FORMBOGEN Planung der vorübergehenden Langsamfahrstelle inkl. PZB-Sicherung als anzeigefreie Baumaßnahme i. S. der VV BAU-STE

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1 FORMBOGEN Planung der vorübergehenden Langsafahrstelle inkl. PZB-Sicherung als anzeigefreie Bauaßnahe i. S. der VV BAU-STE Ersteller OE-Kürzel bzw. Firenbezeichnung Nae des Bearbeiters Telefon Kopie des Forbogens vor Errichtung der Lfst an den Ständigen Stellvertreter d. Eisenbahnbetriebsleiters Fax Forbogen erstellt a: Datu Original-Forbogen zur Archivierung an den LST-Anlagenverantwortlichen Nae, OE-Kürzel Fax oder Nae, OE-Kürzel Allgeeine Angaben zur vorübergehenden Langsafahrstelle La-Streckennr.: VzG-Streckennr.: Breswegabstand: 1000 ( ) 700 ( ) 400 ( ) Beginn der Lfst: Ende der Lfst: V01 Anzeigefreie Planung einer vorübergehenden Langsafahrstelle inkl. PZB-Sicherung Lfst befindet sich i: Regelgleis Gegengleis Betriebsstellengleis Zulässige Geschwindigkeit vor der Lfst: k/h Geschwindigkeit der Lfst: k/h Die Lfst gilt i Rahen einer BETRA. Der zweifach unterzeichnete Forbogen ist de BETRA-Antrag beigefügt. ohne BETRA. Grund für die Lfst: Lfst in Kraft ab: u Uhr Lfst außer Kraft ab: u Uhr Inforation der Triebfahrzeugführer durch: Eintrag in die La Befehl und La-Berichtigung Erfordernis der PZB-Sicherung Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ge. Ril A01 Abschn. 1 Abs. (3) Solange die Lfst besteht, wird sie weniger als 300 Zügen durchfahren. Die Lfst besteht axial 48 Stunden. Die Triebfahrzeugführer werden durch Eintrag in die La oder durch Befehl und La-Berichtigung inforiert. Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst nach örtliche Eressen 1) Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung örtlich festlegen Die Entscheidung wurde unabhängig Ril A01 Abschn. 1 Abs. (3) getroffen. Verzicht auf PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst geäß PZB-Entscheidungsatrix Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung nicht erforderlich PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ist erforderlich geäß PZB-Entscheidungsatrix Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung erforderlich PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst ist erforderlich nach örtliche Eressen 1) Ergebnis der Entscheidung nach PZB-Entscheidungsatrix (siehe 2): Sicherung örtlich festlegen 1 Fachautor: I.NPS 341; Steffen Benesch; Tel.: (030) Gültig ab:

2 2 v [k/h] der Lfst PZB-Entscheidungsatrix für vorübergehende Langsafahrstellen vor der Lfst Sicherung 130 örtlich festlegen 1) 120 I I I Sicherung nicht 110 I I I erforderlich 100 I I 90 I Sicherung 40 erforderlich Planung der Lf-Signalisierung Geplante Anzahl der Signale Lf 1: Geplante Anzahl der Signal-Lf-1-Wiederholer: Detailplanung der Signalisierung Lf 1 siehe 3 Geplante Anzahl der Signale Lf 2: Geplante Anzahl der Signale Lf 3: Detailplanung der Signalisierung Lf 2 und Lf 3 siehe Ergänzende Vorgaben für die Errichtung der vorübergehenden Langsafahrstelle Wenn ehr als ein Signal Lf 1, Lf 2 oder Lf 3 geplant wird, wird epfohlen, de Forbogen eine Lageplanskizze beizufügen. Der Einsatz einer Anfangsscheibe (Lf 2) it einer Endscheibe (Lf 3) auf der Rückseite desselben Trägers ist nicht zulässig. An eingleisigen Strecken und in Bahnhöfen sind die Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 rechts vo zugehörigen Gleis aufzustellen. Für Fahrten i Gegengleis erfolgt die Aufstellung der Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 links neben de zugehörigen Gleis. Wenn sie aufgrund ihres Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würden, dann sind die Signale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 it einer Zuordnungstafel auszurüsten. Wenn das Signal Lf 1 bzw. Lf 2 vor einer Verzweigung aufgestellt wird, dann ist ein Richtungspfeil anzubringen. Wenn die Lfst ungültig geacht werden soll (z. B., wenn die zugehörige Bauaßnahe nicht oder zu spät begonnen, unterbrochen oder vorzeitig beendet wird), ist das Signal Lf 1 deentsprechend als ungültig zu kennzeichnen (Durchkreuzen), die Signale Lf 2 und Lf 3 zu entfernen und die PZB-Beeinflussungspunkte unwirksa zu schalten oder auszubauen. 2 Gültig ab:

