Durchsetzung von Barrierefreiheit im Projekt Stuttgart 21
|
|
- Paulina Lenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Durchsetzung von Barrierefreiheit im Projekt Stuttgart 21
2 DIPB 1972 Gründung der Interessengemeinschaft behindertengerechtes Planen und Bauen Abstimmung gegensätzlicher Interessen zwischen Blinden und Körperbehinderten Beratung von Bauverantwortlichen und der Runde Städtischer Ämter 1992 Vereinsgründung Dachverband Integratives Planen und Bauen Mitglieder: Verbände, Einrichtungen, Architekten, Einzelpersonen Tätigkeiten: Interessenvertretung, Beratung in Bau und Nahverkehrsfragen 1996 Neue baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) 2003/07 Architekturwettbewerb Beispielhaftes Barrierefreies Bauen in gemeinsamer Trägerschaft mit der Architektenkammer Baden-Württemberg 2006 Sitz im DIN Normenausschuss 2009 Sitz im Landesbehindertenbeirat
3 Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21 Der DIPB wurde 2010 von den nachstehenden Verbänden und Einrichtungen mit der gemeinsamen Interessenvertretung beauftragt. Aktive Behinderte Albinismus, Gruppe Ba-Wü Amsel Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart Bahnhofsmission Stuttgart Behindertenzentrum Stuttgart (bhz) Blinden- und Sehbehindertenverband Ost Caritasverband Stuttgart Deutsches Rotes Kreuz Ev. Blinden- und Sehbehindertendienst Württemberg Johanniter Unfall Hilfe LV Ba-Wü KBV (Körperbehindertenverein Stuttgart) LAG (Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen) LSK Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. LV-Körper-und Mehrfachbehinderte Lebenshilfe, Landesverband und Stuttgart Malteser Hilfsdienst Nikolauspflege Schwerhörigenverein VDK Das Vorgehen wird mit dem Stadtseniorenrat Stuttgart und Feuerbach eng abgestimmt.
4 Herzliche Bitte: Unterstützen Sie uns!
5 Heutige Veranstaltung Initiative durch den Stadtseniorenrat Steuerungsgruppe einigt sich auf Veranstaltungsreihe Zielgruppe Betroffene Ziel: Direkter Informationsfluss Über Planungen von Bahn an Betroffenen Fragen und Impulse von Betroffenen an Bahn
6 Bündnis BS21 Ziel ist Barrierefreiheit Das Bündnis ist in Bezug auf Pro und Kontra S21 neutral. Das Thema Barrierefreiheit erfordert frühzeitige Planung. Wir dürfen damit nicht kommen, wenn es zu spät ist!
7 Projektbeirat Barrierefreies Stuttgart 21 Der DIPB hat im Oktober 2010 einen Projektbeirat Barrierefreies Stuttgart 21 gebildet. Im Beirat arbeiten aktive, engagierte Personen aus Mitgliedsorganisationen und -Verbänden zusammen, um die Arbeit an Stuttgart 21 zu koordinieren und einzelne Themen und Forderungen zu diskutieren und Maßnahmen vorzuschlagen.
8 Barrierefreies Stuttgart 21: WAS? Die Barrierefreiheit in den endgültigen Bauwerken, die im Zusammenhang mit S21 errichtet werden - Neue Bahnhöfe der DB, S- und Stadtbahn - Städtebau Die Barrierefreiheit in den vielen baustellenbedingten Interimslösungen - Erhalt des Mittel- und des Nordeinganges - Wegeführungen für Blinde und Sehbehinderte - Berücksichtigung des 2-Sinne Prinzips Die Information und Kommunikation über Wege von A nach B für alle, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind - Beschilderung, Info-Ansagen, Servicepersonal - andere Medien
9 Barrierefreies Stuttgart 21: WIE? Einbindung in den Planungs- und Ausführungs-Prozess - Rechtzeitige Information über Planungsschritte (4 Wochen Vorlauf) - Prüfung und Freigabe durch uns Inhaltliche Zusammenarbeit über - Steuerungsgruppe (vierteljährlich) - Arbeitsgruppen (nach Bedarf durch Beirat gesteuert) Information der interessierten Öffentlichkeit durch Forumsveranstaltungen (wie heute) Innovative Kommunikationsmedien für tages-aktuellen Informationsabruf
10 Barrierefreies Stuttgart 21 Termine Informations- und Bündnistreffen werden immer wieder stattfinden um über die nächsten Schritte zu informieren und Impulse aus den Organisationen und von den Betroffenen aufzunehmen. Das nächste Treffen des Bündnisses findet am um Uhr im Turmforum statt. Interessierte sind zur konstruktiven Arbeit an barrierefreien Lösungen herzlich eingeladen.
