Dienststunden Mo Fr 07: Parteienverkehr Mo Do :00 an Freitagen nur nach Vereinbarung Amtstag Di

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1 REPUBLIK ÖSTERREICH BEZIRKSGERICHT BRAUNAU AM INN DER GERICHTSVORSTEHER (Bitte in allen Eingaben anführen) Stadtplatz Braunau am Inn Tel.: * Geschäftsverteilungsübersicht des Bezirksgerichtes Braunau am Inn Für den Zeitraum bis Dienststunden Mo Fr 07: Parteienverkehr Mo Do :00 an Freitagen nur nach Vereinbarung Amtstag Di Braunau, Stadtplatz 1 Telefon: 05/ * Telefax: DW Bankverbindung: BIC: BUNDATWW IBAN: AT H:\Geschäftsverteilungen\2019\GeschV \Geschäftsverteilung BG Braunau odt 1 von 34

2 Bezirksgericht Braunau am Inn, Telefonnummer * Zu- und Vorname Verwendung / Abteilung Zi. Nr. DW Auzinger Laura VAL Verwaltungsassistent Bernauer Margarete Mag. phil FI Exekutionsabteilung Dirmeier Sonja ADir Diplomrechtspfleger Faschang Margarete FI Außerstreitabteilung Franzmair Doris Mag. Richterin Gaisberger Martina FI Konkursabteilung Hangöbl Antonia AAss Einlaufstelle Kainz Christian ADir Diplomrechtspfleger Kreil Berta Veronika Mag. Richterin Kreilhuber Elvira FI Außerstreitabteilung Landrichinger Ingrid, FI Zivil- Exekutions- und UB - Sachen Leimhofer Hedwig FI Grundbuch Mair Simon Dr. BSc Richter NeuhauserJosef Strafsachen, Vorsteher der Geschäftsstelle Praher Pay Marion Mag Richterin Raschhofer Gerhoh Dr. Richter, Gerichtsvorsteher Reiter Rupert ADir Diplomrechtspfleger von 34

3 Zu- und Vorname Abteilung Zi. Nr. DW Thurner Christian FI Zivilsachen Weiß Andrea ADir Diplomrechtspflegerin Zillner Florian Mag. Richter von 34

4 Funktion Vorsteher Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 Name Vertreter/in 1.) Mag. Marion Praher-Pay 2.) Mag. Berta Veronika Kreil 3.) Mag. Florian Zillner 4.) Dr. Simon Mair BSc 5.) Mag. Doris Franzmair Zi. 17 Zi. 14 Zi. 22 Zi..09 Zi. 14 Stellvertreter gem. 77 (2) RStDG, 26 (5) GOG Dr. Erich Wolfbauer BG Mattighofen Zi. 106 Vertretungsrichter gemäß 77 (3) RStDG 1.) Dr. Simon Mair BSc 2.) MMag. Caroline Neumayer Zi. 09 Zi. 213 Vorsteher der Geschäftsstelle Stellvertreter FOI Josef Neuhauser FI Christian Thurner Zi. 18 Zi. 10 Auskunft und Einlaufstelle AAss Antonia Hangöbl Zi. 13 Amtskasse (Rechnungsführer) FI Hedwig Leimhofer Zi. 1 Beglaubigungen von Unterschriften FI Hedwig Leimhofer Zi. 1 Beglaubigungen von Abschriften FI Hedwig Leimhofer Zi.1 4 von 34

5 Grundbuch FI Hedwig Leimhofer Zi. 1 Aktenlager FOI Josef Neuhauser Zi.18 Zahlstelle FI Hedwig Leimhofer Zi. 1 Verwahrstelle FI Josef Neuhauser Zi. 18 Gerichtsvollzieher OK Johannes Huber Kontr. Michael Binder Zi. 15 Zi von 34

6 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 1 1) Jugendstrafsachen, Strafsachen junger Erwachsener ( 46 a Abs. 1 JGG) Strafsachen nach 198 StGB, Strafsachen betreffend die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität u.selbstbestimmung ( 201 ff StGB), 50 % der übrigen Strafsachen lt. Rotationsprinzip (GA: 1 U) Leiter: Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 Stellvertreter/in 1.) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Florian Zillner Zi ) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 2) Zivilsachen: Verkehrssachen jeweils mit den Anfangsbuchstaben des Erstbeklagten A R (GA: 1 C) Leiter: Dr. Gerhoh Raschhofer Zi von 34

