Barrierefreiheit im Regionalverkehr
|
|
- Babette Kirchner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Barrierefreiheit im Regionalverkehr Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Fachtagung an der FH Erfurt
2 Thesen 1. Sie wissen nicht, was sie tun. 2. Der Bus ist nicht das Problem. 3. Mehr Fragen als Antworten. 4. Es hilft nur für acht Monate. Fachtagung an der FH Erfurt
3 1. Sie wissen nicht, was sie tun. PBefG-Novelle (3) Satz 3ff PBefG: Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. 62 (2) PBefG: Soweit dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist, können die Länder den in 8 Absatz 3 Satz 3 genannten Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen. Fachtagung an der FH Erfurt
4 1. Sie wissen nicht, was sie tun. in ihrer Mobilität Eingeschränkte??? ebene Wege/Zugänge sensorisch Eingeschränkte - kein Gehör Markierung, Beschriftung, Anzeiger - kein Augenlicht Ansagen - kein Tastsinn? nicht relevant? - kein Geschmackssinn? nicht relevant? - kein Geruchssinn? nicht relevant? Stumme, kognitiv/geistig Beeinträchtigte sind nicht erfasst? Fachtagung an der FH Erfurt
5 1. Sie wissen nicht, was sie tun. 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Konsequenz: Die Gesetzesregelung unterstellt, dass vollständige Barrierefreiheit absolut, technisch und wirtschaftlich möglich ist, ohne sie jedoch zu definieren. Jede Zuwegung, jede Haltestelle und jedes Fahrzeug müssen zumindest - ohne fremdbediente Rampen oder Lifte erreichbar sein, - kontrastreich und taktil die Orientierung ermöglichen - sowie mit Ansage- und Anzeigetechnik ausgerüstet sein. Fachtagung an der FH Erfurt
6 2. Der Bus ist nicht das Problem. Busausrüstung - kontrastreiche Gestaltung/Markierungen - Ansage-/Anzeigesysteme - ebener Zugang: Niederflurbus Überlandbus mit Lift aber: fremde Hilfe des Fahrers notwendig Fachtagung an der FH Erfurt
7 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen - kontrastreiche Gestaltung/Markierungen, taktile Elemente - Ansage-/Anzeigesysteme - ebener Zugang zur Haltestelle und zum Fahrzeug Fachtagung an der FH Erfurt
8 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Beispiele innerorts außerorts Fachtagung an der FH Erfurt
9 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Schwachstellen - Die meisten Haltestellen im Regionalverkehr haben Bordhöhen < 18 cm. Rampe oder Lift erforderlich! Winkel der Rampe: ca. 15 = 27 % Steigung bei ca. 2 cm Restlücke! - Barrierefrei ausgebaute Haltestellen haben fast ausschließlich Bordhöhen = 18 cm. Rampe oder Lift erforderlich! - Zuwegungen sind überwiegend nicht vollständig barrierefrei. Fachtagung an der FH Erfurt
10 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen Lösungsansätze - Neue Bordsteine ermöglichen Bordhöhen > 21 cm und damit ebenen Zustieg: Kasseler Sonderbord plus, Erfurter Busbord etc. - Hohe Borde erfordern eine hohe Fahrbahnqualität und gerades Heranfahren. Der Fahrzeugeinsatz muss auf den Bord abgestimmt sein (z. B. keine Außenschwenktüren) Fachtagung an der FH Erfurt
11 2. Der Bus ist nicht das Problem. Haltestellen und Zuwegungen - Vollständig barrierefreie Haltestellen soweit definierbar sind im Regionalverkehr die absolute Ausnahme. - Meist ist auch bei barrierefrei ausgebauten Haltestellen die Hilfe des Fahrers notwendig: * Klapprampe/Lift bedienen * Orientierungshilfe sowie Auskunft zu Linie und Fahrtziel geben... Konsequenz: Um die vollständige Barrierefreiheit des regionalen ÖPNV zu erreichen, müssen fast alle Haltestellen und deren Zuwegungen neu gebaut oder zumindest angepasst werden. Die konkreten Anforderungen sind noch nicht klar. Der Fahrzeugbestand muss zu einem wesentlichen Teil erneuert werden. Nur letzteres ist realistisch... Fachtagung an der FH Erfurt
