3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreiheit auf Volksfesten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreiheit auf Volksfesten"

Transkript

1 3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin Barrierefreiheit auf Volksfesten RA Frank Hakelberg Hauptgeschäftsführer Deutscher Schaustellerbund e.v.

2 Der DSB die Berufsspitzenorganisation des deutschen Schaustellergewerbes. 2

3 Gründung und Organisation: Gründung: 13. Januar Vollmitgliedschaften aus über 90 eigenständigen Schaustellervereinen 90 Prozent aller hauptberuflichen Freizeit- und Vergnügungsexperten sind im DSB organisiert. Gründungsmitglied der Europäischen Schausteller-Union (ESU, 1954) 3

4 Marktstudie Volksfeste: Wirtschaftsfaktor Volksfeste Volksfeste in Deutschland 4

5 Marktstudie Volksfeste: Branchenbild der Schausteller Traditionelles Familiengewerbe Geprägt von Klein- und Kleinstunternehmen Beschickung von Ø 21,4 Volksfest- und Weihnachtsmarktveranstaltungen / Jahr = 141, 7 Spieltage / Jahr (ohne Auf- und Abbau) 5

6 Marktstudie Volksfeste: Vgl. Volksfeste Weihnachtsmärkte Volksfestbesuche: 148 Millionen Weihnachtsmarktbesuche: 85 Millionen Gesamt: 233 Millionen Besucher pro Jahr. 6

7 Marktstudie Volksfeste: Vgl. Volksfeste Weihnachtsmärkte Volksfeste: 2,65 Milliarden Weihnachtsmärkte: 1,05 Milliarden Bruttoumsätze der Branche gesamt: 3,7 Milliarden Euro 7

8 Marktstudie Volksfeste: Erhebung Telefonbefragung: Personen Onlinebefragung: Volksfestbesucher Schaustellerbefragung: 239 8

9 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen natürlich auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 9

10 UNESCO immaterielles Kulturerbe Kölner Dom Materielles Weltkulturerbe Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gilt in Deutschland seit

11 UNESCO immaterielles Kulturerbe Kölner Dom Trachtenumzug Volksfest Materielles Weltkulturerbe Immaterielles Kulturgut Dezember 2012: Deutschland tritt dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei. 11

12 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? Wirtschaftliche Bedeutung der Volksfeste in Deutschland Aktuelle Situation Entwicklungen Trends 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 2.Ökonomisch: Schausteller leben von ALL ihren Besuchern. 12

13 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste 2000: ca : ca Die Anzahl der kleinen und mittleren Volksfeste geht zurück. 13

14 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste 2000: ca. 178 Mio. 2012: ca. 148 Mio. Entsprechend geht auch die Anzahl der Volksfestbesuche zurück. 14

15 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Verdrängungswettbewerb: Schaustellerunternehmen in Deutschland auf immer weniger Plätzen. 15

16 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Demografischer Wandel: Zunahme der über 65-Jährigen im Vgl. zur Gesamtbevölkerung bis 2030: 33,5 % Quelle: BPB 16

17 2. Ökonomisch: Branchenstudie Schausteller & Volksfeste Demografischer Wandel: Abnahme der unter 20-Jährigen im Vgl. zur Gesamtbevölkerung bis 2030: 20 % Quelle: BPB 17

18 Barrierefreiheit auf Volksfesten: Warum ist das Thema für uns interessant? 1.Sozial: Volksfeste sind für alle da! Schausteller wollen ihre Attraktionen auch Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. 2.Ökonomisch: Schausteller leben von ALL ihren Besuchern. 3.Behördlich: Zulassungskriterien fordern Nachweis barrierefreien Zugangs. 18

19 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien Der Bewerbung sind deshalb beizufügen: Angaben über Besonderheiten des Geschäftes wie Beitrag zum Umweltschutz, Barrierefreiheit 19

20 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien 8. Sonstige Angaben: Zur Umweltfreundlichkeit? Zur Verbraucher-, Familien- und Behindertenfreundlichkeit? Sonstige Besonderheiten? 20

21 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien 3. Ausschreibung / Auswahlkriterien Attraktivität des Geschäfts (Erscheinungsbild, Verbraucher-, Familien- und Umweltfreundlichkeit, Barrierefreiheit, 21