7 Stellvertreter/in 1.) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Mag. Florian Zillner Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Rechtspfleger in Zivilsachen ADir Sonja Dirmeier Zi. 11 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FOI Josef Neuhauser Zi. 18 Leiter der Geschäftsabteilung für 2) FI Christian Thurner Zi von 34

8 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 2 1) Erwachsenenschutzsachen (GA: 2 P, 4 P, 5 P) 2) Abhandlungssachen, (GA: 2 A, 3 A, 10 A) Leiter: Mag. Florian Zillner Zi. 22 Stellvertreter/in 1.) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Rechtspfleger in Erwachsenenschutzsachen ADir Rupert Reiter (ehemaliger Sprengel des BG Braunau) ADir Christain Kainz (ehemaliger Sprengel des BG Mauerkirchen) Zi. 21 Zi. 16 Rechtspfleger in Abhandlungssachen ADir Rupert Reiter (Sprengel des neuen BG Braunau) A - B ADir Christain Kainz (Sprengel des neuen BG Braunau) C - Z Zi. 21 Zi von 34

9 3) Unterbringungssachen, die anfallen je in der Zeit von Dienstag Uhr bis bis Donnerstag Uhr (GA: 2 UB,) 4) Verfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz (GA: 2 HA) 5) Rechtshilfe in Zivilsachen (GA: 2 HC) Leiter: Mag. Florian Zillner Zi. 22 Stellvertreter/in 1) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FI Elvira Kreilhuber Zi von 34

10 Leiter der Geschäftsabteilung für 2) FI Elvira Kreilhuber Abt. 10 A Zi. 19 FI Margarete Faschang Abt 2 A + 3 A Zi. 19 Leiter der Geschäftsabteilung für 3) FI Ingrid Landrichinger Zi. 23 Leiter der Geschäftsabteilung für 4) FI Ingrid Landrichinger Zi. 23 Leiter der Geschäftsabteilung für 5) FI Martina Gaisberger Zi von 34

11 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 3 1) Streitige u. außerstreitige familienrechtliche Angelegenheiten ( 49 Abs 2 Z1-2c u. Abs 3, a JN) Einstweilige Verfügungen in Familienrechtssachen ( 382 Ziff. 8, 382a, 382 b und 382 h EO (GA: 3 C, 3 FAM). Klagen und Anträge gemäß 35, 36 EO zwischen Ehegatten aus dem Eheverhältnis, sowohl während als auch nach Auflösung der Ehe, zwischen eingetragenen Partnern aus dem Partnerschaftsverhältnis, sowohl während als auch nach Auflösung der Partnerschaft sowie zwischen Eltern und Kindern aus dem Eltern - Kind Verhältnis (GA: 3 C). 2) Pflegschafts- u. Vormundschaftssachen (GA: 3 P*) Rechtspfleger in Pflegschaftssachen ADir Rupert Reiter (ehemaliger Sprengel des BG Braunau) Zi. 21 ADir Christain Kainz (ehemaliger Sprengel des BG Mauerkirchen) Zi von 34

12 Leiter: Mag. Marion Praher-Pay Zi. 17 Stellvertreter/in 1.) Mag. Florian Zillner Zi ) Dr. Simon Mair Zi. 9 3.) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 5) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 3) Rechtshilfe in Strafsachen (GA: 3 HS) 4) Strafsachen (GA: 2 U, 3 U, 5 U, 6 U) 50 % der Strafsachen mit Ausnahme der Jugendstrafsachen, Strafsachen junger Erwachsener ( 46 a Abs 1 JGG), Strafsachen nach 198 StGB und der strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität u. Selbstbestimmung ( 201 ff StGB) lt. Rotationsprinzip Leiter: Mag. Marion Praher-Pay Zi. 17 Stellvertreter/in 1.) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Florian Zillner Zi von 34