11 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Barrierefreies Stuttgart 21 - Ziele
- Ziele Unsere Auseinandersetzung mit den Plänen für Stuttgart 21 reichen in die 90-er Jahre zurück. Schon damals war an vielen Stellen deutlich, dass Stuttgart 21 Vorteile und Nachteile im Hinblick auf
MehrKooperationsvereinbarung Für barrierefreie Bahnhöfe im Projekt Stuttgart 21
Kooperationsvereinbarung Für barrierefreie Bahnhöfe im Projekt Stuttgart 21 zwischen dem Dachverband Integratives Planen und Bauen e.v. nachfolgend DIPB - als Vertreter des Bündnisses für ein Barrierefreies
MehrOrganisation der Interessenvertretungen. Sachsen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Zusammenarbeit
Organisation der Interessenvertretungen in Sachsen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Zusammenarbeit Vorsitzender (SLB) Einstieg 1 Ablauf Was ist Behinderung / Schwerbehinderung Menschen mit Behinderungen
MehrBARRIEREFREI in die Zukunft mit allen für ALLE
BARRIEREFREI in die Zukunft mit allen für ALLE Die BAR - Arbeitsgruppe Barrierefreie Umweltgestaltung : gestern - heute - morgen Mitglieder der BAR-Arbeitsgruppe Rehabilitationsträger Behindertenverbände
MehrZielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und
Zielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrPositionspapier. des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Einleitung Nach langer Diskussion
MehrZielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage
MehrZwischen E-Center Edeka-Markt, Bosenheimer Straße 287, Bad Kreuznach und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka-Markt, 55543 Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 287 und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehrzwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
MehrZ E I T P L A N. Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Abg. André Bock. Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände
Z E I T P L A N für die Anhörung im Kultusausschuss in öffentlicher Sitzung am 8. und 9. Februar 2018 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion
Mehrdes Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM)
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Oggersheim und den Organisationen und Selbsthilfe- gruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehrtionen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit nach 5 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) zwischen Möbel Martin Meisenheim und den Organisa- tionen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Mehro) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
MehrBeratungsstelle Wohnen und Soziales der Stadt Leipzig
Beratungsstelle Wohnen und Soziales der Stadt Leipzig 7. Fachtag (GGV) 23.11.2011 Bärbel Hälbig Stadt Leipzig, Sozialamt 1 Inhaltsverzeichnis Beratungsstelle Wohnen und Soziales 1. Aufgaben und Inhalte
Mehro) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Schweich und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
MehrBericht der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder zur SVV am
Bericht der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder zur SVV am 13.09.2018 Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie
MehrDas Land Baden-Württemberg sucht. einen neuen Landes behinderten beauftragten. oder eine Landes behinderten beauftragte.
Das Land Baden-Württemberg sucht einen neuen Landes behinderten beauftragten oder eine Landes behinderten beauftragte. Das Sozial ministerium Baden-Württemberg führt zur Vorbereitung ein Interessens bekundungs
Mehrzwischen der Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein, Zwischen Wasser 13, Idar-Oberstein und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrUnser Leit bild. Landesverband Lebenshilfe. In Leichter Sprache. Verständlich für Alle
In Leichter Sprache Verständlich für Alle Inhalt 1. In der Lebenshilfe gilt 2. Die Lebenshilfe steht für 3. Lebenshilfe ist vor Ort 4. Mitglieder im Landesverband Impressum 2015, Landesverband Baden-Württemberg
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrSatzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom )2) Bildung des Beirates 2)
Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 20.03.2012 1)2) 1 Bildung des Beirates 2) Zur Realisierung der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit
MehrZielvereinbarungen - Instrument zur Herstellung von Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Zielvereinbarungen - Instrument zur Barrierefreiheit Stand der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW Fristbeginn 01.04.2005 Ankündigung 28.01.2005 01.04.2005 Ankündigung 10.02.2005
MehrBeauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung. Rainer Groos
Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung Rainer Groos Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen der Städte und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein Eine Schwerbehindertenvertretung
MehrZukunft der Gesundheitsversorgung
AKADEMISCHES LEHRKRANKENHAUS DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Zukunft der Gesundheitsversorgung Zukunftsregionen Gesundheit als Antwort?! Workshop 3 Patientenwünsche in der Versorgungsplanung- Einbindung
MehrZielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße und den Organider
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße und den Organider Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes
Mehrdes Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Landesbehindertenrat
des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NLK Niedersächsicher Landesverban für Körperund Mehrfachbehinderte e.v. Landesbehindertenrat DSB-Landesverband
MehrFahrgastinformation digital und barrierefrei
Schwerpunkte und Ziele Umfassende Informationsmöglichkeiten vor und während der Fahrt Informationen müssen auf dem aktuellen Stand wo möglich in Echtzeit abrufbar in sich konsistent und inhaltlich übereinstimmend
MehrTourismus für Alle Wie barrierefrei ist die touristische Servicekette?