22 3. Behördlich: Kommunale Zulassungskriterien Auswahlkriterien für die Dom-Veranstaltungen 22

23 Problem: Was genau steckt hinter diesen Bezeichnungen? Barrierefreiheit Behindertengerechtigkeit Rollstuhlgerechtigkeit Zugänglichkeit 23

24 Gesetzlich definiert ist lediglich der Begriff barrierefrei" in 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wie folgt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." 24

25 Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Barrierefreiheit Behindertengerechtigkeit Rollstuhlgerechtigkeit Zugänglichkeit 25

26 Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Die wahllose Forderung und der wirtschaftliche Druck, der hinter den Schaustellern steht, führt zu Stilblüten, die keiner haben will. 26

27 Fall Hamburg: Prozess um behindertengerechten Autoskooter 27

28 6 HmbGGbM Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt (1) Die Behörden und sonstigen Einrichtungen der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die in einer der öffentlichen Verwaltung vergleichbaren Art öffentliche Aufgaben erfüllen (Träger öffentlicher Gewalt), sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die in 1 genannten Ziele fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. 1 HmbGGbM Gesetzesziele Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. 28

29 Absenkung der Tresen 29

30 Absenkung der Tresen Unzumutbarkeit für Personal und nicht behinderte Gäste Gefahr durch wehende Mäntel und Taschen Eingriff in die Statik eines Verkaufswagens/-standes Hygienebedenken (Hunde) Wahrung der Intimsphäre / Blickschutz Tresen sind genormt, alle Hersteller produzieren gleich Kompromiss: Möglichkeit eines vorgebauten Verzehrbretts, das niedrigere Abstellmöglichkeiten bietet. > Diskriminierung? 30

31 Gesprächsrunde mit den Behindertenverbänden beim DSB Sabine Tekir, Thomas Dinges Andreas Bethke, Klemens Kruse Markus Brinker Stefan Kasper Gesprächsrunde, DSB-Hauptgeschäftsstelle Berlin, 09/2012 Klaus Wilhelm, Fritz Heitmann, Frank Hakelberg Der DSB hat in Voraussicht der aufkommenden Problematik die Behindertenverbände proaktiv zum Runden Tisch geladen. 31

32 Gesprächsrunde mit den Behindertenverbänden beim DSB Sabine Tekir, Thomas Dinges Andreas Bethke, Klemens Kruse Markus Brinker Stefan Kasper Gesprächsrunde, DSB-Hauptgeschäftsstelle Berlin, 09/2012 Klaus Wilhelm, Fritz Heitmann, Frank Hakelberg Anspruch auf Teilhabe : Der klar formulierte Anspruch der Behindertenverbände: Größtmöglicher Anspruch auf Teilhabe am Erlebnis Volksfest. 32

33 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 33

34 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 34

35 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 3. Erreichbarkeit aller Spiel-, Schauund Belustigungsbetriebe und Fahrgeschäfte für Menschen mit jedweder Behinderung 35

36 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe STOP! STOP! Das können wir nicht leisten! 3. Erreichbarkeit aller Spiel-, Schau- und Belustigungsbetriebe und Fahrgeschäfte für Menschen mit jedweder Behinderung 36

37 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 1. Erreichbarkeit des Volksfestplatzes 2. Erreichbarkeit gastronomischer Betriebe 3. Erreichbarkeit ausgewählter Spiel-, Schau- und Belustigungsbetriebe 4. Der Fall einer Havarie 37

38 Anspruch auf Teilhabe: 4 Stufen 38

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 39

40 Deutscher Schaustellerbund Frank Hakelberg Hauptgeschäftsführer Am Weidendamm 1 A, Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ mail@dsbev.de Internet: Facebook:

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , , TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April

Mehr

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft

Mehr

Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden,

Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden, Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit Dresden, 19.06.2012 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister

Mehr

Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze HmbGVBl. Nr. 10, Dienstag, den 29. März 2005 S.75-79 Internet: http://www.hamburg.de/behoerden/senatskoordinator_fuer_die_gleichstellung_behin

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Anlage zur Senatsdrucksache Nr.: Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Vom. Artikel 1 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter

Mehr

Reisen für Alle Chancen und Herausforderungen des barrierefreien Tourismus. Irina Hartig Projektleiterin Tourismus für Alle Deutschland e.v.

