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1 Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes (BGG) und des Landes Rheinland-Pfalz (LGGBehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben wie andere Menschen, wird zwischen dem E-Center Edeka-Markt Trier, Über Brücken 4, Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz, vertreten durch a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landesverband Rhein- Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland- Pfalz e.v. d) Club Aktive e. V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. f) Deutscher Schwerhörigenbund e.v., Landesverband Rheinland-Pfalz g) Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz e.v. h) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. i) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. j) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. k) Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. l) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e.v. m) Mobil mit Behinderung e.v. n) Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v.

2 o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Edeka- Märkte das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für den E-Center Edeka-Markt Trier, Über Brücken 4, Trier. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungsgesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsbearbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. 3 Ziele Der E-Center Edeka-Markt Trier erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten:

3 (1) Es stehen drei Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. (2) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (3) Es stehen zwei rollstuhlgerechte Einkaufswagen und ein Rollator zur Verfügung. (4) Im Eingangsbereich werden keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste und so weiter) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollen prinzipiell vermieden werden. (5) Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ- Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt die Kombination Gelb auf Lila. (6) An der Information ist eine Aufsteck-Lupe für sehbehinderte Menschen hinterlegt. (7) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (8) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf kann auf die Unterstützung durch das Personal zurückgegriffen werden. (9) Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. (10) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltheken sollen unmittelbar an den Waren und damit näher zum Kunden angebracht werden. (11) Zwei Gemüsewaagen sind zur besseren Nutzung durch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie kleinwüchsige Menschen auf einer Höhe von 85 cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht. (12) Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm. Darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 120 cm aufweist. Ein gut sichtbares Schild (Rollstuhlsymbol), das auf diese Kasse hinweist, ist angebracht.

4 (13) Für gehörlose Menschen werden Anfragen und Antworten per Fax und ermöglicht. (14) Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. (15) Informationen über die Zielvereinbarung sollen auf der Website vom Edeka- Markt veröffentlicht werden. (16) Die Website wird auf Barrierefreiheit überprüft. (17) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Der E-Center Edeka-Markt Trier erklärt sich bereit, die in 3 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den E-Center Edeka-Markt Trier in Bezug auf Barrierefreiheit zu beraten. 5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt einmal jährlich eine Expertengruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner zusammensetzt. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v., Kaiserstraße 42, Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre - mit der Möglichkeit der Verlängerung. 7 Information über den Stand der Zieleinfüllung

5 Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf 5 Abs. 1 wird verwiesen. 8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, in Absprache mit der Marktleitung, Betriebsbesuche durchzuführen. 9 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, Berlin, veröffentlicht wird. Trier, den

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