13 4.) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FI Ingrid Landrichinger Zi. 23 Leiter der Geschäftsabteilung für 2) FI Faschang Zi. 19 Leiter der Geschäftsabteilung für 3) + 4) FOI Josef Neuhauser Zi von 34

14 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 4 1) a) Zivilsachen, mit Ausnahme der der Abt. 3 zugewiesenen familienrechtl. Angelegenheiten und der den Abteilungen 1 und 5 zugewiesenen Verkehrssachen sowie der der Abteilung 6 zugewiesenen streitigenund außerstreitigen Bestands- und Wohnrechtssachen (GA: 4 C) b) sämtliche weiteren Außerstreitsachen, soweit sie nicht den Abt. 2 und 3 zugewiesen sind, jeweils mit dem Anfangsbuchstaben des Erstbeklagten/ Erstantragsgegners Y (GA: 4 C) Leiter: Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Stellvertreter/in 1.) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi ) Mag.Marion Praher -Pay Zi ) Mag. Florian Zillner Zi ) Dr. Simon Mair BSc Zi ) Mag. Berta Veronika Kreil Zi. 14 Rechtspfleger für Zivil-, Exekutions-, und Insolvenzsachen ADir Sonja Dirmeier Zi. 11 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FI Christian Thurner Zi von 34

15 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 5 1) a) Zivilsachen, mit Ausnahme der der Abt. 3 zugewiesenen familienrechtl. Angelegenheiten und der der Abteilung 1 zugewiesenen Verkehrssachen sowie der der Abteilung 6 zugewiesenen streitigen und außerstreitigen Bestands- und Wohnrechtssachen (GA: 5 C) b) sämtliche weiteren Außerstreitsachen, soweit sie nicht den Abt. 2 und 3 zugewiesen sind,laut Rotationsprinzip (GA: 5 C, 5 NC) 2) Todeserklärungen, (GA: 5 T) 3) Grundbuch und Pachtschutzsachen, (GA: TZ) Leiter: Dr. Simon Mair BSc StellvertreterIin 1.) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Florian Zillner Zi ) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 5:) Mag. Doris Franzmair Zi von 34

16 Rechtspfleger für Zivil-, Exekutions-, und Insolvenzsachen ADir Sonja Dirmeier Zi. 11 4) Unterbringungssachen, die anfallen je in der Zeit von Freitag Uhr bis Montag Uhr (GA: 5 UB, 6 UB) Leiter: Dr. Simon Mair BSc Zi. 9 Stellvertreter/in 1.) Mag. Florian Zillner Zi. 22 2) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Marion Praher-Pay Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 5) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 5) Zivilsachen, Verkehrssachen mit den Anfangsbuchstaben des Erstbeklagten S Z (GA: 5 C) Leiter: Dr. Simon Mair BSc Zi. 9 Stellvertreter/in 1.) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi. 24 2) Mag. Berta Veronika Kreil Zi ) Mag. Florian Zillner Zi ) Mag. Marion Praher-Pay Zi. 17 5) Mag. Doris Franzmair Zi von 34

17 Diplomrechtspfleger in Grundbuchsachen ADir Rupert Reiter KG 400* Zi. 21 ADir Andrea Weiß KG 402* Zi. 16 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FI Christain Thurner Zi. 10 Leiter der Geschäftsabteilung für 2) FI Elvira Kreilhuber Zi. 19 Leiter der Geschäftsabteilung für 3) FI Hedwig Leimhofer Zi. 1 Leiter der Geschäftsabteilung für 4) FI Ingrid Landrichinger Zi von 34

18 Geschäftskreis Gerichtsabteilung 6 1) a) Zivilsachen, mit Ausnahme der der Abt. 3 zugewiesenen familienrechtl. Angelegenheiten und der den Abteilungen 1 und 5 zugewiesenen Verkehrssachen (GA: 6 C) b) sämtliche weiteren Außerstreitsachen, soweit sie nicht den Abt. 2 und 3 zugewiesen sind laut Rotationsprinzip c) sämtliche streitigen und außerstreitigen Bestandsrechts- und Wohnrechtssachen samt einstweiliger Verfügungen (GA: 6 C, 6 NC, 6 MSCH) 2) a) Exekutionssachen mit Ausnahme der einstweiligen Verfügungen in Familienrechtssachen (GA: 2 E, 4 E, 5 E, 6 E) b) Klagen und Anträge gemäß EO mit Ausnahme der der Abteilung 3 zugewiesenen Klagen und Anträgen (GA: 6 C) 3) Insolvenzsachen (GA: 6 S, 6 SA 6 SE) 18 von 34