Tourismus für Alle Wie barrierefrei ist die touristische Servicekette? Erwin Pfeiffer Leiter Touristische Services, ADAC e.v. zur Veranstaltungsreihe Design für Alle Tourismus neu gestalten Berlin 15.09.2010
MehrZur Vereinfachung der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet. Abschnitt I Allgemeines. 1 Organisation und Zielsetzung
Richtlinie über Aufgabe und Rechtsstellung des/der Behindertenbeauftragten der Stadt Konstanz auf Grundlage der UN Behindertenrechtskonvention (Behindertenbeauftragten-Richtlinie BB-R) Zur Vereinfachung
MehrBarrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin
Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele
MehrFlüchtlinge in Stuttgart
Flüchtlinge in Stuttgart Stefan Spatz Leiter Sozialamt Stadt Stuttgart ein Beitrag zur Tagung: Einführung in die Flüchtlingssozialarbeit 22./23. Februar 2016 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/20160222_spatz_fluechtlinge-in-stuttgart.pdf
MehrDas. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin.
Das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz von Berlin. In Leichter Sprache. So heißt das Gesetz genau: Gesetz über die Gleich-Berechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Berlin sollen alle Menschen
MehrSelbstverständnis und Aufgaben der organisierten Selbsthilfe
Selbstverständnis und Aufgaben der organisierten Selbsthilfe Alexander Zoller Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Baden- Württemberg e.v. LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.v. 1987
Mehrzwischen dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Bobenheim- Roxheim, Südring 2, Bobenheim-Roxheim, und
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
MehrOrdnung zur Wahl des Behindertenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Behindertenbeirat)
Ordnung zur Wahl des Behindertenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Behindertenbeirat) 1.8 vom 3. Juni 2014 in der Fassung vom 6. Dezember 2016 Aufgrund des 8 der Satzung der Stadt
MehrGesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:
Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
MehrSatzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom
Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.
MehrSELBSTHILFEGRUPPEN BERNBURG
SELBSTHILFEGRUPPEN Ansprechpartner für die : Selbsthilfekontaktstelle Salzlandkreis, Frau R. Enkelmann, Telefon: 03496 4169984 E-Mail: renkelmann@paritaet-lsa.de Selbsthilfegruppe SHG Multiple Sklerose
MehrBarrierefreier Alltag
Beteiligte Projekte Barrierefreier Alltag Leichte Sprache in der Landesverwaltung Toiletten für alle Baden-Württemberg 18 + Vortrag 19 Innerhalb des Projektes wird eine Handreichung für Verwaltungen in
MehrSchwerpunktregion Stuttgart. Projektstruktur und Aufgaben
Schwerpunktregion Stuttgart Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein
Mehr2 Jahre Landesarmutskonferenz- Baden-Württemberg (LAK-BW)
2 Jahre Landesarmutskonferenz- Baden-Württemberg (LAK-BW) www.landesarmutskonferenz-bw.de ENTSTEHEN UND GRÜNDUNG Karawane der Berber gegen Armut und Ausgrenzung 2010 Im Mai 2010, anlässlich des Europäischen
MehrRechtsanwältin Birgit Schaarschmidt Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Mediatorin (MM) Kanzlei Schaarschmidt, Frankfurt
Building Information Modeling (BIM) und die Konfliktkultur in Bauprojekten Immobilien Jour Fixe der IHK Frankfurt Frankfurt am Main 13.02.2018 Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft Rechtsanwältin
MehrAllgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern. vom , Az.
Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern vom 14.11.2014, Az.: 10-2161-12-14 Aufgrund von Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 in Verbindung
MehrI. Allgemeine Erlaubnis
Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 20.10.2014, Nr. 10-A 2161.00-1/05, über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.v.m.
MehrLeitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum
Leitfaden 2012. Barrierefreiheit im Straßenraum 1 Leitfaden 2012 Barrierefreiheit im Straßenraum Detmold, 13.06.2013 Inhalte: Ein wenig zu Historischem Wie nah ist der Leitfaden an den Bedürfnissen der
MehrPerspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG
Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Die neuen Regelungen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung Andreas Wille Ministerium
MehrL-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe.
Jutta Pagel-Steidl L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Begegnung mit Behörden auf Augenhöhe für mich heißt das, dass das Behördendeutsch in Leichte Sprache übersetzt wird.
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 01.08.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Förderung nichtinvestiver
MehrAusbau der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit in Baden-Württemberg
Ausbau der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit in Baden-Württemberg Inhaltsübersicht 1. Grundlegende Anmerkungen zum Projekt 2. Kinder- und Jugendhospizarbeit 3. Das Projekt 4. Schluss Grundlegende
MehrEinladung zum Gespräch: Alle Menschen sollen gut von einem Ort zum anderen kommen. Busse und Bahnen sollen gut für alle sein.
Einladung zum Gespräch: Alle Menschen sollen gut von einem Ort zum anderen kommen. Busse und Bahnen sollen gut für alle sein. Wann: Am 20. März von 11 Uhr bis 15 Uhr Wo: Im Deutschen Bundestag Paul-Löbe-Haus
MehrZentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.v.
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.v. Gracia Schade ZsL Mainz e.v. Germany der Bilder: Lebenshilfe Bremen, 2013 Inhalt Geschichte zur Gründung der Zentren für selbstbestimmtes
MehrBezirksbeirat für Menschen mit Behinderung Mitte von Berlin
Anlage Berlin, im Dezember 2016 Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung Mitte von Berlin Geschäftsführerin: Frau Hildrun Knuth, Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirksamt Mitte von
MehrDein Leben, Freitag/Samstag 27./28. April 2012, Hotel am Kurpark, Bad Herrenalb
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum Persönliche Zukunftsplanung Fachtagung Freitag/Samstag 27./28. April 2012, Hotel am Kurpark, Bad Herrenalb Einführung Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum.
MehrMITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam
MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam 15.01.2018 Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam Büro für Chancengleichheit & Vielfalt Lokaler Teilhabeplan
MehrRahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der
MehrLebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v. Leitbild
Leitbild Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Entwurf zur Diskussion in den Gremien und Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe Thüringen Der vorliegende Entwurf eines Leitbildes für die
MehrSicherheit und Ordnung. Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen
Sicherheit und Ordnung Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 7. November 2016 Gz.: 10-2161-2/2 Aufgrund von Art. 3 Abs. 3 i.v.m.
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 728 2014 Verkündet am 12. Dezember 2014 Nr. 136 Ortsgesetz über den Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven (OGIBB) Vom 4. Dezember 2014 Der Magistrat verkündet
MehrZielvereinbarung nach 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Zielvereinbarung nach 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.v. (DEHOGA Bundesverband), Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin, vertreten durch den Präsidenten
MehrRahmen-Zielvereinbarung zum barrierefreien Naturerleben in den Naturparken in Deutschland
Rahmen-Zielvereinbarung zum barrierefreien Naturerleben in den Naturparken in Deutschland - auf der Grundlage von 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Zwischen dem Verband Deutscher Naturparke e.
