Barrierefreiheit im Regionalverkehr

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1 Barrierefreiheit im Regionalverkehr Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Fachtagung an der FH Erfurt

2 Thesen 1. Sie wissen nicht, was sie tun. 2. Der Bus ist nicht das Problem. 3. Mehr Fragen als Antworten. 4. Es hilft nur für acht Monate. Fachtagung an der FH Erfurt

3 1. Sie wissen nicht, was sie tun. PBefG-Novelle (3) Satz 3ff PBefG: Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. 62 (2) PBefG: Soweit dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist, können die Länder den in 8 Absatz 3 Satz 3 genannten Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen. Fachtagung an der FH Erfurt

4 1. Sie wissen nicht, was sie tun. in ihrer Mobilität Eingeschränkte??? ebene Wege/Zugänge sensorisch Eingeschränkte - kein Gehör Markierung, Beschriftung, Anzeiger - kein Augenlicht Ansagen - kein Tastsinn? nicht relevant? - kein Geschmackssinn? nicht relevant? - kein Geruchssinn? nicht relevant? Stumme, kognitiv/geistig Beeinträchtigte sind nicht erfasst? Fachtagung an der FH Erfurt

5 1. Sie wissen nicht, was sie tun. 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Konsequenz: Die Gesetzesregelung unterstellt, dass vollständige Barrierefreiheit absolut, technisch und wirtschaftlich möglich ist, ohne sie jedoch zu definieren. Jede Zuwegung, jede Haltestelle und jedes Fahrzeug müssen zumindest - ohne fremdbediente Rampen oder Lifte erreichbar sein, - kontrastreich und taktil die Orientierung ermöglichen - sowie mit Ansage- und Anzeigetechnik ausgerüstet sein. Fachtagung an der FH Erfurt

6 2. Der Bus ist nicht das Problem. Busausrüstung - kontrastreiche Gestaltung/Markierungen - Ansage-/Anzeigesysteme - ebener Zugang: Niederflurbus Überlandbus mit Lift aber: fremde Hilfe des Fahrers notwendig Fachtagung an der FH Erfurt

7 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen - kontrastreiche Gestaltung/Markierungen, taktile Elemente - Ansage-/Anzeigesysteme - ebener Zugang zur Haltestelle und zum Fahrzeug Fachtagung an der FH Erfurt

8 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Beispiele innerorts außerorts Fachtagung an der FH Erfurt

9 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Schwachstellen - Die meisten Haltestellen im Regionalverkehr haben Bordhöhen < 18 cm. Rampe oder Lift erforderlich! Winkel der Rampe: ca. 15 = 27 % Steigung bei ca. 2 cm Restlücke! - Barrierefrei ausgebaute Haltestellen haben fast ausschließlich Bordhöhen = 18 cm. Rampe oder Lift erforderlich! - Zuwegungen sind überwiegend nicht vollständig barrierefrei. Fachtagung an der FH Erfurt

10 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Lösungsansätze - Neue Bordsteine ermöglichen Bordhöhen > 21 cm und damit ebenen Zustieg: Kasseler Sonderbord plus, Erfurter Busbord etc. - Hohe Borde erfordern eine hohe Fahrbahnqualität und gerades Heranfahren. Der Fahrzeugeinsatz muss auf den Bord abgestimmt sein (z. B. keine Außenschwenktüren) Fachtagung an der FH Erfurt

11 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen - Vollständig barrierefreie Haltestellen soweit definierbar sind im Regionalverkehr die absolute Ausnahme. - Meist ist auch bei barrierefrei ausgebauten Haltestellen die Hilfe des Fahrers notwendig: * Klapprampe/Lift bedienen * Orientierungshilfe sowie Auskunft zu Linie und Fahrtziel geben... Konsequenz: Um die vollständige Barrierefreiheit des regionalen ÖPNV zu erreichen, müssen fast alle Haltestellen und deren Zuwegungen neu gebaut oder zumindest angepasst werden. Die konkreten Anforderungen sind noch nicht klar. Der Fahrzeugbestand muss zu einem wesentlichen Teil erneuert werden. Nur letzteres ist realistisch... Fachtagung an der FH Erfurt

12 3. Mehr Fragen als Antworten. Was ist vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV? Wie ist dabei mit mehrfachen Behinderungen sowie ggf. gegensätzlichen Anforderungen verschiedener Arten von Behinderungen/Einschränkungen umzugehen? Die Landkreise als Aufgabenträger sind in den seltensten Fällen Baulastträger für die Haltestellen. Wie sollen sie im Nahverkehrsplan Vorgaben machen und durchsetzen, welche in die (Haushalts-)Souveränität der Kommunen eingreifen? Wie lang dürfen Ausnahmen des Freistaats und der Landkreise hinsichtlich der Frist für die Vollständigkeit der Barrierefreiheit reichen? Wie weit dürfen Ausnahmetatbestände des Freistaats zur Einschränkung der vollständigen Barrierefreiheit gehen? Fachtagung an der FH Erfurt

13 3. Mehr Fragen als Antworten. Werden die Kosten der baulich-technischen Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit zur weiteren Einschränkung des ÖPNV-Angebotes führen? Wie wird die vollständige Barrierefreiheit in den zur Rettung des ÖPNV in der Region häufig empfohlenen Bedienungsformen Linientaxi, AST, Bürgerbus, Mitfahrgelegenheiten umgesetzt? Was geschieht, wenn Teile des ÖPNV zur gesetzlichen Frist nicht vollständig barrierefrei sind? Werden dann z. B. nicht vollständig barrierefreie Haltestellen aufgehoben? Sind rein baulich-technische Lösungen wirklich besser, als pragmatische und auf soziales Miteinander, d. h. gegenseitige Hilfe bauende Ansätze? Fachtagung an der FH Erfurt

14 4. Es hilft nur für acht Monate. Vollständige Barrierefreiheit lässt sich nicht allein baulich-technisch erreichen. Alle bekannten Lösungen bringen nur eine Schönwetter-Barrierefreiheit. Fachtagung an der FH Erfurt

15 Vielen Dank. Dipl.-Ing. Markus Würtz Regionale Verkehrsgemeinschaft Verband Mitteldeutscher Gotha GmbH (RVG) Omnibusunternehmer e.v. (MDO) Reinhardsbrunner Str. 23 Steigerstr Gotha Erfurt Tel.: 03621/ Tel.: 0361/ wuertz@rvg-gotha.de info@omnibusverband.de Fotos: Lucas Döhring, Anke Günther, Marc Heller, digopix.de, erento.com, das-tropenhaus.de, gfgolftours.com, hilfsmittel-aktuell.com, rehashop.de, saniwelt.de, 112petition.com, Profilbeton GmbH, Markus Würtz Fachtagung an der FH Erfurt

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