19 Leiter: Mag. Berta Veronika Kreil Stellvertreter/in 1.) Dr. Simon Mair BSc Zi. 9 2.) Mag. Florian Zillner Zi ) Mag. Marion Praher Pay Zi ) Dr. Gerhoh Raschhofer Zi ) Mag. Doris Franzmair Zi. 14 Rechtspfleger für Zivil-, Exekutions-, und Insolvenzsachen ADir Sonja Dirmeier Zi. 11 Leiter der Geschäftsabteilung für 1) FI Christian Thurner Zi. 10 Leiter der Geschäftsabteilung für 2) FI Margarete Bernauer B Z, Zwangsversteigerungen Zi. 13 FI Ingrid Landrichinger A - B Zi. 23 Leiter der Geschäftsabteilung für 3) OK Martina Gaisberger Zi von 34

20 Organe nach dem B-GlBG und sonstige Funktionsträger Gleichbehandlungsbeauftragte für den Sprengel Oberlandesgerichte Linz und Innsbruck: 1) für Richter/innen, Richteramtsanwärter/innen und Rechtspraktikant/innen: Dr. Marina Mayer, Richterin des Landesgerichtes Salzburg, Rudolfsplatz 2, 5010 Salzburg Tel.: 05/7601/21 DW Stellvertreterin: Mag. Christina Gumpoldsberger, Richterin des Landesgerichtes Wels, Maria Theresia-Straße 12, 4600 Wels Tel.: 05/7601/21 DW ) für Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete: ADir. Sabine Weber, Oberlandesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 5010 Innsbruck Tel.: 05/76014/ Stellvertreterin: ADir. Sandra Stallinger, OLG Linz, Gruberstraße 20, 4020 Linz Tel.: 05/7601/21/1231, Fax: 05/7601/21/ von 34

21 3) Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen beim BMJ Vorsitzende: LstA Dr. Maria Wais, BMJ Museumstraße 7, 1010 Wien Tel.: 01/52152/ Stellvertreterinnen: Mag. Claudia Beck, Richterin des Handelsgerichtes Wien Tel.: 0+43/ Mag. Christina Gumpoldsberger, Richterin des Landesgerichtes Wels Maria Theresia-Straße 12, 4600 Wels Tel.: 25/7601/21 DW: Geschäftsführung: FI Elisabeth Macher Tel.: 01/ , Fax.: 01/ Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) der AGG Dr. Birgit Rieß, Richterin des Landesgerichtes Ried im Innkreis KF für den LG-Sprengel Ried im Innkreis Bahnhofstraße 56, 4910 Ried im Innkreis Tel.: 05/7601/21/ FI Renate Voit, Landesgericht Ried im Innkreis KF für den LG-Sprengel Ried im Innkreis Bahnhofstraße 56, 4910 Ried im Innkreis Tel.: 05/7601/21/ von 34

22 Dr. Martina Ganglberger Roitinger, Richterin des OLG Linz KF für Richterinnen, Richteramtsanwärter und Rechtspraktikanten des Oberlandesgerichtes Linz Gruberstr. 20, 4020 Linz Tel.: 05/ /11634 E mail: martina.ganglberger@justiz.gv.at 22 von 34

23 Sicherheitsbeauftrage: Dr. Gerhoh Raschhofer, Vorsteher des Bezirksgerichtes Braunau/I, E Mail: gerhoh.raschhofer@justiz.gv.at, Tel: FOI Josef Neuhauser, E Mail josef.neuhauser@justiz.gv.at Tel: FI Christian Thurner, E Mail christian.thurner@justiz.gv.at Tel: Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung Rotationsprinzip in Strafsachen: Zuteilungsbogen (lt. Muster): Für alle vom Rotationsprinzip umfassten Strafsachen 20 Zuteilungen laut folgender Liste: 23 von 34

