WEGLEITER Thomas 3) Mag. VINCETIC Aleksandar. Nachstehende Verlassenschaftsverfahren: Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung 50 Fachoberinspektorin Erna HAIDENTHALER 2.15 Gesch.abt. 3
28 Seite 27 GERICHTSABTEILUNG 21 (Geschäftsabteilung 27) Dr.Gert CANDIDO ) Mag.Dr. PESCHKA Barbara (Sprengelrichterin) 2) Mag. GRUBER Nadia 3) Dr. WAGENHOFER Alexander 1. Strafsachen a) Neuanfall (sofern keine Zuständigkeit nach Punkt 2. vorliegt) Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (DivA) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich D, E, G, K, L, N, P, V, W, X, Y, Z 2. alle Strafsachen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung ( 201 bis 221 StGB) 3. Rechtshilfe hinsichtlich 1. bis 2. zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Fachinspektorin Elfriede ZUCKERSTÄTTER 4.06 Leiter der Gesch.abt. 29
29 Seite 28 GERICHTSABTEILUNG 22 (Geschäftsabteilung 28) Mag.Nadia GRUBER ) Dr. WAGENHOFER Alexander 2) Mag.Dr. PESCHKA Barbara (Dr. CANDIDO Gert) 1. Strafsachen a) Neuanfall (sofern keine Zuständigkeit nach Punkt 2. vorliegt) Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (DivA) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich B, C, H 2. alle Jugendstrafsachen und Strafsachen junger Erwachsener sowie alle Vergehen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und Weingesetz 3. Rechtshilfe hinsichtlich 1. bis 2. zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 3. Fachinspektorin Marion WINZER 4.08 Gesch.abt. 27
30 Seite 29 GERICHTSABTEILUNG 23 (Geschäftsabteilung 29) Dr.Alexander WAGENHOFER ) Mag.Dr. PESCHKA Barbara (Dr. CANDIDO Gert) 2) Mag. GRUBER Nadia 1. Strafsachen a) Neuanfall Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (DivA) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich A, F, I, J, M, O, Q, R, S, T, U 2. Rechtshilfe hinsichtlich 1. zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung bis 2. Fachinspektor Günther ARNHOF 4.12 Gesch.abt. 28
31 Seite 30 GERICHTSABTEILUNG 24 (Geschäftsabteilung 26) Dr. Gabriela MUSEY-RADICHEVICH ) Mag. SONNLEITNER Karl 2) Dr. FILIP Wolfgang 3) Mag. DORFNER Sophia 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Oberkontrollorin Marianne DÜRNBERGER 4.24 Gesch.abt. 25
32 Seite 31 GERICHTSABTEILUNG 25 (Geschäftsabteilung 34) Dr. Vera NEMETZ ) Dr. STRASSER Stefanie 2) Dr. FISCHER Michael LL.M. 3) Mag. STRASSER Eva 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Oberkontrollorin Marianne DÜRNBERGER 4.24 Gesch.abt. 25
33 Seite 32 GERICHTSABTEILUNG 26 (Geschäftsabteilung 14) Mag. Simone SEITNER ) Mag. STRASSER Eva 2) Mag. DORFNER Sophia 3) Dr. NEMETZ Vera 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilung und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL 3.11 Revidentin Cornelia ENNEMOSER zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretung Oberkontrollorin Marianne DÜRNBERGER 4.24 Gesch.abt. 25
34 Seite 33 GERICHTSABTEILUNG 27 (Geschäftsabteilung 15) Mag. Doris BAPTIST ) Mag. MITTERMAYR Franz 2) Mag. MULITZER Birgit 3) Dr. STRASSER Stefanie 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen ( 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zb Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Abteilungen und GA 11 ( 2.d.) bzw. GA 33 ( 1.) zugeordnet werden können Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen ( 16 RpflG) Revidentin Cornelia ENNEMOSER 3.08 Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN Nr. hinsichtlich Leiter Stellvertretungen Fachinspektorin Sandra TRENKER 4.25 Leiter der Gesch.abt. 17
