FORMBOGEN Planung der vorübergehenden Langsamfahrstelle inkl. PZB-Sicherung als anzeigefreie Baumaßnahme i. S. der VV BAU-STE
|
|
- Sigrid Waltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FORMBOGEN Planung der vorübergehenden Langsafahrstelle inkl. PZB-Sicherung als anzeigefreie Bauaßnahe i. S. der VV BAU-STE Ersteller OE-Kürzel bzw. Firenbezeichnung Nae des Bearbeiters Telefon Kopie des Forbogens vor Errichtung der Lfst an den Ständigen Stellvertreter d. Eisenbahnbetriebsleiters Fax Forbogen erstellt a: Datu Original-Forbogen zur Archivierung an den LST-Anlagenverantwortlichen Nae, OE-Kürzel Fax oder Nae, OE-Kürzel Allgeeine Angaben zur vorübergehenden Langsafahrstelle La-Streckennr.: VzG-Streckennr.: Breswegabstand: 1000 ( ) 700 ( ) 400 ( ) Beginn der Lfst: Ende der Lfst: V01 Anzeigefreie Planung einer vorübergehenden Langsafahrstelle inkl. PZB-Sicherung Lfst befindet sich i: Regelgleis Gegengleis Betriebsstellengleis Zulässige Geschwindigkeit vor der Lfst: k/h Geschwindigkeit der Lfst: k/h Die Lfst gilt i Rahen einer BETRA. Der zweifach unterzeichnete Forbogen ist de BETRA-Antrag beigefügt. ohne BETRA. Grund für die Lfst: Lfst in Kraft ab: u Uhr Lfst außer Kraft ab: u Uhr Inforation der Triebfahrzeugführer durch: Eintrag in die La Befehl und La-Berichtigung Erfordernis der PZB-Sicherung Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ge. Ril A01 Abschn. 1 Abs. (3) Solange die Lfst besteht, wird sie weniger als 300 Zügen durchfahren. Die Lfst besteht axial 48 Stunden. Die Triebfahrzeugführer werden durch Eintrag in die La oder durch Befehl und La-Berichtigung inforiert. Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst nach örtliche Eressen 1) Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung örtlich festlegen Die Entscheidung wurde unabhängig Ril A01 Abschn. 1 Abs. (3) getroffen. Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst geäß PZB-Entscheidungsatrix Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung nicht erforderlich PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ist erforderlich geäß PZB-Entscheidungsatrix Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung erforderlich PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ist erforderlich nach örtliche Eressen 1) Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung örtlich festlegen 1 Fachautor: I.NPS 341; Steffen Benesch; Tel.: (030) Gültig ab:
2 2 v [k/h] der Lfst PZB-Entscheidungsatrix für vorübergehende Langsafahrstellen vor der Lfst Sicherung 130 örtlich festlegen 1) 120 I I I Sicherung nicht 110 I I I erforderlich 100 I I 90 I Sicherung 40 erforderlich Planung der Lf-Signalisierung Geplante Anzahl der Signale Lf 1: Geplante Anzahl der Signal-Lf-1-Wiederholer: Detailplanung der Signalisierung Lf 1 siehe 3 Geplante Anzahl der Signale Lf 2: Geplante Anzahl der Signale Lf 3: Detailplanung der Signalisierung Lf 2 und Lf 3 siehe Ergänzende Vorgaben für die Errichtung der vorübergehenden Langsafahrstelle Wenn ehr als ein Signal Lf 1, Lf 2 oder Lf 3 geplant wird, wird epfohlen, de Forbogen eine Lageplanskizze beizufügen. Der Einsatz einer Anfangsscheibe (Lf 2) it einer Endscheibe (Lf 3) auf der Rückseite desselben Trägers ist nicht zulässig. An eingleisigen Strecken und in Bahnhöfen sind die Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 rechts vo zugehörigen Gleis aufzustellen. Für Fahrten i Gegengleis erfolgt die Aufstellung der Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 links neben de zugehörigen Gleis. Wenn sie aufgrund ihres Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würden, dann sind die Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 it einer Zuordnungstafel auszurüsten. Wenn das Signal Lf 1 bzw. Lf 2 vor einer Verzweigung aufgestellt wird, dann ist ein Richtungspfeil anzubringen. Wenn die Lfst ungültig geacht werden soll (z. B., wenn die zugehörige Bauaßnahe nicht oder zu spät begonnen, unterbrochen oder vorzeitig beendet wird), ist das Signal Lf 1 deentsprechend als ungültig zu kennzeichnen (Durchkreuzen), die Signale Lf 2 und Lf 3 zu entfernen und die PZB-Beeinflussungspunkte unwirksa zu schalten oder auszubauen. 2 Gültig ab:
3 Planung der Signalisierung Lf 1 Signal Lf 1 Standort: Signal-Lf-1-Wiederholer Streckennr. / Gleisbezeichnung Zusätzliche Kennzeichnung it: Zuordnungstafel Richtungspfeil PZB-Sicherung (nur für Signal Lf 1) Realisierung Kennziffer Lf 1 Geschwindigkeit der Lfst (k/h) Wirksa zu schaltende Beeinflussungspunkte (GM / GÜ) 0,5 und GM 500 Hz (150 vor de Signal Lf 2) und GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) 2) 4) 8 80 GÜ 95 it GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) 4) 9 90 GÜ 105 it GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) Planfall 1: Signal Lf 1 in Fahrtr. vor de Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Abstand des Signals Lf 1 zu Signal: Forderung: 300 bzw. 6,75 s Planfall 2: Signal Lf 1 in Fahrtr. hinter de Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Abstand des Signals zu Signal Lf 1: Forderung: 300 bzw. 6,75 s ODER 50 7) Planfall 3: Signal Lf 1 a 2) Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Planfall 4: GM in Fahrtrichtung hinter GNT-Datenpunkt Ergänzt Planfall 1 Planfall 2 Planfall 3 Lage des GNT-Datenpunkts: Abstand des GM zu vorgelegenen GNT-Datenpunkt B2: Forderung: 150 Planfall 5: GM in Fahrtrichtung vor eine Transitionsdatenpunkt TR 8) Lage des Datenpunkts TR: Abstand des GM zu Datenpunkt TR: Forderung: zu GM 500 Hz 150 zu GM 1000 Hz 700 Planfall 6: GM in der Nähe auto. BÜSA ohne linienförige Ausschalteinrichtung/BÜBM 9) Lage des BÜ: vor de BÜ. Der PZB-Beeinflussungspunkt befindet sich in Fahrtrichtung hinter de BÜ. Forderung: Breswegabstand der Strecke vor BÜ Abstand des GM zu BÜ: ODER 750 hinter BÜ bzw. längstgl. Zug 3 Gültig ab:
4 Planung der Signalisierung Lf 2 / Lf 3 Signal Lf 2 Standort: Signal Lf 3 Streckennr. / Gleisbezeichnung Zusätzliche Kennzeichnung it: Zuordnungstafel Richtungspfeil PZB-Sicherung (nur für Signal Lf 2) Realisierung Kennziffer Lf 1 Geschwindigkeit der Lfst (k/h) Wirksa zu schaltende Beeinflussungspunkte (GM / GÜ) GÜ 120 it GM 2000 Hz (485 vor de Signal Lf 2) GÜ 130 it GM 2000 Hz (405 vor de Signal Lf 2) GÜ 135 it GM 2000 Hz (355 vor de Signal Lf 2) GÜ 140 it GM 2000 Hz (315 vor de Signal Lf 2) GÜ 150 it GM 2000 Hz (215 vor de Signal Lf 2) Planfall 7: GM in Fahrtrichtung hinter GNT-Datenpunkt Ergänzt Planfall 1 Planfall 2 Planfall 3 Lage des GNT-Datenpunkts: Lage des GM 2000 Hz: Abstand des GM zu vorgelegenen GNT-Datenpunkt B2: Forderung: 150 Planfall 8: GM in der Nähe auto. BÜSA ohne linienförige Ausschalteinrichtung/BÜBM 9) Lage des BÜ: Lage der GÜ: vor de BÜ. Der PZB-Beeinflussungspunkt befindet sich in Fahrtrichtung hinter de BÜ. Forderung: Breswegabstand der Strecke vor BÜ Abstand des GM zu BÜ: ODER 750 hinter BÜ bzw. längstgl. Zug 4 Gültig ab:
5 Anerkungen 1) Nach Eressen des Erstellers zur Berücksichtigung schwieriger Bresverhältnisse ( z.b. Langsafahrstelle i Gefälle) 2) Wenn das Signal Lf 1 it einer der Kennziffern 0,5 9 a Standort eines Hauptsignals, eines Hauptsignals it Vorsignalfunktion, eines Vorsignals oder eines ÜS aufgestellt wird, dann ist ein zusätzlicher GM 1000 Hz (bei Kennziffer 8 und 9 i Rahen der GÜ) für die PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst anzuordnen. Der zusätzliche GM 1000 Hz wird 3 hinter de vorhandenen GM angeordnet. Beide GM dürfen jeweils nicht ehr als 6 vo Signalstandort entfernt sein. Wird die PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst der Fachlinie LST errichtet, dann darf a Standort eines Vorsignals oder eines ÜS auf die Anordnung eines zusätzlichen GM 1000 Hz verzichtet werden. In diese Fall ist der GM 1000 Hz ständig wirksa zu schalten bzw. die GÜ in die Signalanschaltung des GM 1000 Hz zu integrieren. Vgl. Ril A01 Abschn. 1 Abs. (6). 3) Abweichungen des Abstandes der GÜ zu Signal Lf 2 ± 50 sind in begründeten Fällen zulässig. 4) Anordnung der GÜ nur, wenn die zulässige Geschwindigkeit i Bereich der GÜ höher als die GÜ- Prüfgeschwindigkeit ist. 5) Schließt auch Vorsignal a Mast bzw. a Standort eines Hauptsignals, und allein stehendes Signal Ne 2 ein. 6) Schließt auch Hauptsignal it Vorsignalfunktion ein. 7) Nur in begründeten Fällen (vgl. Ril Abschn. 2 Abs. (12) und unter Beachtung Ril A01 Abschn. 1 Abs. (5) zulässig. 8) Gilt für die Transitionsrichtung Abschaltung PZB. 9) Vgl. Ril Abschn. 13 Abs. (9) (13) Erstellt: Geprüft: Errichtet und Abnahe ist erfolgt: Datu Unterschrift Datu Unterschrift Datu Unterschrift Ersteller Nae in Druckschrift Nae in Druckschrift Nae in Druckschrift LST-Anlagenverantwortlicher Errichter Planprüfer LST 5 Gültig ab:
Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Streckeneinrichtungen A01 Seite 1
Richtlinie Bahnbetrieb Seite 1 1 Grundsätze 2000 Hz und 1000 Hz - GM sind in der Regel in Höhe der Signalstandorte angeordnet. Abweichungen von bis zu 6 m vor und hinter dem Signal sind zulässig (Bild
MehrWo liegen dort jetzt die Unterschiede?
Stand: 10/2012 Langsamfahrstellen sind oft nervig und verursachen meistens nicht unerhebliche Verspätungen, aber dennoch sind sie notwendig! Sie werden zum Beispiel auf Grund von Mängeln an der Infrastruktur
MehrZusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten
La AVG Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten La AVG-Strecken Bekanntgebende Stelle: Bearbeitung: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Infrastruktur Netzbetrieb
Mehraustauschen austau- Aktualisierung der Anschlie- schlüsse Verzeichnis der Gleise und deren Nutzlängen schen
Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg alle EVU mit Verkehren auf der Infrastruktur der Hamburger Hafenbahn Stephan Veh Betriebskontrolleur RIS-6 Railway Safety Veddeler Damm 14 20457
MehrDeutsche Bahn. La - Bereich Nord. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten
Deutsche Bahn La - Bereich Nord La Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten 1.Woche 20 Gültig vom 1. Januar 20, 8:00 Uhr, bis 7. Januar 20,
MehrBetriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh
Verteiler TBG EBL + stv. EBL per email TBG Zugleiter Befehlsbuch TBG ÖBL Hr. Auth persönlich TBG Streckendienst Hr. Mayr persönlich TBG Signaldienst Hr. Reber persönlich DB Netz AG Bezirksleiter Betrieb
Mehr_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken /
Richtlinie Züge fahren und Rangieren 408.0101Z21 Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den Örtlichen Richtlinien Seite 1 von 5 zur Ril 408.01-09 Zusätzliche oder abweichende Regeln können in den Örtlichen
MehrAusschreibungs-Leistungsverzeichnis
Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis MUSTER-LV Muster-LV Kopiervorlagen Leistungsverzeichnis: 61 Sicherungs- u. bauaffine Dienstleistungen für Verbundvergabe Auftraggeber: DB Netz AG ÜBERSICHT DER LV-STRUKTUR
MehrKontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen
Kontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen Kontinuum PLIII Eisenbahnsicherungswesen Dr. Leining 1 Eisenbahnsicherungswesen - Team Dozent Dr. Michael Leining
MehrRil Kunden der DB Netz AG Anwender der Richtlinien , , , , ,
DB Netz AG I.NPS 341 Caroline-Michaelis-Str. 5-11 10115 Berlin Kunden der DB Netz AG Anwender der Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114, 483.0301 DB Netz AG Technik- und Anlagenmanagement
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal
Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig
Mehr2 Aufgaben, Aufbau und Wirkungsweise
Richtlinie Bahnbetrieb Punktförmige Seite 1 1 Geltungsbereich Diese Regeln gelten für Tfz BR 36x mit der PZB- Fahrzeugeinrichtung der Bauform I 60M und enthalten die abweichenden bzw. ergänzenden Bestimmungen
Mehr24. Gothaer Technologenseminar
24. Gothaer Technologenseminar Fachtagung an der Staatlichen Hochschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr Gotha vom 26. bis 27. Januar 2012 DB Netz AG Jochen Forstmeyer I.NPE-SW Fo Karlsruhe, 26.01.2012
MehrStand: 05/2012. Der Anschließende Weichenbereich definiert sich wie folgt:
Stand: 05/2012 Der Anschließende Weichenbereich definiert sich wie folgt: Beginn ist an dem Signal, an dem die Fahrt zugelassen wird. Das Ende liegt bei Einfahr- und Zwischensignalen am nächsten Hauptsignal
Mehr- gültig ab
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- 302.4206Z01 Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) - Ehrwald-Zugspitzbahn