Reisen für Alle Chancen und Herausforderungen des barrierefreien Tourismus. Irina Hartig Projektleiterin Tourismus für Alle Deutschland e.v. Reisen für Alle Chancen und Herausforderungen des barrierefreien Tourismus Irina Hartig Projektleiterin Tourismus für Alle Deutschland e.v. - NatKo Gliederung 1. Vorstellung NatKo 2. Demografischer Wandel

Mehr

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de II Gesellschaft

Mehr

Tourismus für Alle in Sachsen-Anhalt

Tourismus für Alle in Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt Welche Barrieren gibt es? Bauliche Barrieren Sensorische Barrieren Barrieren im Service Quelle: NeumannConsult Barrieren im zwischenmenschlichen Verhalten Quelle: NeumannConsult Quelle:

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle

Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle Fachverband Hotellerie Barrierefreiheit Tourismus für Alle Information, 17. April 2014 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die 10jährige Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit endet mit

Mehr

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbund zur geplanten Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.v. begrüßt die systematische

Mehr

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte

Mehr

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail: Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne

Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne Ein Überblick über die VdK-Kampagne Was bedeutet barrierefrei? Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle

Mehr

Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Entwurf Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Vom. Artikel 1 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) Inhaltsübersicht

Mehr

Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz - BremBGG)

Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz - BremBGG) Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz - BremBGG) Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz Zum 22.02.2017 aktuellste verfügbare

Mehr

Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?

Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich? Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt Barrierefreiheit Was bedeutet das eigentlich? Vorstellung der Referent_innen Dr. Maike Gattermann-Kasper Stabsstelle Koordination der Belange von Studierenden

Mehr

Barriere-free City for all

Barriere-free City for all Barriere-free City for all Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für Bauen und Wohnen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ziele und Aufgaben Soziale Inklusion Zugehörigkeitsgefühl schaffen gegen Unrechtserfahrungen

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr

Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen: Demographie, Politik und Rechtliches

Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen: Demographie, Politik und Rechtliches Gunther Wölfle Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen: Demographie, Politik und Rechtliches Demographischer Wandel Die deutsche Bevölkerung schrumpft und wird immer älter. Wenn sich die aktuellen demografischen

Mehr

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Österreichischer Zivil-Invalidenverband. Herzlich willkommen zum Training. Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen

Österreichischer Zivil-Invalidenverband. Herzlich willkommen zum Training. Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen Herzlich willkommen zum Training Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen Menschen mit Behinderung Wer sind sie? Woran erkennen wir MmB? Von wem sprechen wir denn da überhaupt? Behinderung Muss

Mehr

Herzlich Willkommen 1

Herzlich Willkommen 1 Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger

Mehr

Barrierefreiheit im Regionalverkehr

Barrierefreiheit im Regionalverkehr Barrierefreiheit im Regionalverkehr Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Fachtagung an der FH Erfurt - 25.11.2013 Thesen 1.

Mehr

Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle!

Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle! Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle! Im engeren Sinne spricht man von Barrierefreiheit, wenn die Umwelt so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit Behinderung in derselben

Mehr

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit - Mag. a Birgit Lanner, 14. Oktober

Mehr

Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 2015 Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis. Sehr geehrte Damen und Herren,

Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 2015 Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis. Sehr geehrte Damen und Herren, Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz Bremen c/o Senator für Gesundheit, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: fhr/mtn Ihre Ansprechperson: Herr Fischer Telefon:

Mehr

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft- /Hardware von Vorteil? Für 15 % der Beschäftigten und der

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

Behindertengleichstellungsgesetz BGG

Behindertengleichstellungsgesetz BGG Behindertengleichstellungsgesetz BGG $ 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische

Mehr

Nordrhein-Westfalen - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)

Nordrhein-Westfalen - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) Nordrhein-Westfalen - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) Artikel 1 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Konzept Barrierefreier Lankreis Barnim

Konzept Barrierefreier Lankreis Barnim Diskussionsgrundlage für ein: Konzept Barrierefreier Lankreis Barnim Der Landkreis Barnim verpflichtet sich gleiche Lebensbedingungen für behinderte und ältere Menschen im Landkreis Barnim zu schaffen.

