zwischen der Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein, Zwischen Wasser 13, Idar-Oberstein und
|
|
- Hertha Waltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen der Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein, Zwischen Wasser 13, Idar-Oberstein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. b) Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.v. Landesverband Rhein-Hessen Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. d) Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e) Deutscher Schwerhörigenbund e.v. f) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. g) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. h) Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. i) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V
2 j) Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz l) Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v. m) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. n) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. o) Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter p) Mobil mit Behinderung e.v. q) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus (SBW) des Globus Handelshof Idar-Oberstein. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungsgesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind
3 3 Ziele Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Diese sind durch eine übersichtliche Beschilderung gekennzeichnet beziehungsweise im Zuge der Umbaumaßnahmen zu kennzeichnen. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. (2) Elektromobile und rollstuhlgerechte Einkaufswagen werden angeschafft und im Eingangsbereich installiert. Eine ausreichende Beschilderung, die auf diesen Service hinweist, wäre wünschenswert. Die Schlüssel für die Elektromobile werden an der Information hinterlegt. Elektromobile können durch Hinterlassen eines Pfandes ausgeliehen werden. (3) Ein Schild wird installiert, welches die Nutzung der Elektromobile und rollstuhlgerechten Einkaufswagen auf den Rollgleiten untersagt. (4) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (5) Ein taktil erfassbarer Plan soll erst nach den geplanten Umbaumaßnahmen an der Information angebracht werden, da sich dieser aufgrund des Umbaus fortlaufend ändert. Ein Angebot für einen taktilen Plan kann bei der Firma Ilis eingeholt werden ( (6) Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen. (7) Im Zuge des Marktumbaus wird die Drehtür am Eingang West durch eine Schiebetür ersetzt. (8) Informationen über die Zielvereinbarung sollen auf der Website von Globus-Handelshof Idar-Oberstein publiziert werden. (9) Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft. Hier kann einbezogen werden. (10) Die Servicetelefone und Produkt-Scanner werden auf eine Höhe von cm herabgesetzt. (11) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch im Markt beim Einkaufen kann vom Einpackservice Unterstützung angefordert werden
4 (12) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden erweitert werden. Diese kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen die Referenten kostenfrei. (13) Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sind farblich abgesetzt. (14) Behinderte Menschen und Schwangere werden an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. Neue Mitarbeiter werden in den Einführungsseminaren darüber informiert und geschult. (15) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltheken sollen an der Vorderkante angebracht werden. Hierzu erfolgt eine Überprüfung der Machbarkeit beim Hersteller. (16) Es sollen nach dem Umbau zwei Kassen mit einer Durchgangsbreite von 120 cm zur Verfügung stehen. (17) Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sind prinzipiell zu vermeiden. (18) Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt übrigens die Kombination Gelb auf Lila. (19) Prospekte und Informationsmaterial sollen in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet werden. Die Prospekte sollten zudem in einer für Blinde zugänglichen Weise angeboten werden. (20) Gebrauchsanleitungen zu bestimmten Produkten und Geräten auf Video werden untertitelt, um Gehörlosen und Hörgeschädigten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationen zu sichern. Für blinde Menschen sollten diese Filme entsprechen kommentiert werden. Der Globus Handelshof wird sich mit den Herstellern in Verbindung setzen. (21) Für gehörlose Menschen sollen Anfragen und Antworten per Fax/ ermöglicht werden
5 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Idar-Oberstein erklärt sich bereit, innerhalb der nächsten drei Jahre die in 3 beschriebenen Maßnahmen - soweit festgelegt - umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Umbauphase. (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Idar-Oberstein konstruktiv zu beraten. 5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre, beginnend am , mit der Möglichkeit des Verlängerung. 7 Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf 5 Abs. 1 wird verwiesen
6 8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Betriebsbesuche durchzuführen. 9 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, Berlin, veröffentlicht wird. Mainz, den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.v. Landesverband Rhein- Hessen Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland- Pfalz e. V. Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz - 6 -