35 Seite 34 I) Ausserstreit- und familienrechtliche Abteilungen: Weitere VERTRETUNGSREGELUNGEN: a) Weitere Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilungen 2 bis 7, 14 und 20 : jeweils die Leiter dieser Gerichtsabteilungen, die der 3.Stellvertretung in ziffernmäßiger Reihenfolge nachfolgen. b) Rechtspfleger/innen: 1) Ausserstreitsachen: jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. 2) Grundbuchssachen: jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. II) Zivilprozeß- und Exekutionsabteilungen: a) Weitere Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilungen 8 bis 13, 15 bis 19, 24 bis 27 : jeweils die Leiter dieser Gerichtsabteilungen, die der 3.Stellvertretung in ziffernmäßiger Reihenfolge nachfolgen. b) Rechtspfleger/innen: 1) Weitere Vertreter des Rechtspflegers in Exekutionssachen: jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. 2) Weitere Vertreter des Rechtspflegers in Insolvenzsachen: AD Annemarie Ries als 2. Stellvertretung hinsichtlich AD Regina Brüggler und AD Heinz Kucher. 3) Weitere Vertreter des Rechtspflegers in Zivilprozeßsachen: AD Alois Desalla als 2. Stellvertretung III) Weitere Stellvertretungsregelung: Richter: Ist die Reihenfolge der in Pkt. I) lit a) und II) lit a) angeführten Stellvertretungen erschöpft, haben als weitere Stellvertreter in der Reihenfolge einzuschreiten: a) in Zivilprozeß- und Exekutionssachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 1 bis 7, 14, 21 bis 23 b) in Ausserstreit- u. Familienrechtssachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 8 bis 13, 15 bis 27 c) in Strafsachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 1 bis 20, 24 bis 27 d) in Rechtshilfesachen: entsprechend lit. a) bis c) Rechtspfleger: Ist die Reihenfolge der in Pkt. I) lit b) und II) lit b) angeführten Stellvertretungen erschöpft, haben die entsprechenden Leiter der Gerichtsabteilungen die Rechtspflegerangelegenheiten zu bearbeiten. Richter des BG Salzburg (%) mit Vertretungstätigkeiten bei anderen Bezirksgerichten: Mag. Thomas Wegleiter (90%) Mag. Birgit Mulitzer (60%) Mag. Simone Seitner (30%) 2. Stellvertreter der Vorsteherin und Richterin des BG Thalgau 1. Stellvertreter der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Tamsweg 2.Stellvertreterin des Vorstehers und der Richterin des Bezirksgerichtes Neumarkt RidLG Dr.Peter EGGER RidLG Mag. Thomas TOVILO-MOIK Vertretungsrichter des LG Salzburg nach 77 Abs 3 RStDG:
36 Seite 35 Baptist Doris Mag. Brandhoff Claudia Dr. Dorfner Sophia Mag. Gruber Nadia Mag. Gruber Simone Mag. PMM Strasser Stefanie Dr. Vincetic Aleksandar Mag. Wolfer Karin Mag. Richterliche Ersatzplanstellen nach 77 Abs 6 und 8 RStDG: (in alphabetischer Reihenfolge) Urkundenaufbewahrung : Aufbewahrung wichtiger Urkunden nach 168 Geo. Leiterin: FOI Edith LIPITZER Zi Stellvertreter: FOI Erna HAIDENTHALER Aktenlager Leiter: Aass. Alexander GASTAGER Archiv Stellvertreter: OAass. Andrea RIEDL Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften Montag bis Freitag von bis Uhr Servicecenter I und II K Stefanie HUBER-RIEDER Zi. E.05 FOI Marion HINKE Zi. E.06 Stellvertreter: laut Diensteinteilung Rechnungsführer (gemeinsam mit dem Landesgericht) FOI Erwin WIMMER Zi. E.03 FOI Renate ZISLER, K Melanie GASTAGER Kostenzahlstellen: FOI Erwin WIMMER (Bankomatterminal/Amtskasse) Zi. E.03 Servicecenter I und II (Bankomatterminal/Amtskasse) Zi. E.05, E.06 IBAN AT ; BIC (Swift-code) BUNDATWW Verwahrungsstelle in Strafsachen (gemeinsam mit dem Landesgericht) Leiter: August WINTER Rudolfsplatz 2