MehrLeistungsverzeichnis Kurz- und Langtext Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 01. Sicherung geg. Gefahren aus dem Bahnbetrieb u. bauaffine Leistungen...3 01.01. Sicherungsmaßnahmen...3 01.02. Sicherungspersonale Vor- u. Nacharbeiten...5
MehrZugbeeinflussungsanlagen bedienen Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten beim Einschalten A01 I 60 R, System PZB 90;
Richtlinie Bahnbetrieb Seite 1 In der nachfolgenden Tabelle sind Störungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung dargestellt. In Verbindung mit diesen Maßnahmen ist stets die Störungsanzeige nach Anhang 03
MehrGem. Verteiler Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril Erläuterungen zur Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril 408
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60 486 Frankfurt am Main Gem. Verteiler Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril 408 DB Netz AG Betriebssteuerung I.NPB 4 (V) Theodor-Heuss-Allee 7 60 486 Frankfurt am Main Frankfurt/M.,
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4207Z01 Pfronten-Steinach - Vils Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrBetriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen
Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten
MehrBauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis
Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis An den Vorstand des Kleingärtnervereins: nicht zutreffendes durchstreichen Bauherr Vornae, Nae Antragsdatu: Eingangsvererk: Straße, Haus Nr. PLZ, Ort Telefon Entsprechend
MehrAnlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24
Anlage 3 zum Rundschreiben vom 23.09.2015 Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24 gültig ab 13.12.2015 Bestell-Nr.: 103200 Druck und Vertrieb: Flöttmann Verlag GmbH, Schulstraße 10, 33330
Mehr46. Wenn ich komme, haben alle anderen rot (Fahrstrassen)
46. Wenn ich komme, haben alle anderen rot (Fahrstrassen) Seit EEP X Plugin 1 können wir Fahrstrassen anlegen. Was ist das, wie funktionieren sie und vor allem: wie baue ich sowas? Nun, Fahrstrassen sind
Mehrdie Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Ausfahrschrankenöffnungsschalter
DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4201Z01 Wernstein - Passau Hbf Seite 1 1 Geschäftsführung
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4201Z01 Wernstein - Passau Hbf Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrSchriftliche Prüfung aus VO Eisenbahnwesen am Name; Matrikelnummer: mit Lösungen
Schriftliche Prüfung aus VO 232.507 Eisenbahnwesen am 27.05.2008 Name; Matrikelnummer: mit Lösungen 1. Bremsweg und Winkelbildverfahren (18P) siehe Anhang DRW BE1 HS2 VS2 3km WE WP WA von B kommend von
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4204Z01 Kufstein - Kiefersfelden Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrSammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH
Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Dauer-Betra Nr. 400/0 Dauer-Betra Nr. 300/0 Dauer-Betra Nr. 500/0 Dauer-Betra Nr. 600/0 Dauer-Betra Nr. 700/0
Mehrgemäß Verteiler der Ril Richtlinie 301, Bekanntgabe 1
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main gemäß Verteiler der Ril 301 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.db.de Frankfurt (Main) Messe
MehrGem. Verteiler Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril Erläuterungen zur Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril 408
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60 486 Frankfurt am Main Gem. Verteiler Ausnahmegenehmigung Nr. 225 zu Ril 408 DB Netz AG Betriebssteuerung I.NPB 4 (V) Theodor-Heuss-Allee 7 60 486 Frankfurt am Main Frankfurt/M.,
Mehr- gültig ab
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- 302.4201Z01 Grenzübergangs Wernstein - Passau Hbf Seite 1 1 Geschäftsführung
Mehrgemäß Verteiler Ril Ril 301 Signalbuch, Bekanntgabe 2 Sehr geehrte Damen und Herren,
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main gemäß Verteiler Ril 301 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.db.de Frankfurt (Main) Messe Volker