12 3. Mehr Fragen als Antworten. Was ist vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV? Wie ist dabei mit mehrfachen Behinderungen sowie ggf. gegensätzlichen Anforderungen verschiedener Arten von Behinderungen/Einschränkungen umzugehen? Die Landkreise als Aufgabenträger sind in den seltensten Fällen Baulastträger für die Haltestellen. Wie sollen sie im Nahverkehrsplan Vorgaben machen und durchsetzen, welche in die (Haushalts-)Souveränität der Kommunen eingreifen? Wie lang dürfen Ausnahmen des Freistaats und der Landkreise hinsichtlich der Frist für die Vollständigkeit der Barrierefreiheit reichen? Wie weit dürfen Ausnahmetatbestände des Freistaats zur Einschränkung der vollständigen Barrierefreiheit gehen? Fachtagung an der FH Erfurt
13 3. Mehr Fragen als Antworten. Werden die Kosten der baulich-technischen Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit zur weiteren Einschränkung des ÖPNV-Angebotes führen? Wie wird die vollständige Barrierefreiheit in den zur Rettung des ÖPNV in der Region häufig empfohlenen Bedienungsformen Linientaxi, AST, Bürgerbus, Mitfahrgelegenheiten umgesetzt? Was geschieht, wenn Teile des ÖPNV zur gesetzlichen Frist nicht vollständig barrierefrei sind? Werden dann z. B. nicht vollständig barrierefreie Haltestellen aufgehoben? Sind rein baulich-technische Lösungen wirklich besser, als pragmatische und auf soziales Miteinander, d. h. gegenseitige Hilfe bauende Ansätze? Fachtagung an der FH Erfurt
14 4. Es hilft nur für acht Monate. Vollständige Barrierefreiheit lässt sich nicht allein baulich-technisch erreichen. Alle bekannten Lösungen bringen nur eine Schönwetter-Barrierefreiheit. Fachtagung an der FH Erfurt
15 Vielen Dank. Dipl.-Ing. Markus Würtz Regionale Verkehrsgemeinschaft Verband Mitteldeutscher Gotha GmbH (RVG) Omnibusunternehmer e.v. (MDO) Reinhardsbrunner Str. 23 Steigerstr Gotha Erfurt Tel.: 03621/ Tel.: 0361/ wuertz@rvg-gotha.de info@omnibusverband.de Fotos: Lucas Döhring, Anke Günther, Marc Heller, digopix.de, erento.com, das-tropenhaus.de, gfgolftours.com, hilfsmittel-aktuell.com, rehashop.de, saniwelt.de, 112petition.com, Profilbeton GmbH, Markus Würtz Fachtagung an der FH Erfurt
Herausforderungen an den öffentlichen Nahverkehr in Zeiten der gesellschaftlichen Veränderung
Herausforderungen an den öffentlichen Nahverkehr in Zeiten der gesellschaftlichen Veränderung Fachtagung Gemeinsam mobil im Saarland 14. November 2014, Saarbrücken Volker Wente Warum ist ein barrierefreier
MehrBarrierefreies Baden-Württemberg"
Grundsatzerklärung Barrierefreies Baden-Württemberg" Präambel: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen.
MehrBarrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013
Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher
MehrInvestive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen
Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014 Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen 2 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
MehrInklusion Barrierefreiheit Maßnahmen
Landschaftsverband- Westfalen-Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen I Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen In der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die
MehrAusreichend Parkplätze hinter Stadthalle, von dort Zugang zu allen Hallen; Zufahrt über Fröhlichgasse
Messe Congress Graz Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH Messe congress/ Stadthalle Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft.m.b.H. Messeplatz 1 8010 Graz T +43 316 8088-0 office@mcg.at www.mcg.at Erreichbarkeit
MehrInformationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen
Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.
MehrBrandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG
Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)
MehrNeues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz
Info 1721 Dezember 2002 Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz Einführung...1 Gestaltungspflichten für Bundesbehörden...2 Rechtsverordnungen regeln Details...3 Zentrale Beratung durch Bundesverwaltungsamt...3
MehrBarrierefreies Bauen Design for all
Barrierefreies Bauen Design for all Empfehlung Nr. 2 des Beirats für Baukultur Wien, im Juni 2011 Hintergrund 1 Hintergrund Soziale und nachhaltige Aspekte haben für die Baukultur zunehmende Bedeutung.
Mehrzwischen BOHR Omnibus GmbH, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide
Zielvereinbarung zur barrierefreien Dienstleistung der Personenbeförderung (Shuttleverkehr zwischen Flughafen Frankfurt-Hahn Flughafen Frankfurt sowie Flughafen Frankfurt-Hahn und Mainz Hauptbahnhof) zwischen
MehrUsability ohne Maus und ohne Bildschirm
Usability ohne Maus und ohne Bildschirm Referent: Jan Eric Hellbusch Publikationen Buch "Barrierefreies Webdesign" (1. Auflage 2005, 391 Seiten) bf-w.de/dpunkt/ KnowWare-Heft "Barrierefreies Webdesign"
MehrFachliche Einführung: ÖPNV im Kreis Mainz-Bingen
1. Bus- und Bahnforum Rheinhessen Stadecken-Elsheim, 20. April 2012 Fachliche Einführung: ÖPNV im Kreis Mainz-Bingen Dipl. Verw.-Betriebswirt Christian Siemer, Ober-Olm GLiederung 1. Grundsätze 2. Verkehrsplanung
MehrDigital und barrierefrei
Digital und barrierefrei Eine Kurzanleitung Sebastian Brückner Informatiker, DZB Leipzig sebastian.brueckner@dzb.de Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) 1894 gegründet Her- und Bereitstellung
MehrBarrierefreies PDF. Undurchschaubare Hindernisse Ein Zustandsbericht. Dipl.-Inf. Frank Hofmann. Berlin. 27. März 2010
Barrierefreies PDF. Undurchschaubare Hindernisse Ein Zustandsbericht Dipl.-Inf. Frank Hofmann Berlin 27. März 2010 Dipl.-Inf. Frank Hofmann (Berlin) Barrierefreies PDF 27. März 2010 1 / 19 Inhalt 1 Über
MehrBezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause
Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause B A R R I E R E F R E I H E I T Beitrag von: Mag. Martin EGGER Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Wegfall der Ausnahmebestimmung
MehrBVG-Angebote ohne Barrieren. 1 V-MP/Al Senioren 2012 3. Mai 2012
BVG-Angebote ohne Barrieren 1 V-MP/Al Senioren 2012 3. Mai 2012 Die BVG ist das größte Nahverkehrsunternehmen in Deutschland Fahrgäste pro Jahr: 937 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 12.670 Fahrzeuge:
MehrDeutschland Takt und Deutschland Tarif: Relevant für die kommunale Ebene?
Deutschland Takt und Deutschland Tarif: Relevant für die kommunale Ebene? 21.05.2013 Konferenz Kommunales Infrastruktur Management Hans Leister Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) Initiative
Mehrbarrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreie Web-Auftritte
barrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreie Web-Auftritte "Die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der BITV an die Barrierefreiheit" an der Justus- 27. Januar 2005
MehrInformationsblatt 02 10/2006. Anpassbarer Wohnbau. Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen. Barrierefreie Sanitärräume
in Kooperation mit der A15 Wohnbauförderung Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen Informationsblatt 02 10/2006 Anpassbarer Wohnbau Der Anpassbare Wohnbau ist seit 1993 im Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz
Mehr( 8a Abs. 2 PBefG). Der Aufgabenträger trifft bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren allein die Auswahlentscheidung.