37 Seite 36 Einlaufstelle Leiter: OAass. Andrea RIEDL Zi. E.04 Aass. Alexander GASTAGER Gerichtsvollzieher (FEX-PuL OLG Linz) Name Name FI Roland FUCHSBERGER 3.32 FI Gerald MÖSL 3.37 FI Gerhard GLAS 3.32 Inge RUESS 3.24 FI Thomas KRANICH 3.23 Stephan SCHÖRGHOFER 3.24 FI Alois LANGEGGER 3.32 FI Klaus SOMWEBER 3.37 Barbara LEISTER 3.23 Armin WIRNSPERGER 3.24 Edith GINNER 3.23 Regionalverantwortlicher der LEG OLG Linz: ADir. Josef KRAMMER 3.31 Parteienverkehr Montag bis Freitag, von bis Uhr Amtstag Dienstag, von bis Uhr Die zum Amtstag eingeteilten Zivilrichter und Kanzleien sind aus der Jahreseinteilung ersichtlich. Partner- und Familienberatung der Erzdiözese Salzburg Dienstag, von bis Uhr, Zi. VHS F Clearingstelle des Vertretungsnetzes-Sachwalterschaften ( 4 VSPBG) Dienstag, von bis Uhr, Zi. E.15 Justiz-Servicecenter Servicecenter I: K Stefanie HUBER-RIEDER Zi. E.05 Servicecenter II: FOI Marion HINKE Zi. E.06
38 Seite 37 Anhang zur Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg für das Geschäftsverteilungsjahr 2018 Hinsichtlich der Zuweisung einzelner Gerichtssachen an bestimmte Entscheidungsorgane wird auf die jeweiligen Änderungen der Geschäftsverteilung verwiesen. Das Aktenzeichen richtet sich nach dem in der Geschäftsabteilung geführten VJ-Register. Allgemeine Grundsätze und Sonderregelungen Diese Grundsätze sind integrierender Bestandteil der Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg in der jeweils geltenden Fassung. Abschnitt I.) ALLGEMEINES: 1. Die Umlaute ä, ö, ü sind zu werten, wie die Buchstabenkombinationen ae, oe, ue. 2. Probleme des maßgebenden Anfangsbuchstabens: Falls der Name (die Firma) sich aus mehreren Worten zusammensetzt, gilt folgendes : 2.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des ersten darin vorkommenden Zunamens einer physischen Person Kommt ein solcher nicht vor, so ist der erste Buchstabe des im Firmenbuch oder sonstigen öffentlichen Register eingetragenen Firmenwortlautes maßgebend Bei Gebietskörperschaften ist der Anfangsbuchstabe des Landes, der Stadt oder Gemeinde maßgebend (Staaten etc. entsprechend ihrer eigenen Bezeichnung, zb.: Irland = Eire), wobei St. als Sankt zu werten ist Subsidiär gilt die Regelung des 524 Geo Namensbestandteile von, van, de, della, el, al, o, mac oder ähnliche Bezeichnungen sowie Artikel, akademische Grade, Adelsprädikate oder religiöse Ehrenbezeichnungen bleiben außer Betracht, unabhängig davon, ob sie groß oder klein geschrieben werden Bei fremden Schriften richtet sich die Zugehörigkeit nach der amtlichen Übersetzung (zb.: griech. Hristopulos : Christopulos). 3. Fortsetzung von endgültig abgestrichenen und beendeten Verfahren: Solche Verfahren gehören in die Abteilung, deren Abteilungszahl sie zuletzt getragen haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn in abgestrichenen, beendeten Verfahren noch Anträge gestellt werden bzw. bei denen von Amts wegen oder nach bereits erfolgter Rechtskraft bzw. sonstiger endgültiger Sacherledigung weitere Maßnahmen zu treffen sind (zb. Vollzug, Gebühren- und Kostensachen, Bereinigung von Parteiengeldern, Herstellung von Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen etc.). Werden im dieser Abteilung derartige Rechtssachen nicht mehr bearbeitet und ist das Einschreiten eines richterlichen Entscheidungsorganes erforderlich, unterliegen sie der Zugehörigkeitsregelung wie bei Neuanfall. Eine Aktenübertragung findet jedoch nicht statt (d.h. das Verfahren ist unter der ursprünglichen Geschäftszahl zu Ende zu führen). 