3 Planung der Signalisierung Lf 1 Signal Lf 1 Standort: Signal-Lf-1-Wiederholer Streckennr. / Gleisbezeichnung Zusätzliche Kennzeichnung it: Zuordnungstafel Richtungspfeil PZB-Sicherung (nur für Signal Lf 1) Realisierung Kennziffer Lf 1 Geschwindigkeit der Lfst (k/h) Wirksa zu schaltende Beeinflussungspunkte (GM / GÜ) 0,5 und GM 500 Hz (150 vor de Signal Lf 2) und GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) 2) 4) 8 80 GÜ 95 it GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) 2) 4) 9 90 GÜ 105 it GM 1000 Hz (a Signal Lf 1) Planfall 1: Signal Lf 1 in Fahrtr. vor de Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Abstand des Signals Lf 1 zu Signal: Forderung: 300 bzw. 6,75 s Planfall 2: Signal Lf 1 in Fahrtr. hinter de Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Abstand des Signals zu Signal Lf 1: Forderung: 300 bzw. 6,75 s ODER 50 7) Planfall 3: Signal Lf 1 a 2) Vorsignal 5) Hauptsignal 6) ÜS Signal Lf 6 Bezeichnung des Signals: Standort: Planfall 4: GM in Fahrtrichtung hinter GNT-Datenpunkt Ergänzt Planfall 1 Planfall 2 Planfall 3 Lage des GNT-Datenpunkts: Abstand des GM zu vorgelegenen GNT-Datenpunkt B2: Forderung: 150 Planfall 5: GM in Fahrtrichtung vor eine Transitionsdatenpunkt TR 8) Lage des Datenpunkts TR: Abstand des GM zu Datenpunkt TR: Forderung: zu GM 500 Hz 150 zu GM 1000 Hz 700 Planfall 6: GM in der Nähe auto. BÜSA ohne linienförige Ausschalteinrichtung/BÜBM 9) Lage des BÜ: vor de BÜ. Der PZB-Beeinflussungspunkt befindet sich in Fahrtrichtung hinter de BÜ. Forderung: Breswegabstand der Strecke vor BÜ Abstand des GM zu BÜ: ODER 750 hinter BÜ bzw. längstgl. Zug 3 Gültig ab:

4 Planung der Signalisierung Lf 2 / Lf 3 Signal Lf 2 Standort: Signal Lf 3 Streckennr. / Gleisbezeichnung Zusätzliche Kennzeichnung it: Zuordnungstafel Richtungspfeil PZB-Sicherung (nur für Signal Lf 2) Realisierung Kennziffer Lf 1 Geschwindigkeit der Lfst (k/h) Wirksa zu schaltende Beeinflussungspunkte (GM / GÜ) GÜ 120 it GM 2000 Hz (485 vor de Signal Lf 2) GÜ 130 it GM 2000 Hz (405 vor de Signal Lf 2) GÜ 135 it GM 2000 Hz (355 vor de Signal Lf 2) GÜ 140 it GM 2000 Hz (315 vor de Signal Lf 2) GÜ 150 it GM 2000 Hz (215 vor de Signal Lf 2) Planfall 7: GM in Fahrtrichtung hinter GNT-Datenpunkt Ergänzt Planfall 1 Planfall 2 Planfall 3 Lage des GNT-Datenpunkts: Lage des GM 2000 Hz: Abstand des GM zu vorgelegenen GNT-Datenpunkt B2: Forderung: 150 Planfall 8: GM in der Nähe auto. BÜSA ohne linienförige Ausschalteinrichtung/BÜBM 9) Lage des BÜ: Lage der GÜ: vor de BÜ. Der PZB-Beeinflussungspunkt befindet sich in Fahrtrichtung hinter de BÜ. Forderung: Breswegabstand der Strecke vor BÜ Abstand des GM zu BÜ: ODER 750 hinter BÜ bzw. längstgl. Zug 4 Gültig ab:

5 Anerkungen 1) Nach Eressen des Erstellers zur Berücksichtigung schwieriger Bresverhältnisse ( z.b. Langsafahrstelle i Gefälle) 2) Wenn das Signal Lf 1 it einer der Kennziffern 0,5 9 a Standort eines Hauptsignals, eines Hauptsignals it Vorsignalfunktion, eines Vorsignals oder eines ÜS aufgestellt wird, dann ist ein zusätzlicher GM 1000 Hz (bei Kennziffer 8 und 9 i Rahen der GÜ) für die PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst anzuordnen. Der zusätzliche GM 1000 Hz wird 3 hinter de vorhandenen GM angeordnet. Beide GM dürfen jeweils nicht ehr als 6 vo Signalstandort entfernt sein. Wird die PZB-Sicherung der vorübergehenden Lfst der Fachlinie LST errichtet, dann darf a Standort eines Vorsignals oder eines ÜS auf die Anordnung eines zusätzlichen GM 1000 Hz verzichtet werden. In diese Fall ist der GM 1000 Hz ständig wirksa zu schalten bzw. die GÜ in die Signalanschaltung des GM 1000 Hz zu integrieren. Vgl. Ril A01 Abschn. 1 Abs. (6). 3) Abweichungen des Abstandes der GÜ zu Signal Lf 2 ± 50 sind in begründeten Fällen zulässig. 4) Anordnung der GÜ nur, wenn die zulässige Geschwindigkeit i Bereich der GÜ höher als die GÜ- Prüfgeschwindigkeit ist. 5) Schließt auch Vorsignal a Mast bzw. a Standort eines Hauptsignals, und allein stehendes Signal Ne 2 ein. 6) Schließt auch Hauptsignal it Vorsignalfunktion ein. 7) Nur in begründeten Fällen (vgl. Ril Abschn. 2 Abs. (12) und unter Beachtung Ril A01 Abschn. 1 Abs. (5) zulässig. 8) Gilt für die Transitionsrichtung Abschaltung PZB. 9) Vgl. Ril Abschn. 13 Abs. (9) (13) Erstellt: Geprüft: Errichtet und Abnahe ist erfolgt: Datu Unterschrift Datu Unterschrift Datu Unterschrift Ersteller Nae in Druckschrift Nae in Druckschrift Nae in Druckschrift LST-Anlagenverantwortlicher Errichter Planprüfer LST 5 Gültig ab:

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