Novellierung des PBefG Neuregelung der Vergaben im ÖPNV Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe 1. Das neue PBefG Ein Überblick Andreas Wille, Ministerium
MehrCredit Suisse. Barrierefreier Zugang zu unseren Bankdienstleistungen. Facilit d accs nos
Credit Suisse Barrierefreier Zugang zu unseren Bankdienstleistungen Facilit d accs nos services bancaires 4 Credit Suisse die barrierefreie Bank Die Credit Suisse macht ihre Produkte und Dienstleistungen
MehrMaximierung Verkaufserlös versus Sicherung kommunaler Immobilienwerte
Maximierung Verkaufserlös versus Sicherung kommunaler Immobilienwerte Konferenz Kommunales Infrastruktur-Management Marc Gorter, Birgit Christmann, Sylke Balzer 14. Mai 2009, Berlin 1 Privatisierung Südbrandenburger
MehrLeichte Sprache Eine kritisch konstruktive Auseinandersetzung. Marko Altstädt und Karen Kohlmann
Leichte Sprache Eine kritisch konstruktive Auseinandersetzung Marko Altstädt und Karen Kohlmann Wie kommen wir zu diesem Thema? Allgemeine Lesebegeisterung Schwierigkeiten und Verständnisprobleme bei Behördenangelegenheiten
MehrBarrierefreies Bauen. Informationen für Bauherren
LANDESHAUPTSTADT Ansprechpartner Dezernat VI - Jugend, Soziales, Wohnen und Stadterneuerung Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden Koordinationsstelle für Behindertenarbeit Konradinerallee 11-65189 Wiesbaden
MehrDER Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH DER Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam Geschichte und Gegenwart des ÖPNV in Potsdam 1 Jährlich nutzen über 31 Millionen Fahrgäste die Bahnen und Busse
MehrDie Unternehmensstrategie der BVG
Die Unternehmensstrategie der BVG Forum Nahverkehr Berlin Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Bereich Angebot (FA) 20.08.2012 Die BVG bewegt die größte Stadt Deutschlands 2 Die BVG ist integraler Bestandteil
MehrQualitätssicherung im ausgeschriebenen Busverkehr in Frankfurt am Main Dipl.-Kffr. Carola Negura
Qualitätssicherung im ausgeschriebenen Busverkehr in Frankfurt am Main Dipl.-Kffr. Carola Negura Qualitätsbeauftragte traffiq Qualitäts- und Umweltauditorin (TAW Cert) traffiq Lokale Nahverkehrsgesellschaft
MehrBesuchen Sie uns auf credit-suisse.com/barrierefreiheit oder kontaktieren Sie uns unter 0848 880 840.
% ] /S 6 G^% +L0GC, AC K/DC U,*CTC 6C B)RI7EFR3C,ZG+G Z /S7C QDUKTC, D0N] L3]UC U *F?M!NS +&BOTC Z 7M_C. Es ist ist uns ein uns grosses ein Anliegen, grosses allen Anliegen, Kunden und Interessenten einen
MehrWERKSTATTDISKUSSION GRUPPE 2
WERKSTATTDISKUSSION GRUPPE 2 Multimodal unterwegs in Stadt und Land mit dem VBB Werkstattbericht und Schnittstellen Alexander Pilz und Robert Haack Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Abteilung Fahrgastinformation
MehrBarrierefreies Rheinland-Pfalz
Barrierefreies Rheinland-Pfalz Schulungen zum Schwerpunkt Verkehr Koblenz, 15. April 2010 Annerose Hintzke Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (Mainz) Thema: Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung
MehrDr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Präsentation im Rahmen der Tagung! Wie behindert(engerecht) ist ein
MehrWITTUR GMBH. Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Erfahrungen und Tendenzen. Karl Jakob Dipl. Ing. (FH)
Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Erfahrungen und Tendenzen Karl Jakob Dipl. Ing. (FH) 0 Inhaltsverzeichnis Demographischer Wandel Barrierefreiheit Gesetze und Normen Auswahl des Transportmittels HHL W-Line
MehrMobilitätsmanagement in Bayer. Kommunen oder
Passau, 05. Juni 2013 Mobilitätsmanagement in Bayer. Kommunen oder ÖPNV im Wandel der Zeit Neue Strategien - neue Wege - AGENDA Landkreis Passau + ÖPNV Bürger/innen + ÖPNV Umweltjahreskarten, Kooperation
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23.
Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Barrierefreie Arbeitsstätten worum geht es? Ziel: Sicherheit und
MehrErhebungsbogen Barrierefreiheit
Erhebungsbogen Barrierefreiheit Arzt/Ärztin Arztnummer Ordination Fächer Allgemeine Information Bitte ergänzen oder korrigieren Sie Ihre Daten, oder streichen Sie Daten, wenn Sie keine Veröffentlichung
MehrFörderung/Ausbildung von WebAccessibility im Rahmen von WIFI/WKÖ. Klaus Höckner: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Förderung/Ausbildung von WebAccessibility im Rahmen von WIFI/WKÖ Klaus Höckner: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Warum? Demographische Gründe Die vergessenen 15 %: 630.000 Personen
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 10/2014
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 10/2014 26.03.2014 Wie ist Barrierefreiheit bei der Vergabe des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen und welche
MehrBarrierefreies WebDesign
Barrierefreies WebDesign Eine Einführung Brigitte Bornemann-Jeske Präsentation beim Usability Roundtable Hamburg am 4. April 2005 Barrierefreies WebDesign Gesetzliche Grundlagen Zielgruppen Gestaltungsregeln
MehrAngaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik im Klinikum Bremen-Mitte
SelbstBestimmt Leben e.v. Bremen Beratungsstelle für behinderte Menschen und ihre Angehörigen beratung@slbremen-ev.de Angaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik
MehrBERICHTE DER MODERATOREN AUS DEN VORTRÄGEN. Vorträge Betrieb/Verkehrsplanung
BERICHTE DER MODERATOREN AUS DEN VORTRÄGEN Vorträge Betrieb/Verkehrsplanung Moderator: Manfred Hovenjürgen Geschäftsführer Regional Bus Stuttgart GmbH VORTRAG BETRIEB/VERKEHRSPLANUNG Bedarfsorientiert
MehrFORTBILDUNGSANGEBOTE 2014 FÜR WOHNBERATERINNEN UND WOHNBERATER
Kreisverband Böblingen e.v. Kreisverband Stuttgart e.v. FORTBILDUNGSANGEBOTE 2014 FÜR WOHNBERATERINNEN UND WOHNBERATER Die Wohnberatungsstellen des DRK Kreisverband Böblingen e.v. und des DRK Kreisverband
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrFür die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:
Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrDie NVV-Mobilfalt. Neue Mobilitätsangebote für den Nahverkehr in Nordhessen.
Die NVV-Mobilfalt. Neue Mobilitätsangebote für den Nahverkehr in Nordhessen. Jutta Kepper Workshop Alternative Bedienungsformen 11.06.2013 Frankfurt am Main Die Agenda Vorab: Der NVV Einige Eckdaten Zur
MehrDesign for all. Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn
Design for all Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn Informationszugang für ALLE Auch Senioren und Fahrgäste mit Handicap, beispielsweise blinde, sehbehinderte und schwerhörige Menschen, haben
MehrProgramm der Ammertalbahn zur Herstellung von Barrierefreiheit
Programm der Ammertalbahn zur Herstellung von Barrierefreiheit Inhalt 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 2 Zielsetzung 4 3 Historie Ammertalbahn 5 4 Die einzelnen Bahnhöfe und Haltepunkte 6 4.1 Tübingen
MehrBarrierefreiheit in 10 Kernpunkten
Die 10 Gebote der Barrierefreiheit Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten Die 10 Gebote der Barrierefreiheit Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten 3 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Mehr«itcs-system» Aldo Rebsamen, ATRON-Systems AG
«itcs-system» Funktionsübersicht «itcs-system» Betriebliche Anwendungen Fahrdienstleitung Fahrer Fahrgäste Beispiele auto matis iert In der Leitstelle Im Büro, zu hause unter wegs Im Fahrzeug Im Fahrzeug
MehrKundenbefragung Sozialamt Chemnitz. Ergebnisse einer Befragung in der Abt. Soziale Leistungen
Kundenbefragung Sozialamt Chemnitz Ergebnisse einer Befragung in der Abt. Soziale Leistungen Methodik und Stichprobe schriftliche und Online-Befragung Zeitraum: 14.06. bis 06.08.2010 Fragenkatalog mit
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales
MehrBarrierefreies Internet: Anforderungen und Umsetzungsbeispiel
INFO 1754, Mai 2003 Barrierefreies Internet: Anforderungen und Umsetzungsbeispiel Einführung... 1 Biene für die Besten...2 Barrierefrei für die allgemeine Nutzbarkeit... 3 Einheitliche Zertifizierungsverfahren...