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit

Mehr

Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThQrGIG)

Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThQrGIG) Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThQrGIG) Vom 16. Dezember 2005 Internet: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/bb/th_rgig.pdf

Mehr

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Impulsvortrag Dr. Erwin Buchinger Fachgespräch des BDA Wien/Hofburg,17.11.2016

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Vom 16. Dezember 2002 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 2002 S. 264 Internet: http://www.dgsd.de/material/gesetze/lgg-sh_2002.pdf

Mehr

BIENE-Award: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten

BIENE-Award: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten BIENE-Award: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,

Mehr

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele

Mehr

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Klaus-Peter Kutz Otto-von-Guericke-Universität Andreas Dieckmann Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 2 Umsetzung

Mehr

Barrierefreiheit im Internet. PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter

Barrierefreiheit im Internet. PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter Barrierefreiheit im Internet PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter Was ist Barrierefreiheit? Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z

Mehr

Leichte Sprache. Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig

Leichte Sprache. Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig Leichte Sprache Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig Das Braunschweiger Büro für Leichte Sprache Janna Hinrichs Thomas Widmeyer Laura Hübner Das Braunschweiger Büro für

Mehr

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) (1) Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) Geändert

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Präsentation des Forschungsberichts

Präsentation des Forschungsberichts Präsentation des Forschungsberichts Barrierefreiheit im Wiener Tourismus Studie zur Erhebung des Ist-Zustands und der qualitativen Umsetzung von Barrierefreiheit in Nächtigungsbetrieben des Wiener Tourismus

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzesziel 2 Begriffsbestimmungen 3 Klagerecht

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzesziel 2 Begriffsbestimmungen 3 Klagerecht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) Letzte Änderung zum 5.12.2008 Inhaltsverzeichnis Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008

Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008 Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008 Barrierefreiheit und Webdienste Ulrike Peter Bremen, 11. November 2008 BIENE-Wettbewerb Barrierefreies Internet

Mehr

Grenzenlos aktiv Altern?!

Grenzenlos aktiv Altern?! 1 Demografische Entwicklung in Hamburg Susanne Wegener Grenzenlos aktiv Altern?! Europäische Konferenz vom 8. 10. November 2012 in Dresden 1 2 Bevölkerungsstruktur in Hamburg 1.760.017 Einwohner, davon

Mehr

Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung

Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung Jobcoaching Fachtage 2015 11. November, 2015 Volker Frey, Klagsverband Recht und Diversität Aussehen Behinderung Bildung Alter Familiärer Hintergrund Religion und

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz ) Verlags gesellschaft W.E.Weinmann e.k. Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann

Mehr

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat

Mehr

BUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN

BUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN BUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN Maßnahmenpaket BGBl. Nr. I 82/2005 (in Kraft seit 1.1.2006) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen-Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Mehr

o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner

o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen?

Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen? Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen? DIN 18041:2004-05 Hörsamkeit in kleinen Diese Norm wurde von 1999 bis 2004 bearbeitet. Darin heißt es: Von Personen mit Hörschäden wird die raumakustische

Mehr

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen... Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein

Mehr

Barrierefreiheit im E-Learning

Barrierefreiheit im E-Learning Barrierefreiheit im E-Learning Campus Innovation Hamburg 2003 Special 3: Standardisierung 30. September 2003 Barrierefreiheit im E-Learning Für wen ergeben sich Barrieren durch Konzeption und Gestaltung?

Mehr

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche Hans Böttcher Übersicht 1. Barrierefreier Tourismus für Alle ist Lebensqualität 2. Barrierefreiheit wird immer wichtiger:

Mehr

Muss meine Internetseite barrierefrei sein?

Muss meine Internetseite barrierefrei sein? BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Muss meine Internetseite barrierefrei sein? (Neue) rechtliche Bestimmungen in Österreich Martin Ladstätter BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Wer oder was

Mehr

Inklusive Museen und Ausstellungen

Inklusive Museen und Ausstellungen Inklusive Museen und Ausstellungen Museum für Naturkunde Berlin 06.11.2015 Folie 1 Seite 1 Berliner Checklisten Bewegen 06.11.2015 Folie 2 Seite 2 1 Barrierefreiheit und Ausstellung? Seite 3 Einwendungen

Mehr

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen chronisch kranker Personen im Rahmen des Nichtraucherschutzes