7 Deutscher Schwerhörigenbund e.v. Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v
8 Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Mobil mit Behinderung e.v. Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v
o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
Mehro) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Schweich und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
MehrZwischen E-Center Edeka-Markt, Bosenheimer Straße 287, Bad Kreuznach und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka-Markt, 55543 Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 287 und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehrzwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
Mehrdes Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM)
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Oggersheim und den Organisationen und Selbsthilfe- gruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrZielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße und den Organider
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße und den Organider Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes
MehrZielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und
Zielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehrtionen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit nach 5 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) zwischen Möbel Martin Meisenheim und den Organisa- tionen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehrzwischen dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Bobenheim- Roxheim, Südring 2, Bobenheim-Roxheim, und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrZielvereinbarung zum barrierefreien Handel. zwischen. Globus Handelshof St. Wendel. Betriebsstätte Losheim. und
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Losheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen im Saarland
MehrZielvereinbarung zum barrierefreien Handel. zwischen. Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Homburg-Einöd. und
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Homburg-Einöd und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen
MehrZielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage
MehrZielvereinbarung zum barrierefreien Handel
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Güdingen und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen im Saarland
MehrZielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz
Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz 30. Juli 2007 und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrZielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit nach 5 Bundesgleiche. V., der Gebäudewirt- behinderter und chronisch kranker Menschen
Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit nach 5 Bundesgleiche. V., der Gebäudewirt- stellungsgesetz zwischen der Volkshochschule Mainz schaft Mainz und den rheinland-pfälzischen en und Selbsthilfegruppen
MehrBarrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder
Mehrzwischen BOHR Omnibus GmbH, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide
Zielvereinbarung zur barrierefreien Dienstleistung der Personenbeförderung (Shuttleverkehr zwischen Flughafen Frankfurt-Hahn Flughafen Frankfurt sowie Flughafen Frankfurt-Hahn und Mainz Hauptbahnhof) zwischen
Mehr45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,
TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April
MehrZielvereinbarung nach 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Zielvereinbarung nach 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.v. (DEHOGA Bundesverband), Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin, vertreten durch den Präsidenten
MehrRahmen-Zielvereinbarung zum barrierefreien Naturerleben in den Naturparken in Deutschland
Rahmen-Zielvereinbarung zum barrierefreien Naturerleben in den Naturparken in Deutschland - auf der Grundlage von 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Zwischen dem Verband Deutscher Naturparke e.
MehrHindernisrennen Internet? Matthias Jung
Informationstagung des Städtetages Rheinland-Pfalz für Internetbeauftragte Hindernisrennen Internet? Matthias Jung in Kaiserslautern Inhalt: 1. Einstieg 3. Hilfen 4. Vorgehen 5. Ausblick Hindernisrennen
MehrBADEN-AIRPARK. Zwischen
Zwischen Aktive Behinderte in Stuttgart und Umgebung -ZsL Stuttgart e.v. Herrn Johann Norbert Kreiter Reinsburgstraße 56 70197 Stuttgart Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. Herrn Jürgen Lubnau
MehrKonzept Barrierefreier Lankreis Barnim
Diskussionsgrundlage für ein: Konzept Barrierefreier Lankreis Barnim Der Landkreis Barnim verpflichtet sich gleiche Lebensbedingungen für behinderte und ältere Menschen im Landkreis Barnim zu schaffen.
MehrBaden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-
Mehrunterstützt vom Zielvereinbarung nach 5 BGG für den Bereich der barrierefreien Informationstechnik
unterstützt vom Zielvereinbarung nach 5 BGG für den Bereich der barrierefreien Informationstechnik - 2 - - 2 - Zwischen der BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung
MehrBarrierefreie Umwelt Ein Lebensraum für alle Menschen
in Hessen - 24. November 2015 Barrierefreie Umwelt Ein Lebensraum für alle Menschen Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.v. Fachstelle für Barrierefreiheit Referentin: Melanie Ludwig (MSc Public Health,
MehrInklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?
Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)
MehrAktionsplan des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland- Pfalz
Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Postfach 2965 55019 Mainz Telefon: 06 13 1 / 55 30 19 6 Telefax: 06 13 1 / 33 62 76 info@selbstbestimmung-rlp.de www.selbstbestimmung-rlp.de
MehrRECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft
MehrRichtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"-
Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"- vom 5. Oktober 2000 geändert am 2. Juli 2002 geändert am 29. November 2007* Inhaltsverzeichnis
MehrPositionspapier. des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Einleitung Nach langer Diskussion
MehrDr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?
Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt Barrierefreiheit Was bedeutet das eigentlich? Vorstellung der Referent_innen Dr. Maike Gattermann-Kasper Stabsstelle Koordination der Belange von Studierenden
MehrHerzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger
MehrFachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN
Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei
MehrUniversal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden,
Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit Dresden, 19.06.2012 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
MehrFragebogen für die Städte und Gemeinden
Fragebogen für die Städte und Gemeinden Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen bis [Datum] an [Name der Einrichtung, z.h. Herr/ Frau, Adresse] zurück-zuschicken. Herzlichen Dank! Wenn Sie Fragen haben,
MehrZielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Autor: Thomas Worseck, diversitypower UG (haftungsbeschränkt), Peutestr. 51, 20539 Hamburg In unserer Gesellschaft treffen Menschen mit Behinderung
MehrGesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:
Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrProjekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v.
Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Kooperationspartner: u. a. Architektenkammer Rheinland - Pfalz Beratungsangebote:
MehrSeminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008
Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008 Barrierefreiheit und Webdienste Ulrike Peter Bremen, 11. November 2008 BIENE-Wettbewerb Barrierefreies Internet
MehrLandeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - 2 - Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - Vertrauen, Transparenz und Sicherheit
MehrGleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Weiterbildungsangeboten Inklusionsprojekt vhs Mainz Ellen Kubica
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Weiterbildungsangeboten Ein Projekt der vhs Mainz in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter RLP e.v. gefördert
Mehrfür einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)
Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b
MehrZielvereinbarung. zu barrierefreien Dienstleistungen
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Zielvereinbarung zu barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und den Organisationen und Selbsthilfegruppen
MehrReisen für Alle Chancen und Herausforderungen des barrierefreien Tourismus. Irina Hartig Projektleiterin Tourismus für Alle Deutschland e.v.
Reisen für Alle Chancen und Herausforderungen des barrierefreien Tourismus Irina Hartig Projektleiterin Tourismus für Alle Deutschland e.v. - NatKo Gliederung 1. Vorstellung NatKo 2. Demografischer Wandel
MehrCharta für ein Soziales Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz Politik für Menschen mit Behinderung Arbeit Soziales Gesundheit Familie Frauen Ministerium für Arbeit,
Mehrdes Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Landesbehindertenrat
des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NLK Niedersächsicher Landesverban für Körperund Mehrfachbehinderte e.v. Landesbehindertenrat DSB-Landesverband
MehrSelbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn
Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister
MehrZielvereinbarungen ein Instrument zur Förderung von baulicher Barrierefreiheit im privaten Wohnungsmarkt
Zielvereinbarungen ein Instrument zur Förderung von baulicher Barrierefreiheit im privaten Wohnungsmarkt Vortrag auf dem Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten Bayerns am Sonnabend, 2. Juli 2011