4. Zuständigkeitswechsel: 4.1. Wechselt ein Richter innerhalb des Gerichtes von einer Gerichtsabteilung in eine andere Gerichtsabteilung ( 27a Abs. 2 GOG) oder ändert sich der der Gerichtsabteilung so gilt als Beweisaufnahme im Sinne des 27 a Abs. 2 GOG nicht die ausschließliche Verlesung von Urkunden und Beiakten, die Auftragserteilung zu einem Gutachten und die Abfassung eines Rechtshilfeersuchens, jeweils ausgenommen den Fall der Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung oder einer sonstigen Sachentscheidung. Werden im der neuen Gerichtsabteilung derartige Rechtssachen, die der Richter im Sinne des 27a Abs 2 GOG behält oder die ihm zugewiesen wurden, nicht mehr geführt, so gelten hinsichtlich seiner Stellvertretung in diesen Rechtssachen als 1.Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilung, der bei Neuanfall zuständig wäre und als weitere Stellvertreter, die Stellvertreter des Leiters dieser Gerichtsabteilung. Erbrechtsstreitigkeiten sind vom bisher zuständigen Entscheidungsorgan zu Ende zu führen. Offene Anträge sind vom bisher zuständigen Entscheidungsorgan zu erledigen Durch eine nachträgliche Änderung der Parteienbezeichnung wird die Zuständigkeit im laufenden Verfahren nicht geändert.
39 Seite Wird ein Verfahren zufolge der Auslegung der Geschäftsverteilung durch den Vorsteher des Bezirksgerichtes oder zufolge eines Beschlusses des Personal- (Außen-)senates einer anderen Gerichtsabteilung zugewiesen, so ist der Akt der zugehörigen Geschäftsabteilung abzutreten und von dieser zu übernehmen. Abschnitt II.) SONDERREGELUNGEN: 1. ZIVILPROZESSABTEILUNGEN (Ger.abt. 8, 10 bis 13, 15 bis 20, 24 bis 27): 1.1. Die Zuweisung aller in das ADV-C-Register einzutragenden Rechtssachen, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit nach Punkt 1.8. oder eine familienrechtliche Streitsache vorliegt, erfolgt in der Reihenfolge des Anfalles entsprechend der Richtverwendungen (PMSAP bzw. Beschluss des Personalsenates), derzeit wie folgt: Gerichtsabteilung Geschäftsabteilung C(Msch)-Verw.lt. SAP in Zuteilungsschlüssel % 10 2) ) ) ) ) ) 20 1) Doppelplanstelle BG Neumarkt/BG Salzburg 2) Doppelplanstelle BG Salzburg/BG Tamsweg (Aufteilung laut Personalsenat 60:40) 3) incl. MSch-Verwendung (20%) 1.2. Der Anfall (elektronisch eingebrachte Klagen werden in der Einlaufstelle ausgedruckt) wird täglich in der Einlaufstelle gesammelt und dem Zuteilungsbeamten übergeben. Nach Ausscheidung der Akten mit Sonderzuständigkeit gem. Punkt 1.8. und deren Direktzuteilung, werden die verbleibenden Akten vom Zuteilungsbeamten über die DivA (AVS)-Einlaufstelle zugeteilt, wobei zuerst die Reihenfolge anhand der elektronisch eingegangenen Klagen, entsprechend ihrer Kennung und anschließend die in Papierform eingebrachten sonstigen Klagen (auch Protokollarklagen) in alphabetischer Reihenfolge nach dem Familien-(Firmen-)namen des (Erst-)-Beklagten herzustellen ist. Verbundene Grundbuchseingaben