MehrVeränderung ist möglich Chancen und Strategien der Behindertenbewegung
Veränderung ist möglich Chancen und Strategien der Behindertenbewegung Vortrag von Ottmar Miles-Paul, freier Publizist aus Kassel am 13.11.2007 an der Universität Hamburg Nachdem ich mich bei meinem Vortrag
MehrBARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE
BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE NOVEMBER 2013 BARRIEREFREIHEIT Zivilrechtliche Ansprüche Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Mit 01. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
MehrDie Stadt für alle barrierefreie Gestaltung in der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Die Stadt für alle barrierefreie Gestaltung in der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung Städtebauförderung in Bayern Fachinformation 1
MehrRUBIK ein innovatives System zur Anschlusssicherung und Echtzeit-Fahrgastinformation
RUBIK ein innovatives System zur Anschlusssicherung und Echtzeit-Fahrgastinformation Fachtagung Anschlusssicherung und Echtzeit- Fahrgastinformation im ländlichen Raum Neuenstadt, 22. Januar 2013 Wir über
Mehr3.Ideenwettbewerb Zuhause hat Zukunft. AWO Zeitperlen
3.Ideenwettbewerb Zuhause hat Zukunft AWO Zeitperlen AWO Kreisverband Forchheim Projekt Lieber Daheim Ulrike John Bamberger Str. 4 91301 Forchheim www.awo-forchheim.de lieber-daheim@awo-forchheim.de Tel.:
MehrPlanungssicherheit und Qualitätssicherung. für barrierefreies Bauen
Planungssicherheit und Selbst-Evaluierung der Barrierefreiheit mittels Checklisten 2 Selbst-Evaluierung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Zielsetzung Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen
MehrBerichte der Moderatoren aus den Vorträgen
Berichte der Moderatoren aus den Vorträgen Vorträge Betrieb Moderator: Manfred Hovenjürgen Geschäftsführer Regional Bus Stuttgart GmbH Vorträge Betrieb Schwarzfahren war gestern mit Kundenbetreuern vom
MehrBarrierefreiheit rund um die Fachtagung
Barrierefreiheit rund um die Fachtagung Uns ist es wichtig, die Fachtagung und das Drumherum möglichst barrierefrei zu gestalten. Sie möchten Ihren Führhund mitbringen? Sie benötigen Gebärdensprache? Sie
MehrFLEXIBUS als ergänzende Betriebsform des ÖPNV im ländlichen Raum. Praxisbericht aus Mittelschwaben
FLEXIBUS als ergänzende Betriebsform des ÖPNV im ländlichen Raum Praxisbericht aus Mittelschwaben September 2013 Josef Brandner, Krumbach, 2013 Folie 1 Mittelschwaben Lkr. Günzburg 120.130 Einwohner (31.12.12)
Mehrwww.kvberlin.de Auskunftsbogen für die Online-Arzt- und Psychotherapeutensuche www.kvberlin.de
per Fax: (030) 31003-210 oder -380 / Auskunftsbogen für die Online-Arzt- und Psychotherapeutensuche www.kvberlin.de Zuname: Vorname: KV-Abrechnungs-Nr. (Stempel-Nr.) Schritt 1: Grunddaten aktualisieren
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
MehrBushaltestelle. BöV Merkblatt BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR. März 2008. Inhaltsübersicht
BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr Froburgstrasse 4 4601 Olten Telefon 062 206 88 40 Fax 062 206 88 89 info@boev.ch www.boev.ch BöV Merkblatt
MehrBericht für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Bericht Topographie des Terrors 1/9 Bericht für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen Abbildung 1: Topographie des Terrors Dokumentationszentrum Topographie des Terrors Anschrift Dokumentationszentrum
MehrSatzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung
40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung
MehrArbeitshilfe für die Wohnberatung. Energetisch Sanieren - Barrieren abbauen. Verfasserinnen: Nicole Bruchhäuser, Brigitte Fach
Arbeitshilfe für die Wohnberatung Energetisch Sanieren - Barrieren abbauen Verfasserinnen: Nicole Bruchhäuser, Brigitte Fach Mai 2011 Energetisch sanieren Barrieren abbauen Auf den ersten Blick scheinen
MehrBarrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen
MehrBarrierefreies Fernstudium eine Chance für Menschen mit Behinderung?