Mehr- Landtagsverwaltung - Übersendung per s. anl. Verteiler. Hannover, den 25. Januar 2018
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages - Landtagsverwaltung - Übersendung per E-Mail: s. anl. Verteiler Bearbeitet von: Herrn Martin Durchwahl: 0511 3030-2173 Mein Zeichen: II/740-0103 - 01/04
Mehrwir bedanken uns für die Übermittlung des Gesetzentwurfes zur Novellierung der Landesbauordnung und geben dazu folgende Stellungnahme ab:
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.v. Dachverband von Selbsthilfevereinigungen Rotebühlstr.133, 70197 Stuttgart Tel.: 0711 / 251181-0, Fax: 0711 / 251181-1 e-mail:
MehrBADEN-AIRPARK. Zwischen
Zwischen Aktive Behinderte in Stuttgart und Umgebung -ZsL Stuttgart e.v. Herrn Johann Norbert Kreiter Reinsburgstraße 56 70197 Stuttgart Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. Herrn Jürgen Lubnau
MehrInformelle Bürgerbeteiligung Rosenstein
Informelle Bürgerbeteiligung Rosenstein 2. Öffentliche Veranstaltung Fotoprotokoll: Wir sind das Forum Rosenstein Informieren Fragen Miteinander reden Gestalten Entwickeln Viele Bürgerinnen und Bürger
MehrName Selbstbeschreibung Kontaktdaten
Beratungsstellen Diskriminierungsmerk male Name Selbstbeschreibung Kontaktdaten Blinden und Sehbehinderten- Verein Bremen e.v. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.v. ist die Selbsthilfevereinigung
MehrLeicht MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? Was soll Niedersachsen machen für. In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache
Leicht Was soll Niedersachsen machen für MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache Was soll Niedersachsen machen für Menschen mit Behinderung?
MehrDr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2012
Schirmherr angefragt Ministerpräsident Winfried Kretschmann Landesregierung von Baden-Württemberg Auslober Dachverband Integratives Planen und Bauen e.v. (DIPB) Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW)
MehrBrücken bauen: Wie können sich die Unterstützungssysteme für behinderte Menschen in Bremen interkulturell öffnen?
Brücken bauen: Wie können sich die Unterstützungssysteme für behinderte Menschen in Bremen interkulturell öffnen? Kai Baumann Büro des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen Aufgabenbereiche
MehrWirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland: Barrierefreiheit und Rehabilitation
Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland: Barrierefreiheit und Rehabilitation Berlin, 14.01.2010, Christof Lawall Inhalt Ł Wer ist der GKV-Spitzenverband? Ł Was leistet
MehrAugust Horch Museum BARRIEREFREI
August Horch Museum = BARRIEREFREI Was bedeutet Barrierefreiheit wer benötigt sie? Barrierefreiheit schließt wesentlich mehr ein als die Fokussierung auf rein körperliche Beeinträchtigungen - bauliche
MehrStuttgarter Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Stuttgarter Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Bauherrin und Planerin 17.02.2015 1 Aufgaben des GFFA Garten-, Friedhofs- und Das Forstamt Neubau - Grünanlagen
Mehr- Barrierefreiheit Abwägung der Nutzungsansprüche?
- Barrierefreiheit Abwägung der Nutzungsansprüche? Stadt Rheda-Wiedenbrück Fachbereich Tiefbau 1 1. 2. 3. 4. Einleitung Bauausführung Nutzung Alternativen 2 öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich
MehrHaltepunkt Bremen-Föhrenstraße
Stationskonzept Bremer Osten Folie 1 Projekt Haltepunkt Bremen-Föhrenstraße verkehrliche und städtebauliche Vorprüfung Präsentation beim Fachausschuss Bau, Umwelt, Verkehr und Stadtteilentwicklung des
MehrStadt Eschborn. Bericht des AK Inklusion 2015 bis 2018
Bericht des AK Inklusion 2015 bis 2018 Aufgabenstellung Im September 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aktionsplan und Maßnahmenkatalog der beschlossen, um die UN- Behindertenrechtskonvention
MehrBekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom , , über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen
Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 10.10.2016, 10-2161-30-3, über die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen Aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.v.m. Abs.
MehrAuf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an!
Auf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an! Kinder mit Behinderung auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft Symposion Frühförderung 14.10.2009 Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg
MehrBVG-Angebote ohne Barrieren
BVG-Angebote ohne Barrieren 1 Die BVG ist das größte deutsche Nahverkehrsunternehmen jeden Tag 16 Mal um die Welt 900 Millionen Fahrgäste pro Jahr 2,5 Millionen Fahrgäste täglich 12.000 MitarbeiterInnen
MehrSelbstverständnis des Beteiligungsforums Rhein/Main-Rhein/Neckar. Seite 1
Selbstverständnis des Beteiligungsforums Rhein/Main-Rhein/Neckar Seite 1 Rollenverständnis und Zielsetzung Das Beteiligungsforum Rhein/Main-Rhein/Neckar Ist Teil der von der Deutschen Bahn und den Ländern
MehrWillkommen zur Generalversammlung
Willkommen zur Generalversammlung Dachverband DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE Alberstraße 8 8010 Graz Dachverband DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE Alberstraße 8 8010 Graz Mitglieder Aktueller Mitgliederstand
MehrProtokoll 2. Sitzung des Beirats von Menschen mit Behinderungen am Dienstag, von bis Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses
Protokoll 2. Sitzung des Beirats von Menschen mit Behinderungen am Dienstag, 05.10.2010 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses 1. Begrüßung Herr Kappel begrüßt die Anwesenden. Er
MehrVorbereitung für eine Landesarbeitsgemeinschaft der Bewohnerbeiräte in Schleswig-Holstein. Der Bewohnerbeirat Wir vertreten uns selbst!