24 Dr. Raschhofer Mag. Praher - Pay Dr. Raschhofer Mag. Praher - Pay X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Zuteilungszeitpunkt: Uhr Zuteilungsvorgang: Der jeweilige Neuanfall wird in der Strafabteilung nach dem Familiennamen des erstgenannten Angeklagten alphabetisch geordnet und sodann der Akt lt. dem Zuteilungsbogen den einzelnen Gerichtsabteilungen zugeteilt, wobei in die Zuteilungsbögen der Name des Beschuldigten und die jeweilige BAZ-Zahl einzutragen ist. Bei Ausgeschlossenheit geht der Akt mit der Entscheidung in die Strafabteilung, wo dieser Akt wie ein Neuanfall behandelt wird. Das ursprünglich besetzte Feld (des ausgeschlossenen Richters) ist von der Eintragung zu löschen und diese Gerichtsabteilung neu (als erste) zu beteilen. In der bisherigen Geschäftsabteilung ist der Akt als irrig eingetragen zu löschen. Aufgehobene Verfahren werden von der Strafabteilung ohne Rücksichtnahme auf das Rotationsprinzip dem jeweiligen Stellvertreter zugeteilt, dies ohne Löschung der bisherigen Eintragung beim Erstrichter. 24 von 34

25 Strafakte des BG Mauerkirchen, bei denen der Strafvollzug noch offen ist, sind ebenfalls nach dem Rotationsprinzip nach den jeweiligen Aktenzeichen aufsteigend zu verteilen. Diese Regelung gilt nicht für Jugendstrafsachen und Strafsachen junger Erwachsener und Jugendschutzsachen, Strafsachen nach 198 StGB, sowie strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität u. Selbstbestimmung ( 201 ff StGB). Diese gehören in die Gerichtsabteilung 1. Strafakten des Bezirksgerichtes Mauerkirchen, die nicht neu einzutragen sind, gehören ebenfalls in die Abteilung 1. Sämtliche bisher in der Gerichtsabteilung 6 angefallenen Strafakten sind von der Gerichtsabteilung 6 bis einschließlich Urteil 1. Instanz, Abbrechung des Verfahrens, Einstellung, Abtretung oder rechtskräftige diversionelle Erledigung weiterzuführen und erst danach von der Gerichtsabteilung 3 weiter zu bearbeiten, ohne dass eine Neueintragung der Akten stattzufinden hat. Die in der bisher gültigen Geschäftsverteilung angeführten, jeweils von anderen Abteilungen zu bearbeitenden Strafsachen, welche der Gerichtsabteilung 3 zugewiesen wurden, bleiben in dieser Abteilung. Alle übrigen nicht der Gerichtsabteilung 1 zugewiesenen Strafakten werden der Abteilung 3 zugewiesen. Eine Neueintragung findet nicht statt. Rotationsprinzip in Zivilsachen: (davon nicht umfasst der Buchstabe Y) Zuteilungen laut Muster: für alle vom Rotationsprinzip erfassten Zivilakten (Umlauf 25 Akten): 1) jeder , , Akt Mag. Kreil 2) jeder , Akt Dr. Mair 25 von 34

26 Lfd. Nr Zuständiger Richter Kläger Beklagte Sonstiges 1 Mag. Kreil 2 Mag. Kreil 3 Mag. Kreil 4 Mag. Kreil 5 Mag. Kreil 6 Mag. Kreil 7 Mag. Kreil 8 Mag. Kreil 9 Dr. Mair 10 Dr. Mair 11 Dr. Mair 12 Dr. Mair 26 von 34

27 13 Mag. Kreil 14 Mag. Kreil 15 Mag. Kreil 16 Mag. Kreil 17 Mag. Kreil 18 Mag. Kreil 19 Dr. Mair 20 Dr. Mair 21 Dr. Mair 22 Dr. Mair 23 Mag. Kreil 24 Mag. Kreil 25 Mag. Kreil 27 von 34