B V Barrierefreies Fernstudium eine Chance für Menschen mit Behinderung? P MMag.Dr. Peter Schaffer-Wöhrer Mitarbeiter der BVP Servicestelle des KOBV Ein Projekt des KOBV Österreich gefördert aus den Mitteln
MehrBasales Handwerk: zugängliche und nutzbare Webseiten - Grundlagen und Beispiele für barrierefreies Webdesign
Basales Handwerk: zugängliche und nutzbare Webseiten - Grundlagen und Beispiele für barrierefreies Webdesign Referent: Jan Eric Hellbusch Was erwartet Sie in diesem Vortrag? Folgende drei Themen werden
MehrGesamtbericht für das Jahr 2013
Gesamtbericht für das Jahr 2013 über die Durchführung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Landkreis Börde (Veröffentlichung gemäß Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007) Veröffentlichung:
MehrBürgerbusse und Gemeinschaftsverkehre Bausteine der ländlichen Mobilität in Baden-Württemberg
Bürgerbusse und Gemeinschaftsverkehre Bausteine der ländlichen Mobilität in Baden-Württemberg Einführung zum Grundlagenpapier Dr. Martin Schiefelbusch MA MSc Akademie ländlicher Raum, Schwäbisch Gmünd
Mehr2 Physikalische Einflussfaktoren
2.1.1 Definitionen 2 Physikalische Einflussfaktoren 2.1 Raum, Größe, Flächenbedarf M. SCHMAUDER 2.1.1 Definitionen Wenn es um Raum, Größe und Flächenbedarf von Büroarbeitsplätzen geht, dann sind die in
MehrPraxisbeispiel: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
Praxisbeispiel: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Referentin: Uta Deiß Kurzvorstellung BKB Verband der Behindertenverbände (aktuell 15 bundesweit
Mehr1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse
MehrFahrplantechnische Betrachtungen zur Elektrifizierung der Strecke Leipzig Chemnitz
Institut für Regional- und Fernverkehrsplanung Leipzig Dresden Fahrplantechnische Betrachtungen zur Elektrifizierung der Strecke Leipzig Chemnitz FBS-Anwendertreffen Dirk Bräuer irfp Leipzig dirk.braeuer@irfp.de
MehrSteuerung und Finanzierung von ÖPNV unter Berücksichtigung des Rechtsrahmens der EU-VO (EG) Nr. 1370/2007
Steuerung und Finanzierung von ÖPNV unter Berücksichtigung des Rechtsrahmens der EU-VO (EG) Nr. 1370/2007 Vortrag vor der Enquetekommission IV des Landtages Nordrhein-Westfalen 13. März 2015 Benedikt Hauser,
MehrBarrierefreier Aus- und Umbau der Stadtbahnlinie U5
1 Barrierefreier Aus- und Umbau der Stadtbahnlinie U5 Projekt Barrierefreier Umbau von 8 Bestandstationen der Stadtbahnlinie U5 in Frankfurt am Main 2 Stand: 19.04.2013 Barrierefreier Aus- und Umbau der
MehrWas ist Leichte Sprache?
Was ist Leichte Sprache? Eine Presse-Information vom Verein Netzwerk Leichte Sprache in Leichter Sprache Leichte Sprache heißt: So schreiben oder sprechen, dass es alle gut verstehen. Leichte Sprache ist
MehrCheckliste. Barrierefreiheit bei Veranstaltungen
Checkliste Barrierefreiheit bei Veranstaltungen Diese Checkliste enthält Grundlagen und gibt den Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung wichtige Impulse zur Organisation barrierefreier Veranstaltungen.