1 Vorbereitung für eine Landesarbeitsgemeinschaft der Bewohnerbeiräte in Schleswig-Holstein Der Bewohnerbeirat Wir vertreten uns selbst! 2 Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft aller Wohnstätten-Beiräte
MehrOberlandesgericht Nürnberg. Verzeichnis
Oberlandesgericht Nürnberg Verzeichnis der Geldbeträge, die den in der überregionalen Liste eingetragenen Einrichtungen im Jahre 2012 zugewiesen wurden. 1 2892 ADAC-Luftrettung GmbH 500,00 2 72 Aktion
MehrAktionsplan des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland- Pfalz
Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Postfach 2965 55019 Mainz Telefon: 06 13 1 / 55 30 19 6 Telefax: 06 13 1 / 33 62 76 info@selbstbestimmung-rlp.de www.selbstbestimmung-rlp.de
MehrSatzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom
Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung. Stand: 28.April Werkstatt räte Baden-Württemberg e.v.
Stand: 28.April 2016 Stand 28.04.2016 Inhalts verzeichnis 1 Name und Sitz der 2 Zweck und Aufgaben der WR Ba-Wü 3 Gemeinnützigkeit 4 Mittel des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Aufbau der WR Ba-Wü 7 Organe der
MehrDr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2019
Schirmherr Manne Lucha MdL Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg Auslober Dachverband Integratives Planen und Bauen e. V. (DIPB) Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) 1 Auslober
MehrS a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
MehrFESTIVALPROGRAMM BIBERACH
FESTIVALPROGRAMM BIBERACH Sternenpalast 10. 21. Februar 2011 Alle Filme mit: FESTIVALPROGRAMM BIBERACH Sternenpalast 10. 21. Februar 2011 DONNERSTAG, 10. FEBRUAR 2011 18:30 Uhr RAINBOW WARRIORS Festivaleröffnung
MehrAm 13. März 2016 wählen wir den Landtag in Rheinland-Pfalz.
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE Am 13. März 2016 wählen wir den Landtag in Rheinland-Pfalz. Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt! Info-Heft in Leichter Sprache Impressum Herausgeber:
MehrLandesverband Nordrhein Westfalen e.v.
Landesverband Nordrhein Westfalen e.v. 1 10.05.2013 Der Sozialverband stellt sich vor Der VdK setzt sich seit seiner Gründung für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Ursprünglich als
MehrInklusion an der volkshochschule stuttgart
16.11.2016 Inklusion an der volkshochschule stuttgart Ausgangslage Die UN Menschenrechtskonvention ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern für die gesamte Gesellschaft.
MehrGeschäftsordnung Inklusionsbeirat der Stadt Schwäbisch Gmünd. Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben.
Regeln für den Inklusions beirat der Stadt Schwäbisch Gmünd Dieser Text ist eine Übertragung in Leichte Sprache. Es gibt diese Regeln auch in schwerer Sprache. In schwerer Sprache heißen sie: Geschäftsordnung
MehrProjekt ÖPNV/SPNV für alle
Landesverband Bundesverband Körperbehinderter e.v. Projekt ÖPNV/SPNV für alle Barrierefreiheit in der öffentlichen Mobilität im Freistaat Sachsen Kerstin Vietze (Projektkoordinatorin) 1 Landesverband Bundesverband
Mehr:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe
:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe Fachtagung am Donnerstag, 30. Juni 2016 Eine inklusive Gesellschaft braucht uns alle! Ein lebenswertes Düsseldorf für alle Bürgerinnen und Bürger ist das
MehrSelbstbestimmtes Leben für alle behinderten Menschen
Selbstbestimmtes Leben für alle behinderten Menschen In der Regel werden behinderte Menschen in dieser Gesellschaft aufgrund ihres Behindertseins benachteiligt, ausgesondert und entmündigt. Behinderte
Mehr