MehrDie verschiedenen HauptSignalarten in Deutschland. Nach ESO Von Ingo Kefenhörster-Steinfurt
Die verschiedenen HauptSignalarten in Deutschland Nach ESO Von Ingo Kefenhörster-Steinfurt Einleitung Eisenbahnsignale (Signal von lat. signum Zeichen ) sind optische, akustische oder elektronische Signale,
MehrTeil B: Zusätzliche Bestimmungen zur FV-NE
Teil B: Zusätzliche Bestimmungen zur FV-NE zu FV-NE 1 (2) Geltungsbereich Auf der gesamten Eisenbahninfrastruktur der WSG wird ausschließlich Rangierbetrieb gemäß FV-NE durchgeführt. zu FV-NE 1 (3) Bestimmungen
MehrGemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren,
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) Gemäß Verteiler Richtlinie - 437.0005 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg 437.0100Z05
MehrDGUV Information Taucher-Dienstbuch
201-025 DGUV Inforation 201-025 Oktober 2018 koitensch ist die bundesweite Kapagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln,
MehrMit höchstens 5 km/h.
Wie schnell darf in und aus einem Bahnhof bzw. bei einer Abzweigstelle weitergefahren werden, wenn wir trotz Beauftragung durch Befehl 11 keine Weisung (nach Halt vor Esig/Bksig) des zuständigen Fdl einholen
MehrNachträglicher Einbau von Virtuellen Depots in die Anlage Rennstrecke_klein.
Nachträglicher Einbau von Virtuellen Depots in die Anlage Rennstrecke_klein. Die Anlage wurde mit herkömmlichen Durchfahr-Schattenbahnhöfen gebaut. Dennoch ist es möglich, virtuelle Depots zu integrieren.
MehrZugbeeinflussungsanlagen bedienen Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb A02 PZ 80R, System PZB 90
Richtlinie Bahnbetrieb Seite 1 1 trotz ordnungsgemäßer Bedienung treten Fehlfunktionen auf Prüfen, ob HLL-Druck 5 bar vorhanden sowie der PZB-Luftabsperrhahn geöffnet ist, Fahrtrichtungsschalter in V (fahrzeugbezogen
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4204Z01 Kufstein - Kiefersfelden Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrZusätzliche Bestimmungen zur FV-NE
Zusätzliche Bestimmungen zur FV-NE zu FV-NE 1 (2) Geltungsbereich Auf der gesamten Eisenbahninfrastruktur der WSG wird ausschließlich Rangierbetrieb gemäß FV-NE durchgeführt. zu FV-NE 1 (3) Bestimmungen
Mehr1 Darstellung der Leuchtmelder mit Bedeutung und Quittierung
Seite 1 Vorbemerkungen: 1. In der nachfolgenden bersicht ist ein Auszug von kombinationen zusammengefasst dargestellt, die in der Praxis am häufigsten auftreten können und im Einzelnen in der Richtlinie
MehrErgibt sich die Notwendigkeit für dieselbe Verbotsstrecke, Zeichen 283 und 286 zu verwenden, so ist das Zeichen 283 über dem Zeichen 286
Seite 1 von 5 Auszug aus "Gefahr und Arbeitsstellensicherung an Straßen": Haltverbote Haltverbote Bedeutung der Haltverbote PRAXIS TIPP BEDEUTUNG DER HALTVERBOTE: Zeichen 283 Absolutes Haltverbot (nur
Mehr08_NZT_L2_DgF_Haltbalise_aktiv_v1.0 TESTFALLBESCHREIBUNG. NZT_L2_DgF_Haltbalise_aktiv. Aktivierung Haltbalise beim Durchfahren eines DgF-Bereiches
TESTFALLBESCHREIBUNG Testfall-ID NZT_L2_DgF_Haltbalise_aktiv Testfalltitel Aktivierung Haltbalise beim Durchfahren eines DgF-Bereiches Version 1.0 Geltende Spezifikation Baseline 2.3.0d / BTSF0.11 Siemens:
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4205Z01 Mittenwald - Scharnitz Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrZeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG
Bahn Praxis Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG 5 2003 Fahren auf dem Gegengleis aus Sicht eines Triebfahrzeugführers Teil 2 Neue Plakate zu Arbeiten
MehrFür TRS TRS PTP
Konfiguration der Ks-Signale Übersicht der Einzelnen Signale: Für TRS-2004 - TRS2006 - PTP Es gibt verschiedene Ausführungen der Signale. Auf den nächsten Seiten werden alle Signale vorgestellt Es wird
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4202Z01 Simbach (Inn) - Braunau am Inn Seite 1
Mehrgemäß Verteiler der Ril Richtlinie 301, Bekanntgabe 4 Sehr geehrte Damen und Herren,
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Germany gemäß Verteiler der Ril 301 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Germany www.dbnetze.com/fahrweg