sind sofort der Grundbuchsabteilung zuzuleiten und erst nach Setzung einer vorläufigen Plombe der nächsten Aufteilung zuzuführen. Die Korrekturfälle werden in der Geschäftsabteilung des Vorstehers gesammelt und dem Jv-Akt der Geschäftsverteilung beigelegt Klagen mit Antrag auf einstweilige Verfügungen und Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie Aufkündigungen und Besitzstörungssachen mit einstweiligen Vorkehrungen, die nach erfolgter Zuteilung einlangen, sind sofort über die DIVA (AVS)-Einlaufstelle zuzuteilen und der entsprechenden Geschäftsabteilung zu übergeben Die Zuweisung aller neu in das ADV-N-Register einzutragenden Nc-sachen ( 473 Geo) und ausserstreitigen Sachen (Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen, Anträge auf Einräumung von Notwegen) erfolgen jeweils getrennt analog der zu Punkt 1.1 bzw. 1.2 festgelegten Aufteilungsmodalitäten Die Zuweisungen aller neu in das ADV-N-Register einzutragenden Msch-/Psch-sachen hinsichtlich der Geschäftsabteilungen 11 und 33 erfolgt in der Reihenfolge des Anfalles entsprechend der Richtverwendungen (PMSAP bzw. Beschluß des Persinalsenates über das DivA-System Stellt sich nach erfolgter Registereintragung heraus, dass die zugewiesene C- oder Nc-sache nicht dieser Zivilprozessabteilung zugehörig ist ( zb Rechtssache gehört in die familienrechtl.abteilungen oder es liegt doch eine Sonderzuständigkeit nach Punkt 1.8. vor ), ist diese Sache dem DIVA (AVS)-Administrator zur Direktzuteilung und Berichtigung der der Zuteilung (manueller Aktenabzug) zu übergeben.
40 Seite 39 Ist eine Msch-/Psch-Sache nicht dieser Zivilprozessabteilung zugehörig, ist diese Sache dem DivA-Administrator zur Berichtigung der Zuteilung zu übergeben Ist auf Grund von Befangenheitsanzeigen (Ablehnungsanträgen) oder Ausschließungsgründen die Rechtssache dem Vertreter des für befangen oder ausgeschlossen erklärten Richters zuzuweisen, ist diese Sache dem DIVA (AVS)-Adminstrator zur Direktzuteilung und Berichtigung der der Zuteilung (manueller Aktenabzug) zu übergeben Klagen nach 94 Abs. 1 und 2 JN (Hauptinterventionsklagen und Kostenklagen der Prozeß- und Zustellungsbevollmächtigten), Klagen nach 529 ZPO (Nichtigkeitsklagen), 530 ZPO (Wiederaufnahmsklagen) und 96 Abs. 1 JN (Widerklagen) bzw. diesbezügliche Anträge auf Verfahrenshilfe, gehören unter Anrechnung auf den Aufteilungsschlüssel in die Abteilung des Haupt- oder Vorprozesses, wenn der Erstrichter noch in dieser Abteilung tätig ist; ansonsten sind diese Rechtssachen wie ein Neuanfall zu behandeln. Ebenso sind Verfahren, die gem. 31 a Abs. 2 JN übertragen wurden, der Gerichtsabteilung zuzuteilen, in welcher jenes Verfahren anhängig ist, aufgrund dessen die Übertragung nach 31 a Abs. 2 JN erfolgt ist. Rechtfertigungsklagen, die sich auf bereits anhängige Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beziehen, sind jener Gerichtsabteilung zuzuweisen, die für die einstweilige Verfügung zuständig ist. Für prätorische Vergleiche ist jener Richter zuständig, der den Ladungstermin anberaumt. Das Verfahren ist dann auch von diesem Richter zu Ende zu führen. Dieser Anfall ist dieser Gerichtsabteilung aber erst im Falle der Vergleichsprotokollierung (Eintragung im ADV-C-Register) als C-Anfall zuzuzählen und auf den Gesamtanfall anzurechnen (Beachte: mündliche und schriftliche Ansuchen sind in das ADV-N(Nc)-Register unter FC 