28 Sonderbestimmungen für die Geschäftsverteilung in Streitsachen: 1. Zuständigkeit der C-Gerichtsabteilungen: Den C-Gerichtsabteilungen werden alle Streitsachen einschließlich der in das NC-Register einzutragenden Eingaben sowie Anträge nach den 582 ff ZPO zugewiesen. 2. Grundsätze der Zuweisung: Die in das C-Register einzutragenden Rechtssachen werden den Gerichtsabteilungen 5 und 6 in der Reihenfolge des Anfalles laut Rotationsprinzip wie folgt zugewiesen: Rotationsprinzip in C-Sachen zu 25 wie oben beschrieben. 3. Rotationsprinzip für das NC-Register: wie oben beschrieben. 4. Alle anfallenden Rechtssachen ausgenommen Klagen mit Antrag auf einstweilige Verfügung und Anträge auf einstweilige Verfügung werden in der C-Abteilung gesammelt und täglich um 09:00 Uhr alphabetisch in aufsteigender Reihenfolge gereiht. Die im elektronischen Rechtsverkehr bis 09:00 Uhr eingebrachten Klagen sind längstens bis 09:00 Uhr des betreffenden Tages auszudrucken und gemeinsam mit den in der Einlaufstelle eingelangten Klagen alphabetisch zu reihen. 5. Für diese alphabetische Ordnung gelten folgende Grundsätze: Die alphabetische Ordnung erfolgt grundsätzlich nach der Bezeichnung der beklagten Partei(en). 6. Bei natürlichen Personen ist der in der Klage angeführte Familienname maßgeblich, wobei Namensbestandteile wie von, van, de, della, e, a, o, mac oder ähnliche, unabhängig davon, ob sie groß oder klein geschrieben sind, außer Betracht zu bleiben haben. 28 von 34

29 7. Bei sämtlichen anderen beklagten Parteien ist das erste Wort der in der Klage angeführten Bezeichnung maßgeblich. 8. Bei mehreren beklagten Parteien ist die Bezeichnung der in der Klage als solche angeführten erstbeklagten Partei maßgeblich. 9. Bei mehreren Rechtssachen gegen dieselbe(n) maßgebliche(n) beklagte(n) Partei(en) richtet sich innerhalb dieser Rechtssachen die Reihung nach der Bezeichnung der klagenden Partei(en) unter Zugrundelegung der oben festgelegten Grundsätze. 10. Bei mehreren Rechtssachen mit derselben (denselben) beklagten Partei(en) und derselben (denselben) klagenden Partei(en) ist die Reihung innerhalb dieser Rechtssachen durch Losentscheid vorzunehmen. 11. Klagen mit Antrag auf einstweilige Verfügung und Anträge auf einstweilige Verfügung werden nicht in die Reihung wie oben aufgenommen. Sie werden sogleich der im laufenden Turnus laut Zuteilungsbogen zuständigen Gerichtsabteilung zugewiesen. 12. Sonderfälle: Für Klagen nach 94 Abs. 1 JN (Hauptinterventionsklagen), Klagen nach 94 Abs. 2 JN (Kostenklagen der Prozess- und Zustellbevollmächtigten), Nichtigkeitsklagen und Wiederaufnahmsklagen wird folgende Regelung getroffen: Derartige Rechtssachen werden der Gerichtsabteilung des Richters, der a) bei Klagen nach 94 Abs. 1 und 2 JN im Hauptprozess zuletzt die Verhandlung erster Instanz geführt hat, 29 von 34

30 b) bei Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklagen im Vorprozess die Verhandlung erster Instanz geschlossen hat, zugeteilt. Ansonsten unterliegen diese Rechtssachen der normalen Zuteilungsregelung. 13. Widerklagen gehören in die Gerichtsabteilung des Hauptprozesses. Für die Fortsetzung von registermäßig abgestrichenen und registermäßig wieder zu eröffnenden Rechtssachen gilt folgendes: Wenn der die Rechtssache vor der registermäßigen Erledigung zuletzt bearbeitende Richter noch Leiter einer für Streitsachen zuständigen Gerichtsabteilung ist, gehört die Rechtssache in die Gerichtsabteilung dieses Richters. 14. Ansonsten gehört auch im Falle einer zwischenzeitigen Änderung der Geschäftsabteilung die Rechtssache in die Gerichtsabteilung mit jener Geschäftsabteilung, deren Abteilungszahl sie zuletzt getragen hat. 15. Werden in der danach in Betracht kommenden Gerichtsabteilung Streitsachen nicht mehr bearbeitet, wird im Rahmen der Zuweisung diese Rechtssache als neuer Fall behandelt. 30 von 34