MehrHandout inklusive Veranstaltungen planen
Handout inklusive Veranstaltungen planen Stand: Montag, 26. März 2018 Seite 1 von 7 Inhalt 1. Ziele und Hintergrund... 3 2. Was ist Herzo inklusiv und welche Ziele hat Herzo inklusiv... 3 3. Rahmenbedingungen
MehrNordrhein-Westfalen - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
Nordrhein-Westfalen - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) Artikel 1 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz
MehrGutes Design befähigt, schlechtes Design behindert. paul hogan
Gutes Design befähigt, schlechtes Design behindert. paul hogan Begriffsdefinitionen, Zahlen und Fakten 2013: 10,2 Mio Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Statistisches Bundesamt 2013:
MehrBarrierefreiheit auf Bahnstationen in Rheinland-Pfalz
Martin Haag imove Institut für Mobilität & Verkehr der TU Kaiserslautern Barrierefreiheit auf Bahnstationen in Rheinland-Pfalz Deutscher Nahverkehrstag 21.-23. April 2010 in Ludwigshafen Institut für Mobilität
Mehr5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW geschlossen:
Zwischen 1. dem Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW e.v. mit Sitz in 42283 Wuppertal, Loher Straße 7, vertreten durch Andrea Büngeler, Geschäftsbereichsleiterin, und Hermann Zaum, Geschäftsbereichsleiter;
MehrZukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne
Ein Überblick über die VdK-Kampagne Was bedeutet barrierefrei? Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
MehrBehinderte Menschen und Polizei
Behinderte Menschen und Polizei Fachkonferenz der Universität Siegen Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 7 Prävention von Gewalt gegen
MehrInklusive Veranstaltungen planen
Inklusive Veranstaltungen planen Stand: Dienstag, 8. Mai 2018 Seite 1 von 9 Inhalt 1. Ziele und Hintergrund... 3 2. Was ist Herzo inklusiv und welche Ziele hat Herzo inklusiv... 3 3. Inklusive Veranstaltungen
MehrBARRIEREFREIES BAUEN ZUKUNFTSWERKSTATT TOURISMUS UND DORF UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN
14.11.2017 BARRIEREFREIES BAUEN UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN DIPL.-ING. HANS-JÜRGEN WOLF FREIER STADTPLANER AK RHEINLAND-PFALZ Gesetzlicher Rahmen Planungsbüro Wolf 3 Planungsbüro Wolf
MehrZugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle!
Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle! Im engeren Sinne spricht man von Barrierefreiheit, wenn die Umwelt so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit Behinderung in derselben
MehrGeändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) (1) Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) Geändert
MehrGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Vom 16. Dezember 2002 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 2002 S. 264 Internet: http://www.dgsd.de/material/gesetze/lgg-sh_2002.pdf
MehrDurchsetzung von Barrierefreiheit im Projekt Stuttgart 21
Durchsetzung von Barrierefreiheit im Projekt Stuttgart 21 DIPB 1972 Gründung der Interessengemeinschaft behindertengerechtes Planen und Bauen Abstimmung gegensätzlicher Interessen zwischen Blinden und
MehrAntrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit
Juso-Hochschulgruppe SPD Ortsverein Kieler Mitte Barrierefreiheit an Bushaltestellen im Umfeld der Christian-Albrecht- Universität Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit 05.08.2015 - SPD
MehrBIENE-Award: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten
BIENE-Award: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
MehrBremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze
Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de
MehrHotel im Kornspeicher - Marburg
Prüfbericht Hotel im Kornspeicher - Marburg 1/26 Prüfbericht Hotel im Kornspeicher - Marburg Ausgabe für Menschen mit einer Sehbehinderung und blinde Menschen Prüfbericht Hotel im Kornspeicher - Marburg
MehrBARRIEREFREIE STADT ERKNER. Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2
BARRIEREFREIE STADT ERKNER Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2 Stand: 30. September 2015 Vorbemerkung Beitritt der Stadt Erkner zur Erklärung
MehrHamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze HmbGVBl. Nr. 10, Dienstag, den 29. März 2005 S.75-79 Internet: http://www.hamburg.de/behoerden/senatskoordinator_fuer_die_gleichstellung_behin
MehrRECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k.