Mehr2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür]
Teil B.301 2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] a) Beschreibung und Lage 2.11 Allgemeines Der Bahnhof Weißensee [Thür] (Abk. WSE) ist unbesetzte Zuglaufstelle innerhalb der Zugleitstrecke
MehrNach Verteiler der Richtlinien , und
DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Nach Verteiler der Richtlinien 408.01 09, 408.11 19 und 482.8001-8004 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon
MehrDAGleis Stuttgart 7/2008 Einführung der Geschwindigkeitssignale G11 G13
Stuttgarter Straßenbahnen AG Betriebsleiterbüro 19. November 2012 Dienstanweisung DA 05/2012 DAGleis Stuttgart 7/2008 Einführung der Geschwindigkeitssignale G11 G13 1. Regelungsgegenstand Die Dienstanweisung
MehrRichtlinie ; Abweichung von Regeln im Modul Abschnitt 6 Absatz 1 und Abschnitt 7
DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Eisenbahnverkehrsunternehmen (per Kundenbrief) Abdruck: Eisenbahn-Bundesamt BNetzA DB Netz AG I.NPB 4 Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main
Mehr72. Jahrgang Nr. 7 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsat Erscheint nach Bedarf Zu beziehen bei Landratsat, Weiherweg 16, 851 ; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;
MehrMerkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6
Merkblatt: Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen gem. DGUV Vorschrift 78 6 1.1 Arbeiten unter Selbstsicherung (DGUV Vorschrift 78 6 (1)) Der Unternehmer hat mittels einer Gefährdungsbeurteilung vorab
MehrGemäß Verteiler Ril Aktualisierung der Richtlinien bis Sehr geehrte Damen und Herren,
Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) Gemäß Verteiler Ril - 437.0014 Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg 437.1100Z06 gültig ab: 13.12.2015
MehrMit Gültigkeit ab tritt die Aktualisierung Nr. 8 der Richtlinie Z01
DB Netz AG Landshuter Allee 4 80637 München An alle Kunden der DB Netz AG DB Netz AG Regionalbereich Süd Produktionsdurchführung München Landshuter Allee 4 80637 München www.dbnetze.com/fahrweg Donnersberger
MehrGesetz.. und Verordnul1gsblatt
81612AX Bayerisches 215 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.10 München, den 11. Mai 1983 Datum Inhalt Seite 23.2.1983 Verordnung über die Kennzeichnung der Skiabfahrten, Skiwanderwege und Rodelbahnen 215
MehrWahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4201Z01 Wernstein - Passau Hbf Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrWB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn
WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /
Mehr2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs 302.4203Z01 Freilassing - Salzburg Hbf Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrPlanung von Bahnanlagen
Planung von Bahnanlagen Grundlagen - Planung - Berechnung von Haldor Jochim, Frank Lademann 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 41345 0 Zu Inhaltsverzeichnis
Mehr1 Prüffahrten - Kategorie 1
Richtlinie Bautechnik, Leit-, Signal- u. Seite 1 Vorbemerkungen: Im Folgenden wird eine Übersicht zum Aufwand und der Dauer sowie Hinweise zu den Pauschalpreisen für die Durchführung des Abstimmungsverfahrens
MehrEinleitung Grundlagen LST-Planung Spannungsfelder Projektdatenbank Fazit
Inhalt Einleitung Grundlagen LST-Planung Spannungsfelder Projektdatenbank Fazit Folie: 2 Einleitung Intention, Ziel und Arbeitsweise Einblick in LST-Projekte im Netz der DB o Komplexität o viele Beteiligte
MehrPrüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen Schriftlicher Prüfungstermin: 10. Mai 2016
1 Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen Schriftlicher Prüfungstermin: 10. Mai 2016 Prüfungsfach: Bahnbetrieb Erreichbare Punktzahl: 100 Gesamtbearbeitungszeit : 120 Minuten Zugelassene Hilfsmittel:
MehrKs-Signale der DBAG für Loksim3D v2.10
für Loksim-Version 2.92 Dieses Paket enthält Ks-Signale der Deutschen Bahn AG in drei Bauformen: K640 ist die Standard-Bauform, MA480 besteht nur aus Monitoren in LWL-Technik, die vorrangig dort eingesetzt