MehrHinweise für die Planung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen
Hinweise für die Planung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen Die demografische Entwicklung und Veränderung hat auch Auswirkungen auf unser Wohnen. Je älter wir werden, um so wichtiger wird
MehrLeitfaden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
Leitfaden Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Kommunale Behindertenbeauftragte, Helga Forster, Tel. Nr. 09431/471357 Infos zum seniorengerechten Wohnen/Bauen oder Umbau: Caritas Kreisverband,
Mehr13 Flensburg ZOB - Sandberg - Tarup
Flensburg ZOB - Sandberg - Tarup Linie 1604 1604 1604 1603 1603 1604 20 20 1602 20 20 1603 20 20 20 1603 1603 Fahrtnummer 001 003 007 001 003 011 001 003 001 005 007 005 009 011 0 007 009 Informationen
MehrBeteiligungsprozess Goldbach 2030
Beteiligungsprozess Goldbach 2030 Markt Goldbach im Jahr 2030 Im Rathaus - Die Machbarkeit der Visionen prüfen Workshops zu den Themen - aus vielen Ideen eine Vision!!!? Online-Bürgerbefragung - Ihre Ideen
MehrFinanzierung von Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
April 2015 Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de
MehrHinweise. Stadtwerke Neumünster. S = fährt nur an Schultagen in Schleswig-Holstein
5 Hinweise Hans-Böckler-Allee Einfeld montags freitags 5:40 5:41 5:42 5:42 5:43 5:44 5:45 5:46 5:47 5:48 5:49 5:50 5:50 5:51 5:52 5:52 5:53 5:54 5:55 5:56 6:20 6:21 6:22 6:22 6:23 6:24 6:25 6:26 6:27 6:28
MehrFormblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben. Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung
Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für den Begünstigten
MehrMobile Menschen - die Pla0orm zur Barrierefreiheit von Einrichtungen ak<v nutzen
Mobile Menschen - die Pla0orm zur Barrierefreiheit von Einrichtungen ak
MehrInternetsystem zur Beschreibung von Gebäuden, Plätzen und Wegen nach dem Grad der Barrierefreiheit
Internetsystem zur Beschreibung von Gebäuden, Plätzen und Wegen nach dem Grad der Barrierefreiheit Erfassung weiterer hilfreicher Informationen über Hilfen und Angebote von Einrichtungen vor Ort In Ihre
MehrAnlage: Elektronischer Fragebogen
Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG) Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name Vorname. Name und Anschrift der Versandapotheke:
MehrStatus und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung
Kämmerertagung Niederbayern Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Armin Thoma M.A. Hochschullehrer und Praxisbeauftragter
MehrBayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden
Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Vor- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für
MehrLebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN. für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN für Menschen mit Behinderung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Meiningerstraße 55 97616 Bad Neustadt/Saale Tel.: 09771 / 63 09 94-10 Fax.:
Mehr4. Sitzung AG Neubau und Umzug (05.09.2014)
4. Sitzung AG Neubau und Umzug (05.09.2014) Tagesordnung TOP 1 Themenspeicher, Termine, Berichte TOP 2 Brandschutzkonzept (BLB NRW) TOP 3 Barrierefreiheit (BLB NRW) TOP 4 Arbeits- und Lernwelten (rheform
MehrStandards zur Barrierefreiheit in den hessischen pro familia Beratungsstellen
1 Standards zur Barrierefreiheit in den hessischen pro familia Beratungsstellen Umsetzung bis Juli 2016 schwarz rot = Mindest-Standards = gehobene Standards Standards für blinde Menschen und Menschen mit
MehrElektromobilität - Chancen und Möglichkeiten
Elektromobilität - Chancen und Möglichkeiten Michael Fischer Berater für Elektromobilität (HWK) Der Energieberater fürs Mobile Informationstreffen im Rahmen des Klimaschutzbündnisses im Landkreis Freising
Mehrht t p://w w w.kebel.de/
Barrierefreies Webdesign: Workshop (Kurs-ID: BW1) Seminarziel Barrierefreies Webdesign beschreibt die Gestaltung von Webseiten, die von jedermann gelesen und bedient werden können. Nicht nur Menschen mit
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) BT-Drucksache 18/2575 Gesamtverband
Mehr