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz ) Verlags gesellschaft W.E.Weinmann e.k. Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann
MehrFragebogen für den [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen für den [(Land-)kreis oder Stadt] Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen bis zum [Datum] an [Name der Einrichtung, z.h. Herr/ Frau, Adresse] zurück-zuschicken. Herzlichen Dank! Wenn Sie Fragen
MehrFachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München
Fachgespräch Menschengerechtes - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen 09.04.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Michael Klingseisen, Architekt,ö.b.u.v. Sachverständiger
MehrBarrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin
Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele
MehrFachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend
EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
MehrBremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz - BremBGG)
Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz - BremBGG) Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz Zum 22.02.2017 aktuellste verfügbare
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrWebdesign Webusability BARRIEREFREIHEIT
Webdesign Webusability BARRIEREFREIHEIT Zugänglichkeit/Barrierefreiheit Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Absatz 3, Satz
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrEingangstür über 90 cm breit Über 80 cm breit Unter 80 cm breit
Fragebogen zur Barrierefreiheit eines Betriebes; hier: Hotellerie Datum 28.7.14 Objekt NH Dortmund Straße, Hausnummer Königswall 1 PLZ, Ort 44137 Dortmund Telefon 231/955 Email nhdortmund@nh-hotels.com
MehrFrühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 2015 Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis. Sehr geehrte Damen und Herren,
Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz Bremen c/o Senator für Gesundheit, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: fhr/mtn Ihre Ansprechperson: Herr Fischer Telefon:
MehrThüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThQrGIG)
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThQrGIG) Vom 16. Dezember 2005 Internet: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/bb/th_rgig.pdf
MehrTourist-Information Plön
Prüfbericht Tourist-Information Plön 1/12 Prüfbericht Tourist-Information Plön Ausgabe für Menschen mit einer Sehbehinderung und blinde Menschen Prüfbericht Tourist-Information Plön 2/12 Prüfergebnis Die
MehrGleichstellungsgesetze im Vergleich
Gleichstellungsgesetze im Vergleich Baden- Württemberg Der baden-württembergische Landtag hat am 20.04.2005 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze
MehrGesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) 1 Ziel des Gesetzes
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) 1 Ziel des Gesetzes Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen
Mehrmanchmal mit nur wenigen Veränderungen können wir das Neuköllner Kiezleben für alle ein Stück zugänglicher machen.
Neukölln macht auf und zwar für Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit durch Barrieren im Kiez eingeschränkt sind. Diese Broschüre ist der Startschuss einer Kampagne, in der Laden- und Erdgeschosszonen
MehrBericht für den Gast. Barrierefreiheit geprüft Bericht Saar-Mosel-Bad Konz 1/8. Anschrift Am Stadion Konz
Bericht Saar-Mosel-Bad Konz 1/8 Bericht für den Gast Saar-Mosel-Bad Konz Saar-Mosel-Bad Konz Anschrift Am Stadion 4 54329 Konz Kontaktdaten Tel.: +49 (0)6501 / 6092170 E-Mail: info@saar-mosel-bad.de Web:
MehrDER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN
DER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Barrierefreiheit Begriff Bereiche Kontakte Barrierefrei sind bauliche
MehrLesesaal in der Kulturinsel Borkum
Lesesaal in der Kulturinsel Borkum 1/7 Bericht für den Gast Kulturinsel Borkum Lesesaal in der Kulturinsel Borkum Anschrift Goethestr. 25 26757 Borkum Kontaktdaten Tel.: 04922 / 933-710 E-Mail: juliane.struck@borkum.de
MehrBericht für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Bericht St. Michaelis 1/7 Bericht für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen Abbildung 1: Außenansicht der Kirche St. Michaelis Anschrift St. Michaelis Turm GmbH Englische Planke 1 20459 Hamburg
MehrWirtschaftliches Potential Barrierefreiheit Mag. P.Milbradt easy entrance gmbh
Wirtschaftliches Potential Barrierefreiheit Mag. P.Milbradt easy entrance gmbh Integra2014 Wels Expert/innen für Barrierefreiheit Unternehmensberatung und Architektur Evaluierung Erhebung des IST-Zustandes
MehrFörderung des Tourismus für ALLE in Schwerin mit Westmecklenburg. Ökonomische Aspekte des barrierefreien Tourismus für ALLE
Ökonomische Aspekte des barrierefreien Tourismus für ALLE Barrierefreier Tourismus Gesellschaftlicher Anspruch Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Gleichstellungsgesetze
MehrNeuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015
Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 von Dipl.-Ing. Marc Derichsweiler (FM) zur Besprechung im MSAGD 21. Januar 2016 Folie 1 THEMEN Einleitung
MehrBarrierefreie Leitsysteme
Barrierefreie Leitsysteme EIN Leitsystem für ALLE Was ist barrierefrei? Barrierefrei ist die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte durch alle Menschen, unabhängig einer
Mehr