Mehrfach - Fachdienst Umwelt und Straße Niedersachsenstr Diepholz. Angaben zum Antragsteller. Name, Vorname/Firma. Straße, Haus-Nr.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 10 Wasserhaushaltsgesetz für eine Grundwasserabsenkung und ggf. Ableitung des geförderten Wassers in das Grundwasser/in ein oberirdisches Gewässer - 4-fach - Landkreis
MehrHl-Signale. Vorsignal
DR Hl-Signale 5.. HL-SIGNALE 5... das signalsystem Hl-Signale (sprich: H-L) sind Eisenbahnsignale, die seit 959 in der DDR von der Deutschen Reichsbahn als Haupt- und Vorsignale eingesetzt wurden. Im Rahmen
MehrInbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik) oder eines Störstrahlers
Absender: Bezirksregierung Dezernat 55 / Strahlenschutz Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik)
MehrBahnstrecke 5510 München Rosenheim Bauarbeiten im Abschnitt Ostermünchen Rosenheim in 2017 und 2018
Informationsveranstaltung Bahnstrecke 5510 München Rosenheim Bauarbeiten im Abschnitt Ostermünchen Rosenheim in 2017 und 2018 DB Netz AG Produktionsdurchführung München Regionales Projektmanagement München
MehrAntrag auf Zustimmung für die. Veranlasser DB (siehe auch Ansprechpartner) Änderung Beseitigung. einer Kreuzung zwischen Kabelleitungen und DB-Gelände
Antrag auf Zustimmung für die Herstellung Änderung Beseitigung Veranlasser DB (siehe auch Ansprechpartner) einer Kreuzung zwischen Kabelleitungen und DB-Gelände gemäß Stromleitungskreuzungsrichtlinien
Mehr- gültig ab
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- 302.4205Z01 Grenzübergangs Mittenwald - Scharnitz Seite 1 1 Geschäftsführung
MehrVeränderungskommentar zur Ril
Linienförmige ; Seite A Veränderungskommentar zur Ril 1 Vorbemerkungen Die Ril ist eine Neuherausgabe. Sie wurde den zugehörigen neuen Richtlinien 483.0113 und 483.0202 angepasst. Der Anhang A98 ist entfallen.
Mehr2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg]
a) Beschreibung und Lage 2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] 2.51 Allgemeines Der Bahnhof Ernstthal [Rwg] ist Kopfbahnhof und Kreuzungsbahnhof auf der eingleisigen Nebenbahn Sonneberg
MehrZeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG
Bahn Praxis Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG 10/2001 Änderungen zum Signalbuch PZB 90 Geschwindigkeitsüberwachung ohne Beeinflussung GUV 5.7 und
MehrPrüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen. Schriftlicher Prüfungstermin: 20. Januar 2015
1 Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen Schriftlicher Prüfungstermin: 0. Januar 015 Prüfungsfach: Erreichbare Punktzahl: 100 Gesamtbearbeitungszeit : 10 Minuten Zugelassene Hilfsmittel: keine Bahnbetrieb
MehrSchalltechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Ho 124 - Feuerwache Kirchhörde - 11. Änderung des B-Plans Auftrag und Beurteilungsgrundlagen Durch die 11. Änderung des Bebauungsplans Ho 124 (Anlage 1) soll
MehrAngaben für das Streckenbuch
Bayernhafen GmbH & Co. KG Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen Aschaffenburg Bamberg Regensburg Passau Es gelten die jeweils gültigen Gleispläne der Bayernhafen Infrastruktur (online). Gültig ab 13.12.2015
MehrBGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr
BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr. 76 313 Signale Anlage 2 Inhalt 1. Hauptsignale... H 2. Vorsignale... V 3. Fahrsignale... F 4. Abfertigungssignale... A 5. Zugsignale... Z 6. Geschwindigkeitssignale...
MehrWEISUNG Fussgängerstreifen
1/8 A M T FÜ R B A U U N D IN FR A S TR U K TU R FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN WEISUNG Fussgängerstreifen Dokument zur Sicherheitsprüfung bei Anordnung von Fussgängerstreifen, die gegenüber dem Fahrverkehr
MehrZeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG
Bahn Praxis Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG 2 2003 Gestörte PZB-Streckeneinrichtung an Haupt- und Vorsignalen Anordnung akustischer Warnsignalgeber
MehrTemporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation)
Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Ausgabe 2015 Einleitung Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer gilt es, Behinderungen auf den Strassen auf ein Minimum zu beschränken.