97 einzutragen; erst der abgeschlossene Vergleich ist in das ADV-C-Register einzutragen - FC 92A, 92F od. 93 > VJ-Info Nr. 47/2009). Exekutionsklagen (nicht jedoch die Drittschuldnerklagen) gehören in die Gerichtsabteilung 9 und Rechtsstreitigkeiten aus den bezirksgerichtlichen Insolvenzverfahren in die Gerichtsabteilung 10, soferne nicht eine familienrechtliche Zuständigkeit vorliegt ( 403a EO) Werden in der Amtstaggeschäftsabteilung bzw. im Justiz-Servicecenter Klagen zu Protokoll genommen, für deren weitere Erledigung ein anderes Gericht zuständig ist, so ist diese Klage ohne Anrechnung auf den Zuteilungsschlüssel in das ADV-C-Register der für den Amtstag zuständigen Geschäftsabteilung einzutragen und über das System an das zuständige Gericht abzutreten (siehe VJ-Handbuch Regeln zur Verfahrensabwicklung > Eintragungen ). Sonstige Protokollaranringen, für deren weitere Erledigung ein anderes Gericht zuständig ist, sind ohne Anrechnung auf den Zuteilungsschlüssel in das ADV-N(Nc)-Register der für den Amtstag zuständigen Geschäftsabteilung einzutragen und an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Für Protokollarklagen-, anträge gilt folgendes: a) grundsätzlich ist jener Richter zuständig, der in dieser Woche den Amtstag abhält. Wird in einer Woche kein Amtstag abgehalten (Dienstagfeiertag), so ist jener Richter zuständig, der aus der Amtstagseinteilung ersichtlich ist (gilt auch für prätorische Vergleiche); b) erfolgt die Protokollierung am Amtstag, ist jener Geschäftsabteilungsleiter (bzw.das Justiz-Sevicecenter) zuständig, dessen Richter den Amtstag hält; c) erfolgt die Protokollierung außerhalb des Amtstages, ist jener Geschäftsabteilungsleiter (bzw. das Justiz- Servicecenter) zuständig, der in dieser Woche gemäß der Diensteinteilung zuständig ist; d) In allen Fällen ist jedoch das Protokollaranbringen, wenn es einen Neuanfall begründet, entsprechend der allgemeinen Zuteilungsregelung zu behandeln und dem Zuteilungsbeamten zur Zuteilung über die DIVA (AVS)- Einlaufstelle zu übergeben. 2. EXEKUTIONS- und INSOLVENZABTEILUNGEN (Ger.abt. 9 und 10): 2.1. Die Zugehörigkeit einer Exekutionssache richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Verpflichteten, bei mehreren Verpflichteten nach dem Anfangsbuchstaben des Verpflichteten der im Alphabet vorangeht. Bei Verfahren gegen den Masseverwalter ist der Name des/der Gemeinschuldners/in (Konkursmasse) maßgebend Die bezirksgerichtlichen Insolvenzverfahren (ADV-S bzw. Se-Register) werden in der Ger.abt. 9 geführt. Die Zuweisung an die Diplomrechtspfleger, erfolgt in der Reihenfolge des Anfalles (tgl. um Uhr) im fortlaufenden Turnus entsprechend ihrer Richtverwendungen (PMSAP), derzeit wie folgt: Diplomrechtspfleger Ins.-Verw. lt. SAP in % Aktenanzahl Adir. Regina BRÜGGLER 60 2
Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2018
Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2018 gültig vom 5.Jänner bis 31.Dezember 2018 (genehmigt mit Beschluss des Personalsenates vom 13.12.2017, Jv 3528/17w-7.2-3 vom 28.12.2017, Jv 4125/17i-7.2-2)
MehrBezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2017
Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2017 gültig vom 01.Jänner bis 31.Dezember 2017 Seite 1 Jv 820/16x -7.2-5 (Bitte in allen Eingaben anführen) Rudolfsplatz 3 5020 Salzburg DER VORSTEHER
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