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen chronisch kranker Personen im Rahmen des Nichtraucherschutzes Vortrag über Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen chronisch kranker Personen im Rahmen des Nichtraucherschutzes Erfahrungen und Ergebnisse des von Karoline Foerster am 15. 12. 2004 auf der

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN

Mehr

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Präsentation im Rahmen der Tagung! Wie behindert(engerecht) ist ein

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Vom 25. November Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Vom 25. November Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661) Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) 1 Ziel des Gesetzes Ziel dieses Gesetzes

Mehr

Barrierefrei in der Jugendarbeit

Barrierefrei in der Jugendarbeit Barrierefrei in der Jugendarbeit Bildungshaus Puchberg, Wels 26.11.2012 easy entrance Pilotphase 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2007 Steiermark, Salzburg, Wien esf & BSB-Förderung, 15 Partner/innen ab 1. Juli

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG

Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)

Mehr

Barrierefreie Leitsysteme

Barrierefreie Leitsysteme Barrierefreie Leitsysteme EIN Leitsystem für ALLE Was ist barrierefrei? Barrierefrei ist die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte durch alle Menschen, unabhängig einer

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

Barrierefreies Internet rechtliche

Barrierefreies Internet rechtliche Barrierefreies Internet rechtliche Anforderungen, Institutionen, Techniken Die besonderen Anforderungen an die digitale Patienten- Kommunikation. Whitepaper für den Medizin-Management-Verband. Autor: Torsten

Mehr

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 75 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 10 DIENSTAG, DEN 29. MÄRZ 2005 Tag Inhalt Seite 21. 3. 2005 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung

Mehr

Zwischen E-Center Edeka-Markt, Bosenheimer Straße 287, Bad Kreuznach und

Zwischen E-Center Edeka-Markt, Bosenheimer Straße 287, Bad Kreuznach und Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka-Markt, 55543 Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 287 und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz

Mehr

BARRIEREFREIE STADT ERKNER. Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2

BARRIEREFREIE STADT ERKNER. Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2 BARRIEREFREIE STADT ERKNER Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2 Stand: 30. September 2015 Vorbemerkung Beitritt der Stadt Erkner zur Erklärung

Mehr

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4192. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4192. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Hannover, den 07.11.2007 a) Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktion

Mehr

Eckpunkte für ein Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Eckpunkte für ein Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Eckpunkte für ein Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN erarbeitet vom rechtspolitischen Sprecher MdB Volker Beck 1. Begriffsbestimmungen

Mehr

Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit

Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit www.sl-stmk.at Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit 1 ist eine Interessen-Vertretung von Menschen

Mehr

zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und

zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung

Mehr

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) Vom 20. Dezember 2004 Internet: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_fuersorge_und/34-46-

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Digitalisierung und Inklusion müssen sich ergänzen. Referent: Roland Sing, Vizepräsident VdK Deutschland und Landesverbandsvorsitzender

Digitalisierung und Inklusion müssen sich ergänzen. Referent: Roland Sing, Vizepräsident VdK Deutschland und Landesverbandsvorsitzender und Inklusion müssen sich ergänzen Referent: Roland Sing, Vizepräsident VdK Deutschland und Landesverbandsvorsitzender 2 Gesundheitswesen Wohnen Bildung Arbeit verändert und ermöglicht: Mobilität/Verkehr

Mehr

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei

Mehr

BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN IN DER PRAXIS AGENDA. Einführung. Anforderungen an Türen nach DIN 18040

BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN IN DER PRAXIS AGENDA. Einführung. Anforderungen an Türen nach DIN 18040 8.0.0 BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN 800 IN DER PRAXIS Dipl.-Ing. Architekt Günther Weizenhöfer 8.0.0 www.geze.com AGENDA Einführung Anforderungen an Türen nach DIN 800 Barrierefreiheit und Multifunktionale

Mehr

Behinderungen im Fokus ( )

Behinderungen im Fokus ( ) Abteilung Gesundheit Sachgebiet Betreuung und Beratung Büro des Behindertenbeauftragten Konzept Behinderungen im Fokus (2016 2020) Stand: 30.06.2016 Im Jahre 1994 wurde der Satz Niemand darf wegen seiner

Mehr

Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft

Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft Nahverkehr und Tourismus im Land Brandenburg Potsdam - 14. November 2016 Dr. Kai Pagenkopf Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bedeutet

Mehr