MehrEnergiesysteme. Kundendaten. Allgemeine Informationen CHECKLISTE SUNFARM. Name Verkäufer/in, Agent / in. Datum. Kontaktdaten.
Energiesystee Nae Verkäufer/in, Agent / in Datu Kundendaten Kontaktdaten Firennae Ansprechpartner/in Straße, Nr. PLZ/Ort Land Telefon/Telefax E-Mail Big Dutchan- oder BD PowerSystes-Kunde/in Kundennr.
MehrAntrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals Verstorbene/r geboren gestorben Friedhof Abteilung Reihe Nummer Grabart Grabstätte Erdreihengrabstätte Erdwiesenreihengrabstätte Erdfamiliengrabstätte
MehrGrundlagen des Bahnbetriebs
Grundlagen des Bahnbetriebs Inhalt Fahren im Raumabstand Signale Sperrzeitentreppe Zugfolgeregelung Foto: Canis 2 theoretische Abstandshaltung Fahren im relativen Bremswegabstand ähnlich Straßenverkehr
MehrBild: Schopp. Streckenprospekt. Streckenprospekt. ESTW Basel Bad Rbf. DB Netz AG. Regionalbereich Südwest. Schwarzwaldstraße 86, Karlsruhe
Bild: Schopp Streckenprospekt Streckenprospekt ESTW Basel Bad Rbf DB Netz AG Regionalbereich Südwest Schwarzwaldstraße 86, 76137 Karlsruhe Stand 05/2018 Inhaltsverzeichnis 1 Erläuterungen zu Erfordernis
MehrUPDATES FÜR DIE CENTRAL STATION, TEIL 7. Signale sinnvoll einrichten
UPDATES FÜR DIE CENTRAL STATION, TEIL 7 Signale sinnvoll einrichten MODE LL & T ECHNIK Keine Zauberei: das Programmieren der neuen Lichtsignale. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie einfach das geht. Z
MehrVertraulichkeitsvermerk. Deutsche Bahn AG Verbundbetrieb Fahrbetrieb Taunusstraße Frankfurt am Main. gemäß Verteiler der 301 DS/DV
Vertraulichkeitsvermerk Deutsche Bahn AG Taunusstraße 45-47 60329 Frankfurt am Main gemäß Verteiler der 301 DS/DV Deutsche Bahn AG Verbundbetrieb Fahrbetrieb Taunusstraße 45-47 60329 Frankfurt am Main
MehrBahn Praxis. Züge fahren und Rangieren. Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG
Bahn Praxis Zeitschrift zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG Züge fahren und Rangieren Schriftliche Befehle Geschwindigkeitsbeschränkungen im Einfahrgleis 1 2003
MehrZusatz Lokomotive Reko
Zusatz Lokomotive Reko 03 2228-9 Bitte lesen Sie vorab das Grundlagen-Handbuch RomanticRR_BR03_Info In Ergänzung zu den Lokomotiven der DRG und der PKP wurde eine weitere Version erstellt. Es handelt sich
MehrAntrag gem. 8, 9 und 10 WHG und gem. 58 Abs. 2 LWG (3-fach)
Kreis Recklinghausen Der Landrat - Untere Wasserbehörde- 45655 Recklinghausen über Bürgereister/in Stadt Ort, den Datu Antrag ge. 8, 9 und 10 WHG und ge. 58 Abs. 2 LWG (3-fach) Einleitung von Abwasser
MehrZüge fahren; Erläuterungen zu den Fahrplanangaben A01 Seite 1
Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Züge fahren; Erläuterungen zu den Fahrplanangaben 408.2341A01 Seite 1 1 Allgemeines In den Fahrplanangaben können die in den folgenden Abschnitten beschriebenen
MehrHandlungsanleitung zur Sicherung des Kindeswohls im Landkreis Görlitz, Anlage 2, Stand: Juni 2012
Meldebogen Kindesohlgefährdung des Allgeeinen Sozialen Dienstes Görlitz Ne des Kindes / der Kinder; Geschlecht (A1 * ) Geburtsdatu / Alter (A2/3 * ) Anschrift der Filie: Gegenärtiger Aufenthalt des Kindes
MehrB. Beschlüsse und Bekanntmachungen
Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 141 B. Beschlüsse und Bekanntmachungen Verwaltungsvorschriften 211 Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Mehr