31 16. Die Zuständigkeit für in registermäßig abgestrichenen und abgestrichen bleibenden Rechtssachen zu setzende Maßnahmen richtet sich wie oben. 17. Auch mehrere bei Gericht eingebrachte Klagen, die Ansprüche gemäß 31 a Abs. 2 JN zum Gegenstand haben, sind von der Geschäftsabteilung zu erledigen, auf welche die erstgereihte Klage laut dem dargestellten Rotationsprinzip entfällt. Wird eine Rechtssache aufgrund der Sonderregelungen wie oben einer Gerichtsabteilung zugewiesen, wird diese Gerichtsabteilung im nächsten Turnus laut Rotationsprinzip von der Zuweisung vom Neuanfall ausgenommen. 18. Wird eine Rechtssache einem Richter wegen Befangenheit oder Ausgeschlossenheit abgenommen, ist diese Rechtssache nach den für den Neuanfall geltenden Grundsätzen einer anderen Gerichtsabteilung zuzuweisen. Das ursprünglich besetzte Feld des ausgeschlossenen, befangenen Richters ist von der Eintragung zu löschen und diese Gerichtsabteilung neu (als erste) zu beteilen. In der bisherigen Geschäftsabteilung ist der Akt als irrig eingetragen zu löschen. Für die in das Nc-Register einzutragenden Sachen einschließlich der unklaren Eingaben gelten die oben angeführten Regelungen für das Nc- Register. Es erfolgt die Zuteilung laut Rotationsprinzip wie oben. 19. Bei Eingaben, in denen eine beklagte Partei oder ein Antragsgegner nicht erkennbar ist, richtet sich die alphabetsiche Reihung nach der Bezeichnung des Einschreiters. 31 von 34

32 20. Eingaben, in denen eine für die Reihung maßgebliche Partei nicht ersichtlich ist, sind anschließend an die gereihten Eingaben zuzuweisen. Bei mehreren derartigen Eingaben ist die Reihung innerhalb der Eingaben durch Losentscheid vorzunehmen. Bereits angefallene Zivilakten aus den Vorjahren, die noch offen sind, sind vom bisher zuständigen Richter weiter zu führen. Gleiches gilt für schon angefallene Hc Akten. Die der Gerichtsabteilung 6 zugewiesenen Exekutionsakten werden weiterhin unter dem Aktenzeichen 4 E geführt. Alle übrigen schon anhängigen Verfahren werden in den Abteilungen weitergeführt, denen sie zugewiesen worden sind. Der Amtstag für Angelegenheiten, die der Gerichtsabteilung 3 zugewiesen sind, wird von dieser Gerichtsabteilung verrichtet. Der Amtstag für alle übrigen Angelegenheiten wird wochenweise abwechselnd von den Gerichtsabteilungen 2, 5 und 6 verrichtet. 32 von 34

33 Aufteilung der elektronischen Nc Abteilungen Gerichtsabteilung Richter Geschäftsabteilung Nc Sachbereich Sachbearbeiter 1 Raschhofer 1 C FI Christian Thurner 2 Zillner 2 ErwSchG FI Elvira Kreilhuber 10 UB FI Ingrid Landrichinger 11 HA FI Ingrid Landrichinger 3 Praher-Pay 3 P FI MargareteFaschang A FI Elvira Kreilhuber 16 FAM FI IngridLandrichinger 4 Franzmayr 4 C FI Christain Thurner 5 Dr. Mair 5 Zivil FI Christian 33 von 34

34 14 GB FI Hedwig Leimhofer 15 UB FI Ingrid Landrichinger 6 Kreil 6 C FI Christian Thurner 13 E + Insolvenz FI Margarete Bernauer + FI Martina Gaisberger Bezirksgericht Braunau am Inn, Braunau am Inn, Dr. Gerhoh Raschhofer, Gerichtsvorsteher Elektronische Ausfertigung gemäß 79 GOG 34 von 34

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