Investorenauswahlverfahren. Fläche Strontianitfeld, Ottmarsbocholt

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1 Investorenauswahlverfahren Fläche Strontianitfeld, Ottmarsbocholt

2 Inhalt Kurzbeschreibung 3 Planungsgrundstück 3 Baurechtliche Anforderungen 4 Planungsaufgabe 4 Vertragliche Regelungen 5 Geforderte Leistungen 5 Gemeindeseits zur Verfügung gestellte Unterlagen 5 Abgabe der Bewerbungsunterlagen 6

3 3 KURZBESCHREIBUNG GEMEINDE SENDEN INVESTORENAUSWAHLVERFAHREN Kurzbeschreibung Die Gemeinde Senden möchte in dem Baugebiet Strontianitfeld im Ortsteil Ottmarsbocholt Mehrfamilienhäuser mit tlw. öffentlich geförderten Mietwohnungen durch einen Investor / Bauträger errichten lassen. Die Gemeinde plant das Grundstück an einen Investor zu verkaufen. Das Baugebiet befindet sich an der Nordkirchener Straße (K 2) am südwestlichen Ortseingang von Ottmarsbocholt. Das Gebiet ist mit ca. 50 freistehenden Ein- / Zweifamilienhäusern bebaut. Südlich an dieses Gebiet schließt sich ein ebenfalls fast bebautes Baugebiet (Sudendorp) mit ca. 50 Grundstücken an. Planungsgrundstück Konkret geht es um die Bebauung der östlich gelegenen Fläche im Baugebiet Strontianitfeld. Die Flurstücke 114, 115, 116, 117 und 118 im Flur 16 der Gemarkung Ottmarsbocholt haben eine Gesamtgröße von m 2. Der genaue Grundstückszuschnitt bleibt dem Investor überlassen.

4 GEMEINDE SENDEN INVESTORENAUSWAHLVERFAHREN BAURECHTLICHE ANFORDERUNGEN 4 Der Baugrund liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Auf dem Felde II Nordkirchener Straße. Die Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Grundstück ist in Abteilung II und III des Grundbuches lastenfrei. Planerische Zielsetzung ist es, dass auf dieser Fläche ein Bebauungskonzept für Mehrfamilienhäuser umgesetzt werden soll, welches sich städtebaulich in die schon bebaute Umgebung einfügt. Sollte hierfür trotzdem eine Bebauungsplanänderung notwendig werden, könnte der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden. Gesucht wird ein Investor mit einem guten architektonischen Konzept, der diese Fläche von der Gemeinde Senden erwirbt und sein Bebauungskonzept dann zeitnah umsetzt. Baurechtliche Anforderungen baurechtliche III-Geschossigkeit / Gebäudehöhe 10,00 m GRZ 0,4 (Grundflächenzahl) GFZ 0,8 (Geschossflächenzahl) GD (geneigtes Dach) TH 6,00 m 6,50 m (Traufhöhe) offene Bauweise Baugrenzen und weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan Planungsaufgabe Bebauungskonzept für die gesamte Fläche ca Wohneinheiten wünschenswert: 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum; 1/3 Mietwohnungen; 1/3 Eigentumswohnungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau - Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) nach Möglichkeit Schaffung von zusätzlichen (nach der BauO NRW nicht erforderlichen) Stellplätzen Geschossigkeit / Gebäudehöhe dem Wohnumfeld angepasst gestalterisches Einfügen in die Umgebung barrierefreie sowie seniorengerechte Wohnungen Standplätze für Abfallbehälter, Rollatoren, Kinderwagen und Fahrräder sind in dem Gesamtkonzept zu berücksichtigen Realisierbarkeit (baulich und hinsichtlich der Vermarktung)

5 5 VERTRAGLICHE REGELUNGEN GEMEINDE SENDEN INVESTORENAUSWAHLVERFAHREN Vertragliche Regelungen Einzelheiten werden im Kaufvertrag und ggf. in einem städtebaulichen Vertrag geregelt Kaufpreis 180,00 /m 2 plus 3,70 /m 2 für die Vermessung zuzüglich Kostenersatz für die Kanalhausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze (Festbetrag je Grundstücksanschluss) je nach Quote der öffentlich geförderten Wohnungen ggf. Preisnachlass möglich Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Geforderte Leistungen als Grobkonzept o Lageplan mit Einfügung in das Plangebiet M 1:500 o Bauflächen mit Dachaufsicht o Erschließung / Zugänge o Grundrisse / Ansichten M 1:200 o Architektonisches Konzept Angaben zu städtebaulichen Kenndaten (Anzahl der Wohneinheiten, GRZ, GFZ) Aussagen zur zeitlichen Umsetzung des Projektes Aussage, wieviel öffentlich geförderter Wohnraum sowie wieviel Miet- und Eigentumswohnungen geplant sind Wirtschaftlichkeits- / Bonitätsnachweis ggf. Referenz(en) vergleichbarer, realisierter Projekte Gemeindeseits zur Verfügung gestellte Unterlagen Bebauungsplan Auf dem Felde II Nordkirchener Straße (Strontianitfeld) Luftbild Aktueller Katasterplan Wohnraumförderungsbestimmungen

6 GEMEINDE SENDEN INVESTORENAUSWAHLVERFAHREN ABGABE DER BEWERBUNGSUNTER-LAGEN 6 Abgabe der Bewerbungsunterlagen Die Unterlagen sind bis zum bei der Gemeinde Senden Der Bürgermeister Fachbereich IV - Planen, Bauen & Umwelt - Münsterstraße Senden einzureichen. Verspätet eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Nach Eingang der Unterlagen werden die eingereichten Bewerbungen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Verwaltung und der Politik - unter Berücksichtigung der geforderten Leistungen - bewertet und danach im Bezirksausschuss Ottmarsbocholt sowie im Gemeindeentwicklungsausschuss behandelt. Anschließend werden mit einem Investor Grundstücksverhandlungen aufgenommen. Für den Verkauf des Grundstückes ist abschließend auch ein Ratsbeschluss erforderlich. Falls Sie Fragen zu der Planungsaufgabe und dem Grundstück haben oder einen Gesprächstermin zur Besprechung der Aufgabe vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpersonen: Fachbereich IV Planen, Bauen & Umwelt Frau Kerstin Ueding / k.ueding@senden-westfalen.de Fachbereich II Finanzen & Liegenschaften Herr Walter Hauschopp (Fachbereichsleiter) / w.hauschopp@senden-westfalen.de Herr Philip Geißler / p.geissler@senden-westfalen.de

7 7 ABGABE DER BEWERBUNGSUNTER-LAGEN GEMEINDE SENDEN INVESTORENAUSWAHLVERFAHREN Bei Fragen zu den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) wenden Sie sich bitte direkt an: Kreis Coesfeld Der Landrat - Abteilung Bauen & Wohnen - Herr Andreas Arf / andreas.arf@kreis-coesfeld.de Senden, im November 2018

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